View
220
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
Lieferanschrift Sprechzeiten Sparkasse Kleve Sparkasse Krefeld Postbank Köln Kreisverwaltung Kleve montags bis donnerstags BLZ 324 500 00, Konto 5 001 698 BLZ 320 500 00, Konto 323 112 144 BLZ 370 100 50, Konto 27917-501 Nassauerallee 15 – 23 von 09:00 bis 16:00 Uhr BIC: WELADED1KLE BIC: SPKRDE33 BIC: PBNKDEFF 47533 Kleve freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE04 3245 0000 0005 0016 98 IBAN: DE51 3205 0000 0323 1121 44 IBAN: DE32 3701 0050 0027 9175 01
http://www.kreis-kleve.de e-mail: info@kreis-kleve.de Vermittlung: 02821 85-0 Öffentliche Verkehrsmittel: NIAG-Bus-Linie 49 (City-Bus) bis Haltestelle Postamt, NIAG-Bus-Linie 54 oder RVN-Bus-Linie 70 bis Haltestelle Nassauerallee
Handreichung Nr. 6
Handlungsfelder: Inklusion, Individuelle Förderung und Berufs- und Studienorientierung Förderung anschlussfähiger Bildung in Übergängen:
Grundschule - weiterführende Schule Zuständigkeiten: Bildungsbüro: Bettina Schulte FAK Individuelle Förderung 02821/85625
Bildungsbüro:
Christiane Scheffler FAK Berufs- und Studienorientierung 02821/85625
Bildungsbüro: Johannes Fischer FAK Inklusion 02821/85429
Schulaufsicht: Angelika Platzen Schulrätin 02821/85498
Kompetenzteam: Hans-Hermann Buyken
Schulamtsdirektor 02821/85497
Kreisverwaltung Kleve • Postfach 15 52 • 47515 Kleve
Fachbereich:
www.kle.rbn.nrw.de Zentrale Verwaltung
Abteilung: 1.3 Bildungsbüro Dienstgebäude: Nassauerallee 15 - 23, Kleve
Telefax: 02821 85-151 Ansprechpartner/in: Bettina Schulte
Zimmer-Nr.: O.334 Durchwahl: 02821 85-625
(Bitte stets angeben) Zeichen: 1.3 –400210 Datum: 01.07.2014
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 2 -
Anschlussfähige Bildung gestalten:
Übergang Grundschule - Weiterführende Schule
Gliederung der Handreichung “Förderung anschlussfähiger Bildung“
1. Zielsetzung der Handreichung
2. Übergangssysteme
2.1. Gesetzliche Grundlagen Grundschule
2.2. Gesetzliche Grundlagen Grundschule/ Weiterführende Schule
2.3. Gesetzliche Grundlagen zum Datenschutz im Übergang Grundschule - Weiterfüh-
rende Schule
3. Hinweise und Vereinbarungen zu Kooperationen
3.1. Prozesse
3.2. Vereinbarungen
3.3. Partner
3.4. Informationsveranstaltungen
3.5. Kompetenzraster im Übergang
3.6. Gemeinsame Fort- und Weiterbildungen
3.7. Empfehlungen des Facharbeitskreises „Individuelle Förderung“ für die Übergangs-
gestaltung
4. Organisationsmöglichkeiten innerhalb der Übergänge
5. Serviceteil
5.1. Kooperationskalender
5.2. Kooperationsvertrag
5.3. Übersicht Aufgabentableau
5.4. Elternabende, Eltern-Informationsveranstaltung
5.5. Übergangsformulare/ Best-Practice-Beispiele aus dem Kreis Kleve
5.6. Internet- und Kontaktadressen, sowie Literaturtipps
5.7. Übersicht über alle weiterführenden Schulen im Kreis Kleve
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 3 -
1. Zielsetzung der Handreichung
Leitziel des Bildungsnetzwerkes ist der Auf- und Ausbau von Kooperationen und Vernet-zungsstrukturen mit unterschiedlichen Bildungsakteuren und Professionen in dem großflä-chigen Kreis Kleve. In den Facharbeitskreisen „Inklusion“, „Berufs- und Studienorientie-rung“ und „Individuelle Förderung“ findet sich dieses Leitziel in dem Bereich Übergang Grundschule - weiterführende Schule, Kita - Grundschule bzw. Schule-Beruf bzw. Studium wieder. Zentrales Anliegen ist es aufzeigen, wie die individuelle Förderung und Dokumentation der Lernentwicklung von Kindern im Übergang Grundschule – weiterführende Schule in einem lokal-regional abgestimmten Kooperationsprozess erfolgen kann.
2. Übergangssysteme
Am Ende der 4. Klasse in der Grundschule stehen die Kinder vor einem weiteren wichtigen Einschnitt, dem Übergang in die weiterführende Schule. Es ist die gemeinsame Verantwortung von Grundschule und weiterführender Schule, diesen Prozess möglichst ohne Brüche für das Kind zu gestalten. Wie in der Grundschule müssen in der weiterführenden Schule das jeweilige Umfeld, die Lernausgangslagen und die Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler1 beachtet werden. Ebenso wie die Grundschulen verstehen sich die Schulen der Sekun-darstufe als Orte der Bildung und der Erziehung. Hierbei sind verlässliche Strukturen und Bindungspersonen von immenser Bedeutung auch im Hinblick auf Inklusion. Daher hat die Gestaltung des Überganges großes Gewicht und sollte personell gut ausgestattet werden.
2.1 Gesetzliche Grundlagen Grundschule
Schulgesetz NRW – SchulG vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. November 2012 (GV. NRW. S. 514)-Stand 18.01.2013 (BASS)
§5 Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen.
(2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusam-menarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.
(3) Vereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Zustimmung der Schulkonfe-renz. 1 Im weiteren Verlauf dieser Handreichung wird der Begriff auch SuS abgekürzt.
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 4 -
2.2 Gesetzliche Grundlagen Grundschule/Weiterführende Schule
Um den Übergang konstruktiv zu bewältigen, ist eine enge Kooperation und ein regelmäßiger Austausch mit Schule, Eltern und dem einzelnen Kind erforderlich. Die Schulstrukturen in Nordrhein-Westfalen bieten Kooperationsmöglichkeiten. Die neu ent-standenen Sekundarschulen und Gesamtschulen haben gute Chancen neue Kooperati-onswege zu schaffen oder aufzubauen. Im Folgenden werden die aktuellen gesetzlichen Grundlagen benannt:
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Novem-ber 2012 (GV. NRW. S. 514) §4 Zusammenarbeit von Schulen (1) Schulen sollen pädagogisch und organisatorisch zusammenarbeiten. Dies schließt auch die Zusammenarbeit mit Schulen in freier Trägerschaft ein.
(2) Die Zusammenarbeit zwischen Schulen verschiedener Schulstufen erstreckt sich ins-besondere auf die Vermittlung der Bildungsinhalte und auf die Übergänge von einer Schulstufe in die andere.
(3) Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen einer Schulstufe erstreckt sich insbeson-dere auf die Abstimmung zwischen den Schulformen über Bildungsgänge, den Wechsel der Schülerinnen und Schüler von einer Schule in die andere und Bildungsabschlüsse. Diese Zusammenarbeit soll durch das Angebot gemeinsamer Unterrichtsveranstaltungen für mehrere Schulen und durch den Austausch von Lehrerinnen und Lehrern für Unter-richtsveranstaltungen gefördert werden. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit von Schulen bedürfen der Zustimmung der beteiligten Schulkonferenzen.
2.3 Gesetzliche Grundlagen Datenschutz im Übergang Grundschule – weiterführen-de Schule
Für den Bereich der Schulen ist die Weitergabe der Daten im §120 Absatz 5 geregelt: „Die ... Daten dürfen einer Schule, der Schulaufsichtsbehörde, dem Schulträger, der unteren Gesundheitsbehörde, dem Jugendamt, dem Landesjugendamt, den Ämtern für Ausbildungs-förderung, dem Landesamt für Ausbildungsförderung sowie den Ausbildungsbetrieben der Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs nur übermittelt werden, soweit sie von diesen Stellen zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben benötigt wer-den. Die Übermittlung an andere öffentliche Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Auskunfts- oder Meldepflicht erforderlich ist, ein Gesetz sie erlaubt oder die oder der Betroffene im Einzelfall eingewilligt hat. Die Übermittlung von Daten der Schülerin-nen und Schüler und der Eltern an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Be-reichs ist nur zulässig, wenn ein rechtlicher Anspruch auf die Bekanntgabe der Daten besteht und schutzwürdige Belange der oder des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden oder wenn die oder der Betroffene im Einzelfall eingewilligt hat. Dem schulpsychologischen Dienst dür-fen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der Betroffenen übermittelt werden.“
Die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV 1) präzisiert dies für den Schulwechsel bzw. die Schulpflichtüberwachung:
Aus BASS 10 – 44 Nr. 2.1 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schü-lern und Eltern (VO-DV I) Vom 14. Juni 2007 (GV. NRW. S. 222) § 6 Datenübermittlung bei einem Schulwechsel (1) Bei einem Schulwechsel übermittelt die abgebende Schule der aufnehmenden Schule personenbezogene Daten aus dem Schülerstammblatt und dem sonstigen Daten-bestand, soweit die Daten für die weitere Schulausbildung der Schülerin oder des Schü-lers erforderlich sind. Entsprechendes gilt bei der Kooperation von Schulen. Die Unterla-gen selbst verbleiben bei der abgebenden Schule.
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 5 -
(2) Folgende Daten werden übermittelt: 1. Individualdaten der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 3 genannten Personen (Anlage 1, Abschnitt
A, Nr. I), 2. Daten über den sonderpädagogischen Förderbedarf und die sonderpädagogische
Förderung (Anlage 1, Abschnitt C, Nr. IV) sowie über gesundheitliche Beeinträchti-gungen und/oder körperliche Behinderungen (Anlage 1, Abschnitt A, Nr. II, Ziffer 13), soweit für Schülerinnen und Schüler eine besondere schulische Betreuung in Betracht kommt,
3. Daten über Schulbesuchszeiträume, über die bisher besuchten Schulen und Klas-senwiederholungen (mit Gründen),
4. Daten über erreichte Schul- oder Ausbildungsabschlüsse sowie Einzelinformatio-nen, die für die neu begonnene Schullaufbahn unerlässlich sind (z.B. bisheriger Fremdsprachen- und naturwissenschaftlicher Unterricht, die Kurswahl und Leis-tungsergebnisse ab Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe),
5. eine Zweitschrift des letzten Zeugnisses oder bei der Anmeldung für die weiterfüh-rende Schule auch des Halbjahreszeugnisses. Die Eltern sind von der abgebenden Schule über die Übermittlung der Daten gemäß Nummer 2 zu unterrichten.
(3) Die Übermittlung der Daten nach Absatz 2 kann auch schon bei der Anmeldung erfol-gen.
§ 7 Datenübermittlung zum Zwecke der Schulpflichtüberwachung
(1) Zur Überwachung der Schulpflicht übermittelt die abgebende Schule der aufnehmen-den Schule personenbezogene Daten schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler sowie in § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 genannter Personen nach Maßgabe der Absätze 2, 3 und 5. Die aufnehmende Schule übermittelt der abgebenden Schule die Aufnahmeentschei-dung. Die Überwachung der Schulpflicht obliegt solange der abgebenden Schule, bis ihr die Aufnahme durch die aufnehmende Schule übermittelt wurde.
(2) Zur Überwachung der Schulpflicht werden der aufnehmenden Schule folgende Daten der Betroffenen übermittelt:
1. Name, Vorname, Geburtsname, 2. Geburtsdatum, -ort und -land, 3. Geschlecht, 4. Staatsangehörigkeit, 5. Erreichbarkeit, 6. Name und Erreichbarkeit der in § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 genannten Personen, 7. Schülernummer/Nummer des Gesamtschülerverzeichnisses, 8. Datum der ersten Einschulung, 9. Klasse/Jahrgang, 10.Angaben zu Schulbesuch/Schulversäumnis.
In allen anderen Fällen ist die aufnehmende Schule auf die Mitwirkung der Personensor-geberechtigten2 bzw. Erziehungsberechtigten durch Selbstauskunft angewiesen. Entspre-chendes Auskunftsbegehren sollte die aufnehmende Schule in einem persönlichen Ge-spräch (Aufnahmegespräch, Gespräch beim Klassenlehrer) erfragen. Die Weitergabe von Informationen z.B. über besondere Stärken und/oder Schwächen ei-nes Kindes in bestimmten Bereichen oder beobachtete Auffälligkeiten ist zulässig, nicht aber die Weitergabe von Informationen zu z.B. besonderen familiären Verhältnissen, über die in vertraulichen Gesprächen (Elternsprechtag) Kenntnis erlangt wurde.
2 Siehe SGB VIII §7, sowie Erläuterungen dazu unter http:// www.sgbviii.de/S70.html . Ich verwende den
Begriff „Erziehungsberechtigte“ in dieser Handreichung anstelle von Personensorgeberechtigten, weil es der geläufigere ist.
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 6 -
3 Kooperationsgrundlagen
Im letzten Grundschuljahr steht für Kinder, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Ent-scheidung ist nicht einfach, denn das Kind soll als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, mit seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen berücksichtigt werden.
3.1 Prozesse
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schul-art zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert. Die Er-ziehungsberechtigten werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten kontinuierlichen Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und Leis-tungsentwicklung, seiner Lern- und Arbeitshaltung, seiner Lernwege, seiner Stärken und Lernpräferenzen und seiner Potenziale. Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Dabei muss die abgebende Bildungsein-richtung die empfohlenen Schulformen gut kennen. Entscheidend für die Schulform-wahl ist jedoch weiterhin der Elternwille.
3.2 Vereinbarungen
Das Gelingen einer Kooperation hängt im Wesentlichen von der Bereitschaft aller Beteilig-ten zur Zusammenarbeit ab. Dabei sollte es gemeinsame, schulformübergreifende Stan-dards für eine Förderplanung geben, die das eher kindzentrierte pädagogische Verständ-nis der Grundschule mit dem stärker fächerorientierten Blick der Sekundarstufe verbinden kann. Hierbei ist die Vereinbarung von Kooperationszielen und deren Festlegen in einem Plan sicherlich hilfreich und sinnvoll. Im Anhang finden sich mögliche Formulare (siehe 5. Serviceteil, hier 5.5), die auch als Download auf der Homepage des Regionalen Bildungs-netzwerkes zu finden sind (siehe 5.6). Folgende Termine und Vereinbarungen erscheinen für die Kooperationsarbeit wichtig:
Austausch auf den Jahrgangsstufenkonferenzen in Klasse 5 mit Grundschulteams
Daten von Kontaktpersonen und Websites austauschen (siehe 5.2)
Besuche der Kolleginnen und Kollegen, die eine 5. Klasse in der weiterführenden Schule übernehmen, im 2. Halbjahr in Klasse 4 der Grundschule
Ein regelmäßiger Austausch sollte vereinbart sein, um sich gegenseitig in den Unterrichts-stunden zu besuchen und mehr über die Unterrichtswirklichkeit an den Schulen erfahren zu können. Dies wird teilweise schon für einige Fächer, wie Deutsch und Englisch prakti-ziert; Kollegen der weiterführenden Schule besuchen Grundschulklassen und erleben die Unterrichtswirklichkeit und Bedingungen, die an den Grundschulen in ihrer Region herr-schen. Eine Festlegung in einem Kooperationskalender (Serviceteil 5.1) schafft feste Strukturen und garantiert eine Verlässlichkeit der Absprachen.
3.3 Partner
Aus schulpädagogischer Sicht wird die Forderung nach Kontinuität beim Übergang erho-ben. Ein „sanfter Übergang“ könnte erreicht werden durch frühzeitiges Kennenlernen der weiterführenden Schule (z. B. durch Hospitationen und Schulbesuche), Kooperationen mehrerer Schulen u. a. mehr.
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 7 -
Für eine bruchlose Gestaltung des Überganges bekommen individuelle Förderpläne, die für jeden Schüler von der Grundschule bis zum Ende der Sekundarstufe l geführt werden, eine besondere Bedeutung. Die Förderplanung geht von den vorhandenen Fähigkeiten und den Entwicklungsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler aus und formuliert Ziele und Maßnahmen für einen anstehenden Lernbedarf. Sie berücksichtigt sowohl den Aufbau eines alters- und situationsangemessenen Verhaltens und die Motivation von Kindern als auch die Entwicklung kognitiver und sprachlich-kommunikativer, motorischer, sozialer Kompetenzen (Quelle: www.zukunftsschulen-nrw.de, heruntergeladen am 18.02.2014).
3.4 Informationsveranstaltungen
Die Information der Erziehungsberechtigten über die Bildungsmöglichkeiten der Jugendli-chen, Übergangsmöglichkeiten innerhalb der Systeme und mögliche Schulabschlüsse be-kommt vor dem Hintergrund der Entwicklung von neuen Schulformen (beispielsweise Se-kundarschule) neue Bedeutung. Um hinreichende Informationen über Schulformen und deren Schulabschlussmöglichkeiten geben zu können, sind Informationsveranstaltungen eine Bedingung für Chancengerechtigkeit. Daher hat das Bildungsbüro Kreis Kleve eine Übersicht zu Übergangsmöglichkeiten und Abschlüssen an den verschiedenen Schulfor-men entwickelt und mit den unterschiedlichen Bildungsgängen (z.B. Schulen der Sekun-darstufe I und II, sowie Berufskollegs) versehen. Um eine jeweils aktuelle Version zu ha-ben, ist es jedoch angezeigt, die Homepages der jeweiligen Bildungsstätten aufzurufen, da die Bildungslandschaft momentan eine wechselhafte Phase erlebt und sich viele Schulen in der Auflösung oder Umstrukturierung befinden (siehe 5.7). Zudem ändern sich Angebo-te an Schulen bezogen auf Bildungsgänge samt Abschlüssen, die sich aus der Anzahl der jeweils angemeldeten Schülerinnen und Schüler ergeben.
Zu finden in: PPT „Schulstrukturen SI und II“ unter: www.kle.rbn.nrw.de/ Reiter Materialien. Das Gymnasium wird mit der Besonderheit G8, das heißt der verkürzten Schulzeit dargestellt. Die Schüler benötigen 8 Jahre bis zum Abitur/ Allgemeine Hochschulreife, im Gegensatz zu 9 Jahren bei den anderen Schulwegen.
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 8 -
Zu finden in: PPT „Schulstrukturen SI und II“ unter: www.kle.rbn.nrw.de/ Reiter Materialien.
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 9 -
Zu finden in: PPT „Schulstrukturen SI und SII“ unter: www.kle.rbn.nrw.de/ Reiter Materialien. Ergänzende Anmerkung: Schülerinnen und Schüler, die nach Klasse 9 mit Versetzung in die Jahrgangsstufe 10/ EF von einem allgemeinbildenden Gymnasium in die Jahrgangsstufe 11 eines Beruflichen Gymnasiums wechseln, belegen dort in den Jahrgangsstufen 11-13 Unterricht im Umfang von mindestens 102 Jahreswochenstunden.
3
3.5 Kompetenzraster im Übergang
Damit die Förderung der SuS nahtlos weitergehen kann, ist es unerlässlich, dass Informa-tionen weitergegeben werden. Die Eltern sind hierbei ein wichtiger Faktor bei der Informa-tionsweitergabe. Reine Notenzeugnisse geben wenig Auskunft über Stärken, d.h. weiter-führende Förderung und aufholende Förderung der Kinder. Kompetenzbezogene Aussa-gen werden nun zum Schlüssel für eine anschlussfähige und individuelle Förderung, er-gänzt durch zusätzliche Bemerkungen. Beispiele für Übergangskompetenzraster - als Anhang zum Notenzeugnis - finden sich im Serviceteil unter 5.5.
Seit dem Schuljahr 2013/2014 erhalten im Übergang zur Sekundarstufe I die Grund-schuleltern, deren Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, die Möglich-keit Wünsche für die Förderorte ihres Kindes anzugeben. Dabei hat das Schulamt Melde-bögen samt Elternbriefen zur Organisation der Aufnahmekapazitäten und Information aller Beteiligten entwickelt. Diese sogenannten ABC-Meldebögen (A= grün, B = blau, C = rot) werden mit den Eltern gemeinsam besprochen und ausgefüllt, sowie anschließend an das Schulamt weitergeleitet (siehe 5.5).
3.6 Gemeinsame Fort- und Weiterbildungen
Insgesamt rückt das Wissen um die anschlussfähige Bildungsarbeit als kontinuierlicher Prozess zwischen den verschiedenen Bildungsinstitutionen verstärkt in den Fokus der fach- und gesellschaftspolitischen Arbeit.
3 APO-BK Anlage D, Bildungsgänge des beruflichen Gymnasiums, VV zu Anlage D §4, Ansatz 6 (BASS).
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 10 -
Das Rahmenkonzept Individuelle Förderung weist als Handlungsfeld explizit den Bereich „Übergänge begleiten - Lernbiografien bruchlos gestalten“ aus:
(Quelle: learnline- Individuelle Förderung, MSW NRW, entnommen am 18.02.2014)
3.7 Empfehlungen des Facharbeitskreises Individuelle Förderung für die Übergangs-gestaltung Grundschule – Weiterführende Schule
Die Unterstützung der Bildungsbiografie der Kinder und Jugendlichen durch die pädagogi-schen Professionen setzt die Entwicklung eines gemeinsamen Bildungsverständnisses, d.h. eine gemeinsame Bildungsphilosophie voraus. Dies impliziert, dass die empfohle-nen weiterführenden Schulen den Grundschulpädagogen bekannt und in ihrer Unter-schiedlichkeit bewusst sein müssen.
Schulleitungen bilden die Eingangsklassen an Ihren Schulen unter der Berücksichtigung der Dokumentation der vorherigen Bildungseinrichtung und weitergehender Unterstüt-zungssyteme. Eine ausgewogene Heterogenität der Klassen in Stufe 5 ist sicherlich sinn-voll, um für alle Kinder Chancengerechtigkeit zu garantieren. Dabei gilt es die regionalen Unterschiede zu berücksichtigen. Vorrangig steht ein soziales Kennenlernen mit einer adäquaten Ritualisierung, dem Kennenlernen geeigneter Regeln und dem schuleigenen Classroom-Management. Innerhalb dieses Übergangsmanagements findet vielfältige Be-ziehungsarbeit und Beziehungsfindung statt. Einige wenige Schulsysteme bilden hierzu vorläufige Klassen in der Jahrgangsstufe 5, die sich nach der Zeit einer individuell gestalteten Eingangsdiagnostik noch verändern kön-nen. Dabei müssen Schulleitungen Erziehungsberechtigte jedoch entsprechend gut über die Klassenbildungsmodalitäten informieren, damit kein Kommunikationsstau entsteht.
4 Organisationsmöglichkeiten innerhalb der Übergänge
Für die Bildungseinrichtungen gilt es Kooperationsaufgaben (siehe 5.3) gemeinsam zu bearbeiten und als Leitziel ein gemeinsames Bildungsverständnis zu entwickeln. Kooperationsaufgaben: Sofern es sich um grundschulspezifische oder rein sekundarstu-fengemäße Aufgaben handelt, sollten die Partner informiert werden. Transparenz ist wich-tige Voraussetzung für die gesunde Entwicklung und anschlussfähige Bildungsförderung von Kindern und den Kooperationserfolg insgesamt.
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 11 -
5 Serviceteil
Die nachfolgenden Materialien finden Sie zum Download auf der Homepage unter www.kle.rbn.nrw.de – Reiter Materialien und Servicematerial bereit.
5.1 Kooperationskalender für Grundschule und weiterführende Schule
Kooperationskalender Grundschule: Ansprechpartner: Weiterführende Schule: Ansprechpartner:
Zeitraum Dauer Themen/ Aktivität Ort Verant-wortlich
Oktober
November
Dezember
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
Nach Anlass
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 12 -
5.2 Kooperationskalender für Grundschule und weiterführende Schule
Kooperationsvereinbarung zwischen
der Grundschule
Anschrift Mail Telefonnummer
vertreten durch Schulleitung
der weiterführenden Schule
Anschrift Mail Telefonnummer
vertreten durch Schulleitung
Voraussetzung der Zusammenarbeit/ Kooperation
Benennung verantwortlicher Ansprechpartner für die Kooperation zwischen
Grundschule und weiterführender Schule,
Gegenseitiges Kennenlernen der Arbeitsumgebung und Planung von Koope-
rationsvorhaben durch regelmäßige, wechselseitige Hospitationen,
Erstellung eines verbindlichen Kooperationskalenders (siehe Anlage). Ort,
Zeit, Personen und Schwerpunktthemen sind festzulegen.
Zusätzliche AnsprechpartnerInnen
Name Institution Kontaktdaten
Ziele der Kooperation
Die Kooperationspartner gestalten einen gelingenden Übergang aus der Grundschule in
die weiterführende Schule.
Die Kooperationspartner verständigen sich über den Bildungsauftrag von Schule im
Kontext einer gemeinsamen Bildungsverantwortung und fördern gemeinsam mit den El-
tern den Übergang.
Die Kooperationspartner betrachten Beobachtung, Dokumentation und Analyse als Basis
für anschlussfähige Bildungsförderung.
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 13 -
Kooperationsvereinbarung -2-
Handlungsziele der Kooperation Konkrete Handlungsziele werden von den Kooperationspartnern entwickelt, um anschluss-fähige Bildung und einen gelingenden Übergang zu fördern:
Bereich Konkretes Handlungsziel
(Bereiche können sein, z.B. Hospitationen intensivieren, Fortbildungen gemeinsam durchführen, aber auch z.B.: Sprache/ Kommunikation, Mathematische Bildung, Naturwissenschaftliche Bildung, Sport-Bewegung, Musische Bildung, Ökologische Bildung, Körper/ Gesundheit/ Ernährung, Reli-gion/ Ethik, Soziale/ interkulturelle Bildung, Medienerziehung)
Dauer und Gültigkeit der Kooperationsvereinbarung: Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom _______________ (bis _________) in Kraft. Die Kooperationspartner verpflichten sich, spätestens zwei Monate vor Ablauf der Verein-barung eine Nachfolgeregelung zu treffen.
Ort, Datum Ort, Datum Vertretung Grundschule Vertretung weiterführende Schule Anlage: Kooperationskalender
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 14 -
5.3 Übersicht Aufgabentableau für Kooperationsarbeit
Organisationstableau: Grundschulen – weiterführende Schulen
Festlegung: Ansprechpartner, Tagungsrhythmus,… Kooperationsvereinbarung, -kalender: Vorbereitung, Einladung,…
Übergabeformular
Dokumentation in Grundschule (GS) Einbezug der pädagogischen Fachleute (z.B. OGS, Schulsozialarbeit,…)
Hospitation
Fachpersonal der weiterführenden Schulen in der GS Fachpersonal der GS in den weiterführenden Schulen Verlässliche Struktur aufbauen Berücksichtigung der Fluktuation – Dokumentation für Kolleginnen und Kollegen
Besuche der Kinder / Jugendlichen
Grundschulkinder besuchen SuS im Unterricht der weiterführenden Schulen. Sekundarstufen-SuS besuchen die Grundschulen für „Interviews“ (Projekttage-
Helfertag: Training „Sozialkompetenz“). Kennenlernen der Kinder = „Schnuppertag“
Information der Erziehungsberechtigten - gemeinsame Bildungsförderung
Vorstellung der verschiedenen Schulkonzepte Gemeinsamkeiten und Unterschiede Vorstellung des Übergangskonzeptes, der Übergangskultur Grundschule und weiterführende Schule als lernende Institution, z.B. Gemeinsame
Förderprojekte…
Schulübergang
Gemeinsame Vorbereitung durch Grundschul- und Sekundarstufen-I-KollegInnen Teilnahme
Gemeinsame Bildungsförderung
Gemeinsames Leitbild und gemeinsames Bildungsverständnis Vorstellung von Konzepten und von Materialien Gemeinsame Fortbildungen (Angebote: KT Kreis Kleve unter www.kt.kle.nrw.de)
Weitere Aufgaben
Ferienbetreuungsregelung: Übergang Grundschule Weiterführende Schule
Kooperation mit zusätzlichen Bildungspartnern
Eventuell weitere Angebote der Bildungseinrichtungen
Best Practice
Kooperationsarbeit – Stichwort Hospitation o Bei kleinen Systemen eher möglich: Gymnasium Kalkar: Besuch der Erprobungs-
stufenkoordinatoren in den Grundschulen o Große Systeme: Absprache Schulen: Gesamtschule Kleve & Sekundarschule Kleve
Fortbildung Englisch: Frau Zirwes (KT Kreis Kleve): Austausch Lehrkräfte der Grundschulen und weiterführenden Schulen in ihren Regionen – Juli 2013
Mathekonferenzen – Themen: Digitale Tafelbilder oder Online Diagnose? Lesekonferenzen – Diagnostische Verfahren im Übergang? Deutsch-Fachkonferenzen (z.B. Gymnasien-Realschulen) vertiefen ihre Kenntnisse
(Rechtschreibunterricht) – im Blick auf veränderte Voraussetzungen: Rechtschrei-ben können, Lesen verstehen (ReLv): Frau Hemsing-Vogl (KT Kreis Kleve)
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 15 -
5.4 Eltern-Informationsveranstaltungen - Elternabende
Das Bildungsbüro hat eine PPT mit einer Übersicht für die Bildungsmöglichkeiten und Schulabschlussmöglichkeiten im Kreis Kleve erstellt, die neben den Übersichten der Be-zirksregierung (siehe 5.6 Internetadressen) zur Information der Sorgeberechtigten genutzt werden kann. Download unter www.kle.rbn.nrw.de, siehe Reiter Materialien.
5.5 Übergabeformulare – Best Practice - Beispiele aus dem Kreis Kleve
Bei der Qualitätsanalyse an den Grundschulen im Kreis Kleve, die auch im Schuljahr 2012/13 und 2013/14 durchgeführt wurden, hat sich die Kommission der Qualitätsanalyse bisweilen positiv über die Übergangsformulare einiger Grundschulen geäußert und in den Beurteilungsprotokollen vermerkt. Ein Beispiel dafür ist das folgende Formular, welches als Zusatz zu dem Notenzeugnis, den Erziehungsberechtigten ausgehändigt wird:
Name/ Siegel der Schule
Begründung für die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn von ________________
(Name der Schülerin/ des Schülers)
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 16 -
Entsprechend dem Arbeits- und Sozialverhalten können die einzelnen Fächer wie Deutsch, Mathematik, Englisch, Sachunterricht, Musik, Kunst, Religion, Sport in Kompe-tenzbereiche aufgegliedert werden. Dazu sollten ergänzend Kommentare/ Bemerkungen zugefügt werden, die die individuelle Entwicklung noch exakter beschreiben und Lernhilfen geben. Durch die Elternsprechtage, die ähnliche Formulare als Gesprächsgrundlage ha-ben können, sehen Erziehungsberechtigte, Veränderungen und/ oder Sprünge in der Ent-wicklung Ihrer Kinder. Noch exakter können allerdings Berichtszeugnisse/ Lernentwicklungsberichte die individu-ellen Entwicklungen von Schülerinnen und Schüler erfassen und gezielte Lernkommentare für die Zukunft geben. Bei der Kategorisierung entscheiden sich Schulen häufig für Vierer- und Fünferbeurteilun-gen. Obenstehendes Formular umfasst fünf Bewertungsspalten, das nachfolgende Formu-lar beschreibt vier Beurteilungsstufen exemplarisch für 1 Unterrichtsfach.
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 17 -
Erziehungsberechtigte, die ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben, wer-den von der Grundschule und der Schulleitung über weitere Fördermöglichkeiten infor-miert und beraten. Zur Fixierung des Elternwunsches (Förderort) dienen auch die soge-nannten „ABC-Bögen“ des Schulamtes des Kreises Kleve aus dem Schuljahr 2013/14. Exemplarisch wird nur ein Meldebogen (B) vorgestellt:
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Übergang zur weiterführenden Schule stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen. Das Schulamt für den Kreis Kleve möchte Ihnen gerne behilflich sein und auf diesem Wege die Verfahrenswege im Übergang zur weiterführenden Schule für Kinder mit sonderpädagogi-schen Förderbedarf erläutern. In einem ersten Schritt werden sich die Klassenlehrer/innen mit Ihnen beraten, welche Schule für Ihr Kind in Frage kommt. Dabei wird eine Niederschrift dieses Beratungsge-spräches auf einem Meldebogen festgehalten. Der Meldebogen wird im Anschluss mit einem ausführlichen schulischen Bericht an das Schulamt weitergeleitet. Für Kinder im Gemeinsamen Unterricht mit den oben genannten Förderschwerpunkten werden Ihnen im Kreis Kleve zehn weiterführende Schulen angeboten. Diese Schulen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Liste. Das Schulamt für den Kreis Kleve wird darüber entscheiden, ob der sonderpädagogische Förderbedarf in der weiterführenden Schule notwendig erscheint oder eine Behinderung im Rahmen der AO-SF nicht mehr vorliegt. Der Bericht der Schule stellt eine Empfehlung für die Schulaufsicht dar. Sollte für Ihr Kind durch die Schulaufsicht entschieden werden, dass weiterhin sonderpädagogischer För-derbedarf besteht, wird Ihnen eine aufnahmefähige Schule mitgeteilt. Selbstverständlich werden wir versuchen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Aufgrund der begrenzten Kapa-zitäten wird jedoch nicht jeder Erstwunsch in Erfüllung gehen können. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihnen vorbehaltlich der Zustimmung der Schulträger schon vor den offiziellen Anmeldeterminen im Februar schriftlich eine Schule mitteilen, an der Sie Ihr Kind anmelden können. Mit freundlichen Grüßen
H.-H. Buyken J. Mulders Schulamtsdirektor Schulamtsdirektor
Elternbrief
Nur für Eltern der 4. Klassen, deren Kinder einen sonderpädagogischen Förder-bedarf haben und in der Sek I am Gemeinsamen Lernen teilnehmen möchten!
hier die Förderschwerpunkte: LE, SQ, KME, GE, HK, SE (& ES nur in Verknüp-
fung mit einem zieldifferenten Förderschwerpunkt)
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 18 -
Liste der zur Verfügung stehenden weiterführenden Schulen im Kreis Kleve
für die Förderschwerpunkte: LE, SQ, KME, GE, HK, SE, (& ES nur in Verknüpfung mit einem ziel-
differenten Förderschwerpunkt)
Gesamtschulen
Gesamtschule Emmerich
Gesamtschule Kleve
Gesamtschule Mittelkreis Goch
Gesamtschule Kevelaer
Gesamtschule Robert Jungk in Krefeld (Teilstandort Kerken)
Sekundarschulen
Sekundarschule Kleve
Sekundarschule Geldern
Sekundarschule Straelen
Hauptschule / Realschule
Gustav-Adolf-Hauptschule
Rheinschule Rees
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 19 -
5.6 Internet- und Kontaktadressen
Übersichten zu Schulformen und -abschlussmöglichkeiten, sowie den Übergangsmöglich-keiten. Das MSW NRW bietet auf seiner Internetseite eine Schulformübersicht :
Quelle/Grafik : http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schule-in-NRW/SchulformenNRW/index.html (abgerufen am 10.05 .2014)
Eine weitere Übersicht über Bildungssysteme und Schulabschlüsse findet sich auf dem kostenlosen Informationsportal/ Internetseite www.schulsystem.info . Hier werden für alle Bundesländer Übersichten angeboten, außerdem Bildungsübergänge beschrieben und Bildungsabschlussmöglichkeiten aufgezeigt. Das Regionale Bildungsbüro pflegt einen Terminkalender für Informationsbörsen und Veranstaltungen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer.
5.7 Übersicht über die weiterführenden Schulen und sonstige Bildungs- und Weiterbil-dungseinrichtungen im Kreis Kleve
Informationen und Links zu allen weiterführenden Schulen und sonstigen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen im Kreis Kleve finden Sie auf der kreiseigenen Seite unter http://www.kreis-kleve.de unter dem Reiter „Politik und Verwaltung“ mit dem Button „Schu-len“ oder mit Hilfe der unten aufgeführten Links :
Sonstige Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen samt Informationen darüber: o http://www.weiterbildungskollegs-nrw.de/ o http://www.arbeitsagentur.de/nn_442790/zentraler-Content/A02-
Berufsorientierung/A022-Infomedien/durchstarten/Nachholen-von-Schulabschluessen.html
o http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Weiterbildung/2_-Bildungsweg/index.html
o www.zukunftsschulen-nrw.de o http://www.meine-vhs.de/meine-vhs/bildungsprogramme o http://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/Weiterbildung.html o http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/informationen-zu-
bildungsgaengen/ o http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/das-berufskolleg-in-nordrhein-
westfalen/bildungsgaenge-abschluesse/
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 20 -
Übersicht über die bestehenden Schulen im Kreis Kleve (Stand 31.03.2014)
Hauptschulen Ort Homepage
St. Markus-Schule, Gemeinschafts-Hauptschule
Bedburg-Hau schließt zum 31.07.2015
www.ghs-st-markus.de
Europa-Schule, Städtische Gemeinschafts-Hauptschule
Emmerich am Rhein ab 01.08.14 in Auflösung
www.europaschule-emmerich.de
Geschwister-Scholl-Schule, Katholische Hauptschule
Geldern ab 01.08.2014 in Auflösung
www.geschwister-scholl-geldern.de
St. Martin-Schule, Gemeinschafts-Hauptschule
Goch www.st-martin-schule-goch.de
Gustav-Adolf-Schule, Gemeinschafts-Hauptschule
Goch www.ego-volo.de/IVK41/index.html
Käthe-Kollwitz-Schule, Gemeinschafts-Hauptschule
Issum ab 01.08. 14 in Auflösung
www.kks-issum.de
St. Nikolaus-Schule, Katholische Bekenntnishauptschule
Kalkar schließt zum 31.07.2015
www.hauptschule-kalkar.de
Kardinal-von-Galen-Schule, Gemeinschafts-Hauptschule
Kerken schließt zum 31.07.2015
www.kardinalvongalen-kerken.de
Städtische-Gemeinschafts-hauptschule Kevelaer
Kevelaer ab 01.08.2014 in Auflösung
www.hauptschule-kevelaer.de
Wilhelm-Frede-Schule, Gemeinschafts-Hauptschule
Kleve in Auflösung
www.kle.nw.schule.de/wilhelm-frede-schule
Konrad-Adenauer-Schule, Gemeinschafts-Hauptschule
Kleve-Kellen in Auflösung
www.kah-kellen.de
Hanna-Heiber-Schule, Gemeinschafts-Hauptschule
Kranenburg schließt zum 31.07.2014
www.kle.nw.schule.de/hanna-heiber-schule
Rheinschule Rees, Gemeinschafts-Hauptschule
Rees www.hauptschule-rees.de
St. Anno-Schule, Gemeinschafts-Hauptschule
Straelen in Auflösung
www.sankt-anno-schule.de
Hanns-Dieter-Hüsch Verbundschule, Gemeinschafts-Hauptschule
Uedem /Weeze in Auflösung
www.hanns-dieter-huesch-verbundschule.de
Realschulen Ort Homepage
Städtische Hanse-Realschule Emmerich ab 01.08.2014 in Auflösung
www.hanse-realschule-emmerich.de
Liebfrauen Realschule Geldern Geldern www.s171855159.online.de
Realschule am Westwall Geldern in Auflösung
www.realschule-am-westwall.de
Realschule an der Fleuth Geldern www.realschuleanderfleuth.de
Leni-Valk-Realschule Goch www.lvrs-goch.schulon.org
Realschule Kalkar Kalkar www.realschule-kalkar.de
Städtische Realschule Kevelaer Kevelaer Auflösung
www.realschule-kevelaer.de
Ganztagsrealschule Hoffmannallee
Kleve in Auflösung
www.rs-kleve.schulon.org
Karl-Kisters-Realschule Kleve-Kellen http://www.rs-kleve-kel-len.schulon.org/content_manager/page.php?ID=2924&dbc=4f8e0b24bc46c976fd1a300c1a0eb226
Realschule der Stadt Rees Rees www.realschule-rees.de
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 21 -
Gesamtschulen Ort Homepage
Gesamtschule Goch Mittelkreis Goch www.gesamtschule-mittelkreis.de
Gesamtschule Kleve Kleve www.gesamtschule-kleve.de
Neue Gesamtschulen Ort ab dem Schuljahr 2014-15
Gesamtschule Emmerich Emmerich
Gesamtschule Kevelaer, Teilstandort Weeze
Kevelaer und Weeze
Sekundarschule Geldern Geldern
Teilstandort Kerken- Gesamtschule Krefeld-Hüls,
Kerken und (Kre-feld-Hüls)
Förderschulen: geplante Haupt- (H) und Teilstandorte (T)
Ort Homepage
LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bedburg-Hau www.dibo-schule.de
Don-Bosco-Schule Geldern www.don-bosco-schule-geldern.de
Haus Freudenberg Kleve www.schule-haus-freudenberg.de
Anne-Frank-Schule Rees geplante Auflösung www.anne-frank-rees.de
Virginia-Satir-Schule Kevelaer auslaufend www.virginia-satir-schule.de
Förderzentrum Grunewald (H1) Emmerich am Rhein www.foerderzentrum-grunewald.de
Förderzentrum Kleve (T1) Kleve www.foerderzentrum-kleve.de
Franziskusschule (H2) Geldern www.franziskusschule-geldern.de
Astrid-Lindgren-Schule, Teil-standort (T2)
Geldern - Veert
Astrid-Lindgren-Schule (H3) Goch www.als-goch.de
Pestalozzi-Schule Städt. Förder-schule Lernen (T3)
Goch www.pestalozzischule-goch.de
Förderzentrum an der Bieg Kevelaer Auflösung zum 31.07.2014
www.fzbieg-kevelaer.schulon.org
Sekundarschulen Ort
Sekundarschule Kleve Kleve www.sk.kleve.de
Sekundarschule Straelen/Wachtendonk
Straelen www.sks-strawa.de
Neue Sekundarschulen ab Schuljahr 2014/2015
Sekundarschule Geldern
Gymnasien Ort Homepage
Städtisches Willibrord-Gymnasium
Emmerich am Rhein www.willibrord-gymnasium-emmerich.de
Friedrich-Spee-Gymnasium Geldern www.fsg-geldern.de/cms
Lise-Meitner-Gymnasium Geldern www.lise-meitner-geldern.de
Privates Gymasium Gaesdonk Goch www.gaesdonck.de
Jan-Joest-Gymnasium Kalkar www.jan-joest-gymnasium.de
Handreichung Übergang Grundschule – Weiterführende Schule -Stand Juni 2014- Seite - 22 -
Kardinal-van-Galen-Gymnasium Kevelaer www.kvgg.de
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Kleve www.fvsgym-kleve.schulon.org
Konrad-Adenauer-Gymnasium Kleve-Kellen www.adenauer-gymnasium.de
Gymnasium Aspel Rees www.gymnasiumaspel.de
Städtisches Gymnasium Straelen Straelen www.sgs-straelen.de
Städtisches Gymnasium Goch Goch www.kle.nw.schule.de/gymgoch
Berufskollegs Ort Homepage
Berufskolleg des Kreises Kleve in Kleve
Kleve www.berufskolleg-kleve.de
Liebfrauen Berufskolleg Geldern Geldern www.lfs-berufskolleg-geldern.de/cms
Berufskolleg des Kreises Kleve in Geldern
Geldern www.berufskolleg-geldern.de
Schullandschaft im Kreis Kleve
(Stand 31.03.2014)
Ohne Schulen in Auflösung
Recommended