View
218
Download
2
Category
Preview:
Citation preview
Fachvortrag für die
Herzlich Willkommen
Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld
Bayerisches Staatsministerium fürArbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld
Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld
Bayerisches Staatsministerium fürArbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Zur Person
Johanna DietzPflegedienstleitung
• 1979 Ausbildung zu Altenpflegerin• 1992/94 Zusatzqualifikation Pflegedienstleitung• Zusatzausbildung Gerontopsychiatrische Fachkraft (2006 -2009)• Pflegedienstleitung der Caritas-Sozialstation St. Kilian Mellrichstadt• Seit 2007 Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-
Grabfeld, auch im Pflegestützpunkt vertreten
Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld
Bayerisches Staatsministerium fürArbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Pflege
• Definition Gesundheit des Menschen ist laut Weltgesundheitsorganisation „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“[
Pflegebedürftig und dann?
Pflege im Wandel der Zeit
Möglichkeiten der Hilfe
Pflegeversicherung
• Voreinstufung in der Klinik
• Vorbereitung MDK besuch
• Die Stufen und ihre Möglichkeiten
Rechtliche Aspekte
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
und rechtliche Betreuung
Vorsorgevollmacht (1)
= dabei legt man schriftlich fest, wer im Falle einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Angelegenheiten, die er nicht mehr selbst erledigen kann, in seinem Sinne erfüllen soll
• ersetzt eine rechtliche Betreuung
Vorsorgevollmacht (2)
• Gilt nur für definierte Aufgabenbereiche
• Eigenhändige Unterschrift und Datum
• Kann nur von Geschäftsfähigen verfasst werden
• Notarielle Beglaubigung möglich
Patientenverfügung (1)
• ist eine schriftliche Festlegung, ob der Betroffene in bestimmte Untersuchungen seines Gesundheitszustandes oder ärztlichen Eingriffen einwilligt oder untersagt
• Möglichst konkrete Anweisungen, welche Maßnahmen der Arzt bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes zu ergreifen oder zu unterlassen hat
• Soll individuell den Willen des Verfassers wiedergeben• Möglichst schriftlich und aktuell
Rechtliche Betreuung (1)
Voraussetzungen:
• Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer
Notwendigkeit:• Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt
Rechtliche Betreuung (2)- Das Verfahren -
• Anregung der Betreuung beim Amtsgericht(Vormundschaftsgericht)
• Sachaufklärung durch das Gericht:Anhörung verschiedener Personen und Behörden
• Fachärztliches Gutachten• Anhörung der/des Betroffenen• Einführungsgespräch mit Rechtspfleger• Bestellungsurkunde
Rechtliche Betreuung (3)- Aufgabenkreise -
• Personensorge• Vermögenssorge• Aufenthaltsbestimmung• Sorge um das persönliche, insbesondere das
gesundheitliche Wohl• Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung• Vertretung gegenüber Heim-/Klinikleitung• Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen
Besuchen Sie auch die Homepage des Caritasverbandes
Vielen Dank für ihre
Aufmerksamkeit
Recommended