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Die Förderprogramme
„Klima Plus Saar“
und „ZEP kommunal“
Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Uhrhan
0681 / 501 - 4298
Referat D/1 Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien
k.uhrhan@wirtschaft.saarland.de
Seite/Page 2
Inhalt
Was wird im Rahmen von ZEP kommunal gefördert?
Was wird im Rahmen Klima Plus Saar von gefördert?
Wie ist das Antragsverfahren?
Wie sind die Programme finanziell ausgestattet?
Welche Fehler werden häufig gemacht?
Worauf sollten Antragssteller besonders Acht geben?
Wen können Sie fragen?
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Wer wird im Programm
ZEP Kommunal gefördert?
Eine Zuwendung können alle kommunalen Gebietskörperschaften des Saarlandes und deren Eigenbetriebe sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten.
Bei kommunalen Beteiligungsgesellschaften (< 25 %) muss in Abwägung mit den beteiligten Unternehmen eine KMU-Prüfung vollzogen werden; ebenso bei so genannten Partnerunternehmen (51 % Kommune / 49 % Privatunternehmen)
Keine Zuwendung können Unternehmen erhalten, die nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten.
Dies betrifft u. a. Unternehmen, die
- einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. oder
- eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben oder
- 250 oder mehr Personen beschäftigen.
Hiervon sind Ausnahmen in begründeten Einzelfällen möglich.
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ZEP kommunal
Fördertatbestände
Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand
Blockheizkraftwerke
Nahwärmenetze
Thermische Solarkollektoranlagen
Wärmepumpen
Holz- und Strohfeuerungsanlagen
Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien
Für alle Fördertatbestände sind die Vorgaben und
Anforderungen der ZEP-Komm-Richtlinie zu beachten
Förderung
immer
39,62 % der
zuwendungs-
fähigen Kosten
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Was wird gefördert in ZEP Komm?(I)
Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand
Dämmung der Außenwand, des Dachs, der oberen Geschoßdecke, der
Kellerdecke
Einbau neuer Fenster bei gleichzeitiger Beseitigung von Wärmebrücken der
Rollläden
Einbau mechanischer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Blockheizkraftwerke
Zuwendungsfähig sind die Errichtung und die Erweiterung von
Blockheizkraftwerken
(BHKW) mit einer elektrischen Gesamtleistung von bis zu 1.000 kW je Objekt.
Das BHKW ist wärmebedarfsgeführt zu betreiben. Ein Jahresnutzungsgrad
von mindestens 80 % muss erreicht werden.
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Was wird gefördert in ZEP Komm?(II)
Nahwärmenetze
Die Errichtung und die Erweiterung von dezentralen Nahwärmenetzen wird gefördert,
sofern 50% mit Abwärme, Wärme aus KWK oder aus Biomasse oder mind. 15% mit
Wärme aus Solarkollektoren gespeist werden.
Erdarbeiten, Hauptleitung, Hausanschlüsse wie auch Übergabestationen sind
ebenfalls zuwendungsfähig
Thermische Solarkollektoranlagen
Zuwendungsfähig sind die Errichtung und die Erweiterung thermischer
Solarkollektoranlagen einschließlich Luftkollektoren zur Warmwasserbereitung, zur
Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme.
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Was wird gefördert in ZEP Komm?(III)
Wärmepumpen
Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Wärmepumpen zur Gebäudeheizung
in Neu- und Altbauten.
Dabei zu beachten:
- Gefördert werden nur Anlagen mit D-A-CH-Gütesiegel (oder vergleichbar), die durch einen Fachbetrieb eingebaut und in Betrieb genommen werden. - Bohrunternehmen müssen nach DVGW-W 120 zertifiziert sein.
- Nicht zuwendungsfähig sind Wärmepumpen zur ausschließlichen
Brauchwarmwassererzeugung.
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Was wird gefördert in ZEP Komm?(IV)
Holz- und Strohfeuerungsanlagen
Zuwendungsfähig sind Investitionsvorhaben zur Errichtung von Holz- und Stroh-
feuerungsanlagen mit einer installierten Nennwärmeleistung von 6 kW bis 1 MW
Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Scheitholz und Holzhackschnitzeln für
den Einsatz in zuvor genannten Anlagen sind ebenfalls zuwendungsfähig.
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Was wird gefördert in ZEP Komm?(V)
Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Zuwendungsfähig sind Investitionen zugunsten von:
Energieeinsparungen gemäß Randnummer 30 des Gemeinschaftsrahmens für
staatliche Umweltschutzbeihilfen (Amtsblatt der EG C 37/3 vom 03.02.2001)
und
erneuerbaren Energieträgern gemäß Randnummer 32 des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen (Amtsblatt der EG C 37/3 vom 03.02.2001)
soweit sie Entwicklungs-, Pilot- oder Demonstrationscharakter haben.
Hierzu zählen insbesondere:
– Modellvorhaben der kombinierten Kraft-Wärme-(Kälte-)erzeugung,
– Modellvorhaben zur Energieeinsparung und zur rationellen Energienutzung,
– Modellvorhaben zur energetischen Nutzung von Biomasse und erneuerbaren Energien.
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Was wird gefördert in ZEP Komm?(VI)
Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien
Zuwendungsfähig sind Energiekonzepte für einzelne Siedlungsgebiete oder
Gebäudekomplexe sowie Machbarkeitsstudien für Energiesparmaßnahmen und
dezentrale Energienutzungsanlagen.
Zuwendungsfähig sind in der Regel nur Energiekonzepte und
Machbarkeitsstudien, die von unabhängigen Planungsbüros erstellt werden.
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zuwendungen werden nur für solche Maßnahmen gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Die Bewilligungsbehörde kann auf schriftlichen Antrag für Maßnahmen, die aus dringenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen keinen Aufschub bis zum Erlass des Zuwendungsbescheides dulden, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen.
Gefördert werden nur Vorhaben, die im Saarland durchgeführt werden.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in
Höhe von bis zu 39,62% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bagatellgrenze: Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sich die Zuwendung auf mindestens 4.952,50 € / bei Ausgaben von 12.500 € belaufen würde.
Die Kumulation von Zuwendungen, die nach dieser Richtlinie gewährt werden,
mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig, wenn diese nicht aus anderen
Förderprogrammen des Landes stammen.
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Klima Plus Saar (KPS)
Fördertatbestände (1/7)
Null-Emissions-Kommunen
(Aufstockförderung der NKI-Projekte Gesamtförderung 80 %)
Entwicklungs- / Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien (KdöR)
(40 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 40.000 €)
Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
(30 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 200.000 €)
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www.bmu-klimaschutzinitiative.de
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Klima Plus Saar (KPS)
Fördertatbestände (2/7)
Nah- und Fernwärmenetze
(150 €/m Trassenlänge, max. 150.000 €)
Fotovoltaik-Anlagen
an KiTas und Schulen
(800 € / kWP max. 10.000 €) oder
zur besonderen Architektonischen Gestaltung (40 %, max. 100.000 €)
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung
(25 % der zuwendungsfähigen Kosten,
max. 100.000 €/a)
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Klima Plus Saar (KPS)
Fördertatbestände (3/7)
Energetische Sanierung von Vereinshäusern
(Festbetragsförderung gemäß Anlage A+B, max. 30.000 €)
Betriebskostenverbessernde Maßnahmen bei Vereinen
(30 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 30.000 €)
Optimierung von bestehenden
Heizungsanlagen (50 % der
zuwendungsfähigen Kosten,
max. 500 € bei EFH,
max. 1.000 € bei MFH und KdöR)
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Klima Plus Saar (KPS)
Fördertatbestände (4/7)
Energieeffiziente Elektromotoren
(20 % der zuwendungsfähigen
Kosten, max. 20.000 €/a)
Kleine Windkraftanlagen
(Leistung 500 W bis 10 kW)
(Festbetragsförderung
zwischen 900 € und 1.600 €)
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Klima Plus Saar (KPS)
Fördertatbestände (5/7)
Wärmedämmmaßnahmen der Gebäudehülle bei KdöR
(40 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 300.000 €/a)
Wärmedämmmaßnahmen der Gebäudehülle
bei Privatpersonen (Festbetragsförderung
gemäß Anlage A+B, max. 100.000 €)
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Klima Plus Saar (KPS)
Fördertatbestände (6/7)
Außerbetriebnahme von
Nachtstromspeicherheizungen
(200 € / Gerät, max. 20.000 € pro Gebäude)
Außerbetriebnahme von
Öl- oder Kohle-Einzelöfen
(300 € / Gerät, max. 20.000 € pro Gebäude)
Blockheizkraftwerke bis max. 20 kWel
bis zu einer Leistung von 1 kW 3.000 € pro kWel,
ab einer Leistung von > 1 bis 4 kW 600 € für jedes weitere kWel
ab einer Leistung von > 4 bis 10 kW 200 € für jedes weitere kWel
ab einer Leistung von > 10 bis 20 kW 100 € für jedes weitere kWel
(Bundesförderung wird in Abzug gebracht)
www.ofenbernd.de
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Klima Plus Saar (KPS)
Fördertatbestände (7/7)
Kurzumtriebsflächen
(1.000 € / ha, max. 7,5 ha förderfähig)
Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung
Ein-/Zwei-Familienhäuser: 500 € / Anlage (min. 5 m²)
Mehrfamilienhäuser: 800 € / Anlage (min. 8 m²)
kreutner.-massivbau.de
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ZEP Komm und KPS
Für alle Fördertatbestände sind die Vorgaben und
Anforderungen der Richtlinien zu beachten
WICHTIG: Antragstellung (fast) immer vor
Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe)
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Antragsverfahren
Körperschaften des öffentlichen Rechts
In welchem Programm kann die Maßnahme prinzipiell gefördert werden?
„nur“ KPS möglich
Antragstellung KPS
„nur“ ZEP möglich
Antragstellung ZEP
KPS und ZEP möglich
1. Antragstellung ZEP, nur wenn keine
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, dann
2. Antragstellung KPS
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KPS und ZEP Komm
Zahlen und Fakten
KPS:
~ 3,0 Mio. € in D/1 bewilligt / reserviert
noch ~ 4,0 Mio. € bis 2014 zu verausgaben
> 1.050 Anträge: überwiegend Wärmedämmung (Privatpersonen)
ZEP Komm:
~ 8,7 Mio. € bewilligt / reserviert
weitere ~ 7,0 Mio. € stehen bis Ende 2013 zur Verfügung
> 150 Anträge: fast ausschließlich Wärmedämmmaßnahmen
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Wichtig für die Antragstellung
Was ist zu beachten? (1/3)
Antragstellung immer vor Maßnahmenbeginn (Beginn ist i.d.R. die
Auftragsvergabe, Planungsarbeiten dürfen durchgeführt werden)
Technische Mindestanforderungen und weitere
Fördervoraussetzungen der entsprechenden Richtlinie beachten
KPS und ZEP Komm haben unterschiedliche Anforderungen
Weitere gesetzliche Vorgaben sind zudem zu beachten (aktuelle EnEV)
Bei Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn immer den
Zeitraum beachten Verlängerung ist formlos möglich, jedoch nur
max. 2x Auftragsvergabe außerhalb dieser Zeiträume führen zur
Ablehnung des Förderantrags
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Wichtig für die Antragstellung
Was ist zu beachten? (2/3)
Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, jedoch „nur“ die
Wiederherstellung in den vorherigen Zustand
Mehrkosten frühzeitig anmelden bzw. Änderungsantrag stellen
ist der Zuwendungsbescheid erstellt, kann die Förderung nur in
Ausnahmefällen noch erhöht werden
Informationen und Merkblätter, die das MWAEV an den Antragsteller
sendet, sollten an alle betroffenen Mitarbeiter weitergeleitet werden
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Wichtig für die Antragstellung
Was ist zu beachten? (3/3)
Vergaberecht ist immer zu beachten und eine detaillierte
Vergabedokumentation ist zu erstellen (besonders in ZEP komm)
prinzipiell muss immer öffentlich ausgeschrieben werden
Alter Wertgrenzenerlass war gültig bis 31.07.2012, ist nun aufgehoben!
Ausnahmen sind nach den Vorgaben von VOL / VOB / VOF möglich
eigene Vergaberichtlinien dürfen berücksichtigt werden, wenn diese vorher von
der Kommunalaufsicht des Landes geprüft und genehmigt wurden.
ALLES muss dokumentiert sein (auch mündliche Vergaben und Nachträge)
für jedes Gewerk ist ein Vergabevermerk zu erstellen
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Ansprechpartner
Kommunale Beratung
Klima Plus Saar - Anträge
ZEP kommunal - Anträge
Klaus-Dieter Uhrhan Stefan Poncelet Kerstin Kullack
k.uhrhan@ wirtschaft.saarland.de
0681 / 501 – 4298
s.poncelet@ wirtschaft.saarland.de
0681 / 501 - 4720
k.kullack@ wirtschaft.saarland.de
0681 / 501 - 4167
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Weitere Veranstaltungen
3. Workshop für kommunale Mandatsträger
„Erfolgreich energieeffizient sein als Kommune“ am Donnerstag, den 22. November 2012
im Gesellschaftsraum der Stadthalle Dillingen
Programm:
17:00 Uhr Begrüßung und Einführung
Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Uhrhan, Ref. D/1, Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien
17:10 Uhr Aktuelle Förderzuschüsse aus dem Marktanreizprogramm der Bundesregierung
Dr. Ralph Baller, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
17:35 Uhr Förderinstrumente des Saarlandes aus Klima Plus Saar und ZEP Kommunal
Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Uhrhan, Ref. D/1, Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien
18:00 Uhr Energiemanagement für öffentliche Gebäude
Roland Engel, isuf GmbH
18:25 Uhr Kaffeepause und Besichtigung der Ausstellung von Elektrofahrzeugen
mit der Möglichkeit Probefahrten durchzuführen
19:10 Uhr Energieeffiziente und innovative Straßenbeleuchtung für Kommunen
B.Eng. Bernd Junge, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS)
19:35 Uhr e-Mobil Saar – Mobilität von Morgen und deren Umsetzbarkeit in Kommunen
M.Eng. Guillem Tänzer, Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) gGmbH
20:00 Uhr Geplantes Ende des Workshops
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Weitere Veranstaltungen …
Das grenzüberschreitende Netzwerk Energieeffizienz/Erneuerbare Energien -
kurz „ENEFF“ - lädt Sie am 23.11.2012 von 11.00 bis 17.00 Uhr zu einer
Tagung nach Dillingen in den Lokschuppen ein. Unter dem Motto
"Nachahmen erwünscht: Leuchtturmprojekte zeigen den Weg"
werden Projekte aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Lothringen mit
Vorbildcharakter präsentiert und ausgezeichnet.
Im Fokus stehen:
• Innovative Techniken im Bereich Energieeffizienz und EE
• in öffentlichen Gebäuden und
• im sozialen Wohnungsbau.
Anmeldung zur Veranstaltung
per Mail an eneff@argesolar-saar.de
oder telefonisch 0681/9762-486
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