Herzlich Willkommen! - Privatkunden Volksbank Alzey … · §Die IBAN ist die Internationale...

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Herzlich Willkommen!

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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Single Euro Payments Area - SEPA

Informationen für Firmenkunden der Volksbank Alzey-Worms

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• Allgemeines zu S€PA

ØS€PA Ziele

ØDer S€PA-Raum

ØDer Zeitplan zur Umsetzung

• Deutsches Zahlungssystem

Ø Wie war es bisher?

• S€PA – was ist neu?

• Ihr Handlungsbedarf – unsere Unterstützung

• S€PA-Navigator

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Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes

Stärkung der europäischen WirtschaftEntwicklung einheitlicher europäischerZV-Instrumente

Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs

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Bargeldlose Euro-Zahlungen

ü von einem einzigen Kontoü national undgrenzüberschreitend

EU-Zahlungsverkehr:

ü einfachü sicherü effizient

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Der S€PA-Raum im Überblick

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28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste

2. November 2009 Start des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensStart des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens

1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt

31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“

9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“

1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

Der Zeitplan zur Umsetzung

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Deutsches Zahlungssystem

Ø Wie war es bisher?

Überweisung

Lastschrift mit Einzugsermächtigung

(Einzugsermächtigung beim Zahlungsempfänger)

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Bank/Zahlungspfl.

Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger

Bank/Zahlungsempf.

Einzugsermächtigung

Einzug

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Deutsches Zahlungssystem

Ø Wie war es bisher?

Überweisung

Lastschrift mit Einzugsermächtigung

(Einzugsermächtigung beim Zahlungsempfänger)

Lastschrift mit Abbuchungsauftrag

(Abbuchungsauftrag bei Bank des Zahlungspflichtigen)

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Abbuchungsauftrag

ZahlungsempfängerZahlungspflichtiger

Bank/Zahlungspfl. Bank/Zahlungsempf.

Abbuchung

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Deutsches Zahlungssystem

Ø Wie war es bisher?

Überweisung

Lastschrift mit Einzugsermächtigung

(Einzugsermächtigung beim Zahlungsempfänger)

Lastschrift mit Abbuchungsauftrag

(Abbuchungsauftrag bei Bank des Zahlungspflichtigen)

Kartenzahlungen (ELV,Girocard,ec-cash)

Abwicklung mit Kontonummer und Bankleitzahl

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§ S€PA – was ist neu?

§ Kontonummer und Bankleitzahl wird IBAN und BIC

§ Inlands-Überweisung wird S€PA- oder EURO Überweisung

§ Lastschrift (Einzugsermächtigung) wird S€PA-Basislastschrift

§ Lastschrift (Abbuchungsverfahren) wird S€PA-Firmenlastschrift

§ Kartenzahlungen bleiben wie bisher

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§ Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).

DE 02 1234 5678 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiele:

GENO DE61AZY Volksbank Alzey-Worms

MALADE51WOR Sparkasse Worms

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Wo finde ich IBAN und BIC?

auf dem Kontoauszug

auf der Rückseite der ec-Karte

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Neues Beleg-erkennungs-merkmal „16“

Zahlungenauch innerhalb Deutschlands

Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro

IBAN des Kontoinhabers/

Zahlers

IBAN und BIC des Zahlungs-

empfängers

Neuer Name zur Unter-scheidung

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S€PA – neues Lastschriftverfahren:

Einreicher (Zahlungsempfänger) benötigt eine Gläubiger-ID

DE 02 ZZZ 01234567890

ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

§ notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren

(SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)

§ fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

§ in Deutschland neu entwickelt:

• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank

(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

• Beantragung als Service durch die Bank oder durch den Kunden selbst möglich

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Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit Core) Basislastschrift

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§ Bereits bestehende Einzugsermächtigungen dürfen umgewandelt werden.

§ Zahlungspflichtiger ist zu informieren über:(Mustertexte halten wir für Sie bereit)

§ Den Wechsel in das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

§ Die Gläubiger-ID

§ Eindeutige Mandatsreferenz (z.B. Vertragsnummer)

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Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit B2B) Firmenlastschrift

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Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen-Lastschrift(B2B) folgende Merkmale zu beachten:

– Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen

– Mandat muss ein B2B-Mandat sein

– Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank

– Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tagvor Fälligkeit (D-1)

– Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Mandatverpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein)

– Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen(außer bei unautorisierten Lastschriften)

– Return muss gemäß Rulebook innerhalb von 2 Tagen nach Fälligkeit durch die Bankdes Zahlungspflichtigen (Debitorbank) erfolgen

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§ Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen.

§ Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus.

§ Erfragen Sie IBAN und BIC von Kunden sowie Lieferanten.

§ Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um(z. B. mit dem IBAN-Konverter).

§ Analysieren Sie die Struktur Ihres heutigen Zahlungsverkehrs(Stückzahl, Volumina, Länder etc.).

§ Informieren Sie Ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel, und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit.

Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen

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§ Gestalten Sie Struktur- und Prozessänderungen.

§ Prüfen Sie technische Systeme und Software auf SEPA-Fähigkeit.

§ Passen Sie Arbeitsabläufe und interne Prozesse an die neuen Anforderungen an.

Wir unterstützen Sie gerne!

Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen

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§ Unser Informationsmaterial für Sie:

• „SEPA – Herausforderung und Chance“

• Verschiedene Flyer

§ IBAN-Konverter und weitere Informationen auf unserer Homepage

www.vb-alzey-worms.de

§ Unsere SEPA-Spezialisten beraten Sie gerne:

• bei der Analyse der Umstellungsanforderungen

• bei der Anpassung Ihrer Zahlungsverkehrs-Software

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§ Unsere SEPA-Hotline ab 15. Mai 2013

» 06241 841-8860

» 06731 493-8860

» 06732 602-8860

» 06352 7046-8860

» SEPA-Navigator in Aktion

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