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© 2010 Dr.-Ing. Gerald Hildebrandt E n E V 2 0 0 9 Pflichten und Chancen aus der EnEV 2009 Dr.-Ing. Gerald Hildebrandt Haus- und Grundbesitzer Verein Wedding 30.9.2009

Pflichten und Chancen aus der EnEV 2009

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E n E V 2 0 0 9

Pflichten und Chancen aus der EnEV 2009

Dr.-Ing. Gerald Hildebrandt

Haus- und Grundbesitzer Verein Wedding

30.9.2009

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Überblick

Allgemeines

Wärmeverluste an Gebäuden / Maßnahmen

Betrachtung einzelner Bauteile: oberste Geschossdecke Außenwand Kellerdecke

Empfehlungen

Pflichten aus der EnEV 2009: Pflichten bei Modernisierung von Bestandsgebäuden Nachrüstpflichten in Bestandsgebäuden Außerbetriebnahme von NSH

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Allgemeines

Bundesregierung hat am 18. März 2009 die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen

Trat am 1. Oktober 2009 in Kraft

Erhöhung der Anforderung an die Wärmedurchgangskoeefizienten von Außenbauteilen um ~30% gegenüber der EnEV 2007:

Bauteil EnEV 2007 EnEV 2009[W/(m² K)] [W/(m² K)]

Außenwände 0,35 0,24Fenster 1,7 1,3Decken, Dachschrägen 0,3 0,24Flachdächer 0,25 0,2

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EnEV 2012 …2050

Energiekonzept der Bundesregierung (28.9.2010): 40% des Energieverbrauchs durch Gebäude Ziele:

bis 2020: Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden um 20% bis 2050: klimaneutraler Gebäudebestand

Mittel: bisherige EnEV / EEWärmeG nicht ausreichend Anreize aber keine Zwangssanierung Sanierungsfahrplan ist ein Orientierungsrahmen EnEV 2012 staatl. Förderung bei Übererfüllung (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien neues KfW-Programm „Energetische Städtebausanierung“ Novellierung des Mietrechts, Umlage von Investitionen

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Gebäude-Energiebilanz

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Wärmeverluste an Gebäuden

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Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs

Reduzierung der Transmissionswärmeverluste Dämmung Dach / oberste Geschossdecke Wärmeschutzverglasung Außenwanddämmung (außen / innen) Dämmung Kellerdecke

Begrenzung der Lüftungswärmeverluste Abdichtung von Fugen in Anschlussbereichen von Bauteilen Sicherstellung der hygienisch notwendigen Lüftung (Lüftungsanlage)

Effiziente Bereitstellung der Heizenergie Heizung mit hohem Wirkungsgrad, in Verbund mit WW-Bereitung Nutzung erneuerbarer Energien

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Wärmeschutzmaßnahmen – oberste Geschossdecke

Holzbalkendecke mit Lehmschlag, unterseitig Putz auf Schilfrohr-träger, oberseitig Dielung

U-Wert: 0,95 W/m²K

oberseitige Dämmung, begehbar

10cm WLZ 030U-Wert: 0,23 W/m²K

10cm WLZ 040U-Wert: 0,28 W/m²K

14cm WLZ 040U-Wert: 0,22 W/m²K

problemlose Ausführung durch Auflegen

begehbar vollständig / teilweise

Pflichten aus der EnEV 2009: Dämmung nicht begehbarer, aber zugänglicher oberster

Geschossdecken: statt 0,30 W/(m²K) nun mind. 0,24 W/(m²K) Dämmung begehbarer oberster Geschossdecken bis zum 31.12.2011

(mind. 0,24 W/(m²K)), oder des darüber liegenden Daches

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Wärmeschutzmaßnahmen - Außenwand

51cm Vollziegel-mauerwerkU-Wert: 1,34 W/m²K

2-schaliges HohlschichtmauerwerkU-Wert: 1,6 W/m²K

10cm WDVS WLZ 030U-Wert: 0,24 W/m²K

14cm WDVS WLZ 040U-Wert: 0,24 W/m²K

6cm KerndämmungU-Wert: 0,45 W/m²K

WDVS: bei Putzfassaden, schadhaften Ziegelfassaden PS-Hartschaum- (B1,B2) oder Mineralfaserplatten (A1) einlagig bis 16 cm Befestigung von Außenbauteilen nicht geeignet bei nicht abgeschlossenen Setzungen

Vorhangfassade: bei starker Witterungsbeanspruchung (z.B. Schlagregen) mehr Gestaltungsmöglichkeiten

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Wärmeschutzmaßnahmen - Außenwand

Innendämmung: bei Sichtmauerwerk / Stuckfassade / Fachwerk nur im Ausnahmefall, viele Detailprobleme:

Wärmebrücken an Innenwänden / Decken großer Temperaturabfall innerhalb der Dämmschicht, Tauwasserausfall auf

dampfdichteren Mauerwerk: Dampfsperre! Tauwassergefahr an einbindenden Decken, Balkenköpfe! keine Luftschicht zwischen Dämmung und vorh. Mauerwerk

Verringerung der Raumgröße unsachgemäße Ausführung verursacht erhebliche Bauschäden

Kerndämmung: bei zweischaligem Mauerwerk nur bei intakter Konstruktion Verfüllung der Luftschicht durch Einblasen Dampfdiffusionsnachweis Wärmebrücken an Fenstern / Heizkörpernischen

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Dampfdiffusion

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Wärmeschutzmaßnahmen - Kellerdecke

Holzbalkendecke mit Blindboden

preußische Kappendecke

Kappendecke aus Ortbeton

U-Wert: 1,07 W/m²K

unterseitige Dämmung

8cm WLZ 032

U-Wert: 0,28 W/m²K

problemlose Ausführung durch Aufkleben / Dübeln

Raumhöhe beachten

Dämmung der Zwischenwände von teilbeheizten Kellern

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Empfehlungen

Was heute zu wenig gemacht wird, lässt sich auf absehbare Zeit nicht mehr wirtschaftlich nachrüsten:

WDVS 6 cm: 90 €/m² WDVS 12 cm: 100 €/m² (zusätzliche cm WD sind kein Kostenfaktor)

Dämmmaßnahmen vor der Heizungserneuerung durchführen

Unternehmererklärung einfordern / Energieberater beauftragen

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Modernisierung von Bestandsgebäuden - Pflicht

Änderungen: Außenwände: Bekleidungen, Dämmschichten, Außenputz Fenster: Austausch, zusätzl. Fenster, neue Verglasung Decken, Dächer, Flachdächer: Dachhaut, innenseitige Bekleidung,

Dämmschichten

Ausnahme: Fläche der geänderten Bauteile betreffen nicht mehr als 10% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche

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Nachrüstpflichten in Bestandsgebäuden

Betrieb von Heizkesseln (Gas, Öl), die älter als 1. Oktober 1978 sind, ist nicht mehr gestattet, Ausnahmen:

NT-/ Brennwert-Kessel Nennleistung < 4 kW od. > 400 kW

Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in ungeheizten Räumen

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Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen

gilt nur für Gebäude mit mehr als 5 WE und wenn ausschließlich per NSH geheizt wird

Fristen: Einbau vor 1.1.1990: 31.12.2019 Einbau nach 31.12.1989: 30 Jahre nach Einbau

Ausnahmen: nicht wirtschaftlich Bauantrag nach dem 31.12.1994 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 wird/wurde erfüllt Passivhäuser, Leistung < 20 W/m²

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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Dr.-Ing. Gerald HildebrandtBauingenieur / EnergieberaterFon: 030-91681892Mobil: 0173-2191166Email: [email protected]