2013 11 21 gruender_basics_eSteuerPartner Steuerberater.Online

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Am 21.11.13 haben wir im Rahmen der Gruenderwoche in Muenchen einen Vortag ueber wichtige Themen für Gruender, Startups und Selbstaendige gehalten.

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München, 21.11.2013

Präsentation zum Download unter www.esteuerpartner.de/gruender

AGENDA

1 Überblick

2 Bankengespräch & Finanzierung

3 Businessplan und BWL

4 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke

5 Basisthemen aus Recht & Steuer

AGENDA

6 Projektberatung für Gründer

7 Fallstricke im Sozialrecht

8 Prozesse im Start-up

Fragen / Diskussion

1 Überblick

Holger Kock

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer

http://www.eSteuerPartner.de

Harald Zankl

Steuerberater / Rechtsanwalt

http://www.eSteuerPartner.de

Seite 5

Seite 6

Gründung: Aktuelles

o Neugründungen 2012: 770.000 (2011: 835.000) - 7%

o Anteil freie Berufe gestiegen: 39 % (2011: 36 %)

o Arbeitszeit pro Woche im : 48 h Vollzeitgründer (13 h nebenberuflich)

o 42 % der Gründer erhöhen durch Selbständigkeit ihr Nettoeinkommen

o Anteil Nebenerwerbsgründer gestiegen (41 %, + 10 % zu 2011)

„Gründungsgeschehen auf dem Tiefpunkt- kein Anstieg in Sicht“

KfW Gründungsmonitor 2013

Seite 7

Gründung: Aktuelles

o Weniger Gründer aus der Arbeitslosigkeit (-32 % zu 2011)

o 2/3 der Gründer setzen Finanzmittel ein, 2/3 davon Fremdkapital

o 50 % der Mittel sind „normale“ Bankdarlehen

Seite 8

Gründung: Aktuelles

Seite 9

Gründung: Aktuelles

Seite 10

Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine

1. Fehler in Businessplan und Geschäftsmodell

2. Selbst und ständig: Ziele und Kompetenzen unklar

3. Unzureichende Marktanalyse

4. Kapitalbedarf unterschätzt, Leistungsfähigkeit überschätzt

5. Nische zu klein

Seite 11

Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine

6. Kundenorientierung fehlt

7. Falscher Umgang mit Investoren

8. Mitbewerber ignoriert

9. Fehlendes Netzwerk

10. „Teilzeitgründung“

aus: Markt und Mittelstand 11/2011

Seite 12

4 Gründungsphasen

1 2 3 4

Vorplanung Setup LaufendesGeschäft

Erweiterung,Anpassung

Die Existenzgründungsfinanzierung

Robert BrandstätterExistenzgründungsCenter

München, 21.11.2013

Vielen Dank und viel Erfolg!

wünscht: Robert BrandstätterStadtsparkasse München

3 Businessplan und BWL

Holger Kock

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer

eSteuerPartner.de

Harald Zankl

Steuerberater / Rechtsanwalt

eSteuerPartner.de

Seite 15

Seite 16

3 Businessplan und BWL

o BWL im Businessplan

o Zweck und Inhalt eines Businessplans

o Muster-Gliederung eines Businessplans

o Finanzwirtschaftliche Planungsrechnungen1. Mindestgewinn2. Gründungskosten / Investitionen3. Umsatzplanung4. Erfolgsplanung5. Cashflow Planung

Seite 17

3 Übersicht

o Grundregeln der Physik: e = mc2, v = s / t …

o Betriebswirtschaftliche Grundregeln:

o Umsatz = Preis * Menge

o Kosten = Stückkosten * Menge + Fixe Kosten

o Gewinn = Umsatz – Kosten

Seite 18

3 BWL im Businessplan

Klingt banal ist aber WICHTIG

Seite 19

3 Wie läuft die Profit Engine?

Wo liegt der BEPBreak-Even-Point?

Seite 20

3 Verläufe in der Praxis

Strukturen sind nicht linear!

o Zwecke:

o Darstellung Geschäftsidee (auch in Zahlen: Validierung & Tragfähigkeit)

o Voraussetzung für Förderung & Finanzierung

o Ermöglicht Controlling der Geschäftsidee im Zeitablauf

o Grundsätzliches:

o Keine Vorschriften – aber „best practice“

o Umfang: zweckadäquat

o Formulierungen für „unbedarfte Laien“ – keine Fachbegriffe

o Der Plan sollte von Ihnen selbst erarbeitet werden – externe Unterstützung für Fachfragen und Plausibilisierungen

Seite 21

3 Businessplan

„Planung bedeutet, Zufall durch Irrtum zu ersetzen“Albert Einstein / Winston Churchill

„Solide Planung ist die Grundlage für eine geniale Improvisation“

Jean-Paul Blum

Seite 22

3 Businessplan

1. Zusammenfassung

2. Geschäftsidee und Produkte / Dienstleistungen

3. Markt, Wettbewerb und Vertriebskonzept

4. Organisation und Leitung & Gründerteam

5. Risikoanalyse

6. Finanzwirtschaftliche Planungen (=„Zahlenteil“)

Seite 23

3 Muster-Gliederung eines Businessplans

o Was wollen Sie wo und wie zu welchen Kosten anbieten?

o Welche Produkte/Dienstleistungen?

o Welche Stückzahlen sind wann absetzbar?

o Welche Preise können Sie erzielen?

o Was ist die/der USP (Unique Selling Proposition/Point)?

o Wie skaliert das Geschäftsmodell?

o z.B. Internet vs. stationärer Einzelhandel: Amazon vs. Karstadt

- Marktzugang: Global/unbeschränkt vs. lokal/begrenzt

- Öffnungszeiten: 24h vs. fest

- Kostenstrukturen: Variabel vs. fix

Seite 24

3 Geschäftsidee

13.04.2023 Seite 25

USP (Alleinstellungsmerkmal)

Auf welcher Seite steht ein Zahnarzt-Praxisteam?www.dr-klarkowski.de www.dr-florian-bremer.de

USP: Auftritt, Preis, Marktzugang, persönliche Verbindungen, Kosten, Marke…

1. Mindestgewinn

2. Gründungskosten / Investitionen

3. Umsatzplanung

4. Erfolgsplanung

5. Cashflow Planung

(6. Bilanzplanung)

Seite 26

3 Finanzwirtschaftliche Planungen

o Ziel des Unternehmens? Nebenerwerb, Haupterwerb, New SAP/Google

o Welcher Gewinn muss mindestens erzielt werden?

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3 Mindestgewinn

pro Monat pro Jahr

Lebensunterhalt der Familie 1.000 12.000

+ Miete Privatwohnung 1.000 12.000

+ Soziale Absicherung (KV, RV) 1.000 12.000

+ Sonstige vertragliche Verpflichtungen 500 6.000

+ Rücklagen (Urlaub, Anschaffungen etc.) 500 6.000

+ Einkommensteuer (Achtung!) 1.000 12.000

= Mindestgewinn 5.000 60.000

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3 Gründungskosten / Investitionen

Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Notar, Berater, Markenschutz

Miete, Makler, Provisionen, bauliche Änderungen

PKW, Maschinen, Werkzeuge

PC, Netzwerk, Server, Software, Drucker, Telefon, Fax, Anschlüsse

Website, Logo, Geschäftsunterlagen, Visitenkarten

Büroeinrichtung, Tische, Stühle, Lampen

Lagerausstattung

….

Summe

Seite 29

Phase 1: Umsatzplanung – Bsp. Beratung / Freiberufler

Monat 1 Monat 2 Monat…

Werktage 22

- Urlaub und Krankheit -3

- Fortbildung und Verwaltung -2

- Akquise -2

= max. abrechenbare Tage 15

Auftraggeber 1 (Tagessatz X) 500

Auftraggeber … (Tagessatz …) …

Zahlung im nächsten Monat 2.500

Zahlung im übernächsten Monat 5.000

Jahr 1 Jahr 2 Jahr …

Umsatz (aus der Umsatzplanung) V 100.000 300.000

- Wareneinsatz V -50.000 -150.000

= Rohgewinn V 50.000 150.000

- Personalkosten F/V -15.000 -20.000

- Miete / Raumkosten F -10.000 -10.000

- Fahrzeugkosten F -7.000 -7.000

- Werbekosten (V) -2.000 -1.500

- Telefon, Internet F -500 -600

- Buchhaltung & Beratung F -3.000 -3.250

- Abschreibungen (Umlage Inv.) F -3.000 -3.000

- Zinsen F -1.000 0

- Sonstige Kosten V/F -14.000 -4.000

= Gewinn vor Steuern -5.000 100.000

Seite 30

3 Erfolgsplanung

Umsatz - Kosten= Gewinn

V = variabelF = fix

Seite 31

3 Planung der Finanzierung = Cashflow

Monat 1 Monat 2 Monat 3

Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 1. 1.000 1.500

+ Einzahlungen aus +2.000

Kundenzahlungen, Bareinnahmen, Sonstige

- Auszahlungen für -1.500

Kosten: Waren, laufenden Kosten, Gehälter

Investitionen

Zinsen und Tilgungen

Steuern

Privatentnahmen

= Veränderungen (= Einzahlungen – Auszahlungen) +500

= Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 30. 1.500

Einzahlungen- Auszahlungen= Cashflow

Seite 32

3 The name of the game: CASHFLOW

Finanzierungs-bedarf!

positiver Cashflow

CF in €

Seite 33

4 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke

Beatrix Breitinger LL.M. / Rechtsanwältin / Maître en droit (Paris II)

Dr. Thomas Sonnenhauser, Dipl.-Chem.Deutscher Patent- und Markenanwalt

European Patent/ Trademark and Design Attorney

WUESTHOFF&WUESTHOFFSchweigerstraße 281541 MünchenTelefon +49-89-62 18 00-0breitinger@wuesthoff.desonnenhauser@wuesthoff.de

Seite 34

Welche Schutzrechte gibt es?

o Marke Beliebig verlängerbarer Schutz für Produkt-/Firmennamen (z.B.

Worte, Bilder)

o Patent Meist auf max. 20 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von

technischen Innovationen (Gegenstände, Verfahren)

o GebrauchsmusterAuf max. 10 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von technischen

Innovationen (Gegenstände)

o GeschmacksmusterAuf max. 25 Jahre begrenzter Schutz von Produktgestaltungen

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Warum ist Markenrecht für mich als Unternehmensgründer wichtig?

o Schutzrechte (z.B. Marken) von Wettbewerbern können die eigenen Aktivitäten behindern (z.B. eigene Produktbezeichnung darf nicht verwendet werden) – dies ist umso schlimmer, je mehr sich das neue Unternehmen schon etabliert hat und je mehr Aufwand bereits getätigt wurde

o Wettbewerber können Schadenersatz verlangen (z.B. Umsatzeinbußen, Rufschädigung)

o Man kann mit eigenen Marken gegen neue/jüngere Marken von Wettbewerbern vorgehen (Widerspruchsverfahren vor dem Patentamt, Abmahnung, Klage vor den zuständigen Zivilgerichten) und damit die eigenen Position/Goodwill verteidigen

Seite 36

Verschiedene Markenformen

Tastmarke GeschmacksmusterBildmarke Klangmarke

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Was ist eine Marke?

o Die Funktion einer Marke ist, einen Hinweis zu geben, dass ein bestimmtes Produkt oder Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen stammt (bessere Abgrenzung von der Konkurrenz)

Schutzvoraussetzungen

o Unterscheidungskraft („eon®“ für Strom vs. StarTape für Klebebänder)

o Kein Freihaltebedürfnis (soll nicht beschreibend für Produkte sein, z.B. Best Ice für Speiseeis)

o Keine Irreführung, keine Hoheitszeichen (keine Deutschlandflagge)

o Kein Eintragungshindernis: Identische / ähnliche bereits bestehende Marken Dritter (Mixery ./. MYSTERY); allerdings Möglichkeit der Einlegung eines Widerspruchs

Was ist eine Marke? Was sind die Schutzvorraussetzungen?

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Was schützt eine Marke und wo entfaltet sie ihre Wirkung?

o Eine Marke gewährt ein ausschließliches Recht, die Marke zu benutzen und Dritten zu untersagen, dieselbe oder eine ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen wie diejenigen, für welche die Marke geschützt ist, zu benutzen.

o Eine Gemeinschaftsmarke gewährt Schutz in der gesamten Europäischen Gemeinschaft, eine deutsche Marke in Deutschland. In einer internationalen Marke (IR) gewährt Schutz in den in ihr benannten Ländern, sofern der Schutz von den nationalen Markenämtern der benannten Länder nicht v. A. w. verweigert wird.

o Eine Marke gilt zehn Jahre und kann danach unbeschränkt jeweils um weitere Zeiträume von zehn Jahren verlängert werden.

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Welchen Schutzumfang hat eine Marke?

o Schutz gegen identische und ähnliche Produkt-/Firmennamen

o Wichtig für die Frage der „Ähnlichkeit“ ist grds. der Gesamteindruck der Marken, d.h. Wort- und Bildbestandteile. Umso mehr Bestandteile eine Marke hat, umso enger der Schutzbereich: z.B. Schutzbereich von BMW ohne Bild (Wortmarke) ist größer als von BMW mit Bild (Wort-/ Bildmarke); Aber: Bildbestandteil kann notwendig sein, damit Marke hinreichende Unterscheidungskraft erlangt, siehe „Bio Markt“.

BMW

Seite 40

4 Phasen zur eigenen Schutzrechtsstrategie

1 2 3 4

Ziele definieren

Markt-/Wettbewerbs-situationanalysieren

Ziele anpassen/abändern

Markenstrategie entwickeln

Seite 41

Phase 1

1 2 3 4

Ziele definieren

Überlegen, welche Waren- und/oder Dienstleistungen man anbieten möchte, welche Bezeichnungen oder Logos man dafür verwenden möchte, und wie die angedachten Produktbezeichnungen verwendet werden sollen (als reines Wort oder auch zusammen mit Bildbestandteilen)

Suche nach existierenden deutschen Marken:http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteigerSuche nach existierenden Gemeinschaftsmarken:http://oami.europa.eu/CTMOnlineSuche nach existierenden internationalen Marken:http://www.wipo.int/romarin

Seite 42

Phase 2

1 2 3 4

Markt-/ Wettbewerbs-situationanalysieren

Analyse des Umfelds hinsichtlich bestehender Marken, Unternehmensnamen, Produktnamen, Logos etc.

In Hinblick auf das Analyseergebnis aus Schritt 2 ggf. Firmen- und Produktnamen oder Logo anpassen oder auch entsprechend Schritt 1 und 2 einen neuen Namen suchen

Seite 43

Phase 3

1 2 3 4

Ziele anpassen/abändern

Markenstrategie für eigene Position entwickeln (zusammen mit Patent-/ Markenanwalt), ggf. Marke(n) oder andere Schutzrechte anmelden, Benutzung der Marke planen, Markenüberwachungssystem einrichten

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Phase 4

1 2 3 4

Strategie entwickeln und Launch

Seite 45

Zusammenfassung

o Schutzrechte von Wettbewerbern (z.B. Marken) können die (Weiter-) Verwendung des eigenen Firmennamens oder eigener Produktnamen bzw. Produktdesigns verhindern

o Eigene Schutzrechte helfen den Goodwill der Firma zu vergrößern und zu bewahren.

o Es empfiehlt sich die Entwicklung einer Markenstrategie, basierend auf einer Analyse der Wettbewerbssituation und des Marktes, in der frühen Planungsphase der Firma

o Zudem sollte eine kontinuierliche Überwachung der Aktivitäten von Wettbewerbern erfolgen und eine Markenüberwachung eingerichtet werden

Seite 46

Ihre Referenten

Dr. Thomas SonnenhauserPatentanwalt

sonnenhauser@wuesthoff.de 089 / 62 18 00-0

Beatrix Breitinger Rechtsanwältin

breitinger@wuesthoff.de 089 / 62 18 00-0

5 Basisthemen aus Recht & Steuer

Harald Zankl

Steuerberater / Rechtsanwalt

eSteuerPartner.de

Holger Kock

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer

eSteuerPartner.de

Seite 47

Seite 48

Neu: eBook „Basics aus Steuern & Recht“

http://jo.my/ebook

Dieses Buch kann hier als eBook frei heruntergeladen werden

Seite 49

4 Gründungsphasen: Phase 1

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Vorplanung Setup LaufendesGeschäft

Erweiterung,Anpassung

Vorplanung

o Versicherungsstatus klären: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, ggf. Rechtsschutz

o Finanzierung/Businessplan/Markenrechte!?

o Arbeitsagentur: Gründungszuschuss prüfen (Antrag nur vor Selbstständigkeit möglich), beachte: Gründungszuschuss wurde geändert!

o Steuerlich: vorweggenommene Betriebsausgaben möglich (Anlaufkosten)

„ausreichender Zusammenhang mit Gewinnerzielung“

Seite 50

Phase 1: Vorplanung

Seite 51

4 Gründungsphasen: Phase 2

1 2 3 4

Vorplanung Setup LaufendesGeschäft

Erweiterung,Anpassung

Überblick

o Vorprüfung: Tätigkeit gewerblich / freiberuflich? Erlaubnis notwendig?

o Rechtsformwahl, ggf. Gesellschaftsstruktur

o notwendige Verträge (AGB, Arbeitsverträge)

o Nochmals: betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht)

Seite 52

Phase 2: Setup

Gewerblich vs. Freiberuflich

o Gewerberecht gilt weitestgehend nicht für Freiberufler

o Freiberufler: Keine IHK-Zwangsmitgliedschaft und keine Gewerbesteuer

o Gewerbetreibende: Gewerbesteuer ab Gewinn von 24.500 Euro (GmbH/UG: ab 1 Euro Gewinn); IHK

Meldepflichten unterschiedlich / Rechtsformwahl

Seite 53

Phase 2: Setup – Vorprüfung Tätigkeit

Gewerbe

o Gewerbeanmeldung bei der Gewerbeaufsicht (München: KVR)

o Seltener: ‚echte‘ Erlaubnis notwendig (z.B. Immobilien- und Versicherungsmakler)

o Finanzamt erhält einen „Abdruck“…

o …und schickt Fragebogen

Freiberufler

o Keine Gewerbeanmeldung, aber: Finanzamt benachrichtigen (Meldepflicht § 138 AO)

o Finanzamt…

o schickt Fragebogen

Seite 54

Phase 2: Setup – Meldepflichten

Überblick wichtige Punkte im Fragebogen

o Empfehlung: Lastschriftverfahren

o Angaben zu Vorauszahlungen

o Gewinnermittlungsart

o Umsatzsteuer I: Kleinunternehmer vs. Unternehmer

o Umsatzsteuer II: Soll- vs. Ist-Versteuerung

o Umsatzsteuer III: Dauerfristverlängerung

Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics I“ zum Thema!(www.esteuerpartner.de -> InfoBlog)

Seite 55

Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt

Seite 56

Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 2

Empfehlung: realistische Angaben, keine „Bugwelle“ erzeugen!

Seite 57

Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 3

Seite 58

Phase 2: Setup – Buchführungspflicht

Buchführungs-/Bilanzierungspflicht:

o Kapitalgesellschaften (GmbH/UG/AG)

o Alle Kaufleute, aber nicht wenn: max. 500.000 Euro Umsatz / 50.000 Euro Gewinn (§ 241a HGB / § 141 AO)

o Keine Bf-Pflicht: Freiberufler ( Einnahmenüberschussrechnung)

o Ausnahme: freiwillige Buchführung

Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics IV“ zum Thema EÜR!(www.esteuerpartner.de -> InfoBlog)

Seite 59

Phase 2: Setup – Umsatzsteuer

Überblick Umsatzsteuer

o Steuerpflichtig ist der ‚Unternehmer‘ muss Umsatzsteuer „einziehen“

o Unternehmer kalkuliert intern netto, schreibt Rechnungen brutto

o Umsatzsteuer weiter ans Finanzamt zu zahlen:o Eingenommene Umsatzsteuer (aus eigenen Rechnungen) minuso Gezahlte Umsatzsteuer (= ‚Vorsteuer‘ aus Einkäufen) ergibt Zahllast ans Finanzamt

o Monatlich/Vierteljährlich: Umsatzsteuervoranmeldungen (‚USt-VA‘)

o In der Rechnung: bestimmte Angaben sind Pflicht (z.B. Steuernummer, Leistungsbeschreibung)

Seite 60

Phase 2: Setup – Umsatzsteuer

Beispiel Umsatzsteuer/Vorsteuer

o Preiskalkulation des Unternehmers ergibt:„Mein Produkt soll 200 Euro einbringen“ (= netto)

o Aber Umsatzsteuerpflicht USt/MwSt. 19 % noch obenauf

o Bruttoendpreis ist 238 Euro

o 38 Euro müssen ans Finanzamt (Umsatzsteuer)

Vorsteuer

o Unternehmer kauft z.B. Festplatte beim Händler für 59,50 Euro

o In Händlerrechnung: „50 Euro + 19 % MwSt. = 59,50 Euro“

o 9,50 Euro holt sich der Unternehmer vom Finanzamt (Vorsteuer)

USt-Voranmeldung

o Am Monatsende: „38 Euro Umsatzsteuer minus 9,50 Euro Vorsteuer“

o Zu zahlen ans Finanzamt: nur 28,50 Euro

Seite 61

Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 2

Umsatzsteuer – Ausnahme: Kleinunternehmerregelung

o Umsatz (Einnahmen) ≤ 17.500 Euro

o Dann keine Umsatzsteuer ans Finanzamt, keine USt-VA

o Aber: kein Vorsteuerabzug Nachteil!

o Vorteil, wenn Privatkunden (B2C) und wenig Vorsteuer

o Wichtig: keine Umsatzsteuer in die eigenen Rechnungen schreiben!

Seite 62

Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 4

Seite 63

Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 3

Umsatzsteuer – Soll- vs. Istversteuerung

o Standard: Soll

o Im Monat der Rechnungsstellung: Zahllast ans Finanzamt

o Liquiditätsfalle!

o Istversteuerung = Privileg Zahlung der Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang

o Voraussetzung: Umsatz Vorjahr ≤ 500.000 Euro (oder Freiberufler)

Seite 64

Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 3

oder

oder

Rechtsformwahl wird beeinflusst durch…

o Tätigkeit: u.U. Rechtsform nicht zulässig

o Wie viele Personen gründen?

o Umfang des Unternehmens / Marktauftritt / Kapital (UG vs. GmbH)

o Kosten der Rechtsform: Buchführung/Bilanzen

o „Steuerungsaufwand“: Vermögenstrennung / Handelsregistereintragungen

o Haftungsfragen: juristische Person vs. Personengesellschaften

o Achtung: Bürgschaften hebeln Haftungsbeschränkungen aus!

o Steuerthemen, z.B. Verlustverrechnung nicht bei GmbH/UG

Seite 65

Phase 2: Setup – Rechtsformwahl

Seite 66

Phase 2: Setup – Rechtsformwahl

Mindestkapital Haftung Kosten Aufwand

Einzelunternehmen - voll gering gering

GbR, oHG, KG - voll gering gering

Partnerschaft - (noch) voll gering gering

GmbH, UG 25.000 / 1 Euro begrenzt mittel(Bilanz)

mittel

GmbH & Co. KG - begrenzt mittel(Bilanz)

mittel

AG 50.000 Euro begrenzt eher hoch(Bilanz)

eher hoch

Anmerkungen zur Steuerbelastung im Vergleich

o Bei Gewinnen ist Steuerbelastung weitgehend gleich strukturierbar

o z.B. GmbH + Geschäftsführergehalt vs. Personengesellschaft vs. Einzelunternehmen (für laufendes Einkommen!)

o Wichtig aber: Exit-Strategie bei Unternehmensverkauf

o Veräußerung von Anteilen durch Körperschaft ‚an einer Körperschaft‘ ist zu 95 % steuerfrei (es gibt Ausnahmen)

o z.B. UG hält GmbH-Anteil und verkauft diesen

o Ebenso wichtig: ‚Entry-Strategie‘ bei Gründung

Seite 67

Phase 2: Setup – Rechtsformwahl

Doppelstock-Modell

Seite 68

Phase 2: Setup – Rechtsformwahl

Operative GmbH

Gesellschafter: UG 1

Gesellschafter: UG 2

Gesellschafter: Person 1

Gesellschafter: Person 2

50 % 50 %

100 % 100 %

Auch möglich: UG

Hinweis: vgl. ausführlichen Blog-Artikel „GründerBasics VI“(www.esteuerpartner.de -> InfoBlog)

Belastungsvergleich: Gewerbesteuer München und Umlandgemeinden

Seite 69

Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 6

HebesätzeMünchen 490 %Olching 330 %Unterföhring 330 %Pullach 260 %Grünwald 240 %Grasbrunn 290 %

Anrechnung von GewSt auf ESt nur bis max. 380 %, d.h. ‚unter dem Strich‘ bis dahin keine GewSt-Belastung

bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Die GewSt dient vorrangig der Steuerverteilung an die Gemeinden, echte Belastung aber für Kapitalgesellschaften

Rechtsformwahl – Hinweise

o Eigenkapital einer GmbH: 25.008 Euro

o Eigenkapital einer UG: z.B. 1.008 Euro (nicht zu niedrig wählen)

o Teilbarkeit durch 2, 3, und 4

o Thema Sozialversicherung des GmbH/UG-Geschäftsführers (…)

o Achtung: ‚Registergauner‘ schicken irreführende Angebote oder falsche Rechnungen für Handels- und Unternehmensregistereinträge

Seite 70

Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 7

Seite 71

Phase 2: Setup – Verträge

Verträge

o Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag,GF-Anstellung, AGB, …

o Zum Gesellschaftsvertrag:

„Persönliche Probleme lassen sich nicht vertraglich lösen“

„Eine Gesellschaft ist wie eine Ehe – nur ohne Kinder“

Seite 72

4 Gründungsphasen: Phase 3

1 2 3 4

Vorplanung Setup LaufendesGeschäft

Erweiterung,Anpassung

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Phase 3: Laufendes Geschäft – Prozesse

Laufendes Geschäft – Termine & Prozesse einrichten

o Monatlich bis zum 10.: USt-VA / Lohnsteueranmeldung

o Heißt: Buchführung Belegablage (gescannte Belege!?)

o Controlling über Auswertungen der Buchführung (BWA / SUSA)

o Grundsätzlich: bis Ende Mai Gewinnermittlung & Steuererklärungen für Vorjahr Dauerfristverlängerung für Steuerberater

o Aufbewahrungspflicht für Dokumente: grds. 10 Jahre

Seite 74

4 Gründungsphasen: Phase 4

1 2 3 4

Vorplanung Setup LaufendesGeschäft

Erweiterung,Anpassung

Seite 75

Phase 4: Erweiterung, Anpassung

Erweiterung, Anpassung

o Neuer Innovationszyklus / Umstrukturierung

o Neufinanzierung / Exit

o Notfallplan & Vorsorge: o Vollmachten (und Login-Daten)

o Testamento Patientenverfügungo Versicherungen (BU, Krankentagegeld)

6 Projektberatung für Gründer

Milad Mesri

Vorstand Kundenbetreuung Academy Consult e.V.

Seite 76

6 Projektberatung für Gründer

Start gesonderte Präsentation – nicht online verfügbar (sorry)

Seite 77

7 Fallstricke im Sozialrecht

Oliver Penninger

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht

Seite 78

Seite 79

A. Sozialversicherungsstatus des Gründers

Welche Zweige der Sozialversicherung bestehen?

Rentenversicherung (SGB VI)

Arbeitslosenversicherung (SGB III)

Krankenversicherung (SGB V)

Unfallversicherung (SGB VII)

Pflegeversicherung (SGB XI)

Seite 80

A. Sozialversicherungsstatus des Gründers

Grundsatz:

Versicherungspflicht besteht, wenn eine Beschäftigung gegen Entgelt vorliegt

Rentenversicherung § 1 S.1 Nr. 1 SGB VI

Arbeitslosenversicherung § 24 Abs. 1 SGB III

Krankenversicherung § 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V

Unfallversicherung § 2 Abs.1 Nr. 1 SGB VII

Seite 81

A. Sozialversicherungsstatus des Gründers

Besteht Versicherungspflicht des Arbeitgebers selbst?

Die Frage nach der Sozialversicherungspflicht am Beispiel des

GmbH-Geschäftsführers

Seite 82

A. Sozialversicherungsstatus des Gründers

Obwohl der Geschäftsführer einer GmbH mitunter gegenüber Mitarbeitern Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt,

kann im eigenen Belang dennoch eine Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Sozialversicherung, und mithin Versicherungspflicht,

vorliegen.

Seite 83

A. Sozialversicherungsstatus des Gründers

1. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Grundsatz: bei einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von mindestens 50 %, oder Sperrminorität

= keine Versicherungspflicht

2. GmbH-Fremdgeschäftsführer

Grundsatz: keine Beteiligung am Stammkapital = Versicherungsplicht

Seite 84

A. Sozialversicherungsstatus des Gründers

Die Kapitalbeteiligung gibt nur ein erstes Indiz, ob aufgrund einer Sperrminorität ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.

Liegt hingegen keine Sperrminorität vor, so können die tatsächlichen Verhältnisse dennoch zu der Annahme führen, dass kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

„Überlagerung rechtlich bestehender Abhängigkeit durch die tatsächlichen Verhältnisse“

Seite 85

B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

Liegt bei meinen Mitarbeitern Sozialversicherungspflicht vor ?

Wer entscheidet hierüber

Was passiert bei einer Fehleinschätzung

Wie und wohin werden Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt

Seite 86

B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt voraus:

Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt (insbes. Arbeitsverhältnis)

Fallstrick 1:

Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung

und Selbständigkeit ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt!

Seite 87

B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

In der Rechtsprechung wurden Abgrenzungsmerkmale herausgearbeitet.

Es kommt stets auf die tatsächlichen Verhältnisse an (Stichwort „Gesamtbild“).

Für ein Beschäftigungsverhältnis sprechen hiernach:

Persönliche Abhängigkeit

Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung unterliegen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers

Feste Arbeitszeiten

Festes Gehalt

Seite 88

B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

Urlaubsanspruch

Anspruch auf Urlaubsentgelt

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Sonn-, Feiertags- & Nachtzuschläge

Unselbständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, insbesondere:

- Kein Unternehmerrisiko (keine eigenen Angestellten)

- Keine Unternehmerinitiative

- Kein Kapitaleinsatz

Seite 89

B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

Fallstrick 2:

Der Arbeitgeber…

…muss prüfen, ob der Arbeitnehmer/Auftragnehmer

sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist …hat die Anmeldung und jede Änderungsmeldung an die Krankenkasse als

Einzugsstelle abzugeben

…hat das beitragspflichtige Entgelt sowie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu berechnen und abzuführen

…ist Beitragsschuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (sowohl Arbeitnehmeranteil als auch Arbeitgeberanteil)

Seite 90

B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

Eine Fehleinschätzung wirkt sich daher finanziell ausschließlich beim Arbeitgeber aus, und zwar:

4 Jahre rückwirkend

oder

30 Jahre rückwirkend, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen

Seite 91

B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung § 28 p SGB IV:

Die Rentenversicherung überprüft mindestens alle 4 Jahre, ob der Arbeitgeber seine Pflicht im Zusammenhang mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen erfüllt

Auf Dokumentation achten („Lohnkonto“) Steuerliche Prüfungen gibt es zusätzlich (weniger oft)

Seite 92

B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

Empfehlung:

Bei Ungewissheit des Sozialversicherungsstatus der Beschäftigten/Auftragnehmer empfiehlt sich das

Statusfeststellungsverfahren

bei der Clearingstelle der

Deutschen Rentenversicherung Bund

Seite 93

B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

Vorteil:

Die Entscheidung der Clearingstelle

zum Bestehen oder Nichtbestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und

zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit

wirkt zugleich bindend in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung

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B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

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B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der

„Einzugsstelle“ für die Sozialversicherungsbeiträge

(Krankenkasse) gemeldet.

Für die monatliche Datenübertragung an die Krankenkasse muss der Arbeitgeber geprüfte Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme verwenden

(online für alle möglich via www.sv.net)

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B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter

Fallstrick 3:

Die Leistungsgesetze der jeweiligen Sozialversicherungsträger regeln eine Vielzahl von Ausnahmen

Beispiel: Auch Selbständige können rentenversicherungspflichtig werden (§ 2 Nr. 9 SGB VI), wenn diese …

überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind (= 5/6 der Betriebs-einnahmen eines Jahres)

und

keinen eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen

(mehr als 450 € monatlich)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Vielen Dank!

8 Prozesse im Start-up

Martin Schade

Unternehmensberater

Zertifizierter Projektmanagement-Fachmann

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8 Prozesse im Start-up

1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den Griff?

2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?

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8 Prozesse im Start-up

1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den Griff?

2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?

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Vom Chaos zur Ordnung

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5S-Methode

Aussortieren nicht benötigter Materialien.

SortierenSetzen

(Anordnen)

SauberkeitStandards

Selbst-diziplin

Sicherstellen, dass alles seinen Platz hat und leicht zu benutzen ist.

Reinigen des Arbeitsplatzes.Dokumentieren der Arbeitsabläufe als Standards.

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Schlüsselfaktoren für 5S

- Vorbildfunktion der Gründer

- Integration in den Arbeitsalltag als ständiger Verbesserungsprozess

- 5S im eigenen Bewusstsein halten

5S als leichter Einstieg in die Prozessoptimierung für Start-ups

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8 Prozesse im Start-up

1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den Griff?

2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?

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Was meine ich?

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Was verstehen die Anderen?

Seite 107

Was verstehen die Anderen?

?

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Wie transportiere ich meine Idee richtig?

Ein „Bild malen“, das jeder versteht!

- Das Produkt visualisieren

- Bewusst machen: „Schritte zum Produkt“

- Schnittstellen zu anderen Bereichen finden und aufzeigen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Vielen Dank!

Ihre Referenten (Thema 1, 3, 5)

Harald ZanklRechtsanwalt Steuerberater

harald.zankl@esteuerpartner.de089 / 2155 69 24-00151 / 2164 39 99

Holger KockWirtschaftsprüfer Steuerberater

holger.kock@esteuerpartner.de089 / 2155 69 24-00151 / 2293 81 77

www.esteuerpartner.de

Ihre Referenten (Thema 2)

Robert BrandstätterExistenzgründungsCenterStadtsparkasse München

robert.brandstätter@sskm.de 089 / 2167-11261

www.sskm.de

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Ihre Referenten (Thema 4)

Beatrix Breitinger LL.M. / Rechtsanwältin / Maître en droit (Paris II)

Dr. Thomas Sonnenhauser, Dipl.-Chem.Deutscher Patent- und Markenanwalt

European Patent/ Trademark and Design Attorney

WUESTHOFF&WUESTHOFFSchweigerstraße 281541 MünchenTelefon +49-89-62 18 00-0breitinger@wuesthoff.desonnenhauser@wuesthoff.de

Ihre Referenten (Thema 6)

Milad MesriVorstand Kundenbetreuung Academy Consult e.V.

milad.mesri@academyconsult.de Tel.: +49 (0)176 63714787

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Ihre Referenten (Thema 7)

Oliver PenningerRechtsanwalt

mail@kanzlei-penninger.de089 / 23 888 0-0

www.kanzlei-penninger.de

Ihre Referenten (Thema 8)

Martin SchadeUnternehmensberater

martin.schade@riometa.com 0176 / 931 210 96

www.riometa.com

Für Ihre Notizen

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Für Ihre Notizen

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