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2015
Kurzexposé
BÜROHAUS IN INNENSTADTLAGE STUTTGART
Kronenstr.51
70174 Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 2
Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
Eckdaten
Adresse: Kronenstr.51 70174 Stuttgart
Baujahr: 1960
Zustand: gepflegt
Modernisierung: 2000
Etagenzahl: 6
Quali. Ausstattung: Normal
Energieausweistyp: Energieverbrauchs-kennwert
Energiekennwert: 313 kWh/(m²*a)
Personenaufzug: Ja
Courtage: Courtagefrei
Flächenangaben:
Bürofläche: ca. 1229m²
Nutzfläche: ca. 179 m²
Gesamtfläche: ca. 1309 m²
Mietpreis 14,50 €/m²
Nebenkosten 3,00 €/m²
Eckdaten
Objekt: 1960 errichtetes Bürogebäude in 1A werbewirsamer Citylage. Perfekt für
Unternehmen geeignet welche eine optimale und zentrale Infrastrucktur im
Herzen Stuttgarts bevorzugen. Zentral aber dennoch Ruhige Lage. Die Miete wird
ohne Umsatzsteuer berechnet. Eine flexible Raumaufteilung ist möglich. Geeignet
auch für Bildungseinrichtungen oder Kreativbereiche.
Lage: Hervorragende, innerstädtische Lage mit bester ÖpNV Anbindungen. B14 und
B27 liegen unmittelbar vor der Haustüre. Perfekte Anbindung an das öffentliche
Nah- und Fernverkehrsnetz, durch die unmittelbare Nähe zum Hauptbahnhof.
(5 min)
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 3
Lageplan
Objektbild
Ihr Ansprechpartner Michael Barth T: +49() (711)128503-20 F: +49 (711) 128 503 - 99 E-Mail: m.barth@drbolz.de
Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co. KG Rosenbergstraße 16 70174 Stuttgart www.drbolz.de
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 4
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Angebot
Sofern Sie von Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG ein Exposé für eine
bestimmte Immobilie bzw. Liegenschaft erhalten haben, wird Ihnen
damit der Abschluss eines Maklervertrages zu den nachgenannten
Konditionen angeboten. Das Angebot versteht sich freibleibend und
unverbindlich und ist ausschließlich für den Interessenten als Empfänger
bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist ohne
ausdrückliche Zustimmung untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird für den
Fall des Abschlusses des Hauptvertrages mit einem Käufer, welcher
unmittelbar oder mittelbar Kenntnis von dem Angebot durch den Interes-
senten erhalten hat, die Provision (Ziffer 3) fällig.
2. Unbekanntes Angebot
Der Interessent bestätigt, dass ihm das unterbreitete Angebot bisher
unbekannt war. Bei vorheriger Kenntnis des angebotenen Objektes hat
der Interessent diese unverzüglich anzuzeigen. Wird eine bestehende
Vorkenntnis nicht unverzüglich angezeigt, so akzeptiert er die
provisionspflichtige Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit. Ein
Courtageanspruch entsteht auch dann, wenn ein kausaler Beitrag durch
Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG zum Abschluss eines
Hauptvertrages geleistet wurde.
3. Entstehen des Courtageanspruchs
Unser Courtageanspruch entsteht, sobald durch unserer Tätigkeit, ein
Nachweis und/oder eine Vermittlung eines Hauptvertrag bezüglich des
von uns benannten Objektes zu Stande kommt. Hierbei genügt die
Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Wird ein Hauptvertrag zu anderen als
den ursprünglichen Konditionen angebotenen Bedingungen
abgeschlossen oder kommt ein Vertrag für ein anderes Objekt des von
uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt das
unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene
Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch
ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem
angebotenen Geschäft abweicht.
Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung
lässt unseren Courtageanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der
Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittrechts
erlischt, sofern dies aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder
in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der
Courtageanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des
Hauptvertrages aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich
des Maklers liegen, unberührt. Der Provisionsanspruch entsteht
insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt
Objekt und/oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt
Miete oder Kauf.
4. Fälligkeit des Courtageanspruchs
Unsere Courtage wird unmittelbar bei Abschluss des Hauptvertrages
fällig. Die Courtage ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach
Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a über dem
Basiszinssatz fällig.
Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme, so ist
der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen
Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Courtageanspruches zu
erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns
eine einfache Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.
Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Courtagesätze zwischen dem
Kunden und uns als vereinbart und sind von diesem mit Entstehen
unseres Courtageanspruchs gemäß Ziff. 4 an uns zu zahlen.
Davon abweichende Regelungen sind im Exposé benannt, bzw.
bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
Die Berechnung der Courtage erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen:
von dem Wert bis € 5 Mio.: 4%
von dem Wert über € 5 Mio. bis € 20 Mio.: 3%
von dem Wert über € 20 Mio.: 2%
4.1 Bei Paket- /Portfolioverkäufen wird jedes Objekt zu seinem
Einzelwert verrechnet. Die Summe der Einzelcourtagen ergibt die
Gesamtprovision.
4.2 Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des
vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung
stehenden Nebenleistungen.
4.3 Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen
Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Vertrags-
wertes.
4.4 Bestehen hinsichtlich des verkauften Grundstücks in der
vorstehenden unter Ziff.4 bis 4.3 genannten Fällen vertragliche
Vereinbarungen oder sonstige Abreden, welche die wirtschaftliche
Verwertung des Grundstücks, d.h. insbesondere, aber nicht
abschließend, Generalübernehmer-, Generalunternehmerverträge,
sämtliche Bau- und Architektenleistungen betreffenden(Projektierung),
so wird der wirtschaftliche Wert dieser Projektierung bei der Berechnung
der Courtage zum vereinbarten Grundstückskaufpreis, dem Wert des
Erbbaurechts oder dem Vertragswert bei der Übertragung von
Gesellschaftsrechten hinzugerechnet.
4.5 Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Courtage
1 % des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Die
Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises und
aller damit im Zusammenhange stehenden Nebenleistungen
4.6 Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von unter 10 Jahren beträgt die
Courtage 2,5 Bruttomieten (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten-
vorauszahlungen) zahlbar durch den Kunden. Bei Verträgen mit einer
Laufzeit über 10 Jahre und mehr beträgt die Courtage 3 Bruttomieten
(Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlungen) zahlbar durch den
Kunden. Bei Vereinbarungen von Optionen- auch wenn deren Ausübung
noch ungewiss ist- hinsichtlich Flächen und Laufzeit bzw. bei
Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit
und der vorstehenden Courtagesätzen erhöht sich die Courtage um
eine weitere Bruttomonatsmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten-
vorauszahlungen) zahlbar durch den Kunden. Bei der Berechnung der
Bruttomonatsmiete bleiben Zeiten, während deren keine oder eine
geminderte Mieten zu zahlen ist unberücksichtigt. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten beim Abschluss eines Pachtvertrages
entsprechen.
Die vorstehenden Courtagesätze verstehen sich jeweils zzgl.
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Vertrages entsprechen der Erwerb des Objektes
im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen und
ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren
Objektes des Verkäufers.
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 5
6. Haftungsausschluss
Die in diesem Angebot gemachten Angaben sollen dem
Kaufinteressenten nur einen allgemeinen Eindruck über das Objekt
vermitteln. Der Herausgeber dieses Exposés steht dem Interessenten
für Detailangaben und die Beantwortung ergänzender Fragen zur
Verfügung. Sämtliche Angaben, Darstellungen und Berechnungen sind
nach dem gegenwärtigen Informationsstand zusammengestellt. Eine
Garantie für die Richtigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen
werden.
Aussagen über den baulichen Zustand der Objekte beziehen sich auf
den uns bekannt gemachten Angaben zum Bauzustand. Alle genannten
Daten u. Zahlen sind circa Angaben gemäß den uns zur Verfügung
gestellten Informationen, Rundungsdifferenzen sind möglich. Die
Besichtigung des Kaufobjektes wird empfohlen, ggf. darüber hinaus die
Erstellung eines eigenen Aufmaßes, die Begutachtung durch einen
Bausachverständigen etc.
Die Haftung des Erstellers für unrichtige und unvollständige Angaben
oder für die Verletzung bestehender Aufklärungs- und Hinweispflichten
ist gegenüber dem Erwerber bezüglich Vermögensschäden auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG haftet - gleich aus welchem
Rechtsgrund – unbegrenzt nur für Schäden, welche durch einen
Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht werden. Sofern zwischen den Parteien nichts
vereinbart wurde, ist eine Haftung auf die Gesamtsumme von 50.000
Euro beschränkt.
7. Erklärung zur Vertraulichkeit
Die Offerte sowie alle weiteren Daten die im Zusammenhang mit einem
Immobilienangebot übermittelt werden sind freibleibend, geschützt und
nur für den uns bekannten Interessenten bestimmt.
Eine Weitergabe dieser von uns übermittelten Daten u. Informationen an
Dritte sowie deren Vervielfältigung oder Veröffentlichung ohne unsere
vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.
Kommt es zu einer unberechtigten Weitergabe eines Exposés’ sowie
von Daten und Informationen behält sich Dr. Bolz Immobilien GmbH &
Co KG die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
8. Geldwäscheprüfung
Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG ist gemäß dem Geldwäschegesetz
(GwG) zur Identifikation der Kunden verpflichtet. Darüber hinaus
verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen
Informationen und Unterlagen zu Verfügung zu stellen sowie
Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9. Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des
Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Dr. Bolz
Immobilien GmbH & Co KG ist ferner berechtigt, weitere Personen mit
der Abwicklung eines Mandats zu beauftragen und einen Teil der
Courtage an diese abzuführen.
10. Presse / Veröffentlichung
Sofern Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG eine erfolgreiche
Transaktion betreut oder an deren Abschluss maßgeblich beteiligt war,
verpflichtet sich der Auftraggeber und/oder Käufer, in seinen
Presseerklärungen und/oder Veröffentlichungen Dr. Bolz Immobilien
GmbH & Co KG als Transaktionspartner zu benennen.
11. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäfts-
bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle
eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die
gesetzlichen Bestimmungen.
12. Aktuelle Fassung / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie in deutscher
Sprache. Ein mit uns abgeschlossener Vertrag unterliegt deutschem
Recht. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: Stuttgart, August 16
2015
Exposé
BÜROHAUS IN INNENSTADTLAGE STUTTGART
Kronenstr.51
70174 Stuttgart
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 2
Vorwort
Lieber Immobilieninteressent, liebe Immobilieninteressentin,
Dr. Bolz Immobilien steht seit über 20 Jahren für eine gelungene Verbindung von Tradition und Moderne
in der Immobilienberatung.
Eine persönliche Betreuung und die individuelle Beratung in sämtlichen Immobilienfragen zählen zu den
maßgeblichen Stärken unseres Unternehmens. Unsere Klienten stehen mit ihren Anforderungen, Zielen
und Wünschen im Zentrum unserer Aktivitäten.
Als inhabergeführtes Unternehmen und Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS)
pflegen wir einen vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang mit unseren Partnern und Klienten.
Objektivität, Fairness sowie ein profundes Immobilienwissen ist bei uns nicht nur ein Versprechen
sondern unsere tägliche Maxime eben der „Feine Unterschied“.
Um ganz nah an den Bedürfnissen unserer Klienten zu sein, legen wir Wert auf einen intensiven Dialog
– hierzu möchten wir Sie herzlichst einladen. Wir von Dr. Bolz Immobilien haben bewusst einen Weg
gewählt, der sich von dem unserer Mitbewerber abhebt.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an den von unserem Unternehmen angebotenen Leistungen.
Michael Barth FRICS
Sigurd R. Betz
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 3
Eckdaten
Objektübersicht
Adresse: Kronenstr.51
70174 Stuttgart
Baujahr: 1960
Zustand: gepflegt
Modernisierung: 2000
Kfz-Stellplätze 11
Etagenzahl: 6
Quali. Ausstattung: Normal
Energieausweistyp: Energieverbrauchskennwert
Energiekennwert: 313 kWh/(m²*a)
Personenaufzug: Ja
Mietpreis 14,50 €/m²
Nebenkosten 3,00 €/m²
Bezugsfrei ab November 2016
Flächen
Bürofläche: ca. 1.229 m²
Nutzfläche: ca. 179 m²
Gesamtfläche: ca. 1.309 m²
Courtage courtagefrei
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 4
Lage
Hervorragende, innerstädtische Lage mit bester ÖpNV Anbindungen. B14 und B27 liegen
unmittelbar vor der Haustüre. Perfekte Anbindung an das öffentliche Nah- und
Fernverkehrsnetz, durch die Nähe zum Hauptbahnhof. (5 min)
Infrastruktur
Fußläufig
Hauptbahnhof 5 min
Innenstadt 5 min
Einkaufszentrum 5 min
S-Bahn 5 min
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 5
Objekt
Objektbeschreibung
1960 errichtetes Bürogebäude in zenrtale Citylage von Stuttgart. Bestens für Unternehmen
geeignet, die helle Büros mit flexibler Nutzung und einer hervoragenen Infrastrucktur im
Herzen Stuttgarts bevorzugen. Zentral aber dennoch Ruhige Lage. Die Miete wird ohne
Umsatzsteuer berechnet. Eine flexible Raumaufteilung ist möglich. Geeignet auch für
Bildungseinrichtungen oder Kreativbereiche.
Ausstattung
In der 6. Etage des Objektes gibt es eine Wohnung mit ca. 90 m² Wohnfläch, welche in der
Flächenberechnung berücksichtigt ist.
Keller und Archiv sind ca. 179 m² groß.
- Treppenhaus mit Aufzug
- private Stellplätze
- guter Ausstattungszustand
- helle Räume
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
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Lage im Quartier
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
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Grundrisse
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 8
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 9
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 10
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 11
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 12
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot
Sofern Sie von Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG ein
Exposé für eine bestimmte Immobilie bzw. Liegenschaft
erhalten haben, wird Ihnen damit der Abschluss eines
Maklervertrages zu den nachgenannten Konditionen
angeboten. Das Angebot versteht sich freibleibend und
unverbindlich und ist ausschließlich für den Interessenten als
Empfänger bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an
Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt. Bei
Zuwiderhandlung wird für den Fall des Abschlusses des
Hauptvertrages mit einem Käufer, welcher unmittelbar oder
mittelbar Kenntnis von dem Angebot durch den Interes-
senten erhalten hat, die Provision (Ziffer 3) fällig.
2. Unbekanntes Angebot
Der Interessent bestätigt, dass ihm das unterbreitete
Angebot bisher unbekannt war. Bei vorheriger Kenntnis des
angebotenen Objektes hat der Interessent diese
unverzüglich anzuzeigen. Wird eine bestehende Vorkenntnis
nicht unverzüglich angezeigt, so akzeptiert er die
provisionspflichtige Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit. Ein
Courtageanspruch entsteht auch dann, wenn ein kausaler
Beitrag durch Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG zum
Abschluss eines Hauptvertrages geleistet wurde.
3. Entstehen des Courtageanspruchs
Unser Courtageanspruch entsteht, sobald durch unserer
Tätigkeit, ein Nachweis und/oder eine Vermittlung eines
Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zu
Stande kommt. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit unserer
Tätigkeit. Wird ein Hauptvertrag zu anderen als den
ursprünglichen Konditionen angebotenen Bedingungen
abgeschlossen oder kommt ein Vertrag für ein anderes
Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners
zustande, so berührt das unseren Provisionsanspruch nicht,
sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns
angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in
seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem
angebotenen Geschäft abweicht.
Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden
Bedingung lässt unseren Courtageanspruch unberührt.
Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines
vertraglichen Rücktrittrechts erlischt, sofern dies aus von
einer Partei zu vertretenden Gründen oder in deren
Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird.
Der Courtageanspruch bleibt im Falle nachträglicher
Unwirksamkeit des Hauptvertrages aus Gründen, die nicht in
den Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt.
Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere bei Kauf statt
Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt Objekt und/oder
umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Miete
oder Kauf.
4. Fälligkeit des Courtageanspruchs
Unsere Courtage wird unmittelbar bei Abschluss des
Hauptvertrages fällig. Die Courtage ist zahlbar innerhalb von
7 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a über
dem Basiszinssatz fällig.
Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere
Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich
Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages
zur Berechnung des Courtageanspruches zu erteilen. Auf
unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns
eine einfache Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.
Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Courtagesätze
zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und sind von
diesem mit Entstehen unseres Courtageanspruchs gemäß
Ziff. 4 an uns zu zahlen. Davon abweichende Regelungen
sind im Exposé benannt, bzw. bedürfen ausdrücklich der
Schriftform.
Die Berechnung der Courtage erfolgt nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen:
von dem Wert bis € 5 Mio.: 4%
von dem Wert über € 5 Mio. bis € 20 Mio.: 3%
von dem Wert über € 20 Mio.: 2%
4.1 Bei Paket- /Portfolioverkäufen wird jedes Objekt zu
seinem Einzelwert verrechnet. Die Summe der
Einzelcourtagen ergibt die Gesamtprovision.
4.2 Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis
des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in
Verbindung stehenden Nebenleistungen.
4.3 Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder
sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf
Basis des Vertragswertes.
4.4 Bestehen hinsichtlich des verkauften Grundstücks in der
vorstehenden unter Ziff.4 bis 4.3 genannten Fällen
vertragliche Vereinbarungen oder sonstige Abreden, welche
die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks, d.h.
insbesondere, aber nicht abschließend, Generalübernehmer-
, Generalunternehmerverträge, sämtliche Bau- und
Architektenleistungen betreffenden(Projektierung), so wird
der wirtschaftliche Wert dieser Projektierung bei der
Berechnung der Courtage zum vereinbarten
Grundstückskaufpreis, dem Wert des Erbbaurechts oder
dem Vertragswert bei der Übertragung von
Gesellschaftsrechten hinzugerechnet.
4.5 Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt
die Courtage 1 % des ermittelten Wertes und ist vom Kunden
an uns zu zahlen. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf
Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit im
Zusammenhange stehenden Nebenleistungen
4.6 Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von unter 10 Jahren
beträgt die Courtage 2,5 Bruttomieten (Kaltmiete zzgl.
Nebenkostenvorauszahlungen) zahlbar durch den Kunden.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit über 10 Jahre und mehr
beträgt die Courtage 3 Bruttomieten (Kaltmiete zzgl.
Nebenkostenvorauszahlungen) zahlbar durch den Kunden.
Bei Vereinbarungen von Optionen- auch wenn deren
Ausübung noch ungewiss ist- hinsichtlich Flächen und
Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von
der vereinbarten Festlaufzeit und der vorstehenden
Courtagesätzen erhöht sich die Courtage um eine weitere
Bruttomonatsmiete (Kaltmiete zzgl.
Nebenkostenvorauszahlungen) zahlbar durch den Kunden.
Bei der Berechnung der Bruttomonatsmiete bleiben Zeiten,
während deren keine oder eine geminderte Mieten zu zahlen
ist unberücksichtigt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
beim Abschluss eines Pachtvertrages entsprechen.
Die vorstehenden Courtagesätze verstehen sich jeweils zzgl.
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Vertrages entsprechen der Erwerb des
Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die
Übertragung von realen und ideellen Anteilen sowie der
Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des
Verkäufers.
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
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6. Haftungsausschluss
Die in diesem Angebot gemachten Angaben sollen dem
Kaufinteressenten nur einen allgemeinen Eindruck über das
Objekt vermitteln. Der Herausgeber dieses Exposés steht
dem Interessenten für Detailangaben und die Beantwortung
ergänzender Fragen zur Verfügung. Sämtliche Angaben,
Darstellungen und Berechnungen sind nach dem
gegenwärtigen Informationsstand zusammengestellt. Eine
Garantie für die Richtigkeit der Angaben kann daher nicht
übernommen werden.
Aussagen über den baulichen Zustand der Objekte beziehen
sich auf den uns bekannt gemachten Angaben zum
Bauzustand. Alle genannten Daten u. Zahlen sind circa
Angaben gemäß den uns zur Verfügung gestellten
Informationen, Rundungsdifferenzen sind möglich. Die
Besichtigung des Kaufobjektes wird empfohlen, ggf. darüber
hinaus die Erstellung eines eigenen Aufmaßes, die
Begutachtung durch einen Bausachverständigen etc.
Die Haftung des Erstellers für unrichtige und unvollständige
Angaben oder für die Verletzung bestehender Aufklärungs-
und Hinweispflichten ist gegenüber dem Erwerber bezüglich
Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG haftet - gleich aus
welchem Rechtsgrund – unbegrenzt nur für Schäden, welche
durch einen Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Sofern
zwischen den Parteien nichts vereinbart wurde, ist eine
Haftung auf die Gesamtsumme von 50.000 Euro beschränkt.
7. Erklärung zur Vertraulichkeit
Die Offerte sowie alle weiteren Daten die im Zusammenhang
mit einem Immobilienangebot übermittelt werden sind
freibleibend, geschützt und nur für den uns bekannten
Interessenten bestimmt.
Eine Weitergabe dieser von uns übermittelten Daten u.
Informationen an Dritte sowie deren Vervielfältigung oder
Veröffentlichung ohne unsere vorherige schriftliche
Zustimmung ist nicht gestattet.
Kommt es zu einer unberechtigten Weitergabe eines
Exposés’ sowie von Daten und Informationen behält sich Dr.
Bolz Immobilien GmbH & Co KG die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen vor.
8. Geldwäscheprüfung
Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG ist gemäß dem
Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation der Kunden
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den
Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und
Unterlagen zu Verfügung zu stellen sowie Änderungen, die
sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben, unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
9. Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des
Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG ist ferner
berechtigt, weitere Personen mit der Abwicklung eines
Mandats zu beauftragen und einen Teil der Courtage an
diese abzuführen.
10. Presse / Veröffentlichung
Sofern Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG eine erfolgreiche
Transaktion betreut oder an deren Abschluss maßgeblich
beteiligt war, verpflichtet sich der Auftraggeber und/oder
Käufer, in seinen Presseerklärungen und/oder
Veröffentlichungen Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG als
Transaktionspartner zu benennen.
11. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder
nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen
Bestimmungen.
12. Aktuelle Fassung / Anwendbares Recht /
Gerichtsstand
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie in
deutscher Sprache. Ein mit uns abgeschlossener Vertrag
unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: Stuttgart,August 16
Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 15
Kontakt
Unternehmen
Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co. KG
Rosenbergstraße 16
70174 Stuttgart
USt.ID-Nr: DE 147828814
Tel: 0711 – 128 503 20
Web: www.drbolz.de
Ihr Ansprechpartner:
Michael Barth
T: +49 (711)128503-20
F: +49 (711) 128 503 - 99
E-Mail: m.barth@drbolz.de
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Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart
© Dr. Bolz Immobilien | 10.08.2016 16
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