Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Die Ausbildung zum Maschinisten VI. 1

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Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Die Ausbildung

zum Maschinisten

VI. 1

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

VI. 2

Rechts-grundlage

n

VI. 3

Straßenverkehrs-Zulassungsordnung

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

gilt für alle Verkehrsteilnehmer

bei mehr als acht Fahrgastplätzen

zul. Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden

Beleuchtungseinrichtungen an Einsatzfahrzeugen

Warneinrichtungen an Einsatzfahrzeugen

VI. 4

Grundsätze der Straßenverkehrsordnung

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

§ 1 Grundregeln

1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht

2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird

VI. 5

Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

Verkehrsteilnehmer ist als Verband zu kennzeichnen

besondere Rechte unter Beachtung § 1 StVO

mit lichttechnischen Einrichtungen kenntlich zu machen

(z.b. Abrollbehälter / Standrohr)

Verkehrssicherungspflicht beachten

(auch auf Rad- und Gehwegen)

VI. 6

Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

nach einen Unfall unverzüglich halten Hilfe leisten

Personalien austauschen

Dienstfahrzeug (Polizei erforderlich) Merkblatt

ermöglicht Abweichung von StVO unter bestimmten Vorraussetzungen

Vorrecht vor anderen Verkehrsteilnehmern

Anzeige durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn

VI. 7

Straßenverkehrsrecht

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

§ 35 „Sonderrechte“

Befreiung von den Festlegungen der StVO unter folgenden

Bedingungen:1. nur für Organisationen

FEUERWEHR Pol., Bw, Bundespolizei, KatS, Zoll, DLRG

2. zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben

Brandbekämpfung Hilfeleistung

VI. 8

Straßenverkehrsrecht

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

§ 35 „Sonderrechte“

Befreiung von den Festlegungen der StVO unter folgenden Bedingungen:

3. Wenn dieses dringend geboten ist

Entscheidung durch FEL bzw.

Entscheidung durch Einsatzleiter

4. Unter Berücksichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Nur: - BehinderungNicht: - Gefährdung und /oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer !

VI. 9

Straßenverkehrsrecht

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

§ 38 „Wegerecht“

1. Nur für Fahrzeuge, die mit Warneinrichtungen ausgerüstet sind, durch

- rote Lackierung - akustische Einrichtungen (Einsatzhorn) - optische Einrichtungen („Blaulicht“)

2. Akustische und optische Warneinrichtungen müssen eingeschaltet sein !

VI. 10

Straßenverkehrsrecht

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

§ 38 „Wegerecht“

3. Hoheitliche Aufgaben

- Brandbekämpfung- Hilfeleistung

müssen wahrgenommen werden!

Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen !

VI. 11

Straßenverkehrsrecht

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

Verhalten bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug

Sofort anhalten

Fahrzeug an der Unfallstelle stehen lassen

Sicherung der Unfallstelle

Verletzte sofort versorgen

Polizei benachrichtigen

Andere beteiligte Fahrzeuge/Fahrer feststellen

Anschriften von Zeugen festhalten

VI. 12

Straßenverkehrsrecht

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

Verhalten bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug

Skizze/Foto von der Unfallstelle anfertigen

Zeitpunkt des Unfalls festhalten

Umfang der Beschädigung

Dienststelle informieren

Keine Erklärung zur Schuldfrage abgeben

Unfallort nicht verlassen

Bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge: Name / Anschrift / Versicherung festhalten

VI. 13

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

Grundlage zu diesem Thema bildet generell die

Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“.

VI. 14

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

1. Geltungsbereich§1 Geltungsbereich

2. Begriffsbestimmungen§2 Begriffsbestimmungen

3. Bau und Ausrüstungen§3 Allgemeines§4 Bauliche Anlagen§5 Feuerwehrfahrzeuge§6 Leitern, usw.§7 Kraftbetriebene

Aggregate§8 Sprungrettungsgeräte§9 Luftheber§10 Hydraulische

Rettungsgeräte§11 Kleinboote§12 Persönliche

Schutzausrüstung4. Betrieb

§13 Allgemeines§14 Persönliche

Anforderungen§15 Unterweisung

§§16 Instandhaltung§17 Verhalten im Feuerwehrdienst§18 Feuerwehranwärter, JF ...§19 Wasserförderung§20 Betrieb von

Verbrennungsmotoren§21 Sprungrettung§22 Abseilübung§23 Luftheber§24 Hydraulisch betriebene

Rettungsgeräte§25 Dienst an und auf Gewässern§26 Tauchereinsatz§27 Einsatz mit

Atemschutzgeräten§28 Einsturz- und Absturzgefahren§29 Gefährdung durch

elektrischen Strom5. Prüfungen

§30 Sichtprüfungen§31 Regelmäßige Prüfungen

6. Ordnungswidrigkeiten§32 Ordnungswidrigkeiten

7. Übergangsregelungen

VI. 15

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

Der Verband der Gemeinde-Unfallversicherungen

Die Freiwilligen Feuerwehren gelten

versicherungsrechtlich als Unter-

nehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen.

Warum gibt es die UVV ?

Wer erläßt die UVV ?

VI. 16

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

die UVV hat Gesetzescharakter

jeder Angehöriger der FF ist verpflichtet, die UVV zu

beachten und danach zu handeln Vorgesetzte sind

verantwortlich für die Einhaltung der UVV die Feuerwehrangehörigen

sollen über die Gefahren im Dienst

informiert sein

Welchen Einfluss hatdie UVV auf das

Dienstgeschehen ?

VI. 17

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

Welchen Einfluss hatdie UVV auf das

Dienstgeschehen ?

31%

14%

14%

10%

8%

6%

4%4%

3%6%

Stolpern, Umknicken, Ausrutschen

Der FM wird von einem bewegtenGegenstand (Schlauchkupplung) getroffen

Der FM klemmt oder quetscht sich

Der FM erleidet Verletzungen durchAtemgifte

Der FM schneidet sich an spitzenGegenständen

Der FM wird von herabfallendenGegenständen getroffen

Der FM fällt von einem erhöhten Standplatz(Leiter, Dach, in Grube)

Der FM erleidet Verbrennungen

Unfall im Straßenverkehr

Sonstige

VI. 18

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

Befolgen von Weisungen

Benutzung persönlicher Schutzausrüstung

bestimmungsgemäße Verwendung von Einrichtungen

VI. 19

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

Beseitigen von Mängeln

keine unbefugte Benutzung von Einrichtungen / Fahrzeugen

VI. 20

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

§ 5: Feuerwehrfahrzeuge und - anhängerVerladen, Transport und Entladen der Geräte

§ 7: Kraftbetriebene Aggregate Be- und Entladen, Tragen, Inbetriebnahme, Betrieb

VI. 21

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

§ 17: Verhalten im Feuerwehrdienst

Es dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerdenermöglichen.Ausnahme:Einsatz zur Rettung von Menschenleben !

§ 20: Betrieb von Verbrennungsmotoren

Sie müssen so betrieben werden, dass eine Gefährdung durchAbgase nicht eintritt.

VI. 22

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

§ 35: Fahrzeugführer; hier: Fahrer, bzw. MaschinistAnforderungen:

18. Lebensjahr vollendet Körperlich und geistig geeignet Unterweisung und Nachweis der Befähigung Aufgaben zuverlässig erfüllen§ 36: Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen

Wirksamkeit der Bestätigungs- und Sicherheitseinrichtungen prüfen Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel beobachten kleinere Mängel sind selbst zu beheben andere Mängel sind dem Gerätewart zu melden bei Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, Betrieb einstellen

VI. 23

Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.

Rechtsgrundlagen

Motorsäge mit sicherheitstechnischer Ausrüstung

Schutzkombination „Forsthelm“mit Gesichts- und Gehörschutz

Tragzeit: max. 5 Jahre

spezielle Hosemit SchnittschutzeinlagenForm C = Rundumschutz

Alter:mind. 18 Jahre

Sicherheitshandschuhe

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