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3 3 5 5 3 3 Gemarkung Bad Lippspringe Flur 31 1563 1512 1513 1520 1521 1559 1561 1564 1565 661 662 1562 58 1560 97 1428 660 1430 1427 974 1733 1734 1735 1736 Grenzweg 30a 30 28 26 17 16 9 10 24 22 16 20 18 14a 14 13 14 11a 11 12 15 a 15 b 15 c 15 1520 1427 WA II o 35° - 45° 0,4 0,8 WA I o ED 0,4 0,6 35° - 45° 3 Die Planungsunterlage entspricht hinsichtlich der Flurstücke und Gebäude (Stand: ........................) den Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung 1990. Die Festlegung der städtebaulichen Planung ist geometrisch eindeutig. Paderborn, den ...................... Kreis Paderborn Der Landrat Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessungen Im Auftrag ................ Ltd. Kreisvermessungsdirektor ÄNDERUNGSBESCHLUSS Der Rat der Stadt Bad Lippspringe hat in seiner Sitzung am ................. die Aufstellung dieses Bebauungsplans gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ortsüblich ................... bekannt gemacht. Bad Lippspringe, den ................ ................................. Bürgermeister ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Der Öffentlichkeit sowie den betroffenen Behörden ist in der Zeit vom ...................... bis ....................... Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB gegeben worden. Der Beschluss zur Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB wurde am .................... ortsüblich bekannt gegeben. Bad Lippspringe, den ..................... ............................. Bürgermeister SATZUNGSBESCHLUSS Der Rat der Stadt Bad Lippspringe hat aufgrund § 7 i.V.m. § 41 (1) Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Fassung, § 2 und § 10 BauGB i.V.m. der BauNVO in seiner Sitzung am ........................ die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Bad Lippspringe, den ........................ ............................ Bürgermeister BEKANNTMACHUNG/INKRAFTTRETEN Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gem. § 10 (3) BauGB am ................... ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit der Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan in Kraft. Dieser Bebauungsplan liegt während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bad Lippspringe, FB 3.1 Bauverwaltung, Bauleitplanung und Liegenschaften bereit. Bad Lippspringe, den .................... ................... Bürgermeister Kartengrundlage: automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) des Kreises Paderborn im UTM ETS 89 System. Hinweis: In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB entsprechend. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und auf die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung kann verzichtet werden. Es wird außerdem auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet. Auftraggeber Projekt Planinhalt Interne Grundlagen-Nr. Maßstab 1:500 Entwurf 079-116-00-B3-01-00-00.plt Plotname Datum Blattgröße 13.09.2021 qm L / B 0,63 1,03 / 0,61 1) 2) 3) Projektleiter: gez.: Ca Ma 079-116-00-B3-01-00-00 Planer-Zeichnungsnummer: ----- Auftraggeber-Zeichnungsnummer: --- --- W S O N Bebauungsplan Nr. 8 a "Grenzweg" 5. Änderung gem. § 13 BauGB Stadt Bad Lippspringe Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1 33175 Bad Lippspringe Der Auftraggeber : Stadt Bad Lippspringe Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1 33169 Bad Lippspringe geplante 5. Änderung 1:500 Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan 1:1000 I. Zeichnerische Festsetzungen WA 0,4 0,4 z.B. I z.B. überbaubare Grundstücksfläche gem. § 23 (1) BauNVO nicht überbaubare Grundstücksfläche gem. § 23 (1) BauNVO Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO Art und Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) Nr. 1 BauGB Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche § 16 (5) BauNVO Baugrenze gem. § 23 BauNVO Zahl der zulässigen Vollgeschosse als Höchsgrenze gem. § 16 (4) BauNVO Grundflächenzahl gem. § 19 BauNVO Geschossflächenzahl gem. § 20 BauNVO offene Bauweise gem. § 22 BauNVO Grenze des räumlichen Änderungsbereiches gem. § 9 (7) BauGB Grenze des räumlichen Änderungsbereiches § 9 (7) BauGB o Gestalterische Festsetzungen § 9 (4) BauGB i.V.m. § 89 BauONRW 35 - 45° zulässige Dachneigung Grenze vorhandener Flurstücke mit Flurstücksnummer 480 Sonstige erläuternde Planzeichen In diesem Änderungsverfahren wird ausschließlich die Baugrenze, auf dem Flurstück 1512, Flur 31, Gemarkung Bad Lippspringe, um 4,50 m in westliche Richtung verschoben. Alle anderen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans bleiben unverändert bestehen. II. Textliche Festsetzungen III. Hinweise RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634), in der zurzeit geltenden Fassung. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBL. I S. 3786), in der zurzeit geltenden Fassung. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58), in der zurzeit geltenden Fassung. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GVBl. NRW. S. 421 ff.) (1), in der zurzeit geltenden Fassung. Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung. Gesetz über die Umweltverträglichkeit im Land Nordrhein-Westfalen (Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVPG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.04.1992 (GV. NW. S. 175), in der zurzeit geltenden Fassung. Bodendenkmäler Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden, ist nach §§ 15 u. 16. des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Gemeinde oder dem LWL-Archäologie für Westfalen, Am Stadtholz 24a, 33613 Bielefeld, Tel. 0521 / 520 02 50, Fax: 0521 / 520 02 39 anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten, um so eine baubegleitende Beobachtung organisieren zu können. Schutzgebiete Der Planbereich befindet sich im Heilquellenschutzgebiet der Schutzzone III A und im Wasserschutzgebiet Paderborn-Diebesweg, Schutzzone III A. Die entsprechenden Verordnungen, die Heilquellenschutzgebietsverordnung Bad Lippspringe vom 25.03.2013 sowie die Wasserschutzgebietsverordnung vom 25.03.2013 sind zu beachten. Artenschutz Rodungs- und Räumungsmaßnahmen von Vegetationsflächen sind nur zwischen dem 1. Oktopber und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenansprüche außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologische Baubegleitungsichergestellt, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens nur durchgeführt wird, wenn die betroffenen Bereiche frei von Quartiernutzung sind. Bei der Bauausführung ist etwaigen Hinweisen auf vorkommende geschützte Tier- und Pflanzenarten nachzugehen und in diesem Fall unverzüglich die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Paderborn als für den Artenschutz zuständige Behörde zu informieren. Kampfmittel Es ist nicht auszuschließen, dass im Planbereich Kampfmittel (Blindgänger) vorgefunden werden können. Daher sollen Tiefbauarbeiten mit der gebotenen Vorsicht ausgeführt werden. Sollten bei Ausschachtungsarbeiten verdächtige Gegenstände oder außergewöhnliche Bodenverfärbungen auftreten, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die örtlichen Ordnungsbehörden zu benachrichtigen. Verfahrensvermerke Übersicht (ohne Maßstab) Änderungsbereich nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig gem. § 22 BauNVO ED

Änderungsbereich 333 5 353 - bad-lippspringe.de

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Page 1: Änderungsbereich 333 5 353 - bad-lippspringe.de

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Gemarkung Bad Lippspringe

Flur 31 1563

1512

1513

15201521

1559

1561

15641565

661

662

1562

1558

1560

97

1428

660

1430

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974

17331734

17351736

Grenzweg

30a30

2826

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2018

14a14

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15 a

15 b15 c

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1520

1427

WA II

o 35° - 45°

0,4 0,8

WA I

o ED

0,4 0,6

35° - 45°

3

Die Planungsunterlage entsprichthinsichtlich der Flurstücke undGebäude (Stand: ........................)den Anforderungen des § 1 derPlanzeichenverordnung 1990.Die Festlegung der städtebaulichenPlanung ist geometrisch eindeutig.

Paderborn, den ......................Kreis PaderbornDer Landrat

Amt für Geoinformation, Katasterund Vermessungen

Im Auftrag

................Ltd. Kreisvermessungsdirektor

ÄNDERUNGSBESCHLUSSDer Rat der Stadt Bad Lippspringe hat inseiner Sitzung am ................. dieAufstellung dieses Bebauungsplansgem.§ 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGBbeschlossen.Der Aufstellungsbeschluss wurde amortsüblich ................... bekannt gemacht.

Bad Lippspringe, den ................

.................................Bürgermeister

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGDer Öffentlichkeit sowie den betroffenenBehörden ist in der Zeit vom ......................bis ....................... Gelegenheit zurStellungnahme gem. § 3 (2) und § 4 (2)BauGB gegeben worden.Der Beschluss zur Offenlegung gem. § 3(2) BauGB wurde am ....................ortsüblich bekannt gegeben.

Bad Lippspringe, den .....................

.............................Bürgermeister

SATZUNGSBESCHLUSSDer Rat der Stadt Bad Lippspringe hataufgrund § 7 i.V.m. § 41 (1) Satz 2 derGemeindeordnung fürNordrhein-Westfalen in der aktuellenFassung, § 2 und § 10 BauGB i.V.m. derBauNVO in seiner Sitzung am........................ die planungsrechtlichenFestsetzungen des Bebauungsplans gem.§ 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Bad Lippspringe, den ........................

............................Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG/INKRAFTTRETENDer Beschluss des Bebauungsplanes ist gem.§ 10 (3) BauGB am ................... ortsüblichbekannt gemacht worden. Mit derBekanntmachung tritt dieser Bebauungsplanin Kraft. Dieser Bebauungsplan liegt währendder allgemeinen Dienststunden zujedermanns Einsicht bei der Stadt BadLippspringe, FB 3.1 Bauverwaltung,Bauleitplanung und Liegenschaften bereit.

Bad Lippspringe, den ....................

...................Bürgermeister

Kartengrundlage:automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)des KreisesPaderborn im UTM ETS 89 System.

Hinweis:In diesem Verfahren gelten dieVorschriften des vereinfachtenVerfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1BauGB entsprechend.Auf die Durchführung einerUmweltprüfung nach § 2 (4) BauGB undauf die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung kann verzichtetwerden. Es wird außerdem auf diefrühzeitige Unterrichtung und Erörterungnach § 3 (1) und § 4 (1) BauGBverzichtet.

Auftraggeber

Projekt

PlaninhaltInterne Grundlagen-Nr.

Maßstab 1:500

Entwurf

079-116-00-B3-01-00-00.pltPlotnameDatumBlattgröße

13.09.2021

qmL / B

0,631,03 / 0,61

1)2)3)

Projektleiter: gez.:Ca Ma

079-116-00-B3-01-00-00Planer-Zeichnungsnummer:

-----Auftraggeber-Zeichnungsnummer:

------

W

S

O

N

Bebauungsplan Nr. 8 a"Grenzweg"

5. Änderunggem. § 13 BauGB

Stadt Bad LippspringeFriedrich-Wilhelm-Weber-Platz 133175 Bad Lippspringe

Der Auftraggeber :

Stadt Bad LippspringeFriedrich-Wilhelm-Weber-Platz 133169 Bad Lippspringe

geplante 5. Änderung 1:500

Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan 1:1000

I. Zeichnerische Festsetzungen

WA

0,4

0,4z.B.

Iz.B.

überbaubare Grundstücksfläche gem. § 23 (1) BauNVOnicht überbaubare Grundstücksfläche gem. § 23 (1) BauNVO

Allgemeines Wohngebietgem. § 4 BauNVO

Art und Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) Nr. 1 BauGB

Bauweise, überbaubare und nicht überbaubareGrundstücksfläche § 16 (5) BauNVO

Baugrenzegem. § 23 BauNVO

Zahl der zulässigen Vollgeschosse als Höchsgrenzegem. § 16 (4) BauNVO

Grundflächenzahlgem. § 19 BauNVO

Geschossflächenzahlgem. § 20 BauNVO

offene Bauweisegem. § 22 BauNVO

Grenze des räumlichen Änderungsbereichesgem. § 9 (7) BauGB

Grenze des räumlichen Änderungsbereiches § 9 (7) BauGB

o

Gestalterische Festsetzungen § 9 (4) BauGB i.V.m. § 89 BauONRW

35 - 45° zulässige Dachneigung

Grenze vorhandener Flurstücke mit Flurstücksnummer480

Sonstige erläuternde Planzeichen

In diesem Änderungsverfahren wird ausschließlich die Baugrenze, auf dem Flurstück 1512,Flur 31, Gemarkung Bad Lippspringe, um 4,50 m in westliche Richtung verschoben. Alleanderen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans bleiben unverändertbestehen.

II. Textliche Festsetzungen

III. Hinweise

RECHTSGRUNDLAGENBaugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634), inder zurzeit geltenden Fassung.

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in derFassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBL. I S. 3786), in der zurzeit geltenden Fassung.

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990(BGBI. 1991 I S. 58), in der zurzeit geltenden Fassung.

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassungder Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GVBl. NRW. S. 421 ff.) (1), in der zurzeit geltenden Fassung.

Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung.

Gesetz über die Umweltverträglichkeit im Land Nordrhein-Westfalen(Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVPG NRW) in der Fassung der Bekanntmachungvom 29.04.1992 (GV. NW. S. 175), in der zurzeit geltenden Fassung.

BodendenkmälerWenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwaTonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden,ist nach §§ 15 u. 16. des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich derGemeinde oder dem LWL-Archäologie für Westfalen, Am Stadtholz 24a, 33613 Bielefeld, Tel.0521 / 520 02 50, Fax: 0521 / 520 02 39 anzuzeigen und die Entdeckungsstätte dreiWerktage in unverändertem Zustand zu erhalten, um so eine baubegleitende Beobachtungorganisieren zu können.

SchutzgebieteDer Planbereich befindet sich im Heilquellenschutzgebiet der Schutzzone III A und imWasserschutzgebiet Paderborn-Diebesweg, Schutzzone III A. Die entsprechendenVerordnungen, die Heilquellenschutzgebietsverordnung Bad Lippspringe vom 25.03.2013sowie die Wasserschutzgebietsverordnung vom 25.03.2013 sind zu beachten.

ArtenschutzRodungs- und Räumungsmaßnahmen von Vegetationsflächen sind nur zwischen dem 1.Oktopber und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarerFlächenansprüche außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologischeBaubegleitungsichergestellt, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder desOberbodens nur durchgeführt wird, wenn die betroffenen Bereiche frei von Quartiernutzungsind. Bei der Bauausführung ist etwaigen Hinweisen auf vorkommende geschützte Tier- undPflanzenarten nachzugehen und in diesem Fall unverzüglich die Untere Landschaftsbehördedes Kreises Paderborn als für den Artenschutz zuständige Behörde zu informieren.

KampfmittelEs ist nicht auszuschließen, dass im Planbereich Kampfmittel (Blindgänger) vorgefundenwerden können. Daher sollen Tiefbauarbeiten mit der gebotenen Vorsicht ausgeführt werden.Sollten bei Ausschachtungsarbeiten verdächtige Gegenstände oder außergewöhnlicheBodenverfärbungen auftreten, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellenund die örtlichen Ordnungsbehörden zu benachrichtigen.

Verfahrensvermerke

Übersicht (ohne Maßstab)

Änderungsbereich

nur Einzel- und Doppelhäuser zulässiggem. § 22 BauNVOED