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FB 66.1
Stadtumbauprogramm Oststadt;Umbau der
Moltkestraße Süd inkl. Goebenstraße
Anliegerinformationsveranstaltung am 21.01.2014
FB 66.1
TagesordnungBegrüßung/Tagesordnung/Ansprechpartner
Grundsätzliches zum Stadtumbauprogramm bauliche, funktionale und städtebauliche Defizite
Rahmenbedingungen der Planung• Hierarchie der Straßen im Verkehrsnetz,
Verkehrsfunktionen• Verkehrsbelastungen, Parkraumsituation• technische Entwurfsvorgaben
Grundsätzliche beitragsrechtliche Situation
Weiteres Vorgehen/Zeitplanung
Ihre Anregungen, Vorstellungen, Wünsche
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AnsprechpartnerFachbereich Tiefbau und Grün (Tiefbau-Gruen@stadt-hildesheim.de)• Frau Dipl.-Ing. (FH) Sabine Borgaes (05121/301-3637)• Herr Dipl.-Ing. (FH) Martin Keil (05121/301-3612)• Herr Dipl. Ing. Michael Hoffmann (05121/301-3600)
Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung(Stadtplanung@stadt-hildesheim.de)• Frau Dipl.-Ing. (FH) Christine Söhlke (05121/301-3026)
Stadtentwässerung Hildesheim (SEHI)Frau Dipl.-Ing. (FH) Anke Güthert (05121/7458-852)Herr Johannes Abels (05121/7458-858)
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Stadtumbaugebiet - Oststadt
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Stadtumbaugebiet - Oststadt
© Ackers Partner Städtebau
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Stadtumbaugebiet - Oststadt• Städtebauliche
Verbesserungen, Attraktivierung des Wohnens
• Städtebauliche Neuordnung – Mackensen - Kaserne
• Stabilisierung und Weiterentwicklung des Stadtteils
• Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Raumes
• Wohnumfeldverbesserung, Verkehrliche Infrastruktur
• Verkehrssicherheit, Begrünung, Umgestaltung
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Stadtumbaugebiet - Oststadt
Sanierung Moltkestraße mit Goebenstraße
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Stadtumbaugebiet - Oststadt
Moltkestraße
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Stadtumbaugebiet - Oststadt
Goebenstraße
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Stadtumbaugebiet - Oststadt
Fertiggestellt:• Einumer Straße• Kampstraße
Im Bau:• Waterloostraße• Spichernstraße• Goethestraße Ost
In Bauvorbereitung:• Steingrube Nord• Katharinenstraße
Planung:• Moltkestraße Süd• Goebenstraße
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Stadtumbaugebiet - Oststadt
Kampstraße vorher - nachher
Waterloostraße vorher - nachher
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Defizite Goebenstraße
• Unbegrünter, gradliniger Straßenzug• Überdimensionierte Fahrbahnbreite• Fehlende Aufenthaltsqualität• Geflickte und unebene
Fahrbahnbefestigung mit erheblicher Verkehrslärmbeeinträchtigung
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Defizite Goebenstraße
• Unebenheiten in den Oberflächen mit Pfützenbildung und Versätzen,
• Stolperkanten
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Defizite Moltkestraße
• Überbreite Fahrbahn (7,10 m, aber nur 5,70 m nutzbar) => Defizite im Begegnungsverkehr
• Rissige Asphaltoberflächen teilweise mit Schlaglöchern
• Unebene Oberflächen mit Pfützenbildung und Versätzen
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Defizite Moltkestraße
• Geringe nutzbare Gehwegbreiten. Von den rd. 2,40 m breiten Gehwegen verbleiben neben den parkenden Fahrzeugen tlw. weniger als ein Meter.
• Schulweg unzureichend gelöst
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Defizite Moltkestraße
• Widerechtliches Parken
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Unfallsituation
Nach Auskunft der Polizei unauffällig, lediglich vereinzelt Unfälle mit Bagatellschäden
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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen
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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen
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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen
SVHi – Linie 3
Grundschule Elisabethschule
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Rahmenbedingungen/EntwurfsgrundlagenGoebenstraße
Moltkestraße
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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen
Auslastung 11.00 Uhr
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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen
Auslastung 02.00 Uhr
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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen
Breitenverfügbarkeit:
Goebenstraße : rd. 12,00 m zwischen den GrundstücksgrenzenMoltkestraße : rd. 12,00 m zwischen den Grundstücksgrenzen
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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen
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Anders als bei der Erneuerung oder Verbesserung von Entwässerungskanälen, deren Finanzierung durch laufende Entwässerungsgebühren der Anlieger erfolgt, sind die Kosten für
Erneuerungs-, Erweiterungs-, Verbesserungsmaßnahmen an Straßen, Rad-/Gehwegen, Parkplätzen etc. durch die Anlieger durch Zahlung von Straßenausbaubeiträgen zu refinanzieren.
Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Straßenausbaubeiträge ist die vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
Straßenausbaubeiträge
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http://www.hildesheim.de/pics/medien/1_1345119705/60.02_NKAG_Satzung.pdf
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Rechtsgrundlage
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BemessungsmaßstäbeVorteilsbemessung => Straßenkategorie
Prinzip:
• Je höher der Vorteil für die Anlieger, um so höher der von den Anliegern zu tragende Kostenanteil
• Je höher der Vorteil für die Allgemeinheit, um so niedriger der von den Anliegern zu tragende Kostenanteil
Beispiel für eine Fahrbahn:
• Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient => Bemessungssatz für die Anlieger: 75%• Straße, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient => Bemessungssatz für die Anlieger: 30%
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BemessungsmaßstäbeVorteilsbemessung => Straßenkategorie
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BemessungsmaßstäbeVerteilungsregelung => Grundstücksfläche X Nutzungsfaktor
Prinzip:
Je größer das Grundstück und je höher die zulässige Grundstücksausnutzung, um so höher ist der umlagefähige Ausbauaufwand.
Auszug:
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Ihre Vorschläge, Ihre Wünsche, Ihre Prioritäten für den Straßenentwurf
Weiteres Vorgehen/Zeitplanung• Ortsrat Oststadt/Stadtfeld 23.06./15.09.2014• Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und
verkehr 09.07./17.09.2014• politischer Arbeitskreis• NKAG-Anliegerinformation (Herbst 2014)• Ausschreibung, Vergabe bis März 2015• Baudurchführung Frühjahr 2015 bis Spätherbst 2015
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