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Sie lieben Ihren Kaffee am Arbeitsplatz – Dann sollten Sie diese 5 Dinge dazu wissen: Nicht jeder Arbeitsgeber erlaubt während der Arbeitszeit Getränke, einschließlich dem Kaffee, am Arbeitsplatz. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie das in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird. In der Pause ist der Kaffee in der Regel auch am Arbeitsplatz gestattet. Was passiert, wenn der Kaffee den PC oder Laptop lahmlegt? Dieser Fall zählt rechtlich zu einem „leichten Fehlverhalten“ und führt dazu, dass der Arbeitnehmer in den meisten Fällen nicht haften muss. Abhängig von der Höhe des entstanden Schadens, kann der Arbeitnehmer aber zur Teilhaftung herangezogen werden. Auch wenn in der Büroküche keine Kaffeemaschine vorhanden ist, sollte das Mitbringen einer privaten Maschine mit dem Chef abgesprochen werden, nicht nur bezüglich der zusätzlichen Stromaufwände für den Arbeitgeber. Bei Nutzung der privaten Kaffeemaschine sollte beachtet werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht einspringt, wenn sich der Arbeitnehmer z.B. an der Kaffeemaschine verbrennt. Kaffee ist gar nicht so ungesund: In der Ernährungsstudie des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke heißt es, dass der Genuss von bis zu vier Tassen Kaffee pro Tag der Gesundheit nicht schadet, sondern er kann sogar in die Bilanz der Flüssigkeitszufuhr mit einbezogen werden. Er führt nicht zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die Erkrankung an Diabetes Typ II dritt weniger auf. Ein genussvolles Kaffeeerlebnis wünscht Ihnen invent! www.invent.de

Kaffeegenuß1

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Sie lieben Ihren Kaffee am Arbeitsplatz – Dann sollten Sie diese 5 Dinge

dazu wissen:

• Nicht jeder Arbeitsgeber erlaubt während der Arbeitszeit Getränke,

einschließlich dem Kaffee, am Arbeitsplatz. Erkundigen Sie sich bei Ihrem

Arbeitgeber, wie das in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird. In der Pause ist

der Kaffee in der Regel auch am Arbeitsplatz gestattet.

• Was passiert, wenn der Kaffee den PC oder Laptop lahmlegt? Dieser Fall zählt

rechtlich zu einem „leichten Fehlverhalten“ und führt dazu, dass der

Arbeitnehmer in den meisten Fällen nicht haften muss. Abhängig von der

Höhe des entstanden Schadens, kann der Arbeitnehmer aber zur Teilhaftung

herangezogen werden.

• Auch wenn in der Büroküche keine Kaffeemaschine vorhanden ist, sollte das

Mitbringen einer privaten Maschine mit dem Chef abgesprochen werden,

nicht nur bezüglich der zusätzlichen Stromaufwände für den Arbeitgeber.

• Bei Nutzung der privaten Kaffeemaschine sollte beachtet werden, dass die

gesetzliche Unfallversicherung nicht einspringt, wenn sich der Arbeitnehmer

z.B. an der Kaffeemaschine verbrennt.

• Kaffee ist gar nicht so ungesund: In der Ernährungsstudie des Deutschen

Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke heißt es, dass der

Genuss von bis zu vier Tassen Kaffee pro Tag der Gesundheit nicht schadet,

sondern er kann sogar in die Bilanz der Flüssigkeitszufuhr mit einbezogen

werden. Er führt nicht zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die

Erkrankung an Diabetes Typ II dritt weniger auf.

Ein genussvolles Kaffeeerlebnis wünscht Ihnen invent!www.invent.de