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Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische Fernabsatzrecht? 6. Karlsruher IT-Tag 25. April 2009 RA und FA IT-Recht Stephan Schmidt teclegal Rhein-Main Rechtsanwälte, Mainz

Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische Fernabsatzrecht?

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Richtlinie über Rechte der Verbraucher -kommt das einheitliche europäische Fernabsatzrecht?

6. Karlsruher IT-Tag

25. April 2009RA und FA IT-Recht Stephan Schmidt

teclegal Rhein-Main Rechtsanwälte, Mainz

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Entstehungsgeschichte 1985 -1999 – Haustürgeschäfte-RL, Klausel-RL,

Fernabsatz-RL, Verbrauchsgüterkauf-RL 21.09.2006 – Bericht der Kommission über die FARL 08.02.2007 – Grünbuch zur Überprüfung der

Verbraucheracquis 307 Stellungnahmen zum Grünbuch 08.10.2008 – Vorlage der VRRL-E [KOM(2008) 614] -

fast die oben genannten RL zu einem horizontalen Rechtsinstrument zusammen

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Vollharmonisierung vs. Rechtszersplitterung

Bisher gelten Mindestharmonisierungsbestimmungen Mitgliedsstaaten können strengere Standards festlegen Widerrufsfristen zwischen 7 und 15 Tagen Formvariationen von formlos bis Einschreiben Weitere Unterschiede bei Kosten, Wertersatz etc.

Art. 4 VRRL-E – Konzept der Vollharmonisierung

„Die Mitgliedsstaaten dürfen keine von den Bestimmungen dieser Richtlinie abweichenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften aufrecht-erhalten oder einführen; dies gilt auch für strengere oder weniger strenge Rechtsvorschriften zur Gewährleistung eines anderen Verbraucherschutzniveaus.“

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Anwendungsbereich Aus Unternehmer wird „Gewerbetreibender“ Für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder

Dienstleistungssystem nicht erforderlich Kein Widerrufsrecht bei Versteigerungen Festpreisangebote keine Versteigerung (eBay-Sofort-

Kauf)

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Widerrufsrecht Einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen

Kauf von Waren – Fristbeginn mit Besitzerlangung Dienstleistungen – Fristbeginn bei Vertragsschluss

Bei Nichtaufklärung einheitliche Fristverlängerung auf 3 Monate ab Erfüllung der übrigen Vertragspflichten

Widerruf nur noch auf dauerhaftem Datenträger mit selbst formulierter Erklärung oder Standard-Widerrufsformular möglich – nicht mehr durch alleinige Rücksendung der Ware

Nutzung von Online-Formularen möglich

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Widerrufsrecht 30-Tage-Frist für Rückzahlungen

Ausnahme: Zurückbehaltungsrecht wenn Ware noch nicht zurückgesandt

14-Tage-Frist für Verbraucher zur Rücksendung Unternehmer trägt Hinsendekosten Verbraucher trägt (immer) Rücksendekosten Verbraucher haftet für Wertverlust wenn dieser auf nicht

notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist Ausnahmen nur unzulänglich in VRRL-E geregelt Streichung von „zur Rücksendung nicht geeignet“

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Informationspflichten Bestätigung der Informationen und Widerrufsbelehrung

spätestens bei Lieferung auf dauerhaften Datenträger Erleichterungen für M-Commerce und TV-Werbung

Wesentliche Merkmale der Ware und Gesamtpreis Verweis auf andere Informationsquelle

Reduzierung des Informationsumfangs Erleichterung bei Preisangaben für Liefer- und

Versandkosten, wenn diese nicht im Voraus berechnet werden können

Voreinstellungen sind unzulässig (z.B. gesetzte Häkchen)

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Weitere wichtige Änderungen Zweimonatige Rügefrist des Verbrauchers bei Mängeln einheitliche Regelung der Gefahrtragung zu Lasten der

Gewerbetreibenden Verbot von versteckten Gebühren Einführung von Listen mit Klauseln, die unter allen

Umständen als missbräuchlich gelten und Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

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Reaktionen BMJ: „EU darf deutschen Verbraucherschutz nicht

aushöhlen!“ Bundesrat: „Richtlinienvorschlag verfehlt Ziel“ VZBV: „EU-Harmonisierungspläne gefährden

Verbraucherschutz“

DIHK: Kritik an Möglichkeit des Widerrufs für Hygieneartikel, Arznei- und Lebensmittel und der Klauselliste

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Fazit Aufschrei der Verbraucherschutzverbände und des BMJ

aus deren Sicht verständlich Vorschläge aus Unternehmersicht überwiegend positiv

zu bewerten Rechtssicherheit für EU-weite Angebote Muster einer Standard-Widerrufsbelehrung fehlt völlig Standard-Widerrufsformular ist überflüssig Widerruf durch Rücksendung sollte möglich bleiben

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