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BegleitunterlageLohn mit DATEV LODAS – Besondere Beschäftigungsverhältnisse - Modul 4

Stand 02 | 2015

Herausgeber: DATEV eG, 90329 Nürnberg

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77069-2015/02-01

Inhalt

Lohn mit DATEV LODAS – Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4)

Seite

1. Geringfügige Beschäftigung 6

2. Gleitzone 31

3. Kurzfristige Beschäftigung 40

4. Auszubildende 52

5. Gesellschafter-Geschäftsführer 61

6. Hausaufgabe 75

1

2

© DATEV eG, alle Rechte vorbehalten2015/02-01

Dipl.-KaufmannMichael LillotGeschäftsführer der etaxx Gesellschaft für Unternehmens-beratung mbH, Ratingen

Ihr Referent

1. Geringfügige Beschäftigung2. Gleitzone3. Kurzfristige Beschäftigung4. Auszubildende5. Gesellschafter-Geschäftsführer6. Hausaufgabe

Lohn mit DATEV LODAS –Besondere BeschäftigungsverhältnisseModul 4

3

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Modulübersicht

Neuanwenderausbildung onlineLohn mit DATEV LODAS

Modul 2: Stammdaten, Auswertungen und Abrechnungsfälle mit verschiedenen Entgeltbestandteilen

Modul 4: Besondere Beschäftigungsverhältnisse

Modul 5: Wiederkehrende Tätigkeiten –Buchungsbeleg, Zahlungsverkehr, Archivierung

Modul 3: Besonderheiten wie Krankheit, Mutterschutz, Lohnarten, Wiederabrechnung und Nachberechnung

Modul 1: Grundlagen und erste Abrechnung

Modul 6: Lohnabrechnung optimieren

4

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Für dieses Modul „Besondere Beschäftigungsverhältnisse“ (Modul 4) sollten Sie folgende Vorkenntnisse besitzen:

Einfache Neuanlage eines Mandanten

Einfache Neuanlage eines Mitarbeiters

Einfache Abrechnung eines Festbezugs- und Stundenlohnempfängers

Probeabrechnung / Lohnabrechnung (Daten senden)

Programmhilfen

Auswertungen und die Auswertungssteuerung

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Lohn mit DATEV LODAS – Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4)

1. Geringfügige Beschäftigung1.1 Die gesetzlichen Regelungen1.2 Besonderheiten1.3 Umsetzung in DATEV LODAS1.4 Arbeitshilfe

2. Gleitzone3. Kurzfristige Beschäftigung4. Auszubildende5. Gesellschafter-Geschäftsführer6. Hausaufgabe

6

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1. Geringfügige Beschäftigung1.1 Die gesetzlichen Regelungen

Verdienstgrenze von 0 EUR bis 450 EUR

Versicherungsfreiheit in KV, PV und AV

Generelle Rentenversicherungspflicht für neue Beschäftigungsverhältnisse ab 2013

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.

Bundesknappschaft als zentrales Institut

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

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1. Geringfügige Beschäftigung1.2 Besonderheiten

Beschäftigte, die vor dem 01.01.2013 ihre geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnahmen und

seitdem das Entgelt von 400 EUR nicht überschritten haben,

sind nach altem Recht zu beurteilen (OptIn).

Erhält dieser Mitarbeiter dauerhaft über EUR 450, ist er nach Recht zu beurteilen (OptOut).

Im Monat der Entgelterhöhung, müssen die Meldegründe 33/13 ausgelöst werden.

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten

Bestandsmitarbeiter vor 2013 (sog. Altfälle)

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1. Geringfügige Beschäftigung1.2 Besonderheiten

Alle Entgelte sind zusammenzurechnen.

Wird die Entgeltgrenze von 450 EUR überschritten, sind alle Beschäftigungsverhältnisse nach Gleitzone abzurechnen.

Mehrere Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.2 Besonderheiten

Neben einer Hauptbeschäftigung kann nur ein Minijob ausgeübt werden.

Alle weiteren Minijobs werden der Hauptbeschäftigung zugerechnet.

Keine Hinzurechnung bei Arbeitslosenversicherung.

Minijob bleibt das zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis.

Mehrere Minijobs neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.2 Besonderheiten

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 EUR nicht überschreitet.

Bei der Prüfung ist vorausschauend ein 12-Monats-Zeitraum zu betrachten.

Einmalig gezahlte Entgelte sind zu berücksichtigen.

Die Entgeltgrenze von 450 EUR ist nicht zwingend jeden Monat einzuhalten.

Arbeitszeitkonto und Wertguthaben sind als Lösung zulässig.

Flexible Arbeitszeitregelungen

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1. Geringfügige Beschäftigung1.2 Besonderheiten

Pauschal versteuertes Arbeitseinkommen bleibt bei der Prüfung der 450-EUR-Grenze außer Betracht, insofern die Pauschalierung zu Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt.

Damit entsteht zusätzlicher Gestaltungsspielraum, z. B. bei Auszahlung von Fahrtkostenzuschüssen oder betrieblicher Altersvorsorge.

Zusätzliches Einkommen

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Auszug der Musterdaten

Name Stefanie-Muster Text

Geburtsdatum 05.02.1963

Sozialversicherungsnummer 66 050263 T 838

Option Rentenversicherung Antrag auf Befreiung liegt vor

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Sie informieren sich in Lexinform

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen

Vorbereitung der Mandantendaten

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Mandantendaten | Lohnarten

Vorbereitung der Mandantendaten

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | Persönliche Angaben

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

20

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

21

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

Schlüsselung ohne RV-Befreiung

7800

entsprichtBeitragsgruppen-schlüssel

6100

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Frau Text ist freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ihr Entgelt liegt regelmäßig bei 430 EUR.Der Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht liegt wirksam vor.

Wie ist die versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen?

Übung 1

6 5 0 1 A

0 5 0 0B

0 1 0 0C

6 5 0 0D

1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | VWL bzw. Vorarbeitgeber

Die Registerkarte „VWL“ kann bei Bedarf wie gewohnt ausgefüllt werden.

Der Arbeitgeber-Anteil zur VWL ist bei Ermittlung der 450-EUR-Grenze zu berücksichtigen.

Die Registerkarte „Vorarbeitgeber“ bleibt in der Regel leer.

Lediglich bei individueller Versteuerung sind Werte einzutragen.

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Mitarbeiterschnellerfassung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Änderung von bestehenden Mitarbeitern

Mitarbeiterschnellerfassung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Auswirkung der Änderung

Mitarbeiterschnellerfassung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.3 Umsetzung in DATEV LODAS

Probeabrechnung

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1. Geringfügige Beschäftigung1.4 Arbeitshilfe

Checkliste in Lexinform

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Lohn mit DATEV LODAS – Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4)

1. Geringfügige Beschäftigung2. Gleitzone

2.1 Die gesetzlichen Regelungen2.2 Umsetzung in DATEV LODAS

3. Kurzfristige Beschäftigung4. Auszubildende5. Gesellschafter-Geschäftsführer6. Hausaufgabe

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2. Gleitzone2.1 Die gesetzlichen Regelungen

Grafische Darstellung

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2. Gleitzone2.1 Die gesetzlichen Regelungen

Entgelte liegen zwischen 450 EUR und 850 EUR.

Entgelte sind lohnsteuer- und beitragspflichtig.

Gleiche Beurteilung schwankender Entgelte wie beim Minijob.

Ausnahmen: Auszubildende, Altersteilzeit und Kurzarbeitergeld.

Mitarbeiter kann auf Anwendung der Gleitzonenberechnung verzichten.

Wesentliches im Überblick

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Welche Aussagen zur Gleitzone sind richtig?

Übung 2

Die Anwendung der Gleitzone ist aus Sicht des Arbeitnehmers ein Wahlrecht. A

Für den Arbeitgeber ergibt sich eine Verpflichtung zur Anwendung.B

Auszubildende sind ebenfalls mit Gleitzone abzurechnen.C

Ausnahme von der Gleitzonenberechnung sind Schüler und Studenten.D

2. Gleitzone2.1 Die gesetzlichen Regelungen

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2. Gleitzone2.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Zunächst Änderungen über die Schnellerfassung

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2. Gleitzone2.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Zunächst Änderungen über die Schnellerfassung

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2. Gleitzone2.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Zunächst Änderungen über die Schnellerfassung

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2. Gleitzone2.2 Umsetzung in DATEV LODAS

LODAS macht über das Fehler/Hinweis-Protokoll auf den Sachverhalt aufmerksam.

Wesentliche Änderung im Bereich Sozialversicherung

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2. Gleitzone2.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Probeabrechnung

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Lohn mit DATEV LODAS – Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4)

1. Geringfügige Beschäftigung2. Gleitzone3. Kurzfristige Beschäftigung

3.1 Die gesetzlichen Regelungen3.2 Umsetzung in DATEV LODAS3.3 Arbeitshilfe

4. Auszubildende5. Gesellschafter-Geschäftsführer6. Hausaufgabe

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.1 Die gesetzlichen Regelungen

Die Beschäftigung ist auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt.

Die Regelung gilt bis 31.12.2018, danach wieder 2 Monate / 50 Arbeitstage.

Es fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an.

Der Arbeitslohn unterliegt jedoch der Lohnsteuer.

Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, insofern:

der Arbeitslohn täglich 62 EUR nicht übersteigt,

die Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht,

der Stundenlohn maximal 12 EUR beträgt.

Wesentliches im Überblick

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen

Vorbereitung der Mandantendaten

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Mandantendaten | Lohnarten

Vorbereitung der Mandantendaten

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

Das Feld „Arbeitnehmer-typ“ steuert die Pauschalversteuerung mit 25 %.

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

Bei Pauschalversteuerung bleibt die Registerkarte leer.

Bei individueller Besteuerung sind die üblichen Merkmale einzutragen bzw. ELSTAM abzurufen.

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

Ist das Beschäftigungs-Verhältnis auf vier Wochen begrenzt, ist mangels Anspruch auf Lohnfortzahlung keine Umlage 1 zu schlüsseln.Umlage 2 ist nach wie vor zu hinterlegen.

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Probeabrechnung

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3. Kurzfristige Beschäftigung3.3 Arbeitshilfe

Musterarbeitsvertrag kurzfristige Beschäftigung

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Lohn mit DATEV LODAS – Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4)

1. Geringfügige Beschäftigung2. Gleitzone3. Kurzfristige Beschäftigung4. Auszubildende

4.1 Die gesetzlichen Regelungen4.2 Umsetzung in DATEV LODAS

5. Gesellschafter-Geschäftsführer6. Hausaufgabe

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4. Auszubildende4.1 Die gesetzlichen Regelungen

Die Ausbildungsvergütung ist Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Liegt das Entgelt unter 325 EUR, trägt der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Geringverdiener).

Wesentliches im Überblick

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4. Auszubildende4.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Auszug der Musterdaten

Name Marc-Muster Plakat

Geburtsdatum 27.01.1996

Sozialversicherungsnummer 68 270196 P 461

Ausbildung Bürokaufmann800 EUR im ersten Lehrjahr (2. Lehrjahr 900 EUR, 3. Lehrjahr 1.000 EUR)

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4. Auszubildende4.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

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4. Auszubildende4.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

Bei Eingabe der ausgeübten Tätigkeit ist auf den zu erlernenden Beruf abzustellen.

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4. Auszubildende4.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

Das Programm weist über das Fehler- und Hinweisprotokoll auf den Sachverhalt „Geringverdiener“ hin.

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4. Auszubildende4.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

Die Eingabe der historischen Werte automatisiert die Entgeltsprünge innerhalb der ersten drei Lehrjahre.

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4. Auszubildende4.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit

Freiwillige Zusatzangaben

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Berücksichtigt das Programm LODAS die Besonderheiten der Geringverdienergrenze – das Entgelt unterschreitet 325 EUR –automatisch?

Übung 3

JA.A

NEIN.B

4. Auszubildende4.2 Umsetzung in DATEV LODAS

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Lohn mit DATEV LODAS – Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4)

1. Geringfügige Beschäftigung2. Gleitzone3. Kurzfristige Beschäftigung4. Auszubildende5. Gesellschafter-Geschäftsführer

5.1 Die gesetzlichen Regelungen5.2 Umsetzung in DATEV LODAS5.3 Arbeitshilfe

6. Hausaufgabe

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5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.1 Die gesetzlichen Regelungen

Liegt eine beherrschende Stellung des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) vor, liegt kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung vor.

Dies wird regelmäßig bei Beteiligung über 50 % bzw. im Rahmen einer Familien-GmbH angenommen.

Der Arbeitslohn bleibt damit sozialversicherungsfrei.

Infolgedessen erhält der GGF ebenfalls keine Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Der GGF erzielt jedoch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG.

Wesentliches im Überblick

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5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Auszug der Musterdaten

Name Heinz-Muster Wichtig

Geburtsdatum 15.02.1956

Krankenkasse DAK

Tätigkeit Gesellschafter-GeschäftsführerBeteiligung 55 % (beherrschende Stellung)

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5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

Jegliche Angaben mit sozialversicherungsrechtlichem Hintergrund können, müssen jedoch nicht, eingepflegt werden.

In einigen Fällen lassen sich damit jedoch Hinweismeldungen des Programms vermeiden.

Wichtig

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5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

65

© DATEV eG, alle Rechte vorbehalten

5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

66

© DATEV eG, alle Rechte vorbehalten

5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

67

© DATEV eG, alle Rechte vorbehalten

5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

Auch hier bleibt der Sachverhalt Sozialversicherung konsequent ohne Eintrag.

Die Angaben zur Umlage sind bereits mit Eintrag der Personengruppe auf „nicht umlagepflichtig“ eingestellt.

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5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Schnellerfassung | …

Eingabe über die Register der Schnellerfassung

69

© DATEV eG, alle Rechte vorbehalten

5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten

Notwendige Zusatzangaben

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5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten

Notwendige Zusatzangaben

71

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5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

Personaldaten | Sozialversicherung | DEÜV

Optionale Zusatzangaben

Die Angabe entfaltet nur über eine DEÜV-Meldung Wirkung. Vollständige Angaben zur Sozialversicherung sind also notwendig.

Der Hinweis löst dann faktisch ein Verfahren zur Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung aus.

Bereits abgeführte SV-Beiträge werden evtl. erstattet.

72

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Herr Wichtig besitzt nun nur noch 35 % der Gesellschaftsanteile. Seine Ehefrau hält die restlichen 65 %. Wie würde im Rahmen einer Statusfeststellung in aller Regel entschieden?

Übung 4

Herr Wichtig ist als Arbeitnehmer einzustufen. Es sind volle Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen.

A

Herr Wichtig ist nur dann sozialversicherungsfrei, insofern seine Frau ihre Geschäftsanteile als typisch stille Gesellschafterin hält.

B

Herr Wichtig hat über die familiäre Beziehung eine vergleichbar beherrschende Stellung. Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei.

C

Herr Wichtig ist sozialversicherungsfrei. Er hat jedoch Anspruch auf typisch arbeitnehmerähnliche Leistungen, wie steuerfreie Zuschüsse zur Krankenkasse oder Anspruch auf Überstundenvergütung.

D

5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.2 Umsetzung in DATEV LODAS

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5. Gesellschafter-Geschäftsführer5.3 Arbeitshilfe

Versicherungsrechtliche Beurteilung

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Lohn mit DATEV LODAS – Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4)

1. Geringfügige Beschäftigung2. Gleitzone3. Kurzfristige Beschäftigung4. Auszubildende5. Gesellschafter-Geschäftsführer6. Hausaufgabe

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6. Hausaufgabe

Im Downloadbereich finden Sie die Aufgabenstellung der Hausaufgabe zum Modul.

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Testmandanten, bevor Sie die Hausaufgabe bearbeiten.

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Modul 2: Stammdaten, Auswertungen und Abrechnungsfälle mit verschiedenen Entgeltbestandteilen

Modul 4: Besondere Beschäftigungsverhältnisse

Modul 5: Wiederkehrende Tätigkeiten –Buchungsbeleg, Zahlungsverkehr, Archivierung

Modul 3: Besonderheiten wie Krankheit, Mutterschutz, Lohnarten, Wiederabrechnung und Nachberechnung

Modul 1: Grundlagen und erste Abrechnung

Modul 6: Lohnabrechnung optimieren

Modulübersicht und weitere Informationen

Neuanwenderausbildung onlineLohn mit DATEV LODAS

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