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20KV
MD
N m
bH
110KV
DBFW
FW20KV MDN mbH
FW
110KV Bahnstromleitung
Markt-Bibart-W
ürzburg
20KV
MD
N m
bH
110/110 kV MDN mbH
Mast 9487
Mast 9491
M 45
20KV MDN m
bH
Fernwasser
Königshofen -
Hundelshause
n
Teilh
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- A
K B
iebe
lried
Biebelried - Prosselsheim
E-Plus
WIND
ö
ö
öö
ö
20 kV K
abelF
errnwasser
Fernwasser
Fer
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ser
20KV M
ND mbHFernwasser
OT Westheim
Abwasserdruckleitung
Mast 9498
110-
kV-L
tg. (
Ver
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M.3
9-M
.67(
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AG
B68
M 62
M 63
M 66 BAG
M 67 MDN mbH
MD
N m
bHB
AG
Biebelried - W
estheim
20KV MDN m
bH
20KV
MD
N m
bH
Fernw
asser
Fernwasser
ö
ö
OT Biebelried
ö
ö
M 53M 60
km 88,042 OD-E neu
km 87,481 OD-E neu
Fahrsilo
Mastschweinestallgeplant
Milchviehstallgeplant
Fahrsilo
Fahrsilo
Fahrsilo
Mast-schweinestallgeplant
Fahrsilo
Fahrsilo
Fahrsilo
Güllebehälter
Güllebehälter
KT 22
Eherieder Mühlbach
KT 4
ST 2272
Auss.Hof
Bebauungsplan"An der Marter"
Bebauungsplan"Am BiebelriederWeg"
St 2272
2,30 ha
Bebauungsplan"Gärten"
2,40 ha
1,10 ha
0,60 ha
1,70 ha1,10 ha
km 9,217 OD-E
km 8,848 OD-E
D0164
D 0163
D
D 0143
D 0092
D 0064
DD 0026
0094
D 0164,0091 0041
D 0142
D 0091
Dorfgebiet nach § 5 BauNVO, max. 1 GVE zulässig.
Rastplatz"Westheim"
317
318
SO
300m Baube-schränkungszonezwischen Staatsstraße /Autobahn A3und Sondergebiet Windkraftanlagen
D
Jako
bsba
ch
BAB-Würzburg-N
ürnberg
Nr. 89
Nr. 90.1
Nr. 90.2
Nr. 90.4Nr. 90.3
BAB AnschlußRottendorf
BAB AnschlußKitzingen
AutobahnkreuzBiebelried
Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO.Gewerbl. und landw. Hallenund Pferdehaltung sind zulässig.Wohnhäuser oder andere Schutzwürdige Gebäude sind nicht zulässig.
Hädersbach
KT 22
St 2272
Auss. Hof
St 2272
0,90 ha
km 6,209 OD-E
km 6,687 OD-E
D 24
0094
D0094
D 0025
D0144
D 0145
D 0008
Auss. Hof
Umgehung
KT 54
Stein-bruch
Vereins-heim Bebauungsplan
"Am Mainstock-heimer Weg"
Bebauungsplan"Am Mainstock-heimer Weg II"
Nr. 103
Nr. 102.2
Nr. 102.4Nr. 102.3
Nr. 102.1
Nr. 102.5
Nr. 102.6
1,04 ha
1,00 ha
2,60 ha
1,20 ha
D0182
D 0182
D 0014, 0013
D 0013, 0015D 0013,0015 D 0141
D 0035
D
D 0088
D 0162
D
0014
0090
9
3,10 ha
A3
Bebauungsplan"Sportflächen imOT Biebelried"1
Bebauungsplan "Pflanzenbeete"2,95 ha
B 8
20KV MDN mbHJakobsbach
Burgbernheim
- Unterpleichfeld
Iphofen - Oberndorf
Iphofen - Würzburg
Abw
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Fernw
asse
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380-
kV-L
tg. R
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Gra
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hein
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BA
G B
125
110 KV
MN
D m
bH-Leitung
OT Kaltensondheim
A7
A7
A3
Zusammen mit dem Bau einesWohnhauses muss die Errichtungeines Betriebsgebäudes beantragt werden, welches baulich mit dem Wohnhaus zusammenhängen muss.
KT 2
2
Verlegung KreisstraßeKT 22 und KT 54
Verlegung KreisstraßeKT 22 und KT 54
SOlandwirtschaft-liche Hallen
Pfl as te rrin nePfla ste rri nn
eGeh weg
Pfl as te rrin ne
Pfl a sterrin ne
Pfl as te rrin nePfla ste rri nn
eGeh weg
Pfl as te rrin ne
Pfl a sterrin ne
110 KV
E.O
N
D 0193
D 0197 D 0196
D 0190
D0280
20KV MDN m
bH
Fernwasser
ö
OT Biebelried
ö
ö
km 88,042 OD-E neu
km 87,481 OD-E neu
Fahrsilo
Mastschweinestallgeplant
Milchviehstallgeplant
Fahrsilo
Fahrsilo
Fahrsilo
Mast-schweinestallgeplant
Fahrsilo
Fahrsilo
Fahrsilo
Güllebehälter
Güllebehälter
Umgehung
KT 54
Stein-bruch
Vereins-heim Bebauungsplan
"Am Mainstock-heimer Weg"
Bebauungsplan"Am Mainstock-heimer Weg II"
Nr. 102.2
Nr. 102.4Nr. 102.3
Nr. 102.1
Nr. 102.5
Nr. 102.6
1,04 ha
1,00 ha
2,60 ha
1,20 ha
D 0141
D 0088
D
0090
9
3,10 ha
Bebauungsplan"Sportflächen imOT Biebelried"1
B 8
20KV MDN mbHJakobsbach
KT 2
2
Verlegung KreisstraßeKT 22 und KT 54
Verlegung KreisstraßeKT 22 und KT 54
SOlandwirtschaft-liche Hallen
Pfla sterrinnePfl asterrinneGe hweg
Pfl asterrinne
Pflasterrinne
Pfla sterrinnePfl asterrinneGe hweg
Pfl asterrinne
Pflasterrinne
D 0190
Fernwasser
Fer
nwas
serFernwasser
OT Westheim
Abwasserdruckleitung
Mast 9498
M 66 BAG
M 67 MDN mbH
MD
N m
bHB
AG
KT 22
KT 22
St 2272
Auss. Hof
St 2272
0,90 ha
km 6,209 OD-E
km 6,687 OD-E
Auss. Hof
Bebauungsplan "Pflanzenbeete"2,95 ha
110 KV
E.O
N
20KV
MD
N m
bH
FW20KV MDN mbH
Mast 9491
20KV MDN m
bH
Eherieder Mühlbach
KT 4
ST 2272
Auss.Hof
Bebauungsplan"An der Marter"
Bebauungsplan"Am BiebelriederWeg"
2,30 ha
Bebauungsplan"Gärten"
2,40 ha
1,10 ha
0,60 ha
1,70 ha1,10 ha
km 9,217 OD-E
km 8,848 OD-E
D 0163
D D0041
Dorfgebiet nach § 5 BauNVO, max. 1 GVE zulässig.
317
318
Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO.Gewerbl. und landw. Hallenund Pferdehaltung sind zulässig.Wohnhäuser oder andere Schutzwürdige Gebäude sind nicht zulässig.
OT Kaltensondheim
Zusammen mit dem Bau einesWohnhauses muss die Errichtungeines Betriebsgebäudes beantragt werden, welches baulich mit dem Wohnhaus zusammenhängen muss.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes
Das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung des
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung -BauNVO-)(§ 5 Abs.2 Nr.1 des Baugesetzbuches -BauGB-Art der baulichen Nutzung
Wasserrechts (BGBl. I Nr. 50 vom 06.08.2009 S. 2585)
(§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO)
Wohnbauflächen
(§ 4 BauNVO)
Allgemeine Wohngebiete
(§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO)
Gemischte Bauflächen
(§ 5 BauNVO)
Dorfgebiete
(§ 6 BauNVO)
Mischgebiete
(§ 8 BauNVO)
Gewerbegebiete
(§ 11 BauNVO)
Sonstige Sondergebiete
(§ 5 Abs.2 Nr.2 und Abs.4 BauGB)
Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern undDienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächenfür den Gemeinbedarf, Flächen für Sport- und Spielanlagen
Flächen für den Gemeinbedarf
Öffentliche Verwaltungen
Zweckbestimmung:
Schule
Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude
Feuerwehr
Sozialen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen
und Einrichtungen
Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichenHauptverkehrszüge(§ 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB)
Autobahn
Sonstige überörtliche und örtlicheHauptverkehrsstraßen/Wegeverbindungen
Ruhender Verkehr
Ortsdurchfahrtsgrenze mit anbaufreier Strecke
Verkehrsflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
Straßenverkehrsflächen
Flurweg
Grasweg
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung:hier: Parkfläche
I
1
PLANZEICHENII
1.
2.
3.
4.
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung undAbwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
5.
(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 BauGB)
Elektrizität
Zweckbestimmung:
Abwasser
Hauptversorgung- und Hauptabwasserleitungen(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 BauGB)
6.
oberirdisch
unterirdisch
Grünflächen(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)
7.
Garten- und Grünland
Zweckbestimmung:
Trainings- und Ausweichplatz/Sportplatz/Bolzplatz
Spielplatz
Friedhof
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hoch-wasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses
8.
(§ 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4 BauGB)
Wasserflächen
Überschwemmungsbereich
Flächen für die Landwirtschaft und für Wald(§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)
9.
Flächen für die Landwirtschaft
Flächen für Wald
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
10.
Boden, Natur und Landschaft(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB)
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur undLandschaft
Hecken/Sträucher
Bäume
Umgrenzung von Bereichen, der die wesentlichen zuschützenden Landschaftsbestandteile enthält(vorgeschlagene Schutzgebiete gemäß RegionalemRaumordnungsplan Region Würzburg)
Naturdenkmal
Schutzobjekt:
Regelungen für die Stadterhaltung und für den Denkmal-schutz(§ 5 Abs. 5 und 4 BauGB)
Gesamtanlagen (Bodendenkmale) die dem Denkmal-
11.
schutz unterliegen
Einzelanlagen/unbewegliche Kulturdenkmale, die dem Denkmalschutz unterliegen
D 19
Sonstige Planzeichen12.
(§ 9 Abs. 1 FStrG und Art. 23 Abs. 1 BayStr. WG)
Bauverbotszone
(§ 9 Abs. 2 FStrG und Art. 24 Abs. 1 BayStr. WG)
Baubeschränkungszone
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
Gemeindegrenze
HINWEISEIII
1.Bei Erdarbeiten auftretende Funde von Bodenaltertümern nach Art. 8 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutz-
gesetzes sind unverzüglich dem Bayerischen Landesamt zu melden.
Aufgefundene Gegenstände und der Fundort sind gemäß Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Denkmalschutzgesetz unver-
ändert zu belassen. Vor Baubeginn ist ein flächiger Bodenabtrag in Baubereichsbreite zwischen Mitte Fl.Nr. 437 und
2.Aus gewässerökologischen Gründen sollte beidseits des Jakobsbaches ein mindestens 10 m breiter Puffer-
streifen freigehalten werden. Der Pufferstreifen sollte standortgerecht begrünt und als naturnaher, vielfältiger
Lebensraum gestaltet werden. Auf die derzeit nicht genauer abgrenzbare Überschwemmungsgefahr auf den
an den Jakobsbach angrenzenden Flächen wird hingewiesen.
3.Bei der Planung von Anlagen und Gebäuden (z.B. Feuerwehrgerätehaus) sollte geprüft werden, inwieweit eine
Versickerung von Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone möglich ist. Die quantitativen und qualitati-
ven Anforderungen und Vorgaben des DWA-Merkblattes M 153 "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Re-
genwasser" sind zu beachten. Die in dem Merkblatt enthaltenen Nachweise sind zu führen.
VERFAHRENSVERMERKE 11. ÄNDERUNGIV
1.Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.07.2018 die Aufstellung einer 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen. Die öfffentliche Bekanntmachung erfolgte am 14.09.2018.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 27.09.2018 bis 12.10.2018 statt.
Der Gemeinderat hat am ................. die Billigung und Auslegung des Entwurfes des Änderungsplanes mit Be-
gründung i. d. F. vom .......................... beschlossen. Dieser wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ....................
bis ................. öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer wurden am ..................... ortsüblich bekannt gemacht. Die Betei-
ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom .................
bis .....................
2.Am ........................ hat der Gemeinderat den Plan mit Begründung in der Fassung vom . . . . . . . . . . anerkannt und
festgestellt (§ 1 Abs. 2, § 5 BauGB). Das Landratsamt Kitzingen hat die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit Bescheid vom . . . . . . . . . . genehmigt.
3.Der Plan wurde am . . . . . . . . . . ausgefertigt. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung wurde am
. . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht, § 6 Abs. 5 BauGB. Die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung
ist mit der Bekanntmachung wirksam geworden und wird seitdem zu den allgemeinen Dienststunden im Bauamt
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf die Rechtsfolgen des § 215 BauGB ist hingewiesen worden.
Biebelried, den . . . . . . . . . .
Gemeinde Biebelried
1. Bürgermeister
Mitte Fl.Nr. 435, Gemarkung Biebelried unter fachlicher Aufsicht des BlfD durchzuführen.
Biotop
Verlegung KT 54 und KT 22
Fernwasser FW
Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind(§ 9 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 6 BauGB)
Innerhalb dieser Zone sind nur Windkraftanlagen mit beheizbaren Flügeln
zulässig. Der Abstand von 300m kann dann auf mindestens der 1 1/2-fachen
Höhe der Windkraftanlage reduziert werden.
Zusammen mit dem Bau eines Wohnhauses muss die Errichtung
Dorfgebiete beschränkt
eines Betriebsgebäudes beantragt werden,
welche baulich mit dem Wohnhaus zusammenhängen muss.
4.Zur Beurteilung von Einzelbauvorhaben bzw. für die Entwicklung eines Bebauungsplanes aus dem Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung "Fläche für die Errichtung von Windkraftanlagen (Wind) im OT Westheim wird auf die
Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 3. März 2003, lfd Nr. 22-610.1-25/03(Ex) hingewiesen:
Das Landratsamt Würzburg, Untere Immissionsschutzbehörde, fordert, dass keine neue Windkraftanlage näher an
die Gemeinde Theilheim, Landkreis Würzburg, heranrücken darf als die bestehende einzelstehende Windkraftanlage
auf Flurnr. 613 der Gemarkung Westheim.
Das Landratsamt Würzburg, Untere Immissionsschutzbehörde,ist deshalb im Rahmen von Baugenehmigungsver-
fahren oder bei der Entwicklung eines Bebauungsplanes als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
landwirtschaftliche und gewerbliche Hallen
Zweckbestimmung:
landwirtschaftliche und Hallen
Landw. und * gewerbl. Hallen
Landw. *Hallen
* Wohnhäuser oder andere Schutzwürdige Gebäude sind nicht zulässig.
Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen Wind
Diese Ausweisung stellt eine vorausschauende Flächensicherung eines geeignetenStandortes einerseits sowie den Ausschluss nicht geeigneter Standorte andererseitsdar. Durch diese planerische Standortfestlegung wurde der übrige Planungsraum vondem durch den Gesetzgeber privilegierten Vorhaben freigehalten und verhindert somiteine "Streuung" vieler einzelner Standorte im Gemeindegebiet.
(Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB)
12.Bei der Planung des Vorhabens zur Verlegung der Kreisstraßen KT 54 und KT 22 ist zu überprüfen inwieweit eine Ver-
sickerung von Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone oder eine Einleitung in einen Vorfluter (evtl. Jakobs-
bach) möglich ist. Hierbei sind die Vorgaben und Anforderungen des DWA-Merkblattes M 153 ("Handlungsempfehlun-
gen zum Umgang mit Regenwasser") hinsichtlich einer regelgerechten Regenwasserrückhaltung und -behandlung zu
- Sofern nicht eine straßenrechtliche Plangenehmigung erteilt wird, ist für die Kreuzung des Jakobsbaches eine wasser-
rechtliche Plangenehmigung zu beantragen. Die erforderlichen Nachweise für die Niederschlagswasserableitung sind
ebenfalls vorzulegen.
Eine Entsiegelung der bestehenden bereits versiegelten Verkehrsflächen ist bei Planung des Vorhabens zur Verlegung der
Kreisstraßen KT 54 und KT 22 zu prüfen.
- Eine Entsiegelung der bestehenden bereits versiegelten Verkehrsflächen ist zu prüfen.
- Eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist durchzuführen; es sind Ausgleichsmaßnahmen festzulegen; das Gutachten
"Auswirkungen der Westumgehung von Biebelried auf den Feldhamster" von Februar 2005 des Dipl.-Biol. Schreiber,
Freising, ist fortzuschreiben.
Vor Baubeginn muss der Bereich der Trasse frei von Feldhamstern sein; mit dem Bau der Straße ist möglichst außerhalb
der Brutzeit zu beginnen.
- Folgende weitere Punkte sind im Bebauungsplan-/Planfeststellungsverfahren abzuprüfen:
- Durchlässigkeit für wandernde Amphibien bei Überquerung des Jakobsbaches
- naturnahe Gestaltung des weiteren Bachlaufes als innerörtliche Biotopmaßnahme
- Hinweis zur "einseitigen" Planung der vorgesehenen Eingrünung der Trasse, um den Vogeltot auf der Straße durch
"zwischen beidseitigem Grün korrespondierenden Vögeln" zu mindern
Eine ordnungsgemäße Anbindung des landwirtschaftliche Wegenetzes zu den bewirtschafteten Ackerflächen (mit ggfs.
erforderlicher Schaffung von Ersatzwegen) zu berücksichtigen.
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1535
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Eine erforderliche denkmalpflegerische Erlaubnis ist vor Beginn einer Baumaßnahme zur Verlegung der Kreisstraße KT 54
und KT 22 zu beantragen; spätestens 4 Wochen vor Baubeginn der Kreisstraßenverlegung ist ein flächiger Bodenabtrag
in Baubereichsbreite zwischen Mitte der Grundstück Flurnr. 437 und Mitte Grundstück Flurnr. 435 der Gemarkung Biebel-
ried unter fachlicher Aufsicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege durchzuführen.
Bei Planungen und Bauvorhaben, die die dargestellten Trassen der Deutschen Telekom berühren (können), ist die Deutsche
Telekom GmbH, 97080 Würzburg, Schürerstraße 9 A, zu beteiligen.
Bei Planungen und Bauvorhaben, die die dargestellten Trassen der N-ergie berühren (können), ist die N-ergie Netz GmbH,
90461 Nürnberg, Hainstraße 34, zu beteiligen.
beachten.
7.
8.
9.
5.
11.
Folgende weitere Punkte sind im Bebauungsplan-/Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der Kreisstraßen KT 22 und
KT 54 abzuprüfen:
6.
10.
13.Der Zweckverband Fernwasserversorgung Franken wird rechtzeitig vor Beginn der Straßenplanung bzw. Baubeginn
entsprechend informiert.
Der Flächenausgleich und die Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich des Feldhamsters und weiterer geschützter Arten
ist ortsnah und wirksam zu verwirklichen.
Die jederzeit ungehinderte Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Hallen, Silos, Güllegruben und Stallungen ist durch die An-
bringung entsprechender Halteverbotsschilder zu verdeutlichen und zu gewährleisten.
GEMEINDE BIEBELRIED
LANDKREIS KITZINGEN
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Maßstab : 1 : 10.000, 1:5.000 Stand: 07.05.2018 Geändert: 18.02.2019, 11.09.2019
11. ÄNDERUNG
Änderung Nr.: Datum : Bearbeiter :
PLANUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN :
(§ 11 BauNVO)
Sonstige Sondergebiete befristet auf 20 Jahre
Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen Solar
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