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„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 1 BERICHT DES KÄRNTNER LANDESRECHNUNGSHOFES Bericht über die Überprüfung der beim Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen Banda Aceh eingesetzten finanziellen Mittel Zl. LRH 11/B/2008

LRH Endbericht Banda Aceh

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„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 1

BERICHT DES KÄRNTNER LANDESRECHNUNGSHOFES

Bericht über die Überprüfung der beim Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen

Banda Aceh eingesetzten finanziellen Mittel

Zl. LRH 11/B/2008

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Seite 2 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

IMPRESSUM

Kärntner Landesrechnungshof

Kaufmanngasse 13 H

9020 Klagenfurt

Tel. +43-463-57757-302

Fax +43-463-57757-310

E-Mail: [email protected]

DVR: 0746983

Erstellt: 1. Halbjahr 2008

Herausgeber: Landesrechnungshof

Redaktion: Landesrechnungshof

Herausgegeben: Klagenfurt, Mai 2008

Prüfer: DI Wolfgang LANGTHALER

Mag. Lothar STELZER

Gesamtverantwortung: DI Dr. Heinrich REITHOFER

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„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 3

INHALTSVERZEICHNIS

1 VORBEMERKUNGEN....................................................................................................6

2 PRÜFUNGSAUFTRAG, ZUSTÄNDIGKEIT UND DURCHFÜHRUNG ............................7

3 INDONESIEN, BANDA ACEH, TOPOGRAFIE UND VERHÄLTNISSE ...........................8 3.1 Einleitung............................................................................................................................................................8 3.2 Topografische Lage.........................................................................................................................................8 3.3 Religiöse Verhältnisse.....................................................................................................................................9 3.4 Politische Lage ..................................................................................................................................................9

3.4.1 Lage vor dem Tsunami .......................................................................................................................................9 3.4.2 Lage nach dem Tsunami....................................................................................................................................11

4 GRUNDSATZENTSCHEIDUNG WAISENDORF ..........................................................12

5 PROJEKTVORBEREITUNG UND STANDORTSUCHE.................................................14 5.1 Projektvorbereitung .......................................................................................................................................14 5.2 Grundstücksauswahl ......................................................................................................................................15

6 PROJEKTORGANISATION..........................................................................................19 6.1 Werkverträge .....................................................................................................................................................19

6.1.1 Zweiter Werkvertrag des Honorarkonsuls...................................................................................................19 6.1.2 Dritter Werkvertrag des Honorarkonsuls.....................................................................................................19 6.1.3 Zweiter Werkvertrag der Architektin.............................................................................................................20 6.1.4 Beurteilung der Werkverträge .........................................................................................................................22

6.2 Zweite Projektreise im April 2005..............................................................................................................24 6.3 Bundesbeteiligung BMSG.............................................................................................................................25 6.4 Stiftung Carinthia.............................................................................................................................................26

7 PROJEKTDURCHFÜHRUNG.......................................................................................27 7.1 Wechselkursfestlegung .................................................................................................................................27 7.2 Kontraktor...........................................................................................................................................................27 7.3 Generalunternehmerangebote ..................................................................................................................27 7.4 Ausführungsverträge .....................................................................................................................................29 7.5 Baufortschritt.....................................................................................................................................................35 7.6 Projektbeteiligung der Kärntner Berufsschulen...................................................................................37 7.7 Prüfung der Preisangemessenheit ............................................................................................................39

7.7.1 Grundlagen.............................................................................................................................................................39 7.7.2 Prüfung der Objekte............................................................................................................................................39 7.7.3 Prüfung der Außenanlagen (Landscaping).................................................................................................50 7.7.4 Zusammenfassung ..............................................................................................................................................53 7.7.5 Vergleichsobjekte.................................................................................................................................................55

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Seite 4 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

8 MITTELHERKUNFT.....................................................................................................58 8.1 Einnahmen aus Spenden ..............................................................................................................................58

8.1.1 Spendengala im Casineum Velden am 4.3.2005.......................................................................................58 8.1.2 Einzelspenden .......................................................................................................................................................58

8.2 Landesmittel ......................................................................................................................................................58 9 MITTELVERWENDUNG ..............................................................................................60

9.1 Bauprojekt ..........................................................................................................................................................60 9.1.1 Gesamtübersicht ..................................................................................................................................................60 9.1.2 Zahlungsflüsse lt. Konto Stiftung ...................................................................................................................60

9.2 Administrativer Aufwand..............................................................................................................................64 10 ORTSAUGENSCHEIN, QUALITÄTSPRÜFUNG...........................................................66

11 BETRIEB DES KÄRNTEN - DORFES ............................................................................69 11.1 Geplante Inbetriebnahme ..................................................................................................................69 11.2 Änderung des Projektzieles................................................................................................................70

11.2.1 Einschaltung des entwicklungspolitischen Beirates................................................................................70 11.2.2 Umsetzung des geänderten Projektzieles...................................................................................................72

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„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 5

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abb. Abbildung

Abt. Abteilung(en)

AKL Amt der Kärntner Landesregierung

AMM Aceh Monitoring Mission

BMSG Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

BRR Badan Rehabilitasi dan Rekonstruksi NAD – Nias (= staatliche Wiederaufbauagentur in

Banda Aceh)

bzw. beziehungsweise

d.h. das heißt

etc. et cetera

EZA Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit

f. folgend und folgende

FAM Free Aceh Movement

GAM Gerakan Aceh Merdeka (Bewegung für ein freies Aceh)

Gapensi Vereinigung der Kontraktoren

HC Honorarconsul

HOA Honorarordnung Architektur

HWA Hilfswerk Austria

i.d.g.F. in der gültigen Fassung

IDR indonesische Rupie

K-LRHG Kärntner Landesrechnungshofgesetz

LoGA Law on the Governing of Aceh

LRH Landesrechnungshof

NGO (s) Non Governmental Organisation(s), Nichtregierungsorganisation(en)

o.a. oben angeführten

ÖBA örtliche Bauaufsicht

S. Seite

u. a. unter anderem, und andere

vgl. vergleiche

z.B. zum Beispiel

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„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 6

(1) Der Landesrechnungshof (LRH) hat die für das Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen Banda

Aceh verwendeten finanziellen Mittel hinsichtlich ihres wirtschaftlichen, zweckmäßigen,

rechtmäßigen und sparsamen Einsatzes überprüft und das vorläufige Prüfergebnis im Bericht Zl.

LRH 11/V/2008 zusammengefasst.

Dieser Bericht wurde der Landesregierung am 30.01.2008 mit dem Ersuchen übermittelt, innerhalb

einer Frist von acht Wochen Stellung zu nehmen. Die Äußerung der Landesregierung (Schreiben

vom 18.04.2008, Zl. 1-LAD-RH-214/4-2008) langte am 22.04.2008 ein.

Nach der Systematik des Kärntner Landesrechnungshofgesetzes (K-LRHG) ist das im Bericht Zl. LRH

11/V/2008 dargelegte Prüfergebnis als vorläufiges Überprüfungsergebnis im Sinne des § 15 K-LRHG

zu werten. Nach Berücksichtigung der Stellungnahme der Landesregierung erstattet der LRH

nunmehr dem Kontrollausschuss des Kärntner Landtages gemäß § 17 K-LRHG den nachstehenden

endgültigen Bericht.

Vom LRH festgestellte Sachverhalte sind mit „(1)“ und deren Bewertungen samt allfälligen

Anregungen und Empfehlungen sowie Bemängelungen und Beanstandungen mit „(2)“

gekennzeichnet. Diese Stellungnahme des Landesrechnungshofes wird zusätzlich durch eine

kursive Schriftweise hervorgehoben. Die zusammengefasste Gegenäußerung der geprüften

Einrichtung wird mit „(3)“ kodiert. Eine allenfalls anschließende Beurteilung durch den LRH ist mit

„(4)“ gekennzeichnet und wiederum kursiv hervorgehoben.

Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und

Männer. Um diesen Bericht übersichtlich zu gestalten, wurde das enthaltene Zahlenwerk fallweise

gerundet.

Die Zuständigkeit des LRH gründet sich auf § 8 Abs. 1 lit. a) und b) K-LRHG.

1 VORBEMERKUNGEN

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„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 7

Am 22.2.2007 richteten 2 Mitglieder des Kontrollausschusses des Kärntner Landtages jeweils in

Form eigener Anträge an den Kärntner Landesrechnungshof das Ersuchen, die Verwendung der

eingesetzten finanziellen Mittel beim Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen Banda Aceh

hinsichtlich der Kriterien Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.

Einer der beiden Anträge enthielt darüber hinaus den Auftrag, auch die Wirksamkeit der zur

Verfügung gestellten finanziellen Mittel im Sinne der Erreichung des angestrebten Projektzieles und

die Wirksamkeit der Umsetzung zu prüfen.

Gegenstand der Überprüfung bildeten die Grundlagen, die Planungsvorgänge und die Errichtung

des Kärnten – Dorfes in Aneuk Batee in der Provinz Banda Aceh auf der Insel Sumatra in Indonesien

nach dem Tsunami – Ereignis vom 26.12.2004.

Unterlagen wurden vom Landesbürgerbüro, der Landesbuchhaltung, der mit Teilleistungen gemäß

GOA beauftragten Architektin, der „Stiftung Carinthia“ (Carinthian Yayasan) und dem

Honorarkonsulat der Republik Indonesien (Konsulat Kehormatan Republik Indonesia) in Klagenfurt

zu Verfügung gestellt.

In der Zeit zwischen 29.7.2007 und 6.8.2007 haben zwei Mitarbeiter des LRH vor Ort das Kärnten –

Dorf mit dem Ziel einer fundierten Beurteilung des Preis–Leistungsverhältnisses besichtigt. Dabei

wurde eine Aufmaß- und Qualitätsdokumentation angefertigt. Überdies wurden in

Zusammenarbeit mit der BRR (Badan Rehabilitasi dan Rekonstruksi, staatliche

Wiederaufbauagentur) und den örtlichen Mitarbeitern zweier NGO’s mehrere Vergleichsobjekte

besichtigt.

Die Stiftung Carinthia hat drei Gesprächstermine, die ihr von den Vertretern des LRH im Weg des

Honorarkonsuls während der Zeit des Ortsaugenscheines zwischen 31.7.2007 und 4.8.2007

angeboten worden waren, nicht wahrgenommen.

2 PRÜFUNGSAUFTRAG, ZUSTÄNDIGKEIT UND DURCHFÜHRUNG

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„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 8

3.1 EINLEITUNG (1) Die nachfolgende allgemeine Darstellung der topografischen, religiösen und politischen

Verhältnisse in der Republik Indonesien allgemein und der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam (im

Folgenden kurz: Provinz Aceh) soll dazu dienen, die Verhältnisse, in denen durch das Land Kärnten

nach dem Tsunami vom 26.12.2004 im Zeitraum zwischen März 2005 und März 2006 das Kärnten –

Dorf in Aneuk Batee errichtet wurde, näher zu beleuchten.

3.2 TOPOGRAFISCHE LAGE (1) Indonesien besteht aus einer äquatorialen Inselkette und ist bezüglich Fläche und Einwohnerzahl

der größte Staat Südostasiens, der weltgrößte Inselstaat sowie mit etwa 225 Millionen Einwohnern

die viertgrößte Nation der Welt.

Zu Indonesien gehören die Großen (außer dem Nordteil Borneos) und die Kleinen Sunda-Inseln

(außer Osttimor) sowie die Molukken und damit der größte Teil des Indonesischen Archipels,

außerdem gehört die Westhälfte Neuguineas zu Indonesien.

Die Landfläche Indonesiens verteilt sich auf 17.508 Inseln, von denen 6.044 bewohnt sind.

Indonesien erstreckt sich in nord-südlicher Ausdehnung von etwa 6° nördlicher Breite bis 11°

südlicher Breite über 657 km, in west-östlicher Ausdehnung von 95° bis 141° östlicher Länge über

5.070 km.

Abbildung 1: Sumatra, Lage

Banda Aceh ist eine Stadt im Nordwesten der indonesischen Insel Sumatra. Sie ist Hauptstadt der

Provinz Aceh, liegt an den Flüssen Krueng Aceh und Krueng Daroy und hatte bis zum 26.12.2004 ca.

3 INDONESIEN, BANDA ACEH, TOPOGRAFIE UND VERHÄLTNISSE

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Seite 9 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

260.000 Einwohner. Der außerhalb der Stadt liegende Hafen Krueng Raya war bis Ende 2004 der

wichtigste der Region Aceh, der Flughafen Sultan Iskandarmuda Airport ist 15 Kilometer vom

Stadtzentrum entfernt.

Die größte Erdbebenkatastrophe der jüngeren Geschichte Indonesiens war das Seebeben im

Indischen Ozean am 26. Dezember 2004. Als am Morgen gegen 7.58 Uhr die Erde vor der

Nordwestküste Sumatras bebte, wurden viele Orte schwer beschädigt. Es war – mit 9,4 auf der

Richterskala – das zweitstärkste jemals gemessene Erdbeben. Nur ca. 15 Minuten später wurden die

Menschen, vor allem an der Nordwestküste Sumatras in der Region um Banda Aceh, von einem bis

zu 15 Meter hohen Tsunami überrascht. In wenigen Minuten wurden ganze Küstengebiete

verwüstet.

Banda Aceh wurde durch das Beben und den darauf folgenden Tsunami stark zerstört. Die

nördlichen, an der Küste gelegenen Stadtteile von Banda Aceh wurden fast vollständig vernichtet.

Nach Schätzungen gab es in Banda Aceh fast 60.000 Tote, in Indonesien insgesamt 170.000 Tote.

3.3 RELIGIÖSE VERHÄLTNISSE (1) 86 % der Indonesier sind Muslime, praktisch alle gehören der sunnitischen Richtung an. Mit über

191 Millionen Moslems ist Indonesien der Staat mit der größten muslimischen Population.

23 Millionen Indonesier, also 9 % der Bevölkerung sind Christen (ca. 6 % evangelisch und 3 %

römisch-katholisch). 1,8 % der Bevölkerung sind Hindus (vorwiegend auf Bali) und 1 % Buddhisten

(meist Angehörige einer chinesischen Minderheit).

Laut dem indonesischen Zensus von 2001 leben in Indonesien insgesamt über 300 verschiedene

Völker, von denen die meisten malaiischer Herkunft sind. Diese zahlreichen ethnischen Gruppen

legen den Islam unterschiedlich aus. Die Bewohner der Provinz Aceh gelten als orthodoxe Muslime,

die Scharia bildet die Grundlage der Rechtsprechung.

3.4 POLITISCHE LAGE 3.4.1 Lage vor dem Tsunami

(1) Die ehemalige niederländische Kolonie Indonesien ist heute eine Präsidialrepublik, die Verfassung

von 1945 sieht die Gewaltenteilung vor. Nach dem Sturz Präsident Suhartos 1998 wurden

umfangreiche Reformen umgesetzt. Seit 2004 wird der Präsident direkt vom Volk gewählt. Das

Einkammerparlament (Abgeordnetenhaus) hat 500 auf fünf Jahre gewählte Abgeordnete (bis 2004

waren 38 davon vom Präsidenten ernannte Militärs). Die beratende Volksversammlung, die früher

den Präsidenten wählte und übergreifende politische Themen berät, besteht aus dem

Abgeordnetenhaus, 135 Vertretern der Provinzen sowie 65 Vertretern von Standesorganisationen

und kommt damit auf 700 Mitglieder. Indonesien hat ein Mehrparteiensystem mit einer großen

Anzahl von Parteien.

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Seite 10 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Indonesien ist administrativ derzeit in 33 Teile gegliedert (30 Provinzen, 2 Sonderregionen,

Hauptstadtdistrikt Djakarta). In jüngster Zeit wurden einige neue Provinzen von bereits

bestehenden abgetrennt. Die indonesische Regierung plant die Errichtung weiterer neuer

Provinzen. Eine Ebene unter den Provinzen gibt es 357 Verwaltungsbezirke, die seit der

Verwaltungsreform 2001 eine große administrative Bedeutung besitzen.

Banda Aceh im Nordwesten Sumatras ist eine der beiden oben angeführten Sonderregionen.

Banda Aceh ist seit 1976, dem Gründungsjahr der militanten Separatistenorganisation Gerakan

Aceh Merdeka (GAM, Bewegung für ein freies Aceh; andere Bezeichnung: Aceh Sumatra National

Liberation Front, abgekürzt ASNLF) vom Bürgerkrieg zwischen der GAM und der indonesischen

Zentralregierung gezeichnet. Hintergrund dieses Bürgerkrieges ist u.a. die Ausbeutung der

acehnesischen Erdöl- und Erdgasvorkommen seit 1970, die die bis dahin wirtschaftlich eher

unbedeutende Provinz innerhalb eines Jahrzehntes zum Motor der gesamtstaatlichen Entwicklung

Indonesiens machte. Die Kampfhandlungen eskalierten ab dem Jahr 1989 nach der Aberkennung

der Autonomierechte, polarisierten die acehnesische Gesellschaft und zwangen die Bevölkerung,

Partei zu ergreifen. Gegen Ende des Jahres 2000 hatte die GAM in den meisten Gebieten außerhalb

der Provinzhauptstadt die Zivilverwaltung übernommen, zog Steuern ein und baute Schulen

(sogenannte Pesantrene = muslimische Ausbildungsstätten).

Im Jahr 2001 wurde der Provinz Aceh auf Gesetzesbasis wieder eine Sonderautonomie

zugestanden. Zu den Kernpunkten gehörte der Zugriff auf drei Viertel der Erträge aus der

Förderung von Erdgas und Erdöl, die freie Wahl der bisher zentral von Djakarta aus ernannten

Provinzregierung und die Einführung der Scharia. Eine Einbindung der GAM in das politische Leben

Acehs erfolgte nicht, das Hauptziel der GAM blieb die Errichtung eines unabhängigen Staates Aceh.

Weiterführende Verhandlungen über eine politische Lösung zwischen der GAM und der

indonesischen Zentralregierung in Djakarta scheiterten 2003, wonach es wieder zu einer

Vermehrung bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen der indonesischen Armee und der GAM

kam.

Die GAM finanzierte sich auf lokaler Ebene primär über ein eigenes Steuer- und Abgabensystem.

Die dörflichen Verwaltungen bestanden zum großen Teil aus Sympathisanten, weshalb jedenfalls

bis Mai 2003 rd. 20 % aller von der Zentralregierung für ländliche Infrastrukturmaßnahmen

ausgewiesenen Zuschüsse in die Hände der Guerilla gerieten. Zweitens erhob die GAM auf alle

lokalen Geschäftstransaktionen eine Steuer von 18 %. Darüber hinaus verschaffte sie sich

insbesondere in den Jahren 2000 bis 2002 mit Hilfe sympathisierender

Nichtregierungsorganisationen Zugriff auf Gelder für humanitäre Hilfsprojekte.1

1 Quelle: Der Aceh-Konflikt und seine Auswirkungen auf die Stabilität Indonesiens und Südostasien, Felix Heiduk, Stiftung Wissenschaft und Politik, Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit, Berlin, Februar 2004

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Seite 11 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

3.4.2 Lage nach dem Tsunami

(1) Nach dem Tsunami – Ereignis vom 26.12.2004 kam es in Aceh zu einem markanten Wechsel der

politischen Lage. Die beiden Konfliktparteien verständigten sich dahingehend, dass nur durch eine

friedliche Lösung des Konfliktes ein Wiederaufbau der Provinz Aceh ermöglicht werden könnte. Am

15. August 2005 wurde in Helsinki ein Friedensabkommen zwischen der indonesischen

Zentralregierung und der GAM bzw. dem Free Aceh Movement (FAM) unterzeichnet, erst danach

endeten die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der GAM und der indonesischen Armee.

Nach dem Abschluss des Friedensabkommens begann schrittweise eine Reintegration von rd. 3000

bewaffneten GAM – Kämpfern und weiterer 2000 vor dem Friedensschluss inhaftierter und

zwischenzeitlich amnestierter GAM – Mitglieder unter der Aufsicht der im Wege des

Friedensabkommens eingerichteten Aceh Monitoring Mission (AMM).2 Ein wesentlicher Punkt des

Friedensabkommens, nämlich die Entwicklung der GAM aus einer bewaffneten Bewegung in eine

lokale politische Partei, erfolgte im Zeitraum zwischen Herbst 2005 und Herbst 2006.

Entsprechend einem weiteren zentralen Punkt des Friedensabkommens vom 15. August 2005

erfolgte am 1. August 2006 die Verabschiedung eines neuen Gesetzes (Law on the Governing of

Aceh – LoGA) über die Verwaltung der Provinz Aceh durch den indonesischen Staatspräsidenten.

Das LoGA sieht u.a. politische Autonomie, das Recht zur Bildung eigener Parteien sowie die

Durchführung freier und fairer Wahlen für das Gouverneursamt vor. Eine weitere Bestimmung

regelt, dass in Zukunft 70 % der Einnahmen aus den derzeitigen und künftigen Erdöl- und

Erdgasvorkommen in der Provinz Aceh verbleiben.

Unter Supervision der AMM fand am 11. Dezember 2006 die erste freie Gouverneurswahl nach dem

Tsunami statt, aus der ein ehemaliges GAM – Mitglied mit 38 % der abgegebenen Stimmen als

Sieger hervorging.3 Als Folge des Wahlsieges eines ehemaligen GAM - Mitgliedes befinden sich

derzeit die politischen Strukturen und die Verwaltungsstrukturen in der Provinz Aceh im Umbau.

2 Die AMM war eine am 15.9.2005 eingerichtete und nach dem 15.12.2006 aufgelöste zivile Krisenmamangementinitiative mit Beobachtern aus der EU und Thailand, Malaysia, Brunei, den Philippinen und Singapur. 3 Quelle: BICC, Bonn International Center for Conversion, Artikel: Nach den Gouverneurswahlen in Aceh, Christine Beeck, Januar 2007.

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Seite 12 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

(1) Am 9.1.2005 wurde in Wien im Bundeskanzleramt ein Spitzengespräch zum Thema der Hilfe

Österreichs nach der Tsunami–Katastrophe vom 26.12.2004 abgehalten, an dem Mitglieder der

Bundesregierung, Landeshauptleute, Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes, des

Österreichischen Städtebundes und die Präsidenten der Sozialpartner teilnahmen. Das Ergebnis

dieses Gespräches wurde von der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ

Landesregierung mit Zl. VST-5034/9 vom 10.1.2005 protokolliert.

In dem Gespräch wurde übereingekommen, für die Hilfe nach dem Ereignis aus öffentlichen Mitteln

einen Betrag von 50 Mio €, verteilt auf die nächsten drei Jahre bereitzustellen. Die Verteilung des

Gesamtbetrages wurde wie folgt vereinbart:

Bund: 34 Mio €

Länder: 10 Mio €

Städte- und Gemeindebund: 6 Mio €

Gesamtbetrag 50 Mio €

Entsprechend der Kopfzahl betrug der das Land Kärnten betreffende Anteil, verteilt auf die

nächsten drei Jahre, rd. € 690.000.

In einer Beilage zu o.a. Protokoll sind 12 Projektvorschläge für den Wiederaufbau nach der

Flutkatastrophe aufgelistet. Für diese Projekte wurde seitens der Gesprächsteilnehmer eine

Beteiligung in Aussicht genommen, wobei dem Projekt Nr. 3 die Bundesländer Kärnten, Steiermark

(samt Graz) und Tirol zugeordnet wurden.

Als Ziel des Projektes Nr. 3 ist unter dem Titel „Schutz der Kinder“ die Betreuung betroffener Kinder

in einer Übergangsphase sowie mittelfristig die Errichtung neuer Kinderdörfer in den betroffenen

Ländern formuliert. Als Trägerorganisation wurde die Organisation „SOS – Kinderdörfer

International“ mit nationalen Vereinen in den betroffenen Ländern angeführt.

Am 13.1.2005 fand unter dem direkten Eindruck der Katastrophe in den Räumlichkeiten der

Kärntner Landesregierung im Spiegelsaal eine Veranstaltung zum Zweck der Vorstellung eines

Projektes „Kärnten hilft: Kinder in Not! Wir bauen ein Kärntendorf in Indonesien“ und der Sammlung

weiterer Spenden für die Opfer statt.

Im Zuge dieser Veranstaltung erklärten sich einige Großspender spontan dazu bereit, sechsstellige

Eurobeträge zur Errichtung eines Kärntendorfes beitragen zu wollen.

Der Landeshauptmann von Kärnten hat dem Kollegium in der 17. Sitzung der Landesregierung am

1.2.2005 über die bis zu diesem Zeitpunkt seitens des Bundes und des Landes Kärnten im

Zusammenhang mit der Tsunami – Hilfe gesetzten Maßnahmen berichtet. Zum Bericht betreffend

die Sitzung im Bundeskanzleramt vom 9.1.2005 fügte er hinzu, dass dem Land Kärnten zugestanden

4 GRUNDSATZENTSCHEIDUNG WAISENDORF

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Seite 13 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

worden sei, dass bereits laufende Eigeninitiativen auf diese Summe anrechenbar seien. In seinem

Bericht teilte der Landeshauptmann dem Kollegium weiters mit, dass neben dem Sammeln von

Geldmitteln bereits in Indonesien in enger Kooperation mit lokalen Behörden die Suche nach einem

geeigneten Standort für ein Kinderheim laufen würde.

Ein Regierungsmitglied ersuchte darum, die Zusammenarbeit mit der Organisation „SOS

Kinderdorf“ zu suchen, denn nur diese könne ob ihrer Organisation einen ordnungsgemäßen

Betrieb sicherstellen. Der Landeshauptmann erklärte daraufhin, dass ihm Vertreter der Organisation

„SOS Kinderdorf“ vorerst signalisiert hätten, angesichts der Distanz überfordert zu sein. Mittlerweile

sei aber die Bereitschaft der Organisation gegeben, den Betrieb vor Ort mit einheimischen

Arbeitskräften sicherstellen zu wollen. Für das Land Kärnten gelte jedenfalls der Grundsatz:

„Errichten ja, betreiben nein!“

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Seite 14 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

5.1 PROJEKTVORBEREITUNG (1) Im Zeitraum zwischen Januar und Mai 2005 wurde seitens des Landes Kärnten im Wege des

Landesbürgerbüros mit der Organisation der Projektabwicklung und darauf folgend mit der

eigentlichen Projektabwicklung begonnen.

Bereits während der Spendensammlung im Spiegelsaal am 13.1.2005 hatte sich eine Kärntner

Architektin bereit erklärt, für ein Kärnten – Dorf in Indonesien einen Vorentwurf zu erstellen, wobei

die Büroleistungen für diesen Vorentwurf von ihr als Sachspende ohne Verrechnung erbracht

würden.

Der Leiter des Landesbürgerbüros wurde, nach dessen Aussage formlos mündlich, mit der

Projektleitung beauftragt. In der Buchhaltung des Amtes der Kärntner Landesregierung liegt eine

mit 2.2.2005 datierte Zeichnungsberechtigung für den Leiter des Landesbürgerbüros auf, der

zufolge er ermächtigt wurde, Zahlungsaufträge für die Haushaltsstelle VA 44119 – „Humanitäre

Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“ anzuordnen.

Zu Beginn des Jahres 2005 wurde seitens des Landes weiters mit dem zu diesem Zeitpunkt neu

bestellten Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt Kontakt aufgenommen, der danach

in das Projekt eingebunden wurde.

Am 24. und 25.1.2005 erfolgte im Wege einer Einladung des Botschafters der Republik Indonesien

nach Klagenfurt eine erste Kontaktaufnahme zwischen dem Land Kärnten und der Republik

Indonesien.

(2) Der Leiters des Landesbürgerbüros wurde formlos mit der Projektleitung beauftragt. Eine Festlegung der

dem Projektleiter über die Ermächtigung für die Durchführung von Zahlungen im Rahmen des VA 44119

– „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“ hinaus zukommenden Kompetenzen ist nicht

dokumentiert. Insbesondere vermisste der LRH die Erstellung eines Projekthandbuches, in dem Aufgaben

und Aufgabenzuteilung festzulegen gewesen wären.

(3) Dem Leiter des Landesbürgerbüros kam im Projekt die Aufgabe des Finanzverantwortlichen zu.

Vom Landesbürgerbüro wurde von Anbeginn des Projektes darauf geachtet, dass eine strikte

Trennung zwischen Spendengeldern und Landesgeldern erfolgt. Dementsprechend wurden unter

dem Ansatz „humanitäre Hilfsmaßnahmen“ zwei Posten eingerichtet: A) Post 7280 077 „Kärntendorf

in Indonesien – administrativer Aufwand“ und B) Post 7280 078 „Kärntendorf in Indonesien –

Projektfinanzierung“.

Damit wurde sichergestellt, dass die Spendengelder ausschließlich für die Finanzierung der

Baumaßnahmen verwendet wurden und sämtlicher administrativer Aufwand daher ausschließlich

aus Landesmitteln und nicht aus Spendengeldern bestritten wurde.

5 PROJEKTVORBEREITUNG UND STANDORTSUCHE

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Seite 15 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

(4) Auch im Lichte der Stellungnahme der Landesregierung ist festzuhalten, dass die organisatorischen

Rahmenbedingungen nur unzureichend ausgestaltet wurden. Dies wiegt umso schwerer, als das Projekt

in einer politisch instabilen Region ohne gesicherte Rechtsordnung und ohne eine mit der unseren

vergleichbaren Eigentumsordnung umzusetzen war.

5.2 GRUNDSTÜCKSAUSWAHL (1) Im Februar 2005 kam es zwischen 18.2. und 23.2. zu einer ersten Erkundungsreise einer Delegation

des Landes Kärnten nach Indonesien mit dem Ziel Banda Aceh auf Sumatra. Die Delegation wählte

als Ausgangspunkt ihrer Erkundungen den Ort Medan, der rd. 500 km südöstlich von Banda Aceh

an der Nordostküste von Sumatra gelegen ist. Als Ziele des Projektes waren zu diesem Zeitpunkt die

Errichtung von 12 Häusern in örtlicher Bauweise sowie die Errichtung einer Krankenstation und

eines Spielplatzes vorgesehen.

Zweck dieser Fahrt war es, im Hinblick auf das Ziel des Landes Kärnten abzuklären, inwieweit

kostenlos angebotene Bauplätze zur Verfügung stünden. Als weitere Reiseziele wurden die

Erhebung der örtlichen Verhältnisse sowie eine Kontaktaufnahme mit örtlichen Behörden und

anderen Ansprechpartnern formuliert.

Nachstehende Personen waren Mitglieder dieser Delegation:

• Herr Ing. Siegfried Wuzella, Leiter des Landesbürgerbüros

• Herr Franz Koloini, Protokollchef des Landes Kärnten

• Herr Christian Bradach, Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt

• Frau DI Dr. techn. Jana Revedin, Architektin

• sowie vor Ort Frau Baningsih Bradach Tedjokartono, Gattin des Honorarkonsuls sowie

• vor Ort zwei Mitglieder der indonesischen Botschaft in Österreich.

Herr Josef Brunner, Privater, war bereits am 7.2. zu einer ersten Lageerkundung mit offenem

Rückflug voraus gesandt worden.

Der Honorarkonsul übermittelte dem Leiter des Landesbürgerbüros am 16.2.2005 im Weg eines E-

Mails die von ihm bis zum damaligen Zeitpunkt ermittelten möglichen Ansprechpersonen vor Ort in

Banda Aceh.

Mit der Architektin, dem Honorarkonsul, dessen Ehefrau und Herrn Brunner waren vom Land

Kärnten zwischen dem 16. und 28.2.2005 vier Werkverträge abgeschlossen worden, die den im

Zusammenhang mit der Erkundungsreise zu erbringenden Leistungsumfang und das damit

verbundene Entgelt detailliert regelten. Die Beistellung erforderlicher Flugtickets ab bzw. bis

Klagenfurt erfolgte durch das Land Kärnten, die Nächtigungskosten vor Ort und weitere Transfer-

und Fahrtkosten vor Ort wurden ebenfalls vom Land Kärnten getragen.

Der Leistungsumfang des (ersten) Werkvertrages mit dem Honorarkonsul sah für ein

Page 16: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 16 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Pauschalhonorar von € 3.600.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:

• Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005

• Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur

Grundstücksauswahl

• Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort

• Herstellung des Kontaktes zu den zuständigen kommunalen Politikern, den lokalen

Behörden sowie Kontaktaufnahme zu Vertretern Österreichs in Indonesien

• Kontaktaufnahme mit vor Ort tätigen Hilfsorganisationen

• Kontaktaufnahme mit vor Ort notwendigen Kontaktpersonen und Institutionen (inkl. Notar

für Abwicklung des Grundstückserwerbes)

• Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort

• Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005

Der Leistungsumfang des Werkvertrages mit der Gattin des Honorarkonsuls sah für ein

Pauschalhonorar von € 1.200.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:

• Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005 ab/bis Banda Aceh (ohne

Flug Klagenfurt – Indonesien)

• Dolmetscherleistungen für die Delegation während des gesamten Aufenthaltes der

Delegation in Indonesien

• Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort

Der Leistungsumfang des (ersten) Werkvertrages mit der Architektin sah für ein Pauschalhonorar

von € 4.800.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:

• Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005

• Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur

Grundstücksauswahl

• Abklärung der jeweiligen Erschließungssituation

• Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort

• Abklärung der Machbarkeit und der voraussichtlich zu erwartenden Kosten

• Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005

Der Leistungsumfang des Werkvertrages mit Herrn Josef (Josch) Brunner sah für ein

Pauschalhonorar von € 2.200.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:

• Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005 gemäß gesondertem

Reiseplan, Treffpunkt in Banda Aceh

• Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur

Grundstücksauswahl

• Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort

Page 17: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 17 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

• Kontaktaufnahme mit vor Ort notwendigen Kontaktpersonen und Institutionen

• Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort

• Einbringung besonderer Kenntnisse über die Verhältnisse vor Ort

• Nutzung von Kontakten vor Ort im Sinn der Zielsetzung des Projektes

• Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005

Die vier Werkverträge wurden in dem dem Vertrag entsprechenden Umfang im Wege des VA

441195 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf,

administrativer Aufwand“ verrechnet.

Der Hergang der Erkundungsreise und der Vorgänge um die Grundstücksauswahl sind nicht

dokumentiert. Alle Akteure bestätigten jedoch in den mit dem LRH geführten Gesprächen

übereinstimmend, dass bereits während der Zwischenlandung in Medan (ca. 1 Flugstunde

südwestlich von Banda Aceh auf Sumatra gelegen) Vertreter von Aneuk Batee an die Delegation des

Landes Kärnten herangetreten seien, um der Delegation ein im Besitz der moslemischen Gemeinde

von Aneuk Batee befindliches Grundstück als Standort eines zukünftigen

Kärnten - Dorfes näher zu bringen.

Im Zeitraum zwischen dem 20. und 21.2.2005 besichtigte die Kärntner Delegation mit dem Imam

Mukim (= weltliches und geistliches Oberhaupt einer moslemischen Gemeinde in Indonesien) das

rd. 15 km vom Stadtzentrum von Banda Aceh gelegene Dorf Aneuk Batee und das in Frage

kommende Grundstück. Es handelte sich zum größten Teil um ein an die örtliche Moschee

angrenzendes Reisfeld.

Aus den vom LRH mit dem Projektleiter, der Architektin und dem Honorarkonsul geführten

Gesprächen ist zu entnehmen, dass von allen Delegationsmitgliedern das besichtigte Grundstück

für geeignet zur Errichtung eines Kärnten – Dorfes befunden wurde. Da es von den Mitgliedern der

Dorfgemeinschaft von Aneuk Batee überdies kostenlos zur Überbauung zur Verfügung gestellt

werden sollte, unterblieben weitere Grundstücksbesichtigungen an anderen Orten. Die vom Land

Kärnten ausgesandte Delegation kehrte daraufhin ab 22.2.2005 zurück nach Kärnten.

Das Ergebnis der Grundstücksbesichtigung ist einem mit 25.2.2005 datierten Schriftstück zu

entnehmen. Demnach erklärten der Imam Mukim des Dorfes Aneuk Batee und die zwölf

Dorfvorsteher der Gemeinde von Sukamakmur, dass das im Bereich der Moschee von Baitul Adhim

in Aneuk Batee gelegene Grundstück in der Größe von rd. 2 Hektar ein Grundstück zur

gemeinnützigen Verwendung der muslimischen Gemeinde sei und mit der einhelligen

Zustimmung aller unterfertigenden Personen dem Land Kärnten zum Bau von Wohnhäusern für

Waisenkinder überlassen wird.

(2) Dem LRH liegen keine schriftlichen Unterlagen vor, die die Überlegungen zur Auswahl des angebotenen

Grundstückes dokumentieren. Eine Besichtigung weiterer Grundstücke ist jedenfalls unterblieben.

Page 18: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 18 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Zur Grundstücksauswahl merkt der LRH kritisch an, dass mit der Auswahl eines Reisfeldes und der

dadurch nötigen Anschüttung höhere Erschließungskosten in Kauf genommen wurden.

(3) Das Katastrophengebiet war zur damaligen Zeit - der Friedensvertrag wurde erst im August 2005

abgeschlossen - gleichzeitig auch Kriegsgebiet. Eine gesicherte Rechtsordnung war und ist ebenso

wenig durchgebildet wie eine mit der unseren vergleichbare Eigentumsordnung. Ebenso wenig

bestand dort, wo das Projekt zu verwirklichen war, ein mit dem unseren vergleichbarer

Immobilienmarkt. Unter diesen Rahmenbedingungen mussten die Projektverantwortlichen die

Auswahl unter drei Grundstücken treffen. Die Auswahl fiel aus mehreren Gründen auf das

projektgegenständliche Grundstück. So wurde das projektgegenständliche Grundstück kostenlos

bereitgestellt, während die anderen beiden Grundstücke erst käuflich (Größenordnung von

zumindest € 150.000,-) erworben hätten werden müssen. Durch die bestehende infrastrukturelle

Anbindung war das gewählte Grundstück als das am besten geeignete befunden worden.

Das ausgewählte Grundstück befand sich nicht zur Gänze auf einem Reisfeld, sondern es grenzte

lediglich an ein Reisfeld an und ragte dieses Reisfeld nur zu einem Teil in das Grundstück hinein.

Aufgrund des Umstandes, dass das Grundstück die bessere Infrastrukturanbindung als die

alternativen Grundstücke besaß, wurden keinesfalls höhere Erschließungskosten in Kauf

genommen. Die vom Landesrechnungshof kritisierten Kosten für die Anschüttungen stehen in

keinem Verhältnis zu den diesbezüglichen Kosten und vor allem zu den Kosten für den Erwerb bei

der Auswahl der beiden alternativen Grundstücke und den dort erforderlichen

Aufschließungskosten.

Entgegen der Ansicht des Landesrechnungshofes hat die Entscheidung für das ausgewählte

Grundstück trotz der Anschüttungskosten aufgrund des Wegfalles der (hohen) Anschaffungskosten

und der besseren Infrastrukturanbindung insgesamt gesehen zu einer Kostenersparnis geführt

(Stellungnahme gekürzt wiedergegeben!).

(4) Für die von der Landesregierung mit rd. € 150.000 (dies entspräche bei einer Größe von rd. 12.000 m²

einem Grundstückspreis von € 12,50 je m²) angegebenen Kosten des Ankaufes alternativer Grundstücke

liegen keine Unterlagen vor, die die Größenordnung dieser Kosten bestätigen. Über die Lage und

infrastrukturelle Anbindung dieser anderen Grundstücke liegen dem LRH ebenfalls keine Angaben vor.

Die Infrastrukturanbindung des ausgewählten Grundstückes bestand lediglich aus einer unbefestigten

Straßenanbindung und der Stromversorgung der örtlichen Moschee. Eine

Trinkwasseraufbereitungsanlage musste erst im Zuge des Projektes errichtet werden, die Entsorgung der

Abwässer erfolgt mittels im Zuge der Projektumsetzung errichteter Senkgruben, die Stromversorgung

musste ebenfalls verstärkt werden.

Page 19: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 19 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

6.1 WERKVERTRÄGE 6.1.1 Zweiter Werkvertrag des Honorarkonsuls

(1) Um das Projekt überhaupt abwickeln zu können, bedurfte es in jedem Fall eines Mitarbeiters, der

der indonesischen Landessprache Bahasa mächtig war. Zu diesem Zweck sicherte man sich mittels

eines zweiten Werkvertrages vom 24.3.2005 der weiteren Mitarbeit des Honorarkonsuls und seiner

Gattin.

Der Werkvertrag regelte die Erbringung nachstehender Leistungen:

• Durchführung einer zweiten Reise nach Banda Aceh ab 25.3.2005

• Vorbereitung des Grundstückserwerbes

• Verhandlungen betreffend die Zustimmung der lokalen Bürgermeister, Behörden etc.

• Informationserteilung an und Koordination mit einem öffentlichen Notar betreffend die

Entwicklung der für den Grundstückserwerb notwendigen Verträge

• Übersetzung der Verträge und sonstigen Unterlagen ins Deutsche

• Mitwirkung auf der Suche nach lokalen Ansprechpartnern

• Auswahl einer Bank zur finanziellen Abwicklung des Projektes

• Suche und Führung von Vorgesprächen mit indonesischen Mitarbeitern für die

Projektbegleitung

• Vorbereitung einer Spatenstichfeier

• Berichterstattung an den Auftraggeber

• Einbindung der Gattin des Honorarkonsuls als Subunternehmerin

Als Werklohn wurde ein Pauschalbetrag von € 4.800 inkl. USt. vereinbart. Die Bezahlung des

Werklohnes erfolgte in vertragsgemäßem Umfang im Wege des VA 441195 „Humanitäre

Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer Aufwand“.

6.1.2 Dritter Werkvertrag des Honorarkonsuls

(1) Nach der zwischen 2. und 7.4.2005 stattgefundenen zweiten Projektreise wurden die zur konkreten

Projektdurchführung notwendigen weiteren Schritte gesetzt und mit dem Honorarkonsul am

11.5.2005 ein dritter Werkvertrag abgeschlossen, der Art und Umfang der weiteren

Projektbegleitung in Indonesien konkret regelte. Für den Zeitraum zwischen 1.5.2005 und

31.12.2005 wurde die Erbringung folgender Leistungen vereinbart:

• Vorlage der unterschriftsreifen Verträge bezüglich der Übergabe des Grundstückes

• Einholung der Angebote und danach Beauftragung eines lokalen Bauunternehmers

(Kontraktors) für den Bau

• Vorbereitung einer Spatenstichfeier mit den höchsten Vertretern Kärntens und Aceh Besars

Mitte Mai 2005 inklusive Organisation der Reise einer Kärntner Delegation zu dieser Feier

• Begleitende Kontrolle des Projektes, inklusive allmonatlicher Information des

6 PROJEKTORGANISATION

Page 20: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 20 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Landeshauptmannes und des Organisationskomitees über den Baufortschritt

• Organisation einer Einweihungsfeier des Kärnten – Dorfes mit Gewährleistung der

Teilnahme hoher indonesischer Politiker nationaler und regionaler Ebene

• Suche nach weiteren Sponsoren und Spendern für das Waisenhaus, damit der Betrieb auf

Jahre hinaus gesichert werden kann

• Organisation eines Charity Events „Indonesische Nacht“ am 8.7.2005 in der Firma Javahouse

in Klagenfurt

• Aufbau und Koordination einer Provinzfreundschaft zwischen der Provinz Nanggroe Aceh

Darussalam und dem Bundesland Kärnten mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Tourismus

und soziale Zusammenarbeit

• Beiziehung der Gattin des Honorarkonsuls als Subunternehmerin, wobei der Honorarkonsul

das Land Kärnten von allen daraus begründbaren Ansprüchen freizuhalten hatte.

Als Werklohn wurde ein Pauschalbetrag von € 23.040 inkl. USt. vereinbart, der in monatlichen

Teilbeträgen auszuzahlen war. Darüber hinaus verpflichtete sich das Land Kärnten, dem

Honorarkonsul die Reisekosten (Flugtickets Economy Class, Transfer- und sonstige Fahrtkosten vor

Ort) sowie die Nächtigungskosten zu ersetzen. Als Voraussetzung für den Aufwandersatz wurde

festgehalten, dass die Reisen und die damit anfallenden Kosten für die ordnungsgemäße

Auftragserfüllung notwendig und zweckmäßig sein müssten.

Die Bezahlung des Werklohnes erfolgte in vertragsgemäßem Umfang im Wege des VA 441195

„Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer

Aufwand“.

6.1.3 Zweiter Werkvertrag der Architektin

(1) Bereits am 29.1.2005 hatte die Architektin, die sich am 13.1.2005 im Spiegelsaal zur kostenlosen

Erstellung eines Vorentwurfes bereit erklärt hatte, dem Büro des Landeshauptmannes ein während

einer Projektbesprechung am 27.1.2005 angefordertes Honorarangebot für die weiteren zu

tätigenden Planungsschritte gelegt. Um die Honorarermittlung gemäß HOA vornehmen zu können,

hat die Architektin eine grobe Kalkulation der Nettobaukosten auf der Basis indonesischer

Richtpreise vorgenommen.

Die die Honorarbasis bildende Grobkostenschätzung sah die Errichtung folgender Objekte vor:

12 Wohnhäuser mit Eingangsterrasse a 90 m² 1.080 m²

Gemeinschaftshaus mit Verwaltung, Verwalterwohnung, Küche,

Speisesaal, Lager und Technikraum, rd. 400 m² 400 m²

Versammlungshalle offen a 300 m² 300 m²

Krankenstation/Ambulanz mit Gästewohnung,

mitteleuropäischer Standard, zweigeschossig, rd. 400 m² 400 m²

Außenanlagen (Spielplatz, Spielwiese, Fußballplatz,

befestigte Wege rd. 4000 m² 4.000 m²

Page 21: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 21 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Auf Basis angesetzter und ortsüblicher Preise ermittelte die Architektin grob geschätzte

Nettobaukosten von 1,072 Mio €. Das Honorarangebot sah auf der Grundlage gemäß HOA

kalkulierter Gesamthonorarkosten (Gesamtplanungskosten lt. HOA 9,5 % oder rd. € 100.000,

Bauleitung lt. HOA, 4,2 % oder rd. € 45.000) die Erbringung folgender Teilleistungen vor:

1. Erstellung Vorentwurf (Wert lt. HOA: rd. € 15.000) Keine Verrechnung, da Spende

2. Grundlagenanalyse vor Ort, Kontaktaufnahme

mit örtlichen Unternehmen, Baukostenanalyse,

Entwurfsplanung, Einreichplanung aller Objekte

und Außenanlagen samt Kostenschätzung (jedoch ohne

Vermessung, Vorstatik, Einreichverfahren vor Ort)

als pauschalierte Gesamtleistung 30.000 €

3. Gefahrenzuschlag Katastrophen- bzw. Kriegsgebiet (+ 40 %) 12.000 €

Gesamtsumme exkl. 20 % USt., Reise- und Nebenkosten: 42.000 €

Hinsichtlich einer vor Ort erforderlichen örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) schlug die Architektin vor,

diese an einen Generalunternehmer zu übertragen. Eine Kontrolle der ÖBA könne jedoch durch die

Architektin auf der Basis zu verrechnenden Stundenaufwandes erfolgen.

Diesem Angebot der Architektin wurde seitens des Landes Kärnten nicht näher getreten. Am

11.3.2005 legte die Architektin ein neues Honorarangebot, dem jedoch wiederum in dieser Form

nicht näher getreten wurde. Dieses Honorarangebot bildete jedoch die Basis des Werkvertrages, der

am 1.4.2005 mit der Architektin abgeschlossen wurde. Dieser Werkvertrag regelte die Erbringung

nachstehender Leistungen im Zeitraum zwischen 1.4.2005 und 31.12.2005:

1. Künstlerische Oberleitung und Qualitätskontrolle des erarbeiteten Gesamtkonzeptes vor Ort

und in Abstimmung mit der Oberleitung der Bauausführung und des Controlling

2. Reisetätigkeit vor Ort (4 Reisen à 5 Tage)

2. – 7.4.2005: Vergabe der Einreichplanung in Indonesien, Detailgespräche zur

Bauausführung, Materialkonzept, Einladung zur Angebotslegung

Mai – Juni 2005: Abnahme der ersten Bauphase

September 2005: Abnahme Rohbau, Einrichtungskonzept, Einholung von Angeboten für die

Möblierung

Dezember 2005: Abnahme Einrichtung, Außenanlagen, Inbetriebnahme

3. Wissenschaftliche Begleitung des Projektes in Zusammenarbeit mit der FH Kärnten und den

Kärntner Berufsschulen

Gesamtleistung pauschaliert 16.000 €

zuz. 20 % MWSt. 3.200 €

Total: 19.200 €

Alle Reisespesen (Flüge Economy - Class ab/an Klagenfurt, Übernachtungs- und

Verpflegungskosten) waren vom Land Kärnten zu tragen.

Page 22: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 22 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Der Werkvertrag wurde von der Architektin und vom Leiter des Landesbürgerbüros unterfertigt.

Die Bezahlung des Werklohnes erfolgte im Wege des VA 441195 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in

Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer Aufwand“.

(2) Nachdem Nebenkosten nicht vom Land Kärnten zu übernehmen waren, empfiehlt der LRH, die der

Architektin vergüteten Telefonkosten i.d.H.v. € 267,08 rückzufordern.

(3) Das Landesbürgerbüro ist dieser Empfehlung des Landesrechnungshofes gefolgt und hat die der

Architektin vergüteten Telefonkosten in der Höhe von € 267,08 zurückgefordert. Die Architektin ist

der Aufforderung nachgekommen und hat die Telefonkosten in voller Höhe zurückgezahlt.

6.1.4 Beurteilung der Werkverträge

(1) Die begleitende Kontrolle soll durch eine fachlich-argumentative Unterstützung des Auftraggebers

indirekten Einfluss auf ein Projekt in den Bereichen Qualitätssicherung, Früherkennung von

Abweichungen und Wahrung des Vier-Augen-Prinzips für den Auftraggeber nehmen.

Die hohen Anforderungen an eine begleitende Kontrolle erfordern Qualifikationen in

bautechnischen, bauwirtschaftlichen und baurechtlichen Belangen. Die qualifizierte Wahrnehmung

der begleitenden Kontrolle ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen eines Projektes.

(2) Wie der Honorarkonsul dem LRH mitteilte, habe er eine begleitende Kontrolle auf Grund fehlender

bautechnischer Ausbildung nicht wahrgenommen, vielmehr hätte er sich in seinen Tätigkeiten im

Wesentlichen auf Übersetzungsarbeit, Reiseorganisation etc. beschränkt. Er hätte darauf vertraut, dass

eine Architektin in das Projekt eingebunden war.

Nach Betrachtung der Leistungsinhalte der den Honorarkonsul und die Architektin betreffenden

Werkverträge ist festzuhalten, dass für die Wahrnehmung wichtiger Baufunktionen (Örtliche Bauaufsicht

des Auftraggebers, begleitende Kontrolle) durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal nicht in

ausreichendem Maß Vorkehrung getroffen wurde.

(3) Richtig ist, dass das in Österreich gängige Leistungsbild der örtlichen Bauaufsicht nach der GOA,

sowie die Leistungsbilder der HO-PS nicht beauftragt wurden. Trotzdem war jedoch die

ordnungsgemäße Kontrolle der Umsetzung des Bauvorhabens sichergestellt.

Tatsächlich war eine renommierte Architektin vom Anfang bis zum Ende, beginnend mit der

Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung, über die Ausarbeitung und Übermittlung der

Ausschreibung an die Bieter bis zur Abnahme des Rohbaues und letztlich des fertigen Werkes

beauftragt und hat die Architektin diese Leistungen auch durchgeführt. Ebenso war der

Honorarkonsul vom Anfang bis zum Ende in das Projekt und in das laufende Controlling

eingebunden.

Page 23: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 23 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Die Kritik des Landesrechnungshofes lässt auch unberücksichtigt, dass - auf österreichische

Verhältnisse übersetzt - eine Generalübernehmerausschreibung gewählt wurde und das gewählte

Vertragswerk „Lumpsum“ nicht auf den in Österreich üblichen Einheitspreisvertrag aufbaut,

sondern am ehesten mit einem (echten) Pauschalpreisvertrag im österreichischen Recht

vergleichbar ist. Demgemäß sind daher wesentliche, beim Einheitspreisvertrag wie er in Österreich

üblich ist, notwendige Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Aufmaß und Leistungsfeststellung

entbehrlich. Ebenso sind damit zentrale Koordinationsaufgaben, die bei der gewerksweisen

Ausschreibung nach Einheitspreisen vom Auftraggeber erbracht werden müssen, auf den

Auftragnehmer überwälzt worden.

Wenn trotz der genannten Umstände neben den Leistungen der Architektin das vollständige

Leistungsbild der örtlichen Bauaufsicht sowie die Leistungsbilder nach HO-PS durch weitere

Architekten und Ziviltechniker beauftragt worden wären, so hätte dies den administrativen

Aufwand erheblich erhöht. Davon ausgehend, dass hierfür schon aus Gründen der Kommunikation,

Schnittstellen, Verantwortlichkeit und Durchgriff im Haftungsfalle nur österreichische Architekten

und Ziviltechniker in Frage gekommen wären, hätte sich die Leistung schon allein aufgrund des

Umstandes, dass sie nicht nur im Ausland, sondern viel mehr in einem anderen Kultur- und

Rechtskreis unter Bedingungen, die mit den österreichischen nicht vergleichbar sind, und in einem

Gebiet, das von Katastrophe und Bürgerkrieg heimgesucht wurde, zu erbringen gewesen wäre,

erheblich verteuert. Tatsächlich wäre unter Zugrundelegung der einschlägigen Honorarordnungen

auch unter Berücksichtigung eines marktüblichen Nachlasses mit zusätzlichen Kosten, die sich

sicherlich in einem Bereich weit jenseits der € 100.000 bewegt hätten, zu rechnen gewesen.

(4) Die Wahl einer Generalübernehmerausschreibung (System „Lumpsum“) entbindet den Bauherren nicht

von seiner Verpflichtung, sich vor einer pauschalierten Beauftragung von der mengenmäßigen

Richtigkeit der ihm gelegten Angebote zu überzeugen.

Die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und die Übermittlung der Unterlagen an die Bieter erfolgte im

Wege des Vorsitzenden der Gapensi von Banda Aceh, dessen Firma schließlich auch den Auftrag erhalten

hat.

Im Rahmen der vorliegenden Werkverträge wurde trotz dieser Umstände für eine ordnungsgemäße

Kontrolle der Umsetzung des Bauvorhabens nicht vorgesorgt. Eine von einem sachkundigen Bearbeiter

nach sachlichen und rechnerischen Aspekten vorgenommene Angebotsprüfung hätte die in allen

Angeboten gleich überhöht enthaltenen Mengenvordersätze und die in den Angeboten befindlichen

zahlreichen Parallelitäten noch vor der Beauftragung transparent gemacht. Die Architektin hat

nachweislich weder eine detaillierte Massenberechnung noch ein Leistungsverzeichnis erstellt. Diese

Tätigkeiten waren ihr vertraglich auch nicht übertragen.

Page 24: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 24 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

6.2 ZWEITE PROJEKTREISE IM APRIL 2005 (1) Wie in den Werkverträgen vereinbart, absolvierte das Projektteam in der Zeit zwischen 2. und

7.4.2005 eine weitere Projektreise. Die Reisebewegung erfolgte via Kuala Lumpur und Medan nach

Banda Aceh.

Nachstehende Personen waren Mitglieder dieser Delegation:

Herr Christian Bradach, Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt

Frau DI Dr. techn. Jana Revedin, Architektin

Frau Mag. Erika Napetschnig als prov. Leiterin der Kulturabteilung des Landes Kärnten

Herr Franz Koloini, Protokollchef des Landes Kärnten

sowie vor Ort Frau Baningsih Bradach Tedjokartono, Gattin des Honorarkonsuls

Der Zweck dieser Reise war die Erfüllung der in den Werkverträgen näher bezeichneten Aufgaben

durch den Honorarkonsul und die Architektin.

Im Leistungsbericht des Honorarkonsuls für Mai 2005 (per E-Mail am 11.5.2005 an den Leiter des

Landesbürgerbüros gesandt) gehen einige Aktivitäten hervor, die seinerseits im Zuge der zweiten

Projektreise gesetzt wurden, so beispielsweise die Führung von Verhandlungen betreffend die

Zustimmung der lokalen Bürgermeister, Behörden, die Vorbereitung des Grundstückserwerbes, die

Informationserteilung an und Koordination mit einem öffentlichen Notar betreffend die

Entwicklung der für den Grundstückserwerb notwendigen Verträge.

(2) Die im Zuge der zweiten Projektreise im April 2005 erforderlichen Transkontinentalflüge erfolgten bis auf

einen in der Business – Class. Gemäß Werkverträgen waren vom Land Kärnten Flüge in der Economy –

Class beizustellen.

Beide Vertreter des Landes Kärnten haben die Mehrkosten des Business–Class–Fluges dem Land Kärnten

im März 2007 refundiert, die Vereinnahmung erfolgte im Wege der den administrativen Aufwand

betreffenden Haushaltsstelle. Der LRH empfiehlt eine Rückforderung der Mehrkosten der Business–Class-

Flüge vom Honorarkonsul und von der Architektin.

(3) Das Landesbürgerbüro ist der Anregung des Rechnungshofes gefolgt und hat sowohl den Herrn

Honorarkonsul als auch die Frau Architektin aufgefordert die Mehrkosten der Business-Class-Flüge

zurück zu erstatten. Die Architektin ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat die

diesbezüglichen Mehrkosten auch tatsächlich rückerstattet.

Der Honorarkonsul war jedoch nicht bereit, die diesbezüglichen Mehrkosten rückzuerstatten. Er hat

diesbezüglich darauf verwiesen, dass diese Flüge nicht von ihm gebucht wurden und er auch

Economy–Class geflogen wäre, allerdings in der Economy–Class keine freien Plätze mehr verfügbar

waren, sodass der Flug in der Economy–Class nicht möglich war, sondern in der Business-Class

Page 25: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 25 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

erfolgen musste. Der Honorarkonsul hat des Weiteren darauf verwiesen, dass zum Teil im Projekt

Flüge über ihn von Indonesien aus gebucht worden wären und sich dadurch, dass die Flüge in

Indonesien und nicht in Österreich gebucht worden sind, das Land einen Betrag in der

Größenordnung von rund € 15.000 erspart habe.

(4) Der LRH wiederholt seine Empfehlung der Rückforderung dieser im Vertrag nicht vorgesehenen

Mehrleistung.

6.3 BUNDESBETEILIGUNG BMSG (1) Im Zuge der Vorbereitung des Projektes kam es zwischen Verantwortlichen des Landes Kärnten und

des Bundes auf höchster Ebene zu Gesprächen hinsichtlich einer eventuellen Beteiligung des

Bundes am Projekt „Kärnten – Dorf“.

Gemäß den übereinstimmenden mündlichen Angaben des Leiters des Landesbürgerbüros, des

Honorarkonsuls und der Architektin wurde seitens des Bundes eine Beteiligung in der Höhe von

€ 250.000 in Aussicht gestellt, die im Wege einer Zahlung aus den Mitteln des BMSG

(Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) an das Land

Kärnten bzw. eine noch zu definierende projektdurchführende Stelle in Indonesien erfolgen könne.

Als Bedingung für die Beteiligung des Bundes wurde die zusätzliche Errichtung eines weiteren

Wohnhauses für behinderte Kinder (Social Center), die Errichtung eines Ärztehauses (Doctor’s

Residence) sowie die behindertengerechte Ausführung der Zugänge zur Poliklinik, dem Social

Center und dem Ärztehaus gefordert.

Daraufhin wurde seitens der Architektin das Projekt um das Ärztehaus und das Social Center

erweitert, auf die Errichtung der ursprünglich ebenfalls vorgesehenen Versammlungshalle wurde

verzichtet.

Gemäß dem per E-Mail und Telefax zwischen dem Landesbürgerbüro und dem BMSG in der ersten

Jahreshälfte 2005 geführten Schriftverkehr hat das BMSG die Benennung einer

projektdurchführenden Stelle in Indonesien verlangt. Die Angaben dazu wurden dem BMSG vom

Leiter des Landesbürgerbüros schriftlich im Juni 2005 übermittelt.

Letztlich mündeten die Gespräche zwischen Land und Bund im Dezember 2005 im Abschluss eines

Fördervertrages, in dem der projektdurchführenden Stelle in Indonesien für die Zeit zwischen

1.7.2005 und 31.5.2006 ein Zuschuss i.d.H.v. maximal € 250.000 als Mitfinanzierung zur Errichtung

von Teilen des Kärnten – Dorfes unter der Voraussetzung zugesagt wurde, dass das Land Kärnten

als Förderabwickler das Projekt begleitet.

Die Auszahlung der Bundesmittel erfolgte vertragsgemäß in zwei Tranchen von € 225.000 und

€ 25.000. Die erste Tranche wurde zu Beginn 2006 unmittelbar an die projektdurchführende Stelle

in Indonesien überwiesen, die zweite Tranche wurde nach der mit Schreiben vom 9.1.2007

erfolgten Anerkennung des abschließenden Verwendungsnachweises und der Erteilung der

Entlastung durch das BMSG im Landeshaushalt vereinnahmt und soll einer künftigen

Page 26: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 26 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Betriebsführung zugute kommen. Das BMSG verwies in seinem Schreiben auf die gemäß § 5 Abs. 5

des Fördervertrages bestehende Berichtspflicht gegenüber dem Förderungsgeber hinsichtlich der

weiteren Entwicklung des geförderten Projektes bis zum Jahr 2010.

6.4 STIFTUNG CARINTHIA (1) Um sowohl die verschiedenartigen organisatorischen, finanziellen und baulichen Maßnahmen vor

Ort umsetzen zu können und die steuerlichen Vorteile in Indonesien durch den Status der

Gemeinnützigkeit lukrieren zu können, wurde die Gründung einer Stiftung nach indonesischem

Recht in die Wege geleitet. Damit konnte auch gegenüber dem Bund entsprechend dessen

Bedingungen für eine Projektbeteiligung diese Stiftung als projektdurchführende Stelle namhaft

gemacht werden.

Daraufhin wurde am 9.5.2005 von der Gattin des Honorarkonsuls, Frau Baningsih Bradach

Tedjokartono, mit ihren Töchtern in einem Notariat in Surakarta (Solo) auf Java am 11.5.2005 die

Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) gegründet. Dem LRH liegen eine Kopie des in der

Landessprache verfassten Gründungsdokumentes und eine vom Honorarkonsul erstellte

Übersetzung des Vertrages vor.

Die Stiftungsadresse lautet auf Yosodipuro Straße 122, Stadt Surakarta (Solo) und ist ident mit der

Privatadresse der Gattin des Honorarkonsuls und ihrer beiden Töchter. Die Gründungsmitglieder

haben als Gründungseinlage der Stiftung einen Betrag von 5,0 Mio IDR (entspricht zum Kurs von

11.531 IDR für einen Euro einem Betrag von rd. € 434) erlegt.

Als Ziele der Stiftung wurden soziale, religiöse und humanitäre Ziele definiert.

(2) Das Gründungsdokument der Stiftung ist in indonesischer Landessprache abgefasst. Dem LRH liegt nur

eine unvollständige Übersetzung ins Deutsche vor.

Page 27: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 27 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

7.1 WECHSELKURSFESTLEGUNG (1) Auf Grund des stark schwankenden Wechselkurses zwischen dem Euro und der indonesischen

Rupie (IDR) hat der LRH sich zur Umrechnung der im Projektschriftverkehr großteils in IDR

angegebenen Beträge des Mittelwertes aller an die Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) erfolgten

Überweisungen bedient. Es ergab sich als Mittelwert ein Betrag von

1 Euro = 11.531 IDR

7.2 KONTRAKTOR (1) In den von der Architektin am 11.3.2005 vorgeschlagenen Vertragsformulierungen findet sich mit

dem Verweis „Vergabe der Einreichplanung an Dr. Lukman“ ein erster Hinweis auf die frühzeitige

Einbindung eines potentiellen Kontraktors aus Banda Aceh in das Projekt. Diese Einbindung des

Vorsitzenden der Gapensi4 muss im Zuge der kaum dokumentierten ersten Erkundungsreise erfolgt

sein, was ein in der Kärntner Presse vom 24.2.2005 veröffentlichtes Bild belegt.

Die frühzeitige Einbindung des Vorsitzenden der Gapensi ist insofern bemerkenswert, als in

weiterer Folge an sein Unternehmen „PT. Pelita Nusa Perkasa“ die Generalunternehmerleistungen

vergeben wurden.

Die Architektin hat dem Landesbürgerbüro am 7.4.2005 per E-Mail ihren Kurzbericht zur zweiten

Projektreise übermittelt. Aus diesem Kurzbericht geht hervor, dass der Masterplan und der Entwurf

des Kärnten - Dorfes hinsichtlich der zu verwendenden Materialien, des Bauzeitplanes und des

Kostenrahmens mit dem Vorsitzenden der Gapensi (Vereinigung der Kontraktoren) von Banda Aceh

besprochen worden seien. Der Vorsitzende der Gapensi hätte zugesagt, das Projekt bis zum

20.4.2005 bei der lokalen Behörde zur Erlangung einer Baugenehmigung einzureichen. In weiterer

Folge würden mit seiner Hilfe vier Generalunternehmerangebote eingeholt werden. Eine Vergabe

der Generalunternehmerleistungen könne nach Erhalt der Baubewilligung und der Prüfung der

Angebote durch Herrn Honorarkonsul Bradach gemäß örtlichem Baurecht Mitte Mai 2005 erfolgen,

als Fertigstellungsziel sei ein Termin zum Jahreswechsel 2005/2006 möglich.

7.3 GENERALUNTERNEHMERANGEBOTE (1) Wie den an der zweiten Projektreise beteiligten Personen zugesagt, wurde vom Vorsitzenden der

Gapensi in Banda Aceh die Einholung von vier Angeboten von in Banda Aceh und Umgebung

ansässigen Generalunternehmern organisiert.

4 Die Vereinigung der Kontraktoren wird in Banda Aceh „Gapensi“ genannt und ähnelt im weitesten Sinn einer österreichischen Bauinnung. Gemäß den Angaben der staatlichen Wiederaufbauagentur BRR ist die Voraussetzung für die Aufnahme in die Gapensi die Zahlung eines bestimmten Betrages als Aufnahmegebühr. Inwieweit die aufgenommenen Mitglieder über eine bestimmte fachspezifische Ausbildung oder Konzession zur Ausübung des Baumeistergewerbes in Indonesien verfügen müssen oder ihre Tätigkeit der Regelung durch lokale oder regionale Bauordnungen unterliegt, konnte vom LRH nicht geklärt werden.

7 PROJEKTDURCHFÜHRUNG

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Aus einem undatierten Aktenvermerk geht hervor, dass zum 18.5.2005 bis 12:00 Uhr vier

Bauangebote für die Errichtung des Kärnten – Dorfes bei der Kärntner Landsregierung eingelangt

seien, deren Öffnung am 19.5.2005 um 14:30 Uhr erfolgt sei. Der Aktenvermerk trägt die

Unterschriften des Leiters des Landesbürgerbüros, des Honorarkonsuls und der Architektin.

Die vier eingelangten Angebote sind in der Form von gebundenen Heften gefasst, jedem Angebot

liegt ein Begleitschreiben des anbietenden Kontraktors bei. Nach Angabe des Leiters des

Landesbürgerbüros sind die vier Angebote auf dem Postweg eingegangen. Die Originalangebote

samt Begleitschreiben wurden dem LRH übergeben.

Die Grundlage der Angebote war die am 18.4.2005 seitens der Architektin freigegebene

Einreichplanung. Diese Einreichplanung sah zum damaligen Zeitpunkt noch die ursprünglich

beabsichtigte Errichtung von 12 Wohnhäusern und einer Poliklinik samt Außenanlagen vor. Auf die

Errichtung des ursprünglich ebenfalls geplanten Gemeinschaftshauses und Speisesaales war

verzichtet worden. Stattdessen war nunmehr die Errichtung zweier „Kitchen- and Dining-Houses“

(Küchen – und Speisehäuser) und eines Ärztewohnhauses vorgesehen, auf die Errichtung der

offenen Versammlungshalle war nach Angabe der planenden Architektin aus Kostengründen

bereits im Vorfeld verzichtet worden.

Die Angebotsreihung lautete wie folgt:

Nr. Bieter Betrag (IDR)* Betrag (€) Prozent Reihung Rückstand (€)

1 CV Sari Bumi 8.331.430.000,00 722.524,50 100,03 3 194,002 PT Bina Pratama Persada 8.330.108.000,00 722.409,85 100,01 2 79,353 PT Pelita Nusa Perkasa 8.329.193.000,00 722.330,50 100,00 1 0,004 CV Bunda Corporation 8.333.211.000,00 722.678,95 100,05 4 348,45

* angeführte Beträge beinhalten keine Steuer!

Die das Protokoll der Angebotsöffnung unterfertigenden Anwesenden stellten als Bestbieter die

Fa. Pelita Nusa Perkasa mit Nettobaukosten von 8.329.193.000 IDR fest. In der Folge wurden die

Angebote an den Honorarkonsul zur Prüfung auf Vollständigkeit übermittelt.

(2) Hinsichtlich der Prüfung der Angebote durch den Honorarkonsul liegt dem LRH kein Bericht vor. Der

Honorarkonsul erklärte dem LRH dazu auf Befragen, dass er auf Grund seiner Ausbildung nicht in der

Lage gewesen sei, ein Bauangebot zu prüfen und er daher dazu auch keinen Bericht verfasst hätte.

Die Architektin verwies hinsichtlich der Angebotsprüfung auf ihren Auftrag und darauf, dass an sie

keinerlei Fragen hinsichtlich Angebotsprüfung und vertraglicher Gestaltungen gerichtet worden seien.

Der LRH hat die ihm vorliegenden Originalangebote einer näheren Prüfung unterzogen und bereits in

deren erster Sichtung nachstehende Fakten festgestellt:

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1. Alle Begleitschreiben tragen dasselbe Datum, nämlich den 9.5.2005.

2. Alle Begleitschreiben weisen bis auf den in Zahlen und Worten niedergeschriebenen Preis den

exakt gleichen Wortlaut auf.

3. Alle Begleitschreiben weisen in der Adressierung die fünf gleichen Schreibfehler auf.

4. Alle Begleitschreiben weisen im zweiten Absatz in der ersten Zeile denselben Tippfehler auf.

In weiterer Folge stellte sich heraus, dass in den Angeboten aller vier Kontraktoren bei insgesamt 185

angebotenen Positionen 126 Positionen gleichpreisig angeboten wurden (Chalet: 38 von 61 gleich,

Policlinic: 39 von 59 gleich, Kitchen and Dining Houses: 44 von 60 gleich, Landscaping: 5 von 5 gleich).

Weiters auffallend war ein Fehler in der Position B 5 der Wohnhäuser (Footing Foundation), dort wurde

beim Bestbieter offensichtlich irrtümlich die Maßeinheit m4 anstatt Kubikmetern eingesetzt, alle drei

nachgereihten Bieter haben den gleichen Fehler begangen.

Anlässlich des vom LRH in Banda Aceh zwischen 30.7. und 4.8.2007 vorgenommenen Ortsaugenscheines

gelang es den Vertretern des LRH nicht, mit den nachgereihten Bietern in Kontakt zu treten.

Der LRH ist auf Grund der zahlreichen festgestellten Parallelitäten der Ansicht, dass die vorliegenden

Angebote nicht unabhängig voneinander erstellt wurden.

7.4 AUSFÜHRUNGSVERTRÄGE (1) In der 26. Regierungssitzung am 7.6.2005 wurden Beratungen über die bis dato gesetzten

Aktivitäten sowie hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise für das Projekt des Kärnten – Dorfes

geführt. In der Folge wurde der Sitzungsvortrag einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das Land Kärnten schloss am 4.7.2005 mit der Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) einen Vertrag

über die Errichtung des Kärnten – Dorfes auf dem von der religiösen Gemeinschaft zur Bebauung

zur Verfügung gestellten Grundstück in Aneuk Batee.

Im Vertrauen auf die vom BMSG bis zum damaligen Zeitpunkt nur mündlich zugesagte Beteiligung

wurde das von der Stiftung zu erfüllende Bauprogramm für das Kärnten – Dorf bereits auf die vom

BMSG geforderten Voraussetzungen für eine Beteiligung angepasst und sah die Errichtung

nachstehender Objekte vor:

1 Wohnhaus für beeinträchtigte Kinder, behindertengerecht (Social Center)

1 Kranken- und Therapiestation, behindertengerecht, klimatisiert (Policlinic)

12 Wohnhäuser für je 12 Kinder und 2 Betreuerinnen (Chalets)

2 Gemeinschaftshäuser für Essen, Aufenthalt, Kommunikation, behindertengerecht,

Internetcafe (Kitchen and Dining Houses)

1 Wohnhaus für vier bis acht Ärzte und Therapeuten, behindertengerecht, klimatisiert

(Doctor’s Residence)

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Die Stiftung wurde zur Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und

Zweckmäßigkeit verpflichtet. Hinsichtlich der Vergabe wurde die Stiftung in Pkt. 5 des Vertrages

dazu verpflichtet, den Bauauftrag an die bei der Angebotsöffnung am 19.5.2005 als Bestbieter

festgestellte Firma PT Pelita Nusa Perkasa zu vergeben.

Als Auftragswert wurde eine Summe von 10.850.409.000,00 IDR festgehalten, die Stiftung wurde

dazu verpflichtet, die Bauarbeiten ab dem Eingang einer 20 – prozentigen Anzahlung i.d.H.v.

2.170.081.800,00 IDR auf dem von der Stiftung bekannt gegebenen Bankkonto (Nr. 11 010 22222

bei der Bank Bukopin, Solo, lautend auf Subaningsih, Carinthian Yayasan) binnen sieben Monaten

fertig zustellen. Für den Fall der Nichteinhaltung der Bauzeit hatte die Stiftung bei der

Vertragserrichtung mit der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa eine Pönalzahlung von 5 %des Auftragswertes

je angefangenem Kalendermonat zu vereinbaren. Die Stiftung wurde weiters dazu verhalten,

sämtliche ihr als Vertragspartner gegenüber der bauausführenden Firma zustehenden

Gestaltungsrechte zur Sicherstellung des größtmöglichen Projekterfolges in vollem Umfang

wahrzunehmen.

Das Land Kärnten verpflichtete sich, der Stiftung Carinthia die zur Durchführung des Bauvorhabens

notwendigen Mittel bis zu einer Höhe von maximal € 1.000.000,00 (entspricht rd. 11.531.000.000,00

IDR) bereitzustellen. Sollten der Stiftung von dritter Seite weitere Geldmittel für die Umsetzung des

Projektes zufließen, so würde sich der vom Land Kärnten zu bedeckende Betrag um die Höhe der

von dritter Seite zufließenden Mittel verringern.5

Hinsichtlich weiterer Zahlungen wurde vereinbart, dass diese gemäß einem zwischen dem Land

Kärnten und der Stiftung noch zu vereinbarenden Zahlungsplan in Teilbeträgen je nach

Projektfortschritt im Nachhinein so rechtzeitig auf das von der Stiftung angegebene Konto zu

überweisen waren, dass die Stiftung am 1. eines Monats über die Mittel verfügen könne.

Als zwingende Voraussetzungen für die Leistung weiterer Zahlungen wurden die ordnungsgemäße

und nachvollziehbare Dokumentation und der ordnungsgemäße Nachweis der erbrachten

Leistungen vereinbart. Für die Erbringung dieses Leistungsnachweises wurde die Stiftung dazu

verpflichtet, monatliche Projektstandsberichte vorzulegen. Diese Projektstandsberichte hatten den

Stand des Projektes, die im Berichtszeitraum erbrachten Leistungen, eine Aufstellung der bis dato

erbrachten Leistungen im Vergleich zum vereinbarten Zahlungsplan sowie Nachweise über die an

die Baufirma bis zum Berichtsdatum getätigten Zahlungen zu enthalten. Bei wichtigen

Vorkommnissen - im Vertrag sind dazu beispielsweise Baukostenüberschreitung um mehr als 5 %

oder Bankverzögerung angeführt - hatte die Stiftung dem Land Kärnten auch außerhalb der

vereinbarten Monatsturnusse zu berichten. Sämtliche Berichte und Korrespondenzen waren in

deutscher Sprache zu erstellen.

5 Von dieser Regelung ausgenommen war die vom BMSG direkt an die Stiftung bezahlte Bundesbeteiligung.

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Seite 31 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Der Stiftung wurden die Leistungen des Honorarkonsuls und der Architektin, die diese gemäß ihren

Werkverträgen mit dem Land Kärnten zu erbringen hatten, zur Verfügung gestellt. Die Stiftung

wurde zur engen Zusammenarbeit mit den beiden Personen und zur Befolgung derer Anweisungen

verpflichtet.

Umgehend nach Abschluss der Bauarbeiten und Übergabe/Übernahme der Bauleistungen hatte die

Stiftung dem Land Kärnten unter Anschluss der entsprechenden Belege und Nachweise eine

vollständige und nachvollziehbare Endabrechnung vorzulegen. Diese Endabrechnung hatte auch

eine Offenlegung jener Mittel zu enthalten, die der Stiftung Carinthia nicht vom Land Kärnten

zugekommen sind. Als Beispiele dafür wurden Pönalforderungen, Schadenersatzansprüche und

Ansprüche auf Grund von Preisminderungen angeführt.

Weiters wurde die Stiftung dazu verpflichtet, jene Mittel, die nicht für die im Vertrag definierten

Bauarbeiten bzw. gemäß Vertrag genehmigte Projektänderungen verwendet wurden, umgehend

an das Land Kärnten zurückzuzahlen. Während oder auch nach Abschluss des Projektes hatte die

Stiftung Organen des Landes jederzeit bei sich selbst oder bei Dritten die Einsichtnahme in ihre

Bücher und Belege zu gestatten.

Hinsichtlich der Verfügung über das Projekt behielt sich das Land Kärnten sowohl jede Festlegung

des Endverwendungszweckes als auch jede Möglichkeit der späteren Übergabe an eine

Betreiberorganisation vor, der Stiftung wurde auch jegliche Belastung des Kärnten – Dorfes

untersagt. Bestimmungen über eine vorzeitige Vertragsauflösung, deren Folgen sowie eine

Rechtsnachfolge befinden sich ebenfalls im Vertrag, als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten

wurde Klagenfurt festgelegt.

Bereits rd. einen Monat vor Abschluss des Vertrages zwischen dem Land Kärnten und der Stiftung

Carinthia hat die Stiftung am 11.6.2005 mit der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa den Bauvertrag

abgeschlossen. Dieser Bauvertrag regelte im Artikel 1 die Auftragshöhe (10.850.409.000,00 IDR) und

die Bauzeit (7 Monate, gerechnet vom Zahlungsdatum der Anzahlung an, Bauzeitüberschreitung

pönalisiert mit 5 %der Auftragssumme).

Die Vertragsparteien verständigten sich daraufhin, „das Bauvorhaben nach dem Vertragsystem

gemäß ‚Lumpsum’ abzuwickeln, wodurch alle Qualitätsbestimmungen und das Arbeitsvolumen bei

der Projektausführung eindeutig bestimmt seien.“

Auch die Höhe der von der Stiftung zu leistenden Anzahlung (20 %der Auftragssumme, somit

2.170.081.800 IDR) und deren Fälligkeit (14 Tage nach Vertragsunterfertigung, somit

Fälligkeitsdatum 25.6.2005) wurde in diesem Vertrag geregelt.

Die weiteren Punkte des Vertrages halten lediglich fest, dass allfällige Änderungen oder

Unstimmigkeiten des Vertrages nur durch „familiäre Beratschlagung“ einer „einmütigen“ Lösung

zuzuführen sind. Als Gerichtsstand für so nicht lösbare Unstimmigkeiten aus dem Bauvertrag wurde

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der Gerichtshof von Banda Aceh bestimmt.

(2) Die Basis der Beauftragung der Baufirma war deren ungeprüftes Angebot vom 9.5.2005. Die sowohl im

Vertrag zwischen dem Land Kärnten und der Stiftung Carinthia als auch im Vertrag zwischen der Stiftung

Carinthia und der Fa PT Pelita Nusa Perkasa angeführte Auftragssumme von 10.850.409.000,00 IDR

korrespondiert auch nach Bereinigung des in der Auftragssumme enthaltenen Aufschlages von 10 % für

Steuern nicht mit der ungeprüften Angebotssumme vom 9.5.2005 i.d.H. v. 8.329.193.000 IDR.

Die Ursache des Differenzbetrages ist die nach der Angebotslegung auf Grund der Beteiligung des BMSG

erfolgte Projektausweitung. Weder von der Projektleitung noch von der Stiftung Carinthia konnten dem

LRH zur Projektausweitung detaillierte Unterlagen vorgelegt werden.

Auf Anfrage des LRH erklärten die Projektbeteiligten, dass die Adaptierungen der Auftragssumme

anlässlich der dritten Projektreise zwischen 29.5.2005 und 2.6.2005 von der Gattin des Honorarkonsuls

(= spätere Vorsitzende der Stiftung Carinthia) und der Architektin mündlich ausverhandelt worden seien.

Die Architektin hat dem LRH zur Auftragserweiterung eine von ihr am 31.5.2005 vor Ort handschriftlich

erstellte Gesprächsnotiz übermittelt, die von ihr anlässlich eines Gespräches zur Klärung der

Auftragserweiterung mit dem seitens der Fa. PT. Pelita Nusa Perkasa für das ggstl. Projekt namhaft

gemachten Bauleiters angefertigt worden war. Aus dieser Notiz lassen sich die auf Grund der

Projektausweitung anfallenden Mehrkosten gemäß nachstehender Tabelle entnehmen:

Nr. Titel Betrag (IDR)1 Urangebot vom 9.5.2005 8.329.193.000,00

2 Zusätzliche Errichtung eines Ärztewohnhauses 430.000.000,003 Änderung des Ärztehauses in ein Social Center (behindertengerechte Ausf.) 20.000.000,004 Änderungen an der Policlinic (behindertengerechte Ausf.) 50.000.000,005 Klimatisierung in Policlinic und Ärztewohnhaus 30.000.000,006 Warmwasseraufbereitung in Policlinic und Ärztewohnhaus 40.000.000,007 Projekthonorar 200.000.000,008 Änderung Landscaping (Kanalisation, Wege, Zaun) 838.000.000,00

Summe Positionen 1 bis 8 9.937.193.000,009 zuzüglich Provisional Tax 10 % (= Steuer) 993.719.000,00

AUFTRAGSWERT NEU nach Änderung durch Beteiligung BMSG 10.930.912.000,00

Von der bauausführenden Firma wurden mit 31.5.2005 und 25.10.2005 zwei Zusatzangebote zum

Urangebot vom 9.5.2005 gelegt. Das Zusatzangebot vom 31.5.2005 endet mit einer Summe von

1.724.297.000,00 IDR und ist von keinem Projektverantwortlichen unterfertigt. Das Zusatzangebot vom

25.10.2005 endet mit einer Summe von 2.703.769.000,00 IDR und ist von der Vorsitzenden der Stiftung

Carinthia ohne Datumsangabe auf der Seite der Zusammenstellung unterfertigt. Weder das erste noch

das zweite Zusatzangebot machen in Summe mit dem Urangebot vom 9.5.2005 die in den Verträgen

vom 11.6.2005 und 4.7.2005 angeführte Auftragssumme von 10.850.409.000,00 IDR zum Zeitpunkt der

Auftragserteilung nachvollziehbar.

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Seite 33 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Der LRH bemängelt, dass die Erhöhung der Auftragssumme weder von der Projektleitung noch der

Vorsitzenden der Stiftung in nachvollziehbarer Weise dokumentiert wurde.

Der Zuschlag ist pauschal auf ein ungeprüftes Angebot erfolgt. Die in der Baubeauftragung der Stiftung

an die Pelita Nusa Perkasa vom 11.6.2005 im Artikel 1 enthaltene Formulierung, dass die

Qualitätsbestimmungen und das Arbeitsvolumen bei der Projektausführung eindeutig bestimmt seien,

ist nicht nachvollziehbar. Weder im Angebot der PT. Pelita Nusa noch in irgendeinem ergänzenden

Schriftverkehr zwischen Stiftung Carinthia und Auftragnehmer wurden die durch die Wahl des

Vergabesystems „Lumpsum“ entstehenden gegenseitigen Verpflichtungen (beispielsweise hinsichtlich

Mengenfestlegung, Mengenänderung, Festlegung der Qualitäten etc.) näher ausgeführt.

Die Stiftung Carinthia ist ihren Pflichten hinsichtlich der monatlichen Berichterstattung an das Land

Kärnten in keiner Weise nachgekommen. Eine geordnete Dokumentation liegt nicht vor. Dem LRH

wurden von der Projektleitung lediglich von der Baufirma erstellte sogenannte „Progress Reports Nr. 1 -

4“ übergeben, die teils in englischer und teils in indonesischer Sprache gehalten sind.

Die Auszahlung weiterer Projektraten hätte erst nach der Vorlage der vertraglich vereinbarten

Projektdokumentation erfolgen dürfen. Die Stiftung Carinthia hat dem Land Kärnten bis dato keine

vollständige und nachvollziehbare Endabrechnung übermittelt, obwohl das Projekt baulich seit März

2006 abgeschlossen ist.

(3) Die Architektin hat die Ausschreibung für das Land Kärnten gemeinsam mit Baumeister Dr. Lukman

ausgearbeitet. Ebenso ist die Auswahl der vier Unternehmer, die zur Angebotslegung eingeladen

wurden, durch die Architektin erfolgt. Von Seiten des Landes waren in diese Vorgänge keine

weiteren Personen eingebunden, zumal die Architektin diesbezüglich das vollste Vertrauen des

Landesbürgerbüros genoss und zudem als Sachverständigen vor Ort auch Baumeister Dr. Lukman

eingebunden hat. Das Landesbürgerbüro konnte daher in dieser Phase darauf vertrauen, dass die

Ausschreibung ordnungsgemäß erstellt wurde und durch die Auswahl der Bieter ein

ordnungsgemäßer Wettbewerb gewährleistet ist.

Ebenso wurde die Angebotsöffnung durch die Architektin und sohin von professioneller Hand

durchgeführt. Die Architektin hat im Beisein des Leiters des Landesbürgerbüros und des

Honorarkonsuls die Angebote geöffnet, die entsprechenden Angebotssummen verlesen und den

Aktenvermerk über die Angebotsöffnung, der auch dem Landesrechnungshof vorliegt, verfasst und

einer Mitarbeiterin des Landesbürgerbüros diktiert, welcher in der Folge vom Leiter des

Landesbürgerbüros, der Architektin und vom Honorarkonsul unterfertigt wurde.

Die Architektin hat im Zuge dessen auch ausgeführt, dass die Firma PT Pelita Nusa Perkasa

Bestbieter sei und der Auftrag an diese Firma zu vergeben wäre.

Die Architektin hat in der Folge auf der Grundlage des Angebotes mit dem Bestbieter und späteren

Auftragnehmer für das Land Kärnten vor Ort die Nettobaukosten auf Basis eines Pauschalpreises

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Seite 34 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

endverhandelt. Auf der Grundlage dieses Verhandlungsergebnisses wurde dann die Beauftragung

auch durchgeführt. Die Differenz zwischen der Summe des Urangebotes und der tatsächlichen

Auftragssumme erklärt sich dadurch, dass im Verhältnis zum Urangebot einzelne Leistungen

entfallen sind, wie z.B. die Aula, andererseits jedoch durch die Projektbeteiligung des BMSG

zusätzliche Leistungen erforderlich wurden. Die tatsächliche Auftragssumme war letztlich das

Ergebnis der Verhandlungen der Nettobaukosten, die diesbezüglichen Verhandlungen mit der

bauausführenden Firma wurden für das Land Kärnten vor Ort von der Architektin durchgeführt.

Der Vorwurf, der Auftrag sei auf ein ungeprüftes Angebot erfolgt, kann vom Landesbürgerbüro

nicht nachvollzogen werden. Das Landesbürgerbüro hält fest, dass es zu keiner Vermehrung der

Baukosten nach der Auftragsvergabe gekommen ist. Im Gegenteil: An die Baufirma wurden effektiv

lediglich 9,707,642.800,00 IDR ausbezahlt und überwiesen. Der Restbetrag 1,142,766.200 IDR

(entspricht rund € 100.000,00 (!)) wurde einbehalten und wird auch von der Baufirma nicht mehr

eingefordert, sodass er als endgültige Einsparung dem Projekt zur Verfügung steht.

Vom Landesbürgerbüro wird des Weiteren festgehalten, dass zu keiner Zeit der Projektabwicklung

Gelder überwiesen wurden, die aufgrund des Projektfortschritts nicht zu überweisen gewesen

wären. Es wird insbesondere der Behauptung des Landesrechnungshofes entgegengetreten, dass

trotz Fehlens eines dokumentierten Projektfortschrittes Zahlungen geleistet worden wären. Zum

einen handelt es sich bei den „Progress Reports“ um eine entsprechende

Fortschrittsdokumentation die auch von der Stiftung Carinthia unterfertigt und übermittelt wurde.

Zudem wurden auch entsprechende Fotodokumentationen abverlangt und beigebracht, wodurch

sich das Landesbürgerbüro vom Projektfortschritt überzeugen konnte. Die diesbezüglichen

Unterlagen wurden auch dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zur

Dokumentation übermittelt und wurde vom Bundesministerium für Soziales und

Konsumentenschutz auf der Grundlage dieser Dokumentation dem Land Kärnten auch die

Entlastung erteilt. Auch hier kann wieder auf die im Vorabsatz dargelegten Zahlen verwiesen

werden und dass letztlich erheblich weniger als die festgelegte Auftragssumme für das

Bauvorhaben bezahlt wurde.

Die geforderte Endabrechnung wurde zwischenzeitig übermittelt.

(4) Hinsichtlich der Angebotsöffnung verweist der LRH nochmals auf den diesbezüglichen Aktenvermerk, der

eindeutig belegt, dass allfällige Prüfungstätigkeiten durch den Honorarkonsul hätten erfolgen sollen.

Die vom Landesbürgerbüro der Architektin zugeordneten Leistungen waren nicht Inhalt der mit der

Architektin geschlossenen Werkverträge.

Die schließliche Festlegung der Auftragssumme bleibt für den LRH weiterhin nicht nachvollziehbar.

Die von der Landesregierung angeführten „Progress Reports“ entsprechen - umgelegt auf österreichische

Verhältnisse - am ehesten von der Baufirma vorgelegten Teilrechnungen und können die der Stiftung

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Seite 35 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Carinthia als Bauherren vertraglich auferlegte Dokumentationspflicht nicht ersetzen.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Kapitel 10 d.B. verwiesen.

7.5 BAUFORTSCHRITT (1) Der Baubeginn erfolgte im Juni 2005. Aus dem von der Architektin zur Verfügung gestellten

Bildmaterial ist zu entnehmen, dass im Juli 2005 die Schüttarbeiten bereits in Angriff genommen

waren. Eine Bautafel war errichtet und Materialanlieferungen hatten bereits stattgefunden.

Aus dem von der Architektin zur Verfügung gestellten Bildmaterial geht weiters hervor, dass ab

August mit der Errichtung der Fundamente begonnen wurde.

Ende Oktober 2005 fand die vierte Reise des Projektteams statt, an der der Leiter des

Landesbürgerbüros, die Architektin, der Honorarkonsul, dessen Gattin in ihrer Funktion als

Stiftungsvorsitzende, ein Vertreter der Berufsschulen und auf Kosten des ORF eine Delegation des

ORF – Landesstudios Kärnten teilnahmen. Die Objekte waren zum Teil bereits bis zur fertigen

Traufenkante aufgemauert, die Stahlbetonskelette waren großteils fertig gestellt, vereinzelt waren

Verputzarbeiten an den Objekten und Zimmermannsarbeiten an den Dachstühlen begonnen.

Die Architektin hat zu ihrer vierten Projektreise einen ausführlichen Bericht erstellt, seitens des

Honorarkonsuls und der Stiftung Carinthia liegen keine Berichte vor. In ihrem Bericht wies die

Architektin darauf hin, dass die Baustelle mit Ende Oktober rd. sechs bis acht Wochen in Verzug

geraten sei. Seitens der Bauleitung des Auftragnehmers waren die Verzögerungen mit dem

Einbruch der Regenperiode und mit dem islamischen Fastenmonat Ramadan begründet worden.

Die Architektin hielt dazu fest, dass es sich bei den seitens der Bauleitung angeführten Gründen für

die Verzögerung um jährlich wiederkehrende Ereignisse handelte, die in dem im Mai verhandelten

und freigegebenen Bauzeitplan berücksichtigt gewesen seien.

Auf Grund des Verzuges der Baustelle war es der Architektin unmöglich gewesen, die

Qualitätsabnahme des Rohbaues (inkl. Dachstühlen, Eindeckung, Innen- und Außenputz,

Rohinstallation etc.) für das ganze Dorf durchzuführen. Ein abnahmefähiges Rohbaustadium würde

frühestens im Dezember 2005 erreicht werden.

Im Interesse einer zeitgerechten und qualitativ hochwertigen Fertigstellung ersuchte die

Architektin um die zeitgerechte Beauftragung einer zusätzlichen Reise, um eine ordnungsgemäße

Abnahme des Rohbaues durchführen zu können. Die in ihrem bestehenden Auftrag vorgesehene

fünfte Reise sei zur Endabnahme gegen Ende Januar 2006 vorgesehen und könne daher nicht zur

Rohbauabnahme herangezogen werden. Eine Beauftragung der Architektin mit einer weiteren

Projektreise zur Abnahme des Rohbaues ist nicht erfolgt.

Im März 2006 erfolgte die Baufertigstellung. Anlässlich einer feierlichen Übergabe am 25.3.2006, bei

der der lokale Gouverneur von Banda Aceh und der Landeshauptmann von Kärnten anwesend

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Seite 36 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

waren, wurden die fertig gestellten Objekte unter reger Teilnahme der örtlichen Bevölkerung und

der Kinder aus der benachbarten Schule den Vertretern des Landes Kärnten und der Presse

präsentiert.

Bereits im Vorfeld hatte die Architektin am 19.3.2006 in Entsprechung ihres Auftrages anlässlich der

fünften Projektreise ein Abnahmeprotokoll samt Mängelliste erstellt. Dieses Abnahmeprotokoll

trägt mehrfach die Unterschriften der Architektin, des Bauleiters der Fa. PT. Pelita Nusa Perkasa und

des mit der begleitenden Kontrolle beauftragten Honorarkonsuls.

Im Abnahmeprotokoll sind getrennt nach Objekten am 19.3.2006 noch nicht fertig gestellte Teile

dezidiert angeführt sowie zu behebende Mängel detailliert aufgelistet. Neben generellen

qualitativen Mängeln an den Malerarbeiten bei allen Objekten waren noch zahlreiche

Komplettierungsarbeiten an den Sanitärzellen, an der Klimatisierung, an der elektrischen

Installation und an den Außenanlagen zu leisten.

Neben der Policlinic (alle Fenster verglast) waren auch die Objekte Social Center und Doctor’s

Residence mit Klimatisierung ausgestattet worden. Die Architektin bemängelte zu Recht, dass die

Fenster und Türen beider Objekte ohne Verglasung ausgeführt worden waren, wodurch sich die

Installation der Klimaanlagen als sinnlos erweise.

Auch im Bereich der Außenanlagen und der Bepflanzung waren zahlreiche weitere Mängel

festgestellt worden.

(2) Die rechtzeitige Abnahme des Rohbaues ist unterblieben.

Die im Zuge der Endabnahme im März 2006 aufgezeigten Mängel wurden in der Folge nicht oder nur

unvollständig behoben. Obwohl das im März 2006 erstellte Abnahmeprotokoll neben der Unterschrift

des mit der begleitenden Kontrolle beauftragten Honorarkonsuls den handschriftlichen Vermerk

„gelesen und akzeptiert“ trägt, waren für den LRH anlässlich des Ortsaugenscheines des LRH im August

2007 keine Aktivitäten der begleitenden Kontrolle und der beauftragten Baufirma erkennbar, aus denen

auf eine Behebung der im Abnahmeprotokoll festgestellten Mängel geschlossen werden könnte.

Beispielsweise waren die von der Architektin bereits im März bemängelten Fenster im Social Center und

im Ärztewohnhaus auch im August 2007 noch immer nicht verglast. Auch die vor Ort festgestellte

Qualität der Malerarbeiten ließ nicht darauf schließen, dass es gelungen wäre, die Baufirma zur

Behebung der festgestellten Mängel zu verhalten.

Während des Lokalaugenscheines des LRH im August 2007 wurden von einigen Arbeitern der

Bauunternehmung kleinflächige Sanierungen an den Holzfußböden und an den Beschlägen der Fenster

vorgenommen, die jedoch nur kosmetischer Natur waren.

Weder in den Projektkosten noch im administrativen Aufwand scheinen Ausgaben für die feierliche

Bauübergabe des Kärnten – Dorfes auf. Der Honorarkonsul hat den Vertretern des LRH in einem

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Seite 37 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Gespräch am 16.10.2007 diesbezüglich mitgeteilt, dass die Kosten der feierlichen Bauübergabe vom

Kontraktor getragen worden seien, der auch die Bewirtung der Kärntner Delegation während dieses

Aufenthaltes übernommen hätte.

(3) Die Rohbauabnahme war aufgrund der Vertragsform (vergleichbar in Österreich mit einer

Generalunternehmervergabe zum Pauschalpreis) nicht erforderlich.

Die Behebung der bei der Endabnahme festgestellten Mängel wurde selbstverständlich

ordnungsgemäß betrieben und die diesbezügliche Rechtsposition gegenüber der Baufirma

ordnungsgemäß wahrgenommen. Die diesbezügliche Bemängelung des Landesrechnungshofes

lässt vor allem vollkommen unberücksichtigt, dass von der Stiftung an die Baufirma nicht das

gesamte Entgelt ausbezahlt wurde, sondern ein Haftrücklass von mehr als 10 % einbehalten und

trotz Baufertigstellung und Übernahme nicht ausbezahlt wurde. Dementsprechend wurde an die

Baufirma nur ein Betrag von IDR 9,707,642.800,00 ausbezahlt und sohin ein Betrag von IDR

1,142,766.200,00 zurückbehalten; dies entspricht unter Zugrundelegung des vom

Landesrechnungshof herangezogenen Umrechnungskurses einem Betrag von rund € 99.371,--. Die

Baufirma hat die Einbehaltung dieses Betrages endgültig akzeptiert und wird ihn nicht mehr

einfordern.

(4) Auf die Ausführungen im Kapitel 10 d.B. wird verwiesen.

7.6 PROJEKTBETEILIGUNG DER KÄRNTNER BERUFSSCHULEN (1) Anlässlich des 60-Jahr-Jubiläums der Kärntner Berufsschulen wurde im Rahmen des Projektes „5

Jahre LION“6 von zwei Berufsschullehrern die Idee geboren, durch Berufsschüler unmittelbare Hilfe

beim Bau des Kärnten – Dorfes in Banda Aceh zu leisten.

Nachdem der Leiter des Projektes der Kärntner Berufsschulen bereits anlässlich der dritten

Projektreise im Juni einen Lokalaugenschein vorgenommen hatte, wurde von ihm ein Konzept

erarbeitet, das die Projektpunkte enthielt, die er als geeignet erachtete, von Berufsschülern

umgesetzt zu werden. Im Detail handelte es sich dabei um nachstehende Projektpunkte:

• Elektrische Komplettinstallation der Policlinic

• Zusammenbau und Montage eines Zentralverteilerkastens für das gesamte Dorf

• Zusammenbau und Montage von Verteilerkästen für jedes einzelne Gebäude

• Bau einer Wasseraufbereitungsanlage zur Gewinnung von Trinkwasser

• Bau einer Solaranlage zur Produktion von Warmwasser für das Ärztehaus und die Policlinic

• Entwurf einer eigenen Möbellinie „Sumatra Line“ und Gestaltung eines Prototyps

Im Zuge der vierten Projektreise im Oktober 2005 hat der Leiter des Berufschulprojektes nochmals

6 LION ist ein vom Landeshauptmann im Jahre 2001 ins Leben gerufener Lehrlingswettbewerb mit dem Ziel, den Stellenwert der Kärntner Lehrlinge und die Bedeutung der Lehrlingsausbildung der Öffentlichkeit in einem stärkeren Ausmaß näher zu bringen. Im Rahmen der Kärntner Messen GAST und FREIZEIT präsentieren Lehrlinge der verschiedensten Berufssparten der Öffentlichkeit ihr hohes Können, aber auch ihr Engagement für zukunftsorientierte Berufe

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Seite 38 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

vor Ort das Projekt koordiniert und den Stand der notwendigen Vorarbeiten überprüft. Seitens der

Berufsschüler wurde in den Berufsschulen im Herbst 2005 mit der Vorbereitung und teilweisen

Vorfertigung begonnen. Im Winter 20005/2006 erfolgte ausgehend von der BS St. Veit der Transport

von Materialien, vorgefertigten Bauteilen und Werkzeug mittels Container zur Einschiffung nach

Triest.

Ab Mitte März 2006 erfolgte durch den Projektleiter, drei Berufsschullehrer und zehn Lehrlinge in

Banda Aceh die Verarbeitung der Containerladung. Binnen drei Tagen konnte die

Wasseraufbereitungsanlage in Betrieb genommen werden, nach zwei weiteren Arbeitstagen war

die Solaranlage fertig gestellt. Aufgetretene Probleme im Bereich der Wassertransportleitungen

(Rohrbrüche an verlegten Leitungen infolge notwendiger Druckerhöhung) konnten behoben

werden.

Hinsichtlich der geplanten Elektroinstallationsarbeiten vor Ort stellte sich heraus, dass die

elektrische Basisinstallation zwischenzeitlich bereits vom bauausführenden Unternehmen fertig

gestellt worden war. Von den Lehrlingen waren jedoch – aus westeuropäischem Standard

betrachtet - Sicherheitsmängel an der Verteilerinstallation festgestellt worden, die durch die

teilweise vorgefertigten Verteilerschränke behoben werden konnten.

Die nach Abschluss der Arbeiten der Berufsschüler verbleibenden Restmaterialien verblieben vor

Ort.

Auch die in der BS Villach von den Tischlern in Koordination mit der Architektin gefertigten

Prototypen der Möbellinie wurden fertig gestellt. Die Prototypen werden bis dato in der BS 1 in

Villach gelagert.

Im Projekt LION7 sind für das 60-Jahr-Jubiläumsprojekt der Kärntner Berufsschulen für das Jahr 2005

Kosten von € 8.917 und für das Jahr 2006 Kosten von € 37.562 ausgewiesen. Die Mittel wurden

größtenteils für Material zur Entwicklung der Möbellinie und für den Bau der Prototypen sowie für

die Anschaffung der Trinkwasseraufbereitungsanlage für das Kärnten – Dorf verwendet.

Die Kosten der Flüge der Lehrlinge und der Berufsschullehrer, die Impfkosten sowie die

Aufenthaltskosten wurden vom Land Kärnten getragen. Die Kosten dafür sind im administrativen

Aufwand enthalten (siehe auch Pkt. 7. 2. d.B.).

Hinsichtlich der von den Lehrlingen, den Lehrern und dem Projektleiter des Berufsschulprojektes

geleiteten Arbeiten vor Ort wurde dem LRH von der Projektleitung des Landes Kärnten eine

ausführliche Foto- und Videodokumentation vorgelegt. Der Projektleiter des Berufsschulprojektes

hat dem LRH weiters die Gesamtdokumentation des Jubiläumsprojektes in Papierform zur

Verfügung gestellt und dem LRH bereitwillig alle Fragen beantwortet. 7 Das Projekt LION wurde innerhalb der Kärnten Werbung abgewickelt und zum größten Teil durch das Land Kärnten finanziert, geringere Unterstützungsbeiträge stammten von der Wirtschafts- und Arbeiterkammer.

Page 39: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 39 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

7.7 PRÜFUNG DER PREISANGEMESSENHEIT 7.7.1 Grundlagen

(1) Auf Grund der vom LRH festgestellten zahlreichen Parallelitäten in den Angeboten der Bieter und

der Diskrepanz zwischen der Angebots- und der Auftragssumme hat der LRH eine Prüfung der

Preisangemessenheit der Bauleistung vorgenommen. Folgende Unterlagen wurden verwendet:

• Das Urangebot der Fa. PT. Pelita Nusa Perkasa vom 19.5.2005

• Die von der Architektin am 31.5.2005 vor Ort handschriftlich erstellte Gesprächsnotiz zur

notwendigen Auftragserweiterung.

• Das von der Architektin dem LRH zur Verfügung gestellte Planmaterial.

• Die Verträge vom 11.6.2005 (Stiftung Carinthia an PT Pelita Nusa Perkasa) und 4.7.2005

(Land Kärnten – Stiftung Carinthia) mit der dort angeführten Auftragssumme von

10.850.409.000,00 IDR.

• Das zweite Zusatzangebot der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa vom 25.10.2005.

• Die Progress Reports Nr. 1 bis 4 der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa.

Ebenso eingeflossen in die Prüfung sind Feststellungen, die vom LRH anlässlich des

Lokalaugenscheines zwischen 30.7.2007 und 4.8.2007 getroffen wurden.

Obwohl die in den Verträgen vom 11.6.2005 und 4.7.2005 angeführte Auftragssumme von

10.850.409.000,00 IDR nur im Zusammenhang mit der von der Architektin am 31.5.2005 vor Ort

handschriftlich erstellten Gesprächsnotiz zur Auftragserweiterung größenordnungsmäßig nach

nachvollziehbar war, geht der LRH in all seinen im Folgenden angestellten Vergleichen von der

vertraglich festgelegten pauschalierten Auftragssumme von 10.850.409.000,00 IDR aus.

Festzuhalten ist, dass die Fundierungen vom LRH vor Ort nicht überprüft werden konnten, da kein

geeignetes Grabungsgerät zur Verfügung stand und überdies auf die mit der Erkundung der

Fundierung verbundenen Zerstörungen verzichtet wurde. Daher wurden hinsichtlich der

Fundierung keine Vergleichsberechnungen angestellt.

7.7.2 Prüfung der Objekte

7.7.2.1 Detailprüfung des Social Center (Behindertenwohnhaus)

(1) Das Social Center war gemäß den vorliegenden Plänen mit Außenabmessungen von

15,20 x 10,20 m zu errichten. Beim Ortsaugenschein stellte sich heraus, dass das Social Center mit

Außenabmessungen von 13,70 x 8,60 m errichtet wurde, daraus resultiert ein Flächendefizit von

32,18 m². Der LRH hat jedoch festgestellt, dass im Gegenzug dazu das Ärztewohnhaus mit

denjenigen Abmessungen errichtet wurde, die eigentlich das Social Center aufweisen sollte. Daraus

resultiert ein Flächenüberschuss, der sich jedoch mit dem Defizit des Social Centers aufhebt.

Das Social Center war im Urangebot vom 9.5.2005 nicht enthalten, da es Teil der durch die

Beteiligung des BMSG entstandenen Projektausweitung war. Die das Social Center betreffende

Page 40: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 40 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Vertragssumme ist daher aus dem von der Vorsitzenden der Stiftung Carinthia unterfertigten

Zusatzangebot Nr. 2 der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa vom 25.10.2005 mit einer Höhe von

529.482.000,00 IDR (entspricht einem Betrag von € 45.918,13) zu entnehmen. Der im Zusatzangebot

angeführte Betrag korrespondiert mit den das Social Center betreffenden Werten der Progress

Reports Nr. 1 bis 4.

Die plangemäße Dachneigung des Social Center beträgt 45 °, das Social Center wurde mit einer

Dachneigung von 38 ° errichtet. Daraus ergeben sich im Vergleich zum Angebot Minderungen in

der Dachfläche und in der Menge des im Dachstuhl benötigten konstruktiven Holzes.

Laut Angebot sind 12 Stk. Fensterflügel erforderlich, laut Ortsaugenschein wurden 14 Fensterflügel

verbaut.

Das Angebot hält 17,94 m³ konstruktiven Betons für Träger und Balken für erforderlich. Insgesamt

sind für das Objekt laut Plan drei Balkenhorizonte vorgesehen, die Länge der Träger und Balken je

Horizont beträgt 77,60 m. Die Träger und Balken wurden laut Plan in den

Querschnittsabmessungen von 15/20 cm errichtet. Daraus ergibt sich eine tatsächlich benötigte

und auch verbaute Menge von 6,98 m³ konstruktiven Betons für Träger und Balken.

Die mit einem Ornament versehene Säule ist anstatt 3 x nur 2 x vorhanden.

Die Menge des in den Innenbereichen eingebauten Unterbetons beträgt anstatt 180 m² nur

117,82 m².

Für Mauerwerk sieht das Angebot in zwei verschiedenen Positionen insgesamt 458,32 m² vor. Die

Berechnung des LRH ergab nach Abzug aller Öffnungen eine Summe von 223,17 m². Für Verputz

sieht das Angebot in zwei verschiedenen Positionen insgesamt 917,03 m² vor. Die Berechnung des

LRH ergab nach Abzug aller Öffnungen eine Summe von 446,34 m².

Ähnlich gestaltet sich die Situation bei den Malerarbeiten. Für Wandmalerei außen und innen sieht

das Angebot eine Menge von 841,43 m² vor, tatsächlich benötigt wurde eine Menge von 450,45 m².

Anstatt vorgesehener 276,70 m² für Deckenmalerei wurde tatsächlich eine Fläche von 152,81 m²

benötigt.

Die Fläche für Fußbodenbretter beträgt lt. Angebot 137,50 m², laut Plan und Aufmaß vor Ort jedoch

nur 89,56 m². Auch die Fläche, auf der ein Holzschutzanstrich (Impra Paint) gesondert zu vergüten

ist, beträgt anstatt 323,10 m² nur 89,56 m².

Im Bereich der Fliesenlegerarbeiten sind im Angebot für Wände 47,80 m² und für Böden 22,30 m²

vorgesehen, benötigt wurden jedoch nur 21,73 m² Wandfliesen und 7,52 m² Bodenfliesen.

Eine tatsächliche Mehrung ergibt sich im Bereich der Klimatisierung. Im Angebot ist keine

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Seite 41 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Klimatisierung vorgesehen, tatsächlich wurden jedoch vom LRH 4 Klimaanlagen vorgefunden.

In Verknüpfung mit den unveränderten Einheitspreisen des Angebotes ergibt sich aus der

Anpassung der theoretischen Mengen des Angebotes an die tatsächlichen Erfordernisse

nachstehendes Bild:

ZUSAMMENSTELLUNG SOCIAL CENTER KURS: 1 € = IDR 11.531Positionsbeschreibung Laut Angebot: Laut Aufmaß: EP (IDR) Wert (IDR) Wert (€)

Dachfläche 289,00 m² 217,60 m² 129.975,00 9.280.215,00 804,81Dachstuhl 38 statt 45 Grad 8,70 m³ 8,00 m³ 5.704.500,00 3.993.150,00 346,30Fensterflügel (Flap Window) 12,00 Stk 14,00 Stk 300.000,00 -600.000,00 -52,03Sloof Beam and Ring Balk 17,94 m³ 6,98 m³ 5.111.241,55 56.019.207,39 4.858,14Relief for Ornament Column 3,00 Stk 2,00 Stk 600.000,00 600.000,00 52,03Pour Concrete 180,00 m² 117,82 m² 54.127,00 3.365.616,86 291,88Mauerwerk mit Öffnungsabzug 458,52 m² 223,17 m² 93.348,00 21.969.451,80 1.905,25

Mittelpreis Mauerwerk: 93348 IDRVerputz (Außen und Innen) 917,03 m² 446,34 m² 32.468,00 15.282.362,92 1.325,33

Mittelpreis Putz: 32468 IDRWandmalerei (Außen und Innen) 841,43 m² 450,45 m² 15.175,00 5.933.121,50 514,54Deckenmalerei 276,70 m² 152,81 m² 18.550,00 2.298.159,50 199,30Fußbodenbretter (Floor Plank) 137,50 m² 89,56 m² 94.046,50 4.508.589,21 391,00Holzschutzfarbe Infra Paint (Imprah paint) 323,10 m² 89,56 m² 100.000,00 23.354.000,00 2.025,32Sanitär Bodenfliesen (Tile Floor) 22,30 m² 7,52 m² 93.074,50 1.375.641,11 119,30Sanitär Wandfliesen (Tile Wall) 47,80 m² 21,73 m² 101.067,62 2.634.832,85 228,50Air Conditions 0,00 Stk 4,00 Stk 3.500.000,00 -14.000.000,00 -1.214,12

Summe Abzug ohne 10 % Overhead and Profit: 136.014.348,14 11.795,54

Vertragssumme (Nilai Kontrak): 529.482.000,00 45.918,13Tatsächlicher Wert der Bauleistung nach Mengenkorrektur 379.866.217,04 32.943,04Gesamtabzug (inkl. 10 % Overhead and Profit, jedoch ohne Tax) -149.615.782,96 -12.975,09

(2) Als Ergebnis der vom LRH vorgenommenen Detailprüfung ist festzustellen, dass sich auf Grund von im

Zusatzangebot vom 25.10.2005 enthaltenen überhöhten Massenvordersätzen beim Social Center

(Behindertenwohnhaus) zwischen dem angebotenen und dem tatsächlichen Wert der Bauleistung eine

Differenz von

rd. € 12.975 (entspricht rd. IDR 149.616.000) ergibt.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des ausgeführten Fußbodenbelages gelten die Ausführungen zu den

12 Chalets sinngemäß auch beim Social Center.

7.7.2.2 Detailprüfung der Policlinic (Krankenstation)

(1) Die Policlinic war gemäß den vorliegenden Plänen mit Außenabmessungen von 30,20 x 8,20 m bzw.

10,20 m zu errichten. Der Ortsaugenschein hat sowohl die Richtigkeit der Außenmaße als auch der

Raumaufteilung im Wesentlichen bestätigt.

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Seite 42 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Die Policlinic war im Urangebot vom 9.5.2005 mit Kosten von 778.590.000,00 IDR (entspricht einem

Betrag von € 67.521,46) enthalten. Durch die Beteiligung des BMSG wurden zusätzliche Leistungen

(Klimatisierung, behindertengerechte Rampen etc.) erforderlich, das von der Vorsitzenden der

Stiftung Carinthia unterfertigte Zusatzangebot Nr. 2 der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa vom 25.10.2005

beinhaltet diese zusätzlichen Leistungen, dadurch ergab sich eine neue Vertragssumme von

849.947.000,00 IDR (entspricht einem Betrag von € 73.709,74). Der im Zusatzangebot angeführte

Betrag korrespondiert mit den die Policlinic betreffenden Werten der Progress Reports Nr. 1 bis 4.

Die plangemäße Dachneigung der Policlinic beträgt 30 °, die Policlinic wurde mit einer

Dachneigung von 38 ° errichtet. Daraus ergibt sich im Vergleich zum Angebot eine Erhöhung der

Dachfläche.

Auch im Bereich der Einbauteile (Fenster und Türen) differiert das Aufmaß vom Angebot. Laut

Angebot sind 31 Stk. Fensterflügel erforderlich, laut Ortsaugenschein wurden 25 Fensterflügel

verbaut. An Türen sind im Angebot 27 Stk. enthalten, verbaut wurden 22 Stk.

Das Angebot enthält 23,28 m³ konstruktiven Betons für Träger und Balken. Wiederum sind für das

Objekt laut Plan drei Balkenhorizonte vorgesehen, die Länge der Träger und Balken je Horizont

beträgt 201,00 m. Die Träger und Balken wurden laut Plan in den Querschnittsabmessungen von

15/20 cm errichtet. Daraus ergibt sich eine tatsächlich benötigte und auch verbaute Menge von

18,09 m³ konstruktiven Betons für Träger und Balken.

Die mit einem Ornament versehene Säule ist anstatt 7 x nur 5 x vorhanden.

Für Mauerwerk sieht das Angebot in zwei verschiedenen Positionen insgesamt 687,29 m² vor. Die

Berechnung des LRH ergab nach Abzug aller Öffnungen eine Summe von 473,28 m². Für Verputz

sieht das Angebot in zwei verschiedenen Positionen insgesamt 1.366,78 m² vor. Die Berechnung

des LRH ergab nach Abzug aller Öffnungen eine Summe von 946,56 m².

Analoge Reduktionen bei den Malerarbeiten ergeben für Wandmalerei außen und innen anstatt

einer Menge von 1.314,17 m² tatsächliche 904,56 m²; anstatt vorgesehener 449,26 m² für

Deckenmalerei ergibt sich tatsächlich eine Fläche von 379,20 m².

Im Bereich der Fliesenlegerarbeiten sind im Angebot für Wände 103,32 m² und für Böden 10,00 m²

vorgesehen, benötigt wurden jedoch nur 42,00 m² Wandfliesen und 19,44 m² Bodenfliesen. In der

Menge der Bodenfliesen ist die ursprünglich als Holzboden vorgesehene Ausführung des

Bodenbelages in allen nichtsanitären Bereichen unberücksichtigt, da diese Änderung Gegenstand

einer gesonderten Betrachtung ist.

Das Angebot enthält überdies als Position für den Fußbodenbelag 230 m² Fußodenbretter (floor

plank). Diese Fußbodenbretter waren bei den anderen Objekten auf in den feuchten Unterbeton

eingelegte Holzleisten (sogenannte „floor furrows“) zu montieren und anschließend mit

Page 43: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 43 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Holzschutzfarbe (sogenannte „Impra paint“) zu streichen. In der Policlinic wurden für den Fußboden

Kosten in der Höhe von 50.016.000,00 IDR verrechnet, die sich aus den Positionen für Bretter und

Holzschutzfarbe zusammensetzten (die Position für „floor furrows“ fehlt bei der Policlinic).

Sowohl die von der Architektin zur Verfügung gestellte Bilddokumentation als auch der

Ortsaugenschein des LRH bestätigten, dass in der Policlinic anstelle der Verlegung von

Fußbodenbrettern eine vollflächige Verfliesung vorgenommen worden war. Wenn man den

verlegten Bodenfliesen den Einheitspreis der Bodenfliesen der Veranda zugrunde legt, so ergibt

sich ein Wert der Verfliesung von 21.402.079,21 IDR.

Die gewählte Ausführung des Bodens der Policlinic in Fliesen anstatt Fußbodenbrettern ist zwar aus

technischer Sicht richtig, die Verrechnung von Fußbodenbrettern anstatt Fliesen verursacht jedoch

beim Auftraggeber einen Nachteil von 28.613.920,79 IDR (entspricht einem Betrag von € 2.481,48,

siehe nachstehende Tabelle).

FUSSBODENDETAIL POLICLINIC KURS: 1 € = IDR 11.531

ANGEBOTENE BAULEISTUNGPositionsbeschreibung Menge EH EP (IDR) Wert (IDR) Wert (€)

Fußbodenbretter (Floor Plank): 230,00 m² 94.046,50 21.630.695,00 1.875,87Holzschutzfarbe Infra Paint (Imprah paint): 500,16 m² 100.000,00 50.016.000,00 4.337,52

Angebotener Wert der Bauleistung vor Korrektur 50.016.000,00 4.337,52

AUSGEFÜHRTE BAULEISTUNG

Bodenfliesen statt Holzboden: 211,76 m² 101.067,62 21.402.079,21 1.856,05

Wert der ausgef. Bauleistung nach Mengen- und Positionskorrektur 21.402.079,21 1.856,05Differenz 28.613.920,79 2.481,48

Insgesamt ergibt sich für die Policlinic aus der Anpassung der theoretischen Mengen des

Angebotes an die tatsächlichen Gegebenheiten bei Verknüpfung mit den unveränderten

Einheitspreisen des Angebotes und den Positionskorrekturen im Bereich des Fußbodens

nachstehendes Bild:

Page 44: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 44 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

ZUSAMMENSTELLUNG POLICLINIC KURS: 1 € = IDR 11.531Positionsbeschreibung Laut Angebot: Laut Aufmaß: EP (IDR) Wert (IDR) Wert (€)

Dachfläche 448,00 m² 479,52 m² 129.975,00 -4.096.812,00 -355,29Fensterflügel (Flap Window) 31,00 Stk 25,00 Stk 300.000,00 1.800.000,00 156,10Türen 27,00 Stk 22,00 Stk 500.000,00 2.500.000,00 216,81Sloof Beam and Ring Balk 23,28 m³ 18,09 m³ 5.111.241,55 26.527.343,64 2.300,52Relief for Ornament Column 7,00 Stk 5,00 Stk 500.000,00 1.000.000,00 86,72Mauerwerk mit Öffnungsabzug 687,29 m² 473,28 m² 93.348,00 19.977.405,48 1.732,50

Mittelpreis Mauerwerk: 93348 IDRVerputz (Außen und Innen) 1.366,78 m² 946,56 m² 32.468,00 13.643.702,96 1.183,22

Mittelpreis Putz: 32468 IDRWandmalerei (Außen und Innen) 1.314,17 m² 904,56 m² 15.175,00 6.215.831,75 539,05Deckenmalerei 449,26 m² 379,20 m² 18.550,00 1.299.613,00 112,71Fußbodenbretter (Floor Plank) 230,00 m² 0,00 m² 94.046,50 21.630.695,00 1.875,87Holzschutzfarbe Infra Paint (Imprah paint) 500,16 m² 0,00 m² 100.000,00 50.016.000,00 4.337,52Sanitär Bodenfliesen (Tile Floor) 10,00 m² 19,44 m² 93.074,50 -878.623,28 -76,20Sanitär Wandfliesen (Tile Wall) 103,32 m² 42,00 m² 101.067,62 6.197.466,46 537,46Bodenfliesen statt Holzboden 0,00 m² 211,76 m² 101.067,62 -21.402.079,21 -1.856,05

Summe Abzug ohne 10 % Overhead and Profit: 124.430.543,80 10.790,96

Vertragssumme (Nilai Kontrak): 849.947.000,00 73.709,74Tatsächlicher Wert der Bauleistung nach Mengenkorrektur 713.073.401,82 61.839,68Gesamtabzug (inkl. 10 % Overhead and Profit, jedoch ohne Tax) -136.873.598,18 -11.870,05

(2) Als Ergebnis der vom LRH vorgenommenen Detailprüfung ist festzustellen, dass sich auf Grund von im

Angebot enthaltenen überhöhten Massenvordersätzen bei der Policlinic (Krankenstation) zwischen dem

angebotenen und dem tatsächlichen Wert der Bauleistung eine Differenz von

rd. € 11.870 (entspricht rd. IDR 136.873.600,00) ergibt.

In diesem Betrag ist die Fehlverrechnung im Bereich des Fußbodens bereits inkludiert. Hinsichtlich der

Ausführung und Verrechnung des Fußbodens ist besonders festzuhalten, dass im Innenbereich der

Policlinic die bei weitem höherwertige Ausführung einer Verfliesung bei richtiger Auslegung des

Vertrages mit 101.067,20 IDR je Quadratmeter um 47,9 % geringere Kosten verursacht als die qualitativ

schlechtere Ausführung mittels holzschutzlasiertem Holzfußboden von 194.046,50 IDR.

7.7.2.3 Detailprüfung der 12 Chalets (Wohnhäuser)

(1) Die zwölf Wohnhäuser waren gemäß den vorliegenden Plänen mit Außenabmessungen von 13,80 x

8,40 m zu errichten. Der Ortsaugenschein hat sowohl die Richtigkeit der Außenmaße als auch der

Raumaufteilung im Wesentlichen bestätigt.

Die Wohnhäuser waren im Urangebot vom 9.5.2005 mit Kosten von 376.997.000,00 IDR (entspricht

einem Betrag von € 32.694,22) je Wohnhaus enthalten. Der im Urangebot angeführte Betrag

korrespondiert mit den ein Wohnhaus betreffenden Werten der Progress Reports Nr. 1 bis 4.

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Seite 45 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Die plangemäße Dachneigung eines Chalets beträgt 45 °, die 12 Chalets wurden mit

Dachneigungen zwischen 36 und 37° ausgeführt. Daraus ergibt sich im Vergleich zum Angebot eine

Verringerung der Dachfläche und des Bedarfes an konstruktivem Holz im Dachstuhl.

Auch im Bereich der Einbauteile (Fenster) differiert das Aufmaß vom Angebot. Laut Angebot sind 16

Stk. Fensterflügel erforderlich, laut Ortsaugenschein wurden 14 Fensterflügel verbaut.

Das Angebot enthält 9,40 m³ konstruktiven Betons für Träger und Balken. Wiederum sind für das

Objekt laut Plan drei Balkenhorizonte vorgesehen, die Länge der Träger und Balken je Horizont

beträgt 80,40 m bei plangemäßen Querschnittsabmessungen von 15/20 cm errichtet. Daraus ergibt

sich eine tatsächlich benötigte und auch verbaute Menge von 7,24 m³ konstruktiven Betons für

Träger und Balken.

Für Mauerwerk sieht das Angebot in zwei verschiedenen Positionen insgesamt 303,67 m² vor. Die

Berechnung des LRH ergab nach Abzug aller Öffnungen eine Summe von 209,56 m². Für Verputz

sieht das Angebot in zwei verschiedenen Positionen insgesamt 605,22 m² vor. Die Berechnung des

LRH ergab nach Abzug aller Öffnungen eine Summe von 419,12 m².

Analoge Reduktionen bei den Malerarbeiten ergeben für Wandmalerei außen und innen anstatt

einer Menge von 603,09 m² tatsächliche 432,82 m².

Die Fläche für Fußbodenbretter beträgt lt. Angebot 118,18 m², laut Plan und Aufmaß vor Ort jedoch

nur 89,87 m². Auch die Fläche, auf der ein Holzschutzanstrich (Impra Paint) gesondert zu vergüten

ist, beträgt anstatt 299,02 m² nur 89,87 m².

Im Bereich der Fliesenlegerarbeiten sind im Angebot für Wände 11,20 m² und für Böden 4,00 m²

vorgesehen, benötigt wurden jedoch nur 10,08 m² Wandfliesen und 3,24 m² Bodenfliesen.

Insgesamt ergibt sich für das durchschnittliche Wohnhaus aus der Anpassung der theoretischen

Mengen des Angebotes an die tatsächlichen Erfordernisse bei Verknüpfung mit den unveränderten

Einheitspreisen des Angebotes nachstehendes Bild:

Page 46: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 46 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

ZUSAMMENSTELLUNG FÜR EIN WOHNHAUS KURS: 1 € = IDR 11.531Positionsbeschreibung Laut Angebot: Laut Aufmaß: EP (IDR) Wert (IDR) Wert (€)

Dachfläche 249,60 m² 205,40 m² 129.975,00 5.744.895,00 498,21Dachstuhl 36 statt 45 Grad 7,13 m³ 6,42 m³ 5.704.500,00 4.050.195,00 351,24Fensterflügel (Flap Window) 16,00 Stk 14,00 Stk 300.000,00 600.000,00 52,03Sloof Beam and Ring Balk 9,40 m³ 7,24 m³ 5.111.241,55 11.040.281,75 957,44Mauerwerk mit Öffnungsabzug 303,67 m² 209,56 m² 93.348,00 8.784.980,28 761,86

Mittelpreis Mauerwerk: 93348 IDRVerputz (Außen und Innen) 605,22 m² 419,12 m² 32.468,00 6.042.294,80 524,00

Mittelpreis Putz: 32468 IDRWandmalerei (Außen und Innen) 603,09 m² 432,82 m² 15.175,00 2.583.847,25 224,08Fußbodenbretter (Floor Plank) 118,18 m² 89,87 m² 45.000,00 1.273.950,00 110,48Holzschutzfarbe (Impra paint) 299,02 m² 89,87 m² 100.000,00 20.915.000,00 1.813,81Sanitär Bodenfliesen (Tile Floor) 4,00 m² 3,24 m² 93.074,50 70.736,62 6,13Sanitär Wandfliesen (Tile Wall) 11,20 m² 10,08 m² 101.067,62 113.195,73 9,82

Summe Abzug ohne 10 % Overhead and Profit: 61.219.376,43 5.309,11

Vertragssumme (Nilai Kontrak) 376.997.000,00 32.694,22

Tatsächlicher Wert der Bauleistung nach Mengenkorrektur 309.655.685,92 26.854,19Gesamtabzug (inkl. 10 % Overhead and Profit, jedoch ohne Tax) -67.341.314,08 -5.840,02

(2) Als Ergebnis der vom LRH vorgenommenen Detailprüfung ist festzustellen, dass sich auf Grund von im

Angebot enthaltenen überhöhten Massenvordersätzen beim durchschnittlichen Chalet (Wohnhaus)

zwischen dem angebotenen und dem tatsächlichen Wert der Bauleistung eine Differenz von rd. € 5.840

(entspricht rd. IDR 67.341.300) ergibt. Bei zwölf ausgeführten Häusern ergibt sich somit eine

Differenz von rd. € 70.080 (entspricht rd. IDR 808.095.800).

Überdies wird vom LRH die Auswahl des Fußbodenmaterials bemängelt. Der in den Innenbereichen der

Wohnhäuser ausgeführte Bodenbelag in der Form von lasierten Fußbodenbrettern („floor plank“) auf in

den Unterbeton eingelegten Polsterhölzern („floor furrows“) hat je m² Kosten von 157.335 IDR verursacht,

die sich wie folgt verteilen:

Fußbodenbretter („floor plank“) 45.000 IDR

Polsterhölzer („floor furrows“), umgelegt auf m² 12.335 IDR

Lasierung mit Impra Paint 100.000 IDR

Gesamtkosten je m² 157.335 IDR

Die bei weitem höherwertige Ausführung einer Verfliesung hätte mit 101.067,20 IDR je Quadratmeter um

35,8 % geringere Kosten verursacht als die qualitativ schlechtere Ausführung mittels holzschutzlasiertem

Holzfußboden (157.335 IDR). Im Hinblick auf den extrem hoch angebotenen Preis der

Holzschutzlasierung wäre die Verwendung eines keramischen Belages in den Innenräumen

wirtschaftlicher gewesen.

Page 47: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 47 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

(3) Hier bemängelt der Landesrechnungshof den Umstand, dass anstatt der ursprünglich

vorgesehenen billigeren Bodenfliesen der teurere Holzboden verlegt wurde. Dazu ist festzuhalten,

dass die diesbezügliche Entscheidung, anstatt des Fliesenbodens einen Holzboden einzusetzen,

aufgrund des Vorschlages der Architektin (zu Recht) erfolgt ist. Die Entscheidung wurde deshalb

getroffen, da der freundlichere und wohnlichere Holzfußboden aus der Sicht der Behaglichkeit für

die Waisenkinder die bei Weitem bessere Lösung als der „kalt“ anmutende Fliesenboden darstellt.

Es hat sich daher also um eine Systementscheidung des Auftraggebers gehandelt, die sachlich

gerechtfertigt ist. Der vom Landesrechnungshof bei seiner Bemängelung vertretene rein finanzielle

Ansatz lässt diese sachlichen Kriterien unberücksichtigt und greift daher zu kurz.

(4) Wie sich der LRH anlässlich des Lokalaugenscheines überzeugen konnte, wird im indonesischen Klima

Kühle anstatt Wärme als behaglich empfunden. Keines der vor Ort besuchten Vergleichsobjekte weist

einen Holzboden auf. Die Fragen der Mitarbeiter des LRH nach einer „indonesischen

Standardausführung“ wurden damit beantwortet, dass standardmäßig und aus Kostengründen als

Fußboden entweder ein verschliffener Estrichboden oder keramischer Belag ausgeführt wird.

Die Ausführung der im Kärnten – Dorf angetroffenen Holzböden war zum Zeitpunkt des

Ortsaugenscheines des LRH auf Grund der festgestellten Klüftungen, Verwerfungen und der schlechten

Qualität des verwendeten Holzes (teilweise sägerau und ungehobelt) nicht zur Verwendung in einem

Kinderwaisendorf geeignet.

Der Systementscheidung lag offensichtlich eine Fehleinschätzung der örtlichen Verhältnisse zugrunde.

7.7.2.4 Detailprüfung der Kitchen and Dining Houses (Küchen und Speisehäuser)

(1) Die beiden Kitchen and Dining Houses (Küchen und Speisehäuser) waren gemäß den vorliegenden

Plänen mit Außenabmessungen von 13,80 x 8,40 m zu errichten. Der Ortsaugenschein hat sowohl

die Richtigkeit der Außenmaße als auch der Raumaufteilung im Wesentlichen bestätigt.

Die Kitchen and Dining Houses (Küchen und Speisehäuser) waren im Urangebot vom 9.5.2005 mit

Kosten von 315.545.000,00 IDR (entspricht einem Betrag von € 27.364,93) je Haus enthalten. Der im

Urangebot angeführte Betrag korrespondiert mit den ein Wohnhaus betreffenden Werten der

Progress Reports Nr. 1 bis 4.

Im Wesentlichen wurden bei den Kitchen and Dining Houses hinsichtlich der Dachneigung, der

Einbauteile, der Mauerwerk- und Verputzflächen und des Fußbodens dieselben Mängel in Analogie

zu den Wohnhäusern festgestellt. Ein gravierender Fehler im Angebot im Bereich des konstruktiven

Betons für Träger und Balken wirkt sich jedoch zu Gunsten der Baufirma aus. Das Angebot enthält

nur 3,96 m³ Beton für Balken und Träger, für das Objekt sind jedoch bei plangemäßer Ausführung

von drei Balkenhorizonten und plangemäßen Querschnittsabmessungen von 15/20 cm 8,24 m³

Beton erforderlich. Daraus ergibt sich eine Mehrung von 4,28 m³ konstruktiven Betons für Träger

und Balken.

Page 48: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 48 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Insgesamt ergibt sich für ein Küchen- und Speisehaus aus der Anpassung der theoretischen

Mengen des Angebotes an die tatsächlichen Verhältnisse bei Verknüpfung mit den unveränderten

Einheitspreisen des Angebotes nachstehendes Bild:

ZUSAMMENSTELLUNG SPEISEHAUS KURS: 1 € = IDR 11.531Positionsbeschreibung Laut Angebot: Laut Aufmaß: EP (IDR) Wert (IDR) Wert (€)

Dachfläche 249,60 m² 199,68 m² 129.975,00 6.488.352,00 562,69Dachstuhl 36 statt 45 Grad 7,13 m³ 6,42 m³ 5.704.500,00 4.050.195,00 351,24Fensterflügel (Flap Window) 12,00 Stk 10,00 Stk 300.000,00 600.000,00 52,03Sloof Beam and Ring Balk 3,96 m³ 8,24 m³ 5.111.241,55 -21.876.113,83 -1.897,16Mauerwerk mit Öffnungsabzug 202,60 m² 182,76 m² 93.348,00 1.852.024,32 160,61

Mittelpreis Mauerwerk: 93348 IDRVerputz (Außen und Innen) 405,19 m² 384,98 m² 32.468,00 656.178,28 56,91

Mittelpreis Putz: 32468 IDRWandmalerei (Außen und Innen) 405,19 m² 384,98 m² 15.175,00 306.686,75 26,60Deckenmalerei 177,44 m² 166,46 m² 18.550,00 203.679,00 17,66Fußbodenbretter (Floor Plank) 99,04 m² 91,61 m² 45.000,00 334.350,00 29,00Holzschutzfarbe (Impra paint) 267,34 m² 91,61 m² 100.000,00 17.573.000,00 1.523,98Sanitär Bodenfliesen (Tile Floor) 4,00 m² 4,08 m² 93.074,50 -7.445,96 -0,65Sanitär Wandfliesen (Tile Wall) 11,20 m² 11,48 m² 101.067,62 -28.298,93 -2,45

Summe Abzug ohne 10 % Overhead and Profit: 10.152.606,62 880,46

Vertragssumme (Nilai Kontrak): 315.545.000,00 27.364,93Tatsächlicher Wert der Bauleistung nach Mengenkorrektur 304.377.132,72 26.396,42Gesamtabzug (inkl. 10 % Overhead and Profit, jedoch ohne Tax) -11.167.867,28 -968,51

(2) Als Ergebnis der vom LRH vorgenommenen Detailprüfung ist festzustellen, dass sich auf Grund von im

Angebot enthaltenen überhöhten Massenvordersätzen bei einem Küchen- und Speisehaus zwischen

dem angebotenen und dem tatsächlichen Wert der Bauleistung eine Differenz von € 968,51 (entspricht

rd. IDR 11.167.900,00) ergibt. Bei zwei ausgeführten Häusern ergibt sich somit eine

Differenz von rd. € 1.937 (entspricht rd. IDR 22.335.800).

Hinsichtlich der Auswahl des Fußbodenmaterials gilt die Bemerkung zu den Wohnhäusern auch bei den

Küchen- und Speisehäusern sinngemäß.

7.7.2.5 Detailprüfung der Doctor’s Residence (Ärztewohnhaus)

(1) Das Ärztewohnhaus war gemäß den vorliegenden Plänen mit Außenabmessungen von

13,80 x 8,60 m zu errichten. Beim Ortsaugenschein stellte sich heraus, dass das Ärztewohnhaus mit

Außenabmessungen von 15,00 x 10,14 m errichtet wurde, daraus resultiert ein Flächenüberhang

von 37,86 m². Wie bereits unter Pkt. 5.7.2.1. d.B. festgestellt, wurde jedoch im Gegenzug dazu das

Social Center mit denjenigen Abmessungen errichtet, die eigentlich das Ärztewohnhaus aufweisen

sollte. Daraus heben sich die bestehenden Flächenunterschiede insgesamt wieder auf. Die

Innenraumanordnung weicht von den vorgelegten Plänen ab, die Abweichung ist jedoch nicht von

Page 49: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 49 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

gravierender Natur.

Das Ärztewohnhaus war im Urangebot vom 9.5.2005 mit Kosten von 512.170.000,00 IDR (entspricht

einem Betrag von € 44.416,79) enthalten. Nach der Beteiligung des BMSG und den dadurch

entstandenen Projektänderungen ergab sich eine neue Vertragssumme in einer Höhe von

440.667.000,00 IDR (entspricht einem Betrag von € 38.215,85), der dem von der Vorsitzenden der

Stiftung Carinthia unterfertigten Zusatzangebot Nr. 2 der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa vom 25.10.2005

zu entnehmen ist. Dieser im Zusatzangebot angeführte Betrag korrespondiert mit den das

Ärztewohnhaus betreffenden Werten der Progress Reports Nr. 1 bis 4.

Die plangemäße Dachneigung des Ärztewohnhauses beträgt 45 °, die ausgeführte und vom LRH

gemessene Dachneigung beträgt 32 °. Daraus ergibt sich im Vergleich zum Angebot eine

Verringerung der Dachfläche und des Bedarfes an konstruktivem Holz im Dachstuhl.

Bei den Türen differiert das Aufmaß vom Angebot. Laut Angebot sind 7 Stk. Türen erforderlich, laut

Ortsaugenschein wurden 8 Türen verbaut.

Das Angebot enthält 9,40 m³ konstruktiven Betons für Träger und Balken in drei Balkenhorizonten

und den plangemäßen Querschnittsabmessungen von 15/20 cm. Auf Grund der Länge der Balken je

Horizont ergibt sich eine tatsächlich benötigte und auch verbaute Menge von 10,98 m³

konstruktiven Betons für Träger und Balken.

Für Mauerwerk sieht das Angebot in zwei verschiedenen Positionen insgesamt 331,67 m² vor. Die

Berechnung des LRH ergab nach Abzug aller Öffnungen eine Summe von 285,81 m². Für Verputz

sieht das Angebot in zwei verschiedenen Positionen insgesamt 689,22 m² vor. Die Berechnung des

LRH ergab nach Abzug aller Öffnungen eine Summe von 517,62 m².

Analoge Reduktionen bei den Malerarbeiten ergeben für Wandmalerei außen und innen anstatt

einer Menge von 687,09 m² tatsächliche 531,30 m², anstatt vorgesehener 177,44 m² für

Deckenmalerei ergibt sich tatsächlich eine Fläche von 241,66 m².

Die Fläche für Fußbodenbretter beträgt lt. Angebot 118,18 m², laut Plan und Aufmaß vor Ort jedoch

118,52 m². Auch die Fläche, auf der ein Holzschutzanstrich (Impra Paint) gesondert zu vergüten ist,

beträgt anstatt 299,02 m² nur 118,52 m².

Im Bereich der Fliesenlegerarbeiten sind im Angebot für Wände 11,20 m² und für Böden 4,00 m²

vorgesehen, benötigt wurden jedoch 40,32 m² Wandfliesen und 22,82 m² Bodenfliesen.

Eine weitere Änderung ergibt sich im Bereich der Klimatisierung. Im Angebot sind 6 Klimaanlagen

vorgesehen, tatsächlich wurden jedoch vom LRH nur 4 Klimaanlagen vorgefunden.

Insgesamt ergibt sich für das Ärztewohnhaus nach Anpassung der theoretischen Mengen des

Page 50: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 50 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Angebotes an die tatsächlichen Verhältnisse bei Verknüpfung mit den unveränderten

Einheitspreisen des Angebotes nachstehendes Bild:

ZUSAMMENSTELLUNG ÄRZTEWOHNHAUS KURS: 1 € = IDR 11.531Positionsbeschreibung Laut Angebot: Laut Aufmaß: EP (IDR) Wert (IDR) Wert (€)

Dachfläche 249,60 m² 292,32 m² 129.975,00 -5.552.532,00 -481,53Dachstuhl 36 statt 45 Grad 7,13 m³ 5,70 m³ 5.704.500,00 8.157.435,00 707,44Türen 7,00 Stk 8,00 Stk 500.000,00 -500.000,00 -43,36Sloof Beam and Ring Balk 9,40 m³ 10,98 m³ 5.111.241,55 -8.075.761,65 -700,35Relief for Ornament Column 2,00 Stk 5,00 Stk 500.000,00 -1.500.000,00 -130,08Pour Concrete 119,84 m² 182,10 m² 54.127,00 -3.369.947,02 -292,25Mauerwerk mit Öffnungsabzug 331,67 m² 285,81 m² 93.348,00 4.280.939,28 371,25

Mittelpreis Mauerwerk: 93348 IDRVerputz (Außen und Innen) 689,22 m² 517,62 m² 32.468,00 5.571.508,80 483,18

Mittelpreis Putz: 32468 IDRWandmalerei (Außen und Innen) 687,09 m² 531,30 m² 15.175,00 2.364.113,25 205,02Deckenmalerei 177,44 m² 241,66 m² 18.550,00 -1.191.281,00 -103,31Fußbodenbretter (Floor Plank): 118,18 m² 118,52 m² 45.000,00 -15.300,00 -1,33Holzschutzfarbe (Impra paint) 299,02 m² 118,52 m² 100.000,00 18.050.000,00 1.565,35Sanitär Bodenfliesen (Tile Floor) 4,00 m² 22,82 m² 93.074,50 -1.751.662,09 -151,91Sanitär Wandfliesen (Tile Wall) 11,20 m² 40,32 m² 101.067,62 -2.943.089,09 -255,23Air Conditions 6,00 Stk 4,00 Stk 3.500.000,00 7.000.000,00 607,06

Summe Abzug ohne 10 % Overhead and Profit: 20.524.423,48 1.779,93

Vertragssumme (Nilai Kontrak): 440.667.000,00 38.215,85Tatsächlicher Wert der Bauleistung nach Mengenkorrektur 418.090.134,18 36.257,93Gesamtabzug (inkl. 10 % Overhead and Profit, jedoch ohne Tax) -22.576.865,82 -1.957,93

(2) Als Ergebnis der vom LRH vorgenommenen Detailprüfung ist festzustellen, dass sich auf Grund von im

Angebot enthaltenen überhöhten Massenvordersätzen und nicht durchgängig vollzogenen Änderungen

nach der Beteiligung des BMSG beim Ärztewohnhaus (Doctor’s Residence) zwischen dem angebotenen

und dem tatsächlichen Wert der Bauleistung eine Differenz von

rd. € 1.958 (entspricht rd. IDR 22.576.900,00) ergibt.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des ausgeführten Fußbodenbelages gelten die Ausführungen zu den

12 Chalets sinngemäß auch beim Ärztewohnhaus.

7.7.3 Prüfung der Außenanlagen (Landscaping)

(1) Die Außenanlagen waren im Urangebot vom 9.5.2005 mit Kosten von 1.883.379.000,00 IDR

(entspricht einem Betrag von € 163.331,80) enthalten. Im Zuge der vom LRH mit der Architektin

geführten Prüfungsgespräche teilte diese mit, dass nach der Angebotsabgabe im Zeitraum Mai bis

Juni 2005 seitens der Vorsitzenden der Stiftung Carinthia im Angebot der PT. Pelita Nusa Perkasa im

Bereich der Außenanlagen massive Änderungen durch Streichung der Oberflächenentwässerung,

der Gehwege und der Einfriedung vorgenommen worden seien.

Seitens der Architektin wurden jedoch Oberflächenentwässerung und Gehwege für unverzichtbar

Page 51: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 51 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

erachtet und die Bewohner von Aneuk Batee bestanden gemäß den Angaben der Architektin auf

der Errichtung einer Einfriedung. Aus diesem Grund waren anlässlich der Gespräche zur

Auftragserweiterung am 31.5.2005 nach der Beteiligung des BMSG die von der Vorsitzenden der

Stiftung gestrichenen Leistungen von der Architektin wiederum berücksichtigt worden.

Aus dem von der Vorsitzenden der Stiftung Carinthia unterfertigten Zusatzangebot Nr. 2 der Fa. PT

Pelita Nusa Perkasa vom 25.10.2005 ist eine Auftragsmehrung im Bereich der Außenanlagen von

562.876.000,00 IDR (entspricht einem Betrag von € 48.813,37) zu entnehmen.

Insgesamt ergibt sich somit für den Bereich Außenanlagen eine theoretische

Gesamtvertragssumme von 2.446.255.000,00 IDR (entspricht einem Betrag von € 212.145,95). Dieser

Betrag korrespondiert nicht mit dem die Außenanlagen betreffenden Werten des Progress Reports

Nr. 4, dort ist für Außenanlagen ein Betrag von 2.688.858.000,00 IDR (entspricht einem Betrag von

€ 231.453,11) angeführt. Nur dieser Wert lässt im Zusammenhang mit den an den Objekten

vorgenommenen Änderungen nach der Beteiligung des BMSG und dem offenbar von der

bauausführenden Fa. PT Pelita Nusa Perkasa im Nachhinein begehrten zusätzlichen „Project

Honorary“ in der Höhe von 200.000.000,00 IDR (entspricht einem Betrag von € 231.453,11) die

Gesamtvertragssumme von 10.850.409.000,00 IDR (entspricht einem Betrag von € 940.977,28)

nachvollziehbar erscheinen.

Die wesentlichsten Positionen im Bereich der Außenanlagen betreffen die auf dem Areal zu

tätigende Anschüttung zur Geländeanpassung. Insgesamt begehrt die FA. PT Pelita Nusa Perkasa

gemäß ihrem Progress Report Nr. 4 eine Menge von 21.850,88 m³ anzuschüttenden und zu

verdichtenden Materiales zu einem Preis von 70.150,00 IDR je m³ für Materiallieferung und Einbau.

Geht man von der zur Geländeanschüttung vorzubereitenden Fläche gemäß Progress Report Nr. 4

von 11.936,08 m² aus, so ergibt sich eine mittlere Schütthöhe von rd. 1,83 m.

Dem LRH liegen Lagepläne vor, aus denen neben den Grenzen des bebauten Areals und der Lage

der Objekte auch die Höhen des Urgeländes zu entnehmen sind.

Ausgehend von der vor Inangriffnahme der Baumaßnahmen für das Kärnten – Dorf bereits

bestehenden Überbauung des Grundstückes durch Moschee und Schule ergibt sich nach den

Berechnungen des LRH eine plausible Schüttfläche von rd. 11.675,00 m², die gut mit der gemäß

Progress Report Nr. 4 vorbereiteten Fläche von 11.936,08 m² harmoniert (Unterteilung in 15

Teilflächen und Abzug einer Fläche von 1.840 m², auf der keine Schüttmaßnahmen stattgefunden

haben).

Gemäß Ortsaugenschein des LRH war an keiner Stelle des gesamten Kärnten – Dorfes eine

Schütthöhe festzustellen, die über der Höhe des bestehenden Vorplatzes der Moschee lag. Die

Höhe dieses Vorplatzes ist aus dem Lageplan der Urgeländeaufnahme zu entnehmen.

Vom LRH wurde die plausible Schüttfläche in 15 Teilflächen zerlegt und jeder dieser Teilflächen eine

Page 52: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 52 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

mittlere Urgeländehöhe gemäß Urgeländeaufnahme zugeordnet. Die mittlere Schütthöhe je

Teilfläche ergab sich sodann aus der Differenz zwischen der Höhe des bestehenden Vorplatzes der

Moschee (maximale Oberkante der Schüttung) und der mittleren Urgeländehöhe (minimale

Unterkante der Schüttung). Als Ergebnis der vom LRH vorgenommenen Berechnung ist

festzustellen, dass anstelle verrechneter 21.850,88 m³ maximal 8.930,00 m³ Schüttmaterial

eingebaut wurden, was einer mittleren Schütthöhe von rd. 75 cm anstatt 183 cm entspricht.

In der dem LRH von der Architektin zur Verfügung gestellten Fotodokumentation sind auf einigen

Bildern die Erdbaumaßnahmen dokumentiert. Ein Vergleich der durchschnittlichen Mannhöhe und

der abgebildeten Schütthöhe bestätigt, dass keinesfalls Schütthöhen in der verrechneten

Größenordnung von 183 cm erreicht wurden, vielmehr bestätigt sich die vom LRH ermittelte

durchschnittliche Schütthöhe von rd. 75 cm.

Die vom LRH in anderen Positionen der Außenanlagen festgestellten Abweichungen waren

marginaler Natur und wurden vom LRH auf Grund ihrer geringen kostenmäßigen Bedeutung

vernachlässigt. Insgesamt ergibt sich für die Außenanlagen nach Anpassung der theoretischen

Mengen des Angebotes an die tatsächlichen Erfordernisse bei Verknüpfung mit den unveränderten

Einheitspreisen des Angebotes nachstehendes Bild:

ZUSAMMENSTELLUNG AUSSENANLAGEN KURS: 1 € = IDR 11.531Positionsbeschreibung Laut Angebot: Laut Aufmaß: EP (IDR) Wert (IDR) Wert (€)

Clearing Field (Vorbereitung) 11.936,08 m² 11.936,08 m² 8.325,00 0,00 0,00

Bowplank (hier: Vermessung) 520,34 m 520,34 m 10.000,00 0,00 0,00

Soil Embankment 1,50 m (Schüttung 1,50 m) 21.850,88 m³ 8.930,55 m³ 65.150,00 841.759.499,50 72.999,70

Recompact Soil (verdichten) 21.850,88 m³ 8.930,55 m³ 5.000,00 64.601.650,00 5.602,43

Recervoir 18 m³ 1,00 unit 1,00 unit 45.000.000,00 0,00 0,00

Talud surrounding complex (Zaunfundament) 520,34 m 520,34 m 500.000,00 0,00 0,00

Paving Block for Parking Area (Parkplatz) 490,00 m² 490,00 m² 100.000,00 0,00 0,00

Fences ()Zaun) 520,34 m 520,34 m 500.000,00 0,00 0,00

Drainage surrounding Area 520,34 m 520,34 m 150.000,00 0,00 0,00

Drainage around housing complex 651,00 m 651,00 m 100.000,00 0,00 0,00

Footpath in complex L = 3,00 m 73,00 m 73,00 m 180.000,00 0,00 0,00

Footpath to chalets L = 1,00 m 485,00 m 485,00 m 75.000,00 0,00 0,00

Summe Abzug ohne 10 % Overhead and Profit: 906.361.149,50 78.602,13

Vertragssumme (Nilai Kontrak): 2.688.858.000,00 233.185,15

Tatsächlicher Wert der Bauleistung nach Mengenkorrektur 1.691.860.735,55 146.722,81

Gesamtabzug (inkl. 10 % Overhead and Profit, jedoch ohne Tax) -996.997.264,45 -86.462,34

(2) Als Ergebnis der vom LRH vorgenommenen Detailprüfung ist festzustellen, dass sich auf Grund von im

Angebot enthaltenen überhöhten Massenvordersätzen bei den beiden Positionen für Materiallieferung

und Einbau der Schüttung bei den Außenanlagen (Landscaping) zwischen dem angebotenen und dem

tatsächlichen Wert der Bauleistung eine Differenz von

Page 53: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 53 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

rd. € 86.462 (entspricht rd. IDR 996.997.300) ergibt.

(3) Aus der Sicht des Landesbürgerbüros ist die Berechnung der Menge des Schüttmaterials, wie sie der

Rechnungshof vorgenommen hat, nicht nachvollziehbar. Der Landesrechnungshof zieht nämlich

bei der Berechnung im Ergebnis die Höhendifferenz zwischen Vorplatz der Moschee und der

mittleren Urgeländehöhe heran und multipliziert sie mit der vorbereiteten Fläche. Damit wird die

Menge des Schüttmaterials unzulässigerweise anhand des tatsächlich verdichteten Materials

berechnet, anstatt des lose angelieferten ohne Verdichtungsgrad. Tatsächlich ist, um effektiv nach

Verdichtung eine Schütthöhe von 75 cm zu erreichen, aufgrund des Untergrundes und der damit

gegebenen Eindringtiefe und der Verdichtung mit einem bei Weitem höheren Aufwand an

Schüttmaterial zu rechnen und zu kalkulieren, zumal das Material im Zuge der Schüttung eindringt

und zusammengepresst wird.

Unabhängig davon ist die diesbezügliche Berechnung des Landesrechnungshofes aus der Sicht des

Landesbürgerbüros methodisch unzulässig, da sie unterstellt, dass das Urgelände vollkommen

eben war und daher keine Mulden oder Vertiefungen aufwies, die eine höhere Menge an Material

aufgenommen haben.

(4) Die Argumentation der Landesregierung hinsichtlich des Verdichtungsgrades etc. stimmt für

beispielsweise Baustellen an Bundesstraßen, wo ausführenden Baufirmen zur Gewinnung von

Schüttmaterial vom Bauherren Seitenentnahmen zur Verfügung gestellt werden. In solchen Fällen

können die aus der Seitenentnahme geförderten Mengen mit den zu transportierenden und wieder

einzubauenden Mengen nur über Auflockerungs- und Verdichtungsfaktoren (beispielsweise

Fördermenge zu Transportmenge zu Wiedereinbaumenge = 1 : 1,25 : 1,10) für Mengenbilanzen

herangezogen werden.

Im Fall des Kärnten–Dorfes wurde keine Seitenentnahme zur Verfügung gestellt. Es ist gemäß Angebot

davon auszugehen, dass sich die angebotene Menge des zu liefernden und einzubauenden

Schüttmateriales auf den verdichteten Zustand bezieht.

Die unter jeder Teilfläche angetroffenen Geländeunebenheiten haben sich bei der Berechnung der

mittleren Schütthöhe je Teilfläche niedergeschlagen, wobei der LRH seine Berechnung der Schüttmenge

auf der Grundlage der vorliegenden Vermessung des Urgeländes durchgeführt hat. Der LRH verbleibt

daher bei seiner Kritik.

7.7.4 Zusammenfassung

(1) Resultierend aus der Korrektur der im Angebot zu hoch enthaltenen Mengenvordersätze ergibt sich

bei Beibehaltung der Einheitspreise des Angebotes nachstehendes Bild:

Page 54: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 54 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

GESAMTWERT DER BAULEISTUNG KURS: 1 € = 11.531 IDRPosition Stk Angebot(IDR): Korrektur LRH (IDR Korrektur LRH (€) Differenz (IDR) Differenz (€)

Social Center 1,00 529.482.000,00 379.866.217,04 32.943,04 149.615.782,96 12.975,09Policlinic 1,00 849.947.000,00 713.073.401,82 61.839,68 136.873.598,18 11.870,05Chalets 12,00 4.523.964.000,00 3.715.868.231,09 322.250,30 808.095.768,91 70.080,29Kitchen an d Dining Houses 2,00 631.090.000,00 608.754.265,43 52.792,84 22.335.734,57 1.937,02Doctors Residence 1,00 440.667.000,00 418.090.134,18 36.257,93 22.576.865,82 1.957,93Zwischensumme Objekte rd: 6.975.150.000,00 5.835.652.249,56 506.083,80 1.139.497.750,44 98.820,38Landscaping 1,00 2.688.858.000,00 1.691.860.735,55 146.722,81 996.997.264,45 86.462,34Project Honorary 1,00 200.000.000,00 200.000.000,00 17.344,55 0,00 0,00Summe Landsc.u.Project Hon. rd: 2.888.858.000,00 1.891.860.735,55 164.067,36 996.997.264,45 86.462,34

Summe 9.864.008.000,00 7.727.512.985,11 670.151,16 2.136.495.014,89 185.282,72zuzüglich 10 % Provisional Tax 986.400.800,00 772.751.298,51 67.015,12 213.649.501,49 18.528,27

Vertragssumme (Nilai Kontrak) rd: 10.850.409.000,00 8.500.264.483,62 737.366,27 2.350.144.716,38 203.811,01

(2) Aus der obigen Tabelle folgt, dass durch die pauschalierte Beauftragung auf Basis der nicht mit den

tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmenden Mengenansätze des Angebotes die Bauleistung

insgesamt um

rd. € 204.000 zu teuer eingekauft wurde.

Von der Summe von rd. € 204.000 (inkl. Provisional Tax) betrifft ein Anteil von 53 % oder rd. € 109.000 die

Objekte. Ein Anteil von 47 % oder rd. € 95.000 entfällt auf die Außenanlagen und das von der Baufirma

begehrte Projekthonorar.

Hinsichtlich des nachträglich im Wege des zweiten Zusatzangebotes vom 25.10.2005 begehrten

Projekthonorars verweist der LRH darauf, dass seitens der Stiftung dem Land Kärnten kein Grund

mitgeteilt wurde, der die Bezahlung dieses Honorars rechtfertigt.

(3) Hier ist zunächst grundlegend zu bemerken, dass das Landesbürgerbüro generell die Methode, die

der Landesrechnungshof zur Überprüfung der Preisangemessenheit herangezogen hat, nicht

anerkennt. Dies aus folgenden Gründen:

Die Auftragsvergabe erfolgte nach indonesischem Recht unter Zugrundelegung der indonesischen

Gegebenheiten und indonesischen Rahmenbedingungen. Das dabei verwendete Vertragskonstrukt

ist - umgelegt auf mitteleuropäische Verhältnisse - am ehesten mit einer

Generalunternehmervergabe zu Pauschalpreisen vergleichbar. Vergeben wurde daher nicht nach

dem in Österreich gebräuchlichen Einheitspreissystem, das der Rechnungshof bei seinen

diesbezüglichen Berechnungen zugrunde legt, und damit nach Mengen und angefallenen Massen

sondern nach dem vor Ort üblichen Konstrukt des „Lumpsum“ als Pauschale.

Es wird weder nach tatsächlichem Aufmaß abgerechnet noch wird das tatsächliche Aufmaß als

Vertragsgrundlage zugrunde gelegt. Es ist daher aus der Sicht des Landesbürgerbüros auch nicht

Page 55: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 55 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

nachvollziehbar und methodisch zulässig, unter Nichtbeachtung dieser vertraglichen Grundlagen

eine Aufmaßfeststellung nach dem österreichischen Einheitspreissystem vorzunehmen und auf

dieser Grundlage die Preisangemessenheit zu beurteilen.

Abgesehen davon, dass die Vergabe und Abrechnung nach dem Einheitspreissystem, wie wir es in

Österreich kennen, vor Ort nicht üblich und daher gegenüber dem Vertragspartner nicht

durchsetzbar war, wird bezweifelt, dass bei einer Vergabe nach dem Einheitspreissystem, das vom

Landesrechnungshof in der Schattenrechnung ermittelte Einsparungspotenzial generierbar

gewesen wäre, zumal der Maßstab für die Berechnung der Wertäquivalenz und damit der

bestimmende Preisbildungsfaktor bei der Baupreisbildung nicht der Einheitspreis und die Massen

sind, wie dies beim Einheitspreisvertrag oder auch beim unechten Pauschalvertrag nach

österreichischem Recht der Fall ist.

(4) Der LRH hat seine Vergleiche zwischen dem der Pauschalvergabe zugrunde liegenden Mengengerüst und

den planlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Angebotseinholung unter Berücksichtigung der vom

BMSG gewünschten Änderungen gezogen.

Die tatsächliche Ausführung vor Ort weicht nur unwesentlich von den Planunterlagen ab. Die vom LRH

durchgeführte Berechnung beruht auf folgenden Gegebenheiten:

1.) Die vor Ort festgestellten Baumengen korrespondieren im Wesentlichen mit den zum Zeitpunkt

der Angebotseinholung vorliegenden Planunterlagen, einzelne Mengenabweichungen zwischen

den Plänen und der Ausführung heben sich großteils gegenseitig auf (z.B. Ärztehaus – Social

Center).

2.) Vom LRH wurden ausschließlich die Einheitspreise des Angebotes der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa

herangezogen.

3.) Die vor Ort festgestellten und mit den Planunterlagen korrespondieren Baumengen stimmen

nicht mit den dem pauschalierten Angebot zugrunde gelegten Mengen überein.

Zur Veranschaulichung sei folgender Vergleich gezogen: Einem von der Bauherrschaft geplanten Haus

mit den Abmessungen 10 x 15 m wird seitens der Firma im Angebotsstadium zur Preisbildung die

Mengen eines Hauses mit den Abmessungen 12 x 15 m zugrunde gelegt. Auf Grund einer unterlassenen

Angebotsprüfung hat die Bauherrschaft diese Fehlberechnung nicht erkannt und daraufhin mit der

Firma pauschal einen Vertrag für die Herstellung eines Hauses mit den Abmessungen 10 x 15 m zum Preis

eines Hauses mit den Abmessungen 12 x 15 geschlossen.

Eine rechtzeitige und vertiefte Angebotsprüfung hätte den überhöhten Preisansatz der Pauschalvergabe

offenkundig werden lassen.

7.7.5 Vergleichsobjekte

(1) Der LRH hat zu Vergleichszwecken zwei von der Zweckwidmung her ähnlich gelagerte

Bauvorhaben in Banda Aceh besucht, um sich ein Bild hinsichtlich deren Bauqualität zu verschaffen.

Page 56: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 56 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Am 30.7.2007 wurde unter der Führung des in Banda Aceh ortsansässigen Leiters des Hilfswerkes

Austria (in der Folge kurz: HWA) eine vom HWA nach der Katastrophe im selben Distrikt wie Aneuk

Batee errichtete Schule mit angeschlossenem Internat („Desa Santan“) besucht.

Am 3.8.2007 wurde unter der Führung des Leiters der indonesischen Teilorganisation der SOS

Kinderdörfer International das ebenfalls in der Nähe von Banda Aceh errichtete Kinderdorf

Lamreung besichtigt, das von der Errichtungsstruktur her dem „Kärnten – Dorf“ ähnelt. Dieses Dorf

war zum Teil bereits besiedelt, obwohl einige Häuser und die Außenanlagen noch nicht zur Gänze

fertig gestellt waren.

Dem LRH wurden von der Organisation SOS – Kinderdörfer International zahlreiche Unterlagen zur

Verfügung gestellt, aus denen die Basisdaten des in Lamreung errichteten Dorfes zu entnehmen

waren. Insgesamt wurden 15 Familienwohnhäuser, ein Activity Center, ein Community Center, ein

Community House, ein Mitarbeiterwohnhaus, ein Wohnhaus für den Leiter, ein Gästewohnhaus, ein

Kindergarten, eine Moschee, eine Halle und ein Workshop samt den zugehörigen Außen- und

Infrastrukturanlagen mit einer gesamten Nutzfläche von 3.085 m² errichtet. Ein auf dieser

Grundlage erstellter Vergleich mit dem Kärnten-Dorf ergibt folgendes Bild:

Titel Kärnten - Dorf *) Dorf Lamreung

Nutzfläche in m² (gerundet) 2.114,00 3.085,00Kosten unbereinigt (IDR) 10.850.409.000,00 9.379.500.000,00abzüglich 5 % (lt. Progress Report Nr. 4) -542.520.450,00 0,00Kosten (IDR) 10.307.888.550,00 9.379.500.000,00Kosten je m² unbereinigt (€) 422,86 263,67abzüglich Außenanlagen gesamt: -2.688.858.000,00 -876.384.840,00Kosten bereinigt (IDR) 7.619.030.972,86 8.503.115.423,67Kosten je m² bereinigt (€) 312,56 239,03Anmerkung: (*: Exklusive "Provisional Tax": 294 €

Vergleich der Kosten je m²

(2) Wie die Vergleichsrechnung zeigt, liegen nach Bereinigung um die Kosten der Außenanlagen die Kosten

des Kärnten – Dorfes je m² Nutzfläche um rd. 30 % über jenen des SOS – Kinderdorfes Lamreung, obwohl,

wie sich der LRH vergewissern konnte, die Bauqualität des Dorfes Lamreung deutlich höher als die des

Kärnten – Dorfes ist.

Die hohen Kosten für die Außenanlagen des Kärnten-Dorfes liegen insbesondere darin begründet, dass

die Auswahl eines Reisfeldes die Notwendigkeit für umfangreiche Geländeanschüttungen mit sich

brachte.

(3) Aus der Sicht des Landesbürgerbüros ist die Vergleichsrechnung nicht nachvollziehbar. Der

Landesrechnungshof legt nämlich bei beiden Projekten dasselbe Preisniveau zugrunde. Tatsächlich

wurde nach dem Wissensstand des Landesbürgerbüros das genannte Vergleichsprojekt SOS-

Kinderdorf Lamreung erst später errichtet. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen

(Rohstoffknappheit aufgrund der zeitlichen Nähe zur Katastrophe und Kriegszustand) war das

Preisniveau im Zeitpunkt der Angebotslegung bei Weitem höher als im Vergleichszeitraum danach.

Page 57: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 57 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

(4) Ein Vergleich der Projekte stützt die Schlussfolgerungen des LRH. Sowohl im Kosten- als auch im

Qualitätsvergleich liegt das „Kärnten – Dorf“ deutlich hinter dem SOS – Kinderdorf Lamreung.

Page 58: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 58 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

8.1 EINNAHMEN AUS SPENDEN 8.1.1 Spendengala im Casineum Velden am 4.3.2005

(1) Im Rahmen einer Spendengala im Casineum Velden am 4.3.2005, die zum Zweck der Information

von Großspendern und weiteren potentiellen Spendern über das Projekt veranstaltet wurde,

wurden aus dem Verkauf von Eintrittskarten Einnahmen von € 3.300 erzielt sowie an Spenden

weitere € 11.142,50 eingenommen. Der Gesamtbetrag von € 14.442,50 wurde dem Spendenkonto

bei der Kärntner Sparkasse zugeführt.

8.1.2 Einzelspenden

(1) Im Zuge der Hilfsaktion waren ab Januar 2005 bei drei Bankinstituten Spendenkonten, lautend auf

Land Kärnten, Kinder in Not, Indonesien, c/o LH Landesbürgerbüro, Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt,

eingerichtet worden. Die auf den Spendenkonten ausgewiesenen Beträge wurden in den

Landeshaushalt übergeführt. Diese drei Spendenkonten wurden im Frühjahr 2007 aufgelöst und die

Restmittel ebenfalls dem Landeskonto zugeführt. Die Vereinnahmung erfolgte bei VA 44119, Post

8852 013 (Spenden für das Kärnten – Dorf in Indonesien) in folgend dargestellter Form:

SPENDENEINNAHMEN VON DREI SPENDENKONTEN AUF VA 2/441195

POST 8852 013 - HUMANITÄRE HILSMASSNAHMEN, SPENDEN KÄRNTEN DORFBankinstitut BLZ Konto - Nr. Tag Betrag (€)

Die Kärntner Sparkasse 20706 00000 145 946 12.4.2005 340.000,0020706 00000 145 946 13.10.2005 58.000,0020706 00000 145 946 31.3.2006 29.000,00

Auflösung am 7.3.2007 20706 00000 145 946 7.3.2007 499,59

Summe Konto 20706 00000 145 946 427.499,59

BKS Bank für Kärnten und Steiermark 17000 100 061 546 13.10.2005 3.000,00Auflösung am 12.3.2007 17000 100 061 546 12.3.2007 323,04

Summe Konto 100 061 546 3.323,04

Bank Austria Creditanstalt 12780 51 326 810 101 21.5.2005 600,00Auflösung am 5.3.2007 12780 51 326 810 101 5.3.2007 349,57

Summe Konto 51 326 810 101 949,57

GESAMTSUMME SPENDENEINNAHMEN 431.772,20

(2) Die bei den Bankinstituten eingerichteten Spendenkonten wurden vom LRH überprüft. Die dargestellten

Geldbewegungen waren an Hand von Kontoauszügen und Zahlungsbelegen nachvollziehbar.

8.2 LANDESMITTEL (1) Das Land Kärnten hat in Entsprechung der mit dem Bund am 9.1.2005 im Bundeskanzleramt

getroffenen Vereinbarung auf den bei VA 44119 neu eröffneten Posten 7280 077 (Kärnten – Dorf,

administrativer Aufwand) und 7280 078 (Projektfinanzierung Kärnten – Dorf) in den Jahren 2005

8 MITTELHERKUNFT

Page 59: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 59 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

und 2006 Mittel in nachstehender Höhe bereitgestellt:

Kärnten Dorf in Indonesien Tag Betrag (€) Quelle Anmerkung

7280 077 - Administrativer Aufwand1.4.2005 69.642,08 VA 44119/5/7850 004 Post "Spende des Landes"

5.10.2005 100.000,00 VA 280125/5/7422 VA Fachhochschulen, Post "Landebeitrag zum Betriebsaufwand"

Summe Budgetmittel 2005 169.642,08Budgetmittel 2006 100,00Budgetmittel 2007 100,00

Summe Post 7280 077 169.842,08

7280 078 - Projekfinanzierung 9.5.2005 340.000,00 VA 44119/5/8852 013 Spenden2.12.2005 61.600,00 VA 44119/5/8852 013 Spenden31.3.2006 -14.500,00 Kreditübertragung

Summe Budgetmittel 2005 387.100,00Budgetmittel 2006 380.100,00

4.4.2006 14.500,00 Kreditübertragung19.6.2006 29.000,00 VA 44119/5/8852 013 Spenden

Summe Budgetmittel 2006 423.600,00Budgetmittel 2007 370.000,00

Summe Post 7280 078 1.180.700,00

GESAMTSUMME 1.350.542,08

VA 1/44119/5 Humanitäre Hilfmaßnahmen,

In der Summe von € 1.180.700,00 sind 99,7 % der Spendeneinnahmen enthalten. Der Restbetrag

der Spenden i.d.H.v. € 1.172,20 wurde noch keiner Ausgabenverwendung zugeführt.

Ebenfalls noch keiner Ausgabenverwendung zugeführt wurde die Restzahlung des

Bundesbeitrages i.d.H.v. € 25.000, die vom Bund dem Land Kärnten überwiesen und auf VA 44119/5

Post 8852 013 (Spenden für das Kärnten – Dorf in Indonesien) vereinnahmt wurde.

Das BMSG hat entsprechend dem im Dezember 2005 zwischen dem Bund und der Stiftung

Carinthia abgeschlossenen Vertrag im Jänner 2006 an die Stiftung € 225.000 oder 90 % des

vereinbarten gesamten Förderbeitrages i.d.H.v. € 250.000,00 auf das von der Stiftung bekannt

gegebene Bankkonto (Nr. 11 010 22222 bei der Bank Bukopin, Solo, lautend auf Subaningsih,

Carinthian Yayasan) direkt überwiesen. Die Überweisung ist durch den von der Stiftung am

18.4.2007 vorgelegten Überweisungsschein belegt.

Page 60: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 60 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

9.1 BAUPROJEKT 9.1.1 Gesamtübersicht

(1) Die Bedeckung der Baukosten erfolgte im Wege des VA 44119/5 Post 7280 078 (Humanitäre

Hilfsmaßnahmen, Projektfinanzierung Kärnten – Dorf). Über diese Haushaltsstelle wurden die an die

Stiftung Carinthia überwiesenen Bauraten verrechnet. Darüber hinaus erfolgte über diesen Ansatz

am 8.2.2006 eine Zahlung an einen Lieferanten in Österreich für die Beistellung von Leuchten.

Schließlich wurde am 12.11.2007 die erste Fördertranche an das HWA auch über diesen Ansatz

verrechnet (siehe Pkt. 9.2. d.B.).

In der nachstehende Tabelle sind die Ausgaben getrennt nach Wirtschaftsjahren dargestellt.

VA1/ 44119/5 POST 7280 078 - HUMANITÄRE HILSMASSNAHMEN, PROJEKTFINANZIERUNG KÄRNTEN - DORF

Wirtschaftsjahr/Ausgabentitel Betrag (€) Zweck Anmerkung2005Baufinanzierung Carinthian Yayasan

190.000,00 Zahlung gem. Vertrag Anzahlung 20 %120.000,00 Zahlung gem. Vertrag 2. Baurate

80.000,00 Zahlung gem. Vertrag 3. BaurateSumme Ausgaben 2005 390.000,00

2006Baufinanzierung Carinthian Yayasan

40.000,00 Umbuchung/Korrektur 4. Baurate100.000,00 Zahlung gem. Vertrag 5. Baurate

40.000,00 Zahlung gem. Vertrag 6. Baurate60.000,00 Umbuchung/Korrektur 7. Baurate70.000,00 Zahlung gem. Vertrag 8. Baurate15.000,00 Zahlung gem. Vertrag 9. Baurate

Poliklinik 5.527,07 Leuchten Lt. Beleg

Summe Ausgaben 2006 330.527,072007Baufinanzierung Carinthian Yayasan 11.714,00 Baufinanzierung SchlussrechnungHilfswerk Austria 150.000,00 1. Föderungsrate Betrieb Lt. Vertrag

Summe Ausgaben 2007 161.714,00Summe Ausgabe Post 7280 077 882.241,07

9.1.2 Zahlungsflüsse lt. Konto Stiftung

(1) In der nachstehenden Tabelle werden die Zahlungseingänge von Land und Bund und die

Zahlungsausgänge an die Baufirma – wie sie anhand der Überweisungsbelege betreffend das Konto

der Stiftung bei der Bank Bukopin (Konto Nr. 11.010.22222, lautend auf Subaningsih)

nachvollziehbar sind – dargestellt.

9 MITTELVERWENDUNG

Page 61: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 61 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

ZAHLUNGEN LAND KÄRNTEN UND BUND - STIFTUNG CARINTHIA

Jahr Tag Bewegung Grund Betrag (€) Betrag (IDR) Kurs

2005 14.7.2005 Land an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 190.000,00 2.222.596.350,00 11.697,882005 30.9.2005 Land an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 119.938,00 1.460.844.840,00 12.180,002005 19.10.2005 Land an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 79.980,00 951.762.000,00 11.900,002005 6.12.2005 Land an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 39.968,00 461.630.400,00 11.550,002006 17.1.2006 Land an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 99.980,00 1.132.273.500,00 11.325,002006 11.4.2006 Land an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 39.980,00 428.785.500,00 10.725,002006 7.4.2006 Land an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 59.980,00 647.484.100,00 10.795,002006 21.6.2006 Land an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 69.966,50 816.159.222,50 11.665,002006 12.12.2006 Land an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 14.985,00 178.096.725,00 11.885,002007 21.2.2007 Land an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 11.704,00 137.814.600,00 11.775,00

Summe Land an Stiftung Carinthia 726.481,50 8.437.447.237,502006 20.1.2006 Bund direkt an Stiftung Carinthia Projektfinanzierung 224.988,00 2.519.865.600,00 11.200,00

Summe Land und Bund an Stiftung Carinthia 951.469,50 10.957.312.837,50

ZAHLUNGEN DER STIFTUNG CARINTHIA

2005 18.7.2005 Stiftung Carinthia an Baufirma 1. Baurate -185.510,69 -2.170.081.800,00 11.697,882005 4.10.2005 Stiftung Carinthia an Baufirma 2. Baurate -119.937,93 -1.460.844.000,00 12.180,002005 20.10.2005 Stiftung Carinthia an Baufirma 3. Baurate -78.715,71 -936.717.000,00 11.900,002005 7.12.2005 Stiftung Carinthia an Baufirma 4. Baurate -38.095,24 -440.000.000,00 11.550,002006 20.1.2006 Stiftung Carinthia an Baufirma 5. Baurate -89.285,71 -1.000.000.000,00 11.200,002006 6.2.2006 Stiftung Carinthia an Baufirma 6. Baurate -89.285,71 -1.000.000.000,00 11.200,002006 13.2.2006 Stiftung Carinthia an Baufirma 7. Baurate -89.285,71 -1.000.000.000,00 11.200,002006 17.4.2006 Stiftung Carinthia an Baufirma 8. Baurate -93.240,09 -1.000.000.000,00 10.725,002006 30.6.2006 Stiftung Carinthia an Baufirma 9. Baurate -60.008,57 -700.000.000,00 11.665,00

Summe Stiftung Carinthia an Baufirma -843.365,38 -9.707.642.800,00Differenz 108.104,12 1.249.670.037,50

(2) In einem Vermerk auf einer von der Stiftung Carinthia dem LRH im Wege des Landesbürgerbüros am

18.4.2007 in englischer Sprache gehaltenen Aufstellung werden zwei Zahlungen mit dem Titel „Debet for

Furniture“ angeführt, und zwar am 12.12.2006 mit € 14.985 und am 21.2.2007 mit € 11.704. Diese

Zahlungen sowie allfällige weitere Verwendungen des in obiger Tabelle ausgewiesenen

Differenzbetrages konnten jedoch vom LRH nicht nachvollzogen werden, nachdem trotz mehrfacher

Urgenz dem LRH die Bankbelege nicht vollständig offen gelegt wurden.

Demnach fehlen derzeit Nachweise über den Verbleib des auf dem Konto der Stiftung Carinthia

bestehenden Zahlungsüberhanges in Höhe von € 108.104,12. Der LRH empfiehlt, umgehend eine

vollständige Offenlegung aller Bankbewegungen zu verlangen und einen allfällig verbleibenden

Zahlungsüberhang rückzufordern.

(3) Die Verwendung des Zahlungsüberhanges und des diesbezüglich lukrierten Zinsbetrages von

€ 2.934,13 sohin insgesamt € 111.038,25 durch die Stiftung kann wie folgt aufgeschlüsselt werden:

Möbel für das Kärntendorf € 27.470,55

Buchhaltung, Büro, Sekretär € 10.652,16

Rechts- und sonstige Beratungskosten € 3.043,48

Notariats- und Übersetzungskosten € 1.260,87

Kosten für ein Geschenk an den Bupati anlässlich der Eröffnungsfeier € 1.641,30

Page 62: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 62 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Flugticket Mrs. Baningsih und Mrs. Sawitri € 949,79

2 Container für Osttirolhalle € 4.165,00

Installation der Starkstromanlage € 8.806,13

Notariats- und Übersetzungskosten € 120,00

Postentgelt DHL € 45,96

Überweisung an das Hilfswerk Austria € 52.365,62

Derzeit am Konto der Stiftung befindlicher Restbetrag € 517,16

Die Belege für die diesbezüglichen Ausgaben wurden dem Landesrechnungshof übergeben.

(4) Die von der Landesregierung übermittelte Aufstellung war vom LRH wie folgt zu korrigieren:

Nr. Ausgabentitel Betrag (€) Kurs*) Betrag (IDR) Beleg Nr. Anmerkung

1 Möbel für das Kärnten-Dorf 26.714,00 11.531,00 308.039.134,00 A, B Eurofakturierung2 Buchhaltung, Büro, Sekretär 10.652,16 11.500,02 122.500.000,00 1 - 43 Rechts- und sonstige Beratungskosten 3.043,48 11.499,99 35.000.000,00 5 - 74 Notariats- und Übersetzungskosten 1.260,87 11.500,00 14.500.000,00 85 Kosten Eröffnungsfeier 1.641,30 11.500,03 18.875.000,00 9 - 126 Flugtickets Mrs. Baningsih/Mrs. Sawitri 0,00 0,00 13,14 Kein Anerkenntnis7 2 Container für Osttirolhalle 4.165,00 11.500,60 47.900.000,00 158 Installation der Starkstromanlage 8.806,13 11.500,00 101.270.500,00 169 Notariats- und Übersetzungskosten 1.196,77 11.531,00 13.800.000,00 17 Rechenfehler10 Porto 45,96 11.499,13 528.500,00 1811 Überweisung an das Hilfswerk Austria 52.365,62 11.498,00 602.100.000,00 19, 19A12 Stand Konto Stiftung am 18.3.2008 9,07 11.531,00 104.582,01 20 Konto 18.4.2008

Summe Diverse Ausgaben 109.900,36 11.506,95 1.264.617.716,01

Anmerkungen:*) Wenn möglich, wurde der von der Landesregierung angeführte Eurobetrag verwendet.

In den Zeilen 1 und 9 wurde der im Bericht verwendete Mittelkurs von 1 € = 11.531 IDR verwendet

Korrigierte Abrechnung der diversen Ausgaben der Stiftung Carinthia

Die Korrektur des Betrages der Möbellieferung (Zeile 1) ergibt sich aus dem in Euro ausgewiesenen

Rechnungsbetrag. Es bleibt aufklärungswürdig, ob der Rechnungsbetrag in Euro den innerindonesischen

Preisverhältnissen für diese Möbel entspricht.

Die Belege 13 und 14 für Flugtickets von Mrs. Subaningsih Bradach – Tedjokartono und Ms. Nandhita

Ayu Sawitri (Zeile 6) im Dezember 2006 und März 2007 sind nicht anzuerkennen. Sowohl im Dezember

2006 als auch im März 2007 befand sich das Land Kärnten in einem Vertragsverhältnis mit Herrn

Honorarkonsul Christian Bradach (Werkverträge vom 9.8.2006 und nachfolgende

Gewährleistungsvereinbarung vom 19.2.2007 mit Erstreckung der Leistungsfrist), in dem er sich dazu

verpflichtet hatte, seine Gattin als Subunternehmerin beizuziehen und das Land Kärnten von

diesbezüglichen Ansprüchen freizuhalten.

In der Berechnung der Notariats- und Übersetzungskosten (Zeile 9) ist ein Rechenfehler enthalten.

Page 63: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 63 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Der von der Landesregierung angegebene am Konto der Stiftung befindliche Restbetrag (Zeile 12) von

€ 517,16 stimmt mit dem notariell beglaubigten Bankauszug des Stiftungskontos vom 18.4.2008 i.d.H.v.

umgerechnet € 9,07 nicht überein.

Die korrigierte Endabrechnung der Stiftung stellt sich wie folgt dar:

Einnahmen Betrag (€) Betrag (IDR)

Zahlungen Land an Stiftung bis zum 21.6.2006 924.780,50 10.641.401.512,50

Zahlung Land an Stiftung vom 12.12.2006 14.985,00 178.096.725,00Zahlung Land an Stiftung vom 21.2.2007 11.704,00 137.814.600,00

Zwischensumme 951.469,50 10.957.312.837,50Bankzinsen 2.926,24 33.742.469,00

Summe Einnahmen 954.395,74 10.991.055.306,50

Ausgaben Betrag (€) Betrag (IDR)

Zahlungen Stiftung an Baufirma bis zum 30.6.2006 -841.873,45 -9.707.642.800,00

Weitere Ausgaben der Stiftung -109.900,34 -1.264.617.716,01

Summe Ausgaben -951.773,79 -10.972.260.516,01

Differenz (IDR) 18.794.790,49

Differenz (€) zum Mittelkurs von 11.531 *) 1.629,94

Anmerkung: *):Auf Grund der unterschiedlichen Kurse ist die Summenbildung in der Spalte Betrag (€) nichtident mit dem aus der Rupiendifferenz und dem Mittelkurs von 11.531 resultierenden Eurobetrag.

Korrigierte Einnahmen - und Ausgabenabrechnung der Stiftung Carinthia

Unter Berücksichtigung der von der Landesregierung vorgelegten und teilweise zu korrigierenden

Abrechnung ergibt sich eine rechnerische Restschuld der Stiftung i.d.H.v. umgerechnet rd. € 1.630.

Die für Buchhaltung, Büro und Sekretär vorgelegten vier Belege der Fa. PT Srikandi Java, Export – Import

– Trade – Agent, Yosodipuro Street Nr. 122, Solo, Java, tragen ausdrücklich den Vermerk „erhalten via

Banktransfer von der Stiftung Carinthia“. Aus den vorgelegten Kopien der Kontoauszüge sind jedoch

keine Überweisungen zu den fraglichen Zeitpunkten zu entnehmen, die mit den in den Belegen

angeführten Beträgen übereinstimmen. Verwehrt man den Beträgen für Buchhaltung, Büro und Sekretär

auf Grund dieser Unschlüssigkeit das Anerkenntnis, so erhöht sich die Restschuld der Stiftung auf

€ 12.282,10.

Mit der von der Landesregierung vorgelegten Endabrechnung wurden auch Bankauszüge des bei der

Bank Bukopin, Solo, eingerichteten Bankkontos Nr. 11 010 22222, lautend auf Subaningsih, Carinthian

Yayasan, vorgelegt. Diese Bankauszüge liegen in Form von Kopien vor und sind weder vollständig noch

durchgängig. Es fehlen die Auszüge der Monate August 2005, November 2005, März 2006, Mai 2006, Juli

bis November 2006, Januar 2007und März 2007 bis März 2008. Bei den Auszügen ab März 2006 wurden

die Anfangs- und Endsaldi der monatlichen Auszüge nicht mitkopiert. Zu kritisieren ist auch hier, dass die

Stiftung ihrer vertraglich festgelegten Verpflichtung zur Offenlegung nur unzureichend nachgekommen

ist.

Page 64: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 64 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

9.2 ADMINISTRATIVER AUFWAND (1) Alle administrativen Kosten des Projektes wurden im Weg des VA 44119/5 Post 7280 077

abgewickelt. Auf dieser Post standen für das Projekt insgesamt Mittel in der Höhe von € 169.842,08

zur Verfügung.

Unter dem Titel „administrativer Aufwand“ wurden im wesentlichen Ausgaben für nachstehende

Verwendungszwecke zusammengefasst:

• Kosten für die Promotion von Charity – Veranstaltungen

• Kosten für Flugbewegungen der verschiedenen Delegationen

• Weitere Reise- und Aufenthaltskosten der verschiedenen Delegationen (Flugtransfers Kuala

Lumpur – Medan, Inlandsflüge Indonesien, Transfers, Impfungen, Verpflegung etc.)

• Projekthonorare gemäß Werkverträgen

• Kosten für Rechtsberatung

• Kosten für den Ankauf von Wäsche, Stromaggregat sowie für die Transporte von aus

Kärnten stammenden Materialien (Container der Berufsschüler, Transport Stromaggregat,

Transport von seitens der KABEG zur Verfügung gestellten Krankenhausbetten)

• Spende des Landes Kärnten an ein Projekt der „Kärntner Woche“ in Sri Lanka (Wiederaufbau

des Fischerdorfes in Bandarawatta)

• Soforthilfe des Landes Kärnten an ein Waisenhaus in Banda Aceh (Samanhani) in der Form

einer Lebensmittellieferung

In der nachstehende Tabelle ist der administrative Aufwand gemäß obiger Einteilung getrennt nach

Wirtschaftsjahren dargestellt.

Page 65: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 65 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

VA 1/44119/5 - POST 7280 077 AUSGABEN FÜR ADMINISTRATIVEN AUFWAND

Wirtschaftsjahr/Ausgabentitel Betrag (€) Zweck Anmerkung

Promotion 4.043,44 Div. Charity - Veranst.Transkontinentalflüge 19.033,51 Delegationen ProjektreisenWeitere Aufenthaltskosten 10.469,32 Delegationen ProjektreisenHonorare

HC. Christian Bradach 32.640,00 Projektleitung vor Ort Lt. WerkverträgenArch. DI. DR. Revedin 19.728,05 Künstl. Oberleitung Lt. Werkverträgen

Josef Brunner 2.200,00 Organisation Lt. WerkvertragRechtsberatungskosten 5.700,00 Verträge, Gutachten Lt. BelegenMaterialankauf, Transport 7.320,00 Pumpenaggregat Lt. BelegenSpende Proj. K.W., Bandarawatta 20.000,00 Wiederaufbauprojekt Sri LankaSpende Waisenhaus Samanhani 5.620,00 Soforthilfe Lebensmitt Banda Aceh4. Baurate Projektfinanzierung 40.000,00 4. Baurate Pelita Nusa Fehlbuchung

Summe Ausgaben 2005 166.754,32

Korrektur 4. Baurate Projektfinanzierung -40.000,00 4. Baurate Pelita Nusa Korr. FehlbuchungPromotion 1.258,78 Folder, Eröffnung Spende LebensmittelTranskontinentalflüge 22.889,91 Delegationen ProjektreisenWeitere Aufenthaltskosten 14.608,57 Delegationen ProjektreisenHonorare

HC. Christian Bradach 24.480,00 Projektleitung vor Ort Lt. WerkverträgenArch. DI. DR. Revedin 5.358,98 Künstl. Oberleitung Lt. Werkverträgen

Rechtsberatungskosten 4.223,40 Verträge, Gutachten Lt. BelegenMaterialankauf, Transport 19.282,62 Div. Materialeinkäufe Lt. Belegen

Summe Ausgaben 2006 52.102,26

Transkontinentalflüge -1.200,00 Refundierung Business ClassWeitere Aufenthaltskosten 2.025,39 Reisekostenersatz Hilfswerk AustriaHonorare

HC. Christian Bradach 2.880,00 Projektleitung vor Ort Lt. Werkverträgen

Summe Ausgaben 2007 3.705,39Summe Ausgabe Post 7280 077 222.561,97

2005

2006

2007

Eine im Jahr 2005 erfolgte Fehlbuchung der 4. Baurate der Projektfinanzierung i.d.H.v. € 40.000

wurde im Jahr 2006 durch die Zuführung des gleichen Betrages auf Post 7280 077 korrigiert.

(2) Nach einer Bereinigung des aus der Buchhaltung zu entnehmenden administrativen Aufwandes des

Projektes um die im Zusammenhang mit dem Tsunami an anderen Orten (Waisenhaus Samanhani

€ 5.620, Bandarawatta auf Sri Lanka € 20.000) geleisteten Spenden und die ebenfalls im administrativen

Aufwand verbuchten Ausgaben für Materialeinkäufe und Transporte in Gesamthöhe von € 26.602,62, die

eigentlich der Projektfinanzierung zuzurechnen sind, betrug der administrative Aufwand betreffend

das Kärnten – Dorf somit € 170.339,35.

Page 66: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 66 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

(2) Von zwei Mitarbeitern des LRH wurde in der Zeit zwischen 29.7.2007 und 6.8.2007 in Aneuk Batee ein

Ortsaugenschein vorgenommen mit dem Ziel, die Preisangemessenheit der Projektkosten zuverlässig zu

beurteilen. Im Zuge dieser Reise wurden auch zwei Vergleichsprojekte vor Ort besichtigt.

Zum Zeitpunkt des Ortsaugenscheines stand das Kärnten – Dorf seit der Bauübergabe im März 2006 leer.

Die leer stehenden Objekte präsentierten sich, aus der Entfernung betrachtet, in passablem Zustand. Bei

näherer Betrachtung zeigten sich jedoch zahlreiche gravierende Herstellungsmängel, die teilweise bereits

im Übernahmeprotokoll gerügt worden waren.

Inwieweit seit der Bauübergabe Gewährleistungsarbeiten an den Objekten oder Wartungsarbeiten an

den Anlagen vorgenommen worden waren, konnte vom LRH nicht in Erfahrung gebracht werden. Zum

Zeitpunkt des Ortsaugenscheines waren jedoch einige Arbeitskräfte des Kontraktors mit vereinzelten

Sanierungsarbeiten an Holzfußböden und Holzfenstern sowie Rodungsarbeiten in der Form von

Brandrodung beschäftigt.

Zahlreiche Einzelobjekte wiesen in den Bereichen der Fenster- und Türstürze Risse auf, die auf

Gebäudesetzungen infolge schlechter Fundierung schließen lassen.

An den Dächern einiger Objekte wurden buckelförmige Verformungen festgestellt, die auf die

Verwendung schlecht getrockneten Holzes bei der Herstellung der Dachstühle schließen lassen. Bedingt

durch die im Dachstuhl aufgetretenen Verformungen kam es offenbar zu Rissen in den Stoßbereichen der

am Dachstuhl als Deckungsmaterial angenagelten Dachblechpaneele. Die Risse führten zu

Undichtigkeiten in der Dachhaut, die in zahlreichen Objekten Feuchtigkeitsschäden an der Decke des

Innenbereiches verursacht haben.

In äußerst schlechtem Zustand wurden die Holzfußböden vorgefunden. Gemäß dem Angebot war für die

Bretter der Fußböden eine Klasse 1 nach indonesischem Standard vorzusehen. Auf Grund des schlechten

Zustandes der Fußböden hat der LRH vor Ort zwei Proben entnommen und diese von einem mit

Holzverarbeitung vertrauten Einheimischen begutachten lassen. Beide Proben entsprächen nicht den

Anforderungen, die in Indonesien an ein Holz der ersten Klasse gestellt würden, vielmehr handle es sich

um Holz der dritten Klasse, das am Bau für untergeordnete Zwecke, beispielsweise den Bau von

Schnürbänken, nicht jedoch als Belag für Fußböden Verwendung fände.

Auch die Elektroinstallation erwies sich in einigen Objekten entweder noch nicht funktionsfähig oder

bereits wieder schadhaft. Die Funktion der Wasserzu- und Ableitungen konnte vom LRH nicht geprüft

werden, da sich niemand im Dorf in der Lage sah, die Wasserversorgung in Betrieb zu nehmen. Die

vorgefundenen Sanitäreinbauteile waren teilweise defekt, teilweise präsentierten sie sich in einem

äußerst schlechten hygienischen Zustand.

Auch an den Türen waren teilweise Mängel festzustellen. Vereinzelt waren Türen schräg eingebaut,

sodass sie sich entweder nicht öffnen oder schließen ließen. Ein Türstock einer Tür der Poliklinik war stark

verzogen. An den Fenstern fehlten vereinzelt Beschläge, die Griffe waren nach 16 Monaten bereits stark

10 ORTSAUGENSCHEIN, QUALITÄTSPRÜFUNG

Page 67: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 67 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

angelaufen.

Auch an den Betonoberflächen der Traufen und den Oberflächen der Gehwege waren teilweise grobe

Schäden zu beobachten. Der Traufenbeton einzelner Objekte wies starke Risse auf, deren Ursache auf die

mit ungenügender Betonüberdeckung im Beton verlegten Regenwasserleitungen zurückzuführen ist. Die

Oberflächen der Gehwege sanden teilweise stark ab, die Ursache dafür sind Einbaufehler, die

Betonoberfläche ist infolge fehlenden Austrocknungsschutzes nach dem Betoniervorgang „verbrannt“.

Auch die im Freien befindlichen Holzgeländer sind teilweise bereits stark vermorscht.

Alles in allem war festzustellen, dass eine zweckentsprechende Inbetriebnahme nur nach umfangreichen

Investitions- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu bewerkstelligen ist.

(3) Das Landesbürgerbüro verwehrt sich grundsätzlich dagegen, die in Österreich und Mitteleuropa

üblichen Qualitätsstandards für Baumaßnahmen auf indonesische Verhältnisse zu übertragen und

auf ein Gebiet anzuwenden, in welchem Katastrophenzustände und Krieg herrschten. Tatsächlich

sind die diesbezüglichen Qualitätsstandards, die der Landesrechnungshof offensichtlich

herangezogen hat, in keiner Weise vergleichbar.

Zu den Mängeln und deren Behebung ist festzuhalten, dass die diesbezügliche Mängelbehebung

selbstverständlich betrieben wurde. Zudem ist abermals darauf zu verweisen, dass gerade für die

Behebung solcher von der Baufirma trotz Aufforderung nicht behobener Mängel ein Betrag von

mehr als 10 % der Bausumme, umgerechnet rund € 100.000,-- (!) endgültig einbehalten wurde.

Diese Summe übersteigt freilich die Kosten für die Behebung der verbliebenen Mängel bei Weitem.

Festzuhalten ist aus der Sicht des Landesbürgerbüros auch, dass der Zustand der Gebäude und des

Kärnten-Dorfes keinesfalls dergestalt ist, dass eine zweckentsprechende Inbetriebnahme nur nach

umfangreichen Investitions- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu bewerkstelligen wäre, sodass das

Landesbürgerbüro die diesbezüglichen Ausführungen des Landesrechnungshofes nicht

nachvollziehen kann.

Das Landesbürgerbüro verweist hier auf die Verwendung und Inbetriebnahme des Kärnten-Dorfes

durch das Hilfswerk Austria. Das Hilfswerk Austria hat - wie dem übermittelten ersten

Zwischenbericht vom Jänner 2008 zu entnehmen ist - bestätigt, dass die Infrastruktur intakt ist und

verwendet wird. Es wurden nach der Übernahme des Kärnten-Dorfes vom Hilfswerk Austria

sämtliche Gebäude mit einer eigenen Baufirma inspiziert und von Fachleuten vor Ort beurteilt. Das

Hilfswerk Austria führte diesbezüglich in seinem Bericht ausdrücklich aus, dass es sich bei den dabei

festgestellten Mängeln meist um Kleinigkeiten handelte, die relativ rasch zu beheben waren.

(4) Die Vertragssumme mit der Baufirma PT. Pelita Nusa Perkasa betrug unter Einschluss einer 10 –

prozentigen „Provisional Tax“ 10.850.409.000,00 IDR bzw. netto 9.864.008.200,00 IDR. An die Baufirma

wurde ein Betrag von 9.707.642.800,00 IDR ausbezahlt. Wie der LRH in Erfahrung bringen konnte, besteht

bei der Durchführung von für Soziale Zwecke gewidmeten Projekten, die nach der Tsunami –

Katastrophe realisiert werden, eine Befreiung von dieser „Provisional Tax“, sodass davon auszugehen ist,

Page 68: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 68 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

dass an die Firma nahezu das gesamte ihr vertraglich zuerkannte Entgelt ausbezahlt wurde (Differenz

lediglich rd. € 13.500).

Der von der Regierung ins Treffen geführte Qualitätsabschlag i.d.H.v. rd. € 100.000 ist nur unter der

Prämisse nachvollziehbar, dass für das gegenständliche Projekt Steuerpflicht besteht, wofür der LRH

bisher keine Anhaltspunkte gefunden hat.

Schließlich ist zu bemerken, dass der LRH betreffend die Bauqualität keineswegs österreichische

Maßstäbe angelegt hat, sondern die im SOS Kinderdorf Lamreung angetroffene Qualität zum Vergleich

heranzog, wobei dieses Dorf zu einem weitaus geringeren m² - Preis als das „Kärnten – Dorf“ errichtet

wurde.

Page 69: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 69 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

11.1 GEPLANTE INBETRIEBNAHME (1) Wie aus dem Protokoll zur 17. Sitzung der Kärntner Landesregierung am 1.2.2005 hervorgeht, war

es das Ziel des Landes, die Herstellung des Kärnten – Dorfes zu übernehmen, nicht jedoch den

Betrieb des Dorfes. Der Betrieb sollte der örtlichen Bevölkerung von Aneuk Batee übertragen

werden, auch was die Auswahl der im Dorf unterzubringenden Kinder betrifft.

Die organisatorischen Vorarbeiten für den Betrieb waren ebenfalls dem Honorarkonsul im Wege

von Werkverträgen, insbesondere dem vierten Werkvertrag vom 17.1.2006, übertragen worden. Mit

diesem Werkvertrag wurden dem Honorarkonsul im Zeitraum zwischen 1.1.2006 und 30.06.2006

folgende Leistungen zur Erbringung übertragen:

• Vorbereitung der Inbetriebnahme des Kärnten – Dorfes unter der Berücksichtigung und

nach Maßgabe des vom Auftraggeber vorgegebenen Projektzieles

• Begleitung der Inbetriebnahme des Kärnten – Dorfes unter der Berücksichtigung und nach

Maßgabe des vom Auftraggeber vorgegebenen Projektzieles

• Unterstützung des Landes Kärnten bei der Errichtung bzw. Akquisition einer

Betriebsgesellschaft für das Kärnten – Dorf

• Entwicklung und Umsetzung eines Patenschaftsprojektes mit dem Ziel, im Rahmen bzw. im

Zusammenhang mit dem Projekt „Kärnten – Dorf“ eine Patenschaft aufzubauen, in der

Kärntner die Patenschaft über hilfsbedürftige Kinder aus der Region bzw. der Provinz Banda

Aceh übernehmen.

Als Werklohn wurde ein Pauschalbetrag von € 17.280 inkl. USt vereinbart, der in monatlichen

Teilbeträgen zu je € 2.880 inkl. USt auszuzahlen war. Hinsichtlich der Reisekosten verpflichtete sich

das Land Kärnten, diese in gleicher Weise wie im Werkvertrag vom 11.5.2005 zu tragen.

Da es dem Honorarkonsul nicht gelungen war, im Vertragszeitraum des vierten Werkvertrages

(1.1.2006 bis 30.06.2006) die ihm übertragenen Leistungen zu erfüllen, wurde er am 9.8.2006 im

Wege eines fünften Werkvertrages wiederum mit der Erbringung der bereits im vierten Werkvertrag

definierten Leistungen beauftragt, wobei das Leistungsbild geringfügig abgeändert wurde:

• Erbringung der für die endgültige Inbetriebnahme des Kärnten – Dorfes notwendigen

Unterstützungs- und Koordinationsleistungen

• Erbringung der für die Errichtung einer Betriebsgesellschaft vor Ort notwendigen

Unterstützungs- und Koordinationsleistungen

• Entwicklung und Umsetzung eines Patenschaftsprojektes mit dem Ziel, im Rahmen bzw. im

Zusammenhang mit dem Projekt „Kärnten – Dorf“ eine Patenschaft aufzubauen, in der

Kärntner die Patenschaft über hilfsbedürftige Kinder aus der Region bzw. der Provinz Banda

Aceh übernehmen

Als Leistungszeitraum wurde die Spanne zwischen 1.7.2006 und 31.12.2006 festgelegt, als Werklohn

wurde ein Pauschalbetrag von € 8.640 inkl. USt vereinbart, der in monatlichen Teilbeträgen zu je

11 BETRIEB DES KÄRNTEN - DORFES

Page 70: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 70 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

€ 1.440 inkl. USt auszuzahlen war. Hinsichtlich der Reisekosten verpflichtete sich das Land Kärnten,

diese in gleicher Weise wie im Werkvertrag vom 17.1.2006 zu tragen.

Der Werklohn beider Werkverträge wurde vom Land Kärnten in vertragsgemäßem Umfang aus den

Mitteln des administrativen Aufwandes getragen.

Auch zum Zeitpunkt des Ablaufes des Leistungszeitraumes des fünften Werkvertrages war es dem

Honorarkonsul nicht gelungen, in Banda Aceh einen geeigneten Betreiber für das Kärnten – Dorf zu

finden. Daher wurde am 19.2.2007 mit dem Honorarkonsul ein so genannter

„Gewährleistungsvertrag“ geschlossen. Inhalt dieses Vertrages ist kurz gefasst die Feststellung, dass

es dem Honorarkonsul bis dato nicht gelungen ist, einen geeigneten Betreiber für das Kärnten –

Dorf zu finden und dass sich daher die Inbetriebnahme des Kärnten - Dorfes verzögert. Im Vertrag

wird weiters festgehalten, dass der Honorarkonsul daher die ihm mit dem 4. und 5. Werkvertrag

übertragenen Leistungen nicht erbracht hat. Das Land Kärnten gestand dem Honorarkonsul jedoch

zur nachträglichen Leistungserbringung eine Nachfrist bis zum 31.12.2007 zu. Im Werkvertrag

wurde auch festgehalten, dass dem Honorarkonsul über das bisher auf Basis des 4. und 5.

Werkvertrages bereits bezahlte Entgelt kein weiteres Entgelt zustünde. Für den Fall des endgültigen

Unterbleibens der Leistung verpflichtete sich der Honorarkonsul, den auf Basis des 4. und 5.

Werkvertrages bereits erhaltenen Werklohn i.d.H.v. € 21.600 exkl. USt. binnen vier Wochen nach

Aufforderung an das Land Kärnten zurückzubezahlen.

(2) Festzuhalten ist, dass die Bemühungen des Landes Kärnten, über Werkverträge mit dem Honorarkonsul

eine zweckentsprechende Inbetriebnahme sicherzustellen, zu keinem Erfolg geführt haben. Der LRH

empfiehlt, allfällige Rückforderungsansprüche aus den Werkverträgen zu prüfen.

(3) Das Landesbürgerbüro nimmt die Empfehlung auf und wird etwaige Rückforderungsansprüche

prüfen und, sollten sie Erfolg versprechend sein, auch durchsetzen.

Die Inbetriebnahme des Kärntendorfes durch das Hilfswerk Austria ist zwischenzeitig erfolgt und

das Projekt mit dem Hilfswerk Austria zufrieden stellend angelaufen. Das Landesbürgerbüro

verweist diesbezüglich auf den 1. und 2. Zwischenbericht des Hilfswerks Austria vom Jänner bzw.

März dieses Jahres (Beilage 5 und Beilage 6 zur Äußerung der Landesregierung).

11.2 ÄNDERUNG DES PROJEKTZIELES 11.2.1 Einschaltung des entwicklungspolitischen Beirates

(1) Am 20.2.2007 befasste sich das Kollegium der Kärntner Landesregierung in seiner 60. Sitzung

wieder mit der Situation im Kärnten – Dorf. Mit Stimmeneinheit wurde beschlossen, den

entwicklungspolitischen Beirat des Landes Kärnten mit dem Ziel zu befassen, fachlich die Sachlage

für eine zweckentsprechende Entwicklung des bereits errichteten Kärnten – Dorfes zu beurteilen

und allfällige Vorschläge für dessen bestmögliche Nutzung zu unterbreiten.

Page 71: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 71 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Der entwicklungspolitische Beirat empfahl der Kärntner Landesregierung, als erstes eine Klärung

der rechtlichen Situation hinsichtlich der superädifikarischen Überlassung des Grundstückes durch

die muslimische Gemeinde von Aneuk Batee an die Stiftung Carinthia vorzunehmen. Danach müsse

unter Berücksichtigung der errichteten Bausubstanz in enger Kontaktnahme mit den

verantwortlichen Stellen vor Ort (BRR, Regionalregierung von Banda Aceh, örtliche Gemeinde)

gemeinsam mit den bisher Verantwortlichen (Honorarkonsul, Stiftung Carinthia) so rasch wie

möglich eine Bedarfserhebung nachgeholt werden. Weiters wurde empfohlen, keine

Einschränkung der Zweckbestimmung der Dorfanlage ausschließlich auf die Unterbringung von

Waisenkindern zu treffen, sondern eine völlige Neubewertung auf der Basis der festzustellenden

Bedürfnisse vorzunehmen. Letztlich empfahl der entwicklungspolitische Beirat, örtliche und

internationale Hilfsorganisationen mit ihrem Fachwissen und ihren Ressourcen vor Ort einzubinden.

Daraufhin wurde eine Arbeitsgruppe mit folgenden Mitgliedern eingesetzt:

• Christian Bradach, indonesischer Honorarkonsul in Klagenfurt

• Ing. Siegfried Wuzella, Leiter des Landesbürgerbüros

• Dr. Gerhard Payer, Mitglied des entwicklungspolitischen Beirates

• Peter Quendler, Mitglied des entwicklungspolitischen Beirates

• Gretl Adam – Kesselbacher, Mitglied des entwicklungspolitischen Beirates

• Dr. Heidi Burkhart, Geschäftsführerin des HWA

• Dr. Johannes Maier, AKL, EU - Koordinationsstelle

Der entwicklungspolitische Beirat empfahl der Kärntner Landesregierung schließlich auch, das HWA

zu ersuchen, ein Expertenteam nach Banda Aceh zu entsenden und die notwendige

Bedarfserhebung durchzuführen. Nach der Kontaktaufnahme mit den für den Wiederaufbau

verantwortlichen Stellen soll ein professioneller Vorschlag für eine zweckentsprechende

Entwicklung und sinnvolle Nutzung des Kärnten – Dorfes erfolgen.

Die Kärntner Landesregierung folgte einstimmig den Empfehlungen des entwicklungspolitischen

Beirates und stellte die notwendigen Mittel (rd. € 20.000 für Expertenhonorare und Reisekosten) zur

Verfügung.

In der 65. Regierungssitzung am 8.5.2007 wurde das Kollegium über Feststellungen und Vorschläge

der Arbeitsgruppe informiert. Nach einem Ortsaugenschein des HWA und umfassenden

Gesprächen mit allen bis zum damaligen Zeitpunkt Beteiligten habe lt. Amtsvortrag das HWA einen

Bericht erstellt, demzufolge

• die Qualität des Dorfes nicht dem europäischen Standard entspräche (schlechte

Verarbeitung, billiges Holz, undichte Dächer, unterbliebene Wartung) und nicht

bezugsfertig sei,

• in der Bevölkerung die Meinung bestünde, dass das Projekt stark von Überlegungen kleiner

Gruppen geleitet gewesen sei,

Page 72: LRH Endbericht Banda Aceh

Seite 72 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

• ganz allgemein die Tsunami – Katastrophe in Verbindung mit benachteiligten Gruppen –

insbesondere Waisenkindern – dazu benützt worden sei, um Aktionen, Investitionen und

Beschäftigungsverhältnisse zugunsten bestimmter Personen unter Nutzung der

internationalen Geldgeber zu setzen,

• die Dorfgemeinschaft schwer enttäuscht sei, da das für einen sozialen Zweck gewidmete

Reisfeld nun nicht mehr bestünde, aber Versprechungen hinsichtlich medizinischer

Gratisversorgung durch österreichische Ärzte nicht eingehalten worden seien,

• es weder einen kompetenten lokalen Ansprechpartner mit entsprechendem

Projektmanagement noch hinsichtlich des künftigen Betriebes ein klares Konzept mit einer

Zielsetzung gegeben hätte.

Wie weiters dem Amtsvortrag zu entnehmen ist, schlug die Arbeitsgruppe vor,

1.) ein trilaterales Protokoll („Memorandum of Understandig“) zwischen der Regierung von

Aceh Besar, dem Land Kärnten und dem HWA zur Nutzung der errichteten Objekte im

„Kärnten – Dorf“ zu erstellen, wobei dem HWA das für EZA8 – Projekte übliche

Projektmonitoring übertragen wird,

2.) das „Kärnten – Dorf“ als soziales Bildungs- und Trainingszentrum für von der Tsunami –

Katastrophe betroffene Familien, Jugendliche, Kinder und sonstige benachteiligte

Personen zu nützen. Die Ausbildung könne auf Computer, Sprachen oder traditionelle

Handwerke ausgerichtet sein. Als weitere Ziele wären die Abhaltung von Kursen für Mütter

(Erziehung, Ernährung, Hygiene), die Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung,

evtl. auch eine touristische Ausbildung sowie Freizeitaktivitäten (Bücherei, Theatergruppe,

Musik etc.) möglich. Untergeordnet könnte ein Teil des Dorfes für tatsächlich sehr arme

und nachgewiesene Waisenkinder als Unterkunft dienen,

3.) alle für das „Kärnten – Dorf“ gewidmeten und noch zur Verfügung stehenden Geldmittel

für die Erarbeitung und Umsetzung des neuen Projektes zu verwenden, wobei auch der

Regierungspartner vor Ort materiell in die Projektumsetzung einzubinden sei,

4.) die in Aussicht genommene Gründung einer eigenen Betreiberstiftung zu stoppen und

5.) den mit dem Honorarkonsul bis 31.12.2007 abgeschlossenen „Gewährleistungsvertrag“ bei

einer Beauftragung des HWA neu zu bewerten oder für hinfällig zu erklären.

Dem Vorschlag der Arbeitsgruppe lag ein konkreter Zeitplan bei.

Dargestellter Bericht wurde vom Kollegium der Kärntner Landesregierung mit Stimmenmehrheit

zur Kenntnis genommen.

11.2.2 Umsetzung des geänderten Projektzieles

(1) Zum Zeitpunkt des Ortsaugenscheines des LRH war eine Vereinbarung zwischen dem Land Kärnten,

der Regierung von Aceh Besar und dem HWA unter Beitritt der Stiftung Carinthia über die

8 EZA = Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit, siehe auch www.eza.at

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Seite 73 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh

Umsetzung eines Projektes “Ganzheitliche Entwicklung der ländlichen Gemeinden in Aceh Besar

durch die Errichtung eines sozialen Ausbildungszentrums“ im Unterschriftenstadium. Bis dato fehlt

dem LRH eine Information darüber, ob sämtliche Vertragspartner ihre Unterschrift bereits geleistet

haben.

Die Vereinbarung enthält in Pkt. II eine klare Zielformulierung, die den Empfehlungen der

Arbeitsgruppe entspricht. In Pkt. III der Vereinbarung sind die zur Umsetzung des Projektes

notwendigen Schritte konkret beschrieben.

Pkt. IV der Vereinbarung regelt die Modalitäten hinsichtlich der Übergabe und weiteren Übernahme

des Kärnten – Dorfes. Das Land Kärnten macht von seinem vertraglich mit der Stiftung Carinthia

vereinbarten unumschränkten Verfügungsrecht Gebrauch und überträgt das Eigentum am

„Kärnten – Dorf“ mitsamt dem bestehenden Inventar an die Regierung von Aceh Besar. Mit der

Annahme werden auch alle sonstigen Rechte gegenüber jenen Personen, die das Grundstück zur

Verfügung stellten und auch alle Gewährleistungsrechte gegenüber dem bauausführenden

Kontraktor an die Regierung von Aceh Besar übertragen. Als Stichtag der Übertragung wurde der

1.7.2007 festgelegt.

Pkt. V der Vereinbarung regelt die Aufgaben der Vertragsparteien im Projekt. Aufgabe der Stiftung

Carinthia ist es, die endgültige Zweckwidmung des Projektes zur Kenntnis zu nehmen.

Dem Land Kärnten obliegt es, durch die Gewährung einer Förderung i.d.H.v. € 347.000 (näher

definiert in Pkt. VII des Vertrages) an das HWA die Finanzierung des Projektes auf die

Vertragslaufzeit von 24 Monaten sicherzustellen. Das HWA hat nach Maßgabe und unter

Verwendung der vom Land Kärnten zur Verfügung gestellten Mittel die Entwicklung und

Umsetzung des Projektes in den ersten 24 Monaten bis zur Übergabe des Ausbildungszentrums an

die Regierung von Aceh Besar vorzunehmen. Die Regierung von Aceh Besar hat das Kärnten – Dorf

für die Durchführung des Projektes als Ausbildungszentrum zur Verfügung zu stellen, für die

Instandsetzung und Instandhaltung der Objekte zu sorgen und die Rahmenbedingungen für den

weiteren Betrieb des Ausbildungszentrums nach Ablauf der Tätigkeiten des HWA zu schaffen.

Pkt. VI der Vereinbarung regelt die Geschäftsführung im sozialen Ausbildungszentrum während der

Vertragslaufzeit und die Einrichtung eines Lenkungsausschusses. Pkt. VIII der Vereinbarung regelt

deren Laufzeit, beginnend mit 24.5.2007, nach 24 Monaten endend am 31.5.2009.

Hinsichtlich der Finanzierung des Projektes liegt dem LRH eine Fördervereinbarung datiert vom

24.5.2007 zwischen dem Land Kärnten und dem HWA vor, die im Hinblick auf die „trilaterale“

Vereinbarung zwischen dem Land Kärnten, der Regierung von Aceh Besar und dem HWA die

Zuzählung der vom Land Kärnten dem HWA zugesagten Förderung regelt. Die Förderung in der

Gesamthöhe von € 347.000 ist demnach dem HWA in drei Tranchen (€ 150.000 bei Unterfertigung

der Vereinbarung, € 140.000 bei Inbetriebnahme des Ausbildungszentrums, € 57.000 nach

Fertigstellung und Endabrechnung des Projektes) anzuweisen. Das Projekt ist bis zum 31.5.2009 zu

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beenden und danach dem Land Kärnten bis zum 31.7.2009 ein Endbericht und eine

Endabrechnung vorzulegen.

Die Auszahlung der ersten Fördertranche in der Höhe von € 150.000 an das HWA ist am 12.11.2007

im Wege des VA 44119 (Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen) Post 7280 078

(Projektfinanzierung Kärnten – Dorf) erfolgt.

Gemäß einer Mitteilung der Geschäftsführerin des HWA habe das HWA im letzten Jahresdrittel 2007

mit der Umsetzung des Projektes begonnen. In der Poliklinik des Kärnten – Dorfes werde von zwei

Sanitätsschwestern tageweise eine medizinische Basisversorgung aufgebaut.

Klagenfurt, den 6. Mai 2008

Der Direktor:

DI Dr. Heinrich Reithofer e.h. F.d.R.d.A.: