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Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde. Bei: Kein vorhergehender Güteversuch - PowerPoint PPT Presentation
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Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig.
GüteverhandlungEinzelrichter im LGmündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Bei: Kein vorhergehender Güteversuch Keine erkennbare Aussichtslosigkeit
Persönliches Erscheinen – Säumnis kann zum Versäumnisurteil führen
Möglichkeit der Verweisung auf außergerichtliche Schlichtung oder gerichtlichen Vergleich
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Die Möglichkeiten, auch bei Land-gerichtsverfahren einen Einzelrichter einzuschalten, sind erweitert worden
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Möglichst früher Hinweis auf evtl. weitere Erklärungen etc. vom Richter
Erörterung evtl. übersehener Punkte
Parteien müssen vollständig vortragen und unter Beweis stellen (verschärfte Präklusionsregeln)
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Einwilligung des Beklagten wird unterstellt, wenn diese spätestens nach zwei Wochen seit Zustellung der Rücknahme nicht widerspricht
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Generell: weniger Freiheit der Partei-en, mehr Steuerung von Seiten des Gerichts = Schwächung der Disposi-tionsmaxime – warum wohl?
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Bei einem Wert des Beschwerdege-genstandes unter 600 € muss Beru-fung im Urteil der ersten Instanz ge-gebenenfalls zugelassen werden – wahrscheinlich im Tenor
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Entbehrlich bei: Kleinurteile (unter 600 €), gegen die
keine Berufung eingelegt werden kann
Alle Urteile, bei denen auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet wird
Kurztatbestand möglich
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestand
EntscheidungsgründeNach dem ersten Prozess
Fortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Entbehrlich bei:
Allen Urteilen, bei denen auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet wird
Wenn im Gerichtsprotokoll aufgenommene Gründe nach Auffassung des Gerichts aus-reichend
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Generell: Die Arbeit des Gerichts wird erleichtert, der Prozess wird angekur-belt
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der
InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Bei: Beschwerdewert unter 600 € Berufung nicht zugelassen Verstoß gegen Anspruch auf
rechtliches Gehör Voraussetzung: Rügeschrift von
Seiten einer Partei, innerhalb von zwei Wo-chen (Notfrist), die die Gehörsverlet-zung darlegt
Als unzulässig (Form) verwerfbar Als unbegründet zurückzuweisen Wenn begründet:
Prozessfortführung
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Einzelrichter kann Berufung auch entscheiden
Berufungsbegründungsfrist: 2 Monate
Schlüssige und einwandfreie Beru-fungsbegründung
Neue Angriffs- und Verteidungsmittel nur, wenn durch Verfahrensmangel oder zuvor ohne Nachlässigkeit unter-blieben (Präklusion)
Zurückverweisung erschwert
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Im Berufungsurteil: Kein förmlicher Tatbestand Keine förmlichen
Entscheidungsgründe Stattdessen Kurzbegründung mit
reiner Bezugnahme auf Vor-Urteil und lediglich Darlegung von Änderungen und Ergän-zungen
Möglichkeit von Protokollgründen
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Revisionsbegründungsfrist: 2 Monaten
Sprungrevision auch bei AG Urteil (bei Wert über 600 €) und prinzipieller Rechtsfehler
Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002
Vor dem ProzessOblig. GüteverhandlungEinzelrichter im LGMündl. VorbereitungKlagerücknahme
Im ProzessUrteilsformelUrteilstatbestandEntscheidungsgründe
Nach dem ersten ProzessFortführung der InstanzBerufungRevisionBeschwerde
Keine einfache, unbefristete Beschwerde
Sofortige Beschwerde Frist: 2 Wochen Begründung nicht notwendig Entscheidender Einzelricheter möglich
Befristete Erinnerung (best. Richter)
Rechtsbeschwerde Nach Gesetz statthaft, wenn
prinzipielle Frage Nach Zulassung des Vordergerichts +
prinzipielle Frage
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