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55 3
3
Gemarkung Bad Lippspringe
Flur 31 1563
1512
1513
15201521
1559
1561
15641565
661
662
1562
1558
1560
97
1428
660
1430
1427
974
17331734
17351736
Grenzweg
30a30
2826
17
16
9
10
24
22
16
2018
14a14
13
14
11a
11
12
15 a
15 b15 c
15
1520
1427
WA II
o 35° - 45°
0,4 0,8
WA I
o ED
0,4 0,6
35° - 45°
3
Die Planungsunterlage entsprichthinsichtlich der Flurstücke undGebäude (Stand: ........................)den Anforderungen des § 1 derPlanzeichenverordnung 1990.Die Festlegung der städtebaulichenPlanung ist geometrisch eindeutig.
Paderborn, den ......................Kreis PaderbornDer Landrat
Amt für Geoinformation, Katasterund Vermessungen
Im Auftrag
................Ltd. Kreisvermessungsdirektor
ÄNDERUNGSBESCHLUSSDer Rat der Stadt Bad Lippspringe hat inseiner Sitzung am ................. dieAufstellung dieses Bebauungsplansgem.§ 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGBbeschlossen.Der Aufstellungsbeschluss wurde amortsüblich ................... bekannt gemacht.
Bad Lippspringe, den ................
.................................Bürgermeister
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGDer Öffentlichkeit sowie den betroffenenBehörden ist in der Zeit vom ......................bis ....................... Gelegenheit zurStellungnahme gem. § 3 (2) und § 4 (2)BauGB gegeben worden.Der Beschluss zur Offenlegung gem. § 3(2) BauGB wurde am ....................ortsüblich bekannt gegeben.
Bad Lippspringe, den .....................
.............................Bürgermeister
SATZUNGSBESCHLUSSDer Rat der Stadt Bad Lippspringe hataufgrund § 7 i.V.m. § 41 (1) Satz 2 derGemeindeordnung fürNordrhein-Westfalen in der aktuellenFassung, § 2 und § 10 BauGB i.V.m. derBauNVO in seiner Sitzung am........................ die planungsrechtlichenFestsetzungen des Bebauungsplans gem.§ 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Bad Lippspringe, den ........................
............................Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG/INKRAFTTRETENDer Beschluss des Bebauungsplanes ist gem.§ 10 (3) BauGB am ................... ortsüblichbekannt gemacht worden. Mit derBekanntmachung tritt dieser Bebauungsplanin Kraft. Dieser Bebauungsplan liegt währendder allgemeinen Dienststunden zujedermanns Einsicht bei der Stadt BadLippspringe, FB 3.1 Bauverwaltung,Bauleitplanung und Liegenschaften bereit.
Bad Lippspringe, den ....................
...................Bürgermeister
Kartengrundlage:automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)des KreisesPaderborn im UTM ETS 89 System.
Hinweis:In diesem Verfahren gelten dieVorschriften des vereinfachtenVerfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1BauGB entsprechend.Auf die Durchführung einerUmweltprüfung nach § 2 (4) BauGB undauf die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung kann verzichtetwerden. Es wird außerdem auf diefrühzeitige Unterrichtung und Erörterungnach § 3 (1) und § 4 (1) BauGBverzichtet.
Auftraggeber
Projekt
PlaninhaltInterne Grundlagen-Nr.
Maßstab 1:500
Entwurf
079-116-00-B3-01-00-00.pltPlotnameDatumBlattgröße
13.09.2021
qmL / B
0,631,03 / 0,61
1)2)3)
Projektleiter: gez.:Ca Ma
079-116-00-B3-01-00-00Planer-Zeichnungsnummer:
-----Auftraggeber-Zeichnungsnummer:
------
W
S
O
N
Bebauungsplan Nr. 8 a"Grenzweg"
5. Änderunggem. § 13 BauGB
Stadt Bad LippspringeFriedrich-Wilhelm-Weber-Platz 133175 Bad Lippspringe
Der Auftraggeber :
Stadt Bad LippspringeFriedrich-Wilhelm-Weber-Platz 133169 Bad Lippspringe
geplante 5. Änderung 1:500
Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan 1:1000
I. Zeichnerische Festsetzungen
WA
0,4
0,4z.B.
Iz.B.
überbaubare Grundstücksfläche gem. § 23 (1) BauNVOnicht überbaubare Grundstücksfläche gem. § 23 (1) BauNVO
Allgemeines Wohngebietgem. § 4 BauNVO
Art und Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) Nr. 1 BauGB
Bauweise, überbaubare und nicht überbaubareGrundstücksfläche § 16 (5) BauNVO
Baugrenzegem. § 23 BauNVO
Zahl der zulässigen Vollgeschosse als Höchsgrenzegem. § 16 (4) BauNVO
Grundflächenzahlgem. § 19 BauNVO
Geschossflächenzahlgem. § 20 BauNVO
offene Bauweisegem. § 22 BauNVO
Grenze des räumlichen Änderungsbereichesgem. § 9 (7) BauGB
Grenze des räumlichen Änderungsbereiches § 9 (7) BauGB
o
Gestalterische Festsetzungen § 9 (4) BauGB i.V.m. § 89 BauONRW
35 - 45° zulässige Dachneigung
Grenze vorhandener Flurstücke mit Flurstücksnummer480
Sonstige erläuternde Planzeichen
In diesem Änderungsverfahren wird ausschließlich die Baugrenze, auf dem Flurstück 1512,Flur 31, Gemarkung Bad Lippspringe, um 4,50 m in westliche Richtung verschoben. Alleanderen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans bleiben unverändertbestehen.
II. Textliche Festsetzungen
III. Hinweise
RECHTSGRUNDLAGENBaugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634), inder zurzeit geltenden Fassung.
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in derFassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBL. I S. 3786), in der zurzeit geltenden Fassung.
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990(BGBI. 1991 I S. 58), in der zurzeit geltenden Fassung.
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassungder Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GVBl. NRW. S. 421 ff.) (1), in der zurzeit geltenden Fassung.
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung.
Gesetz über die Umweltverträglichkeit im Land Nordrhein-Westfalen(Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVPG NRW) in der Fassung der Bekanntmachungvom 29.04.1992 (GV. NW. S. 175), in der zurzeit geltenden Fassung.
BodendenkmälerWenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwaTonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden,ist nach §§ 15 u. 16. des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich derGemeinde oder dem LWL-Archäologie für Westfalen, Am Stadtholz 24a, 33613 Bielefeld, Tel.0521 / 520 02 50, Fax: 0521 / 520 02 39 anzuzeigen und die Entdeckungsstätte dreiWerktage in unverändertem Zustand zu erhalten, um so eine baubegleitende Beobachtungorganisieren zu können.
SchutzgebieteDer Planbereich befindet sich im Heilquellenschutzgebiet der Schutzzone III A und imWasserschutzgebiet Paderborn-Diebesweg, Schutzzone III A. Die entsprechendenVerordnungen, die Heilquellenschutzgebietsverordnung Bad Lippspringe vom 25.03.2013sowie die Wasserschutzgebietsverordnung vom 25.03.2013 sind zu beachten.
ArtenschutzRodungs- und Räumungsmaßnahmen von Vegetationsflächen sind nur zwischen dem 1.Oktopber und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarerFlächenansprüche außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologischeBaubegleitungsichergestellt, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder desOberbodens nur durchgeführt wird, wenn die betroffenen Bereiche frei von Quartiernutzungsind. Bei der Bauausführung ist etwaigen Hinweisen auf vorkommende geschützte Tier- undPflanzenarten nachzugehen und in diesem Fall unverzüglich die Untere Landschaftsbehördedes Kreises Paderborn als für den Artenschutz zuständige Behörde zu informieren.
KampfmittelEs ist nicht auszuschließen, dass im Planbereich Kampfmittel (Blindgänger) vorgefundenwerden können. Daher sollen Tiefbauarbeiten mit der gebotenen Vorsicht ausgeführt werden.Sollten bei Ausschachtungsarbeiten verdächtige Gegenstände oder außergewöhnlicheBodenverfärbungen auftreten, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellenund die örtlichen Ordnungsbehörden zu benachrichtigen.
Verfahrensvermerke
Übersicht (ohne Maßstab)
Änderungsbereich
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässiggem. § 22 BauNVOED