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26. August 2013
Maßnahmeplanung 2016– Trägerinformation –
Seite 2© Jobcenter Berlin Mitte
Allgemeine Rahmenbedingungen 2016
Der geschäftspolitische Schwerpunkt liegt weiterhin in der Integration auf den 1. Arbeitsmarkt und damit bei der Umsetzung marktnaher Instrumente.Im 2. Arbeitsmarkt wird der Schwerpunkt von AGH in Richtung FAV verlagert.Zielsetzung der AGH und FAV ist die Erreichung von Integrations-fortschritten, die (Wieder-)Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen.Die individuelle Maximalförderdauer der Teilnehmer von 24 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre darf nicht überschritten werden
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Rahmenbedingungen 2016 im Jobcenter Berlin Mitte - AGH
Rechtsgrundlage ist § 16d SGB IILaufzeit der Maßnahmen : in der Regel 9 MonateMaßnahmen in kommunalen Einsatzstellen: 6 MonateZielgruppe: arbeitsmarktferne Kunden ab 25 Jahre mit teilweise multiplen Vermittlungshemmnissen.
Bsp: mangelnde Qualifikation, fehlende Sprachkenntnisse, gesundheitliche Beeinträchtigung, Schuldenproblematik(Hinweis: Planung der AGH-MAE für Fallmanagement A25 und U25
erfolgt außerhalb dieses Verfahrens)
Eine AGH ist ausschließlich auf das Verrichten von zusätzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden und wettbewerbsneutralen Arbeiten ausgerichtet. Diese Kriterien (insbesondere auch die Abgrenzung zu regulärer Beschäftigung bzw. Pflichtaufgaben) sind ausführlich und nachvollziehbar darzustellen und gegebenenfalls durch die Positivliste (5. überarbeitete Fassung vom 11. August 2011) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Vormaßnahmen zu untersetzen.
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Rahmenbedingungen 2016 im Jobcenter Berlin Mitte - FAV
das Jobcenter Berlin Mitte plant gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin für das Jahr 2016 die Förderung von ArbeitsverhältnissenRechtsgrundlage ist § 16e SGB IIZielgruppe: langzeitarbeitslose Kunden mit mindestens zwei weiteren in der Person liegenden Vermittlungshemmnissen, welche trotz einer verstärkten vermittlerischen Unterstützung von mindestens sechs Monaten nicht auf dem 1. Arbeitsmarkt integriert werden konnten und voraussichtlich auch mittelfristig nicht integriert werden könnenniedrigschwellige Anforderungen im TätigkeitsfeldEine FAV im Rahmen einer Kofinanzierung durch das Land Berlin ist ausschließlich auf das Verrichten von zusätzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden und wettbewerbsneutralen Arbeiten ausgerichtet. Kriterien: siehe AGH
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Kundenstruktur im Jobcenter Berlin Mitte (Stand April 2015)
Im Jobcenter Berlin Mitte erhalten insgesamt 59.500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte Leistungen des SGB II. Anteile:
Ausländer (44,7%)ohne Schulabschluss (22,1%)ohne Berufsabschluss (71,5 %)Alleinerziehende (8,9%)
Für diese Kundengruppen sind u.a. die Instrumente AGH und FAV geeignet, um Vermittlungshemmnisse zu reduzieren und Entwicklungen in Richtung 1. AM zu generieren.
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Arbeitsmarktpolitische Anforderungen für AGH und FAV 2016
detaillierte Darstellung des Integrations- und Aktivierungs-verlaufes jedes einzelnen Teilnehmers in der angedachten Maßnahme und deren Nachhaltungqualitativ und quantitativ angemessene Anleitung der Teilnehmerintensive Nutzung von Verknüpfungsangeboten zur Bewältigung individueller Problemlagen
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Kombination der AGH mit Maßnahmen gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III
Für einen Teil der Maßnahmeteilnehmern soll flankierend zur AGH ein Angebot an Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III unterbreitet werden der Maßnahmeträger hat für eine erfolgreiche Umsetzung der flankierenden Angebote Sorge zu tragenbei den Beschäftigungszeitmodellen der Teilnehmer ist sicherzustellen, dass die individuelle Beschäftigungsdauer während der flankierenden Maßnahme nicht unterschritten wirdmögliche Inhalte der begleitenden Maßnahmen:o Bewerbungsunterstützungo Kenntnisvermittlung zur Durchführung der speziellen
Tätigkeit o Angebote speziell für Migranten
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Allgemeine Trägeranforderungen zu AGH Informationen
Die Trägerauswahl erfolgt berufsfeldbezogen anhand einer gewichteten Nutzwertanalyse. Hierfür werden mindestens folgende Nachweise bzw. Zusicherungen benötigt:
Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit Erklärung zur Vorfinanzierung der Maßnahme- und Teilnehmerkosten
Sitz und/oder Niederlassung in Berlin rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht Bestätigung der tariflichen Vergütung der pädagogischen RegiemitarbeiterSicherstellung der Variabilität (Beschäftigungszeit des Kunden 15 – 30 Wochenstunden)
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Allgemeine Trägeranforderungen zu FAV Informationen
Auch für FAV erfolgt die Trägerauswahl berufsfeldbezogen anhand einer gewichteten Nutzwertanalyse. Hierfür wird mindestens rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht als Nachweise benötigt
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Berufsfelder 2016 (ohne Fallmanagement)Die Maßnahmen sollen für folgende Berufsfelder Angebote unterbreiten:
1. gewerblich/technische Berufe 2. Büro/Medien 3. HoGa 4. Garten- und Landschaftsbau 5. Kinder / Nachbarschaftsangebote 6. Lager und Logistik 7. Pflegebereich/Sozialhelfer 8. Frauen/Migration9. Kunst/ Kultur
es wird ein Abgleich erfolgen zwischen den geplanten AGH-Maßnahmen und FAV-Projekten Die Einreichung zielgruppenspezifischer Konzepte mit Ausrichtung z.B. Langzeitarbeitslose, Ältere, Frauen, Migranten/-innen, Alleinerziehende, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist im Rahmen der genannten Berufsfelder ausdrücklich erwünscht Die Einsatzorte sollen im Bezirk Mitte liegen bzw. das Ergebnis soll dem Bezirk Mitte zugute kommen
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Sozialraumorientierung
In Abstimmung mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin soll der Bezug (der Maßnahmeinhalte) zu den vier Prognoseräumen dargestellt werden: Zentrum Moabit Gesundbrunnen Wedding
Die Einsatzbereiche und –stellen sowie die Tätigkeiten müssen konkret benannt und ausführlich beschrieben seinDas Ziel der Tätigkeiten, der inhaltliche Zusammenhang und der Mehrwert durch diese im Prognoseraum ist nachvollziehbar zu erläutern.
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SozialraumorientierungLebensweltlich orientierte Räume (LOR)Die "Lebensweltlich orientierten Räume" (LOR) wurden 2006 gemeinsam zwischen den planenden Fachverwaltungen des Senats, den Bezirken unddem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg auf der Grundlage der von derJugendhilfe bereits definierten Sozialräume einheitlich abgestimmt.
im Bezirk Mitte: 4 Prognoseräume10 Bezirksregionen41 Planungsräume
In den Bezirksregionenprofilen (BZRP) werden ämterübergreifender Strategien / Ziele, Planungen und Maßnahmen ermittelt und festgelegt.
BZRP bestehen aus einem Analyseteil und aus einem konzeptionellen Teil („Ziele und Maßnahmen“)BZRP stellen ein qualifiziertes Blitzlicht auf die Lage einer Bezirksregion dar( bestehende Netzwerke / Qualitätsstandards)
http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/sozialraumorientierte-planungskoordination/
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Allgemeine Trägeranforderungen / Informationen
Die Konzeptunterlagen sind auf vollständig ausgefülltem Konzeptvordruck (jeweils für jede Maßnahme) inkl. aller relevanten Unterlagen bis spätestens 25.09.2015 (Posteingang) in Papierform zu übersenden an:
Jobcenter Berlin Mitte Team 143
Seydelstr. 2-510117 Berlin
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Allgemeine Trägeranforderungen / InformationenDarüber hinaus ist das Angebot mit allen Unterlagen via E-Mail an das Postfach
Jobcenter-Berlin-Mitte.Massnahmeplanung@jobcenter-ge.de zu übersenden.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir - je Maßnahme eine eigene E-Mail zu übersenden- die E-Mail wie folgt zu benennen:
Trägername_MaßnahmebezeichnungDes Weiteren bitten wir um Übersendung des Angebotes mit den dazugehörigen Unterlagen via E-Mail an folgende Adresse des Bezirksamtes Mitte von Berlin:massnahmeplanung@ba-mitte.berlin.de Die Trägerauswahl soll unter Beteiligung des Bezirksamtes Mitte von Berlin bis Ende November 2015 abgeschlossen sein.
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Hinweis
Sämtliche Unterlagen und Formulare finden Sie ab sofort unter:
http://www.berlin.de/jobcenter/mitte/aktuelles/
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