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amnesty international
Kuba-Koordinationsgruppe
der Sektion der Bundesrepublik Deutschland
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Grundlagen
Unser Mandat:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948)
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Die Allgemeine Erklärung der MenschenrechtePräambel: für “die Schaffung einer Welt, in der den
Menschen frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird”
“damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird”
für “sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in Freiheit”
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
aus der Erklärung...
Alle Menschen sind gleich und frei geboren (Art. 1)
Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit (Art. 3)
Verbot von Folter
(Art. 5) Anerkennung als
Rechtsperson
(Art. 6)
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
aus der Erklärung...
“Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden” (Art. 9)
Gleiche Stellung vor dem Gesetz, Anspruch auf Schutz durch das Gesetz (Art. 7)
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
aus der Erklärung...
Anspruch auf ein öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht (Art. 10)
Anspruch auf ein öffentliches Verfahren, in dem alle für die Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet werden (Art. 11)
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
aus der Erklärung... Niemand darf
willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel ausgesetzt werden (Art. 12)
Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren
(Art. 13)
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
aus der Erklärung...
Recht auf Eigentum (Art. 17)
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 18)
Recht auf freie Meinungsäußerung
Recht auf grenzenlose Informations-beschaffung
(Art. 19)
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
aus der Erklärung...
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 20)
Wahlen, Volksvertreter (Art. 21)
Recht auf Bildung (Art. 26)
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Das Mandat:“ai wendet sich gegen: Verletzungen der Rechte
auf Meinungsfreiheit, auf Freiheit von Diskriminierung, auf körperliche und geistige Unversehrtheit”
“ai wendet sich insbesondere unabhängig von politischen Erwägungen gegen”:
die Inhaftierung von Personen aufgrund ihrer geistigen Überzeugungen, ihrer ethnischen Abstammung, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, Sprache, Herkunft, ihres wirtschaftlichen Status - vorausgesetzt, dass sie Gewalt weder angewendet noch befürwortet haben”
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Bei welchen konkreten Fällen kann ai z.B tätig werden?
Inhaftierung gewaltloser politische Gefangener
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Todesstrafe, Extralegale Hinrichtung, Verschwindenlassen
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Diskriminierende Regeln der Prozess- und Beweisführung
Straflosigkeit für schwerwiegende Menschenrechtsverstöße
Hauszerstörung als politische Bestrafung oder Einschüchterung
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Abschiebung oder Zurückweisung von Flüchtlingen bei drohenden Menschenrechtsverletzungen
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Die Arbeit der ai Kuba-Koordinationsgruppe
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Kuba im Jahr 2003
Wiederanwendung der Todesstrafe in drei Fällen
Eingeschränkte Grundfreiheiten
Ley de Protección de la Independencia Nacional y la Economía de Cuba
Verhaftungswelle: 75 politische Gefangene
Einschüchterungs-versuche durch staatliche Sicherheitsdienste
Unmenschliche Haftbedingungen
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Die Todesstrafe auf Kuba
Seit April 2000: de facto Hinrichtungsmoratorium Seit Dezember 2001: Anti-Terrorismus-Gesetze,
die die Todesstrafe wieder vorsehen Drei Bootsbesetzer kaperten eine Fähre und
nahmen Geiseln, um in die USA zu gelangen (die Geiselnahme ging unblutig aus). Die drei Anführer wurden in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt und hingerichtet.
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Verhaftungswelle vom März 2003 Über 80 Dissidenten wurden festgenommen. 75 davon wurden in unfairen Eilverfahren zu
Haftstrafen von bis zu 28 Jahren verurteilt. Einsprüche wurden abgelehnt. Sie wurden folgender Taten für schuldig
befunden: – Weitergabe subversiven Materials
– Kontakt zu den USA
– Kritik an der sozialen Lage auf Kuba
– Involvierung in von den kubanischen Behördennicht anerkannten Gruppen
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Hintergrund
Das LdPdlIndependencia sieht 7 bis 15 Jahre Haft für die Weitergabe von Informationen an die USA vor.
Die Strafe kann bis auf 20 Jahre ausgedehnt werden.
Anschuldigung: konspirative Aktivität mit dem ehemaligen Ständigen Vertreter der USA (James Cason)
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Die Lage der 70
Inhaftierung in großer Entfernung zu ihren Heimatstätten
Einschränkungen des Familienkontakts Misshandlungen in Haft mit anscheinender
Billigung der Aufsicht Willkürliche Einzelhaft Häufige Verweigerung medizinischer
Grundversorgung
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Misshandlungen von Gefangenen
Unterbringung in 2x1 Meter großen Zellen, ohne natürliches Licht und sanitäre Anlagen.
Repressalien durch Gefängnispersonal
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Verbesserungen 2004/2005
Freilassung von insgesamt 22 politischen Gefangenen, 15 wurden jedoch nur bedingt freigelassen („licencia extrapenal“)
Verlegung von etwa ein Drittel der Inhaftierten in Gefängnisse in ihre Heimatprovinz
Einmalige Medizinische Untersuchung für alle Gefangenen im Dezember 2004
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Sommer 2005
13. und 22. Juli: größte Verhaftungswelle seit März 2003
mehr als 50 Personen werden verhaftet 15 Personen bleiben in Haft und werden
auf Grundlage des LdPdlIndependencia angeklagt
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
August 2006 Fidel Castro gibt
erstmals aus gesundheitlichen Gründen das Amt vorübergehend an seinen Bruder Raúl Castro ab.
Bedrohung von Dissidenten nehmen zu, zum Beispiel „actos de repudia“
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Mögliche Gründe für härtere Repressionen
Offensives Vorgehen der USA Scharfe Kritik auch von Seiten vieler
europäischer Länder Unsicherheit der Regierung durch
Krankheit von Fidel Castro
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Juan Adolfo Fernandez Sainz
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
57jähriger Journalist Kritisch gegenüber Castros Regierung Schnellverfahren 14 Jahre Haft Gesetz 88 Schlechte Haftbedingungen: erkrankt Ai fordert: Bedingungslose Freilassung,
Gewährung medizinischer Versorgung, sofortige Verbesserung Haftbedingungen, Untersuchung der Fälle von Misshandlung durch andere Häftlinge, Unterbindung der Drangsalierung seiner Familie
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Kuba & die USA
Die USA unterhalten seit 1962 ein Finanz- und Wirtschaftsembargo gegen den Inselstaat.
USA knüpfen Lockerung
an fundamentale politische
Veränderungen auf Kuba
(Mehrparteiensystem,
Demokratisierung, Wahlen).
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Neue Sanktionen seit April 2004 Verschärfung der Reisebeschränkungen Erschwerung von Geldtransfers Stärkere Unterstützung der Opposition Detaillierter Plan für die Zeit nach einem
Machtwechsel
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Kuba & die USA
Kuba kritisiert das Vorgehen des Ständigen Vertreters der USA; Kuba fürchtet, er würde einen Putsch organisieren.
Kuba kritisiert die Unterstützung der Exilanten in Miami durch die USA; Kuba fürchtet, sie würden eine Invasion vorbereiten.
amnesty international
–bleibt politisch neutral–mahnt einzig die Einhaltung der fundamentalen Menschenrechte und Grundfreiheiten an.
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
amnesty international bezieht Stellung
ai fordert die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen auf Kuba.
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
ai fordert die sofortige Freilassung aller POCs, ... weil sie nicht zu Gewalt aufgerufen haben; weil sie keine Straftaten begangen haben; weil sie allein aufgrund der friedlichen
Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden;
ai fordert ein Gericht internationaler Standards sowie Rechtsanwälte für die Opfer.
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
dass Kuba die internationalen Menschenrechts-Konventionen nach 1960 ratifizieren sollte.
dass die Todesstrafe abgeschafft werden sollte.
amnesty international vertritt den Standpunkt, ...
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
ai kritisiert auch die USA deutlich
Das Embargo hat schlimme Auswirkungen auf das Leben der Menschen, ihre Ernährung, Gesundheit und Bildung.
Das Embargo bietet der kubanischen Regierung eine Basis zur Legitimation ihrer repressiven Politik.
ai Kuba-Länderkoordinationsgruppe
Weitere Informationen
www.amnesty.de www.amnesty.org www.kuba-kogruppe.de www.haiti-kogruppe.de
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