View
3.637
Download
1
Category
Preview:
Citation preview
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
Bereich Seite
Rechnungswesen
Aufgabe
1-Aufgabe4 5
Aufgabe
5-Aufgabe6 6
Aufgabe
7 7
Aufgabe
8 8
Aufgabe
9 9 -10
Aufgabe
10-Aufgabe11 11
Aufgabe
12 12
Bürowirtschaft
Aufgabe
1 13
Aufgabe
2 14
Aufgabe
3 15
Aufgabe
4 16
Wirtschafts- und Sozialkunde
Aufgabe
1-Aufgabe3 17
Aufgabe
4-Aufgabe6 18
Aufgabe
7-Aufgabe9 19
Aufgabe
10-Aufgabe12 20
Aufgabe
13 21
Aufgabe
14-Aufgabe16 22
Aufgabe
17-Aufgabe18 23
Aufgabe
19 24
©Kopieren verboten!
Inhaltsverzeichnis
3
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
1. Aufgabe
Rechnungswesen
a) Zu 1: Richtig. Die Inventur wird häufig in Form der Stichtagsinventur zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahresdurchgeführt.
Zu 2 Falsch. Der Tag der Inventur wird nicht durch das Finanzamt, sondern durch den jeweiligen Betrieb bestimmt.
Zu 3: Falsch Die Inventur kann zeitlich verlegt werden Sie ist dann innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monatenvor bzw bis zu 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag durchzuführen
Zu 4: Richtig. Eine Stichtagsinventur liegt vor, wenn die Inventur in einem Zeitraum von 10 Tagen vor und bis zu10 Tagen nach dem Bilanzstichtag durchgeführt wird.
Zu 5 Falsch. Esmüssen zwar alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst werden, jedoch ist die" körperliche" Bestandsaufnahme bei verschiedenen Positionen nicht möglich Beispielsweise können die Beständeauf dem Bankkonto, der Wert der Forderungen oder Schulden nur im Rahmen einer Buchinventur ermitteltwerden.
Zu 6: Falsch. Esbesteht keine Notwendigkeit zur Inventur, wenn eine Veränderung der Gesellschafterstruktur
vorgenommen wird.
b) Zu 1: Falsch.Aufgrund von Preisentwicklungen könnten sich lediglich wertmäßige und keine mengenmäßigenAbweichungen ergeben.
Zu 2: Richtig. Sofern Materialien entsorgt wurden, ohne dass die Lagerdatei entsprechend aktualisiert wurde,ergibt sich eine mengen mäßige Abweichung zwischen Soll- und Istbestand.
Zu 3: Richtig. Wenn ein Materialentnahmeschein nicht gebucht wurde, fehlt die Erfassung eines Abgangs inder Lagerdatei. Eskommt daher zu einer mengen mäßigen Abweichung zwischen Soll- und Istbestand.
Zu 4: Falsch Da der Materialdiebstahl bereits buchhalterisch berücksichtigt wurde, stimmen Ist- und Sollbestandüberein
Zu 5: Falsch. Die noch nicht eingetroffenen Schrauben sind noch nicht in der Lagerdatei erfasst worden.Damit stimmen Ist- und Sollbestand im Lager überein.
Zu 6 Falsch. Die Frage ob die Türschlösser bereits bezahlt wurden ist unabhängig von der Frage einer mengenmäßigen Abweichung zwischen Soll- und Istbestand.
2. Aufgabe
3001 Privat Gerda Heinrich
an 5421 Entnahme von Gegenständen (Eigenverbrauch)an 4800 (19 %, voller Steuersatz)
3. Aufgabe
6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe6021 Bezugskosten2600 Vorsteuer (19 %, voller Steuersatz)an 4405 Schraubenspezialist Müller e. K., Braunlage
4. Aufgabe
5100 Umsatzerlöse für Handelswaren4800 Umsatzsteuer (19 %, voller Steuersatz)an 2403 Möblix GmbH, Berlin
©Kopieren verboten!5
616,50 €518,07€98,43 €
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
5. Aufgabe
a) 4250 Langfristige Bankverbindlichkeiten7510 Zinsaufwendungenan 2850 Postbank Hamburg
b) 4402 Lenz KG, Nürnbergan 2850 Postbank Hamburgan 6082 Nachlässe (Flipcharts sind Handelsware)an 2600 Vorsteuer (19 %, voller Steuersatz)
6. Aufgabe
a) Ermittlung des Bruttorechnungsbetrages
19.933,50 € = 97 %x € = 100 %
- (19.933,50 . 100) 197 = x = 20.550,00 €
b) 1. Berechnung des gesamten Skontobetrages (inkl Umsatzsteuer)
Bruttorechnungsbetrag 20.550,00 €- Zahlungsbetrag 19.933,50 €= Skontobetrag 616,50 €
2. Berechnung des Netto-Skontobetrages
In dem Skontobetrag aus 1. ist der Umsatzsteueranteil enthalten Daher gilt:
616,50€=119%x € = 100 %
-(616,50·100)/119=x=518,07€
c) Berechnung des Umsatzsteueranteils
1. Möglichkeit:
Bruttoskontobetrag- Nettoskontobetrag= Umsatzsteuerbetrag
2. Möglichkeit:
518,07€=100%x € = 19 %
- (518,07 . 19) 1100 = x = 98,43 €
3. Möglichkeit:
616,50€=119%x€ = 19%
- (616,50·19) /119 = x = 98,43 €
6
Rechnungswesen
© Kopieren verboten!
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
7. Aufgabe
Rechnungswesen
aal Der Prozentsatz ergibt sich aus § 288 Abs. 2 BGB. Da die vorliegenden Kunden keine Verbraucher sind, gilt
folgende Berechnung
Basiszinssatz 0,12 % + 8 % = 8,12 %
ab) Der Auszug aus der Offenen-Posten-Liste datiert vom 24. November. Zu diesem Zeitpunkt ist lediglich der Betrag
von 8.523,00 € fällig (Fälligkeitsdatum 10.11.2010).
Es ist der Betrag von 8.523,00 € anzumahnen
ac) Verzugszinsen = Kapital· Verzugszinssatz . Tage / (360 . 100)
= 8.523,00' 8,12·14/(360·100)
= 26,91 €
ad) Rechnungsbetrag
+ Verzugszinsen+ Mahngebühr
Gesamter Mahnbetrag
8.523,00 €26,91 €
8,50 €8.558,41 €
ba) 1. Ermittlung des Zahlungsbetrages
50.000,00 € = 100 %x € = 100 % - 2 % = 98 %
- (50.000,00 . 98) /100 = x = 49.000,00 €
2. Ermittlung des Zinsbetrages
Zahlungsbetrag (ohne Zinsen)
- Gesamtbelastung (inkl Zinsen)
= Zinsbetrag
49.490,00 €49.000,00 €
490,00 €
3. Ermittlung des Jahreszinssatzes
Jahreszinssatz = (Zinsen' 360 . 100) / (Tage· Kapital)
= (490,00 . 360 . 100) / (30 . 49000,00)
= 12 %
bb) Skontobetrag (brutto)
+ Zinsen für Überziehungskredit
= Bruttoersparnis
© Kopieren verboten!
1000,00 € (2 % von 50.000,00 €)490,00 €510,00 €
7
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
8. Aufgabe
a) Jährliche Gesamtkosten für einen befristet einzustellenden Mitarbeiter:
€
Tarifentgelt
23.328,00 €
+ VL-Arbeitgeberanteil
360,00 €
+ Urlaubsgeld
750,00 €
+ Weihnachtsgeld
1.944,00 €
= Bruttoentgelt pro Jahr
26.382,00 €
+ Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung
5.276,40 €
+ weitere Lohnnebenkosten
7.986,00 €
= Gesamtkosten
39.644,40 €
b) 165 Stunden/Monat· 12 Monate/Jahr· 23,75 €/Stunde = 47.025,00 €/Jahr
Rechnungswesen
c) Zu 1: Falsch Der Solidaritätszuschlag zählt nicht zu den Lohnnebenkosten der Heinrich KG, da dieser vom
Beschäftigten bezahlt werden muss.
Zu 2: Richtig. Die Heinrich KG muss die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufs
genossenschaft abführen
Zu 3: Falsch. Die Heinrich KG führt die genannten Beträge an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abDie Zahlung erfolgt nicht an das Finanzamt, dass für den jeweiligen Mitarbeiter zuständig ist.
Zu 4: Richtig. Die Zuschüsse des Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen Leistungen führen zu einer Erhöhung
des Bruttoentgeltes.
Zu 5: Falsch. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht ausbezahlt, sondern vielmehr einbehalten und an die
zuständige Krankenkasse abgeführt.
Zu 6: Falsch. Beiträge zur Pflegeversicherung sind nicht nur von älteren Beschäftigten, sondern von allenBeschäftigten zu zahlen
8 ©Kopieren verboten!
Läsungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
9. Aufgabe
a) Übersicht:
Rechnungswesen
Zeile %Vorkalkulation (€)%Nachkalkulation (€)Lösung zu
1
Fertigu ngsmateria I 25000,0026.000,00
2
+ Materialgemeinkosten 307.500,00307.800,00
3
= Materialkosten 32.500,0033.800,00aa)
4
Fertigungslöhne 80000,0078.650,00
5
+ Fertigungsgemeinkosten 160128000,00160125.840,00
6
= Fertigungskosten 208.000,00204.490,00ab)
7
Herstellkosten 240500,00238290,00
8
+ Verwaltungsgemeinkosten 1536.075,001535743,50
9
+ Vertriebsgemeinkosten 1024050,001023.829,00
10
= Selbstkosten 300.625,00297.862,50ac)
11
+ Gewinn 1236.075,0013,0438.837,50ae) / ad)
12
= Barverkaufspreis 336.700,00336700,00
Erläuterung der Nachkalkulation:
aal Zeile 2: Materialgemeinkosten
= (Fertigungsmaterial . 30) 1100
= (26.000,00 . 30) 1100
= 7.800,00 €
Zeile 3: Materialkosten
= Fertigungsmaterial (Zeile 1) + Materialgemeinkosten (Zeile 2)
= 26.000,00 € + 7.800,00 €
= 33.800,00 €
ab) Zeile 4: Fertigungslähne
= Fertigungszeit . Stundenlohn
= 2.200 Stunden· 35,75 €/Std. = 78.650,00 €
Zeile 5: Fertigungsgemeinkosten
= (Fertigungslähne . 160) 11 00
= (78.650,00 . 160) 1100
= 125.840,00 €
Zeile 6: Fertigungskosten
= Fertigungslähne (Zeile 4) + Fertigungsgemeinkosten (Zeile 5)
= 78.650,00 € + 125.840,00 €
= 204.490,00 €
Fortsetzung 9. Aufgabe -+
©Kopieren verboten! 9
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
9. Aufgabe (Fortsetzung)
ac) Zeile 7: Herstellkosten
= Materialkosten (Zeile 3) + Fertigungskosten (Zeile 6)
= 33.800,00 € + 204.490,00 €= 238290,00 €
Zeile 8 Verwaltungsgemeinkosten
= (Herstellkosten . 15) / 100
= (238290,00 . 15) / 100
= 35743,50 €
Zeile 9: Vertriebsgemeinkosten
= (Herstellkosten . 10) / 100
= (238.290,00 . 10) / 100
= 23829,00 €
Rechnungswesen
Zeile 10 Selbstkosten
= Herstellkosten + Verwaltungsgemeinkosten (Zeile 8) + Vertriebsgemeinkosten (Zeile 9)
= 238.290,00 € + 35.743,50 € + 23.829,00 €
= 297.862,50 €
ad) Zeile 12 Der Barverkaufspreis wurde mit der Möblix GmbH vereinbart und muss daher aus der Vorkalkulationübernommen werden.
Zeile 11: Gewinn = Barverkaufspreis - Selbstkosten
= 336.700,00 € - 297.862,50 €
= 38.837,50 €
ae) Zeile 11: Gewinnzuschlag in % = Gewinn in € . 100/ Selbstkosten
= 38.837,50 €. 100 /297.862,50 €
= 13,04 %
b) Zu 1: Richtig. Im Betriebsabrechnungsbogen werden die Gemeinkosten auf die Kostensteilen verteilt. Letztlich
werden die in den Hauptkostensteilen angefallenen Gemeinkosten ins Verhältnis zu den jeweiligen Einzei
kosten gesetzt. Dabei werden Gemeinkostenzuschlagsätze berechnet, die für die Kalkulation verwendetwerden können.
Zu 2: Richtig. Siehe 1.
Zu 3: Falsch. Die Kosten für Telekommunikation (z B. Telefon, Internet) lassen sich nicht verursachungsgerecht
den betrieblichen Produkten zurechnen. Sie werden als Gemeinkosten anhand eines Verteilungsschlüsselsauf die Kostensteilen verteilt.
Zu 4 Falsch. Das Betriebsergebnis wird nicht im Betriebsabrechnungsbogen, sondern im Kostenträgerblatt(BAB 11) ermittelt.
Zu 5: Falsch Die KostensteIlenrechnung ist das Verbindungsglied zwischen der Kostenartenrechnung und der
Kostenträgerrechnu ng.
Zu 6: Falsch. Die Kosten, die für die Finanzbuchhaltung anfallen, sind nicht dem Fertigungsbereich sondern dem
Verwaltungsbereich zuzuordnen.
10 © Kopieren verboten!
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
10. Aufgabe
a) Deckungsbeitrag pro Plakatwand = Erlös pro Stück - variable Stückkosten
= 875,00 € - 475,00 €= 400,00 €/Stück
Gesamtdeckungsbeitrag = Deckungsbeitrag pro Plakatwand . Auftragsvolumen
= 400,00 € . 290 Stück
= 116.000,00 €
b) Gewinnschwelle = Fixkosten 1 Deckungsbeitrag pro Stück
= 112.000,00 € 1 400,00 €/Stück.
= 280 Stück
11. Aufgabe
Rechnungswesen
aa) Die Versicherungsbeiträge sind am 1.8.2010 in voller Höhe gebucht worden. Um eine periodenrichtige Abgren
zung der Versicherungsaufwendungen zu erreichen, muss der Gesamtbetrag auf den Zeitraum vom 1.8. bis zum31.12.2010 bezogen werden.
Es gilt daher:
9.600,00 € = 12 Monate
x € = 5 Monate (August bis Dezember)
-+ 9.600,00 . 51 12 = 4.000,00 €
ab) Die Mieteinnahmen sind im November 2010 in voller Höhe gebucht worden. Um eine periodenrichtige Abgren
zung der Mieteinnahmen zu erreichen, muss der Gesamtbetrag für sechs Monate auf den Zeitraum vom 1.11.bis zum 31.12.2010 bezogen werden
Es gilt daher:
4.800,00 € = 6 Monate
x € = 2 Monate (November und Dezember)
-+ 4.800,00 . 216 = 1.600,00 €
b) Diverse Erträge
- Diverse Aufwendungen- Aufwand für Mängelansprüche
Gesamtergebnis 2010
45.850.000,00 €42.875.000,00 €
2.500,00 €2.972.500,00 €
c) Zu 1: Richtig. Rückstellungen werden für zu erwartende Aufwendungen gebildet, deren genaue Höhe bzw.
Fälligkeit unklar sind Daher werden voraussichtliche Aufwendungen in der Periode erfasst, der sie wirtschaftlich zuzuordnen sind.
Zu 2: Falsch. Eine Rechnungsabgrenzung ist nur dann notwendig, wenn die Einnahme zum abzurechnenden
Jahr gehört, aber der Ertrag ganz oder teilweise dem kommenden Geschäftsjahr zuzuordnen ist.
Zu 3: Falsch. Die Aufwendungen für Reparaturen, die erst im neuen Jahr ausgeführt werden, können als Rückstellung
und nicht als Sonstige Verbindlichkeit erfasst werden. Hierbei ist entscheidend, dass die Aufwendungen dem
abzuschließenden Geschäftsjahr zuzuordnen sind, wobei die genaue Höhe und die Fälligkeit nicht sicher sind.
Zu 4: Richtig. Sofern Erträge das alte Geschäftsjahr betreffen, aber die Einnahme erst im neuen Jahr erfolgt, ist
dieses als "Sonstige Forderung" zu erfassen.
Zu 5: Falsch. Passive Rechnungsabgrenzungen werden für Einnahmen gebildet, deren Ertrag ganz bzw. teilweisedas neue Jahr betreffen.
Zu 6: Falsch. Fallen Ausgaben im alten Jahr an, die aber Aufwendungen des neuen Geschäftsjahres darstellen,
werden diese in der Bilanz als Aktive Rechnungsabgrenzung erfasst.
© Kopieren verboten! 11
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
12. Aufgabe
a) 2470 Zweifelhafte Forderungen
an 2499 Sonstige Kunden
b) 6951 Abschreibungen auf Forderungen4800 Umsatzsteuer (19 %, voller Steuersatz)
an 2470 Zweifelhafte Forderungen
13. Aufgabe
Rechnungswesen
a) Die Eigenkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital/Bilanzsumme:
Eigenkapitalquote = Eigenkapital· 1001 Gesamtkapital
= 27.400.000 € . 100/54.945.000 €
= 49,9 %
b) 1. Lösung
Die Eigenkapitalrentabilität beschreibt das prozentuale Verhältnis von Jahresgewinn zum durchschnittlichen
Eigenkapital (EK):
Durchschnittliches Eigenkapital = (EK zum Jahresbeginn + EK zum Jahresende) 1 2
= (24435.500 € + 27.400.000 €) 1 2
= 25.917.750 €
Gewinn = EK zum Jahresende - EK zum Jahresbeginn
= 27.400.000 € - 24435.500 €
= 2.964.500 €
Eigenkapitalrentabilität = Gewinn· 1001 durchschnittliches Eigenkapital
= 2.964.500 € . 100/25.917.750 €
= 11,4 %
2. Lösung
Sofern die Eigenkapitalrentabilität statt mit dem durchschnittlichen Eigenkapital mit dem Eigenkapital amJahresbeginn berechnet wird, ergibt sich eine weitere Lösung:
Eigenkapitalrentabilität = Gewinn· 1001 Eigenkapital am Jahresbeginn
= 2.964.500 € . 100/24.435.500 €
= 12,1 %
12 © Kopieren verboten!
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
1. Aufgabe
Bürowirtschaft
a) Brief 1 darf nicht geöffnet werden, da es sich um einen Privatbrief handelt.
Brief 2 darf geöffnet werden, da zunächst die Heinrich KG genannt wird. Die nachfolgende Angabe des Namens
dient nur zur Erleichterung der internen Postverteilung.
b) Mögliche Arbeitsschritte:
- Entnahme des Inhalts
- Kontrolle, ob noch etwas im Umschlag verblieben ist (Leerkontrolle)
- Vollständigkeit der Anlagen kontrollieren
- Ggf. Umschlag anheften (z B. bei Einschreiben, Eilsendungen)
- Eingangsstempel anbringen
- Sortierung vornehmen
- Weiterverteilung der Post innerhalb des Betriebs veranlassen
c)
d)
Aufgabe Unterlagen Briefhüllenformat
(Mindestgröße)ca)
eine Urkunde im Format DIN A4 (4
cb)
zwei A4-Bögen, die im Kreuzfalz gefaltet sind (6
cc)
ein A4-Brief, der im Zickzack gefaltet wurde DL (DIN lang)
cc)
zwei Fotos im Format DIN A5 (5
Wertstufen
Nr.
DokumentPrüfwertGesetzeswertDauerwert
1
Bilanz x
2
Firmeng rü nd ungsu nterlagen x
3Eingangsrechnungen x
4
Angebote x
5
Gesellschaftsvertrag x
Erläuterungen:
Zu Nr 1 und 3: Gesetzeswert sind Unterlagen, die einen Handelsvorgang dokumentieren, wobei hierzu gesetzlich
bestimmte Aufbewahrungsfristen bestehen. Für die Bilanz sowie für Buchungsbelege (hier: Eingangs
rechnung) ergeben sich diese gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aus § 257 HGB und § 147 AO.
Zu Nr 2 und 5: Dauerwert sind besonders wichtige Schriftstücke, die über die gesetzliche Frist hinaus aufbewahrt
werden (Firmengründungsunterlagen, Gesellschaftsvertrag, Patente, Grundstücksunterlagen).
Zu Nr. 4: Prüfwert sind Schriftstücke, die bearbeitet werden bzw. zur Bearbeitung von Vorgängen erforderlichsind.
©Kopieren verboten! 13
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
2. Aufgabe
a) Mögliche Rechtsgrundlagen:
- Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitsstättenverord nung
Arbeitsschutzgesetz
Jugenda rbeitsschutzgesetz
BiIdschirma rbeitsplatz- Verord nun g
Chemikaliengesetz
Unfallverh ütu ngsvorschriften der Berufsgenossenschaften
ba) Möglichkeiten zur Information der Mitarbeiter:
- Schulungen/E-Learning-Programme
- Hinweisschilder
- Aushang von Gesetzen bzw. Verordnungen
- Aushang von Unfallverhütungsvorschriften
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Informationen über das Intranet
bb) Mögliche Bestandteile des Nachweises:
- Name des Mitarbeiters
- Datum der Schulung
- Zeitlicher Umfang
- Unterweisender
- Inhalt der Schulung
- Ergebnis der Schulung, z. B. Testergebnis
- Unterschrift des Mitarbeiters
Bürowirtschaft
c) Erste Hilfe
Gesetzliche Anforderungen
HandlungsbedarfNotwendige Maßnahmen/ Arbeitssch ritte
JA
NEIN
Ersthelfer regelmäßig
x-Letzte Weiterbildung der Ersthelfer und Schulungs-
weiterbilden lassenbedarf ermitteln
(mindestens alle zwei-Referenten organisieren
Jahre)-Zeit und Ort der Schulung festlegen (ggf. Absprache
zwischen betrieblichen Ersthelfern und dem Referenten)-Unterlagen vorbereiten, u. a. Teilnehmerliste, Schulungs-
unterlagen, Teilnahmebescheinigungen-Raum buchen
-Catering planen
-Ersthelfer zur Schulung einladen
-Raum vorbereiten
d) Bedeutungen:
• Schild 1: Fluchtweg/Notausgang
• Schild 2: Warnung vor feuergefährlichen Stoffen/Brandgefahr
• Schild 3: Verbot von Mobilfunk/Handyverbot14 ©Kopieren verboten!
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
3. Aufgabe
Bürowirtschaft
aal Die Originale müssen nicht einzeln auf das Vorlagenglas gelegt werden, sondern werden automatisch eingezogenund nach dem Kopiervorgang wieder ausgeworfen.
ab) Durch eine Duplexeinheit wird das automatische Bedrucken der Vorder- und Rückseite ermöglicht.
ac) Der Finisher/Sorter ermöglicht die automatische Sortierung der erstellten Kopien.
b) Mögliche Vorteile:
- Druckaufträge können von jedem Netzwerk-PC ausgelöst werden
- Durch Einscannen können Dokumente an die Netzwerk-PCs weitergeleitet werden. Damit wird eine schnelle
und kostengünstige Verteilung von Dokumenten erreicht.
- Eigescannte Dokumente können evtl. direkt in gängige Dateiformate, wie z. B. *doc oder * .pdf umgewandeltwerden.
- Durch die Möglichkeiten zur Digitalisierung verringert sich der Papierverbrauch.
- Der Großkopierer kann als Faxgerät für jeden Netzwerk-PC benutzt werden
c)Kopierkosten Großkopierer "Kopex"€
A4
239.666 Kopien - 226.888 Kopien - 750 Freikopien =541,2612.028 Kopien· 0,045 €/Kopie =
A3
21.844 Kopien - 21.266 Kopien - 250 Freikopien =29,52328 Kopien· 0,09 €/Kopie =
Miete
322,50
Durchsicht
78,55
SUMME
971,83
©Kopieren verboten! 15
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
4. Aufgabe
Bürowirtschaft
a) Der Betriebsrat verfügt über ein Mitbestimmungsrecht und kann eine interne Stellenausschreibung verlangen
(vgl. § 93 BetrVG)
b) Mögliche Vorteile bei einer externen Stellenbesetzung:
- Neue Mitarbeiter bringen z. B. neue Ideen und Ansatzpunkte für Lösungen mit in das Unternehmen ein.Es besteht nicht die Gefahr der" Betriebsblindheit" .
- Die Auswahl an Bewerbern ist größer als bei einer internen Stellenbesetzung.
- Es können gezielt Mitarbeiter gesucht werden, die bereits über die benötigten Qualifikationen verfügen.Längere Vorlaufzeiten für Schulungen werden vermieden.
- Durch eine interne Stellenbesetzung würde in einem anderen Betriebsbereich eine Stelle frei, die dann wiederbesetzt werden muss.
- Durch die externe Stellenbesetzung können Rivalitäten von Mitarbeitern verhindert werden, da kein interner
Mitarbeiter bevorzugt wird.
c) Mögliche fachliche Anforderungen bzw. persönliche Eigenschaften:
- Schulabschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Evtl. geeignete Weiterbildungen (z. B. zum Bilanzbuchhalter)
- Berufserfahrungen in der Lohn-/Gehaltsbuchhaltung
- Erfahrungen im Umgang mit der vorhandenen Abrechnungs-Software
- Präzise Arbeitsweise
- Zuverlässigkeit
- Zielorientierte Arbeitsweise
- Terminbezogene Arbeitsweise
- Belastba rkeit
- Teamorientierung
- Engagement
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Selbstständige Arbeitsweise
d) Der Hinweis des Betriebsartes ist rechtlich unbegründet
Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses über zwei Jahre hinaus ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund für dieBefristung vorliegt (vgl. § 14 Abs. 2 TzBfG).
Im vorliegenden Fall liegen zwei sachliche Gründe vor, da der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur
vorübergehend ist (vgl. § 14 Abs 1 Nr 1 TzBfG) bzw. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt werden soll (vgl. § 14 Abs. 1 Nr 3 TzBfG).
ea) Die Probezeit kann bis zu sechs Monaten umfassen (vgl. § 622 Abs. 3 BGB).
eb) Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen von
beiden Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden (vgl. § 622 Abs. 3 BGB)
16 © Kopieren verboten!
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
1. Aufgabe
Wirtschafts- und Sozialkunde
1 Der Hinweis" Preis freibleibend" stellt eine Freizeichnungsklausel dar. Die Bindung an das Preisangebot ist hier-durch eingeschränkt.
Erläuterung:
Zu 1 bis 5: Diese Konditionen beinhalten keine Einschränkungen des Angebotes
2. Aufgabe
3 Der Erfüllungsort der Lieferung wurde vertraglich vereinbart und liegt daher bei der Versandstation Zürich-Kloten
Die Rechtssituation in der Schweiz muss nicht gesondert geprüft werden, da vereinbarungsgemäß deutschesRecht Anwendung finden soll.
5 Die vertragliche Regelung bezieht sich darauf, dass der jeweilige Tagespreis gelten soll. Da zudem der vereinbar
te Höchstwert von 185,00 (HF nicht überschritten wird, kann der Tagespreis 182,50 (HF für 1 m3 Ahornholz
betragen
Erläuterung:
Zu 1: Falsch. Der Kaufvertrag kommt bereits dann zustande, wenn die Heinrich KG bestellt.
Zu 2: Falsch. Der Erfüllungsort der Zahlung liegt bei der gewerblichen Niederlassung des Geldschuldners, d. h. bei
der Heinrich KG in Hamburg.
Zu 4: Falsch. Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann zwischen Kaufleuten getroffen werden (vgl. § 38 ZPO).
Beide Vertragspartner sind hier Kaufleute. Nur bei Privatleuten ist eine Vereinbarung zur Verlegung des Gerichtsstandes nicht zulässig.
Zu 6: Falsch. Der Erfüllungsort für die Warenschuld liegt bei der Versandstation Zürich-Kloten. Ab dieser Bahnstation
muss daher die Heinrich KG das Transportrisiko übernehmen.
3. Aufgabe
3 Die vertragliche Vereinbarung zwischen der Heinrich KG und der Peter Keller AG beinhaltet eine feste Verein
barung zum Liefertermin (Dienstag, 09.11.2010 fix) Damit wird deutlich, dass die Einhaltung des Lieferterminsvon besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Heinrich KG berechtigt, ohne eine Nachfrist sofort vom Vertrag zurückzutreten
4 Durch die Nicht-Einhaltung des vereinbarten fixen Liefertermins befindet sich die Peter Keller AG mit Ablauf des
09.11.2010 in Lieferungsverzug. Die Heinrich KG könnte auf Lieferung bestehen. Sie hat dabei das Recht, die
Peter Keller AG zu informieren, dass eine schnellstmögliche Lieferung erfolgen soll.
Erläuterung
Zu 1: Falsch. Es besteht keine Vereinbarung über eine Kürzung des Rechnungsbetrages bei verspäteter Lieferung.Daher ist die Heinrich KG nicht zu einer solchen Kürzung berechtigt.
Zu 2: Falsch. Es besteht keine Vereinbarung über die Kürzung des Rechnungsbetrages sowie eine Verlängerung desZahlungsziels bei verspäteter Lieferung der Peter Keller AG. Daher ist die Heinrich KG zu diesen Maßnahmennicht berechtigt.
Zu 5: Falsch. Es besteht keine Vereinbarung zu einer Veränderung der Lieferkonditionen bei Lieferungsverzug.Die Heinrich KG kann daher keine Lieferung frei Haus verlangen.
Zu 6: Falsch. Die Heinrich KG ist nicht berechtigt, von der Kundin eine Erstattung der Kosten der Ersatzbeschaffungzu verlangen. Mit der Gertrud Brandt KG besteht ein separater Kaufvertrag. Etwaige Mehrkosten bei der Be
schaffung oder der Herstellung der Aktenschränke sind grundsätzlich von der Heinrich KG zu tragen.
©Kopieren verboten! 17
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
4. Aufgabe
a) Transportkosten Schiene = 1,35 €/km ·988 km = 1.333,80 €Transportkosten Straße = 2,35 €/km· 12 km = 28,20 €= Bezugskosten gesamt 1.362,00 €
ba) 1 € = 1,36029 (HFx € = 185,00 (HF
..•• 185,00 . 1 1 1,36029 = 136,00 € je m3
bb) Bezugskosten pro m3 = Bezugskosten für 20 m3 • Gesamtmenge
Bezugskosten für 20 m3 (siehe a) 1.362,00 €Bezugskosten pro m3 = 1.362,00 € •20 m3 = 68,10 €/m3
bc) Bezugspreis pro m3 = Warenwert pro m3 + Bezugskosten pro m3(siehe ba) (siehe bb)
= 136,00 + 68,10
= 204,10 €/m3
5. Aufgabe
Wirtschafts- und Sozialkunde
Zu 1: Falsch Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes ist bei Geschäften mit vereinbarten Zahlungszielen
möglich.
Zu 2: Falsch. Ein Eigentumsvorbehalt muss ausdrücklich im Rahmen des Kaufvertrages vereinbart werden.
Zu 3: Falsch. Der Eigentumsvorbehalt wird zwar häufig als Element der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ge
nannt, kann aber durchaus auch außerhalb dieser vorformulierten Vertragsbedingungen vereinbart werden.
Zu 4: Falsch Bei einem Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware vor, bis diese voll
ständig bezahlt ist. Erst dann soll das Eigentum übergehen. Die Heinrich KG wird daher nicht mit dem Erhalt,sondern nur nach der vollständigen Bezahlung Eigentümerin des Holzes
Zu 5: Richtig. Mit dem Erhalt des Holzes wird die Heinrich KG Besitzerin des Holzes. Damit übt sie die tatsächliche
Herrschaft über diese Sache aus. Sie ist jedoch noch nicht Eigentümerin, sodass ihr die rechtliche Herrschaftüber die Sache fehlt.
6. Aufgabe
Zu 1: Falsch. Sofern die Werbung reduziert wird, wird sich der Absatz eher verringern Diese Maßnahme ist daher
in der vorliegenden Situation nicht zweckmäßig.
Zu 2: Falsch. Bei einem stockenden Absatz sollten die Produktionskapazitäten nicht ausgeweitet werden, da eher
unklar ist, ob die ggf. zusätzlich hergestellten Mengen auch tatsächlich abgesetzt werden können.
Zu 3: Falsch. Die kostenintensive Umstellung im Bereich der Fertigungsorganisation ist nur dann sinnvoll, wenn mitsteigenden Absatzzahlen zu rechnen ist. Da dieses in der vorliegenden Situation nicht der Fall ist, ist diese
Maßnahme nicht zweckmäßig.
Zu 4 Richtig. Eine Preissenkung führt in der Regel dazu, dass sich die Kunden eher für den Kauf des Produktes
entscheiden Die Nachfrage wird daher tendenziell zunehmen, sodass eine Stabilisierung oder Ausweitung
der Absatzsituation erwartet werden kann. Es handelt sich somit um eine zweckmäßige Maßnahme.
Zu 5 Falsch. Das Vertriebspersonal verkauft die Schreibtische an die Kunden. Wird deren Anzahl verringert, können
die Kunden nicht mehr in dem Maße betreut werden wie das bislang der Fall war. Insgesamt ist daher zuerwarten, dass der Absatz sich durch diese Maßnahme verringert. Bei einem stockenden Absatz ist die Maß
nahme daher ungeeignet.
18 ©Kopieren verboten!
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
7. Aufgabe
Wirtschafts- und Sozialkunde
Zu 1: Richtig. Beim Verfahren der Einzugsermächtigung erteilt die Heinrich KG der Grüner Strom AG den Auftrag,
einen Geldbetrag vom Girokonto der Heinrich KG einzuziehen. Bei diesem Verfahren kann die Heinrich KG
bei der kontoführenden Bank (Hamburger Sparkasse) veranlassen, dass der abgebuchte Betrag storniert wird.
Zu 2: Falsch. Siehe 1. Die Heinrich KG ermächtigt nicht ihre Bank, sondern den Zahlungsempfänger zum Einzug desfälligen Rechnungsbetrages.
Zu 3: Richtig. Beim Einzugsermächtigungsverfahren kann die Heinrich KG die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
Zu 4: Falsch. Siehe 1. Die Heinrich KG kann der Lastschrift innerhalb von sechs Wochen widersprechen
Zu 5: Falsch. Siehe 1. Der Zahlungsvorgang wird nicht durch die Heinrich KG, sondern durch den Zahlungsempfänger(Grüner Strom AG) ausgelöst.
Zu 6 Falsch Siehe 1. Die Heinrich KG ermächtigt nicht die Bank der Grüner Strom AG, sondern die Grüner Strom
AG selbst zum Einzug des jeweiligen Rechnungsbetrages.
8. Aufgabe
Zu 1: Falsch Siehe 4.
Zu 2 Falsch Siehe 4.
Zu 3: Falsch. Siehe 4.
Zu 4: Richtig. Bei der Anwendung des Verursacherprinzips soll derjenige die Kosten für die Beseitigung tragen, derdie entsprechenden Schäden verursacht hat.
Zu 5: Falsch. Siehe 4
9. Aufgabe
a) Die Heinrich KG könnte vom Schreibtisch "Classic" 140 Stück absetzen. Anhand der Übersicht zur Nachfrageder einzelnen Kunden wird deutlich, dass nur die Junges Wohnen GmbH nicht bereit ist, einen Preis von
480,00 €/Stück zu zahlen Die anderen drei Kunden sind indes bereit, den geplanten Preis zu akzeptieren:
Kunde Menge Kommentar
Westmoor KG
Brandes GmbH & Co. KG
Bleibtreu GmbH
SUMME
60 Stück
50 Stück
30 Stück
140 Stück
würde einen Preis von 500,00 € akzeptieren und fragt daherauch bei einem niedrigeren Preis nach
würde einen Preis von 550,00 € akzeptieren und fragt daherauch bei einem niedrigeren Preis nach
b) Umsatz = Preis pro Stück· Absatzmenge (siehe a)
= 480,00 €/Stück . 140 Stück
= 67.200,00 €
©Kopieren verboten! 19
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
10. Aufgabe
Wirtschafts- und Sozialkunde
Zu 1: Falsch Bei einer Verlängerung des Zahlungsziels gegenüber den Kunden, gehen deren Zahlungen später ein
Hierdurch erhöht sich der kurzfristige Kapitalbedarf.
Zu 2: Falsch Sofern die Produktionsmenge erhöht wird, müssen z. B. mehr Materialien bei den Lieferanten ein
gekauft werden. Dadurch erhöht sich letztlich der Kapitalbedarf.
Zu 3: Richtig. Eine Verringerung des Zinssatzes für Kontokorrentkredite führt dazu, dass die Heinrich KG nicht
mehr so viele Mittel für Zinszahlungen einsetzen muss. Dadurch sinkt der Kapitalbedarf.
Zu 4: Falsch. Bei einer Vereinbarung kürzerer Tilgungsfristen muss die Heinrich KG die Kredite früher an die Bank
zurückzahlen Der Kapitalbedarf steigt dadurch.
Zu 5: Falsch. Eine frühzeitige Begleichung der Lieferantenverbindlichkeiten erhöht den Kapitalbedarf.
11. Aufgabe
Zu 1: Falsch Leasing ist eine Sonderform der Finanzierung. Eine Selbstfinanzierung liegt aber nicht vor, da hierfür
die Mittel aus der Einbehaltung von Gewinnen stammen müssen.
Zu 2: Falsch. Die Aufnahme eines Bankdarlehens stellt eine Außenfinanzierung dar. Eine Selbstfinanzierung erfolgt
als Innenfinanzierung durch Einbehaltung des Gewinns.
Zu 3 Falsch Die Erhöhung der Kommanditeinlagen stellt eine Außenfinanzierung und keine Innenfinanzierung in
Form der Selbstfinanzierung dar
Zu 4: Richtig. Eine Selbstfinanzierung erfolgt u. a. durch die Einbehaltung des Gewinns. Wird auf die Ausschüttung
eines Teils des Gewinns verzichtet, so liegt diese Finanzierungsform vor.
Zu 5: Falsch. Nimmt die Heinrich KG das Finanzierungsangebot des Lkw-Händlers an, so liegt eine Außen-/Fremd
finanzierung und damit keine Innen-/Eigenfinanzierung in Form der Selbstfinanzierung vor.
12. Aufgabe
Zu 1: Falsch Bei der Heinrich KG handelt es sich um eine Personengesellschaft Diese Gesellschaften zahlen keine
Körperschaftsteuer. Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer.
Zu 2 Richtig. Die jeweilige Gemeinde (Stadt Hamburg) verlangt von den Eigentümern der Grundstücke eine
Grundsteuer. Daher muss die Heinrich KG die Grundsteuer für ihre Grundstücke an die Stadt Hamburg abführen.
Zu 3: Falsch Bei einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes kommt es nicht zwangsläufig zu einer Absenkung des
Nettoverkaufspreises. Die Heinrich KG kann ggf. entscheiden, ob sie die Nettoverkaufspreise unverändert lässt
(Folge: Nur der Bruttoverkaufspreis sinkt), ob sie den Nettoverkaufspreis sogar anhebt oder etwa absenkt
Zu 4: Falsch Die Kfz-Steuer ist eine Ausgabe, die steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
Sie ist somit nicht gewinnneutral, sondern führt zu einer Gewinnverringerung.
Zu 5: Falsch. Die Heinrich KG muss die Umsatzsteuerzahllast nicht vierteljährlich, sondern monatlich an das Finanzamt abführen.
Zu 6: Richtig. Einige Steuern sind so genannte Gemeinschaftssteuern (Bsp.: Umsatzsteuer, Lohn-/Einkommensteuer)
Diese Steuereinnahmen werden z. B. auf den Bund und die Länder oder auch auf Bund, Länder und Gemeinden
aufgeteilt
20 ©Kopieren verboten!
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
13. Aufgabe
Übersicht
Wirtschafts- und Sozialkunde
Gesellschafter Kapitaleinlage9 % Kapital-RestgewinnGesamtlösung zuverzinsung Erika Feiler
1.800.000,00162.000,001.360.000,001.522.000,00aal, ac), ad)
Peter Ebert
2.400.000,00216.000,00544000,00760.000,00
Sven Weller
3.000.000,00270.000,00272.000,00542.000,00
Summe
7.200.000,00648.000,002.176.000,002.824.000,00ab)
Erläuterungen:
aal Zinsen für Erika Feiler = Kapitalanteil Erika Feiler· Zinssatz
= 1.800.000 . 9 %
= 162.000 €
ab) 1. Bestimmung der gesamten Kapitalverzinsung
Zinsen für Erika Feiler 162.000 €+ Zinsen für Peter Ebert 216.000 €+ Zinsen für Sven Weller 270.000 €= Gesamt-Zinsen 648.000 €
2. Bestimmung des Restgewinns
Restgewinn = Gesamtgewinn - Gesamt-Zinsen
= 2.824.000 - 648.000
= 2.176.000 €
ac) 1. Summe der Anteile 11. Gesellschaftsvertrag
Summe Anteile = 10 + 4 + 2 = 16 Anteile
2. Restgewinn pro Anteil
Restgewinn pro Anteil = 2.176.000 € /16 Anteile = 136.000 €
3. Restgewinnanteil von Erika Feiler
Restgewinn Erika Feiler = 136.000 € . 10 Anteile = 1.360.000 €
ad) Gesamtgewinn Erika Feiler
= Kapitalverzinsung Erika Feiler + Restgewinn Erika Feiler
= 162.000 € + 1.360.000 €
= 1.522.000 €
b) Die gesetzliche Gewinnverteilung nach dem HGB sieht eine Kapitalverzinsung von 4 % vor (vgl. § 121 HGB).
©Kopieren verboten! 21
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
14. Aufgabe
Wirtschafts- und Sozialkunde
a) In Abteilung A des Handelsregisters werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingetragen.Daher ist der Sachverhalt Nr. 4 richtig, da sowohl die Franz Meyer e. K. als auch die Voith Maschinenbau OHGdort eingetragen werden.
b) Die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen besteht nur bei der Naturholz AG (Nr. 3). In den beiden anderenGesellschaften haftet zusätzlich das Privatvermögen der Gesellschafter.
c) Gewerbliche Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuer. Bei allen drei Unternehmen handelt es sich umGewerbebetriebe, sodass der Sachverhalt Nr. 5 zutrifft
15. Aufgabe
a) 2 Da Frau Meier schwerbehindert ist, gelten die besonderen Bestimmung des Sozialgesetzbuches IX(Schwerbehindertenrecht) In § 125 finden sich die Regelungen zum Zusatzurlaub für Schwerbehinderte.
b) 1 Fragen zur vorzeitigen Prüfungszulassung beziehen sich auf die Berufsausbildung von Frau Meier und sindim Berufsbildungsgesetz geregelt (vgl z. B. § 45 BBiG).
Weitere Erläuterungen:
Zu 3: Im Betriebsverfassungsgesetz sind u. a. Fragen zur Vertreter der Arbeitnehmer durch einen Betriebsratoder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung geregelt
Zu 4: Das Jugendarbeitsschutzgesetz umfasst Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern in derArbeitswelt
Zu 5: Das Arbeitszeitgesetz enthält Bestimmungen zu den Arbeitszeiten der Beschäftigten und regelt z. B. dietägliche Höchstarbeitszeit oder die Dauer der Pausen.
Zu 6: Das Bundesurlaubsgesetz umfasst Regelungen zum Erholungsurlaub der Beschäftigten, wie z. B. dengesetzlichen Mindestanspruch auf Erholungsurlaub.
16. Aufgabe
Zu 1: Falsch. Die Maßnahmen betreffen das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Inwieweit das außenwirtschaftliche Gleichgewicht hiervon negativ betroffen sein könnte, kann ohne zusätzliche Informationen nichtbeurteilt werden
Zu 2: Falsch. Ob die Einkommensverteilung in gerechterer Weise erfolgt, kann ohne zusätzliche Angaben nichtbeurteilt werden. Da aber die Nachfrage gefördert wird, könnte ein Wirtschaftswachstum erreicht werden,das in positiver Weise für Verteilungsspielräume genutzt wird
Zu 3: Falsch Durch den Anstieg des Nachfrageniveaus kommt es tendenziell zu einer Erhöhung des Arbeitskräftebedarfes Selbst wenn das Angebot nicht in gleichem Maße ansteigt, wird sich der Beschäftigungsstanderhöhen, sodass eine positive Auswirkung eintritt
Zu 4: Richtig. Da die Nachfrage schneller als das Angebot steigt, kommt es zu einem Anstieg des Preisniveaus(Inflation). Die Stabilität des Preisniveaus ist damit gefährdet
Zu 5: Falsch. Durch den Anstieg des Nachfrageniveaus kommt es tendenziell zu einem Wirtschaftswachstum.Somit ergibt sich eine eher positive Auswirkung.
22 ©Kopieren verboten!
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
17. Aufgabe
Wirtschafts- und Sozialkunde
a) Die abgesetzte Menge stellt die Gleichgewichtsmenge dar. Bei dieser Preis-Mengen-Kombination sind Angebotund Nachfrage genau gleich groß.
Daher ist aus der Abbildung die Menge am Schnittpunkt der Angebots- und Nachfragegrade abzulesen.Die abgesetzte Menge beträgt 800 t.
ba) Zur Lösung der Aufgabe muss im Diagramm die Menge von Angebot und Nachfrage bei einem Preisvon5,00 €/kg abgelesen werden
Die nachgefragte Menge beträgt 400 t, während die angebotene Menge bei diesem Preis 1.200 t beträgt.
Da in diesem Fall nicht mehr abgesetzt werden kann als Nachfrage besteht, liegt die absetzbare Menge bei400 t.
bb) Der Angebotsüberhang kennzeichnet die Menge, um die die angebotene Menge die nachgefragte Menge übersteigt.
Die nachgefragte Menge beträgt 400 t, während die angebotene Menge bei diesem Preis 1.200 t beträgt.
Damit übersteigt das Angebot die Nachfrage um 1.200 - 400 = 800 t. Der Angebotsüberhang beträgt somit800 t.
c) 3 Anbieter C ist bereit, zu einem Preisvon 3,75 €/kg anzubieten. Wird der Mindestpreis auf 5,00 €/kg fest-gelegt, erhält er 1,25 €/kg mehr für seine angebotene Menge. Anbieter D profitiert ebenfalls, wobei eraber nur 0,50 €/kg mehr erhalten würde.
Anbieter Ewürde nicht profitieren, da er zu einem höheren Preis (5,50 €/kg) anbietet.
Bei den Marktteilnehmern A und B handelt es sich um Nachfrager Bei einer Festlegung von 5,00 € alsMindestpreis profitieren die Nachfrager nicht, da sich ohne Staatseingriff ein Marktpreis von nur 4,00 €ergeben würde Sie müssten daher mehr zahlen, sodass diese Marktteilnehmer sogar zusätzlich belastetwerden.
18. Aufgabe
a) 3 Ein Aufschwung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften zunimmt.Daher geht die Arbeitslosigkeit zurück Zudem nimmt die Anzahl der offenen Stellen zu.
Die Auslastung der Kapazitäten nimmt zu, da immer mehr Güter nachgefragt und hergestellt werden.Gleichzeitig sind die Preise relativ stabil.
b) 4 Der Abschwung verringert die Nachfrage nach Arbeitskräften, da die gesamtwirtschaftliche Nachfragezurückgeht. Die sinkende Nachfrage führt zu einem Abbau von Überstunden. Gleichzeitig tritt vermehrtKurzarbeit auf.
Die Auslastung der Kapazitäten nimmt ab, da immer weniger Güter nachgefragt und hergestellt werden.Der Preisanstieg wird verlangsamt, wobei die Preisefür Konsumgüter aufgrund der nachlassenden Nachfrage sinken
Weitere Erläuterung:
Zu 1: Eshandelt sich um die Boomphase oder Hochkonjunktur Hierbei herrscht Vollbeschäftigung, sodass zusätzlich vermehrt Überstunden von den Beschäftigten geleistet werden müssen. Die Produktionskapazitätensind sehr stark ausgelastet. Das Preisniveau steigt stark an.
Zu 2: Eshandelt sich um die Depression-fTiefstandphase. Die geringe Nachfrage führt zu Massenarbeitslosigkeit,da weniger Arbeitskräfte für die Produktion benötigt werden. Die Produktionskapazitäten sind nur in geringem Maße ausgelastet. Da die Anbieter nicht mehr auf eine entsprechende Nachfrage stoßen, könnensie kaum Preiserhöhungen durchsetzen. Daher ergibt sich ein stabiles bzw sinkendes Preisniveau.
© Kopieren verboten! 23
Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011
19. Aufgabe
Wirtschafts- und Sozialkunde
Zu 1: Falsch. Sofern Preissteigerungen aufgrund von Marktmacht durchgesetzt werden können, ergibt sich ein
Anstieg des Preisniveaus. Damit liegt eine inflationäre und keine deflationäre Entwicklung vor.
Zu 2: Falsch Ein Anstieg der Nachfrage führt - bei gleich bleibendem Angebot - zu einem Anstieg des Preisniveausund damit zu Inflation.
Zu 3: Falsch Durch die Investition in Infrastruktur (z. B. Verkehrswege, Schulen) löst der Staat zusätzliche Nachfrageaus. Bei einem unveränderten Angebot ergibt sich keine deflationäre, sondern vielmehr ein inflationäre Entwicklung.
Zu 4: Richtig. Deflation beschreibt ein Sinken des Preisniveaus. Da die Preise der Güter im Durchschnitt sinken,halten sich die Konsumenten bei Käufen zurück, da sie ein weiteres Sinken der Preise erwarten.
Zu 5: Falsch Die zusätzliche Nachfrage aus dem Ausland führt - bei einem unveränderten Angebot - zu einemAnstieg des Preisniveaus (Inflation).
24 ©Kopieren verboten!
Recommended