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55 3

3

Gemarkung Bad Lippspringe

Flur 31 1563

1512

1513

15201521

1559

1561

15641565

661

662

1562

1558

1560

97

1428

660

1430

1427

974

17331734

17351736

Grenzweg

30a30

2826

17

16

9

10

24

22

16

2018

14a14

13

14

11a

11

12

15 a

15 b15 c

15

1520

1427

WA II

o 35° - 45°

0,4 0,8

WA I

o ED

0,4 0,6

35° - 45°

3

Die Planungsunterlage entsprichthinsichtlich der Flurstücke undGebäude (Stand: ........................)den Anforderungen des § 1 derPlanzeichenverordnung 1990.Die Festlegung der städtebaulichenPlanung ist geometrisch eindeutig.

Paderborn, den ......................Kreis PaderbornDer Landrat

Amt für Geoinformation, Katasterund Vermessungen

Im Auftrag

................Ltd. Kreisvermessungsdirektor

ÄNDERUNGSBESCHLUSSDer Rat der Stadt Bad Lippspringe hat inseiner Sitzung am ................. dieAufstellung dieses Bebauungsplansgem.§ 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGBbeschlossen.Der Aufstellungsbeschluss wurde amortsüblich ................... bekannt gemacht.

Bad Lippspringe, den ................

.................................Bürgermeister

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGDer Öffentlichkeit sowie den betroffenenBehörden ist in der Zeit vom ......................bis ....................... Gelegenheit zurStellungnahme gem. § 3 (2) und § 4 (2)BauGB gegeben worden.Der Beschluss zur Offenlegung gem. § 3(2) BauGB wurde am ....................ortsüblich bekannt gegeben.

Bad Lippspringe, den .....................

.............................Bürgermeister

SATZUNGSBESCHLUSSDer Rat der Stadt Bad Lippspringe hataufgrund § 7 i.V.m. § 41 (1) Satz 2 derGemeindeordnung fürNordrhein-Westfalen in der aktuellenFassung, § 2 und § 10 BauGB i.V.m. derBauNVO in seiner Sitzung am........................ die planungsrechtlichenFestsetzungen des Bebauungsplans gem.§ 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Bad Lippspringe, den ........................

............................Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG/INKRAFTTRETENDer Beschluss des Bebauungsplanes ist gem.§ 10 (3) BauGB am ................... ortsüblichbekannt gemacht worden. Mit derBekanntmachung tritt dieser Bebauungsplanin Kraft. Dieser Bebauungsplan liegt währendder allgemeinen Dienststunden zujedermanns Einsicht bei der Stadt BadLippspringe, FB 3.1 Bauverwaltung,Bauleitplanung und Liegenschaften bereit.

Bad Lippspringe, den ....................

...................Bürgermeister

Kartengrundlage:automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)des KreisesPaderborn im UTM ETS 89 System.

Hinweis:In diesem Verfahren gelten dieVorschriften des vereinfachtenVerfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1BauGB entsprechend.Auf die Durchführung einerUmweltprüfung nach § 2 (4) BauGB undauf die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung kann verzichtetwerden. Es wird außerdem auf diefrühzeitige Unterrichtung und Erörterungnach § 3 (1) und § 4 (1) BauGBverzichtet.

Auftraggeber

Projekt

PlaninhaltInterne Grundlagen-Nr.

Maßstab 1:500

Entwurf

079-116-00-B3-01-00-00.pltPlotnameDatumBlattgröße

13.09.2021

qmL / B

0,631,03 / 0,61

1)2)3)

Projektleiter: gez.:Ca Ma

079-116-00-B3-01-00-00Planer-Zeichnungsnummer:

-----Auftraggeber-Zeichnungsnummer:

------

W

S

O

N

Bebauungsplan Nr. 8 a"Grenzweg"

5. Änderunggem. § 13 BauGB

Stadt Bad LippspringeFriedrich-Wilhelm-Weber-Platz 133175 Bad Lippspringe

Der Auftraggeber :

Stadt Bad LippspringeFriedrich-Wilhelm-Weber-Platz 133169 Bad Lippspringe

geplante 5. Änderung 1:500

Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan 1:1000

I. Zeichnerische Festsetzungen

WA

0,4

0,4z.B.

Iz.B.

überbaubare Grundstücksfläche gem. § 23 (1) BauNVOnicht überbaubare Grundstücksfläche gem. § 23 (1) BauNVO

Allgemeines Wohngebietgem. § 4 BauNVO

Art und Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) Nr. 1 BauGB

Bauweise, überbaubare und nicht überbaubareGrundstücksfläche § 16 (5) BauNVO

Baugrenzegem. § 23 BauNVO

Zahl der zulässigen Vollgeschosse als Höchsgrenzegem. § 16 (4) BauNVO

Grundflächenzahlgem. § 19 BauNVO

Geschossflächenzahlgem. § 20 BauNVO

offene Bauweisegem. § 22 BauNVO

Grenze des räumlichen Änderungsbereichesgem. § 9 (7) BauGB

Grenze des räumlichen Änderungsbereiches § 9 (7) BauGB

o

Gestalterische Festsetzungen § 9 (4) BauGB i.V.m. § 89 BauONRW

35 - 45° zulässige Dachneigung

Grenze vorhandener Flurstücke mit Flurstücksnummer480

Sonstige erläuternde Planzeichen

In diesem Änderungsverfahren wird ausschließlich die Baugrenze, auf dem Flurstück 1512,Flur 31, Gemarkung Bad Lippspringe, um 4,50 m in westliche Richtung verschoben. Alleanderen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans bleiben unverändertbestehen.

II. Textliche Festsetzungen

III. Hinweise

RECHTSGRUNDLAGENBaugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634), inder zurzeit geltenden Fassung.

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in derFassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBL. I S. 3786), in der zurzeit geltenden Fassung.

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990(BGBI. 1991 I S. 58), in der zurzeit geltenden Fassung.

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassungder Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GVBl. NRW. S. 421 ff.) (1), in der zurzeit geltenden Fassung.

Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung.

Gesetz über die Umweltverträglichkeit im Land Nordrhein-Westfalen(Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVPG NRW) in der Fassung der Bekanntmachungvom 29.04.1992 (GV. NW. S. 175), in der zurzeit geltenden Fassung.

BodendenkmälerWenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwaTonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden,ist nach §§ 15 u. 16. des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich derGemeinde oder dem LWL-Archäologie für Westfalen, Am Stadtholz 24a, 33613 Bielefeld, Tel.0521 / 520 02 50, Fax: 0521 / 520 02 39 anzuzeigen und die Entdeckungsstätte dreiWerktage in unverändertem Zustand zu erhalten, um so eine baubegleitende Beobachtungorganisieren zu können.

SchutzgebieteDer Planbereich befindet sich im Heilquellenschutzgebiet der Schutzzone III A und imWasserschutzgebiet Paderborn-Diebesweg, Schutzzone III A. Die entsprechendenVerordnungen, die Heilquellenschutzgebietsverordnung Bad Lippspringe vom 25.03.2013sowie die Wasserschutzgebietsverordnung vom 25.03.2013 sind zu beachten.

ArtenschutzRodungs- und Räumungsmaßnahmen von Vegetationsflächen sind nur zwischen dem 1.Oktopber und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarerFlächenansprüche außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologischeBaubegleitungsichergestellt, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder desOberbodens nur durchgeführt wird, wenn die betroffenen Bereiche frei von Quartiernutzungsind. Bei der Bauausführung ist etwaigen Hinweisen auf vorkommende geschützte Tier- undPflanzenarten nachzugehen und in diesem Fall unverzüglich die Untere Landschaftsbehördedes Kreises Paderborn als für den Artenschutz zuständige Behörde zu informieren.

KampfmittelEs ist nicht auszuschließen, dass im Planbereich Kampfmittel (Blindgänger) vorgefundenwerden können. Daher sollen Tiefbauarbeiten mit der gebotenen Vorsicht ausgeführt werden.Sollten bei Ausschachtungsarbeiten verdächtige Gegenstände oder außergewöhnlicheBodenverfärbungen auftreten, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellenund die örtlichen Ordnungsbehörden zu benachrichtigen.

Verfahrensvermerke

Übersicht (ohne Maßstab)

Änderungsbereich

nur Einzel- und Doppelhäuser zulässiggem. § 22 BauNVOED

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