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Ein Soll-Ist-Vergleich zum Arbeitsschutz bei
Event-Rigging mit Bezug zur Lock-It! Kampagne
Fakultät: Design Medien und Information (DMI)
Department: Medientechnik
Bachelorethesis zum Erlangen des akademischen Grades
Bachelor of Science
Verfasser: Damian Guse
Matrikel-Nummer: 2055926
Erstprüfer: Prof. Dr. Roland Greule
Zweitprüfer: Meister für Veranstaltungstechnik, Elektromeister Sven Kubin
Abgabe: Hamburg den 23.12.2015
1
Inhalt
1 Einleitung ................................................................................................................................ 3
1.1 Ziel dieser Arbeit .............................................................................................................. 3
1.2 Aufbau der Arbeit ............................................................................................................. 4
2 Rigging in der Veranstaltungsbranche .................................................................................... 6
2.1 Definition „Was ist Rigging?“ .......................................................................................... 6
2.2 Aufgabenfelder ................................................................................................................. 7
3 Die Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) ............................................. 8
3.1 Die Mitglieder der IGVW................................................................................................. 8
3.1.1 Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) ............................................ 8
3.1.2 Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) ............................ 9
3.1.3 Verband direkte Wirtschaftskommunikation – Der FAMAB e.V. (FAMAB) .......... 9
3.1.4 Der Verband für Medien und Veranstaltungstechnik (VPLT) ................................ 10
4 Ausbildung und Standards .................................................................................................... 11
5 Rechtliche Grundlagen der Arbeitssicherheit ....................................................................... 13
5.1 Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ................................................................... 16
6 Lock-It! Kampagne ................................................................................................................ 17
6.1 Idee und Notwendigkeit.................................................................................................. 18
6.2 Inhalt ............................................................................................................................... 20
6.2.1 PSA richtig nutzen ................................................................................................... 21
6.2.2 Sichere Anschlagspunkte auswählen ....................................................................... 23
6.2.3 Bei jeder Arbeit Rettung einplanen .......................................................................... 23
6.3 Umsetzung der Kampagne.............................................................................................. 24
7 Gründe von Unfällen in der Praxis mit Bezug auf die rechtlichen Grundlagen der
Arbeitssicherheit ....................................................................................................................... 25
7.1 Der Zeitdruck .................................................................................................................. 28
7.1.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ....................................................................................... 29
7.2 Planung und Gefährdungsbeurteilung ............................................................................ 32
7.2.1 Psychische Belastungen in Bezug zur Gefährdungsbeurteilung .............................. 36
7.3 Routine............................................................................................................................ 38
8 Staatliche Kontrollen ............................................................................................................. 41
2
8.1 PSA ................................................................................................................................. 43
9 Arbeitssicherheit in der Theorie und Praxis am Beispiel von Elektrokettenzügen ............... 46
9.1 Elektrokettenzüge ........................................................................................................... 46
9.2 Einfehlersicherheit .......................................................................................................... 48
9.2.1 Beispiel .................................................................................................................... 49
10 Beobachtungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit in der Barclaycard-Arena und in der
Sporthalle Hamburg ................................................................................................................. 53
10.1 Lichtverhältnisse ........................................................................................................... 54
10.2 Helmpflicht ................................................................................................................... 55
10.3 Herabfallende Gegenstände .......................................................................................... 55
10.4 Nutzung der PSA .......................................................................................................... 56
10.4.1 Rettung und Gefährdungsbeurteilung .................................................................... 57
10.5 Einfehlersicherheit ........................................................................................................ 58
11 Zukunftsaussichten .............................................................................................................. 60
12 Fazit ..................................................................................................................................... 61
Literaturverzeichnis .................................................................................................................. 63
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................. 70
3
1 Einleitung
1.1 Ziel dieser Arbeit
Die Medientechnik umfasst viele Themen aus unterschiedlichen Bereichen der Medienwelt
und deren Umsetzung in unserem Alltag. Dazu gehören unter anderem die Tontechnik,
Videotechnik, Lichttechnik und vieles mehr. Das Studium befähigt jede Person nach dem
Abschluss selbständige Ingenieurstätigkeiten auszuüben und diese umzusetzen. Dazu gehören
unter anderem die Planung und Leitung von Produktionen jeglicher Art und Größe. Gerade in
der Veranstaltungsbranche, die sich mit den aktuellsten Techniken der Medienprodukte
bewegt, kann man viele dieser Inhalte wiederfinden. In der Planung solcher Produktionen, an
denen viele Menschen beteiligt sind, ist es ratsam, sich mit dem Thema der Arbeitssicherheit
auseinanderzusetzen und wer davon auf welche Art und Weise betroffen ist. Gerade als eine
Führungsperson, welche viel Verantwortung trägt, sollte man sich bewusst sein, wie wichtig
diese ist. Durch das Lesen dieser Arbeit soll ein Gesamtüberblick geschaffen und ein
Eindruck gegeben werden, wie umfangreich dieser Themenbereich ist. Meine eigenen und
persönlichen Erfahrungen in der Veranstaltungsbranche waren ebenfalls eine
ausschlaggebende Entscheidung eine Arbeit zu diesem Thema zu planen und durchzuführen.
Es ist Ihnen bestimmt schon aufgefallen, dass viel der oben genannten und verwendeten
Technik bei Veranstaltungen sich über Ihren und den Köpfen anderer befindet. Diese muss
natürlich von jemandem dort angebracht und montiert werden. Dies kann nicht jedermann
nach seiner spontanen Entscheidung passieren lassen, sondern es gibt dazu bestimmte
Vorgaben, die eingehalten und beachtet werden müssen und von Personen durchgeführt
werden, welche über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Gerade als Besucherin
und Besucher möchte man sich auf Veranstaltungen sicher und wohl aufgehoben fühlen.
Aktuelle Themen und Nachrichten zeigen immer wieder, was passieren kann, wenn die
Sicherheit vernachlässigt wird oder veranstaltungsspezifische Vorschriften nicht eingehalten
werden. Dabei kommt es leider immer wieder zu tödlichen Unfällen. Die Einhaltung solcher
Vorschriften beginnt bei der Planung und endet erst, wenn nach dem Abbau alle beteiligten
Personen den Veranstaltungsort sicher verlassen haben. Ein Event sollte dazu dienen eine
4
positive Erinnerung zu schaffen, egal auf welche Art und Weise und egal wie man als Person
daran beteiligt ist.
Das „Soll“ im Titel bezieht sich hierbei auf die Theorie der Arbeitssicherheit und darauf, wie
diese laut der gesetzlichen Vorschriften und Regeln in der Praxis auszusehen hat. Das „Ist“
soll zeigen, wie es in der Praxis tatsächlich abläuft und was vom „Soll“ in der Umsetzung
übrig bleibt. Ziel dieser Arbeit ist somit ein klassischer Vergleich zwischen der Theorie und
Praxis im Bereich der Arbeitssicherheit im Rigging und soll Überschneidungen aufzeigen, die
eventuelle Probleme hervorhebt.
1.2 Aufbau der Arbeit
Der Begriff Rigging wird als erstes erklärt, also was für Qualifikationen notwendig sind und
welche Aufgabenfelder dabei umfasst werden. Die festgelegten Standards der Branche,
welche ins Leben gerufen wurden und als ein Fundament dienen, werden zudem erläutert.
Die Lock-It! Kampagne, die während dieser Arbeit mehrfach erwähnt wird, dient als eine Art
Rahmen bzw. Leitfaden. Diese wird ebenfalls mit ihren Inhalten vorgestellt und es wird
dargelegt, welche Akteure mit ihr in Verbindung stehen. Mit zur Hilfenahme der Kampagne
sind Fragen aufgekommen, mit deren Beantwortung die möglichen Probleme bei der
Umsetzung des Arbeitsschutzes aufgezeigt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen zum Arbeitsschutz werden erläutert und wie sie tatsächlich
in der Praxis umgesetzt werden. Dadurch soll herausgefunden werden, was die
Unfallursachen sind und wo es Verbesserungsmöglichkeiten gibt, die den Arbeitsschutz
betreffen. Ebenfalls stellte sich die Frage, ob sich seit der Gründung der Kampagne die
Arbeitssicherheit beim Rigging verbessert hat und wie sich diese in die Branche etabliert hat.
Dies wird mittels Experteninterviews erzielt und verdeutlicht. Mit Hilfe deren Aussagen wird
auf Konflikte zwischen der Theorie (Soll) und Praxis (Ist) aufmerksam gemacht.
5
Mögliche Problematiken werden genauer betrachtet und erläutert. Ebenso werden eigene
Beobachtungen in der Praxis und die Aussagen von Experten1, welche im Rahmen dieser
Arbeit interviewt und vorgestellt werden, mit der geschriebenen Theorie verglichen.
Ein anschließendes Fazit fasst diese Arbeit dann noch einmal kurz zusammen und zeigt einen
möglichen Blick in die Zukunft und die Entwicklung der Arbeitssicherheit im Rigging auf.
1 Leiter des Sachgebiets „Bühnen und Studios“ der VBG und Präventionsexperte Herr Dipl.-Ing. Johannes
Heinz, Herr Dipl.-Jur. und Meister für Veranstaltungstechnik Hardy Scheuber und Herr Kay Gaafke,
Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 3 nach dem Standard SQ Q2
6
2 Rigging in der Veranstaltungsbranche
2.1 Definition „Was ist Rigging?“
Das Wort Rigging stammt aus dem Englischen und hat seine Bedeutung ursprünglich aus der
Schiffsfahrt. Genau übersetzt kann es Schiff-Takelage bedeuten und bezeichnet einen
feststehenden Teil der Masten bei Segelschiffen und deren Tauwerk. Das Verb to rig2, wenn
man es genau übersetzt, kann z. B. so viel wie ausrüsten bedeuten.
In der heutigen Veranstaltungstechnik, die immer mehr in Form von Events und
Veranstaltungen außerhalb von Theatern geprägt ist, gehört der Bereich Rigging zu einem
sicherheitsrelevanten Arbeitsteil, vor allem bei vorübergehenden Events, wie beispielsweise
Festivals oder Open Air Festen.
Grundsätzlich geht es dabei immer um das Hängen und das Montieren von Tontechnik,
Videotechnik, Lichttechnik und weiteren veranstaltungsspezifischen Elementen über der
Bühne oder auch zum Teil über dem Publikum. Das Hängen von den oben genannten Lasten
der einzelnen Gewerke geschieht dabei meistens durch den Einsatz von sogenannten
Traversen, an welchen das Material montiert wird. Diese bestehen zum größten Teil aus
zusammengeschweißten Aluminiumkonstruktionen.
Aluminium ist ein leichter Baustoff und lässt sich, ähnlich wie Stahl, nur schwer verbiegen.
Traversen gibt es in verschieden Längen und unterschiedlichen Bauformen, die sich durch
gewisse Stecksysteme zusammensetzen lassen. Je nach Anlass lassen sich dann entsprechende
Traversensysteme konstruieren. Diese werden mit Hilfe von Elektrokettenzügen nach oben
gezogen, die an Befestigungspunkten montiert werden. Dabei sollten immer die vom
Hersteller vorhandenen Bauanleitungen und deren Belastbarkeiten beachtet werden. (Mueller,
2004, S. 261 und Ebner, 2007, S. 17)
2 Zu Deutsch: auftakeln (Duden, 2015)
7
2.2 Aufgabenfelder
Rigger haben eine hohe Verantwortung, da sie oft die Lasten und Anschlagspunkte für ihre
Traversen und Technik bestimmen. Diese hängen danach entsprechend über Artisten und
Publikum. Man spricht von sogenannten „schwebenden Lasten“. Wenn solche Installationen
notwendig werden, ist es die Aufgabe des Riggers, unter Beachtung entsprechender
Sicherheitsvorschriften und bauspezifischen Eigenschaften, diese Materialien zu hängen.
Der Rigger hat zudem die Aufgabe, die Lastenverteilung in einem Raum oder in einer
Bühnenkonstruktion unter der Berücksichtigung der Dynamik und äußeren Einflüsse (z.B.
dem Wind) zu berechnen und anzuschlagen. Anschlagen bedeutet in diesem Zusammenhang,
dass er im besten Fall mit einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) in einem Bühnendach,
Theaterdach, Messedach o.ä. arbeitet und dort die Punkte befestigt. Die PSA soll ihn gegen
ein Abstürzen sichern und vor Verletzungen schützen.
Falls es zur Notwendigkeit kommt, können Rigger mit entsprechenden Qualifikationen neue
Hängepunkte berechnen. Bei komplexeren Systemen und Nachberechnungen sollten, wie
schon in der Vorbereitung einer Veranstaltung, Statiker mit in die Planung einbezogen
werden. In Veranstaltungsräumlichkeiten wie z. B. der Barclaycard Arena (die ehemalige O2
World Arena und Multifunktionshalle) in Hamburg, werden alle Aufbauten und
Sicherheitsaspekte mit den Betreibern der Halle und deren Kunden besprochen. So können
mögliche Szenarien diskutiert, geplant und bestenfalls umgesetzt werden.
Für die Punkte, an welche Lasten gehängt werden sollen, müssen vorher alle Informationen
über die Statik vorhanden sein. Dadurch wird verhindert, dass unzulässigen Lasten in die
Dachsysteme montiert werden und somit Unfälle, verursacht durch zu viele oder fehlerhaft
eingehängte Lasten, passieren.
Die Standards und Qualifikationen werden dazu von der Interessengemeinschaft
Veranstaltungswirtschaft (IGVW) vorgegeben und sind für jeden zu Informationszwecken
frei zugänglich.
8
3 Die Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft
(IGVW)
Die IGVW ist eine Interessengemeinschaft, die aus mehreren Fachverbänden der
Veranstaltungsbranche besteht und im Dezember 2006 ins Leben gerufen wurde. Ihre Ziele
sind es, wichtige veranstaltungswirtschaftliche Themen aufzugreifen, zu diesen Stellung zu
beziehen und als Vertreter der Branche zu fungieren oder diese bei Bedarf zu repräsentieren.
Von ihr werden Branchen- und Qualitätsstandards definiert und festgelegt. Das Hauptziel
besteht darin, einen erforderlichen Qualitätsstandard von Dienstleistungen und Material
festzulegen. Alle Standards beziehen sich hierbei auf die aktuellen Rechtsordnungen
„[…] und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren
der Branche.“
(Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft, 2013, S. 3)
Dabei werden auch Themen wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgegriffen und
behandelt. (Interessengesellschaft Veranstaltungswirtschaft, 2015)
3.1 Die Mitglieder der IGVW
3.1.1 Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG)
Ihre Kernpunkte und Hauptaufgaben bestehen darin, die Zusammenarbeit von Wirtschaft und
Fachpersonal kooperativ zu erleichtern. Dazu gehört das Zusammenspiel aus Ausbildung und
Berufsleben besser miteinander zu vereinen und ggf. bei Gesetzesänderungen beratend zur
Seite zu stehen, aber auch, wenn notwendig, gegen Gesetzesänderungen vorzugehen, falls
diese nicht mit den Vorstellungen der Branche harmonieren. Die Mitarbeiter der DTHG
arbeiten in diversen Gremien und in Ausschüssen, wie z. B. im Deutschen Institut für
9
Normungen, der DIN oder dem Bundesinstitut für berufliche Bildung. Die DTHG ermöglicht
ihren Mitgliedern Weiterbildungen, stellt ihnen Fachbücher zur Verfügung und hilft ihnen
unter anderem bei der Arbeitssuche auf dem aktuellen Stellenmarkt. (Deutsche
Theatertechnische Gesellschaft, 2015)
3.1.2 Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC)
Der EVVC wurde 1955 gegründet und besteht aus etwa 750 verschiedenen
Veranstaltungszentren, Kongresshäusern, Arenen und Special Event Locations. Seine
Hauptaufgabe ist die Kommunikation unter den Mitgliedern zu fördern, so dass das aktuelle
Wissen sowie aktuelle Informationen untereinander ausgetauscht und besser genutzt werden.
Wie die DTHG möchte der EVVC seine Mitglieder ebenfalls zu Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten, Technik, Entwicklung, Zahlen, Rechtsberatung und Marketing
informieren und innerhalb der Veranstaltungsbranche begleiten. Der EVVC setzt sich zudem
in der Politik ein, um auf geplante Gesetzesänderungen Einfluss zu nehmen. Hierzu kann er
auf aussagekräftige Zahlen und Studien der Veranstaltungsindustrie zurückgreifen und diese
nutzen. (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V., 2015)
3.1.3 Verband direkte Wirtschaftskommunikation – Der FAMAB e.V.
(FAMAB)
Der FAMAB existiert seit 1963 und setzt sich für Messebauunternehmen, Eventagenturen,
Messearchitekten, Eventcatering und für Fach-Zulieferanten ein. Hier wird ebenfalls ein
umfangreicher Service sowie Fortbildungsmöglichkeiten für Mitglieder geboten. Der
FAMAB versucht durch Lobbyarbeit Standards und Prozesse zu schaffen, die dem Anspruch
ihrer Mitglieder entsprechen. (FAMAB - Verband Direkte Wirtschaftskommunikation, 2015)
10
3.1.4 Der Verband für Medien und Veranstaltungstechnik (VPLT)
„Der VPLT gestaltet richtungsweisend in den Themenfeldern Bildung,
Arbeits- und Sozialpolitik, Wirtschafts- und Industriepolitik sowie
Veranstaltungssicherheit für eine zukunftsfähige Branche.“
(Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik, 2015)
Dies ist der Leitfaden der VPLT, welcher sich ebenfalls für einen hohen Standard einsetzt,
technische Richtlinien entwirft, Gesetze im Interesse seiner Mitglieder ausarbeitet, Aus- und
Fortbildungsmöglichkeiten bietet und fördert, Netzwerke aufbaut und sich für eine
nachhaltige Branche einsetzt. (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik, 2015)
11
4 Ausbildung und Standards
Der Standard „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ (SQ Q2) sowie die weiteren Standards
(z. B. Traversen SQ P1, Elektrokettenzüge SQ P2) werden von der IGVW mit seinen
Fachverbänden zusammen entwickelt und festgelegt. Diese Standards werden auf die
aktuellsten gesetzlichen und technischen Veränderungen angepasst. Ziel ist es, die Mitglieder
der Verbände und auch die Nicht-Mitglieder aus der Veranstaltungsbranche schnellstmöglich
über Änderungen und Entwicklungen zu informieren.
Die Ausbildung zum Veranstaltungs-Rigger wird an diesen Standards orientiert und
festgelegt. Nach bestandener praktischen und theoretischen Prüfung wird dieser von der
IGVW zertifiziert. Die Qualifikationsnachweise für Rigger sind in drei Level geteilt, die
jeweils einzeln geprüft werden und jeweils aufeinander aufbauen. Sie sind jedoch nicht alle
zwingend notwendig.
Neben dem Erlangen der Befugnis zum Hängen von Lasten oder dem Bedienen von
entsprechenden Gerätschaften, erlernt man den Umgang mit seiner persönlichen
Schutzausrüstung (PSA) und wie man sich in Zusammenarbeit mit anderem Personal verhält.
Die folgenden Eigenschaften sind nötig, um die entsprechenden Qualifikationen zu erlangen:
Mathematische Grundkenntnisse
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Mindestens 18 Jahre alt (für Level 1 & 2)
Mindestens 24 Jahre alt (für Level 3)
Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für
Veranstaltungstechnik oder
Mindestens eine dreijährige fachbezogene Tätigkeit in der
Veranstaltungstechnik
Ersthelferbescheinigung (für Level 2 & 3)
20 geloggte Tagewerke3 (für Level 2)
50 geloggte Tagewerke (für Level 3)
3 Tagewerke: Der Begriff kommt aus dem Altdeutschen und bezeichnet die Arbeit, die innerhalb eines Tages
verrichtet werden kann.
12
Die Ausbildungsinhalte sind dabei:
Grundlagen zum Brandschutz (Level 1)
Elektronische Grundlagen (Level 1)
Statische Grundlagen (Level 1)
Technische Arbeitsmittel (Level 1 & 2)
PSA (Level 1, 2 & 3)
Gefährdungsbeurteilung (Level 1 & 2)
Rechtliche Grundlagen (Level 2)
Riggingspezifische Statik (Level 2 & 3)
Technische Kommunikation (Level 2 & 3)
Systemauswahl (Level 3)
Sicherungssysteme (Level 3)
Personalplanung und Unterweisung (Level 3)
Soziale Führungskompetenz (Level 3)
(Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft, 2013)
13
5 Rechtliche Grundlagen der Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit bedeutet, dass man sich und andere Personen bei der Ausführung seiner
beruflichen Tätigkeit nicht unnötigen gesundheitsschädigenden Bedingungen und Gefahren
aussetzt und diese bereits im Vorfeld zu unterbinden versucht. Man schafft sich selber und
anderen Personen einen gefahrlosen Arbeitsplatz und beugt dadurch Arbeitsausfällen vor.
Herr Dipl.-Ing. Jens Mueller unterscheidet dabei in seinem Buch „Handbuch der
Lichttechnik“ drei unterschiedliche Bereiche:
„Störungsfreier Betriebsablauf
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Schutz vor Sachschäden“
(Mueller, 2004, S. 439)
In Deutschland gibt es viele Verhaltensregeln und Gesetzen, die das Thema Arbeitsschutz und
Arbeitssicherheit aufgreifen. Die allgemein formulierten Gesetze zu diesem Thema befinden
sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches 1996 in Kraft trat und der Erfüllung und
Umsetzung von EU Richtlinien dient. Die Arbeitsschutzgesetze richten sich gleichermaßen an
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 1969)
In diesen Richtlinien findet man ebenfalls das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Siebte
Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Sie sind vom Bund vorgeschriebene Gesetze und stehen
mit dem Arbeitsschutzgesetz auf einer Stufe.
Im SGB VII stehen in § 15 die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Diese sind
autonome Rechtsnormen und gehören zu den Richtlinien der Unfallversicherungsträger
(UVT), die sie erlassen können. Autonome Rechtsnormen sind keine formellen Gesetze. Für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sie jedoch die gleiche Bedeutung. (Haberkorn, 2003,
S.7)
14
Berufsgenossenschaften können ebenfalls autonome Rechtsnormen erlassen, welche mit der
Unfallverhütungsvorschrift gleichzusetzen sind. Diese beiden Rechtsverordnungen können
jedoch kein bestehendes Gesetz zum Arbeitsschutz etc., das vom Bundestag beschlossen
wurde, verändern oder ersetzen. (Mueller, 2004, S. 440)
Der Spitzenverband der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) ist ein
Verband, der aus neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und 27 unterschiedlichen
Unfallkassen entstanden ist. (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2015)
Die DGUV-Vorschriften orientieren sich an dem ArbSchG, ASiG, SGB VII und den UVV’s.
Sie dienen dazu ein gewisses Sachgebiet mit Präventionsmaßnahmen zu unterstützen und sind
ebenfalls autonome Rechtsnormen. (Unfallkasse Post und Telekom, 2014)
Die Abbildung (Abbildung 1) zeigt den Aufbau des rechtlichen Konstruktes zum
Arbeitsschutz. Über den Gesetzen vom Bund stehen die EU-Richtlinien, an denen sich diese
zu orientieren haben. Die Autonomen Rechtsnormen folgen darunter, sie sind, wie bereits
geschrieben, keine formellen Gesetze. Sie gelten wie diese, sind ihnen aber untergeordnet, da
sie diese nicht ersetzen oder ändern können.
Abbildung 1: Überblick zum Arbeitsschutz
15
Zudem befinden sich darunter die zusätzlichen, anerkannten Regeln wie beispielsweise die
DIN-Normen, DGUV-Regeln, DGUV-Informationen und -Grundsätze. Diese sind nicht wie
die Vorschriften gesetzlich festgelegt, sondern sind als Richtlinien anzusehen, wie man einen
geeigneten Arbeitsschutz umsetzt.
Berufsgenossenschaften unterliegen der gesetzlichen Unfall- und Sozialversicherung und sind
somit ein Pflichtverband für Unternehmer. Man kann ihnen jedoch auch als freiwilliges
Mitglied beitreten. Sie haben die Aufgabe Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und
Gesundheitsgefahren zu unterbinden und, wenn nötig, durch Verletzungen oder Krankheit
arbeitsunfähige Personen sowie Hinterbliebene von Verstorbenen zu entgeltlichen. Sie
finanzieren sich durch die Beiträge der Pflichtmitglieder und der freiwilligen Mitglieder
(Selbstständige), wie es die untere Abbildung (Abbildung 2) zeigt. (Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung, 2015)
Abbildung 2: Beiträge (Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH, 2015)
16
5.1 Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Unter den oben genannten neun Berufsgenossenschaften befindet sich die Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft (VBG). Sie gehört mit ihren über 9 Millionen Pflichtversicherten zu
den größten gesetzlichen und selbst verwalteten Unfallversicherungen in Deutschland.
Mitglieder und Mitgliedsunternehmen kommen aus über 100 verschiedenen Branchen, u.a.
Banken, Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, Ingenieur- und Architekturbüros,
Rechtsanwaltskanzleien, Kirchen, Sportvereine, Unternehmen der keramischen und
Glasindustrie sowie Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen. (Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft, 2015)
Veranstaltungs-, Messe- und Ausstellungsunternehmen sind ebenfalls in dieser
Berufsgenossenschaft mit eingebunden und pflichtversichert. Im Sachgebiet „Bühnen und
Studios“ bietet die VBG Beratungen, Leitfäden, Lösungen und Gestaltungen zu diversen
Themen wie Vorschriften des Arbeitsschutzes, Arbeitsschutzmanagement und
gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze an. Dazu kommen Kontrollen, die zur
Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Arbeitsplätzen
durchgeführt werden. (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2015)
Zudem veröffentlicht die VBG viele Publikationen, ist viel auf Messen vertreten und ist in der
Normierung tätig, so Herr Diplom Elektro-Ingenieur Johannes Heinz. Herr Heinz arbeitet als
Präventionsexperte der VBG in der Bezirksverwaltung Mainz und leitet als Obmann das
Sachgebiet „Bühnen und Studios“. Herr Heinz ist seit über 30 Jahren in der VBG tätig und
kümmert sich um Präventionsmöglichkeiten in der Veranstaltungs-, Theater- und
Fernsehwelt. Dabei unterteilt er die Veranstaltungswelt in zwei Bereiche: Das Musikgeschäft,
also Rock ‘n Roll Veranstaltungen wie sie hier im Weiteren genannt werden, und das
Industriegeschäft, worunter auch die Messe fällt. (Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
17
6 Lock-It! Kampagne
Die VBG ist Mitbegründer der aus dem Jahre 2010 entstandenen Lock-It! Kampagne. Auf
diese wird im Sachgebiet „Bühnen und Studios“ aufmerksam gemacht. Sie wirbt für mehr
Sicherheit und einen bewussteren Umgang beim Arbeiten im und am Rigg, also mit und ohne
Klettern. Die Kampagne hat dazu drei Rigging-Regeln aufgestellt, die in ihren einzelnen
Teilen genauer auf ihre jeweiligen Themeninhalte eingehen. Dazu wird auf aktuelle Gesetze,
Vorschriften, Standards und Normen zum verwendeten Material und sicheren Arbeitsweisen
hingewiesen.
Weiterhin sind zu allen drei Regeln hilfreiche Tipps zu finden. Ebenso Checklisten und
Informationsblätter, die von Personen helfend und unterstützend eingesetzt werden können.
Dazu kommen Pressemitteilungen, Hintergrundinformationen und Fachinformationen zu allen
genannten Themen.
Abbildung 3: Aufkleber (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010)
18
6.1 Idee und Notwendigkeit
Die Idee für eine solche Kampagne entstand durch die Berufsgenossenschaft VBG. Das
Konzept der Kampagne wurde in enger Zusammenarbeit und in diversen Gesprächen
zwischen den Fachverbänden der DTHG und des VPLT entwickelt. Im Anschluss wurde von
einer Grafikagentur das dazugehörende Design entworfen, welches u.a. auf Postern und
Aufklebern zu finden ist (Abbildung 3 und Abbildung 4).
Abbildung 4: Aufkleber Poster (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010)
Mit ein ausschlaggebender Grund für die Kampagne war eine Reihe von schweren Unfällen,
die sich ereignet hatten.
„Wir hatten in der Phase damals und vor der Kampagne schwere Unfälle.
Einige tödliche Unfälle, bei denen Rigger abgestürzt sind und wir mussten
uns irgendetwas überlegen zu tun.“
(Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
19
Das Fehlen einer ausreichenden Sicherung erwies sich als die häufigste registrierte
Unfallursache, weswegen es das Ziel der Kampagne war, an sich selber zu appellieren, an die
eigene Sicherheit zu denken. Sie sollte nicht als Warnung oder Vorwurf verstanden werden.
(Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
Herr Hardy Scheuber ist Diplom Jurist, Meister der Veranstaltungstechnik und arbeitet schon
seit 1994 im Bereich Rigging. Zwar besitzt er selber nicht die Scheine nach dem Standard SQ
Q2, da er mehr in der technischen Leitung und Vorplanung agiert, jedoch darf er auf
Veranstaltungen, wie sie beispielsweise in der Barclaycard-Arena in Hamburg stattfinden,
Anschlagspunkte für Lasten wählen, diese beurteilen und abnehmen. Dabei arbeitet er stets
mit den verantwortlichen Riggern und Statikern vor Ort zusammen. Durch seine
Führungsposition hat er zudem ein geschultes Auge und ein fundiertes Wissen zum Thema
Arbeitssicherheit.
Herr Scheuber glaubt nicht, dass die Kampagne aufgrund der Häufung von Unfällen
unbedingt notwendig wurde, sondern weil der Beruf erwachsen geworden ist. Es wächst das
Verständnis für die Sicherheit für sich selbst und auch für andere Personen. Dies führte dazu,
dass gerade in größeren Hallen wie der Barclaycard-Arena entsprechende Gespräche geführt
wurden, was zur Folge hatte, dass dort Lifeline-Systeme (Sicherungssysteme zum Einhaken)
ins Dach gezogen wurden. Ebenso führte dieses Verständnis dazu, dass das rechtliche
Fundament immer konkreter definiert wurde. Dies führte wiederum dazu, dass der
Auftraggeber nun, auch in Hinblick auf seine rechtliche Absicherung, dafür Sorge zu tragen
hat, dass sein Personal angemessene Qualifikationen nachweisen kann. Dieser Nachweis,
welcher ausreichende Schulungen im Bereich der Sicherheit bestätigt, gewährleistet
wiederum ein sicheres Arbeiten. (Scheuber, 2015)
Ähnlich und ebenfalls positiv empfindet das Herr Kay Gaafke. Dieser ist nach dem Standard
SQ Q2 Level 3 Rigger und seit mehreren Jahren in der Branche berufstätig. Dabei empfindet
er ein hohes Verständnis gegenüber dem Thema und unterstützt, dass die Arbeitssicherheit als
wichtiger Punkt hervorgehoben wird.
20
„Je mehr Leute in dem Gewerk tätig sind und je schneller sie qualifiziert
werden können, was die Branche irgendwie fordert, finde ich es notwendig,
dass Sicherheit ein Thema wird.“
(Gaafke, 2015)
Er begrüßt es, dass größere Hallen wie die Barclaycard-Arena mittlerweile über ein Lifeline-
System verfügen und dass das Bewusstsein zu dem Thema Arbeitssicherheit und Kontrollen
so mehr und mehr in den Vordergrund gerückt werden.
6.2 Inhalt
Abbildung 5: Zusammenhänge zwischen der Lock It! Kampagne, den gesetzlichen Regelungen, Standards und
der DGUV
Die oben gezeigte Grafik (Abbildung 5) veranschaulicht, dass die Kampagne nicht von
irgendwoher entstanden ist, sondern welche Inhalte sich darin wiederfinden. Diese orientieren
sich an den bestehenden gesetzlichen Regelungen, sowie an den neuesten DGUV-Vorschiften
und den Standards der IGVW. Daraus entwickelten sich die drei Regeln für welche die
Kampagne wirbt und welche im Folgenden erläutert werden.
21
6.2.1 PSA richtig nutzen
In der ersten Regel geht es um die persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie man mit ihr
professionell arbeitet und wie man sich bei Mängeln und deren Beseitigung zu verhalten hat.
Zudem wird behandelt, wie eine korrekte Pflege und Aufbewahrung die Langlebigkeit der
PSA unterstützt und wie sich Schäden vermeiden lassen. Es wird eine vollständige PSA mit
Auffanggurt, Falldämpfer und Verbindungsmittel graphisch dargestellt und darauf verwiesen,
was es zu beachten gibt. Dazu werden Funktionen zu den Komponenten und deren
physikalische Wirkung auf den Körper verdeutlicht. Zusätzlich findet man hier weitere
Informationen zu dem Thema Lifeline und zu der Y-Regel. Lifeline-Systeme sind in der
Regel horizontal oder vertikal gespannte Drahtseile (Abbildung 6), die das Einhängen und
Sichern des im Dach befindlichen Rigger gewähren. Diese Systeme hängen meistens oberhalb
von den Arbeitsplätzen, um die Fallhöhe zu verringern bzw. möglichst gering zu halten. Der
Rigger kann sich mit seinem Auffanggurt, der durch einen Falldämpfer und einem MGO-
Haken mit der Lifeline verbunden ist, befestigen.
Abbildung 6: Lifeline und MGO-Haken (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2015)
22
Sollte ein Rigger aus irgendwelchen Gründen abstürzen, wird er durch dieses System
aufgefangen. Der Falldämpfer soll dabei die auftretenden Kräfte, die sogenannte
Fangstoßkraft4, verringern, um dadurch mögliche körperliche Schäden zu minimieren bzw. zu
vermeiden. Die Y-Regel sieht vor, dass Rigger sich mit einem flexiblen Verbindungsmittel in
der Höhe fortbewegen. D. h. die Person ist immer mindestens mit einem von zwei MGO-
Haken sicher eingehakt (Abbildung 7). So die Theorie. Leider wird dies nicht immer so in der
Praxis umgesetzt und ist ein Grund, wieso es zu Unfällen kommt, bei denen Personen
abstürzen.
Ebenfalls wird dort auf einen geeigneten Helm für Höhenarbeiten hingewiesen und welche
Eigenschaften dieser mit sich bringen muss.
Man sollte bei seiner PSA außerdem auf die geprüften und zertifizierten Kennzeichnungen
achten. Damit wird gewährleistet, dass im Fall einer Überprüfung oder eines Unfalles keine
sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt werden können und dadurch der
Versicherungsschutz bestehen bleibt. (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010)
4 Kraft, die durch einen Fall auf ein Seil wirkt
Abbildung 7: Zwei MGO-Haken mit einem Falldämpfer zum Anwenden der Y-Regel (Seilzugangstechnik, 2015)
23
6.2.2 Sichere Anschlagspunkte auswählen
Die zweite Regel befasst sich mit dem Thema Anschlagspunkte und wie man diese auswählt,
um als Person sicher gehalten zu werden. Ferner wird hier beschrieben, welche Eigenschaften
ein solcher Punkt laut Norm (DIN EN 7955) haben sollte. Auch wie sich das
Verbindungsmittel zu verhalten hat und woher man Informationen über die Tragfähigkeit
eines solchen Punktes und der Kräfte erhält, die entstehen können. (Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft, 2010)
6.2.3 Bei jeder Arbeit Rettung einplanen
Die letzte Regel sieht vor, dass bei jeder Arbeit ein Rettungsplan vorhanden sein sollte und
wie man sich in einem Notfall zu verhalten hat. Selbst nach einem gesicherten Absturz in die
PSA besteht immer noch eine akute Gefahr für die verunglückte Person, da sie ein
sogenanntes Hängetrauma erleiden kann, auch orthostatischer Schock genannt. (Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft, 2010)
Bei solch einem orthostatischem Schock sammelt sich das Blut in den unteren Körperteilen.
Dies kann dazu führen, dass lebenswichtige Organe nicht mehr richtig durchblutet werden.
Infolge dessen, sollte zum Beispiel das Gehirn nicht mehr mit ausreichend Sauerstoff versorgt
werden, kann der Tod eintreten. Die Zeitangaben variieren dazu zwischen 15 und 30 Minuten.
Deswegen ist es wichtig, einen für sich passenden Hängegurt zu haben, um solch einem
Schock entgegenzuwirken und um in einer Notsituation mehr Zeit zu haben, gerettet zu
werden. (Ebner, 2007, S. 242)
5 Anschlagseinrichtung (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, 2015)
24
6.3 Umsetzung der Kampagne
Dabei wurde überlegt, wie man die Inhalte der Kampagne am besten an die Rigger vermittelt,
ohne dass sich diese durch wiederholende Ermahnungen oder Beobachtung bedrängt fühlten.
Zudem war es auch überhaupt nicht möglich eine erweiterte Überwachung zu veranlassen, da
für ein so großes Unterfangen schlicht die Kapazitäten fehlen. Deswegen wurde laut Aussage
von Herrn Heinz ein Erinnerungsmedium geschaffen.
„Wir dachten, dass sich jeder zu sichern hat weiß er, aber wenn er an allen
Ecken und Enden seiner Welt noch mal mit irgendetwas darauf hingewiesen
wird, dann kriegen wir da vielleicht mehr Bewusstsein hin.“
(Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
Der Slogan Lock-It! wurde hier umfassend und allgemein gehalten. Man möchte die ganze
Branche und nicht nur speziell Rigger ansprechen. Es kann nämlich mehr bedeuten als nur
„hake dich ein“, sondern ebenso „sichere dich“.
Alles zum Thema der Kampagne und die diesbezüglichen Informationen findet man auf der
dazugehörigen Homepage www.vbg.de/rigging. Mit Messeauftritten und Vorträgen, z. B. auf
der Prolight & Sound6, die jedes Jahr in Frankfurt am Main stattfindet, sowie mit
Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Internetauftritten, hat die Kampagne einen
großen Bekanntheitsgrad erlangt. Die genannten Poster werden bei Firmen, die in der
Veranstaltungsbranchen tätig sind, ins Büro gehangen. Die Aufkleber schmücken dagegen oft
die Flightcases7 der Rigger und Techniker, die sich vor Ort einer Veranstaltung befinden.
6 Prolight & Sound: Internationale Messe der Technologie und Services für Veranstaltungen, Installation und
Produktion
7 Eine Art Koffer in der oft Werkzeug und Ausrüstung transportiert wird.
25
7 Gründe von Unfällen in der Praxis mit Bezug auf die
rechtlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit
Kommt es zu Unfällen bei Veranstaltungen liegt dies oft an dem Fehlverhalten einzelner
Personen, welches tragische Konsequenzen mit sich ziehen kann. Dies zeigt zum Beispiel ein
aktueller Fall vom 30. Oktober 2015 in einem Bukarester Nachtclub. Dort sind durch einen
Brand und der darauffolgenden Panik 27 Menschen ums Leben gekommen, da
Brandschutzvorschriften vom Betreiber nicht beachtet wurden. (MDR, 2015)
Wenn man die Unfallursachen der letzten Jahre betrachtet, dann ist dies ebenfalls zu
erkennen. Dass hingegen die Technik versagt, also z. B. die Traversen aufgrund von
Materialermüdung zusammenbrechen, ist eher selten der Fall, sollte als potentielle
Gefahrenursache jedoch nicht vollkommen außer Acht gelassen werden.
Im Folgenden wird jedoch insbesondere nach den Gründen für die Unfälle beim Auf- und
Abbau gefragt, da Rigger eher selten während einer Show im Einsatz sind. Bei der Nachfrage
unter den Experten, ob es sich beim Absturz um eine fehlerhafte Verwendung oder Mängeln
an der PSA handle, wird dies nicht bestätigt. Sie sind eher auf eine unzureichende Sicherung
zurückzuführen, die verschiedene Gründe haben können.
„Es sind in der Regel immer Übermüdung, Faulheit, also Bequemlichkeit
und tatsächlich der Zeitdruck, der von Agenturen aufgebaut wird.“
(Scheuber, 2015)
Die untere Grafik (Abbildung 8) mit genannten Beispielen, soll das besser verdeutlichen. Es
handelt sich um Vorfälle, die sich in den Jahren 2000 bis 2015 bei Auf- und Abbauarbeiten
von Veranstaltungen ereignet haben. Es sind nicht alle dokumentierten Ereignisse, sondern
nur jene, die es in die englische- und deutschsprachige Presse geschafft haben. Nach der
Abbildung folgen einige Beispiele möglicher Unfallhergänge, die in die Verteilung mit
eingeflossen sind.
26
Abbildung 8: Vorkommnisse beim Auf- bzw. Abbau von Veranstaltungen
Fehlverhalten von Personen, welches zu einem technischen Versagen geführt hat, wird im
Teil „Mensch und/oder Technik“ berücksichtigt. Ansonsten beinhaltet dieser Punkt auch
Vorfälle, wo die Sachlage nicht ganz eindeutig abzuschätzen war ob es sich um den Mensch
oder Technik handelte. Wie man jedoch erkennen kann, ist zum Großteil der Mensch selber
für die Vorkommnisse verantwortlich.
Beispiel 1
„Ein Rigger fällt bei Aufbauarbeiten für eine ZDF-Sendung aus ca. 9 Meter
vom Bühnendach, als er Beleuchtung installiert. Polizeiliche Ermittlungen
ergaben, dass er nicht gesichert war.“
(Eventfaq, das Portal für Veranstalter, 2015)
Ob das oben genannte Beispiel aus Zeitdruck, Übermüdung oder Faulheit entstanden ist, ist
nicht klar. Jedoch war die Person nicht gesichert und hätte durch die Verwendung einer
vollständigen PSA gegen einen Absturz gesichert sein müssen.
217
8534
98
0
50
100
150
200
250
Insgesamt Mensch Technik Mensch und/oderTechnik
An
zah
l der
Un
fälle
Jahr 2000 - 2015
27
Beispiel 2
„Bei Abbauarbeiten einer Messe bricht ein Kranausleger, als gerade ein 10
Tonnen schweres Maschinenteil versetzt werden soll. Der Ausleger fällt auf
einen Kleinbus, der Fahrer kann in letzter Sekunde aus dem Wagen
flüchten.“
(Eventfaq, das Portal für Veranstalter, 2015)
Bei diesem Beispiel war es ein klarer Fall von Materialermüdung8, die zum Zusammenbruch
des Kranauslegers geführt hat.
Beispiel 3
„Ca. 3 Stunden vor dem Einlassbeginn für das Radiohead9 Konzert bricht
die Bühne zusammen, ein Aufbauhelfer wird tödlich getroffen. Die
Unglücksursache ist unklar, das mit 40.000 Besuchern ausverkaufte
Konzert wurde abgesagt.“
(Eventfaq, das Portal für Veranstalter, 2015)
oder
„Bei Aufbauarbeiten für ein Festival fällt ein 9 Meter großes LED-Display
auf die Bühne.“
(Eventfaq, das Portal für Veranstalter, 2015)
In den Fällen konnte keine genauen Unfallursache ermittelt werden, jedoch kann man davon
ausgehen, dass etwas falsch kalkuliert, installiert oder durch einen menschlichen Fehler
verursacht wurde, was dadurch zu einem technischen Versagen geführt hat.
8 Eine Schädigungsprozess, der nach einer Zeit bei unterschiedlichsten Materialien eintreten kann
9 Radiohead: Alternative Rockband aus England
28
7.1 Der Zeitdruck
„Der Zeitdruck besteht und er spielt ganz bestimmt eine Rolle.“
(Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
Der Zeitfaktor spielt eine entscheidende Rolle im Bezug zur Arbeitssicherheit.
Veranstaltungen werden immer enger getaktet, gerade in Hallen, in denen tagtäglich die
unterschiedlichsten Veranstaltungen stattfinden. Dort spielt der Zeit- und Gelddruck eine
große Rolle und sollte mit in die Gefährdungsbeurteilung einfließen, damit Schäden, sollten
diese vorkommen, in ein passendes Verhältnis gesetzt werden können. Es sollte maximal ein
blauer Daumen toleriert werden, wenn etwas passiert. Wenn es jedoch zu einem nicht
wiederherstellbaren oder auch langfristigerem Schaden kommt, sollte der Zeitaufwand keine
Rolle mehr spielen. Dies muss in der Vorbereitung beachtet werden. (Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
Gerade viele Rigger sind als selbstständige Unternehmer tätig und sollten selber dafür Sorge
tragen auf eine nötige Sicherheit zu achten. Wenn nachgewiesen werden kann, dass z. B.
aufgrund von fehlenden Ruhezeiten ein Fehler begangen wurde, dann zahlt keine
Versicherung für mögliche Schäden und es kann zu einem strafrechtlichen Verfahren
kommen. (Gaafke, 2015)
„Wenn du beim Rigging einen Fehler machst, dann kostet das Zeit und die
Zeit gibt es auf der Baustelle nicht und deswegen planen da die richtigen
Leute die Zeit ein.“
(Gaafke, 2015)
„Zeit ist Geld“. Dieser bekannte Spruch ist in diesem Zusammenhang für den Auftraggeber
anzuwenden und setzt insbesondere die selbstständigen Rigger unter Druck, schnell zu
arbeiten, da Sie sonst unter Umständen Angst haben müssen, ihre nächsten Aufträge an die
Konkurrenz zu verlieren.
29
Dieser Druck führt dazu, dass sich die betroffenen Personen, in dem Fall die Rigger, unter
Umständen dazu verleiten lassen, an zeitaufwändigen, nicht zum Ergebnis führenden Arbeiten
Zeit einzusparen. Hierzu gehört zum Beispiel das Prüfen der sicherheitsrelevanten
Vorbereitungen.
7.1.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Auch bezüglich der Länge der Arbeitszeit in Zusammenhang mit Überarbeitung und
Übermüdung kann es zu sicherheitsrelevanten Problematiken kommen. Das Arbeitszeitgesetz
steht mit dem Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und dem Sozialgesetzbuch VII
auf einer Stufe. Es sieht im Allgemeinen vor, dass generell acht Stunden Arbeit nicht
überschritten werden dürfen. Die Zeit kann von acht auf zehn Stunden erhöht werden. Im
Durchschnitt sollte jedoch in einem Zeitraum von sechs Monaten oder innerhalb von 24
Wochen eine Zeit von acht Stunden am Tag nicht überschritten werden. Unter dem § 7
„Abweichende Regelungen“ sind Ausnahmefälle beschrieben und wie man mit diesen
umgeht. Dieser Teil bezieht sich auf Tarifverträge und ist deswegen im Zusammenhang dieser
Arbeit eher weniger interessant, da viele Rigger selbstständig arbeiten und somit nicht an
einen solchen Vertrag gebunden sind. (Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, 2013)
Betrachten wir nun die Praxis und wie es sich dort mit den Arbeitszeiten verhält.
„Früher sind durch Planungsfehler aus 8 auch gerne mal 14 bis 16 Stunden
geworden.“
(Gaafke, 2015)
Ein Arbeitstag von 16 Stunden kommt für Event-Rigger mittlerweile eher selten vor. Laut der
Experten sollte man jedoch zwischen den Industrie- und den Rock ‘n’ Roll-Veranstaltungen
unterscheiden. Rock ‘n‘ Roll-Veranstaltungen,
30
„[…] die gehen morgens rein und abends wieder raus, oder am nächsten
Tag.“
(Gaafke, 2015)
Bei solchen Events arbeitet ein Rigger im Durchschnitt rund acht oder neun Stunden, welche
jedoch nicht am Stück abgearbeitet werden. So werden beispielsweise vier bis fünf Stunden
für den Aufbau und die restlichen Stunden für den Abbau gerechnet. Dazwischen haben die
Personen theoretisch frei. Auf der einen Seite sind solche Aufträge für sie entspannend, da
genügend freie Zeit zwischen den Auf- und Abbauarbeiten bleibt, diese ist jedoch oftmals
nicht als richtige Freizeit zu werten. Für die Anschlussjobs am darauffolgenden Tag ist dies
zudem manchmal schwierig bzw. macht es für den Arbeitnehmer unmöglich, diese
wahrzunehmen. Wenn die Person z. B. morgens um 07:00 Uhr auf einer nächsten Produktion
sein sollte, die letzte Veranstaltung jedoch erst um 02:00 Uhr in der Nacht verlassen hat, kann
dies dazu führen, dass die Ruhezeiten (nach § 5 mindestens elf Stunden) zwischen den
Aufträgen nicht eingehalten werden können.
Tritt ein Rigger den Auftrag trotzdem an, so entsteht eine gestiegene Sicherheitsgefahr
aufgrund von Müdigkeit, was zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. (Gaafke,
2015)
In der Industrie sieht es etwas anders aus. Dort kann ein Auf- bzw. Abbau etwas länger
dauern, aber in der Regel werden die zehn Stunden Arbeitszeit nicht überschritten, da dort oft
vor Ort interne Sicherheitsbeauftragte10 zuständig sind und hier ein Auge darauf haben. Im
Vergleich zu Rock ‘n‘ Roll Veranstaltungen ist man hier die ganze Zeit durchgehend vor Ort.
Auf großen Veranstaltungen wie der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in
Frankfurt am Main, kann es zudem zu Personalmangel auf parallel laufenden Veranstaltungen
kommen. Dieser temporäre Personalmangel kann sowohl positive, als auch negative
Auswirkungen für die Arbeiter haben. Positiv, weil durch den Engpass die auftraggebenden
Firmen bereit sind mehr zu zahlen. Negativ, weil durch den Mangel an Arbeitskräften die
Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes in diesen Fällen tendenziell steigt. Das wird laut der
Experten nicht sehr genau dokumentiert und der Personalmangel kommt im Jahr nur selten
vor. (Scheuber, 2015).
10 § 22 SGB VII: Ab Unternehmen mit 20 Personen ist dies Pflicht
31
Laut Arbeitszeitgesetz § 1611 und § 1712 ist es den Behörden erlaubt, Arbeitsstätten zu
besichtigen und jederzeit eine Einsicht auf alle Dokumentationen zu verlangen, um die
Einhaltungen zum Arbeitsschutz und Arbeitszeitgesetz zu kontrollieren. In der Regel
geschieht dies allerdings erst dann, wenn es tatsächlich zu einem Schaden gekommen ist. Es
liegt somit in der Selbstreflexion der einzelnen Person dies gerade auf zeitlich längeren
Veranstaltungen zu berücksichtigen. Laut § 1413 darf die Arbeitszeit die Zehn-Stundengrenze
nur dann überschreiten,
„[…] wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern
vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das
Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden
zur Folge haben würden […]“
und
„[…] wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden
können.“
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2013)
Kommt es zu solch einem Fall bedeutet dies, dass bereits auf Organisationsebene falsch
kalkuliert und nicht korrekt geplant wurde. Treten Verzögerungen aufgrund unerwarteter
Ereignisse ein, hätten diese idealerweise im Vorfeld in Betracht gezogen und im besten Fall
durch korrektes Verhalten und Arbeiten vermieden werden müssen.
„Gesetzlich ist das alles festgelegt und es ist eindeutig. Kontrollieren tut es
keiner.“
(Gaafke, 2015)
11 § 16: Aushang und Arbeitszeitnachweise
12 § 17: Aufsichtsbehörde
13 § 14: Außergewöhnliche Fälle
32
Wie man sehen kann, hat die Zeit einen wichtigen Einfluss auf die Arbeitssicherheit. In der
Theorie sollte die Arbeitszeit, wie vom Gesetz vorgegeben, eingehalten werden. Dies ist
jedoch in der Praxis nicht immer möglich. Zum einen von Arbeitgeberseite, da auch mit
weniger als dem geplanten Personal, insbesondere bei Veranstaltungen, Deadlines zu erfüllen
sind. Zum anderen von Arbeitnehmerseite, da die Rigger, insbesondere als Selbstständige, auf
Aufträge und damit ihr Einkommen angewiesen sind und sich die Arbeitszeiten nicht immer
aussuchen können.
7.2 Planung und Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung dient dem Arbeitgeber dazu mögliche Gefahren einzuschätzen
und um zu bestimmen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese zu unterbinden. Das
Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu Gefährdungsbeurteilungen
vorzunehmen. Wie diese auszusehen haben wird dabei dem Arbeitgeber überlassen. Die
DGUV stellt dazu diverse Seminare, Leitlinien und weiteres Informationsmaterial zur
Verfügung, die zeigen, wie eine solche Gefährdungsbeurteilung aussehen kann. (Abbildung
9).
Abbildung 9: Mögliche Vorgehensweise um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen (Info-Bausteine, 2015)
33
Es muss laut dem Arbeitsschutzgesetz § 6 eine Gefährdungsbeurteilung zur Dokumentation
vorliegen.
„Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl
der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten
Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung
ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend,
wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.“
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 1996)
Ebenso hat er laut § 10 dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Erste Hilfe und alle
weiteren Maßnahmen vorhanden sind, um eine schnellstmögliche Rettung zu gewährleisten.
„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der
Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die
zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten
erforderlich sind.“
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 1996)
Gefährdungsbeurteilungen beinhalten unterschiedlichste Herangehensweisen und Verfahren
zur Prävention von Unfällen und müssen auf den entsprechenden Arbeitsplatz angepasst
werden. Dazu finden sich in allen Berufsgenossenschaften entsprechende Anleitungen.
Aufsichtspersonen der Unfallversicherungen stehen dabei den Arbeitgebern zur Verfügung
und erstellen in einer Zusammenarbeit mit diesen die passende Gefährdungsbeurteilung. Das
bedeutet, dass für jede Veranstaltung eine passende Gefährdungsbeurteilung erstellt und
dokumentiert werden kann. (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2015)
34
„Eine lückenhafte Gefährdungsbeurteilung ist ein großes Risiko für
jemanden, der große Verantwortung trägt.“
und
„Eine gute Gefährdungsbeurteilung bedeutet, dass die Gefährdung definiert
ist, dass man sich entsprechende Maßnahmen überlegt und dass man in
einem weiteren Stück prüft, ob diese Maßnahmen wirksam sind oder
brauchbar sein können. Diese definiert dann auch, wer dafür
verantwortlich ist und was wirklich umgesetzt wird.“
(Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
Für die Bereiche der Veranstaltungen gibt es die DGUV Regeln 115-002 „Veranstaltungs-
und Produktionsstätten für szenische Darstellung“. (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
2015)
DGUV-Regeln sind den DGUV-Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften
untergeordnet, repräsentieren jedoch anerkannte Regeln, die dazu dienen, die Vorschriften
und UVV für einen gewissen Fachbereich zu veranschaulichen. Dabei werden Wege zur
Umsetzung vom Arbeitsschutz aufgeführt, die sich gemäß der gesetzlichen Richtlinien
orientieren. Gefährdungsbeurteilung und Rettungskonzepte zu erstellen gehört ebenfalls mit
zur Ausbildung zum SQ Q2 Rigger. Im Normalfall sollte laut der DGUV-Regel 112-199 für
das „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlicher Absturzsicherung“ bei Auf- und Abbauten
ein Rettungskonzept vorliegen. (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2012)
Da es sich hierbei ebenfalls ‘‘nur‘‘ um eine Regel handelt, wirbt die Lock-It! Kampagne auch
dafür, dass immer ein Rettungskonzept vorzubereiten ist.
Diesbezüglich zeigt sich oft im ersten Moment ein Unverständnis beim Kunden, wenn
beispielsweise Herr Gaafke ein Worst-Case-Szenario vorlegt, woraufhin er erklären muss,
dass die Berufsgenossenschaften bei einem Vorfall erst nach zwei Dingen fragen:
„Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung und dazu ein Rettungskonzept?“
(Gaafke, 2015)
35
Grundsätzlich sollte immer ein Rettungskonzept vorgelegt werden, welches anhand der
Versammlungsstätten-Verordnung (VStättVO), Regeln, Informationen usw. konzipiert
werden kann und den Arbeitsgeber rechtlich gegen Schadensansprüche absichert. Die
VStättVO hat keine eigene Rechtswirkung, sondern orientiert sich am Bauordnungsrecht der
jeweiligen Länder. In der Verordnung, die von Bundesland zu Bundesland zu unterscheiden
ist, geht es um Vorschriften über „Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“. Dabei werden
Themen wie Rettungswege, Brandverhütung oder Großbühnen aufgegriffen. (Ebner, 2007, S.
225)
In vielen DGUV-Informationen, Regeln, Vorschriften usw. wird man zudem explizit auf diese
hingewiesen. Tendenziell entwickelt sich ein wachsendes Bewusstsein, wie wichtig eine
sinnvolle Gefährdungsbeurteilung zur Vorbeugung und eine genaue Planung sind. Gerade
durch diese Verordnung, so Herr Scheuber, erkennen die Kunden und Auftraggeber oft, dass
sie keinen Freifahrtschein haben. Dadurch bekommen die Menschen eine zusätzliche
Sicherheit. (Scheuber, 2015)
Bei Planungsfehlern sollte man sich wieder die Fälle aus Rock ‘n‘ Roll- und Industrie-
Veranstaltungen betrachten. Herr Scheuber und Herr Gaafke sehen in den Rock ‘n‘ Roll
Veranstaltungen das kleinere Problem. Dort sind die Abläufe meistens eingespielt und die
Leute wissen, was zu tun ist, da sich die Tätigkeiten beim Auf- und Abbau wiederholen. Nach
dem ersten Bau kann man sich sicher sein, dass das benötigte Material vorhanden und alles
funktionstüchtig ist, zudem weiß man wie die Veranstaltung richtig auszusehen hat.
Es müssen trotzdem vor jedem Räumlichkeitswechsel die Abläufe abermals besprochen und
Einweisungen durchgeführt werden. Dass dabei grundlegende Dinge wie die S3-
Sicherheitsschuhe14 oder Helme getragen werden müssen, ist Voraussetzung. Gerade
Personen in einer leitenden Position achten darauf sehr. Bei einer Missachtung können
Personen durchaus der Baustelle verwiesen werden, falls auf eine Hinweisung keine
Umsetzung erfolgt. Dies ist allerdings ein eher seltener Fall. (Scheuber, 2015)
Da solche Veranstaltungen oft in entsprechenden Häusern stattfinden (z.B. Barclaycard-Arena
oder Sporthalle in Hamburg), sind Gefährdungsbeurteilungen dementsprechend gut
ausgearbeitet und werden durch anwesende Personen auf Einhaltung überprüft. Dadurch
entsteht eine Art von Routine in den Arbeitsabläufen.
14 S3: Durchtrittsicher, antistatisch, öl- & benzinresistente Sohle, Energieaufnahme im Fersenbereich,
wasserbeständig
36
Die Gefährdungsbeurteilung für den Auf- und Abbau und auch die Durchführung von
Veranstaltungen ist ein sehr wichtiger sicherheitsrelevanter Aspekt, sowohl für die Besucher
als auch die Mitarbeiter einer Veranstaltung. In der Theorie sollte sie für jede Veranstaltung
sorgfältig vorgenommen werden. Wie dargelegt wurde, sind die Hilfsmittel hierfür durch die
Berufsgenossenschaften gegeben. Durch größere Unfälle bei Veranstaltungen, z.B. durch
einen Brand oder eine Massenpanik, wo eine Gefährdungsbeurteilung oder ein
Rettungskonzept in der Praxis nicht oder fehlerhaft vorgenommen wurden, ist das
Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher Konzepte in den letzten Jahren erheblich
gestiegen. In Bezug auf die Arbeitssicherheit und Rettungskonzept für die Rigger als
Mitarbeiter besteht jedoch sicherlich noch Verbesserungsbedarf, da es sich, wie beschrieben,
um eine Regel handelt, ein solches Konzept zu erstellen und nicht um eine zwingende
Maßnahme.
7.2.1 Psychische Belastungen in Bezug zur Gefährdungsbeurteilung
In den Industrieproduktionen kommt es hingegen eher einmal zu Fehlern in der Planung. Herr
Gaafke erklärt, dass das Fehlen von Material die am häufigsten auftretende Problematik ist.
Gerade wenn dies während Nachtschichten vorkommt und sich das Problem erst am
darauffolgenden Tag beheben lässt, kann dessen Behebung zu einem großen Zeitdruckfaktor
werden. Dieser kann für Beteiligte in dieser Zeit eine psychische Belastung darstellen, da die
fehlende Arbeit natürlich aufgeholt werden muss. (Gaafke, 2015)
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) steht unter dem Punkt, Abschnitt 2,
„Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“, § 3 Gefährdungsbeurteilung, dass eine
physische und psychische Belastung bei Beschäftigten auftreten kann. Diese sollte mit in die
Gefährdungsbeurteilung einbezogen und berücksichtigt werden. Die BetrSichV hat das Ziel,
„[…] die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei
der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.“
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2015, S. 2)
37
Gerade wenn man sich heutzutage die Taktungen und zeitlichen Abstände der
Veranstaltungen ansieht, dazu die hohe sicherheitsrelevante Verantwortung gegenüber
Künstlern und Publikum, den Druck von Auftraggebern, sowie kurzfristige Änderungen und
Planungsfehler, könnte man annehmen, dass dieses Thema bereits eine große Relevanz hat.
Laut der Experten hat es jedoch noch keinen großen Einzug in die Diskussionsrunden
gefunden. Herr Heinz bestätigt, dass die VBG in diesem Bereich bisher noch keine großen
Probleme gehabt oder schlechte Erfahrungen gemacht hat. Er bemerkt jedoch, dass sich dies
in Zukunft ändern und eine zentralere Thematik werden könnte, da die psychische Belastung
der Arbeitnehmer in allen Gesellschaftsbereichen zunehmend ein offenes Gesprächsthema
wird und sich die Menschen bewusster damit auseinandersetzen.
„[…] auf der letzten Prolight & Sound in Frankfurt gab es einen Vortrag zu
diesem Thema und der war besucht von etlichen Leuten. Wenn Leute so
etwas besuchen, dann ist wohl auch etwas im Raum.“
(Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
Herr Scheuber meint dazu, dass der Rhythmus zwischen den Veranstaltungen zwar kleiner
wird, sich die Vorgänge jedoch mehr und mehr nach einem gewissen Schema abarbeiten
lassen. (Scheuber, 2015)
Herr Gaafke sieht noch keine konkrete Entwicklung und betont, dass die psychologische
Belastung davon abhängt, wie ein jeder persönlich an eine Veranstaltung und deren
Umsetzung herangeht. Dass sich das von Person zu Person unterscheidet, müsse man
natürlich berücksichtigen. (Gaafke, 2015)
Es sind sich beide einig, dass die psychische Belastung vor dem Aufbau einer Veranstaltung
am größten ist, da Planung und Kundenwünsche sich sehr oft und ebenso kurzfristig ändern.
In Bezug auf die Arbeitssicherheit spielt die psychische Belastung in Hinblick auf
Konzentration und generelle Belastungsfähigkeit einer Person eine Rolle, weshalb sie in der
Theorie mit in die Gefährdungsbeurteilung einfließen sollte. Die psychische Belastung im
Berufsalltag spielt in allen gesellschaftlichen Bereichen und Berufszweigen eine zunehmende
Rolle. Dies zeigt sich z.B. in den Diskussionen rund um die Work-Life-Balance und das
38
Burn-Out-Syndrom, Begriffe, die in den letzten Jahren zunehmend verwendet wurden. Wie
die Experten feststellen, ist es noch kein akutes Thema, welches unter Riggern behandelt
wird, es sollte jedoch auch in diesem Berufszweig nicht vernachlässigt werden.
7.3 Routine
Routine kann man aus zwei Blickwinkeln betrachten, einmal positiv und einmal negativ. Dies
zeigt sich in den zwei Definitionen, welche im Duden zu finden sind:
1.) „Durch längere Erfahrung erworbene Fähigkeit, eine bestimmte
Tätigkeit sehr sicher, schnell und überlegen auszuführen“
und
2.) „Ausführung einer Tätigkeit, die zur Gewohnheit geworden ist und jedes
Engagement vermissen lässt“
(Duden, 2015)
In der ersten Definition wird die Routine als eine positive Fähigkeit dargestellt, die für die
Sicherheit und Schnelligkeit einer gewissen Tätigkeit sorgt.
In der zweiten Definition hingegen wird die negative Seite gezeigt, die darstellt, dass Routine
zu Unachtsamkeit, Nachlässigkeit und Sorglosigkeit führt.
Man könnte also annehmen, dass durch die Routine auf die Sicherheit verzichtet wird, da eine
Person den einen oder anderen Schritt schon sehr oft getan hat und sie sich hierdurch sicher
fühlt, da bis zu diesem Zeitpunkt ja noch nie etwas passiert ist. Durch das Weglassen
sicherheitsrelevanter Tätigkeiten kann sie Zeit sparen, die für sie im ersten Moment die
oberste Priorität hat.
Die Lock-It! Kampagne will gerade dies verhindern. Es soll zum Alltag - zur Routine -
werden, dass man sich ständig sichert, egal wie oft man den Arbeitsschritt schon ohne Vorfall
erledigt hat. Selbst wenn es nur für einen kurzen Augenblick notwendig ist, z. B. um eine
39
Schiene zu verschieben, wie sie beispielsweise in der Sporthalle Hamburg (Abbildung 10)
vorhanden sind. Diese lassen sich nach dem Lösen einer Arretierung an der Decke versetzen,
um an den gewünschten Stellen z.B. einen Elektrokettenzug anzubringen.
Abbildung 10: Bewegliche Dachschienen in der Sporthalle Hamburg
Die beste Methode den Inhalt der Lock-It! Kampagne zu verinnerlichen ist, laut Herrn Heinz,
wenn Kollegen sich untereinander auf eine unzureichende Sicherheit, die auf „schlechter“
Routine beruht, aufmerksam machen. Dabei können sich vor allem die jüngeren Mitglieder
der Branche als hilfreich erweisen.
Bei diesen ist nach Aussagen aller drei Experten eine Entwicklung in diesem Bereich der
routinemäßigen Sicherung zu beobachten, was vermutlich durch die ständige Verbesserung
der Standards und mit den zunehmend umfangreicheren Vorschriften zu tun hat, mit denen sie
bereits in der Ausbildung konfrontiert werden.
Bei der älteren Generation ist hingegen zu beobachten, dass dieser Personenkreis meist durch
Erfahrungswerte eine vernünftige Arbeitsweise angenommen hat. (Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
40
Ein weiterer positiver Effekt bei erfahrenen Riggern ist es, dass sie Fehler schneller erkennen
und schneller eine Lösung finden. Das routinierte und geschulte Auge erkennt z. B. schneller,
wann sich die Kräfte an Hängepunkten addieren und es notwendig wird, ein Stahlseil oder
ähnliches auszutauschen. Durch die Standards, Vorschriften, Regeln Informationen usw.
kommt das Vernachlässigen der persönlichen Sicherheit immer seltener vor. (Scheuber, 2015)
Ein dreifacher Kontrollmechanismus soll Fehler in der alltäglichen Routine vermeiden:
Erstens befinden sich fast immer sogenannte Headrigger oder Hausrigger in den
Veranstaltungshallen. Diese haben neben der leitenden Stellung die Aufgabe, die gewählten
Hängepunkte frei zu geben und, sobald etwas umgesetzt wurde, diese zu kontrollieren. Sie
tragen höchste Verantwortung und müssen für eventuelle Vorkommnisse die Haftung
übernehmen. Des Weiteren ist die schon erwähnte, gegenseitige Kontrolle im Team als
wichtiger Kontrollmechanismus zu nennen und zu guter Letzt die Selbstkontrolle. Hier ist ein
jeder selbst dafür verantwortlich, seine persönliche Ausrüstung zu pflegen, korrekt zu
verwenden und seine Arbeit unter den gegeben, sicherheitstechnischen Voraussetzungen zu
erfüllen. (Gaafke, 2015)
Ganz wie es sich die Kampagne dies in ihrer ersten Regel vorstellt.
Die Routine kann in der Praxis aus den genannten Gründen ein erhebliches Unfallrisiko
darstellen. Wie dargelegt ist es daher wichtig, Kontrollmechanismen einzusetzen, die
verhindern, dass Personen, in diesem Kontext die Rigger, eine „falsche“ oder „schlechte“
Routine entwickeln. Hier setzt die Lock-It! Kampagne an und ruft mit ihren verschiedenen
Mitteln (z.B. Aufklebern, Plakaten) im alltäglichen Arbeitsumfeld dazu auf, die Theorie der
Arbeitssicherheit auch wirklich in der Praxis anzuwenden.
41
8 Staatliche Kontrollen
Die Aufgabe, staatliche Kontrollen zum Arbeitsschutz vorzunehmen, hat in Deutschland die
Gewerbeaufsicht. Die Bundesländer sind dazu verpflichtet, die dazugehörigen Organisationen
mit ihren Aufgaben selber zu gestalten. Sie kontrollieren die Einhaltung der Gesetze. Um
effizient ihren Tätigkeiten und Aufgaben nachzukommen, stehen sie im engen Kontakt mit
den Unfallversicherungsträgern der DGUV und ihren Mitgliedern. Laut § 13 und § 22 des
ArbSchG haben diese Organisationen eine „Überwachungsaufgabe“ zu erfüllen und können
nach Dokumentationen und Unterlagen verlangen, die die Einhaltung vom Arbeitsschutz
nachweisen. Es können ebenso Anlagen, Betriebsmittel und PSA vor Ort geprüft werden.
Nach einem Arbeitsunfall werden die verursachenden Umstände dazu geklärt, um eine
Fahrlässigkeit auszuschließen. Im Gegensatz zu den Berufsgenossenschaften hat die
Gewerbeaufsicht ein allgemeines Auftreten in Deutschland. Als Berufsgenossenschaft hat
sich die VBG auf die Branchenzweige ihrer Mitglieder fokussiert. Diesen entsprechend
werden die jeweiligen spezifischen Vorschriften und Regeln auf ihre Einhaltung geprüft.
Dazu muss entsprechendes Personal eingesetzt werden. (Kluwers, 2015)
Laut Herrn Scheuber und Herrn Gaafke werden auf Veranstaltungen Kontrollen eher selten
durchgeführt. Dies wird durch Herrn Heinz bestätigt und er erklärt, dass es nicht möglich ist
eine flächendeckende Überwachung durchzuführen. Durch die Vielfalt von Berufen und
Qualifikationsnachweisen in dieser Branche sind die Verantwortlichen überwiegend selber
dazu verpflichtet, sich an die geltenden technischen Regeln zu halten.
Aus einem gegebenen und/oder kritischen Anlass kann es jedoch zu einer Überprüfung durch
die Behörden kommen, zum Beispiel wenn sich Personen mit Bedenken um die Sicherheit vor
Ort bei ihnen melden. Bei Unfällen findet natürlich eine komplette und ausführliche
Untersuchung statt. (Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
„Diese Eigenverantwortung steht im Vordergrund […]“
(Dipl.-Ing. Heinz, 2015)
42
Der Mechanismus der Beweislastumkehr erweist sich in diesem Zusammenhang als sehr
effektiv, da dieser vorsieht, dass jegliche Vorgänge kontrolliert und protokolliert werden
müssen, um im Falle eines Unfalls den Auftraggeber gegen mögliche
Schadensersatzansprüchen abzusichern. Allein die Möglichkeit, dass es zu einem Unfall
kommen kann, kann laut Strafgesetzbuch (StGB) als Delikt gewertet werden. (Scheuber,
2015)
Als Beispiel dazu aus § 319 des StGB zur Baugefährdung:
„Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des
Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der
Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen
gefährdet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.“
(Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, 2015)
Solche Gefährdungsdelikte unterscheidet man in konkrete und abstrakte Gefährdungsdelikte.
Konkrete Gefährdungsdelikte sind bereits passiert, also der Vorfall hat sich bereits ereignet.
Von abstrakten Gefährdungsdelikten spricht man, wenn z. B. eine akute und mögliche Gefahr
besteht. Sie muss jedoch nicht zu einer Schädigung geführt haben, um es zu einer
Verurteilung kommen zu lassen. (Große-Wortmann, 2009)
Laut Gaafke würden Erfahrungen zeigen, dass durch ein plötzliches Auftreten einer
Kontrollperson auf Produktionen keine sonderlich große Auswirkung entsteht und dadurch
kaum die Arbeitsweise verändert wird. Hier fehle der Effekt. Durch eine wiederkehrende
Unterweisung, welche Fehler zu welchen Folgen führen, finde man wesentlich mehr Anklang.
Sinnvoller seien Arbeitsschutzbeauftragte, die von Anfang an auf Produktionen dabei sind
und für die grundlegende Einhaltung aller nötigen Sicherheitsvorkehrungen sorgen. (Gaafke,
2015)
43
„Wenn man den Leuten gesagt hat, dass es dafür einen Strafbestand gibt,
wenn du dich nicht an die technischen Regeln hältst, dann wird kurz
geschluckt. […] Man muss es den Leuten nur sagen. Da helfen auch keine
Kontrollen.“
(Scheuber, 2015)
Staatliche Kontrollen sind in Bezug auf die Arbeitssicherheit ein wichtiges Instrument,
können jedoch aufgrund des großen Aufwands in der Praxis nicht flächendeckend
vorgenommen werden. Daher haben sie, so die Experten, nicht allzu großen Einfluss auf die
tatsächliche Umsetzung der Arbeitssicherheit in der Praxis. Doch wenn es zu einer Kontrolle
kommt, dann im vollen Umfang.
8.1 PSA
Laut der DGUV-Vorschrift 1 § 29, § 30, und § 31 muss der Unternehmer (Arbeitgeber /
Selbstständiger) eine PSA bereitstellen und sicherstellen, dass eine solche auch korrekt
benutzt wird. Ebenso dass diese auf einen ordnungsgemäßen Zustand geprüft wurde.
(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2014, S. 20)
Hierbei wird ausdrücklich auf die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit“ hingewiesen. Dort geht es in
§ 1 um die Anwendungsbereiche, in § 2 um die Bereitstellung und Benutzung und in § 3 um
die Unterweisung einer PSA. Da es sich hierbei um eine Verordnung handelt, ist diese
rechtskräftig. (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 1996)
Die Verordnung ist sehr allgemein formuliert und beschreibt nur die Grundzüge einer
Verwendung und nicht, wie diese für einen bestimmten Beruf auszusehen hat. Die DGUV-
Vorschrift ist dagegen ausführlicher, beschreibt aber ebenfalls relativ allgemein, wie eine
Schadensprävention auszusehen hat. Es werden dazu noch andere Themen aufgezählt z.B.
welche Inhalte und Maßnahmen bei einem betrieblichen Arbeitsschutz von Bedeutung sind.
Zum Thema der persönlichen Schutzausrüstung gibt es viele Regeln, Grundsätze,
Informationen und Fachliteratur. Diese werden von den Berufsgenossenschaften und der
44
DGUV zur Verfügung gestellt. Sie sind oft kodifiziert, d.h. sie sind Zusammenfassungen aus
Inhalten und bestmöglichen Verhaltensweisen, die sich auf Gesetze, Vorschriften und
Normen beziehen. Man kann sie als eine Art Verhaltenskodex15 beschreiben. Sie
gewährleisten damit die bestmögliche Prävention gegen einen Absturz und für eine ideale
Rettung oder Arbeitsweise der Rigger. Auf alle nötigen Publikationen dazu weist die Lock-It!
Kampagne hin. (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010)
Neben den Arbeitsweisen und Normen findet man Informationen darüber, welche
Kennzeichnungen eine PSA haben sollte, damit eine optimale Sicherheit gewährleistet wird
und das Material den Anforderungen genügt.
Es gibt keine genaue gesetzliche Regelung wie oft eine PSA kontrolliert werden muss. Hierzu
findet man in den Regeln der Berufsgenossenschaft, dass sie mindestens einmal im Jahr durch
einen Sachkundigen geprüft werden sollte. Einen Nachweis auf einer Produktion zu
erbringen, dass eine PSA tatsächlich gewartet wurde, ist jedoch keine Pflicht, kann jedoch
Zeit sparen, falls es auf einer Produktion zu einer Kontrolle kommt. (Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung, 2011)
„Meine PSA ist dokumentiert […] und wird jedes Jahr kontrolliert.“
(Gaafke, 2015)
Eine funktionsfähige und sichere PSA ist mit einer der wichtigsten Aspekte für die Sicherheit
eines Riggers. Leider ist die Gesetzgebung aufgrund ihrer allgemeinen Formulierung für
diesen Berufszweig nicht ganz eindeutig. In der Theorie sollte sie auf einen ordnungsgemäßen
Zustand geprüft werden, es existiert jedoch keine gesetzliche Pflicht dies in der Praxis
nachzuweisen.
Die Lock-It! Kampagne greift diesen Punkt der Arbeitssicherheit auf und appelliert an das
Bewusstsein der Rigger, wie wichtig eine intakte PSA ist. Sie zeigt insbesondere in ihrer
ersten Regel, wie eine korrekte Pflege und Aufbewahrung vorgenommen werden muss, um
15 Kodex: Sammlung von Gesetzen, Normen, Regeln eines Sachbereichs, ungeschriebene Regeln des Verhaltens,
des Handelns, an denen sich eine Gruppe orientieren kann (Duden, 2015)
45
ihre Langlebigkeit zu sichern und Schäden zu vermeiden. Dieses Bewusstsein, welches eine
erhöhte Wachsamkeit bei der Nutzung einer PSA mit sich bringt, steigert die Sicherheit der
Rigger in der Praxis, auch ohne den derzeitig noch fehlenden Nachweis über eine regelmäßige
Wartung.
46
9 Arbeitssicherheit in der Theorie und Praxis am Beispiel
von Elektrokettenzügen
Die Experten sind sich einig, dass es zu den meisten sicherheitsrelevanten Themen in den
Arbeitsschutzregelungen etwas zu finden gibt. Es existiert lediglich das ein oder andere
Thema, welches eindeutiger definiert werden könnte oder fälschlicher Weise als
Auslegungssache formuliert wurde. Sie sind sich jedoch ebenso einig, dass diese mit einem
gesunden Menschenverstand zu verstehen und umzusetzen sind. Die Einfehlersicherheit bei
Elektrokettenzügen ist so ein Thema, welches im weiteren Verlauf dieser Arbeit genauer
betrachtet wird.
9.1 Elektrokettenzüge
Elektrokettenzüge werden mit geeigneten Mitteln in Hallendächern oder Dachkonstruktionen
befestigt. Oft werden dazu sogenannte Baskets (Abbildung 11) verwendet. Sie bestehen aus
einem Stahlseil (ein sogenanntes Safety), welches z.B. um einen Stahlträger herum
angebracht wird. An beiden Enden befindet sich ein Schäkel (Verbindungsmittel). Diese
werden, nachdem sie um den Strahlträger gelegt wurden (Abbildung 12), miteinander
verbunden. Dabei ist es notwendig, einen direkten Kontakt mit dem Stahlträger und dem
Stahlseil zu vermeiden, da diese oft mit einer Farbe lackiert sind, die dem Brandschutz dient.
Daran befindet sich die Kette vom Elektrokettenzug. (Alderson, 2006)
Die Kette dient dazu, dass die Last, z.B. eine Traversenkonstruktion, mit der benötigten und
montierten Technik zusammen nach oben fährt. Dies geschieht in der Regel mit einer
Steuerung, die vom Boden aus bedient werden kann. (Ebner, 2007, S. 40-41)
47
Abbildung 11: Basket: Stahlseil mit zwei Schäkeln & Motorkette
Abbildung 12: Stahlseil um einen Stahlträger gelegt
48
9.2 Einfehlersicherheit
Herr Scheuber sieht das Problem darin, dass man sich erst richtig in das Thema der
Einfehlersicherheit einlesen muss, um zu verstehen, ob es bei Einhaltung aller
sicherheitsrelevanten und technischen Aspekte bei D8 Elektrokettenzügen überhaupt noch
notwendig ist, diese noch einmal zusätzlich zu sichern. Da durch eine Verdopplung des
Sicherheitsfaktors (z.B. maximal die Hälfte der maximalen Tragfähigkeit eines
Elektrokettenzugs) bereits eine ausreichende Sicherheit besteht. Zeit, Material und ein
Sicherheitsrisiko könnten dadurch eingespart werden, da keine Person mehr ins Dach klettern
müsste. (Scheuber, 2015)
„Dieser Mechanismus des Sicherns an sich ist in meinen Augen
gefährlicher als das, was an Restrisiko bleibt, falls da irgendetwas
ausfällt.“
(Scheuber, 2015)
Einfehlersicherheit bedeutet, dass man eine zusätzliche Sicherung (Safety) an Gegenstände
anbringt. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Gegenstand unkontrolliert herabfallen
kann. Diese Gegenstände können z.B. Leuchten, Traversen, Motoren oder Lautsprecher sein.
Dies wird in der BGV C1 § 7, jetzt DGUV Vorschrift 17 und 18, ebenfalls § 7 „Schutz gegen
herabfallende Gegenstände“ geregelt. (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2014)
Dort findet man einen Verweis zur DGUV Information 215-313 „Sicherheit bei Produktionen
und Veranstaltungen“. In dieser befindet sich der Abschnitt 1.3 „Einfehlersicherheit durch
Sicherungselemente/Sekundärsicherung“, wo der oben genannte Nutzen erklärt wird.
(Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, 2015)
49
Dort steht:
„Auf eine zusätzliche Sicherung (Sekundärsicherung) kann verzichtet
werden, wenn die Befestigungseinrichtung eigensicher bemessen ist und nur
mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlösen gesichert ist.“
(Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2015, S. 5)
9.2.1 Beispiel
Es wird von einem Elektrokettenzug nach der BGV D8 Norm mit den technischen Daten von
einer Belastbarkeit von 1000 kg ausgegangen. Diese haben in der Regel, wenn sie auf den
Veranstaltungen eintreffen, eine Abnahme und Überprüfung vom Hersteller (nach der
Herstellung), vom Verleiher (nach jedem Einsatz) und der BGV (jährlich). Diese Nachweise
sollten gewährleisten, dass der Motor funktioniert und einwandfrei läuft.
Abbildung 13: Ein nach BGV geprüfter Elektrokettenzug
50
Laut dem Standard SQ P2 Elektrokettenzüge der IGVW habe die D8 Motoren eine
sogenannte Rutschkupplung. Diese verhindert das Fahren der Motoren bei einer Überlast, also
wenn zu viel Gewicht in den Motor gehangen wird. Laut der DGUV 215-313 Abschnitt 1.4,
darf man die Arbeitsmittel, die zum Anschlagen oder zur Lastaufnahme verwendet werden
und über Personen hängen, mit maximal der Hälfte der Tragfähigkeit belasten, also in diesem
Fall mit nur 500 kg. (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung , 2015, S. 6)
Gerade bei statisch unbestimmten Systemen werden Gerätschaften zum Messen der Lasten
noch zusätzlich mit heran gezogen. Diese können mit der Steuerung der Motoren verbunden
sein und Abweichungen von Kräften beim Fahren direkt ausgleichen. (Ebner, 2007, S. 42)
Bei einem statisch unbestimmten System lassen sich die auftretenden Kräfte nicht mehr so
einfach berechnen und müssen deswegen durch komplexere Gleichgewichtsbedingungen
berechnet werden. (Ebner, 2007, S. 77)
Laut BGV darf bei der Dimensionierung der Lasten über Personen der Betriebskoeffizient
(Verhältnis von der Mindestbruchkraft zur Tragfähigkeit) nicht überschritten werden. Dieser
ist bei D8 Motoren im Vergleich zu seinen Nachfolgemodellen niedriger. (Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft, 2010, S. 14)
Des Weiteren kommt es drauf an, wie der Motor aufgebaut ist. Die D8 Motoren besitzen
entweder nur eine Bremse oder alternativ ein selbsthemmendes Getriebe. Würde der D8
Motor mit dem selbsthemmenden Getriebe funktionsunfähig werden, würde dieser sich
langsam abwärts bewegen oder gar nicht mehr fahren. Wenn dagegen die Bremse ausfällt,
stürzt dieser ab.
Laut dem Standard SQ P2 und der BGV ist es verboten, einen solchen Motor mit einer Last
ohne einer zusätzlichen Sicherung über Personen zu hängen, solange diese nicht vorhanden
ist. Auch dann nicht, wenn alle oben genannten sicherheitsrelevanten Punkte eingehalten
werden, die das das Hängen von Lasten über Personen erlauben (Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft, 2010, S. 9)
Hier ist es notwendig, dass die Last aus dem Motor genommen wird, also mit zusätzlichen
Mitteln befestigt wird.
Es existieren laut der BGV Norm drei Arten von Elektrokettenzügen: D8, D8 Plus und C1.
D8 Elektrokettenzüge dürfen laut der BGV Normen nur zum Auf- und Abbau verwendet
werden. Dabei dürfen sich keine Personen unter dem gefahrenen System aufhalten. Danach
51
muss der Motor aus seiner gezogenen Last gehangen werden. Das bedeutet, dass eine Person
die Konstruktion mit einer zusätzlichen Sicherung im Dach befestigen muss.
Nachdem D8 Plus Elektrokettenzüge gefahren sind, dürfen sich Personen unter ihnen
aufhalten. Diese müssen nicht zusätzlich gesichert werden, da sie bereits über eine zusätzliche
Sicherung verfügen, die ein unkontrolliertes Fahren verhindert.
Elektrokettenzüge nach C1 dürfen auch dann gefahren werden, wenn sich Personen darunter
aufhalten. Diese haben mit den Eigenschaften eines D8 Plus Motors zusätzliche Funktionen,
die das Fahren sicherer machen. Bei größeren Veranstaltungen, wie sie in der Barclaycard
Arena in Hamburg stattfinden, kommen diese z.B. zum Einsatz. Gerade bei solchen
unübersichtlichen Installationen können zusätzliche Kontrollmechanismen, die an der
Steuerung angezeigt werden können, für mehr Sicherheit sorgen. Zudem kann hier auf eine
zusätzliche Sicherung verzichtet werden. (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010, p. 9)
Abbildung 14: Elektrokettenzüge nach BGV: Vorne ein D8 (1 t) & hinten D8 Plus (500 kg)
52
Die Auflistung und genauere Beschreibung der Motorkettenzüge soll im Kontext dieser
Arbeit skizzieren wie schwierig und komplex die Thematik der korrekten Lastensicherung in
der Praxis werden kann. Dies soll die Aussage von Herr Scheuber verdeutlichen und
aufzeigen, wie problematisch es ist, wenn es um den Nachweis einer ausreichenden Sicherung
geht, gerade wenn man alle nötigen Vorschriften, technischen Normen und die
Dimensionierung der Arbeitsmittel (Schäkel und Safeties) beachten muss. Je nach Last
müssen dort unterschiedliche Größen und Gewichtsklassen ihre Verwendung finden.
„Klar ist das nicht alles ganz eindeutig und vieles ist Auslegungssache,
aber wenn schlussendlich mein gesunder Menschenverstand dafür
notwendig ist eine Entscheidung zu finden, dann traue ich mir das entweder
zu oder nicht.“
(Gaafke, 2015)
53
10 Beobachtungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit in
der Barclaycard-Arena und in der Sporthalle Hamburg
Beobachtungen wurden hier in zwei unterschiedlichen Hallen, während zwei
unterschiedlichen Veranstaltungen gemacht. Einmal in der Barclaycard-Arena und einmal in
der Sporthalle. Diese befinden sich jeweils in Hamburg und sind sogenannte
Multifunktionshallen, d.h. sie können für unterschiedliche Arten von Veranstaltungen und
Ereignisse gebucht und hergerichtet werden. Dabei ist die Barclaycard Arena mit Platz für
rund 16.000 Zuschauern etwa doppelt so groß wie die Sporthalle. (Barclaycard-Arena
Hamburg, 2015)
Die Größe der Halle wirkt sich natürlich auch auf die Anzahl des Personals aus, welches dort
an einem Tag arbeitet. Dies ist mit ein Grund, warum C1 Elektrokettenzüge in der
Barclaycard Arena ihre Verwendung finden und in der Sporthalle die D8 und D8 Plus
Elektrokettenzüge verbleiben, da dort viel mehr Bewegung herrscht. Dadurch, dass die Halle
wesentlich größer ist, kann durch die C1 Motoren gewährleistet werden, dass auch während
dem Fahren der Lasten normal weitergearbeitet werden kann.
Hier werden Lastmesszellen verwendet, da das gefahrene Rigg um einiges komplexer ist als
in der Sporthalle und durch die unterschiedlichen Größen mehr Material ins Dach gefahren
werden muss. Eine Lastmesszelle ist eine Messvorrichtung für Lasten, die zusätzlich
Informationen zum Fahrverhalten an die Elektrokettenzugsteuerung senden kann. Dadurch
lassen sich Fahrgeschwindigkeiten und Überlast an einzelnen Punkten korrigieren. Das sind
jedoch Features, die sich bei jedem System unterscheiden. (Ebner, 2007, S. 42)
54
10.1 Lichtverhältnisse
In der Barclaycard Arena ist aufgefallen, dass nach einem Hinweis auf das zu schwache
Arbeitslicht dieses umgehend verstärkt wurde, was sofort einen sichtbaren Unterschied
hervorrief. Laut einer DGUV-Regel sollte immer ein Arbeitslicht von mindestens 300 Lux
[lx] vorhanden sein. (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2015, S. 12)
Lux ist die Beleuchtungsstärke und beschreibt wie viel Licht auf eine Fläche auftrifft. Als
Vergleich: Bei einem sonnigen Tag im Sommer hat man eine typische Beleuchtungsstärke
von etwa 100.000 [lx]. (Mueller, 2004, S. 104-105)
Ebenso ist aufgefallen, dass keine Stresssituationen aufgekommen sind. Auch nicht, als in der
Sporthalle noch zwei Motoren umgesetzt werden mussten, noch weitere Traversen eingebaut
und diese noch mit Molton16 bestückt wurden. Material und Ausrüstung hatten in beiden
Hallen die nötigen Kennzeichnungen und Prüfsiegel und wurden ordnungsgemäß verwendet.
16 Molton ist in der Branche ein schwer entflammbarer Stoff und findet relativ viele Anwendungsbereiche
Abbildung 15: Geprüfte Lifeline mit dazugehörigen Kennzeichnungen
55
10.2 Helmpflicht
Bei beiden Veranstaltungen bestand so lange die Helmpflicht, bis das komplette Rigg oben
und die Arbeiten im Dach vorüber waren. Dies wurde in beiden Hallen weitestgehend
eingehalten. Nur der Hallenleiter in der Sporthalle musste explizit ein zweites Mal darauf
hinweisen, da der Helm nicht von allen Mitarbeitern getragen wurde. Es ist nicht möglich zu
sagen, ob es ein bewusstes Vergehen war, da nicht immer alle Personen gleichzeitig in der
Halle anwesend sind und mögliche Anweisungen hören. Diese Anweisungen werden in der
Regel schon während der Vorbesprechungen gegeben, manchmal jedoch auch erst, wenn
tatsächlich im Dach angefangen wird zu arbeiten. Erstaunlicherweise waren die Techniker
darauf hingewiesen worden und nicht die Helfer. Vor allem als die Ketten von den Motoren
vom Rigger ins Dach gezogen wurden, wurden oft keine Helme am Boden verwendet.
Kommen wir nun zu den Beispielen, die noch etwas kritischer zu betrachten sind.
10.3 Herabfallende Gegenstände
In der Sporthalle kamen Glasteile von einer Leuchtstoffröhre aus dem Dach hinunter gefallen.
Höchstwahrscheinlich lagen diese auf einer begehbaren Fläche im Dach. Als ein Rigger das
Seil zum nächsten Hängepunkt bringen wollte, muss dieses Seil auf dem Boden geschliffen
sein. Wahrscheinlich sind die Glasteile dann durch eine der Lücken am Boden der begehbaren
Fläche gefallen. Glücklicherweise befanden sich zu dem Zeitpunkt keine Personen darunter
auf dem Hallenboden. Es bestand zu diesem Zeitpunkt auch noch die Helmpflicht, aber da es
sich hier um ziemlich kleine Glasteile gehandelt hat, hätten diese auch leicht ins Auge gehen
können, z.B. bei einem gerade unpassenden Blick nach oben. Dies hätte durch eine
aufmerksamere Arbeitsweise bemerkt werden können. Da es in solchen Dächern wesentlich
dunkler ist, ist es in Hinblick auf die Arbeitssicherheit wichtig, dass Rigger Leuchten an ihren
Helmen tragen.
56
10.4 Nutzung der PSA
Es wurde zudem eine unzureichende Nutzung der PSA festgestellt, die bei den Höhenarbeiten
im Dach in rund zwölf Metern Höhe bei einem Fehler notwendig gewesen wäre. Neben einem
nicht verwendeten Auffanggurt wurde zudem auch kein Helm verwendet. Der Gurt war nicht
an alle Stellen notwendig. Man muss sich dazu die Dachkonstruktion in der Sporthalle näher
betrachten. Diese hat ein verschiebbares Schienensystem, an dessen Schienen je 1,5 Tonnen
an Last gehangen werden können (Abbildung 10, S. 39). Man kann diese vom begehbaren
Bereich aus verschieben, wenn sie gerade in Reichweite sind und die Arretierung erreichbar
ist. Diese ist eine Schraube, die man lediglich lösen und dann wieder festziehen muss. Dies
war hier jedoch nicht immer der Fall. Bei ein paar Stellen wurde es notwendig, sich über das
Geländer zu bewegen und sich auf einen schmalen Stahlträger zu begeben, um beides zu
erreichen. (Abbildung 16). Dort wäre der Gurt dann nötig gewesen. Ein erhebliches
Unfallrisiko, welches im Falle eines Absturzes tödliche Folgen haben kann.
Abbildung 16: Stahlträger
57
Der Rigger hätte sich seinen Auffanggurt mit dem Falldämpfer und Helm anziehen müssen,
um gegen einen möglichen Absturz gesichert zu sein wie es Lock-It! in ihren Regeln vorsieht.
Da es sich hierbei um eine recht überschaubare Größe der Veranstaltung handelte, war zudem
nur ein Rigger vor Ort. Daher war dieser alleine im Dach unterwegs, sodass niemand hätte
etwas dazu sagen können, wie es in einer Gruppe von Menschen wahrscheinlich der Fall
gewesen wäre. Dies wurde von Herrn Gaafke als zusätzlicher Kontrollmechanismus
beschrieben, was in diesem Fall fehlte. Bei einer Nachfrage wurde begründet, dass die Person,
auch außerhalb der Arbeit, ein erfahrener Kletterer sei und der Zeitaufwand zu hoch wäre.
Dies kann als Beispiel für eine negative Routine betrachtet werden kann.
10.4.1 Rettung und Gefährdungsbeurteilung
Die nächste Frage, die sich stellt, ist, wie die Rettung abgelaufen wäre, hätte eine Benutzung
der PSA stattgefunden. Die Lock-It! Kampagne wirbt dazu in ihrer dritten Regel, dass bei
jeder Arbeit in der Höhe eine Rettung eingeplant und bestenfalls ein Rigger mit einer Level 2
Qualifikation vor Ort sein und als Ersthelfer bereit stehen sollte. (Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft, 2010)
Da es sich hierbei jedoch nicht um eine gesetzliche Pflicht handelt, wird dies gerade auf
kleineren Produktionen als ausschlaggebender Kostenpunkt angesehen und nicht umgesetzt.
Das war in der Sporthalle der Fall, in der sich zwar Ersthelfer befanden, aber keine
Rettungsrigger. Nur in der Barclaycard Arena waren Rettungsrigger vor Ort.
Gerade der gesundheitliche Aspekt ist hier ein wichtiger Punkt und wie man bei einem Fall zu
reagieren hat, da hier der bereits erwähnte lebensgefährlich, orthostatische Schock eintreten
kann. Der Helm hätte noch gegen schwerwiegende Verletzungen am Kopf helfen können,
falls man sich diesen bei einem Fall irgendwo auf- oder angeschlagen hätte. Auch darauf wird
in der Kampagne hingewiesen. Oft befinden sich viele Gegenstände in solchen
Dachkonstruktionen auf Kopfhöhe. Auch der Platz ist nicht gerade sehr umfangreich, was
schnell zu einem Kopfstoß führen kann (siehe Abbildung 10, Seite 39)
58
Sanitäter, Ersthelfer, Brandbekämpfung (Feuerlöscher) und eine ausreichende
Evakuierungsmöglichkeit waren in beiden Hallen vorhanden. Auch wurde in beiden Hallen
sehr darauf Wert gelegt, dass die Rettungswege nie zugestellt werden und dass die
Feuerlöscher immer zu erreichen sind. Da beide Hallen relativ groß sind, sind die
Sicherheitsstandards entsprechend gut ausgearbeitet.
10.5 Einfehlersicherheit
Ein weiterer und der letzte auffällige Punkt in der Praxis war das schon in einem eigenen
Kapitel beschriebene Thema der Einfehlersicherheit. Hier wurde die Abweichung zur Theorie
deutlich. Bei der Anlage in der Sporthalle für die Beschallung wurden vor der rechten und
linken Seite der Bühne zwei Lautsprecheranlagen aufgebaut und mit Hilfe von jeweils zwei
D8 Elektrokettenzüge ins Dach gehangen. Jeder Elektrokettenzug hatte eine Tragfähigkeit
von 1000 kg. Es wurden etwa 640 kg mit jeweils zwei Elektrokettenzüge ins Dach gehangen
und nicht mehr zusätzlich gesichert, wie es eigentlich in der Theorie vorgeschrieben wird. Im
SQ P2 Standard steht unter dem Begriff D8 Elektrokettenzüge, dass das Halten und Bewegen
von Lasten über Personen nicht zulässig ist. Es wird dabei auf die DGUV Vorschrift 17
hingewiesen, dass ausschließlich Elektrokettenzüge gemäß der BGV verwendet werden
dürfen. Jedoch steht dort unter dem Begriff Bereitstellung:
„Von dieser Anforderung kann nur abgewichen werden, wenn durch die
Beurteilung der Gefährdung nachvollziehbar festgestellt worden ist, dass
andere technische Lösungen hinreichend sicher sind.“
(Interessenengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft, 2010, S. 13)
In § 8 und § 9 der DGUV-Vorschrift 17 steht ebenfalls sehr allgemein formuliert, dass es
gegen eine unbeabsichtigte Bewegung eine Bremse geben muss und dass das Tragemittel und
Anschlagmittel entsprechend bemessen sein sollen (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
2014).
59
Unter den konstruktiven Anforderungen der SQ P2 steht, dass ein D8 Elektrokettenzug eine
Bremse hat. Zur Auswahl und Dimensionierung der Last wird auf die DGUV Information
215-313 hingewiesen. Dies bedeutet der Elektrokettenzug darf maximal mit der Hälfte der
zugelassenen Last belastet werden.
Belastungsgrenze = 1000 kg
2= 500kg
Da sich auf zwei Motoren 640 kg befinden ist die ungefähre Gewichtsverteilung:
Last pro Motor = 640 kg
2= 320 kg
Das bedeutet, dass hier mit dieser Berücksichtigung im sicheren Bereich gearbeitet wurde,
was die Dimensionierung des Anschlagsmittels und dessen Last angeht. Die allgemeine
Erfahrung und Routine der Personen vor Ort hat hier dazu geführt, dass das eine ausreichende
Sicherheit gewährleistet und auf die Sekundärsicherung verzichtet werden konnte. Somit
musste der Rigger nicht noch einmal zusätzlich ins Dach steigen, was das Gefahrenpotenzial
eines Absturzes verringert hat.
60
11 Zukunftsaussichten
Man ist sich unter den Experten einig, dass der Erhalt der Kampagne wünschenswert ist.
Jedoch gibt es momentan keine konkreten Pläne dafür, da Kampagnen in einem solchen
Umfang Geld und Ressourcen kosten.
Für die Zukunft der Branche wünschen sie sich, dass die Arbeitssicherheit nach wie vor ein
Thema bleibt, über das offen gesprochen wird. Man befinde sich bereits auf einem sehr guten
Weg, da die Regulierungen zu dem Thema schon sehr gut und sinnvoll seien.
Gerade die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass das Bewusstsein für Sicherheit vor,
während und nach Veranstaltungen, bei Kunden und Auftraggebern wächst. In allen
Gesellschaftsbereichen und Berufszweigen stellt die Sicherheit aller Beteiligten zunehmend
einen wichtigen Aspekt dar.
Die Professionalisierung des Berufes und der Branche, mit seinen Akteuren und zunehmend
genaueren Gesetzen und Regelungen, sowie einer fundierten, anerkannten Ausbildung zeigt,
dass man hier auf dem richtigen Weg ist.
61
12 Fazit
Diese Arbeit hat einen Eindruck darüber vermittelt, wie sich der Arbeitsschutz für Rigger
gestaltet. Gerade für Studenten der Medientechnik und auch allen anderen Menschen, die
nicht in ihrem Studium oder ihrer Ausbildung damit konfrontiert werden oder vorhaben, sich
in der Welt der Veranstaltungsbranche wiederzufinden, kann diese Arbeit eine Übersicht
geben. Die Erkenntnisse darüber in welchen Zusammenhang Gesetze, DGUV-Vorschriften,
Regeln und Informationen usw. zueinander stehen, waren zudem äußerst aufschlussreich.
Der Vergleich zwischen der Theorie (Soll) und Praxis (Ist) hat gezeigt, dass in manchen
Bereichen eine Diskrepanz zwischen Soll und Ist existiert. So zum Beispiel im Bereich der
Arbeitszeiten, die gesetzlich genau vorgegeben sind, aber in der Praxis nicht immer
eingehalten werden können. Auch im Bereich der Gefährdungsbeurteilung wurde deutlich,
dass diese eigentlich für jede Veranstaltung existieren müsste, dies jedoch oftmals aufgrund
von Geld- und Zeitgründen nicht möglich ist.
Eindeutig erkennbar ist, dass die Ursachen von Unfällen größtenteils auf eine unzureichende
Sicherung der eigenen Person zurück zu führen sind. Dies ist sehr bedauerlich und wird sich
höchstwahrscheinlich nicht verhindern lassen. Ebenfalls werden durch das Fehlverhalten von
einzelnen Personen immer wieder andere Menschen zu Schaden kommen.
Wie die Beobachtungen in der Praxis gezeigt haben, sind Regeln und Theorien zwar
umsetzbar, nehmen jedoch oftmals viel Zeit und Geld in Anspruch.
Der Mensch selber ist als die größte Gefahr einzustufen, da unter anderem Routine einen
negativen Effekt auf das Arbeitsverhalten in Bezug auf die Sicherheit haben kann.
Es ist aufgefallen, dass gerade bei größeren Produktionen die Mitarbeiter eher aufeinander
Acht gegeben, gerade wenn man als ein Team eingesetzt wird. Man kennt sich wahrscheinlich
untereinander und schätzt sich, achtet auf die Sicherheit der anderen. Dieser zusätzliche
Kontrollmechanismus fehlt leider auf kleineren Produktionen
Da staatliche Kontrollen in Bezug auf die Arbeitssicherheit aus Kosten- und
Aufwandsgründen nicht flächendeckend umsetzbar sind, wird die Wichtigkeit der
Bewusstseinsbildung im Bereich der Arbeitssicherheit umso deutlicher.
62
Die Experten sind sich einig, dass die gesetzlichen Regelungen und Standards nicht zwingend
einer Überarbeitung benötigen. Sie verweisen auf den menschlichen Verstand, der durch eine
effektive Kampagne wie die der Lock-It! Kampagne angesprochen werden kann und das
Bewusstsein für diesen wichtigen Bereich schärft. Die Kampagne hat somit dazu beigetragen,
dass die Arbeitssicherheit beim Auf- und Abbau einer Veranstaltung keine Randnotiz ist, die
schwarz auf weiß irgendwo geschrieben steht, sondern als ein wichtiger und ernsthafter Teil
wahrgenommen wird.
Auftraggebern und Kunden sollten für den Bereich der Arbeitssicherheit noch mehr
sensibilisiert werden, da die Gespräche mit den Experten gezeigt haben, dass diese das Thema
oft noch unterschätzen. Entsprechend wird es falsch oder sogar gar nicht kalkuliert.
Dass die Kampagne als Erinnerungsmedium zum Wohle der eigenen Sicherheit dient, ist
schlüssig und nachvollziehbar. Nach vielen Gesprächen war es überraschend, wie viele
Menschen die Kampagne kennen, befürworten und hoffen, dass diese auch in Zukunft
erhalten bleibt.
Im Großen und Ganzen befindet sich die Arbeitssicherheit beim Event-Rigging auf dem
richtigen Weg. Dieser sollte beibehalten werden. Gerade in der heutigen Zeit, wo der
Gesundheitsschutz eine zunehmend wichtigere Rolle spielt und die Menschen länger arbeiten,
sollte es möglich sein, auch in diesem Bereich möglichst lange und mit wenig körperlichen
Schäden tätig sein zu können. Events werden in der Zukunft immer mehr an Bedeutung
gewinnen und an Größe zulegen.
Gerade als Besucher oder auch als Künstler möchte man eine Veranstaltung erleben, die
positiv in Erinnerung bleibt. Das Ergebnis einer Produktion, welche von vornherein von
negativen Ereignissen überschattet ist, macht nur halb so viel Freude.
63
Literaturverzeichnis
Alderson, M., 2006. www.ia470.com. [Online]
Available at: http://www.ia470.com/primer/rigging.htm
[Zugriff am 10 November 2015].
Barclaycard-Arena Hamburg, 2015. www.barclaycard-arena.de. [Online]
Available at: http://www.barclaycard-arena.de/arena/zahlen-fakten
[Zugriff am 16 November 2015].
Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH, 2015. www.bfga.de. [Online]
Available at: http://www.bfga.de/arbeitsschutz-lexikon-von-a-bis-z/fachbegriffe-a-
b/berufsgenossenschaften-fachbegriff/
[Zugriff am 10 November 2015].
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, 2015. www.absturzpraevention-
online.de. [Online]
Available at: http://www.absturzpraevention-online.de/05/09/09_8_1.html
[Zugriff am 11 November 2015].
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 1996. www.gesetze-im-internet.de.
[Online]
Available at: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/psa-bv/gesamt.pdf
[Zugriff am 16 November 2015].
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 1996. www.gesetze-im-internet.de.
[Online]
Available at: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbschg/gesamt.pdf
[Zugriff am 20 November 2015].
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2013. www.gesetze-im-internet.de.
[Online]
Available at: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
[Zugriff am 11 November 2015].
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2015. www.gesetze-im-internet.de.
[Online]
64
Available at: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrsichv_2015/gesamt.pdf
[Zugriff am 13 November 2015].
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, 2015. www.gesetze-im-internet.de.
[Online]
Available at: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__319.html
[Zugriff am 13 November 2015].
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 1969. www.bmas.de. [Online]
Available at: http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbschg.html
[Zugriff am 10 November 2015].
Der Verband für Licht-, Ton- und Veranstaltungstechnik, 2005. www.vplt.org. [Online]
Available at: http://vplt.org/sites/default/files/wiki/anhaenge/vplt-verguetungsstudie-1_0.pdf
[Zugriff am 26 November 2015].
Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik, 2015. www.vplt.de. [Online]
Available at: http://www.vplt.org/verband/der-vplt
[Zugriff am 11 Dezember 2015].
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung , 2015. www.vbg.de. [Online]
Available at: http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-
Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/Sicherheit_bei_Veranstaltungen_und
_Produktionen_Lasten_ueber_Personen_DGUV_Information_215_313.pdf?__blob=publicati
onFile&v=8
[Zugriff am 8 November 2015].
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2011. www.dguv.de. [Online]
Available at: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-198.pdf
[Zugriff am 18 November 2015].
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2012. www.dguv.de. [Online]
Available at: http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=23977
[Zugriff am 13 November 2015].
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2014. www.arbeitssicherheit.de. [Online]
Available at:
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507,1,19980401/?searchTerm
65
=Unterweisung
[Zugriff am 21 November 2015].
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2014. www.dguv.de. [Online]
Available at: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/1.pdf
[Zugriff am 16 November 2015].
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2015. www.dguv.de. [Online]
Available at: http://www.dguv.de/de/Pr%C3%A4vention/index.jsp
[Zugriff am 10 November 2015].
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2015. www.dguv.de. [Online]
Available at: http://www.dguv.de/de/Pr%C3%A4vention/Themen-A-
Z/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung/index.jsp
[Zugriff am 13 November 2015].
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2015. www.dguv.de. [Online]
Available at: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/115-002.pdf
[Zugriff am 13 November 2015].
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2015. www.dguv.de. [Online]
Available at: http://www.dguv.de/de/Berufsgenossenschaften-Unfallkassen-
Landesverb%C3%A4nde/index.jsp
[Zugriff am 10 November 2015].
Deutsche Theatertechnische Gesellschaft, 2015. www.dthg.de. [Online]
Available at: http://www.dthg.de
[Zugriff am 2 Dezember 2015].
Dipl.-Ing. Heinz, J., 2015. Experteninterview [Interview] (30 September 2015).
Duden, 2015. www.duden.de. [Online]
Available at: http://www.duden.de/rechtschreibung/Kodex
[Zugriff am 18 November 2015].
Duden, 2015. www.duden.de. [Online]
Available at: http://www.duden.de/rechtschreibung/Routine
[Zugriff am 7 Dezember 2015].
66
Duden, 2015. www.duden.de. [Online]
Available at: http://www.duden.de/rechtschreibung/Rigg
[Zugriff am 8 Dezember 2015].
Ebner, M., 2007. Das Rigging Handbuch. München: GC Carstensen Verlag.
Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V., 2015. www.evvc.org. [Online]
Available at: http://www.evvc.org/de/der-verband/
[Zugriff am 11 Dezember 2015].
Eventfaq, das Portal für Veranstalter, 2015. www.eventfaq.de. [Online]
Available at: http://eventfaq.de/unfaelle-und-vorfaelle/
[Zugriff am 11 November 2015].
FAMAB - Verband Direkte Wirtschaftskommunikation, 2015. www.famab.de. [Online]
Available at: http://famab.de/famab/der-famab
[Zugriff am 11 Dezember 2015].
Gaafke, K., 2015. Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 3 [Interview] (19 Oktober
2015).
Große-Wortmann, J., 2009. www.juristischer-gedankensalat.de. [Online]
Available at: http://www.juristischer-gedankensalat.de/2009/06/20/die-einteilung-der-delikte/
[Zugriff am 13 November 2015].
Haberkorn, P. D. K., 2003. 600 Fragen und Antworten aus dem Arbeitsrecht. 4. Auflage
Hrsg. Renningen: Expert Verlag.
Info-Bausteine, 2015. www.arbeitsschutz-kmu.de. [Online]
Available at: http://www.arbeitsschutz-kmu.de/_gefaehrdungsbeurteilung.htm#header
[Zugriff am 26 November 2015].
Interessenengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft, 2010. www.igvw.de. [Online]
Available at: http://www.igvw.org/igvwsqp2web.pdf
[Zugriff am 21 November 2015].
Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft, 2013. www.igvw.de. [Online]
Available at: http://igvw.de/resources/igvwsqq2_03_1505_51846.pdf
[Zugriff am 5 November 2015].
67
Interessengesellschaft Veranstaltungswirtschaft, 2015. www.igvw.de. [Online]
Available at: http://igvw.de/page6/page6.html
[Zugriff am 11 Dezember 2015].
Kluwers, W., 2015. www.arbeitssicherheit.de. [Online]
Available at: http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/lexikon/193/Gewerbeaufsicht
[Zugriff am 13 November 2015].
MDR, 2015. www.mdr.de. [Online]
Available at: http://www.mdr.de/nachrichten/tote-explosion-bukarest100.html
[Zugriff am 11 November 2015].
Mueller, J., 2004. Handbuch der Lichttechnik. 3. Hrsg. Bergkirchen: PPVMEDIEN GmbH.
Scheuber, H., 2015. Diplom Jurist und Meister der Veranstaltungstechnik [Interview] (9
Oktober 2015).
Seilzugangstechnik, 2015. www.seilzugangstechnik.de. [Online]
Available at: http://www.seilzugangstechnik.de/Falldaempfer/Falldaempfer-Y-oder-
V/Edelrid-Shockstop-Giant-Falldaempfer::1429.html
Unfallkasse Post und Telekom, 2014. www.ukpt.de. [Online]
Available at: http://www.ukpt.de/pages/dateien/faltblatt_kompakt-arbeitschutz-regelwerk.pdf
[Zugriff am 10 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, 2015. www.vbg.de. [Online]
Available at: http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-
Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/Sicherheit_bei_Veranstaltungen_und
_Produktionen_Lasten_ueber_Personen_DGUV_Information_215_313.pdf?__blob=publicati
onFile&v=8
[Zugriff am 5 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010. www.vbe.de. [Online]
Available at: http://www.vbg.de/rigging/struktur/4.htm
[Zugriff am 11 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010. www.vbg.de. [Online]
Available at: http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-
Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp2_elektrokettenzuege_puv.pdf;
68
jsessionid=0C4E714E535931F41FECF932695F2990.live2?__blob=publicationFile&v=4
[Zugriff am 8 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010. www.vbg.de. [Online]
Available at: http://www.vbg.de/rigging/p_rigging/regeln/2_1.htm
[Zugriff am 11 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010. www.vbg.de. [Online]
Available at: http://www.vbg.de/rigging/p_rigging/regeln/14.htm
[Zugriff am 11 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010. www.vbg.de. [Online]
Available at: http://www.vbg.de/rigging/p_rigging/regeln/18.htm
[Zugriff am 11 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010. www.vbg.de. [Online]
Available at: https://www.vbg.de/rigging/struktur/8.htm
[Zugriff am 18 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010. www.vbg.de. [Online]
Available at: https://www.vbg.de/rigging/p_rigging/regeln/19.htm
[Zugriff am 20 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010. www.vbg.de. [Online]
Available at: https://www.vbg.de/rigging/struktur/5.htm
[Zugriff am 15 Dezember 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2014. www.vbg.de. [Online]
Available at: https://www.vbg.de/apl/uvv/70/7.htm
[Zugriff am 5 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2015. www.vbg.de. [Online]
Available at: http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-
Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/Sicherheit_bei_Veranstaltungen_und
_Produktionen_Lasten_ueber_Personen_DGUV_Information_215_313.pdf?__blob=publicati
onFile&v=8
[Zugriff am 6 November 2015].
69
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2015. www.vbg.de. [Online]
Available at: http://www.vbg.de/DE/Header/1_Die_VBG/die_vbg_node.html
[Zugriff am 10 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2015. www.vbg.de. [Online]
Available at: https://www.vbg.de/rigging/p_rigging/regeln/5.htm
[Zugriff am 11 November 2015].
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2015. www.vbg.de. [Online]
Available at:
http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/1_Branchen/10_Buehnen_und_Stud
ios/Buehnen_und_Studios_node.html
[Zugriff am 11 Dezember 2015].
70
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Überblick zum Arbeitsschutz ............................................................................. 14
Abbildung 2: Beiträge (Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH,
2015) ......................................................................................................................................... 15
Abbildung 3: Aufkleber (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010) ..................................... 17
Abbildung 4: Aufkleber Poster (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2010) .......................... 18
Abbildung 5: Zusammenhänge zwischen der Lock It! Kampagne, den gesetzlichen
Regelungen, Standards und der DGUV ................................................................................... 20
Abbildung 6: Lifeline und MGO-Haken (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, 2015) ............ 21
Abbildung 7: Zwei MGO-Haken mit einem Falldämpfer zum Anwenden der Y-Regel
(Seilzugangstechnik, 2015) ...................................................................................................... 22
Abbildung 8: Vorkommnisse beim Auf- bzw. Abbau von Veranstaltungen ........................... 26
Abbildung 9: Mögliche Vorgehensweise um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen (Info-
Bausteine, 2015) ....................................................................................................................... 32
Abbildung 10: Bewegliche Dachschienen in der Sporthalle Hamburg .................................... 39
Abbildung 11: Basket: Stahlseil mit zwei Schäkeln & Motorkette ......................................... 47
Abbildung 12: Stahlseil um einen Stahlträger gelegt ............................................................... 47
Abbildung 13: Ein nach BGV geprüfter Elektrokettenzug ...................................................... 49
Abbildung 14: Elektrokettenzüge nach BGV: Vorne ein D8 (1 t) & hinten D8 Plus (500 kg) 51
Abbildung 15: Geprüfte Lifeline mit dazugehörigen Kennzeichnungen ................................. 54
Abbildung 16: Stahlträger ........................................................................................................ 56
Eidesstattliche Erklärung zur Bachelorarbeit
Hiermit erkläre ich, dass die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als
die angegeben Hilfsmittel benutzt habe.
Die Stellen der Hausarbeit, die anderen Quellen im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen
wurden, sind durch Angaben der Herkunft kenntlich gemacht. Die gilt auch für Zeichnungen,
Skizzen, bildliche Darstellungen sowie für Quellen aus dem Internet.
Unterschrift Hamburg, den 16.12.2015
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