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DAS ABONNEMENT Ihr Vorteilsticket von RMV und ESWE Verkehr Mit Bestellschein bequem flexibel sparen ESWE Verkehrsgesellschaft mbH · Gartenfeldstraße 18 · 65189 Wiesbaden · Telefon (0611) 450 22-450 · www.eswe-verkehr.de » zum Abonnement

Das Abonnement 2011/2012

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Page 1: Das Abonnement 2011/2012

DAS ABONNEMENTIhr Vorteilsticket von RMV und ESWE Verkehr

Mit Bestellschein

bequem

flexibel

sparen

ESWE Verkehrsgesellschaft mbH · Gartenfeldstraße 18 · 65189 Wiesbaden · Telefon (0611) 450 22-450 · www.eswe-verkehr.de

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Page 2: Das Abonnement 2011/2012

VORTEILE

Individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten – Sie haben die Abo-Wahl:

Das Abonnement gibt es als … · übertragbares Ticket, das für jeden gilt, der es mit sich führt. Sie können es also beliebig an Familienangehörige, Freunde, Kollegen usw. weitergeben. · persönliches Ticket, das nur für seinen Inhaber gilt. Das Ticket trägt Name und Foto seines Inhabers; es wird ersetzt, wenn es verloren geht.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Egal ob übertragbar oder persönlich – der Abo-Preis ist stets der Gleiche!

tipp

DAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT

· andere Personen zeitweise gratis mitnehmen· einfacher Vertragswechsel· jederzeit zum Monatsende kündbar

bequem · alle öffentlichen Verkehrsmittel im Geltungsbereich nutzen· kein umständliches Kleingeldsuchen · per Post zu Ihnen nach Hause geliefert

flexibel

sparen · 12 Monate fahren, nur 10 Monate zahlen · 20 % Extra-Rabatt für „Spätaufsteher“· Preisnachlässe bei ausgewählten ESWE-Partnern

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Page 3: Das Abonnement 2011/2012

Individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten – Sie haben die Abo-Wahl:

Das Abonnement gibt es als … · übertragbares Ticket, das für jeden gilt, der es mit sich führt. Sie können es also beliebig an Familienangehörige, Freunde, Kollegen usw. weitergeben. · persönliches Ticket, das nur für seinen Inhaber gilt. Das Ticket trägt Name und Foto seines Inhabers; es wird ersetzt, wenn es verloren geht.

Busfahren im Abonnement: Wieso eigentlich nicht?

Logisch: Ihre Tageszeitung beziehen Sie, kostengünstig und bequem, im Abo. Warum dann nicht auch Ihr Busticket? Das Abonnement von RMV und ESWE Verkehr lohnt sich nicht nur für die täglichen Fahrten zur Arbeit; auch wenn Sie öfters zum Einkaufen, zu Verwandten, Freun-den und Bekannten, zum Sport oder zum Arzt fahren, sparen Sie mit dem Abo jede Menge Geld!

Schon ab 12 Hin- und Rückfahrten je Monat rentiert sich für Sie das Abonnement!* Je nach Abo-Version können Sie für nur 1,50 Euro* pro Tag dauerhaft mobil sein – und sind damit nicht nur besonders preisgünstig, son-dern je nach gewähltem Geltungsbereich auch besonders vielfältig unterwegs: In ganz Wiesbaden und Mainz sowie im gesamten Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) auf allen Linien des öffentlichen Nahverkehrs.

*Basis: 9-Uhr-Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Einmalzahlung. Weitere Preisvergleiche fi nden Sie auf Seite 7.

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VORTEILEDAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT ° 3

Ihr Fahrausweis wird elektronisch: Das eTicket kommt!

Im August 2012 beginnt bei ESWE Verkehr die schrittweise Einführung des elektronischen Fahrausweises, „eTicket“ genannt. Diese Einführung bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen mit sich – wir werden Sie daher rechtzeitig zur Jahresmitte 2012 in unseren Broschüren umfassend über das eTicket informieren.

Bereits zuvor (und natürlich auch danach) fi nden Sie alles Wichtige zum Thema eTicket in einem speziellen Info-Flyer sowie stets ganz aktuell unter: www.eswe-verkehr.de/eTicket

In einigen Gebieten des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), etwa in Frankfurt, werden die elektronischen Fahrausweise bereits zum Jahres-anfang 2012 eingeführt. ESWE Verkehr hat sich, um alle technischen Änderungen exakt auf die Betriebssysteme und die betriebswirtschaft-lichen Prozesse abstimmen zu können, bewusst für den späteren Ein-führungstermin 1. August 2012 entschieden.

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· Flächendeckende Gültigkeit: Fahren Sie mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich. Das Abo macht’s möglich – ganz gleich, ob es sich um Stadt- oder Regionalbusse, um Straßenbahnen, S-Bahnen oder Regionalzüge handelt.

· Lieferung per Post: Ersparen Sie sich das lästige Schlangestehen am Schalter oder am Automaten! Der Briefträger bringt Ihnen Ihr Abo-Ticket nach Hause.

· Abbuchung vom Konto: Schenken Sie sich das umständliche Kleingeldsuchen am Automaten oder beim Fahrer! Der Abo-Betrag wird von Ihrem Bankkonto abgebucht.

· Ersatz bei Verlust: Machen Sie sich keine Sorgen! Geht Ihr Abo-Ticket verloren, wird es Ihnen ersetzt. (Dies gilt nur für das persönliche Abonnement.)

· Sofort losfahren: Wenn Sie Ihr Abo für Wiesbaden/ Mainz (Preisstufe 13) in der RMV- Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr abschließen, haben Sie die Möglich- keit, sofort in den nächsten Bus ein- zusteigen und loszufahren. Denn Ihr unmittelbar gültiges „AboSofort“ können Sie direkt mitnehmen, sofern Sie in bar, per EC- oder Kreditkarte zahlen.

Sie lieben das Bequeme? Das Abonnement steckt voller komfortabler Details!

BEQUEMDAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT° 4

Leistungsqualität mit Garantie

Mit unserer Servicegarantie garantieren wir, die ESWE Verkehrsgesellschaft, Ihnen die Qualität unserer Leistungen. Diese Garantie bedeutet: Entspricht eine Leistung einmal nicht der von uns garantierten Qualität, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Details zur ESWE-Servicegarantie erhalten Sie in der Mobilitätszentrale im LuisenForum, in den Mobilitätsinfos am Luisenplatz und am Hauptbahnhof sowie online unter: www.eswe-verkehr.de/service/servicegarantie

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Sie brauchen Flexibilität?Das Abonnement ist so vielseitig wie Sie möchten!

· Gratis-Mitnahme von Kindern und Erwachsenen: Nehmen Sie einfach einen weiteren Erwachsenen sowie all Ihre eigenen Kinder oder drei fremde Kinder bis 14 Jahre kostenlos mit! Im Bereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes gilt dies montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Sams-, Sonn- und Feiertagen ganz- tägig. Für Wiesbaden und Mainz gibt’s zudem einen Bonus: Auf allen Linien von ESWE Verkehr und der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) gilt die oben genannte Kinder-Mit - nahmeregelung ständig – unabhän- gig von Wochentag und Uhrzeit.

· Freie Übertragbarkeit: Lassen Sie Ihre Familienangehörigen, Freunde, Kollegen und Bekannten an den Vorteilen des Bus-Abos teilha- ben! Sie können das Ticket frei nach Belieben weitergeben – denn es ist gültig für jeden, der es mit sich führt. (Dies gilt nur für das übertragbare Abonnement.)

· Einfacher Vertragswechsel: Nutzen Sie Ihre individuellen Vor- teile! Wann immer Sie wollen, ist ein Wechsel von einer Abo-Variante zu einer anderen möglich – zum Beispiel vom normalen Abonnement zur noch preisgünstigeren 9-Uhr-Karte (sie gilt für „Spätaufsteher“ wochentags ab 9:00 Uhr; am Wochenende und an Feiertagen ganztags). Ebenso lässt sich beispielsweise das Gültigkeits- gebiet Ihres Abos verändern (Erweite- rung ins Umland), und bei Regional- zügen und S-Bahnen können Sie von der 2. in die 1. Klasse wechseln.

· Großzügige Kündigungsfrist: Binden Sie sich nicht länger als not- wendig! Das Abonnement können Sie jederzeit zum Monatsende kündigen.

FLEXIBELDAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT ° 5

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· 12 Monate fahren, nur 10 Monate zahlen: Freuen Sie sich über zwei Gratis-Monate! Als Abo-Kunde erhalten Sie volle 12 Monate Ticket-Gültigkeit zum 10-Monats-Preis.

· Ab 1,88 Euro* pro Tag unterwegs sein: Schauen Sie sich um! Wo sonst be- kommen Sie umfassende Mobilität in ganz Wiesbaden und Mainz für gerade einmal 1,88 Euro* am Tag? · Das Abo rentiert sich – früher, als Sie vielleicht denken: Rechnen Sie mal nach! Schon ab 15 Hin- und Rückfahrten pro Monat lohnt sich auch für Sie das Abonnement.* · Als Firmenmitarbeiter noch mehr sparen: Weitere Einsparmöglichkeiten ergeben sich, wenn das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, eine FirmenCard anbietet. Sprechen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat einfach mal darauf an. Falls Ihr Unternehmen in Wiesbaden oder in Mainz ansässig ist und mindes- tens 100 Mitarbeiter beschäftigt, kommt die FirmenCard für Ihren Betrieb infrage.

Damit nicht genug: Weitere Rabatte und Services machen Ihr Abo noch mal günstiger!

· 2 % Zusatz-Rabatt bei Jahresvoraus- zahlung: Greifen Sie zu beim Zusatz-Rabatt! Wenn Sie die komplette Abo-Gebühr eines Jahres im Voraus bezahlen, reduziert sich der Betrag um 2 %.

· 20 % Extra-Rabatt für „Spätaufsteher“: Schlafen Sie einfach etwas länger! Das spezielle 9-Uhr-Abonnement erspart allen, die montags bis freitags nicht vor 9:00 Uhr losfahren müssen, nochmals 20 %. Sams-, sonn- und feier- tags gilt diese Ticket-Variante ganztägig.

· Spezielle Services für Radfahrer: Treten Sie in die Pedale! In allen ESWE-Bussen werden Fahrräder kostenlos mitbefördert. Abo-Kunden können außerdem – ebenfalls gratis – den Fahrradverleih „Der Radler“ im Wiesbadener Hauptbahnhof nutzen.

Sie legen Wert auf Sparsamkeit?Das Abonnement schont Ihren Geldbeutel!

SPARENDAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT° 6

*Basis: Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Einmalzahlung.

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Hochprozentige Preisnachlässe bei ausgewählten ESWE-Partnerunternehmen! tipp

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NerobergbahnWiesbadens historisches Schmuckstück er-mäßigt Ihnen alle Einzelfahrten, Berg- und Tal-fahrten sowie die Familienkarten um 25%.www.eswe-verkehr.dewww.nerobergbahn.de

Köln-Düsseldorfer RheinschifffahrtKD gewährt Ihnen einen 20-prozentigen Preisnachlass auf alle Linienfahrten.www.k-d.com

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Staatstheater WiesbadenFür alle regulären Veranstaltungen des Hessischen Staatstheaters in Wiesbaden erhalten Sie und Ihre Begleitperson einen 5-prozentigen Preisnachlass.www.staatstheater-wiesbaden.de

Staatstheater MainzDas rheinland-pfälzische Staatstheater in Mainz verbilligt Ihnen die Eintrittskarten für alle regu-lären Vorstellungen um 20%.www.staatstheater-mainz.com

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Der RadlerAls Abo-Kunde können Sie den Fahrrad-verleih im Wiesbadener Hauptbahnhof kostenlos nutzen.

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moveloJeder Abo-Inhaber, der 50 Jahre oder älter ist, erhält bei movelo in Wiesbaden einen Preisnachlass auf die Ausleihgebühr der „Swiss Flyer“-Fahrräder, die die Muskelkraft des Fahrers durch elektrischen Antrieb unterstützen.www.movelo.com

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book-n-driveDer Carsharing-Anbieter gewährt Ihnen einen besonders günstigen Sondertarif. Weitere Informationen zum Carsharing-Angebot erfahren Sie in der RMV-Mobili-tätszentrale von ESWE Verkehr.www.book-n-drive.de

Thermalbad Aukammtal13 Mal sportiv relaxen zum Zehnerpreis: Im Thermalbad Aukammtal erhalten Sie beim Kauf einer Zehner-Eintrittskarte drei Gratis-Eintrittsgutscheine hinzu.www.wiesbaden.de/baeder

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SPARENDAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT ° 7

*Basis: Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Einmalzahlung.

*Basis: Abonnement und 9-Uhr-Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Einmalzahlung.

Sie fahren heute mit Monatskarten? Während die Monatskarte (Wiesbaden/Mainz) 70,00 b kostet, fahren Sie mit dem Abonne-ment* für umgerechnet 57,17 b im Monat. Sie können also über 12,00 b monatlich sparen!

Sie fahren heute mit Sammelkarten?Bereits ab 15 Hin- und Rückfahrten mit der Sammelkarte lohnt sich für Sie das Abonnement*. Denn 30 Fahrten mit Sammelkarten kosten 59,10 b, das Abonnement* gibt’s monatlich schon für umgerechnet 57,17 b!

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Für Fahrten in Wiesbaden und Mainz gilt ein Einheitspreis; Sie können also mit einem Ticket in beiden Städten unterwegs sein. Die Preise des Abonnements können Sie direkt in der untenstehenden Tabelle ablesen.

tippVergünstigte AnschlussfahrscheineBesuchen Sie das Umland von Wiesbaden und Mainz! Anschlussfahrten über das Gültigkeitsgebiet Ihres Abonnements

hinaus in die Gebiete des RMV oder des RNN sind preisvergünstigt. Mithilfe des Touchscreen-Bildschirms unserer neuen

Fahrausweisautomaten wird Ihnen jeder Schritt des Fahrscheinkaufs auf anschauliche Weise präsentiert.

GELTUNGSBEREICHE & PREISEDAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT° 8

Preisstufe 13: Wiesbaden und Mainz

Preisstufe 4

Preisstufe 5

1 persönlich oder übertragbar. gilt rund um die uhr. 2 persönlich oder übertragbar. gilt montags bis freitags ab 9:00 uhr, an wochenenden und feiertagen ganztägig.3 zuschlagskarte zu bestehenden abonnements. berechtigt zur nutzung der 1. klasse in s-bahnen und regionalzügen.

Abonnement 1

10 x Abbuchung à 70,00 a1 x Abbuchung / Barzahlung 686,00 a

9-Uhr-Abonnement 2

10 x Abbuchung à 56,00 a1 x Abbuchung / Barzahlung 548,80 a

Zuschlag 1. Klasse-Abonnement 3

10 x Abbuchung à 35,30 a1 x Abbuchung / Barzahlung 345,90 a

Ganz Wiesbaden und Mainz Preisstufe 13

ab 1,88 f pro Tag!

ab 1,50 f pro Tag!

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Preisstufe 4* Preisstufe 5* Taunussteiner UmweltKarte**

Abonnement 1

10 x Abbuchung à 118,00 a à 158,00 a à 77,00 a

1 x Abbuchung / Barzahlung 1.156,40 a 1.548,40 a 770,00 a

9-Uhr-Abonnement 2

10 x Abbuchung à 94,40 a à 118,50 a

1 x Abbuchung / Barzahlung 925,10 a 1.161,30 a

Zuschlag 1. Klasse-Abonnement 3

10 x Abbuchung à 53,10 a à 71,10 a

1 x Abbuchung / Barzahlung 520,40 a 696,80 a

Zu den Preisen für regelmäßige Fahrten im Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN) – also ins Mainzer Umland – lassen Sie sich bitte in der RMV-Mobilitäts-zentrale von ESWE Verkehr im LuisenForum und in unseren RMV-Mobilitätsinfos am Luisenplatz und am Hauptbahnhof beraten. Oder informieren Sie sich unter: www.rnn.info

* Ihr Abonnement dieser Preisstufe gilt in den auf der Fahrkarte eingetragenen Tarifgebieten. Das Abonnement wird in weiteren Preisstufen angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie in der RMV-Mobilitätszentrale und in den RMV-Mobilitätsinfos sowie unter: www.eswe-verkehr.de

UMLANDDAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT ° 9

Regelmäßig ins Wiesbadener Umland fahren.

Wenn Sie regelmäßig von Wiesbaden aus im Rhein-Main-Gebiet unterwegs sind,gelten die Tarife des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Den Fahrpreis zwischen Wiesbaden und Ihrem Zielort können Sie ganz einfach anhand der Farbstufen in der nachfolgenden Tabelle und der Übersichtskarte auf der linken Seite ablesen. Beispielsweise gilt für Fahrten zwischen Wiesbaden und Frankfurt die Preisstufe 5. Weitere Informationen zum Rhein-Main-Verkehrsverbund erhalten Sie unter: www.rmv.de Von Wiesbaden ins Umland

** gültig in Taunusstein (Tarifgebiete 6422, 6485 und 6488) und Wiesbaden/Mainz. Nur als persönliches Ticket erhältlich für Personen mit Wohnsitz in Taunusstein oder Wiesbaden.

1 persönlich oder übertragbar. gilt rund um die uhr. 2 persönlich oder übertragbar. gilt montags bis freitags ab 9:00 uhr, an wochenenden und feiertagen ganztägig.3 zuschlagskarte zu bestehenden abonnements. berechtigt zur nutzung der 1. klasse in s-bahnen und regionalzügen.

Abonnement 1

10 x Abbuchung à 70,00 a1 x Abbuchung / Barzahlung 686,00 a

9-Uhr-Abonnement 2

10 x Abbuchung à 56,00 a1 x Abbuchung / Barzahlung 548,80 a

Zuschlag 1. Klasse-Abonnement 3

10 x Abbuchung à 35,30 a1 x Abbuchung / Barzahlung 345,90 a

Ganz Wiesbaden und Mainz Preisstufe 13

ab 1,88 f pro Tag!

ab 1,50 f pro Tag!

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KUNDENBETREUUNG° 10

Kostenlose Beratung inklusive, Information und Unterhaltung frei Haus: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern – wir kommen aktiv auf Sie zu!

BEQUEM, FLEXIBEL, SPAREN: Ergänzend zu diesen Service-Versprechen haben Sie als Inhaber eines Abonne-ments selbstverständlich Anspruch auf eine umfassende Kundenbetreuung durch uns – jederzeit!

So sehen wir es beispielsweise als unsere Aufgabe an, uns hin und wieder bei Ihnen zu melden, um uns nach Ihrer Zufriedenheit mit dem Abonnement zu erkundigen und um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, bei dieser Gelegenheit schnell und einfach Veränderungen vorzunehmen – etwa wenn Sie einen Wohnortwechsel planen oder die Tarifstufe Ihres Abos ändern möchten. Damit Sie sich in solchen Fällen um nichts kümmern müssen, kommen wir einige Zeit nach Wirksamwerden Ihres Abonnements von uns aus telefonisch auf Sie zu; ein zweites Mal melden wir uns dann noch einmal kurz vor Ende Ihres Abonnementjahres bei Ihnen.

Sollten Sie in der Zeit dazwischen irgendwelche Fragen oder Änderungswünsche haben, können Sie sich selbstverständlich jederzeit an unsere Berater in der RMV-Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr im LuisenForum wenden. Schauen Sie dort einfach persönlich vorbei (die Öffnungszeiten fi nden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre), oder melden Sie sich telefonisch unter (0611) 450 22-450 bzw. per E-Mail an: [email protected]

Als weiteres wichtiges Element unserer intensiven Kundenbetreuung bekommen Sie vier Mal pro Jahr unsere Kundenzeitschrift INFOMOBIL bequem per Post nach Hause geliefert – völlig kostenlos. Darin fi nden Sie, informativ und unterhaltsam aufbereitet, regelmäßig aktuelle Neuigkeiten und allerlei Wissenswertes rund um ESWE Verkehr, rund um den ÖPNV in unserer Region und rund um Ihr Abonnement.

DAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT

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oder

oder

Ihr Abo-Bestellschein – jetzt sind Sie am Zug! Auf drei Wegen zum Abonnement – so einfach geht’s:

Kommen Sie direkt zu uns in die RMV-Mobilitätszentrale. Dort sind Ihnen die Mitarbeiter von ESWE Verkehr gerne persönlich beim Ausfüllen Ihres Bestell- scheins behilfl ich. Und dann geht, wenn Sie möchten, alles ganz schnell und einfach: Unterschreiben, bezahlen, sofort losfahren – denn je nach Wunsch wird Ihnen vor Ort ein vorläufi ges Abo-Ticket ausgehändigt („AboSofort“), mit dem Sie sogleich in den nächsten Bus einsteigen können!*

Ziehen Sie den Bestellschein aus der Lasche und füllen Sie ihn aus. Den ausgefüllten Schein geben Sie in der RMV-Mobilitätszentrale im LuisenForum oder in einer unserer RMV-Mobilitätsinfos (siehe Rückseite dieser Broschüre) ab. Das Ticket wird Ihnen rechtzeitig per Post zugeschickt.

Ziehen Sie den Bestellschein aus der Lasche und füllen Sie ihn aus. Den ausgefüllten Schein senden Sie auf dem Postweg an: ESWE Verkehr Gartenfeldstraße 18 65189 Wiesbaden Das Ticket wird Ihnen rechtzeitig per Post zugeschickt.

3.

2.

1.

BESTELLUNGDAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT

* Das „AboSofort“ wird ausschließlich für Abonnements der Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) als persönliche Variante angeboten.

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WEITERE VORTEILSTICKETSDAS ABONNEMENTDAS ABONNEMENT° 12

· ein ganzes Jahr lang Bus fahren: während der Schulzeiten im gewählten Tarifgebiet, in den Ferien sogar im gesamten RMV-Gebiet – ohne Aufpreis

· gilt rund um die Uhr, also auch abends und am Wochenende

· Gültigkeitsbeginn frei nach Belieben zu jedem Monats-Ersten

· 12 Monate fahren, nur 8 Monate zahlen

· macht den Arbeitsplatz attraktiver und erhöht die Mit- arbeitermotivation

· morgens pünktlicher und entspannter in die Firma kommen: ohne Stau und Parkplatzsuchstress, ohne Lärm- und Abgas- belastung

· Erkundigen Sie sich bei der Personalabteilung oder beim Betriebsrat Ihres Unternehmens.

· alle Infos unter: www.eswe-verkehr.de/fi rmencard

die clevercard für schüler und auszubildende

die firmencard das arbeitsplatz-plus-angebot von unternehmen für deren mitarbeiter

Kennen Sie eigentlich auch unsere anderen Vorteilstickets?

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allgemeine geschäftsbedingungen

Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnementsim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 11.12.2011

1. VertragsgrundlagenEs gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrs-verbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunter-nehmen sowie die besonderen Bedingungen des VMW in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch für laufende Verträge. Mit der Abwicklung des Abonnements hat der VMW die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstr. 18, 65189 Wiesbaden, Tel.: (0611) 450 22-450, beauftragt.

2. Vertragspartner/-inVertragspartner/-in des Abonnements ist der/die Besteller/-in. Dies gilt insbesondere bei einem Abonnement von übertrag-baren Jahreskarten und bei Bestellung einer persönlichen Jahreskarte, die auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird, und/oder in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird.

3. Fahrkarte (Nutzermedium)Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedium (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen in Form von 12 einzelnen Monatskarten (Papier) oder als einfache Plastikkarte. Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. Bei Abonnements über persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarten werden diese nur personalisiert ausgegeben. Im Fall der Chipkarte wird diese dem/der Besteller/-in bzw. Nutzer/-in mit ihrer Kartennummer konkret zugeordnet und die persönlichen Merkmale Name und Foto des Nutzers/der Nutzerin auf die Rückseite der Chipkarte aufgebracht.

4. SortimentDas Jahreskarten-Abonnement wird in verschiedenen Angebotskombinationen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen Jahreskarten:a. die übertragbar oder nur persönlich (von einem bestimmten Nutzer) genutzt werden können,b. die an Werktagen in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht beschränkt sind oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind („9-Uhr-Jahreskarten“),c. die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen undd. mit einmaliger Abbuchung im Voraus oder mit monatlicher Abbuchung in den ersten zehn Monaten des Gültigkeitszeit raums.In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) angeboten, die jedoch erst zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein. Unabhängig von seinem Jahreskarten-Abonnement bleibt es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten für geringere Zeiträume (z.B. Wochen oder Monatskarten) zu erwerben. Spätere Änderungen bzw. Erweiterungen eines bestehenden Abonnements sind nach Maßgabe der Ziffer 11 möglich.

5. Geltungsbereich Die Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen ausgegeben.

6. Geltungszeitrauma. Abonnements gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1 Jahr.b. Die Gültigkeit des 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements ist an Werktagen auf den Zeitraum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht.

7. MitnahmerechtDie im Abonnement erworbenen Jahreskarten in den nach Ziffer 4 a) bis ) angebotenen Kombinationen berechtigen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und aller eigenen bzw. 3 fremder Kinder bis 14 Jahre (einschließlich). Darüber hinaus können im RMV-Tarifgebiet 65 (Wiesbaden/Mainz) ganztags alle eigenen bzw. 3 fremde Kinder bis 14 Jahre (einschließlich) mitgenommen werden.

8. Preise und Zahlungsbedingungen a. Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement erworbenen Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des ( jeweils gültigen) Erwachsenentarifs. Hat sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den nach Satz 1 ermittelten Preis noch ein Skonto von 2% gewährt. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11.e)) und bei vorzeitiger Kündigung des Abonnements (Ziffer 13.2) möglich. b. Für das Jahreskarten-Abonnement mit monatlicher Abbuchung der Beträge wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeitszeitraums der Jahreskarte jeweils zum Monatsbeginn der aktuell gültige tarifmäßige Preis der entsprechenden Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeit- raum). Im 11. und 12. Monat des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der personen- beförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist.c. Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/- in. Bei Preis- senkungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstat- tung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das Unternehmen ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur Zahlung verpflichtet.d. Die Bezahlung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund erteilter Einzugsermächtigung. Mit der abgegebenen Einzugsermächtigung wird das das Jahreskarten-

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allgemeine geschäftsbedingungen

Abonnement abwickelnde Unternehmen ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge bis auf Weiteres monatlich oder jährlich im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen.e. Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/ die Vertragspartner/-in, den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode bereitzuhalten.f. Kosten, die dem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der Vertragspartner/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,– Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.

9. Zustandekommen des Abonnementvertragesa. Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten-Abonnements ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form (einschließlich eines aktuellen Lichtbildes – Passbildformat – des Jahreskarten- Nutzers bei einem Abonnement über persönliche Jahreskar ten) bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. Nach erfolgter Registrierung im Kundenportal „meinRMV“ unter www.rmv.de kann ein Jahreskarten-Abonne- ment auch direkt online bestellt werden. b. Die Abgabe/Übersendung der vollständigen Unterlagen stellt einen Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnement- vertrages dar. c. Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung bzw. Übergabe der Jahreskarte zustande. d. Innerhalb des Jahreskarten-Abonnements erfolgt der Versand der jeweils erworbenen Jahreskarten im Regelfall per Post an die in der Bestellung angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann die Ausgabe auch direkt an einer personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen.

10. Fahrgelderstattung bei Krankheita. Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der persönlichen Jahreskarten.b. Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültigkeitszeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen von über 15 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit, an den Vertragspartner. Die Reiseunfähigkeit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden.c. Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte.d. Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet.

e. Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeitszeitraums 1/30 des um 2/12 gekürzten Monats- kartenpreises.f. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.g. Eine Erstattung aus anderen Gründen (z.B. Urlaubsreisen, Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) erfolgt nicht.

11. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-ina. Änderungen des Jahreskarten- Abonnements (z.B. der benutzten Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder das 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnement.b. Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickeln- den Unternehmen von dem/der Vertragspartner/in bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen.c. Bei einer Chipkarte können die Änderungen bei allen RMV- Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol sowie – mit Ausnahme des Umstiegs auf ein JobTicket – in ausge- wählten Fällen über das Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Vertriebstelle oder einem Fahrkarten- automaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 auf-einander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungs- monat geltenden Tarif ausgestellt wird.d. Bei einer Plastik- oder Papierfahrkarte erfolgt die Änderung in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen Abonnement-Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die Abonnement-Jahreskarte dem Unternehmen nicht vorliegt, hat der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonnementpreis auch für die bisherige Jahreskarte weiterhin zu zahlen.e. Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungsfreien Monate erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin gutgeschrieben bzw. verrechnet (2/12 des zuletzt gültigen Monatskartenfahrpreises je genutzten Monat). Bei ein- maliger Abbuchung im Voraus wird der nicht genutzte Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetrages vor der Änderung) und der noch nicht genutzte Teil des 12-Monats-Zeitraums belastet (1/12 je Monat des Jahresbe- trages vor der Änderung).

12. Verlust/Ersatz a. Den Verlust einer Jahreskarte hat der/die Vertragspartner/-in umgehend zu melden. Die Verlustmeldung ist entweder direkt an das das Jahreskarten-Abonnement abwickelnde Unternehmen oder bei Chipkarten auch an eine der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket- Akzeptanzsymbol zu richten. In ausgewählten Fällen kann die Verlustmeldung auch übers Internet auf „meinRMV“

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unter www.rmv.de erfolgen. Die Verlustmeldung befreit den/die Vertragspartner/-in nicht von seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung.b. Die Plastikvariante der persönlichen (nicht übertragbaren) Jahreskarte und die Chipkarte (mit persönlicher oder übertragbarer Jahreskarte) verlieren mit Erfassung der Verlustmeldung ihre Gültigkeit (bei Chipkarten wird die Fahrtberechtigung der Karte gesperrt). Der/die Vertragspartner/- in hat gegen Zahlung von 25,– Euro Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzkarte. Die Ersatzkarte wird dem Kunden/der Kundin schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusen- dung der Ersatzkarte erhält der/die Vertragspartner/-in auf Wunsch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebs- stellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol eine vorläufige Fahrtberechtigung. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet.c. Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte hingegen um eine übertragbare (nicht personalisierte) Papierfahr- karte, verliert diese mit der Erfassung der Verlustmeldung nicht ihre Gültigkeit, so dass der/die Vertragspartner/-in bei Jahreskarten mit monatlicher Abbuchung weiter zur Zahlung verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger Abbuchung im Voraus ist eine Erstattung ausgeschlossen. Die vorzeitige Beendigung einer Jahreskarte durch Kündigung oder die Einschränkung der zeitlichen oder räumlichen Gültigkeit für die Restlaufzeit der verlorenen Karte ist ebenfalls nicht möglich.

13 Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses13.1 Dauer des Abonnements/ ordentliche Kündigung Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet. Es kann zu jeder Zeit ordentlich gekündigt werden. Bei Papier- und Plastikfahrkarten muss die Rückgabe an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zum Kündigungstermin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. Bei einer Chipkarte muss die Sperrung der Fahrtberechtigung zum Kündigungstermin veranlasst sein. Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 13.3 auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/Nutzerin der Jahreskarte. Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende der Gültigkeit einer aktuell gültigen Jahreskarte, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich mit der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. Liegt der Termin der Kündigung vor dem regulären Ende der Gültigkeit einer Jahreskarte (vorzeitige Beendigung), enden das Jahreskarten-Abonnement und die Gültigkeit von persönlichen Jahreskarten und von Jahreskarten auf Chipkarten automatisch zu diesem Termin. Die vorzeitige Beendigung eines Abonnements mit einer nicht personalisier-ten (übertragbaren) Papier oder Plastikfahrkarte setzt zwin-gend die Rückgabe der Fahrkarte zu dem Kündigungstermin voraus. Unterbleibt die Rückgabe (z.B. im Verlustfall; vgl. Ziffer 11.c)), endet das Abonnement erst mit dem Ende der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte.

13.2 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit einmaliger

Abbuchung wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits genutzten Monat 1/10 des bezahlten Jahrespreises berechnet, bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten Monatskartenpreises, und eine etwaige Differenz zum gezahlten Jahrespreis erstattet, maximal aber nur bis zur Höhe des Jahrespreises. Eine Erstattung für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte scheidet damit aus. Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit monatlicher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre tarifmäßige Monatskarten- preis berechnet, maximal aber nur bis zur Höhe des Jahrespreises. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte erfolgt keine Erstattung. Beträge unter 5,– Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben.

13.3 Sonderkündigungsrecht durch das das Jahreskarten-Abonnement abwickelnde Unternehmen Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht ab-gebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/ von der Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurück-gegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von dem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Die restlichen Abonnement-Monatskarten bzw. die Plastikkarte sind unverzüglich an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zurückzugeben. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrtberechtigung umgehend gesperrt. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich.

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Stand: 12.2011

FRAGEN

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da!· RMV-Mobilitätszentrale Wiesbaden

im LuisenForum Dotzheimer Straße 6 – 8 (Ecke Schwalbacher Straße) Haltestelle „Schwalbacher Straße/LuisenForum“

Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 6:00 bis 20:00 Uhr davon Außenschalter an der Dotzheimer Straße: 6:00 bis 8:00 Uhr (Mo. bis Fr.) sowie 18:00 bis 20:00 Uhr (Mo., Di., Do., Fr.) Samstag: 10:00 bis 17:30 Uhr davon Außenschalter an der Dotzheimer Straße: 14:00 bis 17:30 Uhr Telefon: (0611) 450 22-450 E-Mail: [email protected]

· RMV-Mobilitätsinfos WiesbadenHaltestelle „Hauptbahnhof“, Bussteig A, und Haltestelle „Luisenplatz“, Bussteig B

Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 6:00 bis 20:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 17:30 Uhr

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