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11.04.23 Studienreform Wiwi 2011 1
Studienreform und neue Prüfungsordnung für den
Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre
11.04.23 Studienreform Wiwi 2011 2
Überblick Studienreform als Teil der ständigen
Qualitätssicherung Änderungen von Prüfungsordnung 2006 zur
Prüfungsordnung 2011 Die neuen Studienverlaufspläne Überführungsregeln Informationen und Studienberatung zur neuen
Prüfungsordnung
Studienreform als Teil der ständigen Qualitätssicherung
Beobachtungen zum Studiengang in denJahren 2006 – 2009
Bildungsstreik Januar 2010
Arbeit und Empfehlungen der AG WERT
Umsetzung der Empfehlungen
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Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (1)
vier Prüfungen pro Semester anstatt fünf
mehr Zeit für das Selbststudium
für erfolgreiche Modulabschlussprüfungenzukünftig 7,5 LP anstatt 6 LP
Start des freien Wahlpflichtbereichs immer erst im Wintersemester; Umfang 15 LP anstatt 24 LP
14 anstatt 16 Pflichtmodule
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Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (2)
6 anstatt 8 fachgebundene Wahlpflichtmodule
"Kostenmanagement und Kostenrechnung" sowie "Wirtschafts- und Finanzpolitik" zukünftig fachgebundene Wahlpflichtmodule anstatt Pflichtmodule
kein Kolloquium zur Bachelorarbeit mehr
neues Pflichtmodul "Wissenschaftliches Arbeiten“ in Seminarform mit schriftlicher Hausarbeit und Präsentation
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Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011
Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (3)
Inhaltliche Überarbeitung Mathematik / Ökonometrie
Lockerung der Fehlversuchsregelung im fachgebundenen Wahlpflichtbereich
Umfangreichere Anrechnungen
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Änderungen von derPO 2006 zur PO 2011
Formale Änderungen in der Prüfungsordnung (1) Verbesserung der Lesbarkeit der Prüfungsordnung Bachelorarbeit auch in Englisch möglich Anpassung an Neuerungen und Rechtsprechung zum
Hochschulgesetz Die Einsichtnahme in die Prüfungsakten /Klausuren
neu geregelt Der Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsbeirat wird
zum Volkswirtschaftlichen Prüfungsausschuss und erhält weitreichende Kompetenzen.
Abschaffung der „Zusätzlichen Prüfungsleistungen“ 11.04.23 Studienreform Wiwi 2011 7
Die neuen Studienverlaufspläne
Beginn Wintersemester2 Wochen Vorkurs Mathematik
1. Semester (WiSe)
VWL A: Einf. i. d. Mikroökonomik
BWL A: Einf. i. d. Theorie der Unternehmung
Statistik A Mathematik A:
Grundlagen
7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP
2. Semester (SoSe)
VWL B: Einf. i. d. Makroökonomik
BWL B: Investition und Finanzierung
Statistik B Finanzierung
7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP
3. Semester (WiSe)
Mikro A Makro AMathematik B:
Vektoralgebra und Ökonometrie
freie Wahlpflichtmodule
7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP
4. Semester (SoSe)
Mikro B Makro BWissenschaftliches
Arbeitenfreie Wahlpflichtmodule
7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP5. Semester (WiSe)
Wahl VWL Wahl VWL Wahl BWL o. Methoden Wahl BWL o. Methoden
7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP6. Semester (SoSe)
Wahl VWL Wahl frei Bachelorarbeit
7,5 LP 7,5 LP 15 LPB.Sc. Volkswirtschaftslehre 180 LP
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Die neuen Studienverlaufspläne
Beginn Sommersemester2 Wochen Vorkurs Mathematik
1. Semester (SoSe)
VWL B: Einf. i. d. Makroökonomik
BWL B: Investition und Finanzierung
Finanzierung Mathematik A:
Grundlagen
7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP
2. Semester (WiSe)
Makro A VWL A: Einf. i. d. Mikroökonomik
Statistik A freie Wahlpflichtmodule
7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP
3. Semester (SoSe)
Makro B Mikro B Statistik B freie Wahlpflichtmodule
7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP
4. Semester (WiSe)
BWL A: Einf. i. d. Theorie der Unternehmung
Mikro AMathematik B:
Vektoralgebra und Ökonometrie
Wissenschaftliches Arbeiten
7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP5. Semester (SoSe)
Wahl VWL Wahl VWL Wahl BWL o. Methoden Wahl BWL o. Methoden
7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP 7,5 LP6. Semester (WiSe)
Wahl VWL Wahl frei Bachelorarbeit
7,5 LP 7,5 LP 15 LPB.Sc. Volkswirtschaftslehre 180 LP
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Überführungsregeln
Wer kann wechseln? alle Studierende Ausnahme: Bachelorarbeit bereits angemeldet Wahrscheinlich vorteilhaft:
für Studierende, die jetzt im 1.-4. Semester sind Abzuwägen:
für Studierende, die jetzt im 5.-6. Semester sind ( das neue Pflichtmodul "Wissenschaftliches Arbeiten" muss nachgeholt werden)
Erstsemester im WiSe 2011/2012, studieren automatisch nach der Prüfungsordnung 2011
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ÜberführungsregelnWie wechselt man? Schriftlicher Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung
beim Volkswirtschaftlichen Prüfungsausschuss Antrag freiwillig Antrag kann nicht zurückgenommen werden und ist
unwiderruflich Das Antragsformular auf der Homepage des
Prüfungsamtes
Bis wann muss ich mich entscheiden? ab sofort bis spätestens zum 15. November 2011
(Eingang) –> Verbuchung ab 15.11.2011 in Ausnahmefällen (bei Elternzeit, Auslandsaufenthalt,
etc.) bis zum 15. Mai 2012
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Überführungsregeln
Was passiert mit meinen bisherigen Prüfungsleistungen, wenn ich den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung stelle?
Aus Modulen mit 6 Leistungspunkten werden Module mit 7,5 Leistungspunkten.
Das gilt nicht für die Module des freien Wahlpflichtbereichs.
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Überführungsregeln
Pflichtmodule Kostenmanagement und Kostenrechnung sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik
Überführung inklusive Fehlversuchen in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich
Sonderantrag: Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote
keine weitere Prüfung in diesen beiden Modulen zulässig
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Überführungsregeln
Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie
Mathematik B / Ökonometrie beides bestanden neues Pflichtmodul ist bestanden (Note des Pflicht-
moduls ist die Note des alten Moduls Mathematik B)
Überführung von Ökonometrie in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden)
Sonderantrag: Umbuchung der Ökonometrie als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote
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Überführungsregeln
Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie
Mathematik B / Ökonometrie beides nicht bestanden neues Pflichtmodul muss bestanden werden keine Überführung von Fehlversuchen
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Überführungsregeln
Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie
Mathematik B bestanden / Ökonometrie nicht bestanden
neues Pflichtmodul muss bestanden werden Überführung von Mathematik B in den
fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) keine Überführung von Fehlversuchen in
Ökonometrie Sonderantrag: Umbuchung Mathematik B als
Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote
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Überführungsregeln
Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie
Mathematik B nicht bestanden / Ökonometrie bestanden neues Pflichtmodul muss bestanden werden Überführung von Ökonometrie in den
fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) keine Überführung von Fehlversuchen
in Mathematik B Sonderantrag: Umbuchung Ökonometrie als
Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote
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Überführungsregeln
Fachgebundener Wahlpflichtbereich weniger als 6 Module: Überführung aller Module
inklusive Fehlversuche Sonderantrag: bei Überschreitung der nach der
Prüfungsordnung 2011 vorgesehenen Voraussetzungen (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden) Umbuchung der Module, mit denen die Voraussetzungen überschritten werden, als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote Beispiel: 4 Module in VWL / 1 Modul in BWL
Es kann 1 beliebiges Modul des VWL Bereichs ausgewählt werden. Dieses wird als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote verbucht.
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ÜberführungsregelnFachgebundener Wahlpflichtbereich
6 oder mehr Module erbracht und die Voraussetzungen der neuen Prüfungsordnung erfüllt (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden) Überführung aller Module inklusive Fehlversuche , Skalierung der Gesamtleistungspunkte
Sonderantrag: Auswahl von 6 beliebigen Modulen unter Beachtung der Voraussetzungen der Prüfungsordnung für den fachgebundenen Wahlpflichtbereich
Verbuchung der übrigen Module als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf Gesamtnote
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ÜberführungsregelnFachgebundener Wahlpflichtbereich 6 oder mehr Module erbracht und die Voraussetzungen der
neuen Prüfungsordnung noch nicht erfüllt (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden) Überführung aller Module inklusive Fehlversuchen
fehlende Voraussetzungen müssen erbracht werden anschließend Skalierung der Gesamtleistungspunkte Sonderantrag: Auswahl von Modulen, mit denen die
Voraussetzungen überschritten werden Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote
Beispiel: 5 Module in VWL / 1 Modul in BWLEs können 2 beliebige Module des VWL Bereichs ausgewählt werden.
Diese werden als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote verbucht.
11.04.23 Studienreform Wiwi 2011 21
Überführungsregeln
Freier Wahlpflichtbereich
mehr als 15 Leistungspunkte Überführung alle Module inklusive Fehlversuche, Skalierung der Gesamtleistungspunkte
Sonderantrag: Auswahl beliebig vieler Module bis 15 Leistungspunkte erreicht oder geringstmöglich überschritten sind Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote, wenn Mindestpunktzahl nicht unterschritten wird
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Überführungsregeln
Freier Wahlpflichtbereich
Als Zusatzleistung umgebuchte Module können nicht erneut belegt werden.
In diesen Modulen dürfen keine weiteren Prüfungsleistungen erbracht werden.
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Überführungsregeln
Zusammenfassung einfacher Antrag: Überführung zu allgemeinen Regelungen wird ein Wechsel angestrebt, muss dieser Antrag in jedem Fall gestellt werden
Sonderanträge: Überführung zu vergünstigten Regelungen Sonderantrag 1: Verbuchung von Kostenmanagement und Kostenrechnung sowie
Wirtschafts- und Finanzpolitik als Zusatzleistung Sonderantrag 2: Verbuchung von Ökonometrie als Zusatzleistung / neues Pflichtmodul
muss geschrieben werden Sonderantrag 3: Verbuchung von Mathematik B als Zusatzleistung Sonderantrag 4: Verbuchung von Ökonometrie als Zusatzleistung Sonderantrag 5: Auswahl von Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn
noch nicht 6 Module bestanden sind Sonderantrag 6: Auswahl von 6 Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn
6 oder mehr Module bestanden und die Voraussetzungen erfüllt sind Sonderantrag 7: Auswahl von Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn 6
oder mehr Module bestanden und die Voraussetzungen nicht erfüllt sind Sonderantrag 8: Auswahl von 15 Leistungspunkten im freien Wahlpflichtbereich
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Überführungsregeln
Was geschieht mit der Prüfungsordnung 2006?
PO 2006 bleibt gültig wer nicht wechselt, studiert nach der PO 2006 weiter Achtung: ggf. überarbeitete Lehrinhalte (wichtig bei
Prüfungswiederholung) Prüfungsleistung Ökonometrie:
Besuch 2. Teil der Lehrveranstaltung „Mathe B“ (Beginn wird in BASIS bekannt gemacht).
Prüfung: Teil 2 der Klausur zum Modul "Mathe B" (Umfang 60 Minuten)
den Inhalt des Kolloquiums regelt der/die Prüfer/in
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Information und Studienberatung alle Informationen unter dem Stichwort „Neue
Bachelorprüfungsordnung 2011“ auf der Homepage des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamtes (www.vwlpamt.uni-bonn.de)
Sonderveranstaltung für Fragen zur neuen PrüfungsordnungDienstag, den 21. Juni 2011Hörsaal C / Juridicum16 (c.t.) - 18 Uhr
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Information und Studienberatung Sondersprechstunden
Pfingstwoche jederzeit, soweit während des Umzuges erreichbar (Umzug am 16./17: Juni 2011)
Umzug Prüfungsamt: Juridicum Raum 056 bis 060 (Hinter Hörsaal K)
Umzug Studienmanagement: Juridicum Raum 063, 066, 067
Umzug Auslandskoordination: Juridicum Raum 065, 066
Reguläre Sprechstunden Während der Urlaubszeit Vertretung durch die
Mitarbeiter des Prüfungsamtes
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11.04.23 Studienreform Wiwi 2011 29
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
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