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TVöD Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

BAT_TVÖD - Übergang

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Page 1: BAT_TVÖD - Übergang

TVöD

Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

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2Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Die unterschiedlichen TVöDs

• TVöD (Bund)

• TV-VKA (Kommunen und Gemeinden)

– TV-AVH (Kommunale Betriebe in HH + Lufthansa-HH)

– TV-KAH (Krankhaus AG-Verband (LBK, UKE, AKK, …)

– …

• TV-L (Länder)

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3Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Die wesentlichen Änderungen

• Nur noch eine vereinfachte Grundvergütungstabelle

• 39 Wochenarbeitsstunden (in HH)

• Urlaub- u. Weihnachtsgeld zu einer Jahressonderzahlung im Nov. zusammengefasst

• Jährliches Leistungsentgelt im Dez.

• Tarifliche Einmalzahlung

• Krankenbezüge

• Strukturausgleiche

• Laufbahn / Aufstiege

• Tariferhöhung um 2,9% zum 1.1.2008

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4Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Die Vergütung im BAT

• Grundvergütung

• Allgemeine Zulage

• Ortszuschläge 1, 2, 3…

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5Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

BAT

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6Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Die neue Entgelttabelle

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7Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Tabellenentgelt

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8Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Eingruppierung

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9Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Eingruppierung bei Neueinstellung

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10Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Entgeltgruppenzuordnung

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11Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Überleitung in den neuen Tarif

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12Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

TV-L und TVÜ-L

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13Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Bestimmung der Entgeltgruppe

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14Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Bestimmung der Entgeltstufe

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15Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Das Vergleichsentgelt

Grundvergütung

Allg. Zulage

OZ1 u. ggf. OZ2

Verlgeichsentgelt -> Entgeltstufe=

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16Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Grundsätzliche Regeln beim Vergleichsentgelt

• Bestimmung der Individuellen Zwischenstufe für die Übergangsphase bis Nov. 2008

• Bestimmung der regulären Entgeltstufe ab Nov. 2008

• Grundlage ist das Entgelt im Okt. 2006

• Mindestens Stufe 2

• Bei Überschreiten der max. Stufe => Individuelle Endstufe

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17Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Besitzstände

• Vergütungsgruppenzulagen

• Ortszuschläge für Kinder (bis z. 31.12.2006 geboren)

– Solange fortwährend Kindergeldbezug besteht (unschädlich dabei: Unterbrechungen durch Elternzeit, Krankheit, Wehrdienst)

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18Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Strukturausgleiche

• Für wegfallende Gehaltssteigerungen, die nach BAT erreicht worden wären

• Ab frühestens 1.11.2008

• Permanent od. befristet

• Umfangreiche Tabelle (Änderungen noch möglich – ist noch nicht abschließend verhandelt)

Page 19: BAT_TVÖD - Übergang

19Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Bewährungsaufstiege

• Bei später folgendem Bewährungsaufstieg nach BAT

– Wenn z. 1.11.2006 die Hälfte der Bewährungszeit erfüllt ist.

– Entweder Neuberechnung der Stufe(Gilt für EG 2, 9-15)

– Oder höhere Entgeltgruppe(Gilt für EG 3, 4, 6, 8)

– Beides zum indiv. Aufstiegszeitpunkt

Page 20: BAT_TVÖD - Übergang

20Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Die neuen Laufbahnen

Die Stufenaufstiege richten sich nach der Entgeltstufe zum 1.11.2008

Page 21: BAT_TVÖD - Übergang

21Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Einmalzahlung

BisherigeVerg.- / Lohngruppen

Juli 2006 Januar 2007 September 2007 Gesamt

EUR EUR EUR EUR

VergGr. X bis Vc,VergGr. Kr I bis Va,LohnGr. 1 bis 8a

150 310 450 910

VergGr. Vb bis III,VergGr. IIb,VergGr. IIa nach Aufstieg aus

VergGr. III,VergGr. Kr VI bis XIII,LohnGr. 9

100 210 300 610

VergGr. IIa (ohne Aufstieg aus VergGr. III)

VergGr. Ib bis I

50 60 100 210

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22Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Jahressonderzahlung

• Basis: Durchschn. Entgelt in Juli, Aug, Sept (inkl. Zulagen, o. Überstd.)

• Maßgebend für den Prozentsatz ist die EG im Sept• Voraussetzung: Beschäftigung im Dez• Anteilige Berechnung bei nicht durchgängiger Beschäftigung im

abgelaufenen Jahr• Auszahlung im Nov. des laufenden Jahres• Ausnahme: Vor dem 1.7.2003 Beschäftigte (Garantie f. 2007)

Page 23: BAT_TVÖD - Übergang

23Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Jährliches Leistungsentgelt

• 12% der regelhaften Sept-Vergütung aus:

– Tabellenentgelt

– Besitzstandszulagen

– Sonstige Zulagen

– Nicht: Strukturausgleiche, unständige Bezüge, Einmalzahlungen

• Auszahlung im Dezember des laufenden Jahres

• Gilt, solange es im jew. Bundesland keine spezifizierte Regelung zum Leistungsentgelt gibt

• Ziel: Leistungsentgelt bis zu 8% der Jahresvergütung

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24Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Arbeitszeit

• In HH: 39 Std/Woche ab 1.1.2007

• Im Gegensatz zur kommunalen Regelung in HH über den AVH, bei dem es je nach Berufsgruppe unterschiedliche Wochenarbeitszeiten gibt.

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25Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Krankenbezüge

• Lohnfortzahlung

– Bisher• Für vor dem 1.7.94 Beschäftigte: Bis zu 26 Wochen• Für ab dem 1.7.94 Beschäftigte: Bis zu 6 Wochen

– Neu• Bis zu 6 Wochen für alle

• Krankengeldzuschuss

– Bisher• Bis zu 26 Wochen

– Neu • Bis zu 39 Wochen

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26Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Sonstiges

• Vermögenswirksame Leistungen– 6,65 EUR je VZ bleibt

• Bestehende Verträge zur betrieblichen Altersversorgung bleiben unberührt

• Urlaubstage (keine Neuregelungen)

– Bis zum 30. Lebensjahr: 26 Tage*

– Bis zum 40. Lebensjahr: 29 Tage*– Ab dem 41. Lebensjahr: 30 Tage*

* bei einer 5-Tg/Wo

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27Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Tariferhöhung

* Auf das Tabellenentgelt