Erfolg mit Windkraft oder Pleiten, Pech und Pannen? · Wer bin Ich? Heiko Voß; Jahrgang 1968,...

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W A S M A N B E I P L A N U N G , B A U U N D B E T R I E B B E H E R Z I G E N S O L L T E !

Erfolg mit Windkraft oder Pleiten, Pech und Pannen?

Präsentation anlässlich der Veranstaltung Windkraft in der Landwirtschaft –Ein lohnendes Standbein? In Walsrode 17.10.12. durch Heiko Voß (www.reprojekt.de)

Wer bin Ich?

Heiko Voß; Jahrgang 1968, Studium Agrarwirtschaft mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft Universität Gesamthochschule Kassel. Abschluss Dipl. Ing (FH)1995; Landwirt staatl. geprüft Wirtschafter und Vollkaufmann. Nach Engagements in der Betriebsführung von Kraftwärmekopplungs- und Kompostanlagen seit 1999 in der Projektentwicklung von Windparks tätig (www.reprojekt.de). Derzeit Betrieb von 4 eigenen Windprojekten. Seit 2003 Consultingtätigkeit Windenergiebereich mit dem Schwerpunkt Risikobewertung, Due Diligence und Taxierung (Verkehrswertermittlung) von Windparkrechten, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Seither mehr als 25 Windparks mit mehr als 400 MW bewertet z.B. im Rahmen der Finanzierung oder Projektverkaufs. Seit 2005 arbeitet Herr Voß an einem statistischen Modell zur Prognose von Betriebskosten basierend auf multiplen Umwelt- und Technikfaktoren. In dieses stützt sich auf Praxiserfahrungen von mehr als 700 durchgeführten technischen Anlageninspektionen. Herr Voß ist betreibt seit 11 Jahren Windkraftanlagen und ist Mitglied im Sachverständigenbeitrat des BWE (Bundesverband Windenergie e. V.)

Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

Inhalt :

1. Unternehmensgründung und Landrechte.

2.Die risikogesteuerte Projektplanung 3.Vertragsgestaltung von Werks- und

Serviceverträgen 4.Finanzierung von Windkraftanlagen 5.Aspekte in der Bauphase 6.Im Betrieb muss das Geld verdient

werden. Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

1. Unternehmensgründung und Landrechte

• Windkraftanlagen sind ab 300 KW immer Gewerbe.

Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

1. Unternehmensgründung und Landrechte

Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

• Anlagen unter 800 KW und weniger mit als 50 m Nabenhöhe sind nur an der Küste und bei einem Eigenstrombedarf > 50 % der Erzeugung wirtschaftlich!

• Kleinere Projekte mehr oder weniger Liebhaberei basierend auf der derzeitigen Ertrags , kosten und Vergütungsstruktur !

1. Unternehmensgründung und Landrechte

• Tipps zur Wirtschaftlichkeit denn Gründung muss profitabel sein:

• Mindestens zwei unabhängige Windgutachten einholen!

• Unsicherheiten der Analyse liegt zwischen 10 %- 20 %

• Für die Berechnung mit dem P75 oder P90 Werten rechnen.

• Betriebskosten und insbesondere die Instandhaltung sind größter Unsicherheitsfaktor. Kosten schwanken je nach Anlagentyp bis zu 60%!! Haupteinflussfaktoren Getriebe und Management.

• Vermeiden Sie Betriebskosten durch Auswahl der Technik!

• Vermeiden Sie Technikrisiken in dem Sie nur „erprobte Technik“ kaufen keine Prototypen (2 Jahre im Feld > 100 Anlagen in Betrieb) Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

1. Unternehmensgründung und Landrechte

• Landrechte nur an Entwicklungsgesellschaft verpachten an der man selbst

beteiligt ist ! Nur so maximale Wertschöpfung für Sie als Landwirt in der Planungsphase.

Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

Landrechte ; Landnutzungsverträge

Wert je WKA

ca. 10-30.000 €

Vorplanungsphase

Landrechte und Genehmigungsrechte für eine WKA Eignungsgebiet im Rahmen der Raumordnung

Wert je WKA ca. 30 - 150.000€

Baugenehmigung,

Rechtpaket BimSchG Genehmigung im Vorranggebiet mit Bebauungsplan

Wert je WKA ca. 150- 500.000€

zusätzlich erhöht sich der Wert einer landwirtschaftlich genutzten Fläche um ca. das vierfache

1. Unternehmensgründung und Landrechte

• Bei Beteiligung auf die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages und die Risiken achten! (G.b.R . Beinhalten gemeinschaftliche Haftung für Verbindlichkeiten!!) In jedem Fall beraten lassen.

• Achtung Landnutzungsverträge mit „unendlicher“ Optionszeit sind rechtswidrig!

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1. Unternehmensgründung und Landrechte

Mein Angebot:

Ich „ Coache “ Sie , bzw. mache die Genehmigungsphase für Ihr Projekt und die Wertschöpfung der Planungsphase verbleiben in wesentlichen Teilen bei Ihnen !

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2. Die risikogesteuerte Planung

• „Critical path method“ Entwicklungsrisiken vermeiden in dem aufwändige Gutachten und Untersuchungen nur initiiert werden wenn diese in Chancen / Risiko Abwägung sinnvoll sind. • Beispiel Avifaunistische Studie (ca. 10.000€ je Anlage) nur nach

Indikation (Screening ) oder frühestens 1 Jahr vor geplanten Genehmigungstermin.

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2. Die risikogesteuerte Planung

• Jede Planungsgesellschaft muss budgetieren. Vorgehens und Ausgabenplanung . Bei externen Einflüssen oder Konflikten frühzeitig Lösungen planen (Abstände ; Anlagenauswahl und Micrositting). Mit jedem Genehmigungsschritt kann mehr gewagt werden. • Oft ist es sinnvoll ein paar Monate nicht zu tun, manchmal sehr

schädlich – Spezialwissen muss deshalb eingekauft werden.

• Elektroplaner für Netzintegration • Verwaltungsrechtler für Widersprüche • Grünplaner für die Naturschutz- und Eingriffsregelung • Ornithologen / Biologen für die Avifaunistic • Vertragsrechtler für die Vertragsgestaltung.

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3. Vertragsgestaltung von Werks-und Serviceverträgen

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• Liefertermine und sollten nicht die Wahl der Technik einschränken. Hersteller mit „Problemen“ können immer Liefern.

• Besonderes Augenmerk auf „ Servicequalität“ legen. (BWE

Serviceumfrage jedes Jahr im März)

• Manche Hersteller und Anlagen können nicht finanziert werden ( Anbieter aus Fernost mit Anlagen ohne Typenprüfung, Prototypen. „Finger Weg- Erhöhte Projektrisiken trotz günstiger Preise. Verträge in denen der Hersteller Finanzierung mitbringt sehr kritisch Prüfen bzw. Ablehnen (starke Interessenskonflikte, wenn Lieferung und Finanzierung aus einer Hand)

• Lieferumfang und Eigenschaften penibel beschreiben!

3. Vertragsgestaltung von Werks-und Serviceverträgen

Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

• Garantien und Gewährleistung • Transparente Kalkulation der Verfügbarkeit mit mindestens 97%!

Achtung geplante Wartungsarbeiten auf max. 130 Stunden pro Anlage und Jahr Deckeln . Verfügbarkeit einzelner Anlagen definieren 80-90%.

• Leistungskurve oft nur in den ersten 2 Jahren gewährleistet!

Überprüfung teuer und Hersteller hat Nachbesserungs- Nachvermessungsrechte. Diese Einschränken und Vereinfachte Verfahren (Gondelanemometer) anstreben. Besser nur Anlagen mit vermessener Kurve nehmen.

• Generelle Bedingungen für die Gewährleistung und deren Ausschluss genau prüfen (z.B. Anzahl der Stops, Auslegungskriterien etc. )

3. Vertragsgestaltung von Werks-und Serviceverträgen

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• In Serviceverträgen reicht es nicht nur die Verfügbarkeit zu definieren. Es muss definiert werden was wie gewartet und Instandgehalten wird. (Wartungspflichtenheft der Typenprüfung)

• Normen und Regeln der Technik sind anzuwenden .

• In Vollserviceverträgen (inkl. Instandhaltung) die Entscheidung wann und wie Komponenten getauscht werden, nie ganz dem Serviceunternehmen überlassen.

• Information und Entscheidungsfindung und Reaktionszeiten regeln.

• Nachbesserungsrecht des Herstellers bei Mängel im Werks- und

Service vertrag auf 1 mal beschränken.

4. Finanzierung von Windkraftanlagen

Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

• Finanzierung über Mezzanine Kapital, Genussrecht und Leasing i.d.R teuer und kompliziert.

• Wichtig Banken nicht vorzeitig mandatieren! Hausaufgaben machen und

mit einem fertigen Projekt anfragen. Gute Projekte werden von jeder Bank finanziert.

• Mindestens 3 Banken abfragen. Ab 15 Mio. Invest. Ist „unabhängige technische Risikostudie“ (Due Diligence) sinnvoll.(Gute Konditionen bekommt man bei Banken die finanzieren wollen!)

• Bis 65 -70 Cent je Jahreskilowattstunde ist bei einem niedrigen Risikoprofil (Rating) eine Vollfinanzierung möglich. Bank wechseln?

• Kein zusätzlichen Sicherheiten (Hypoteken) akzeptieren (Projektfinanzierung).

• Reservekonten (mit Geldanlage in Produkten der Bank) sind überflüssig, wenn die Finanzierung richtig geplant ist.

5. Aspekte in der Bauphase

Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

• Bauherrnhaftpflicht abschließen

• Ggf. Bauleitung engagieren (unabhängig), Pläne und Zeitpläne machen und einhalten (Sachverstand ! M.E nicht durch Landwirte machbar, wenn keinerlei Erfahrung vorliegt)

• Gewerke abnehmen. Mängel durch Mängelrügen mit Fristsetzung managen.(Gutachten budgetieren!)

• Zertifizierung (SDL Fähigkeit) und Netzkonformität ist zeitkritisch. Verfahren und Mitwirkungspflichten im Werkvertrag verankern und 6 Monate vor Baubeginn beginnen (Auskünfte vom Netzbetreiber nötig)

• Baumanagement ist Schnittstellenmanagement je weniger beteiligte desto weniger Schnittstellen.

6. Im Betrieb muss das Geld verdient werden!

Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

• Betriebsführung ist kein Luxus 1% Ertragsverlust = ca. 3-4 % Gewinn

• Inspektionen unabhängig von Wartung notwendig 2-4 mal im Jahr.

• Garantieabnahmen; Zustandsorientierte Prüfungen und Wiederkehrende Untersuchungen machen! (Betreiber ist betriebsverantwortlicher ! Umfangreiche Haftung bei grober Fahrlässigkeit)

• Versicherungsschutz organisieren (Haftpflicht, BU und Maschinenbruch) Achtung BU für mindestens 6 Monate (Lieferrisiken für Großkomponenten).

• Technische Nebenbestimmungen und Mitwirkungspflichten beachten. Z.B. Rotorblatt Inspektionen und Prüfung Blitzschutz alle 24 Monate.

• Bei Getriebe Anlagen CMS (Kondition Monitoring System) GL Zertifiziert fest einplanen ( Managementinstrument)

Fazit

Reprojekt; Heiko Voß; www. reprojekt.de Walsrode 17.10.12

• Windenergie für Landwirte ist ein Betriebszweig mit enormen Ertrags Chancen aber auch enorme Risiken.

• Ohne „ Kooperative Zusammenarbeit“ mit Fachleuten und anderen Landwirten ist nur die Verpachtung des Standortes sinnvoll.

• Planungsunternehmen garantieren kein Erfolg und es gibt kaum Einflussmöglichkeiten für auf Technik und Position der Anlagen. Ein wichtiger Teil der Wertschöpfung wird durch das Planungsunternehmen vereinnahmt (bis zu 500.000€ je Anlage).

• Anlagen im Nebenbetrieb sind nur an wenigen Standorten attraktiv (kosten /Nutzen)

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