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Sportrecht FAQ Welche Sicherheitsmaßnahmen sollten Veranstalter eines Straßenradrennsport- Wettkampfes ergreifen? Spezifische Anforderungen lassen sich in den Wettkampfbestimmungen für den Straßenrennsport des BDR e. V. finden*, z. B.: Ihre Experten rund ums Sportrecht: www.haas-und-partner.com/sportrecht Zwingende Vorschrift des Tragens eines Sturzhelms (5.1 (6)) Versicherung der Veranstaltung gegen mögliche Risiken (6.3 (1)) Zulassung von maximal 200 Startern (6.7) Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Ordnungsdienst (6.8 (1)) Auswahl einer Rennstrecke, die besondere Gefahrenmomente für die Sicherheit von Teilnehmern, Begleitern und Zuschauern meidet (6.8 (2); 7.3) Bekanntgabe von Hindernissen auf der Strecke, z.B. Baustellen, Straßenverengungen, gefährliche Kurven u.ä (6.8 (3)) Ausreichende Beleuchtung bei Tunnel-Durchfahrten (6.8 (4)) Abgrenzung der Ziellinie durch Absperrungen (6.8 (5)) Benennung einer zuständigen Rennleitung (6.10) Klar erkennbare Kennzeichnung des Verlaufs der Rennstrecke (7.3. (4)) Offizielle Startordnung (7.4) und Fahrordnung (7.5) Regeln zu Verpflegung und Bekleidung (7.6) Regeln zum Verhalten bei geschlossenen Bahnübergängen (7.8) Reglementierte Zulassung von Begleitfahrzeugen (7.9) Medizinischer Dienst (6.9) sowie Sicherheits- und Sanitätsdienst (7.11) * Quelle: http://www.rad-net.de/html/verwaltung/reglements /wb-strassenrennsport_03-2015.pdf (Stand Juni 2015)

Sicherheitsmaßnahmen bei Straßenrennsport-Veranstaltungen

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Page 1: Sicherheitsmaßnahmen bei Straßenrennsport-Veranstaltungen

Sportrecht FAQ

Welche Sicherheitsmaßnahmen solltenVeranstalter eines Straßenradrennsport-Wettkampfes ergreifen?

Spezifische Anforderungen lassen sich in den Wettkampfbestimmungen für den Straßenrennsportdes BDR e. V. finden*, z. B.:

Ihre Experten rund ums Sportrecht: www.haas-und-partner.com/sportrecht

Zwingende Vorschrift des Tragens eines Sturzhelms (5.1 (6))Versicherung der Veranstaltung gegen mögliche Risiken (6.3 (1))Zulassung von maximal 200 Startern (6.7)Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Ordnungsdienst (6.8 (1))Auswahl einer Rennstrecke, die besondere Gefahrenmomentefür die Sicherheit von Teilnehmern, Begleitern und Zuschauernmeidet (6.8 (2); 7.3)Bekanntgabe von Hindernissen auf der Strecke, z.B. Baustellen,Straßenverengungen, gefährliche Kurven u.ä (6.8 (3))Ausreichende Beleuchtung bei Tunnel-Durchfahrten (6.8 (4))Abgrenzung der Ziellinie durch Absperrungen (6.8 (5))Benennung einer zuständigen Rennleitung (6.10)

Klar erkennbare Kennzeichnung des Verlaufs derRennstrecke (7.3. (4))Offizielle Startordnung (7.4) und Fahrordnung (7.5)Regeln zu Verpflegung und Bekleidung (7.6)Regeln zum Verhalten bei geschlossenenBahnübergängen (7.8)Reglementierte Zulassung von Begleitfahrzeugen (7.9)Medizinischer Dienst (6.9) sowie Sicherheits- undSanitätsdienst (7.11)

* Quelle:http://www.rad-net.de/html/verwaltung/reglements/wb-strassenrennsport_03-2015.pdf (Stand Juni 2015)