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Die neue Einschulungsuntersuchung (ESU)

Änderungen und ChancenFachforum Sprachstandsdiagnostik in Kindertagesstätten

für Lehrerinnen und Lehrer an FachschulenSamstag, 07.03.2009 in Stuttgart

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Zeittafel der neuen ESU • am 12. April 2005 Prüfauftrag durch den Ministerrat

• 2005 - 2007 Entwicklung der Neukonzeption, Umsetzung in 10 Stadt- und Landkreisen in der Modellphase mit begleitender Evaluation (1.400 Kinder)

• am 17. März 2008: der Ministerrat beschließt die landesweite Einführung der neuen ESU

• am 23. Juli 2008: der Ministerrat beschließt die Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose

• am 05. November 2008: der Landtag verabschiedet das Artikelgesetz des KM zur Änderung des Schulgesetzes des Gesundheitsdienstgesetzes und der Meldeverordnung

• bis 20. Oktober 2008: 344 Mitarbeiter/-innen des ÖGD sind geschult

• im Dezember 2008: die neue ESU beginnt

Dr. Barbara Unger Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Änderung…

• der Schuluntersuchungsverordnung und

• der Einschulungsuntersuchungsrichtlinien

zur konkreten Umsetzung der neuen ESU

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Was hat sich geändert?

• Vorziehen der Untersuchung in das vorletzte Kindergartenjahr

• Durchführung in zwei Schritten

• Erweiterte Zielsetzung (Gesundheitsförderung und Prävention)

• Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose

• Hinzunahme von

Impfausweis und Früherkennungsheft

Erzieherinnendokumentation

Elternfragebogen

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Ablauf

• Zwei Ziele:

– Prävention und Gesundheitsförderung

– Feststellung der Schulfähigkeit

• Zwei Schritte:

– Im vorletzten Kindergartenjahr (Schritt 1)

– Im letzten Kindergartenjahr (Schritt 2)

• Zwei Stufen:

– Basisuntersuchung (Screening) aller Kinder

– Weitere (ärztliche) Untersuchung nur bei Bedarf

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?

Die Eltern

erklären das Einverständnis

• für die Befragung der Erzieher/-innen

• für den Informationsaustausch mit Erzieher/-in und Lehrer/-in

und legen bereit:

• das Impfbuch

• das gelbe Früherkennungsheft

• den Elternfragebogen auf freiwilliger Basis

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?

Die Erzieher/-innen

füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind.

Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:– Den validierten Grenzsteinen der Entwicklung– Fragen zur „Hyperaktivität“

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?

Die medizinische Assistentin des GA

führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung (Screening) durch:

• Sehen und Hören

• Körpergröße und –Gewicht

• Sprache

• Motorik

• Malentwicklung

• Mengenerfassung

• Verhalten

bespricht alle Ergebnisse mit der Ärztin/dem Arzt des GA

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?

Die Ärztin/der Arzt des GA

• bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente

• gibt jedem Kind einen Bericht und einen Elternratgeber

• entscheidet über weitere Untersuchungen

• führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch

• führt bei im Sprachscreening auffälligen Kindern den SETK 3-5 durch

• berät die Eltern über Fördermaßnahmen

• bespricht die Untersuchungsergebnisse mit Erzieher/-in und Lehrer/-in

• untersucht alle Kinder ohne Besuch einer vorschulischen Einrichtung und bei

fehlenden Befunden

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose des KM

Die Ärztin/der Arzt des GA

führt die verbindliche Sprachstandsdiagnose (zurzeit SETK 3-5)

im Auftrag des Kultusministeriums bei den Kindern durch,

die im Sprachscreening der Basisuntersuchung auffällig waren.

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?

Die Erzieher/-innen

aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die

Eltern einverstanden sind.

der Fragebogen setzt sich zusammen aus:

• den validierten Grenzsteinen der Entwicklung

• Fragen zur „Hyperaktivität“

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?

Die Kooperationslehrkräfte

empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren

Schulfähigkeit gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig

waren.

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?

Die Ärztin/der Arzt des GA

• wertet den Fragebogen für Erzieher und die Rückmeldung der Kooperationslehrkraft aus

• begutachtet bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit

• entscheidet über weitere Untersuchungen

• Führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch bei

– Ausgewählten Kindern aus Schritt1

– Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr

– Kindern ohne Besuch einer vorschulischen Einrichtung

• berät die Eltern auf Wunsch oder bei Bedarf

• erstellt falls erforderlich einen Bericht für die Eltern, Schule, Kita, Kinder-/Hausarzt

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Förderempfehlungen des GA

• Empfehlung an die Eltern, ggf. einen medizinischen Abklärungs- oder

Behandlungsbedarf mit ihrem Haus- oder Kinderarzt/-ärztin zu besprechen

• Empfehlung für eine spezielle pädagogische Förderung bei Kindern, die einen

intensiven förderbedarf haben, der die Förderung im rahmen des Orientierungsplans

deutlich übersteigt.

• Empfehlung für eine pädagogische Förderung bei Kindern mit leichten

Entwicklungsbeeinträchtigungen, deren Förderung i. R. d. Orientierungsplans möglich

ist.

• Empfehlung für häusliche Förderung bei Kindern, die aufgrund einer

entsprechenden Beratung zu hause in einzelnen Entwicklungsdimensionen gefördert

werden können.

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Befundweitergabe

Die Weitergabe von Befunden und Förderempfehlungen an die

Leitung der vorschulischen Einrichtung mit Einverständnis des/der

Sorgeberechtigten

• zur Weitergabe an die fördernde Stelle

(meistens die Tageseinrichtung selbst) bzw.

• zur Erstellung eines individuellen Förderplans

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Chancen der neuen ESU

• Zeitgewinn zur Förderung von Kindern mit

Entwicklungsrisiken

• Optimierung der ESU durch Einführung von standardisierten

Verfahren mit laufender Qualitätssicherung und Evaluation

• Einbettung der ESU in die bildungspolitischen Entwicklungen

(Sprachstandsdiagnose, Schulreifes Kind, Orientierungsplan)

• Verbesserter Kinderschutz

• Frühzeitige Verzahnung von Kita, Schule und Gesundheitsamt

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Würrtemberg

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