Die UN-Dekade in Sachsen-Anhalt. 1.Gesetzliche Regelungen 2.Umsetzung an den Schulen 3.Mitwirkung in...

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Die UN-Dekade in Sachsen-Anhalt

1. Gesetzliche Regelungen2. Umsetzung an den Schulen3. Mitwirkung in Gremien

Gliederung

• Grundlage: Beschlussvorlage der Deutschen UNESCO-Kommission und KMK vom 15.06.2007

Landtagsbeschluss vom 25.01.2008 zum “Konzept zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in vorschulischen Einrichtungen, allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen im Rahmen des Aktionsplans der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“

Konzeptentwicklung erfolgte ressortübergreifend und wird seit 19.01.2009 in den Ausschüssen diskutiert

Erarbeitung eines Programms zur Umsetzung des Konzepts

1. Gesetzliche Regelungen

• Abweichung vom Einteilungsprinzip der Kern-, Kooperations- und Kontaktschulen

• Arbeit mit den Schulen an konkreten Themen der Nachhaltigkeit, z.B. Schülerfirmen, Syndrome, SOL …

• Einsatz der Multiplikatoren auf Honorarbasis

• Ökoschulen werden zu Netzwerkzentren entwickelt

2. Umsetzung an Schulen

• Schaffung der pädagogischen Arbeitsstelle BNE am LISA mit eigenem Haushalt

• Sprecher des Runden Tisches Sachsen-Anhalt

• Sitz in der IMAG BNE in Sachsen-Anhalt

• Leitung der AG des Runden Tisches durch die Multiplikatoren

3. Mitwirkung in Gremien

Wie kann ich mein Projekt im Landesaktionsplan verorten?

1. Überprüfung des Projekts mit den allgemeinen Kriterien (Checkliste)

2. Anmeldung des Projekts über

http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/seiten/bne1.htm

3. Ein Redaktionsteam entscheidet an Hand der Eingaben über die Aufnahme des Projekts.

Fortbildungsabschluss

Arme verschränken

„Blitzlicht“ zur Rückbesinnung:

Was war neu?

Was haben Sie gelernt?

Was werden Sie aller Voraussicht nach im Unterricht einsetzen?

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