FB 66.1 Stadtumbauprogramm Oststadt; Umbau der Moltkestraße Süd inkl. Goebenstraße...

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Stadtumbauprogramm Oststadt;Umbau der

Moltkestraße Süd inkl. Goebenstraße

Anliegerinformationsveranstaltung am 21.01.2014

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TagesordnungBegrüßung/Tagesordnung/Ansprechpartner

Grundsätzliches zum Stadtumbauprogramm bauliche, funktionale und städtebauliche Defizite

Rahmenbedingungen der Planung• Hierarchie der Straßen im Verkehrsnetz,

Verkehrsfunktionen• Verkehrsbelastungen, Parkraumsituation• technische Entwurfsvorgaben

Grundsätzliche beitragsrechtliche Situation

Weiteres Vorgehen/Zeitplanung

Ihre Anregungen, Vorstellungen, Wünsche

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AnsprechpartnerFachbereich Tiefbau und Grün (Tiefbau-Gruen@stadt-hildesheim.de)• Frau Dipl.-Ing. (FH) Sabine Borgaes (05121/301-3637)• Herr Dipl.-Ing. (FH) Martin Keil (05121/301-3612)• Herr Dipl. Ing. Michael Hoffmann (05121/301-3600)

Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung(Stadtplanung@stadt-hildesheim.de)• Frau Dipl.-Ing. (FH) Christine Söhlke (05121/301-3026)

Stadtentwässerung Hildesheim (SEHI)Frau Dipl.-Ing. (FH) Anke Güthert (05121/7458-852)Herr Johannes Abels (05121/7458-858)

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Stadtumbaugebiet - Oststadt

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Stadtumbaugebiet - Oststadt

© Ackers Partner Städtebau

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Stadtumbaugebiet - Oststadt• Städtebauliche

Verbesserungen, Attraktivierung des Wohnens

• Städtebauliche Neuordnung – Mackensen - Kaserne

• Stabilisierung und Weiterentwicklung des Stadtteils

• Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Raumes

• Wohnumfeldverbesserung, Verkehrliche Infrastruktur

• Verkehrssicherheit, Begrünung, Umgestaltung

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Stadtumbaugebiet - Oststadt

Sanierung Moltkestraße mit Goebenstraße

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Stadtumbaugebiet - Oststadt

Moltkestraße

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Stadtumbaugebiet - Oststadt

Goebenstraße

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Stadtumbaugebiet - Oststadt

Fertiggestellt:• Einumer Straße• Kampstraße

Im Bau:• Waterloostraße• Spichernstraße• Goethestraße Ost

In Bauvorbereitung:• Steingrube Nord• Katharinenstraße

Planung:• Moltkestraße Süd• Goebenstraße

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Stadtumbaugebiet - Oststadt

Kampstraße vorher - nachher

Waterloostraße vorher - nachher

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Defizite Goebenstraße

• Unbegrünter, gradliniger Straßenzug• Überdimensionierte Fahrbahnbreite• Fehlende Aufenthaltsqualität• Geflickte und unebene

Fahrbahnbefestigung mit erheblicher Verkehrslärmbeeinträchtigung

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Defizite Goebenstraße

• Unebenheiten in den Oberflächen mit Pfützenbildung und Versätzen,

• Stolperkanten

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Defizite Moltkestraße

• Überbreite Fahrbahn (7,10 m, aber nur 5,70 m nutzbar) => Defizite im Begegnungsverkehr

• Rissige Asphaltoberflächen teilweise mit Schlaglöchern

• Unebene Oberflächen mit Pfützenbildung und Versätzen

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Defizite Moltkestraße

• Geringe nutzbare Gehwegbreiten. Von den rd. 2,40 m breiten Gehwegen verbleiben neben den parkenden Fahrzeugen tlw. weniger als ein Meter.

• Schulweg unzureichend gelöst

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Defizite Moltkestraße

• Widerechtliches Parken

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Unfallsituation

Nach Auskunft der Polizei unauffällig, lediglich vereinzelt Unfälle mit Bagatellschäden

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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen

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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen

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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen

SVHi – Linie 3

Grundschule Elisabethschule

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Rahmenbedingungen/EntwurfsgrundlagenGoebenstraße

Moltkestraße

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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen

Auslastung 11.00 Uhr

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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen

Auslastung 02.00 Uhr

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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen

Breitenverfügbarkeit:

Goebenstraße : rd. 12,00 m zwischen den GrundstücksgrenzenMoltkestraße : rd. 12,00 m zwischen den Grundstücksgrenzen

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Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen

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Anders als bei der Erneuerung oder Verbesserung von Entwässerungskanälen, deren Finanzierung durch laufende Entwässerungsgebühren der Anlieger erfolgt, sind die Kosten für

Erneuerungs-, Erweiterungs-, Verbesserungsmaßnahmen an Straßen, Rad-/Gehwegen, Parkplätzen etc. durch die Anlieger durch Zahlung von Straßenausbaubeiträgen zu refinanzieren.

Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Straßenausbaubeiträge ist die vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes

Straßenausbaubeiträge

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http://www.hildesheim.de/pics/medien/1_1345119705/60.02_NKAG_Satzung.pdf

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Rechtsgrundlage

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BemessungsmaßstäbeVorteilsbemessung => Straßenkategorie

Prinzip:

• Je höher der Vorteil für die Anlieger, um so höher der von den Anliegern zu tragende Kostenanteil

• Je höher der Vorteil für die Allgemeinheit, um so niedriger der von den Anliegern zu tragende Kostenanteil

Beispiel für eine Fahrbahn:

• Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient => Bemessungssatz für die Anlieger: 75%• Straße, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient => Bemessungssatz für die Anlieger: 30%

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BemessungsmaßstäbeVorteilsbemessung => Straßenkategorie

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BemessungsmaßstäbeVerteilungsregelung => Grundstücksfläche X Nutzungsfaktor

Prinzip:

Je größer das Grundstück und je höher die zulässige Grundstücksausnutzung, um so höher ist der umlagefähige Ausbauaufwand.

Auszug:

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Ihre Vorschläge, Ihre Wünsche, Ihre Prioritäten für den Straßenentwurf

Weiteres Vorgehen/Zeitplanung• Ortsrat Oststadt/Stadtfeld 23.06./15.09.2014• Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und

verkehr 09.07./17.09.2014• politischer Arbeitskreis• NKAG-Anliegerinformation (Herbst 2014)• Ausschreibung, Vergabe bis März 2015• Baudurchführung Frühjahr 2015 bis Spätherbst 2015

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