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Am 21.11.13 haben wir im Rahmen der Gruenderwoche in Muenchen einen Vortag ueber wichtige Themen für Gruender, Startups und Selbstaendige gehalten.
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München, 21.11.2013
Präsentation zum Download unter www.esteuerpartner.de/gruender
AGENDA
1 Überblick
2 Bankengespräch & Finanzierung
3 Businessplan und BWL
4 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke
5 Basisthemen aus Recht & Steuer
AGENDA
6 Projektberatung für Gründer
7 Fallstricke im Sozialrecht
8 Prozesse im Start-up
Fragen / Diskussion
1 Überblick
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
http://www.eSteuerPartner.de
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
http://www.eSteuerPartner.de
Seite 5
Seite 6
Gründung: Aktuelles
o Neugründungen 2012: 770.000 (2011: 835.000) - 7%
o Anteil freie Berufe gestiegen: 39 % (2011: 36 %)
o Arbeitszeit pro Woche im : 48 h Vollzeitgründer (13 h nebenberuflich)
o 42 % der Gründer erhöhen durch Selbständigkeit ihr Nettoeinkommen
o Anteil Nebenerwerbsgründer gestiegen (41 %, + 10 % zu 2011)
„Gründungsgeschehen auf dem Tiefpunkt- kein Anstieg in Sicht“
KfW Gründungsmonitor 2013
Seite 7
Gründung: Aktuelles
o Weniger Gründer aus der Arbeitslosigkeit (-32 % zu 2011)
o 2/3 der Gründer setzen Finanzmittel ein, 2/3 davon Fremdkapital
o 50 % der Mittel sind „normale“ Bankdarlehen
Seite 8
Gründung: Aktuelles
Seite 9
Gründung: Aktuelles
Seite 10
Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine
1. Fehler in Businessplan und Geschäftsmodell
2. Selbst und ständig: Ziele und Kompetenzen unklar
3. Unzureichende Marktanalyse
4. Kapitalbedarf unterschätzt, Leistungsfähigkeit überschätzt
5. Nische zu klein
Seite 11
Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine
6. Kundenorientierung fehlt
7. Falscher Umgang mit Investoren
8. Mitbewerber ignoriert
9. Fehlendes Netzwerk
10. „Teilzeitgründung“
aus: Markt und Mittelstand 11/2011
Seite 12
4 Gründungsphasen
1 2 3 4
Vorplanung Setup LaufendesGeschäft
Erweiterung,Anpassung
Die Existenzgründungsfinanzierung
Robert BrandstätterExistenzgründungsCenter
München, 21.11.2013
Vielen Dank und viel Erfolg!
wünscht: Robert BrandstätterStadtsparkasse München
3 Businessplan und BWL
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
eSteuerPartner.de
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
eSteuerPartner.de
Seite 15
Seite 16
3 Businessplan und BWL
o BWL im Businessplan
o Zweck und Inhalt eines Businessplans
o Muster-Gliederung eines Businessplans
o Finanzwirtschaftliche Planungsrechnungen1. Mindestgewinn2. Gründungskosten / Investitionen3. Umsatzplanung4. Erfolgsplanung5. Cashflow Planung
Seite 17
3 Übersicht
o Grundregeln der Physik: e = mc2, v = s / t …
o Betriebswirtschaftliche Grundregeln:
o Umsatz = Preis * Menge
o Kosten = Stückkosten * Menge + Fixe Kosten
o Gewinn = Umsatz – Kosten
Seite 18
3 BWL im Businessplan
Klingt banal ist aber WICHTIG
Seite 19
3 Wie läuft die Profit Engine?
Wo liegt der BEPBreak-Even-Point?
Seite 20
3 Verläufe in der Praxis
Strukturen sind nicht linear!
o Zwecke:
o Darstellung Geschäftsidee (auch in Zahlen: Validierung & Tragfähigkeit)
o Voraussetzung für Förderung & Finanzierung
o Ermöglicht Controlling der Geschäftsidee im Zeitablauf
o Grundsätzliches:
o Keine Vorschriften – aber „best practice“
o Umfang: zweckadäquat
o Formulierungen für „unbedarfte Laien“ – keine Fachbegriffe
o Der Plan sollte von Ihnen selbst erarbeitet werden – externe Unterstützung für Fachfragen und Plausibilisierungen
Seite 21
3 Businessplan
„Planung bedeutet, Zufall durch Irrtum zu ersetzen“Albert Einstein / Winston Churchill
„Solide Planung ist die Grundlage für eine geniale Improvisation“
Jean-Paul Blum
Seite 22
3 Businessplan
1. Zusammenfassung
2. Geschäftsidee und Produkte / Dienstleistungen
3. Markt, Wettbewerb und Vertriebskonzept
4. Organisation und Leitung & Gründerteam
5. Risikoanalyse
6. Finanzwirtschaftliche Planungen (=„Zahlenteil“)
Seite 23
3 Muster-Gliederung eines Businessplans
o Was wollen Sie wo und wie zu welchen Kosten anbieten?
o Welche Produkte/Dienstleistungen?
o Welche Stückzahlen sind wann absetzbar?
o Welche Preise können Sie erzielen?
o Was ist die/der USP (Unique Selling Proposition/Point)?
o Wie skaliert das Geschäftsmodell?
o z.B. Internet vs. stationärer Einzelhandel: Amazon vs. Karstadt
- Marktzugang: Global/unbeschränkt vs. lokal/begrenzt
- Öffnungszeiten: 24h vs. fest
- Kostenstrukturen: Variabel vs. fix
Seite 24
3 Geschäftsidee
13.04.2023 Seite 25
USP (Alleinstellungsmerkmal)
Auf welcher Seite steht ein Zahnarzt-Praxisteam?www.dr-klarkowski.de www.dr-florian-bremer.de
USP: Auftritt, Preis, Marktzugang, persönliche Verbindungen, Kosten, Marke…
1. Mindestgewinn
2. Gründungskosten / Investitionen
3. Umsatzplanung
4. Erfolgsplanung
5. Cashflow Planung
(6. Bilanzplanung)
Seite 26
3 Finanzwirtschaftliche Planungen
o Ziel des Unternehmens? Nebenerwerb, Haupterwerb, New SAP/Google
o Welcher Gewinn muss mindestens erzielt werden?
Seite 27
3 Mindestgewinn
pro Monat pro Jahr
Lebensunterhalt der Familie 1.000 12.000
+ Miete Privatwohnung 1.000 12.000
+ Soziale Absicherung (KV, RV) 1.000 12.000
+ Sonstige vertragliche Verpflichtungen 500 6.000
+ Rücklagen (Urlaub, Anschaffungen etc.) 500 6.000
+ Einkommensteuer (Achtung!) 1.000 12.000
= Mindestgewinn 5.000 60.000
Seite 28
3 Gründungskosten / Investitionen
€
Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Notar, Berater, Markenschutz
Miete, Makler, Provisionen, bauliche Änderungen
PKW, Maschinen, Werkzeuge
PC, Netzwerk, Server, Software, Drucker, Telefon, Fax, Anschlüsse
Website, Logo, Geschäftsunterlagen, Visitenkarten
Büroeinrichtung, Tische, Stühle, Lampen
Lagerausstattung
….
Summe
Seite 29
Phase 1: Umsatzplanung – Bsp. Beratung / Freiberufler
Monat 1 Monat 2 Monat…
Werktage 22
- Urlaub und Krankheit -3
- Fortbildung und Verwaltung -2
- Akquise -2
= max. abrechenbare Tage 15
Auftraggeber 1 (Tagessatz X) 500
Auftraggeber … (Tagessatz …) …
Zahlung im nächsten Monat 2.500
Zahlung im übernächsten Monat 5.000
Jahr 1 Jahr 2 Jahr …
Umsatz (aus der Umsatzplanung) V 100.000 300.000
- Wareneinsatz V -50.000 -150.000
= Rohgewinn V 50.000 150.000
- Personalkosten F/V -15.000 -20.000
- Miete / Raumkosten F -10.000 -10.000
- Fahrzeugkosten F -7.000 -7.000
- Werbekosten (V) -2.000 -1.500
- Telefon, Internet F -500 -600
- Buchhaltung & Beratung F -3.000 -3.250
- Abschreibungen (Umlage Inv.) F -3.000 -3.000
- Zinsen F -1.000 0
- Sonstige Kosten V/F -14.000 -4.000
= Gewinn vor Steuern -5.000 100.000
Seite 30
3 Erfolgsplanung
Umsatz - Kosten= Gewinn
V = variabelF = fix
Seite 31
3 Planung der Finanzierung = Cashflow
Monat 1 Monat 2 Monat 3
Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 1. 1.000 1.500
+ Einzahlungen aus +2.000
Kundenzahlungen, Bareinnahmen, Sonstige
- Auszahlungen für -1.500
Kosten: Waren, laufenden Kosten, Gehälter
Investitionen
Zinsen und Tilgungen
Steuern
Privatentnahmen
= Veränderungen (= Einzahlungen – Auszahlungen) +500
= Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 30. 1.500
Einzahlungen- Auszahlungen= Cashflow
Seite 32
3 The name of the game: CASHFLOW
Finanzierungs-bedarf!
positiver Cashflow
CF in €
Seite 33
4 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke
Beatrix Breitinger LL.M. / Rechtsanwältin / Maître en droit (Paris II)
Dr. Thomas Sonnenhauser, Dipl.-Chem.Deutscher Patent- und Markenanwalt
European Patent/ Trademark and Design Attorney
WUESTHOFF&WUESTHOFFSchweigerstraße 281541 MünchenTelefon +49-89-62 18 00-0breitinger@wuesthoff.desonnenhauser@wuesthoff.de
Seite 34
Welche Schutzrechte gibt es?
o Marke Beliebig verlängerbarer Schutz für Produkt-/Firmennamen (z.B.
Worte, Bilder)
o Patent Meist auf max. 20 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von
technischen Innovationen (Gegenstände, Verfahren)
o GebrauchsmusterAuf max. 10 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von technischen
Innovationen (Gegenstände)
o GeschmacksmusterAuf max. 25 Jahre begrenzter Schutz von Produktgestaltungen
Seite 35
Warum ist Markenrecht für mich als Unternehmensgründer wichtig?
o Schutzrechte (z.B. Marken) von Wettbewerbern können die eigenen Aktivitäten behindern (z.B. eigene Produktbezeichnung darf nicht verwendet werden) – dies ist umso schlimmer, je mehr sich das neue Unternehmen schon etabliert hat und je mehr Aufwand bereits getätigt wurde
o Wettbewerber können Schadenersatz verlangen (z.B. Umsatzeinbußen, Rufschädigung)
o Man kann mit eigenen Marken gegen neue/jüngere Marken von Wettbewerbern vorgehen (Widerspruchsverfahren vor dem Patentamt, Abmahnung, Klage vor den zuständigen Zivilgerichten) und damit die eigenen Position/Goodwill verteidigen
Seite 36
Verschiedene Markenformen
Tastmarke GeschmacksmusterBildmarke Klangmarke
Seite 37
Was ist eine Marke?
o Die Funktion einer Marke ist, einen Hinweis zu geben, dass ein bestimmtes Produkt oder Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen stammt (bessere Abgrenzung von der Konkurrenz)
Schutzvoraussetzungen
o Unterscheidungskraft („eon®“ für Strom vs. StarTape für Klebebänder)
o Kein Freihaltebedürfnis (soll nicht beschreibend für Produkte sein, z.B. Best Ice für Speiseeis)
o Keine Irreführung, keine Hoheitszeichen (keine Deutschlandflagge)
o Kein Eintragungshindernis: Identische / ähnliche bereits bestehende Marken Dritter (Mixery ./. MYSTERY); allerdings Möglichkeit der Einlegung eines Widerspruchs
Was ist eine Marke? Was sind die Schutzvorraussetzungen?
Seite 38
Was schützt eine Marke und wo entfaltet sie ihre Wirkung?
o Eine Marke gewährt ein ausschließliches Recht, die Marke zu benutzen und Dritten zu untersagen, dieselbe oder eine ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen wie diejenigen, für welche die Marke geschützt ist, zu benutzen.
o Eine Gemeinschaftsmarke gewährt Schutz in der gesamten Europäischen Gemeinschaft, eine deutsche Marke in Deutschland. In einer internationalen Marke (IR) gewährt Schutz in den in ihr benannten Ländern, sofern der Schutz von den nationalen Markenämtern der benannten Länder nicht v. A. w. verweigert wird.
o Eine Marke gilt zehn Jahre und kann danach unbeschränkt jeweils um weitere Zeiträume von zehn Jahren verlängert werden.
Seite 39
Welchen Schutzumfang hat eine Marke?
o Schutz gegen identische und ähnliche Produkt-/Firmennamen
o Wichtig für die Frage der „Ähnlichkeit“ ist grds. der Gesamteindruck der Marken, d.h. Wort- und Bildbestandteile. Umso mehr Bestandteile eine Marke hat, umso enger der Schutzbereich: z.B. Schutzbereich von BMW ohne Bild (Wortmarke) ist größer als von BMW mit Bild (Wort-/ Bildmarke); Aber: Bildbestandteil kann notwendig sein, damit Marke hinreichende Unterscheidungskraft erlangt, siehe „Bio Markt“.
BMW
Seite 40
4 Phasen zur eigenen Schutzrechtsstrategie
1 2 3 4
Ziele definieren
Markt-/Wettbewerbs-situationanalysieren
Ziele anpassen/abändern
Markenstrategie entwickeln
Seite 41
Phase 1
1 2 3 4
Ziele definieren
Überlegen, welche Waren- und/oder Dienstleistungen man anbieten möchte, welche Bezeichnungen oder Logos man dafür verwenden möchte, und wie die angedachten Produktbezeichnungen verwendet werden sollen (als reines Wort oder auch zusammen mit Bildbestandteilen)
Suche nach existierenden deutschen Marken:http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteigerSuche nach existierenden Gemeinschaftsmarken:http://oami.europa.eu/CTMOnlineSuche nach existierenden internationalen Marken:http://www.wipo.int/romarin
Seite 42
Phase 2
1 2 3 4
Markt-/ Wettbewerbs-situationanalysieren
Analyse des Umfelds hinsichtlich bestehender Marken, Unternehmensnamen, Produktnamen, Logos etc.
In Hinblick auf das Analyseergebnis aus Schritt 2 ggf. Firmen- und Produktnamen oder Logo anpassen oder auch entsprechend Schritt 1 und 2 einen neuen Namen suchen
Seite 43
Phase 3
1 2 3 4
Ziele anpassen/abändern
Markenstrategie für eigene Position entwickeln (zusammen mit Patent-/ Markenanwalt), ggf. Marke(n) oder andere Schutzrechte anmelden, Benutzung der Marke planen, Markenüberwachungssystem einrichten
Seite 44
Phase 4
1 2 3 4
Strategie entwickeln und Launch
Seite 45
Zusammenfassung
o Schutzrechte von Wettbewerbern (z.B. Marken) können die (Weiter-) Verwendung des eigenen Firmennamens oder eigener Produktnamen bzw. Produktdesigns verhindern
o Eigene Schutzrechte helfen den Goodwill der Firma zu vergrößern und zu bewahren.
o Es empfiehlt sich die Entwicklung einer Markenstrategie, basierend auf einer Analyse der Wettbewerbssituation und des Marktes, in der frühen Planungsphase der Firma
o Zudem sollte eine kontinuierliche Überwachung der Aktivitäten von Wettbewerbern erfolgen und eine Markenüberwachung eingerichtet werden
Seite 46
Ihre Referenten
Dr. Thomas SonnenhauserPatentanwalt
sonnenhauser@wuesthoff.de 089 / 62 18 00-0
Beatrix Breitinger Rechtsanwältin
breitinger@wuesthoff.de 089 / 62 18 00-0
5 Basisthemen aus Recht & Steuer
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
eSteuerPartner.de
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
eSteuerPartner.de
Seite 47
Seite 48
Neu: eBook „Basics aus Steuern & Recht“
http://jo.my/ebook
Dieses Buch kann hier als eBook frei heruntergeladen werden
Seite 49
4 Gründungsphasen: Phase 1
1 2 3 4
Vorplanung Setup LaufendesGeschäft
Erweiterung,Anpassung
Vorplanung
o Versicherungsstatus klären: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, ggf. Rechtsschutz
o Finanzierung/Businessplan/Markenrechte!?
o Arbeitsagentur: Gründungszuschuss prüfen (Antrag nur vor Selbstständigkeit möglich), beachte: Gründungszuschuss wurde geändert!
o Steuerlich: vorweggenommene Betriebsausgaben möglich (Anlaufkosten)
„ausreichender Zusammenhang mit Gewinnerzielung“
Seite 50
Phase 1: Vorplanung
Seite 51
4 Gründungsphasen: Phase 2
1 2 3 4
Vorplanung Setup LaufendesGeschäft
Erweiterung,Anpassung
Überblick
o Vorprüfung: Tätigkeit gewerblich / freiberuflich? Erlaubnis notwendig?
o Rechtsformwahl, ggf. Gesellschaftsstruktur
o notwendige Verträge (AGB, Arbeitsverträge)
o Nochmals: betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht)
Seite 52
Phase 2: Setup
Gewerblich vs. Freiberuflich
o Gewerberecht gilt weitestgehend nicht für Freiberufler
o Freiberufler: Keine IHK-Zwangsmitgliedschaft und keine Gewerbesteuer
o Gewerbetreibende: Gewerbesteuer ab Gewinn von 24.500 Euro (GmbH/UG: ab 1 Euro Gewinn); IHK
Meldepflichten unterschiedlich / Rechtsformwahl
Seite 53
Phase 2: Setup – Vorprüfung Tätigkeit
Gewerbe
o Gewerbeanmeldung bei der Gewerbeaufsicht (München: KVR)
o Seltener: ‚echte‘ Erlaubnis notwendig (z.B. Immobilien- und Versicherungsmakler)
o Finanzamt erhält einen „Abdruck“…
o …und schickt Fragebogen
Freiberufler
o Keine Gewerbeanmeldung, aber: Finanzamt benachrichtigen (Meldepflicht § 138 AO)
o Finanzamt…
o schickt Fragebogen
Seite 54
Phase 2: Setup – Meldepflichten
Überblick wichtige Punkte im Fragebogen
o Empfehlung: Lastschriftverfahren
o Angaben zu Vorauszahlungen
o Gewinnermittlungsart
o Umsatzsteuer I: Kleinunternehmer vs. Unternehmer
o Umsatzsteuer II: Soll- vs. Ist-Versteuerung
o Umsatzsteuer III: Dauerfristverlängerung
Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics I“ zum Thema!(www.esteuerpartner.de -> InfoBlog)
Seite 55
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt
Seite 56
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 2
Empfehlung: realistische Angaben, keine „Bugwelle“ erzeugen!
Seite 57
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 3
Seite 58
Phase 2: Setup – Buchführungspflicht
Buchführungs-/Bilanzierungspflicht:
o Kapitalgesellschaften (GmbH/UG/AG)
o Alle Kaufleute, aber nicht wenn: max. 500.000 Euro Umsatz / 50.000 Euro Gewinn (§ 241a HGB / § 141 AO)
o Keine Bf-Pflicht: Freiberufler ( Einnahmenüberschussrechnung)
o Ausnahme: freiwillige Buchführung
Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics IV“ zum Thema EÜR!(www.esteuerpartner.de -> InfoBlog)
Seite 59
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer
Überblick Umsatzsteuer
o Steuerpflichtig ist der ‚Unternehmer‘ muss Umsatzsteuer „einziehen“
o Unternehmer kalkuliert intern netto, schreibt Rechnungen brutto
o Umsatzsteuer weiter ans Finanzamt zu zahlen:o Eingenommene Umsatzsteuer (aus eigenen Rechnungen) minuso Gezahlte Umsatzsteuer (= ‚Vorsteuer‘ aus Einkäufen) ergibt Zahllast ans Finanzamt
o Monatlich/Vierteljährlich: Umsatzsteuervoranmeldungen (‚USt-VA‘)
o In der Rechnung: bestimmte Angaben sind Pflicht (z.B. Steuernummer, Leistungsbeschreibung)
Seite 60
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer
Beispiel Umsatzsteuer/Vorsteuer
o Preiskalkulation des Unternehmers ergibt:„Mein Produkt soll 200 Euro einbringen“ (= netto)
o Aber Umsatzsteuerpflicht USt/MwSt. 19 % noch obenauf
o Bruttoendpreis ist 238 Euro
o 38 Euro müssen ans Finanzamt (Umsatzsteuer)
Vorsteuer
o Unternehmer kauft z.B. Festplatte beim Händler für 59,50 Euro
o In Händlerrechnung: „50 Euro + 19 % MwSt. = 59,50 Euro“
o 9,50 Euro holt sich der Unternehmer vom Finanzamt (Vorsteuer)
USt-Voranmeldung
o Am Monatsende: „38 Euro Umsatzsteuer minus 9,50 Euro Vorsteuer“
o Zu zahlen ans Finanzamt: nur 28,50 Euro
Seite 61
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 2
Umsatzsteuer – Ausnahme: Kleinunternehmerregelung
o Umsatz (Einnahmen) ≤ 17.500 Euro
o Dann keine Umsatzsteuer ans Finanzamt, keine USt-VA
o Aber: kein Vorsteuerabzug Nachteil!
o Vorteil, wenn Privatkunden (B2C) und wenig Vorsteuer
o Wichtig: keine Umsatzsteuer in die eigenen Rechnungen schreiben!
Seite 62
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 4
Seite 63
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 3
Umsatzsteuer – Soll- vs. Istversteuerung
o Standard: Soll
o Im Monat der Rechnungsstellung: Zahllast ans Finanzamt
o Liquiditätsfalle!
o Istversteuerung = Privileg Zahlung der Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang
o Voraussetzung: Umsatz Vorjahr ≤ 500.000 Euro (oder Freiberufler)
Seite 64
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 3
oder
oder
Rechtsformwahl wird beeinflusst durch…
o Tätigkeit: u.U. Rechtsform nicht zulässig
o Wie viele Personen gründen?
o Umfang des Unternehmens / Marktauftritt / Kapital (UG vs. GmbH)
o Kosten der Rechtsform: Buchführung/Bilanzen
o „Steuerungsaufwand“: Vermögenstrennung / Handelsregistereintragungen
o Haftungsfragen: juristische Person vs. Personengesellschaften
o Achtung: Bürgschaften hebeln Haftungsbeschränkungen aus!
o Steuerthemen, z.B. Verlustverrechnung nicht bei GmbH/UG
Seite 65
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
Seite 66
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
Mindestkapital Haftung Kosten Aufwand
Einzelunternehmen - voll gering gering
GbR, oHG, KG - voll gering gering
Partnerschaft - (noch) voll gering gering
GmbH, UG 25.000 / 1 Euro begrenzt mittel(Bilanz)
mittel
GmbH & Co. KG - begrenzt mittel(Bilanz)
mittel
AG 50.000 Euro begrenzt eher hoch(Bilanz)
eher hoch
Anmerkungen zur Steuerbelastung im Vergleich
o Bei Gewinnen ist Steuerbelastung weitgehend gleich strukturierbar
o z.B. GmbH + Geschäftsführergehalt vs. Personengesellschaft vs. Einzelunternehmen (für laufendes Einkommen!)
o Wichtig aber: Exit-Strategie bei Unternehmensverkauf
o Veräußerung von Anteilen durch Körperschaft ‚an einer Körperschaft‘ ist zu 95 % steuerfrei (es gibt Ausnahmen)
o z.B. UG hält GmbH-Anteil und verkauft diesen
o Ebenso wichtig: ‚Entry-Strategie‘ bei Gründung
Seite 67
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
Doppelstock-Modell
Seite 68
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
Operative GmbH
Gesellschafter: UG 1
Gesellschafter: UG 2
Gesellschafter: Person 1
Gesellschafter: Person 2
50 % 50 %
100 % 100 %
Auch möglich: UG
Hinweis: vgl. ausführlichen Blog-Artikel „GründerBasics VI“(www.esteuerpartner.de -> InfoBlog)
Belastungsvergleich: Gewerbesteuer München und Umlandgemeinden
Seite 69
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 6
HebesätzeMünchen 490 %Olching 330 %Unterföhring 330 %Pullach 260 %Grünwald 240 %Grasbrunn 290 %
Anrechnung von GewSt auf ESt nur bis max. 380 %, d.h. ‚unter dem Strich‘ bis dahin keine GewSt-Belastung
bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Die GewSt dient vorrangig der Steuerverteilung an die Gemeinden, echte Belastung aber für Kapitalgesellschaften
Rechtsformwahl – Hinweise
o Eigenkapital einer GmbH: 25.008 Euro
o Eigenkapital einer UG: z.B. 1.008 Euro (nicht zu niedrig wählen)
o Teilbarkeit durch 2, 3, und 4
o Thema Sozialversicherung des GmbH/UG-Geschäftsführers (…)
o Achtung: ‚Registergauner‘ schicken irreführende Angebote oder falsche Rechnungen für Handels- und Unternehmensregistereinträge
Seite 70
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 7
Seite 71
Phase 2: Setup – Verträge
Verträge
o Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag,GF-Anstellung, AGB, …
o Zum Gesellschaftsvertrag:
„Persönliche Probleme lassen sich nicht vertraglich lösen“
„Eine Gesellschaft ist wie eine Ehe – nur ohne Kinder“
Seite 72
4 Gründungsphasen: Phase 3
1 2 3 4
Vorplanung Setup LaufendesGeschäft
Erweiterung,Anpassung
Seite 73
Phase 3: Laufendes Geschäft – Prozesse
Laufendes Geschäft – Termine & Prozesse einrichten
o Monatlich bis zum 10.: USt-VA / Lohnsteueranmeldung
o Heißt: Buchführung Belegablage (gescannte Belege!?)
o Controlling über Auswertungen der Buchführung (BWA / SUSA)
o Grundsätzlich: bis Ende Mai Gewinnermittlung & Steuererklärungen für Vorjahr Dauerfristverlängerung für Steuerberater
o Aufbewahrungspflicht für Dokumente: grds. 10 Jahre
Seite 74
4 Gründungsphasen: Phase 4
1 2 3 4
Vorplanung Setup LaufendesGeschäft
Erweiterung,Anpassung
Seite 75
Phase 4: Erweiterung, Anpassung
Erweiterung, Anpassung
o Neuer Innovationszyklus / Umstrukturierung
o Neufinanzierung / Exit
o Notfallplan & Vorsorge: o Vollmachten (und Login-Daten)
o Testamento Patientenverfügungo Versicherungen (BU, Krankentagegeld)
6 Projektberatung für Gründer
Milad Mesri
Vorstand Kundenbetreuung Academy Consult e.V.
Seite 76
6 Projektberatung für Gründer
Start gesonderte Präsentation – nicht online verfügbar (sorry)
Seite 77
7 Fallstricke im Sozialrecht
Oliver Penninger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht
Seite 78
Seite 79
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Welche Zweige der Sozialversicherung bestehen?
Rentenversicherung (SGB VI)
Arbeitslosenversicherung (SGB III)
Krankenversicherung (SGB V)
Unfallversicherung (SGB VII)
Pflegeversicherung (SGB XI)
Seite 80
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Grundsatz:
Versicherungspflicht besteht, wenn eine Beschäftigung gegen Entgelt vorliegt
Rentenversicherung § 1 S.1 Nr. 1 SGB VI
Arbeitslosenversicherung § 24 Abs. 1 SGB III
Krankenversicherung § 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V
Unfallversicherung § 2 Abs.1 Nr. 1 SGB VII
Seite 81
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Besteht Versicherungspflicht des Arbeitgebers selbst?
Die Frage nach der Sozialversicherungspflicht am Beispiel des
GmbH-Geschäftsführers
Seite 82
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Obwohl der Geschäftsführer einer GmbH mitunter gegenüber Mitarbeitern Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt,
kann im eigenen Belang dennoch eine Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Sozialversicherung, und mithin Versicherungspflicht,
vorliegen.
Seite 83
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
1. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Grundsatz: bei einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von mindestens 50 %, oder Sperrminorität
= keine Versicherungspflicht
2. GmbH-Fremdgeschäftsführer
Grundsatz: keine Beteiligung am Stammkapital = Versicherungsplicht
Seite 84
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Die Kapitalbeteiligung gibt nur ein erstes Indiz, ob aufgrund einer Sperrminorität ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.
Liegt hingegen keine Sperrminorität vor, so können die tatsächlichen Verhältnisse dennoch zu der Annahme führen, dass kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
„Überlagerung rechtlich bestehender Abhängigkeit durch die tatsächlichen Verhältnisse“
Seite 85
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Liegt bei meinen Mitarbeitern Sozialversicherungspflicht vor ?
Wer entscheidet hierüber
Was passiert bei einer Fehleinschätzung
Wie und wohin werden Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt
Seite 86
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt voraus:
Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt (insbes. Arbeitsverhältnis)
Fallstrick 1:
Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung
und Selbständigkeit ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt!
Seite 87
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
In der Rechtsprechung wurden Abgrenzungsmerkmale herausgearbeitet.
Es kommt stets auf die tatsächlichen Verhältnisse an (Stichwort „Gesamtbild“).
Für ein Beschäftigungsverhältnis sprechen hiernach:
Persönliche Abhängigkeit
Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung unterliegen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers
Feste Arbeitszeiten
Festes Gehalt
Seite 88
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Urlaubsanspruch
Anspruch auf Urlaubsentgelt
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Sonn-, Feiertags- & Nachtzuschläge
Unselbständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, insbesondere:
- Kein Unternehmerrisiko (keine eigenen Angestellten)
- Keine Unternehmerinitiative
- Kein Kapitaleinsatz
Seite 89
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Fallstrick 2:
Der Arbeitgeber…
…muss prüfen, ob der Arbeitnehmer/Auftragnehmer
sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist …hat die Anmeldung und jede Änderungsmeldung an die Krankenkasse als
Einzugsstelle abzugeben
…hat das beitragspflichtige Entgelt sowie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu berechnen und abzuführen
…ist Beitragsschuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (sowohl Arbeitnehmeranteil als auch Arbeitgeberanteil)
Seite 90
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Eine Fehleinschätzung wirkt sich daher finanziell ausschließlich beim Arbeitgeber aus, und zwar:
4 Jahre rückwirkend
oder
30 Jahre rückwirkend, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen
Seite 91
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung § 28 p SGB IV:
Die Rentenversicherung überprüft mindestens alle 4 Jahre, ob der Arbeitgeber seine Pflicht im Zusammenhang mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen erfüllt
Auf Dokumentation achten („Lohnkonto“) Steuerliche Prüfungen gibt es zusätzlich (weniger oft)
Seite 92
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Empfehlung:
Bei Ungewissheit des Sozialversicherungsstatus der Beschäftigten/Auftragnehmer empfiehlt sich das
Statusfeststellungsverfahren
bei der Clearingstelle der
Deutschen Rentenversicherung Bund
Seite 93
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Vorteil:
Die Entscheidung der Clearingstelle
zum Bestehen oder Nichtbestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und
zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit
wirkt zugleich bindend in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung
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B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
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B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der
„Einzugsstelle“ für die Sozialversicherungsbeiträge
(Krankenkasse) gemeldet.
Für die monatliche Datenübertragung an die Krankenkasse muss der Arbeitgeber geprüfte Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme verwenden
(online für alle möglich via www.sv.net)
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B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Fallstrick 3:
Die Leistungsgesetze der jeweiligen Sozialversicherungsträger regeln eine Vielzahl von Ausnahmen
Beispiel: Auch Selbständige können rentenversicherungspflichtig werden (§ 2 Nr. 9 SGB VI), wenn diese …
überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind (= 5/6 der Betriebs-einnahmen eines Jahres)
und
keinen eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
(mehr als 450 € monatlich)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Vielen Dank!
8 Prozesse im Start-up
Martin Schade
Unternehmensberater
Zertifizierter Projektmanagement-Fachmann
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8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den Griff?
2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
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8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den Griff?
2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
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Vom Chaos zur Ordnung
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5S-Methode
Aussortieren nicht benötigter Materialien.
SortierenSetzen
(Anordnen)
SauberkeitStandards
Selbst-diziplin
Sicherstellen, dass alles seinen Platz hat und leicht zu benutzen ist.
Reinigen des Arbeitsplatzes.Dokumentieren der Arbeitsabläufe als Standards.
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Schlüsselfaktoren für 5S
- Vorbildfunktion der Gründer
- Integration in den Arbeitsalltag als ständiger Verbesserungsprozess
- 5S im eigenen Bewusstsein halten
5S als leichter Einstieg in die Prozessoptimierung für Start-ups
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8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den Griff?
2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
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Was meine ich?
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Was verstehen die Anderen?
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Was verstehen die Anderen?
?
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Wie transportiere ich meine Idee richtig?
Ein „Bild malen“, das jeder versteht!
- Das Produkt visualisieren
- Bewusst machen: „Schritte zum Produkt“
- Schnittstellen zu anderen Bereichen finden und aufzeigen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Seite 109
Vielen Dank!
Ihre Referenten (Thema 1, 3, 5)
Harald ZanklRechtsanwalt Steuerberater
harald.zankl@esteuerpartner.de089 / 2155 69 24-00151 / 2164 39 99
Holger KockWirtschaftsprüfer Steuerberater
holger.kock@esteuerpartner.de089 / 2155 69 24-00151 / 2293 81 77
www.esteuerpartner.de
Ihre Referenten (Thema 2)
Robert BrandstätterExistenzgründungsCenterStadtsparkasse München
robert.brandstätter@sskm.de 089 / 2167-11261
www.sskm.de
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Ihre Referenten (Thema 4)
Beatrix Breitinger LL.M. / Rechtsanwältin / Maître en droit (Paris II)
Dr. Thomas Sonnenhauser, Dipl.-Chem.Deutscher Patent- und Markenanwalt
European Patent/ Trademark and Design Attorney
WUESTHOFF&WUESTHOFFSchweigerstraße 281541 MünchenTelefon +49-89-62 18 00-0breitinger@wuesthoff.desonnenhauser@wuesthoff.de
Ihre Referenten (Thema 6)
Milad MesriVorstand Kundenbetreuung Academy Consult e.V.
milad.mesri@academyconsult.de Tel.: +49 (0)176 63714787
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Ihre Referenten (Thema 7)
Oliver PenningerRechtsanwalt
mail@kanzlei-penninger.de089 / 23 888 0-0
www.kanzlei-penninger.de
Ihre Referenten (Thema 8)
Martin SchadeUnternehmensberater
martin.schade@riometa.com 0176 / 931 210 96
www.riometa.com
Für Ihre Notizen
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Für Ihre Notizen
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