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© 2010 Dr.-Ing. Gerald Hildebrandt
E n E V 2 0 0 9
Pflichten und Chancen aus der EnEV 2009
Dr.-Ing. Gerald Hildebrandt
Haus- und Grundbesitzer Verein Wedding
30.9.2009
© 2010 Dr.-Ing. Gerald Hildebrandt
Überblick
Allgemeines
Wärmeverluste an Gebäuden / Maßnahmen
Betrachtung einzelner Bauteile: oberste Geschossdecke Außenwand Kellerdecke
Empfehlungen
Pflichten aus der EnEV 2009: Pflichten bei Modernisierung von Bestandsgebäuden Nachrüstpflichten in Bestandsgebäuden Außerbetriebnahme von NSH
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Allgemeines
Bundesregierung hat am 18. März 2009 die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen
Trat am 1. Oktober 2009 in Kraft
Erhöhung der Anforderung an die Wärmedurchgangskoeefizienten von Außenbauteilen um ~30% gegenüber der EnEV 2007:
Bauteil EnEV 2007 EnEV 2009[W/(m² K)] [W/(m² K)]
Außenwände 0,35 0,24Fenster 1,7 1,3Decken, Dachschrägen 0,3 0,24Flachdächer 0,25 0,2
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EnEV 2012 …2050
Energiekonzept der Bundesregierung (28.9.2010): 40% des Energieverbrauchs durch Gebäude Ziele:
bis 2020: Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden um 20% bis 2050: klimaneutraler Gebäudebestand
Mittel: bisherige EnEV / EEWärmeG nicht ausreichend Anreize aber keine Zwangssanierung Sanierungsfahrplan ist ein Orientierungsrahmen EnEV 2012 staatl. Förderung bei Übererfüllung (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien neues KfW-Programm „Energetische Städtebausanierung“ Novellierung des Mietrechts, Umlage von Investitionen
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Gebäude-Energiebilanz
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Wärmeverluste an Gebäuden
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Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs
Reduzierung der Transmissionswärmeverluste Dämmung Dach / oberste Geschossdecke Wärmeschutzverglasung Außenwanddämmung (außen / innen) Dämmung Kellerdecke
Begrenzung der Lüftungswärmeverluste Abdichtung von Fugen in Anschlussbereichen von Bauteilen Sicherstellung der hygienisch notwendigen Lüftung (Lüftungsanlage)
Effiziente Bereitstellung der Heizenergie Heizung mit hohem Wirkungsgrad, in Verbund mit WW-Bereitung Nutzung erneuerbarer Energien
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Wärmeschutzmaßnahmen – oberste Geschossdecke
Holzbalkendecke mit Lehmschlag, unterseitig Putz auf Schilfrohr-träger, oberseitig Dielung
U-Wert: 0,95 W/m²K
oberseitige Dämmung, begehbar
10cm WLZ 030U-Wert: 0,23 W/m²K
10cm WLZ 040U-Wert: 0,28 W/m²K
14cm WLZ 040U-Wert: 0,22 W/m²K
problemlose Ausführung durch Auflegen
begehbar vollständig / teilweise
Pflichten aus der EnEV 2009: Dämmung nicht begehbarer, aber zugänglicher oberster
Geschossdecken: statt 0,30 W/(m²K) nun mind. 0,24 W/(m²K) Dämmung begehbarer oberster Geschossdecken bis zum 31.12.2011
(mind. 0,24 W/(m²K)), oder des darüber liegenden Daches
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Wärmeschutzmaßnahmen - Außenwand
51cm Vollziegel-mauerwerkU-Wert: 1,34 W/m²K
2-schaliges HohlschichtmauerwerkU-Wert: 1,6 W/m²K
10cm WDVS WLZ 030U-Wert: 0,24 W/m²K
14cm WDVS WLZ 040U-Wert: 0,24 W/m²K
6cm KerndämmungU-Wert: 0,45 W/m²K
WDVS: bei Putzfassaden, schadhaften Ziegelfassaden PS-Hartschaum- (B1,B2) oder Mineralfaserplatten (A1) einlagig bis 16 cm Befestigung von Außenbauteilen nicht geeignet bei nicht abgeschlossenen Setzungen
Vorhangfassade: bei starker Witterungsbeanspruchung (z.B. Schlagregen) mehr Gestaltungsmöglichkeiten
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Wärmeschutzmaßnahmen - Außenwand
Innendämmung: bei Sichtmauerwerk / Stuckfassade / Fachwerk nur im Ausnahmefall, viele Detailprobleme:
Wärmebrücken an Innenwänden / Decken großer Temperaturabfall innerhalb der Dämmschicht, Tauwasserausfall auf
dampfdichteren Mauerwerk: Dampfsperre! Tauwassergefahr an einbindenden Decken, Balkenköpfe! keine Luftschicht zwischen Dämmung und vorh. Mauerwerk
Verringerung der Raumgröße unsachgemäße Ausführung verursacht erhebliche Bauschäden
Kerndämmung: bei zweischaligem Mauerwerk nur bei intakter Konstruktion Verfüllung der Luftschicht durch Einblasen Dampfdiffusionsnachweis Wärmebrücken an Fenstern / Heizkörpernischen
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Dampfdiffusion
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Wärmeschutzmaßnahmen - Kellerdecke
Holzbalkendecke mit Blindboden
preußische Kappendecke
Kappendecke aus Ortbeton
U-Wert: 1,07 W/m²K
unterseitige Dämmung
8cm WLZ 032
U-Wert: 0,28 W/m²K
problemlose Ausführung durch Aufkleben / Dübeln
Raumhöhe beachten
Dämmung der Zwischenwände von teilbeheizten Kellern
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Empfehlungen
Was heute zu wenig gemacht wird, lässt sich auf absehbare Zeit nicht mehr wirtschaftlich nachrüsten:
WDVS 6 cm: 90 €/m² WDVS 12 cm: 100 €/m² (zusätzliche cm WD sind kein Kostenfaktor)
Dämmmaßnahmen vor der Heizungserneuerung durchführen
Unternehmererklärung einfordern / Energieberater beauftragen
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Modernisierung von Bestandsgebäuden - Pflicht
Änderungen: Außenwände: Bekleidungen, Dämmschichten, Außenputz Fenster: Austausch, zusätzl. Fenster, neue Verglasung Decken, Dächer, Flachdächer: Dachhaut, innenseitige Bekleidung,
Dämmschichten
Ausnahme: Fläche der geänderten Bauteile betreffen nicht mehr als 10% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche
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Nachrüstpflichten in Bestandsgebäuden
Betrieb von Heizkesseln (Gas, Öl), die älter als 1. Oktober 1978 sind, ist nicht mehr gestattet, Ausnahmen:
NT-/ Brennwert-Kessel Nennleistung < 4 kW od. > 400 kW
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in ungeheizten Räumen
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Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen
gilt nur für Gebäude mit mehr als 5 WE und wenn ausschließlich per NSH geheizt wird
Fristen: Einbau vor 1.1.1990: 31.12.2019 Einbau nach 31.12.1989: 30 Jahre nach Einbau
Ausnahmen: nicht wirtschaftlich Bauantrag nach dem 31.12.1994 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 wird/wurde erfüllt Passivhäuser, Leistung < 20 W/m²
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Leistungen: Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude Energieberatung / KfW Förderberatung Planung lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6 Schimmelanalyse / mehrtägige Raumklimamessung News-Feed zu Energiethemen www.e-energieausweis.de
Dr.-Ing. Gerald HildebrandtBauingenieur / EnergieberaterFon: 030-91681892Mobil: 0173-2191166Email: [email protected]