F o r d e r u n g s s i c h e r u n g u n d - e i n t r e i b u n g

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F o r d e r u n g s s i c h e r u n g u n d - e i n t r e i b u n g i n d e r T s c h e c h i s c h e n R e p u b l i k. 8. Oktober 200 3. Giese & Partner, v.o.s. Das B üro wurde im Jahre 1997 gegründet Sprachen: Deutsch Englisch Tschechisch - PowerPoint PPT Presentation

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F o r d e r u n g s s i c h e r u n g

u n d - e i n t r e i b u n g

i n d e r T s c h e c h i s c h e n R e p u b l i k

8. Oktober 2003

Giese & Partner, v.o.s.

Das Büro wurde im Jahre 1997 gegründet

Sprachen: Deutsch Englisch Tschechisch Italienisch, Schwedisch, Hebräisch, Russisch, Spanisch,

Französisch

Das Team besteht aus 17 Juristen: zwei deutschen Rechtsanwälten einem amerikanischen Anwalt 14 tschechischen Juristen

Giese & Partner, v.o.s.

Projektfinanzierung

Immobilienrecht

Pfandrecht

Giese & Partner, v.o.s.

Tätigkeitsschwerpunkte

Bankrecht

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Kapitalmarktrecht

Giese & Partner, v.o.s.

Tätigkeitsschwerpunkte

1. Vertragsgestaltung

a) Vereinbarung des deutschen oder tschechischen Rechts(i) Relevant bei der Vertragsbeteiligung von Ausländern

(ii) Welche Rechtsordnung bietet größere Flexibilität?

(iii) Wo ist der Leistungsort ?

(iv) Welches Gericht ist zuständig ?

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

1. Vertragsgestaltung

b) Schiedsgerichtsvereinbarung:- Kann erhöhte Kosten zur Folge haben

(i) Vollstreckbarkeit ist gewährleistet

(ii) Schnellere Verfahren

(iii) Ausschluss der Öffentlichkeit

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

c) Notarielle Unterwerfungsvereinbarungd) Exekutorische Unterwerfungsvereinbarung- Möglichkeit der sofortigen Vollstreckbarkeit

(i) große praktische Bedeutung(ii) empfehlenswert

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

1. Vertragsgestaltung

e) Allgemeine Geschäftsbedingungen:- Wirksamkeitsvoraussetzung: Vertragsbestandteil

(i) Grenze : Gute Sitten

(ii) Kein AGB-Gesetz

(iii) Kein Haftungsausschluss

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

1. Vertragsgestaltung

a) Vertragsstrafe:(i) Als Sicherungsmittel in der Tschech. Republik sehr

beliebt(ii) Grund liegt in der Trägheit der tschech. Justiz (iii) Keine Beschränkungen wie in deutschen Verträgen(iv) Kann zunächst auf deutsche Vertragspartner

abschreckend wirken

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

2. Weitere Möglichkeiten der Forderungssicherung

b) Eigentumsvorbehalt:(i) Gesetzlich geregelt

(ii) Regelung im Vertrag

(iii) Eine Verarbeitungsklausel / verlängerten

Eigentumsvorbehalt gibt es nicht

(iv) Vertragseinbeziehung ist ratsam, aber Vorsicht bei der vertraglichen Gestaltung

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

2. Weitere Möglichkeiten der Forderungssicherung

c) Zurückbehaltungsrecht:(i) Gesetzliches Recht, aber vertraglich ausschließbar

(ii) Nur für bewegliche Sachen, nicht Immobilien

(iii) Muß dem Schuldner angezeigt werden

(iv) Gläubiger muß zurückbehaltene Sache ordentlich verwahren

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

2. Weitere Möglichkeiten der Forderungssicherung

d) Schuldanerkenntnis:- Schuldner verspricht Forderung zu erfüllen

(i) Grund und Höhe der Forderung müssen nur angegeben werden wenn keine

Handelsbeziehung

(ii) Schriftform

(iii) Auch für Teil der Forderung möglich

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

2. Weitere Möglichkeiten der Forderungssicherung

e) Kürzung des Lohns und anderer Einkommen:(i) Sicherung durch teilweise Abtretung des Lohns

(ii) Lebensminimum muß gesichert bleiben

(iii) Schriftlich oder durch Gericht

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

2. Weitere Möglichkeiten der Forderungssicherung

a) Bürgschaft:- Regelung in HGB und BGB

(i) Keine Einrede der Vorausklage

(ii) I.Pp. Bürgschaft auf erstes Anfordern

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

3. Personalsicherheiten

b) Bankbürgschaft: (i) Für den int. Handelsverkehr eingeführt

(ii) Keine weitere Prüfung der Sach- und Rechtslage

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

3. Personalsicherheiten

c) Bürgschaftsähnliches Sicherungsrecht- Patronatserklärung im tschech. Recht ausgeschlossen,

da mangelnde Akzessorietät

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

3. Personalsicherheiten

d) Akkreditiv:- Regelungen im BGB + Richtlinien der Internationalen

Handelskammer (auch ICC)

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

3. Personalsicherheiten

a) Verpfändung und Sicherungsübereignung

beweglicher Sachen: (i) Problem Faustpfandrecht oder Pfandregister

(ii) Bezeichnung in der Urkunde

(iii) Bezeichnung an der Sache

(iv) Sicherungsübereignung

(v) Sicherungsübereignung von Lagern

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

4. Realsicherheiten

b) Verpfändung oder Sicherungsabtretung von

Forderungen: (i) Verpfändung überwiegt in der Praxis

(ii) Offene / verdeckte Abtretung

(iii) In Tschechien keine Globalzession möglich

(iv) Sinnvolle und wenig aufwendige Sicherungsmethode

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

4. Realsicherheiten

c) Verpfändung von Immobilien: (i) Vom Begriff her keine Hypothek, sondern Grundpfandrecht (aber inhaltlich sehr ähnlich)(ii) Strenge Akzessorietät immer erforderlich (Grundprinzip

im tschech. Recht) (iii) Tschech. Recht kennt keine Grundschuld(iv) Seit neuestem großes Maß an Sicherheit und als

Sicherungsmittel empfehlenswert(v) Auch ideelle Anteile können gesichert werden

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

4. Realsicherheiten

d) Verpfändung von Aktien: (i) Was für Aktien liegen vor ? (verkörperte Aktien oder

Buchaktien ; Inhaber- oder Namensaktien)

(ii) Form der Verpfändung abhängig von der Art der Aktie

(iii) Nur geringe Anforderungen

(iv) Gut zu realisieren

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

4. Realsicherheiten

e) Verpfändung von GmbH-Anteilen:(i) Gab es früher nicht (erst seit dem 01.01.2001möglich;

bislang erst wenige Erfahrungen)

(ii) Problemlose Verpfändung und Verwertung

(iii) Vertragsschluß und Eintragung in das Handelsregister (Wirksamkeitserfordernis)

(iv) Eintragung kann sich hinziehen

I. Forderungssicherung in deutsch-tschechischen Handelsbeziehungen

4. Realsicherheiten

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

1. Konkursverfahren

Wirkungen einer Konkursantragstellung: Pflicht des Schuldners, die zur Verminderung seines Vermögens führenden Handlungen zu unterlassen

Schutzfristmöglichkeit Möglichkeit der Bestellung eines vorläufigen Verwalters Frist zur Konkurseröffnung: 10 Arbeitstage

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

1. Konkursverfahren

Wirkungen der Konkurseröffnung Berechtigung zur Verfügung über die Konkursmasse

geht auf den Konkursverwalter über Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners sind gegenüber

seinen Konkursgläubigern unwirksam Zwangvollstreckung in das zur Konkursmasse gehörige

Vermögen kann nicht durchgeführt werden Aufrechnung gegen die Konkursmasse ist nicht zulässig

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

1. Konkursverfahren

Feststellung der Konkursmasse - Vermögensverzeichnis aufgestellt durch den

Gemeinschuldner- Feststellung der Konkursmasse durch den Konkursverwalter

Pflicht, dem Konkursverwalter die entsprechende Mitwirkung zu leisten

Anmeldungen von Forderungen:- Begründung und Höhe der Forderung, Kopien der

Ausweisdokumente

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

1. Konkursverfahren

Forderungsanmeldung: - In der Konkurseröffnung angeführte Frist: 1-3 Monate- Nicht später als 2 Monate seit dem ersten

Prüfungstermin Konkursmasseverwertung:

- Im Wege der öffentlichen Versteigerung - Im Wege der gerichtlichen Vollstreckung der

Entscheidung - Durch freien Verkauf

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

1. Konkursverfahren

Forderungsbefriedigung:- Laut Rangeinteilung- Im Falle der ungenügenden Mittel: nach Rang quotiert

Abgesonderte Gläubiger- Befriedigung durch Verwertung der Sache, des Rechtes oder

der Forderung, die zur Forderungssicherung dienten- Aber: nur 70% des Erlöses - Unbefriedigter Teil der Forderung: im Rahmen des

Konkursverfahrens, nach Rang

Maß der Sicherheit ist nicht so groß wie in Deutschland 70% Klausel Ansonsten sind die Sicherheiten konkursfest Praktische Durchführung ist problematisch

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

Schicksal der Sicherheiten im Konkursfall

1. Konkursverfahren

2. Außergerichtliche Forderungseintreibung

Zahlungserinnerung / Mahnung Ratenzahlungsvereinbarung Schuldnerdatenbank Anwaltliche Zahlungsaufforderung Notarielle / exekutorische Unterwerfungsvereinbarung

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

3. Gerichtliches Erkenntnisverfahren

Mahnverfahren Streitiges Verfahren Sicherung durch einstweilige Anordnung Rechtsmittel Außerordentliche Rechtsmittel

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

4. Gerichtliches Vollstreckungsverfahren

Übersicht über die Vollstreckungsarten

- Überweisung einer Forderung

- Vollstreckung in den Lohn

- Exekutorischer Verkauf beweglicher und unbeweglicher

Sachen; Verkauf des Miteigentumsanteils

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

4. Gerichtliches Vollstreckungsverfahren

Verkauf eines Pfandgegenstandes Verkauf des Unternehmens; Verkauf des Geschäftsanteils

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

5. Vollstreckung der Entscheidung durch Privatvollzieher

Exekutionsordnung: Alternative zur Vollstreckung einer Entscheidung durch das Gericht

Seit September 2001 Exekutionsverfahren: auf Antrag des Gläubigers Bedingung: Exekutionstitel

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

5. Vollstreckung der Entscheidung durch Privatvollzieher

Vollstreckungsarten: - Vollstreckung in den Lohn- Überweisung einer Forderung- Verkauf beweglicher und unbeweglicher Sachen- Verkauf des Unternehmens, usw.

Entsprechende Anwendung der Zivilprozessordnung

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

5. Vollstreckung der Entscheidung durch Privatvollzieher

Motivation des Exekutors: Gebühren in Abhängigkeit vom erzielten Betrag

Vorteil für den Gläubiger: Exekutionsaufwendungen (inkl. Gebühren des Exekutors) trägt der Schuldner, Zeitvorteil bei Durchführung der Exekution

Möglichkeit, Honorar frei zu vereinbaren (zu tragen vom Gläubiger)

Zentrale Liste der Exekutionen: öffentlich

6. Verfahren nach dem Gesetz über öffentliche Versteigerung

Freiwillige Versteigerung Zwangsversteigerung

II. Forderungseintreibung in der Tschechischen Republik

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