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Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Gemeinden
Wir vom Fach
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Neue Entgeltordnung:Wir haben uns positioniert
Weitere Themen:
Wolfsburg setzt auf Team-Ziele
Rekommunalisierung macht Schule
Schwerpunkt: Arbeitszeit
Bundesfachgruppe Schulen
2
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Jahr der Wahlen und der Kongresse liegt hinter uns. Der Bundes-
fachgruppenvorstand hat sich konstituiert, ihr habt die Themen für die
bevorstehende Arbeit gesetzt. Ob Public Private Partnership, Weiter-
bildung, Entgeltordnung oder Arbeitszeit – die neuen Themen sind teil-
weise die alten Themen. Denn in längst nicht allen Kommunen ist PPP
schon zu den Akten gelegt worden. Die Entgeltordnung – das ver.di-
Modell für die neue Entgeltordnung – ist inzwischen ein gutes Stück
vorangekommen. Jetzt geht es darum, dieses Modell in die Tarifver-
handlungen einzubringen. Bis die neue Entgeltordnung unterschriftsreif
ist, wird es noch dauern.
Die neue Entgeltordnung steht in enger Beziehung zu der veränderten
Schullandschaft und zu den Qualifizierungen, die Ihr zusammen mit
ver.di auf den Weg gebracht habt. Mehr Aufgaben, höhere Anforde-
rungen und bessere Qualifizierung müssen sich auch in der Bezahlung
niederschlagen – bei Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern
ebenso wie bei Schulsekretärinnen. Und ganz klar: Männer und Frauen,
die Schulen oder Kindertagesstätten reinigen, erledigen keine einfachs-
ten Tätigkeiten. Die Entgeltstufe 1 trifft hier nicht zu.
Wir haben uns für das laufende Jahr viel vorgenommen. Die Arbeits-
gruppen haben sich bereits getroffen und die nächsten Arbeitsschritte
festgelegt. Doch sie alle wissen: Sie können sich noch so schöne Kon-
zepte ausdenken, ohne die Kolleginnen und Kollegen vor Ort werden
diese Konzepte nicht mit Leben gefüllt – ob es um die Arbeitszeit geht,
um die Qualifizierung, um PPP oder natürlich um die laufende Tarifrunde.
ver.di ist nur stark durch und mit ihren Mitgliedern. Deshalb müssen
wir alles tun, damit wir so viele Kolleginnen und Kollegen wie möglich
in unseren Reihen haben. Denn nur so können wir unsere Konzepte,
unsere Forderungen durchsetzen, nur so können wir die Arbeitsbedin-
gungen verbessern.
Auf dass wir wieder mehr werden, auf dass wir eine große starke
Gewerkschaft bleiben, wünsche ich Euch viel Spaß beim Lesen der
neuesten Ausgabe von »Wir vom Fach«. Wir berichten hier über die
Aktivitäten der Bundesfachgruppe, über die Probleme, mit denen wir
vor Ort zu kämpfen haben, und über Euer Engagement.
Eure Ilona Wichert
ver.di:
Wir müssen wieder
mehr werden 3
ver.di:
Berufsbilder, Entgeltordnung,
Arbeitszeit – Bundesfachgruppe
setzt sich klare Aufgaben 4
ver.di:
Öffentlich ist wesentlich 5
Entgeltordnung:
»Wir haben uns positioniert« 8
Spezial Arbeitszeit:
Das Ziel können nicht
längere Arbeitszeiten sein 10
Qualifizierung:
Landkreis Bergstraße
bietet Qualifikation für
Schulsekretärinnen 14
Schulverwaltungsassistenz:
Modellversuch im Südwesten
– Chancen auch für
Schulsekretärinnen 16
Rassismus:
Aufklären gegen
braune Gesellen 18
Leistungsentgelt:
Wolfsburg setzt
auf Team-Ziele 20
Reinigung:
Rekommunalisierung
macht Schule 22
Fußball:
Der Ball bleibt rund 24
Tipps und Hinweise 24
Inhalt
Impressum
Wir vom Fach Bundesfachgruppe Schulen ist eineVeröffentlichung der Gewerkschaft ver.di Herausgeber: ver.di Bundesverwaltung,Fachbereich 7 – Fachgruppe Schulen, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin. Verantwortlich: Achim MeerkampRedaktion: Ilona Wichert, Jana Bender Fotos: Röettgers, Herschelmann, Bender,ver.di, privatGesamtherstellung: tableau, Berlin. Auflage: 7500
angesprochen
Ich habe sie
3
dann, wenn die Arbeitgeber eben
nicht freiwillig Positionen aufgeben
und auf die Arbeitnehmer zugehen.
Wir müssen wieder mehr werden.
ver.di will deshalb die Vertrauens-
leutearbeit in den Betrieben, auf
den Ämtern stärken. Doch nicht nur
die Vertrauensleute sind angespro-
chen. Mitgliederwerbung muss wie-
der Teil unserer täglichen Arbeit als
Gewerkschaftsmitglied sein. Wie sie
denn so viele neue Mitglieder habe
werben können – wurde einst jene
Kollegin gefragt, die weit mehr
Kolleginnen und Kollegen geworben
hatte als alle anderen. Sie soll etwas
erstaunt über die Frage geantwortet
haben: „Ich habe sie angesprochen."
Deshalb: Mitgliederwerbung geht
uns alle an. So können die Arbeit-
geber an unseren Forderungen nicht
vorbei. Ilona Wichert
In Sachen Mitgliederentwicklung
gibt es eine gute und eine
schlechte Nachricht. Die schlechte
zuerst: ver.di schrumpft weiter.
Allerdings hat sich der Trend
deutlich verlangsamt. Das ist die
gute Nachricht. ver.di will und
muss aber wieder wachsen.
Mitglieder halten, Mitglieder
gewinnen steht deshalb auf der
ver.di-Agenda ganz oben.
Das Ziel: den Negativ-Trend stoppen.
Oder noch besser: den Trend umkeh-
ren. ver.di braucht mehr, braucht
junge Mitglieder. Denn auch eine Ent-
wicklung lässt nicht gerade froh-
locken: Das Durchschnittsalter der
ver.di-Mitglieder ist in den vergange-
nen Jahren kontinuierlich gestiegen.
In den nächsten drei bis vier Jahren
werden etwa ein Drittel der ver.di-
Aktiven in den Ruhestand gehen.
Dass die Entwicklung der Mitglie-
derzahlen nicht zwangsläufig nach
unten gehen muss, zeigen Projekte,
die zum Beispiel in Nordrhein-West-
falen durchgeführt wurden. An diese
erfolgreichen Erfahrungen knüpft
auch das Projekt Mitgliederwerbung
des Fachbereiches Gemeinden an.
Das Ziel: Mitglieder werben und Mit-
glieder halten. Außerdem soll ausge-
lotet werden, wie die Landesbezirke
und die Bezirke bei ihrer Mitglieder-
arbeit unterstützt werden können.
Denn eines steht außer Frage:
Mitgliederarbeit ist Arbeit vor Ort.
Es muss verstärkt darum gehen,
Nicht-Mitglieder darauf hinzuweisen,
wie wichtig es ist, Teil einer großen
Gewerkschaft zu sein. Denn sie ist
der Ansprechpartner schlechthin,
wenn es Probleme bei der Arbeit, um
Rechtsfragen oder gar um Sozialpläne
geht. Nur die Gewerkschaft vertritt
die Interessen der Arbeitnehmer –
auch individuelle Interessen. Wenn es
zum Beispiel um eine unrechtmäßige
Kündigung geht. Darüber hinaus:
Gewerkschaftsmitglieder haben
jede Menge Vorteile. So sind aus-
gewählte Dienstleistungen und Pro-
dukte für ver.di-Mitglieder weit güns-
tiger zu haben als für Nichtmitglieder
(www.service.verdi.de). Aber vor
allem: ver.di unterstützt streiken-
de oder ausgesperrte Mitglieder
bei Arbeitskämpfen.
Damit Tarifpolitik – und vor allem
damit Arbeitskämpfe – erfolgreich
sein können, braucht ver.di Mitglie-
der, und zwar viele. Es liegt auf der
Hand: Forderungen einer Gewerk-
schaft, die nur eine Minderheit der
Belegschaft in ihren Reihen vereint,
nehmen Arbeitgeber nicht ernst.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich
um private oder öffentliche Arbeit-
geber handelt. Eine Gewerkschaft
braucht Mitglieder, um stark zu sein
und ernst genommen zu werden. Die
Mitglieder wiederum profitieren von
einer starken Gewerkschaft, weil nur
sie in der Lage ist, die Interessen ihrer
Mitglieder erfolgreich zu vertreten –
gerade bei Arbeitskämpfen, gerade
Wir müssen wieder mehr werden
Mitgliederwerbungsteht im Mittelpunkt
Mitglieder des
Vorstandes der
Bundesfachgruppe
Schulen:
Renate Brauer
Johanna Daberstiel
Frank Dahlke
Hella Forster
Kurt Geilersdörfer
Kriemhild Gilles
Uwe Hempowicz
Herbert Hirsch
Anton Kadirogli
Rainer Köpel
Karl-Hans Kraus
Hans-Holger Lange
Kurt Scherer
Reinhard Schmidt
Bärbel Tippel
Christine Wagner-Lange
Rolf Zarzycki
4
Themen
bewegen
Die Bundesfachgruppe Schulen
hat sich klare Aufgaben für die
laufende Wahlperiode gesetzt:
So will sich die Bundesfachgruppe
vorrangig um die Sonderregelung
der Arbeitszeit für Schulhausmeis-
terinnen und Schulhausmeister
kümmern sowie um die Weiter-
entwicklung der Berufsbilder von
Schulsekretärinnen sowie Schul-
hausmeisterinnen und Schulhaus-
meistern. Daneben bringt sie sich
in die Diskussionen um die neue
Entgeltordnung, die Arbeitszeit
und die leistungsorientierte
Bezahlung ein.
Die Arbeitszeit ist eines der Themen,
die die Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeister derzeit bewegen.
Der TVöD und der Europäische
Gerichtshof haben die Marschroute
vorgegeben. Inzwischen wurde in
vielen Kommunen umorganisiert, es
wurden Verbünde gebildet und die
Kolleginnen und Kollegen arbeiten
im Team und im Schichtdienst. In
der Fachgruppe beschäftigt sich
eine Arbeitsgruppe auch künftig mit
der Neugestaltung der Arbeitszeit.
Es werden die Erfahrungen mit
dem Anhang zu § 9 TVöD und die
bereits gefundenen Regelungen
ausgewertet.
Mit dem Erscheinen der Bro-
schüre »Schule im Umbruch III –
Eckpunkte der Qualifizierungs-
maßnahmen – Schulsekretariate
und Schulhausmeister« sind die
theoretischen Vorarbeiten für die
Weiterbildungen beider Berufsgrup-
pen abgeschlossen. Nun geht es
darum, Partner zu finden, die die
Weiterbildungsgänge dann durch-
führen. Erste Gespräche sind schon
gelaufen. Nun sollen zudem Strate-
gien entwickelt werden, wie diese
Weiterbildungskonzepte flächen-
deckend Wirklichkeit werden können.
Dass die neue Entgeltordnung
auf der Agenda der Fachgruppe
steht, ist selbstverständlich. Eine
Arbeitsgruppe hat sich bereits
gebildet und trifft sich regelmäßig.
Dabei geht es nicht nur um die neue
Entgeltordnung, sondern auch
darum, wie die leistungsorientierte
Bezahlung in den einzelnen Kommu-
nen umgesetzt wird, wo die Chancen
liegen und wo die Gefahren des
Leistungsentgeltes lauern.
Berufsbilder, Entgeltordnung, Arbeitszeit
Bundesfachgruppe setztsich klare Aufgaben
5
Wer am öffentlichen Dienst spart,
der bestraft die Armen. Denn sie
sind auf die öffentlichen Leistun-
gen angewiesen – auf die Kinder-
betreuung, auf die öffentlichen
Schulen, auf die öffentlichen
Parks. Öffentliche Dienstleistun-
gen sind gleichbedeutend mit
Lebensqualität – für die Mitglie-
der des ver.di-Fachbereichs Ge-
meinden stand dies noch nie in
Frage. Dennoch machte sich –
gerade in den vergangenen Jah-
ren – die Politik daran, an dieser
Binsenweisheit zu rütteln. Priva-
tisierung schrieben sie auf ihre
Fahnen. Dass Privatisierung eine
Sackgasse ist, dass derjenige, der
am öffentlichen Dienst, am öffent-
lichen Angebot spart, den Rotstift
am falschen Fleck ansetzt, dafür
will ver.di und speziell der Fach-
bereich Gemeinden Politiker und
die Bevölkerung sensibilisieren.
Denn für ver.di steht außer Frage:
ÖFFENTLICH IST WESENTLICH.
Es geht um die Energie- und Wasser-
ver- und die Abfallentsorgung; es geht
um die öffentliche Kinderbetreuung,
um die Verwaltung, um Bildung –
kurz: es geht um die Daseinsvorsorge.
Noch stärker als in den vergangenen
Jahren will ver.di für den öffentlichen
Dienst werben: Der Fachbereich plant
eine große Konferenz für kommendes
Frühjahr. Dabei soll auf die einzelnen
Aspekte des öffentlichen Dienstes
und seine Rolle in der Bevölkerung
eingegangen werden. Selbstbewusst
wollen sich die Mitglieder des öffent-
lichen Dienstes präsentieren, ohne
die Daseinsvorsorge und Lebensqua-
lität nicht möglich wären.
PPP? NEIN DANKE
Die Beschäftigten im öffentlichen
Dienst dürfen nicht für ihr Engage-
ment finanziell bestraft werden, indem
immer wieder auf die angeblich leeren
Kassen verwiesen wird. Wer an den
Einkommen der Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes spart – ob sie
nun in der Verwaltung arbeiten, in
der Kinderbetreuung, in der Abfall-
wirtschaft, in den Kliniken oder den
Bauhöfen der Kommunen –, spielt mit
der Qualität und der Effizienz des
öffentlichen Sektors. Denn wenn die
Einkommen der Beschäftigten des öf-
fentlichen Dienstes nicht mithalten
können, wird es schwer für die Kom-
munen, qualifiziertes Personal zu
bekommen und zu halten. Ganz klar
auch: Lohndumping passt ganz und
gar nicht zum öffentlichen Dienst –
auch nicht im Bereich der einfachen
Tätigkeiten.
Und weil öffentlich wesentlich ist,
macht der Fachbereich weiter gegen
PPP (Public Private Partnership) mobil.
Weil PPP die Städte und Landkreise
teuer kommt und weil PPP Arbeits-
plätze gefährdet.
Personal- und Betriebsräte haben
– in Zusammenarbeit mit ver.di – im
vergangenen Jahr in verschiedenen
Städten Erfolge verbucht: Es ist ihnen
gelungen, die politisch Verantwortli-
chen für die Risiken von PPP-Modellen
zu sensibilisieren. Viele Städte legten
daraufhin PPP-Projekte auf Eis oder
beerdigten sie gar. Doch gänzlich out
sind solche Projekte noch lange nicht.
Nach wie vor präsentieren Kommu-
nen PPP-Konstrukte als des Finanz-
rätsels Lösung, wenn es gilt, Schulen
oder Schwimmbäder zu sanieren, ein
Gebäudemanagement aufzubauen
oder – als neueste Variante – für die
Kernverwaltung. Kein kommunaler
Bereich ist vor PPP-Lösungen sicher –
auch wenn sie sich bei genauer
Betrachtung als äußerst zweifelhaft
und risikoreich entpuppen.
KRÄFTE BÜNDELN
Der dritte ver.di-Bundeskongress hat
sich im Oktober in Sachen PPP neu
und eindeutig positioniert: Er stellte
sich hinter die Aktivitäten des Fach-
bereichs Gemeinden und erteilte die-
sen Projekten eine klare Absage. Für
den Fachbereich ist auch dies ein An-
sporn, zusammen mit den Personal-
und Betriebsräten die politisch Ver-
antwortlichen vor Ort in Sachen PPP
weiter zu sensibilisieren. Das Ziel:
PPP zu verhindern. Denn – so die
Experten – wer sich das nur schein-
bar günstige, aber in Wirklichkeit
teure PPP leisten kann, kann die
Aufgaben auch kommunal erledigen.
Meist sogar günstiger und besser.
Kräfte bündeln, über den Teller-
rand hinausschauen – das sind weite-
re Botschaften des jüngsten ver.di-
Bundeskongresses. Dass mehrere
Bundesfachbereiche – wie auch
Gemeinden sowie Bund und Länder
– nun nicht nur von einer Leitung
geführt werden, sondern auch ver-
stärkt zusammenarbeiten wollen,
ist ein Ausdruck davon. Auch alle
Fragen der Daseinsvorsorge sind
nicht nur Themen des Fachbereichs
Gemeinden, sondern auch der
Fachbereiche Bund und Länder, Ver-
und Entsorgung, Gesundheit und
Pflege oder Bildung. Öffentlich ist
auch hier wesentlich.
Renate Brauer, Herbert Hirsch,
Ilona Wichert
Bundes-
kongress
hat sich neu
positioniert
Öffentlich ist wesentlich
6
UNTERSTÜTZUNG DER
UMSETZUNG DER
WEITERBILDUNGSABSCHLÜSSE
GEPRÜFTER GEBÄUDEMANAGER
FÜR SCHULEN, GEPRÜFTE
SCHULSEKRETÄRIN
GEPRÜFTE FACHWIRTIN FÜR
SCHULVERWALTUNG
Der Bundesfachbereichsvorstand wird
aufgefordert, in den Haushaltsjahren
2008 bis 2010 der Fachgruppe Schu-
len zusätzliche Mittel zur Verfügung
zu stellen, damit ver.di-Mitgliedern
ein Zuschuss zur Finanzierung der
Weiterbildungsangebote »Geprüfter
Gebäudemanager für Schulen«,
»Geprüfte Schulsekretärin« und
»Geprüfte Fachwirtin für Schulver-
waltung« gezahlt werden kann.
Begründung: Mit einer anteiligen
Kostenübernahme soll ein Beitrag zur
Mitgliederwerbung und Mitglieder-
bindung geleistet werden. Außerdem
soll darüber das neu entwickelte Fort-
bildungsangebot etabliert und damit
der Qualifizierungs- und Aufwertungs-
anspruch gefördert werden. Die Kos-
tenübernahme trägt dazu bei, dass
auch Kolleginnen und Kollegen in Teil-
zeit und mit niedrigem Einkommen
die Weiterbildung machen können.
EINGRUPPIERUNG NACH
QUALIFIZIERUNG
Die Bundestarifkommission wird auf-
gefordert, bei der Entwicklung der
Entgeltordnung die Qualifikations-
projekte für Schulhausmeisterinnen
und Schulhausmeister und Beschäf-
tigte in Schulsekretariaten zu berück-
sichtigen und die Einreihung in die
Entgeltgruppen entsprechend der
Weiterbildungsabschlüsse »Geprüfter
Gebäudemanager für Schulen«,
»Geprüfte Schulsekretärin« und
»Geprüfte Fachwirtin für Schulver-
waltung« vorzunehmen, sofern der
Arbeitgeber diese Qualifikation for-
dert oder die Stellenbesetzungsent-
scheidung aufgrund der Weiterbil-
dungsabschlüsse erfolgte.
Begründung: In Umsetzung eines
Bundesfachbereichskonferenzbe-
schlusses von 2003 sind die oben ge-
nannten Weiterbildungsprojekte kon-
zipiert worden. Mit einer entsprechen-
den Berücksichtigung der Weiterbil-
dungsabschlüsse in der Entgeltord-
nung soll verhindert werden, dass
Arbeitgeber diese Zusatzqualifikation
nutzen, ohne einen entsprechenden
Gegenwert durch eine angemessene
Eingruppierung zu bezahlen.
ABSCHAFFUNG DER
SONDERREGELUNG ZU § 9 TVÖD
Die Bundestarifkommission wird be-
auftragt, in zukünftigen Tarifverhand-
lungen dafür Sorge zu tragen, dass
der Anhang zu § 9 – Teil A Bereit-
schaftszeiten Hausmeisterinnen / Haus-
meister aus dem TVöD entfernt wird.
Begründung: Die Praxis hat bewie-
sen, dass auch für Hausmeisterinnen /
Hausmeister eine regelmäßige Ar-
beitszeit von 38,5 Wochenstunden
anwendbar ist. Die jetzige Regelung
erlaubt dem Arbeitgeber ohne Nach-
weis der tarifvertraglich festgelegten
Voraussetzung des regelmäßigen und
nicht unerheblichen Anfalls von Be-
reitschaftszeiten die Ausdehnung der
Arbeitszeit zu seinen Gunsten. Durch
die tatsächliche Arbeitsbelastung
innerhalb der Bereitschaftszeit von
mehr als 50 Prozent entsteht unbe-
zahlte Mehrarbeit über die tariflich
festgelegte Wochenarbeitszeit hinaus.
Einige Beschlüsse des Bundes
7
Höhere
Arbeitszeit
Mehr
skongresses
KEINE ERHÖHUNG DER
ARBEITSZEIT
Die Bundestarifkommission wird auf-
gefordert, in kommenden Tarifver-
handlungen keinen weiteren Arbeits-
zeiterhöhungen zuzustimmen.
Begründung: Auf Grund der arbeits-
marktpolitischen Situation und der
grundsätzlichen Beschlusslage in
ver.di halten wir es für unabdingbar,
weitere Arbeitszeiterhöhungen zu
verhindern, weil Arbeitszeiterhöhung
Arbeitsplätze vernichtet, Arbeitslosig-
keit verstärkt und nicht zum Abbau
von Arbeitslosigkeit beiträgt und da-
mit weitere Kürzungen der Einkom-
men stattfinden, was bedeutet, für
mehr Arbeit geringer entlohnt zu
werden.
ABSCHAFFUNG DES ZWANGS
ZUM BEZUG EINER DIENSTWOHNUNG
Die zuständigen Stellen werden
beauftragt, das Dienstwohnrecht
unter Beachtung der Interessen der
Beschäftigten zu überarbeiten.
Begründung: In den meisten Fällen
wird die Lebensqualität durch das
Wohnen auf dem Schulgelände be-
ziehungsweise im Gebäude stark
beeinträchtigt (Lärm, Wohnungszu-
schnitt, Energieverbrauch, Störungen
in der Freizeit). Deshalb muss die Ent-
scheidung, ob eine Dienstwohnung
bezogen wird, grundsätzlich den
betroffenen Beschäftigten überlassen
werden. Das neue modernisierte
Tarifrecht hat die Möglichkeit erwei-
tert, Arbeitszeit planbar zu gestalten.
In vielen Kommunen ist dies bundes-
weit auch für den Bereich Schulhaus-
meisterinnen und Schulhausmeister
bereits umgesetzt, und die Kollegin-
nen und Kollegen arbeiten nach
Dienstplänen, die an die vorherr-
schenden Bedingungen angepasst
sind. Dabei hat sich erwiesen, dass
das Wohnen im Schulgebäude bezie-
hungsweise auf dem Schulgelände
nicht mehr erforderlich ist, da die
arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt
werden. Außerdem hat sich heraus-
gestellt, dass die Annahme, durch
das Wohnen auf dem Gelände wür-
den Einbrüche, Diebstahl und Sach-
beschädigungen verhindert werden,
ein Trugschluss ist.
Arbeitslose
Tarifverhandlungen um die neue
Entgeltordnungwerden schwierig
und langwierig
8
Was erwarten die Schulhausmeis-
terinnen und Schulhausmeister, was
erwarten die Schulsekretärinnen von
der neuen Entgeltordnung?
Brauer: Die Schulsekretärinnen erwarten
eine Eingruppierung, die die Veränderun-
gen der vergangenen Jahre berücksichtigt.
Die Arbeit der Schulsekretärin ist an-
spruchsvoller geworden. Schon früher wa-
ren Schulsekretärinnen nicht nur Schreib-
kräfte. Inzwischen haben sie aber noch
mehr Kompetenzen, inzwischen ist der
organisatorische Anteil ihrer Arbeit enorm
gewachsen. Das aber schlägt sich nicht
in der Eingruppierung nieder. Zudem gibt
es bundesweit eine große Bandbreite, in
der Schulsekretärinnen eingruppiert sind.
Das reicht von BAT VIII bis BAT Vb,
obwohl sie oft die gleiche Arbeit machen.
Köpel: Die Situation ist bei Schulhaus-
meisterinnen und Schulhausmeistern
ähnlich. Auch sie sehen sich derzeit nicht
adäquat eingruppiert. Sie wollen weg von
der Quadratmeterzahl und den Unter-
richtsräumen als Eingruppierungskriteri-
um. Auch bei ihnen sind die Anforderun-
gen an die Arbeit gestiegen. Schulhaus-
meister sind Gebäudemanager, viele müs-
sen Budgets verwalten, viele haben eine
teure Heizanlage zu bedienen. Sie müssen
diese Gebäudeleittechnik steuern, regeln,
sie können damit Energie sparen. Das hat
mit den klassischen Schulhausmeister-
tätigkeiten, wie wir sie aus unserer eige-
nen Schulzeit kennen, nichts mehr zu tun.
Für die Schulhausmeisterinnen und Schul-
hausmeister hat die neue Entgeltordnung
aber noch eine weitere Komponente: Mit
dem TVöD sind die Nebenabreden entfal-
len und die Kollegen haben finanzielle Ein-
bußen. Gleichzeitig haben sie sich qualifi-
ziert, um den Aufgaben gerecht zu wer-
den, die in den vergangenen Jahren auf
sie zukamen. Es ist nun an der Zeit, dass
diese Qualifikationen, die neuen Aufgaben
sich in der Bezahlung niederschlagen.
ver.di hat eine neue Entgeltordnung
erarbeitet, die Grund- und Zusatz-
merkmale sowie Funktionsmerkmale
vorsieht. Können die Kolleginnen und
Kollegen damit leben?
»Wir habe
Die neue Entgeltordnung ist nach der Tarifrunde das große Thema 2008. ver.di
hofft, bei den Gesprächen mit den Arbeitgebern im laufenden Jahr einen großen
Schritt voranzukommen. Vielleicht wird gar der Durchbruch geschafft. Im Fach-
bereich wurde in den vergangenen Monaten heftig über die Folgen diskutiert,
die das ver.di-Modell für die einzelnen Berufsgruppen mit sich bringt. Schul-
sekretärinnen sowie Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister dringen auf
eine Bewertung ihrer Tätigkeit über Funktionsmerkmale. Klar aber ist: Das Mo-
dell ist die Forderung, mit der ver.di in die Tarifverhandlungen mit den Arbeit-
gebern geht. Die Arbeitgeber signalisieren, sie wollen vor allem eines: an der
bestehenden Bewertungssystematik festhalten. Was versprechen sich die Kol-
leginnen und Kollegen von Funktionsmerkmalen? Darüber sprach Wir vom Fach
mit dem Vorsitzenden der Bundesfachgruppe Schulen, Rainer Köpel, und mit
Renate Brauer, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Fachgruppe.
Renate Brauer
Rainer Köpel
9
Brauer: Mit den Grund- und Zusatzmerkmalen alleine
nicht, mit Funktionsmerkmalen schon. Die Fachgruppe
hat sich eindeutig dafür ausgesprochen, dass zur Ein-
gruppierung Funktionsmerkmale für Schulsekretärinnen ...
Köpel: ... und auch für Schulhausmeisterinnen und Schul-
hausmeister ....
Brauer: ... herangezogen werden. Der Grund liegt auf
der Hand: Nur über Funktionsmerkmale ist eine bundes-
weite Vereinheitlichung zu erreichen. Nur über Funktions-
merkmale kann die Arbeit der Kollegin sachgerecht be-
wertet werden. Mit den Grund- und Zusatzmerkmalen
alleine ist das nicht möglich, denn einzelne Tätigkeitsbe-
reiche können nicht sinnvoll abgegrenzt werden. Oder sie
übernimmt Aufgaben, die in den Grund- und Zusatzmerk-
malen gar nicht zu erfassen sind, weil die Schulleitung
eigene Aufgaben weitergibt. Schulsekretärinnen sind
diejenigen, die oft Vertretungen für erkrankte Lehrer orga-
nisieren. Das ist eigentlich eine Aufgabe des Schulleiters.
Wie detailliert sind die Vorstellungen zu der
Eingruppierung?
Brauer: Wir wollen, dass die Grundeingruppierung für
alle Schulformen gleich ist. Denn ob eine Schulsekretärin
in einem Gymnasium oder in einer Grundschule arbeitet,
hat auf die grundlegende Aufgaben in der Regel keinen
Einfluss. Sie übernimmt immer Kommunikationsaufgaben
und sie braucht soziale Kompetenz. Alle Schulsekretärin-
nen sollten deshalb – nach dem ver.di-Modell – zunächst
in der Entgeltgruppe 6 sein. Eine funktionsbezogene Her-
aushebung könnte dann wieder nach Schulform unter-
schiedlich sein und sich vorrangig nach der Art der Auf-
gaben orientieren. Zum Beispiel: Arbeitet eine Schulsekre-
tärin als Springerin und wird in verschiedenen Arbeits-
plätzen eingesetzt, dann muss sie höher gruppiert werden
als eine Kollegin, die immer am gleichen Arbeitsplatz sitzt.
Sie muss höher gruppiert sein, wenn sie Ausbildungsfunk-
tionen übernimmt oder spezielle Aufgaben in der EDV-
Administration erledigt.
Wie sieht das bei den Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeistern aus?
Köpel: Auch wir werden ohne Funktionsmerkmale nicht
hinkommen. Denn Grund- und Zusatzmerkmale werden
dem Aufgabenfeld der Schulhausmeisterinnen und Schul-
hausmeister nicht gerecht. Vor allem aber: Funktionsmerk-
male sind griffig und nachvollziehbar. Was die Qualifika-
tion betrifft: Weiterbildung ist auch für die Schulhaus-
meisterinnen und Schulhausmeister unverzichtbar. Oder
en uns positioniert« anders gesagt: Ohne Qualifikation, ohne dass sich die
Kolleginnen und Kollegen permanent weiterbilden, wird
es nicht gehen. Die Welt bleibt nicht stehen. Wer sich
aber weiterbildet, wer sich neuen Aufgaben stellt, der
muss auch in der Eingruppierung belohnt werden.
Stichwort »Weiterbildung« bei den
Schulsekretärinnen?
Brauer: Das ist ein wichtiges Stichwort. Besonders im Hin-
blick auf die selbstständige Schule. Der Schulleiter braucht
dann noch mehr Unterstützung als heute, nämlich eine
Verwaltungsassistenz. Die Tätigkeit der Schulverwaltungs-
kräfte ist eine gute Grundlage für eine solche Assistenz.
Aber klar muss auch sein: Werden diese Qualifizierungen
von der Schulleitung genutzt, werden die Fähigkeiten im
Schulalltag verlangt, die bei solchen Weiterbildungen
erworben wurden, dann muss sich dies auch in der
Eingruppierung niederschlagen.
Wie geht es mit der Entgeltordnung nun weiter?
Köpel: Wir haben uns positioniert. Unsere Forderungen
liegen auf dem Tisch. Und damit sind wir den Arbeitge-
bern eindeutig voraus, denn sie haben kein neues System,
das sie uns präsentieren können.
Brauer: Es wird noch lange dauern, bis eine unterschrifts-
reife neue Entgeltordnung auf dem Tisch liegt. Wir aber
haben unsere Position festgezurrt und sachgerechte
Funktionsmerkmale entwickelt. Die Arbeitgeber würden
am liebsten am bestehenden System festhalten. Zunächst
wird es darum gehen, sich auf ein neues System zu einigen,
dann erst ist es sinnvoll, über die einzelnen Merkmale und
über die Entgeltgruppen zu reden, die den Merkmalen
zugeordnet werden. Ich denke, bis das neue System ge-
testet ist, wird es 2010 werden.
Köpel: Auch ich denke, dass bei der Entgeltordnung
nichts übers Knie gebrochen wird und auch nicht werden
kann. Zudem muss allen klar sein: Funktionsmerkmale
sind die Forderung des BuFGVo, mit der ver.di in die
Tarifverhandlung um die neue Entgeltordnung geht.
Auch wenn die Arbeitgeber bisher kein eigenes System
erarbeitet haben – aller Voraussicht nach wird die
Entgeltordnung, die später gelten wird, sich von dem
Modell unterscheiden, das wir jetzt erarbeitet haben.
Auch ich denke: Wir werden uns auf langwierige und
schwierige Verhandlungen einstellen müssen.
Die Fragen stellte Jana Bender
Ohne
Funktions-
merkmale
geht nichts
10
Im Tarifvertrag öffentlicher Dienst
(TVöD) ist die wöchentliche Ar-
beitszeit geregelt. Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) gibt sich bei
den Bereitschaftszeiten eindeutig.
Für den Bundesfachgruppenvor-
stand Schulen ist die Marschroute
deshalb längst klar: »Wir müssen
weg von den 48 Wochenstunden«,
stellt Rainer Köpel, Vorsitzender
der Bundesfachgruppe, fest. Auch
für Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeister soll – je nach
Bundesland – die 38,5- bezie-
hungsweise 39-Stunden-Woche
gelten. Einen entsprechenden Be-
schluss hat der Bundesfachgrup-
penvorstand jüngst verabschiedet.
Dass der TVöD die Wochenarbeitszeit
begrenzt, war überfällig – ist von
vielen Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeistern zu hören. Diese
Begrenzung diene auch dem Arbeits-
und Gesundheitsschutz. Denn Bereit-
schaftszeiten sind längst keine Leer-
laufzeiten mehr, in denen nur in sel-
tenen Ausnahmen die Schulhaus-
meisterin oder der Schulhausmeister
gefordert war. Doch nur mit Leer-
laufzeiten sind Wochenarbeitszeiten
von bis zu 50 Wochenstunden über-
haupt über Jahre hinweg zu leisten.
Bereitschaftszeiten aber sind in den
vergangenen Jahren immer mehr zu
echten Arbeitszeiten geworden.
Inzwischen hat sich landauf, land-
ab viel getan. In immer mehr Städten
und Landkreisen wurden Lösungen
gesucht, dem TVöD und dem EuGH
Geltung zu verschaffen. Das bedeutet
nicht, dass alle Kommunen auf die
gleichen Lösungen setzen. Während
die einen sich weiterhin auf Bereit-
schaftszeiten einlassen, setzen andere
auf Verbünde. Es wird in Teams und
nach Schichtplänen gearbeitet. So
können die Arbeitszeiten auch ohne
Bereitschaftszeiten eingehalten wer-
den. Die Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeister, die in solchen
Verbünden arbeiten, schätzen schnell
die verlässliche Arbeits- und Freizeit –
eine Situation, von der sie in früheren
Jahren nur träumen konnten.
Vor allem die Arbeitgeber sind
an Bereitschaftszeiten der Schulhaus-
meisterinnen und Schulhausmeister
interessiert. Sie pochen deshalb auf
die Sonderregelung, wonach wö-
chentlich bis zu 48 Stunden gearbei-
tet werden kann – mit entsprechend
echten Bereitschaftszeiten.
ver.di steht auf dem Standpunkt:
Wenn schon die Sonderregelungen
herangezogen werden, dann sollen
29 Vollarbeitsstunden und 19 Stun-
den Bereitschaftszeit angesetzt wer-
den. Meist sehen das die Arbeitgeber
anders: Sie wollen 38,5 Stunden Voll-
arbeitszeit und 9,5 Stunden Bereit-
schaftszeit. »38,5 Stunden Vollarbeits-
zeit plus Bereitschaftszeit – das wollen
wir nicht«, positioniert sich der Fach-
gruppenvorstand. Wenn der Arbeit-
geber wünscht, dass länger als 38,5
beziehungsweise 39 Stunden gearbei-
tet wird, dann soll er die Mehrarbeit
bezahlen – als Überstunden, heißt es.
Bereitschaft
ist kein
Leerlauf
SPEZIAL
ARBEITSZEIT
DAS ZIEL KÖNNENNICHT LÄNGEREARBEITSZEITEN SEINBundesfachgruppenvorstand beurteilt Sonder-regelungen und Opt-Out-Regelungen skeptisch
Freizeit
Arbeits- und
Verlässliche
11
Bleiben noch die so genannten
Opt-Out-Regelungen. »Sie sind keine
Lösung«, meint der Bundesfachgrup-
penvorstand. Diese Regelungen be-
sagen, dass mit landesbezirklichen
Tarifverträgen unter bestimmten Be-
dingungen Wochenarbeitszeiten von
bis zu 60 Stunden vereinbart werden
können. Der Bundesfachgruppenvor-
stand ist skeptisch. Der Grund: Solche
Regelungen laufen dem Arbeits- und
Gesundheitsschutz zuwider, wie auch
der gewerkschaftlichen Forderung,
keine weiteren Arbeitszeitverlänge-
rungen hinzunehmen.
Gleichzeitig zeigt der Bundes-
fachgruppenvorstand Verständnis
für die Kolleginnen und Kollegen, die
auf Einkommenseinbußen verweisen.
Denn ohne die Nebenabreden für
Abenddienste zum Beispiel haben sie
unterm Strich weit weniger Einkom-
men als früher. Die Einbußen aber mit
einer höheren Wochenstundenzahl
zu kompensieren, sei wenig sinnvoll.
Denn dadurch werde die Gesundheit
gefährdet, aber auch die Möglichkeit
für Neueinstellungen werde hiermit
praktisch ausgeschlossen. Der Bun-
desfachgruppenvorstand will vielmehr
bei der Eingruppierung der Schulhaus-
meister ansetzen. Denn längst hätten
sich ihre Aufgaben gewandelt, ihre
Verantwortung sei gestiegen, viele
von ihnen seien zum Beispiel für com-
putergesteuerte Heizungsanlagen zu-
ständig. Dies müsse sich in einer bes-
seren Eingruppierung niederschlagen.
»Unser Ziel ist die Regelarbeitszeit,
und zwar ohne Bereitschaftszeiten
oder Opt-Out-Regelungen«, stellt der
Bundesfachgruppenvorstand klar.
Und er verweist vor allem auf jüngere
Kolleginnen und Kollegen, die meist
Wochenarbeitszeiten bis zu 60
Stunden mit »Nein, danke« ablehnen.
Es gehe auch um den Wert einer
geregelten Freizeit, heißt es im Bun-
desfachgruppenvorstand, darum,
Hobbys auszuüben und sich der
Familie widmen zu können.
Mehr Geld
auf Kosten der
Gesundheit?
FÜRTH: KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN WISSEN IHRE FREIZEIT ZU SCHÄTZEN
In der Regel arbeiten Schul-
hausmeister in Fürth in Ver-
bünden. Das heißt, das Stadtgebiet
ist in 5 Objektbereiche aufgeteilt mit
jeweils einem Objektleiter. Innerhalb
der Verbünde arbeiten wir teilweise
in Schichten, wobei die Regelarbeits-
zeit von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr
(Turnhallen) reicht. Innerhalb dieser
Zeit fallen keine Überstunden an.
Mehrarbeit wird in Freizeit abgegol-
ten. Manche Schulen unterscheiden
zwischen schulischer Arbeitszeit
(7 bis 17 Uhr bei einer Stunde Mit-
tagspause) und nichtschulischer Zeit.
Bei der schulischen Arbeitszeit kom-
men die Kolleginnen und Kollegen
auf 41 beziehungsweise 41,5 Stun-
den die Woche, bei der nichtschuli-
schen Zeit auf 35 Wochenstunden.
Die Mehrstunden bei der schulischen
Arbeitszeit, der langen Woche, wer-
den somit in der nichtschulischen
Zeit, in der kurzen Woche, abgebaut.
Bevor wir dieses Schichtmodell einge-
führt haben, wurde heftig diskutiert.
Die Arbeitgeber wollten dieses Mo-
dell nicht. Ihnen wäre es lieber gewe-
sen, wenn für Festhausmeister (48
Std.) und Vertreter (38,5 Std.) die
48-Stunden-Woche gegolten hätte.
Die Kolleginnen und Kollegen sahen
sehr schnell die Vorteile dieses Mo-
dells: Warum sollten sie 48 Stunden
arbeiten, wenn sie bei 38,5 Stunden
das gleiche Geld bekommen. Außer-
dem: Geregelte Freizeit, vor allem
mehr Freizeit. Unruhe gab es bei den
Kolleginnen und Kollegen wegen
des TVöD. Denn durch ihn sind die
Nebenabreden weggefallen,
durch die viele Schulhausmeis-
ter sich ein Zubrot verdienten.
Norbert Gramlich, Fürth
»
«
FREIBURG: KEINER WILL ZUR ALTEN REGELUNG ZURÜCK
Wir arbeiten seit dem 1. Januar
2006 in Verbünden. Das heißt:
Mindestens zwei Schulen wurden zu-
sammengelegt und werden von min-
destens zwei Kollegen betreut. So
wird sichergestellt, dass während des
Schulbetriebs zwischen 7 und 18 Uhr
der Schulhausmeister vor Ort ist. Wir
arbeiten eine Woche lang und die
nächste Woche entsprechend kurz.
Innerhalb eines Zwei-Wochen-Rhyth-
mus kommen wir dann im Schnitt auf
die 39-Stunden-Woche, die in Baden-
Württemberg gilt. Wird einer der bei-
den krank, übernimmt ein Springer die
Schicht. Wobei der Personalrat ein
Auge darauf hat, dass der Springer
nicht mehrere Wochen hintereinan-
der lange Schichten hat und dass die
Nachtruhen eingehalten werden.
Ich kenne keinen Kollegen, der wie-
der zurück wollte zur alten Regelung,
in der er – bei eineinhalb Stunden
Mittagspause – von 7 bis 22 Uhr im
Dienst war. Im Winter haben wir gar
um 6 Uhr angefangen. Das ging ganz
»
Verschiedene
Regelungen,
aber …
12
schön auf die Knochen. Freitagabends
konnte ich damals kaum noch die
Augen aufhalten. Gerade die jüngeren
Kolleginnen und Kollegen wollen die
neue Regelung nicht mehr missen –
auch, weil ihre Arbeits- und Freizeit
nun berechenbar sind und sie nun
mehr Zeit für die Familie haben.
Bei einigen Kollegen macht es sich
finanziell stark bemerkbar, dass die
Nebenabreden weggefallen sind.
Aber schon seit Jahren war klar, dass
die Nebenabreden auf wackligen
Beinen stehen. Auch wenn einige die
neuen Regelungen zunächst
kritisch sahen. Inzwischen
will niemand mehr zurück.
Patrick Schwehr, Freiburg
Wir haben lange diskutiert, und
wir haben lange Verhandlungen
mit dem Arbeitgeber geführt. Das Er-
gebnis: Bis zum 31. Mai 2007 konnten
die Kolleginnen und Kollegen einen
Zusatzvertrag vereinbaren. In diesem
sind Bereitschaftszeit und der Ge-
sundheitsschutz geregelt. Seit dem
1.06.07 können keine Verträge mehr
vereinbart werden, dies war ausdrück-
licher Wunsch der Tarifpartner. In
einer Protokollerklärung hat die Ge-
werkschaft ver.di Berlin klargestellt:
Wenn es Verhandlungen über ein
neues Tarifrecht in Berlin gibt, kann
nur das Ziel eine normale Arbeitszeit
für die Schulhausmeister/innen sein.
Etwa jede zweite Schulhausmeisterin
beziehungsweise jeder zweite Schul-
hausmeister entschied sich für diesen
Zusatzvertrag. Aber nicht jeder Bezirk
kann und will Abenddienste vergeben.
Für alle Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeister gilt in Berlin die
48-Stunden-Woche. Allerdings sind
in dieser Arbeitszeit die Pausen und
die Arbeitsbereitschaftszeiten enthal-
ten. Das haben wir in den Tarifver-
handlungen 2006 /2007 erreicht.
Wer sich für den Zusatzvertrag und
die Abenddienste entschieden hat,
für den kommt zusätzliche Arbeits-
zeit hinzu – das können dann 50, 60
oder gar mehr Stunden im Monat
sein. Es gibt aber auch Bezirke, in
denen sich kein Kollege für diese
Zusatzarbeit entschieden hat. Viele
Kolleginnen und Kollegen nehmen
das Angebot wahr, weil sie Alleinver-
diener in der Familie sind.
Die jungen Kolleginnen und Kollegen
setzen eher auf geregelte Freizeit,
die sie mit ihren Familien verbringen
wollen. Sie sind der Ansicht, dass ihr
Lebensunterhalt und der ihrer Fami-
lien mit einem 38,5-Stunden-Job zu
bestreiten sein muss. Die zusätzlichen
Abenddienste müssen gemacht wer-
den – aber warum nicht von zusätzli-
chen Kollegen? So würden Arbeits-
plätze geschaffen. Es geht darum, die
Zusammenhänge und den Wert der
Freizeit mit den Kolleginnen und Kol-
legen zu diskutieren, sie also mitzu-
nehmen in der gewerkschaftlichen
Diskussion. Und es geht darum, Schul-
hausmeisterinnen und Schulhausmeis-
ter entsprechend den gewach-
senen Anforderungen ihrer
Tätigkeit einzugruppieren.
Horst Domagalla, Berlin
«
BERLIN: »WIR MÜSSEN DIE KOLLEGINNENUND KOLLEGEN MITNEHMEN«
»
«
13
… Arbeitszeit
und Eingrup-
pierung sind
gemeinsam
zu bewerten
Bei uns in Niedersachsen stehen
mehrere Lösungen nebeneinan-
der. Der Grund: Den Wünschen der
Kolleginnen und Kollegen sollte so
weit wie möglich Rechnung getragen
werden – unter Einhaltung des Ge-
sundheitsschutzes und des Arbeits-
schutzes. So gibt es die Möglichkeit,
dass ganz normal 39 Stunden die
Woche gearbeitet wird. Zweitens: Es
gilt die 39-Stunden-Woche, zusätz-
lich wird eine pauschale Überstun-
denvergütung vereinbart. Dabei wird
angenommen, dass zum Beispiel fünf
oder zehn Überstunden anfallen. Es
darf sich dabei aber nicht um regel-
mäßige Arbeiten (keine planmäßige
Verlängerung der Arbeitszeit) han-
deln, sondern um nicht vorhersehbare
Ereignisse wie einen Wasserrohr-
bruch oder einen Stromausfall.
Drittens: An Schulen mit vermeintlich
geringerem Arbeitsaufwand hat der
Arbeitgeber die Möglichkeit, die Ar-
beitszeit zu faktorisieren (30 Stunden
Vollarbeitszeit und 18 Stunden Be-
reitschaft). Dabei darf der Schulhaus-
meisterverlangen, dass genau fest-
gelegt wird zu welchem Zeitpunkt er
in Bereitschaft ist. Bisher war es nicht
möglich, dass der Schulhausmeister
diese Festlegung verlangen konnte.
Die Bereitschaftszeiten müssen zu-
dem echte Bereitschaftszeiten sein,
keine normalen Arbeitszeiten.
Während der Bereitschaftszeit dürfen
nur außerplanmäßige Arbeiten
durchgeführt werden. So hat der
Schulhausmeister die Gelegenheit zu
dokumentieren, dass auch in seiner
Bereitschaftszeit Vollarbeit anfällt.
Die vierte Möglichkeit ist die Opt-
Out-Regelung. Das heißt, Wenn der
Schulhausmeister einverstanden ist,
kann die faktorisierte Arbeitszeit von
39 Stunden (30 Stunden Vollarbeits-
zeit und 18 Stunden Bereitschaft) um
weitere 12 Stunden ausgedehnt wer-
den. Das bedarf seiner schriftlichen
Einwilligung, die nach einer Frist von
sechs Monaten zum Monatsende
widerrufen werden kann. Aus Grün-
den des Gesundheitsschutzes darf
der Schulhausmeister während der
Bereitschaftszeit das Schulgelände
verlassen und sich gegebenenfalls zu
Hause aufhalten. Die Arbeitszeit soll
zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Nur
aus betrieblichen /dienstlichen
Gründen sollen Ausnahmen im Ein-
zelfall erlaubt sein. Die Abgeltung
von Überstunden ist in fünf
Stufen (A–G) aufgeteilt von 15
bis zu 37 Stunden im Monat.«
Andreas Benken, Leer
LEER: UNTERSCHIEDLICHE LÖSUNGEN GEFUNDEN
SPEZIAL
ARBEITSZEIT»
«
14
Oftmals bringen sich die Schulsekre-
tärinnen notwendige Fähigkeiten
und Kenntnisse selbst bei. Weiter-
bildungsmaßnahmen sorgen dafür,
dass sie Ihre Arbeit effektiver und
professioneller erledigen können.
Aber nicht nur das versprachen
sich Schulsekretärinnen von der Qua-
lifizierung: »Wir erhofften uns auch,
dass unsere Arbeit besser anerkannt
wird und die Stellung des Schulsekre-
tariats in der Schule gestärkt wird«,
sagt Billhardt. Nicht zu vergessen ist,
dass sich mit der Fortbildung für die
Schulsekretärinnen die Möglichkeit
zu einer Höhergruppierung in die
Entgeltgruppe 8 TVöD eröffnet.
Grünes Licht
Landrat Matthias Wilkes stand als
Dienstherr der Schulsekretärinnen
dem Anliegen von Anfang an wohl-
wollend gegenüber. Er hatte deshalb
selber die Idee und beauftragte die
Verwaltung (Personalmanagement
und Schulabteilung), in Zusammen-
arbeit mit dem Verwaltungsschul-
verband Hessen mit Sitz in Darmstadt
ein Fortbildungskonzept zu erarbei-
ten. Eine fundierte Grundlage war
hier auch das von der Fachgruppe
erarbeitete Weiterbildungskonzept.
Dieses Konzept wurde dann einer
Arbeitsgruppe, bestehend aus Schul-
sekretärinnen und Schulleitern der
verschiedenen Schulformen, der
Verwaltung und den Vorsitzenden
des Kreiselternbeirates, vorgestellt
und bekam im Oktober 2006 grünes
Licht. Schon einen Monat später
wurde es allen Schulsekretärinnen
präsentiert und im Dezember allen
Schulleitern. Schon im Januar 2007
starteten die ersten beiden Kurse.
»Wenn der Landrat – also letztend-
lich unser Chef – hinter uns steht,
kann so was sehr schnell gehen«,
resümiert Billhardt.
Für Landrat Wilkes steht fest,
dass der Qualifizierung ein fundiertes
Konzept zu Grunde liegen muss. Da-
mit liegt er wohl genau richtig, denn
der Andrang nach den ersten Infor-
mationsveranstaltungen war so groß,
dass inzwischen schon der dritte Kurs
angelaufen ist.
Landkreis Bergstraße bietet Qualifikation für
Schulsekretärinnen
Mehr
Geld
Mehr
Anerkennung
»Es war schon seit langem unser Wunsch, uns zu qualifizieren«, erzählt
Gabriele Billhardt, Schulsekretärin und Personalratsmitglied. Qualifi-
zierung ist notwendig, denn die Anforderungen steigen stetig. Längst
geht es in den Schulsekretariaten nicht mehr nur darum, Briefe zu
schreiben oder ab und an Schülerinnen und Schüler zu trösten. Die
Schullandschaft verändert sich und damit auch die Aufgaben der
Schulsekretärinnen.
Inzwischen müssen, im Zusammenhang mit der Stärkung der Eigen-
verantwortlichkeit der Schulen, immer weitere Verwaltungsaufgaben
übernommen werden. Dazu gehört nicht nur das Beherrschen von
EDV-Programmen, sondern auch Kenntnisse über das Schulrecht und
das generelle Arbeiten mit neuen Kommunikationstechniken.
Lorsch an der Bergstraße
glänzt nicht nur mit hübschen
Stadtansichten, sondern
auch mit einem vorbildlichen
Qualifizierungskonzept für
Schulsekretärinnen.
Mehr
Wissen
15
eine oder andere Schulsekretärin
kaum einen Unterschied macht. Aber
eine Höhergruppierung »kann uns
keiner mehr nehmen – eine Zulage
schon«. So argumentiert Billhardt
auch bei Kolleginnen, die nicht ein-
sehen wollen, warum sie eine solche
Qualifikation absolvieren sollen. Denn
seit Jahren erfüllen sie die Anforde-
rungen, organisieren ihren Arbeits-
platz und seit Jahren erledigen sie
immer neue Aufgaben. Inzwischen
sind auch Skeptikerinnen davon
überzeugt, dass der Kurs nur Vorteile
bringt. »Wir sind jetzt sicherer im All-
tag«, lautet die einhellige Meinung.
Jana Bender
Mehr Informationen
zur Qualifizierung:
Gabriele.Billhardt@
kreis-bergstrasse.de
Sieben Module
Die Fortbildung setzt sich aus sieben
Modulen zusammen. Wer sie erfolg-
reich absolviert, kann sich Fachkraft
für Schulverwaltung oder neudeutsch
Office Managerin für Schulverwaltung
nennen. Zeitmanagement, Korrespon-
denz, interkulturelle Kommunikation
und vor allem Betriebswirtschaft
stehen auf dem Stundenplan, denn
auch für Schulen gilt in absehbarer
Zeit die Doppik, also die doppelte
Buchführung. Es geht um Kosten-
und Leistungsrechnung, Kommunal-
recht, Controlling, Datenschutz,
Rechte und Pflichten, die sich aus
Die Kurse sind gefragt:
Schulsekretärinnen, die die
Weiterbildung absolvierten
Bilder: Landkreis Bergstraße
dem TVöD ergeben, Minijobs, das
Schulgesetz und die Mehrwertsteuer.
Mit Fragen aus all diesen Gebieten
sind Schulsekretärinnen konfrontiert.
Dabei sind die Lehrinhalte selbstver-
ständlich exakt auf die Aufgaben zu-
geschnitten, die für Schulsekretärin-
nen zum Alltag gehören.
Voraussetzung für die
Höhergruppierung
Die Fortbildung umfasst 120 Stun-
den, welche voll durch den Landkreis
übernommen werden. Am Ende muss
jede Teilnehmerin eine Hausarbeit
schreiben und diese auch persönlich
präsentieren. Als letzte Voraussetzung
zur Höhergruppierung muss die
jeweilige Schulleitung die
Arbeit der betreffenden
Schulsekretärin ein halbes
Jahr nach Ende des Seminars
beurteilen.
Für Gabriele Billhardt
gibt es gar keinen Zweifel:
Eine Höhergruppierung ist
immer besser als eine
Zulage. Auch wenn es in
Euro unterm
Strich für die
16
Von Seiten des Landes ist bislang
nicht daran gedacht, an allen Schulen
eine Schulassistenz einzurichten, falls
der Modellversuch positiv bewertet
wird. So wurden nur große Schul-
komplexe, an denen eine volle Stelle
ausgelastet werden konnte, in das
Modell einbezogen. An einer Berufs-
schule der Stadt Mannheim gab es
bereits zuvor schon auf Grund der
Größe einen Verwaltungsleiter. Auch
diese Schule ist nun Teil des Modells.
Ein zwischen dem Kultusministe-
rium des Landes und den kommuna-
len Landesverbänden erstellter Auf-
gabenkatalog ist weder verbindlich
vorgeschrieben worden noch gilt er
als abschließend. Zudem wird er vor
ver.di geheim gehalten. In einem Ge-
spräch auf der Fachebene im Kultus-
ministerium, um das die Fachgruppe
Schulen unmittelbar nach der Regie-
rungserklärung gebeten hatte, wur-
den größtenteils Aufgaben genannt,
die auch Schulsekretärinnen bislang
teilweise oder ganz wahrnehmen.
Genannt wurden zum Beispiel Aus-
wahl und Unterstützung der EDV,
Bewirtschaftung der Schulhaushalte,
Beschaffung der Maschinen, Aus-
schreibungen, Lehr- und Lernmittel,
Reklamationen, Diebstahl, Beschädi-
gungen, organisatorische Aufgaben
in der Ganztagsschule.
Keine Entwertung
der bisherigen Aufgaben
In diesem Gespräch hat ver.di deshalb
gefordert, dass die Schulverwaltungs-
assistenz nicht zu einer Entwertung
der bisherigen Aufgaben der Schul-
sekretärinnen führen darf und dass
bei entsprechender Eignung auch
Schulsekretärinnen ein beruflicher
Aufstieg in die Schulverwaltungs-
assistenz offenstehen muss. Zu die-
sem Zeitpunkt stand noch nicht fest,
ob ausschließlich Beamtinnen und
Beamten oder auch Angestellten die
Funktion der Schulverwaltungs-
assistenz übertragen werden sollte.
Die Fachgruppe Schulen hat nach-
gehakt und das Kultusministerium um
Auskunft hinsichtlich der Stellenbe-
Modellversuch imSüdwesten –Chancen auch fürSchulsekretärinnen2005 war es in einem kleinen Abschnitt in der Regierungserklärung
angekündigt: Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird nun an 14 Schulen in
Baden-Württemberg erprobt, wie die Schulverwaltung optimiert wer-
den kann. Dazu wurde unter hälftiger Kostenbeteiligung des Landes
die Funktion einer Schulverwaltungsassistenz geschaffen. Die Stelle
selbst ist beim kommunalen Schulträger angesiedelt. Die Schulverwal-
tungsassistenz soll sowohl Verwaltungsaufgaben der Schulleitung als
auch des Schulträgers übernehmen. Im Gegenzug für die Entlastung
der Schulleitung fallen Entlastungskontingente der Schulleitung bezie-
hungsweise Verwaltungsanteile der Schulämter weg. Der Modell-
versuch soll drei Jahre dauern.
Gute Aussichten für
Schulsekretärinnen: Auch
ihnen bietet der Modellversuch
neue Perspektiven
17
setzung und -bewertung gebeten.
Die Antwort war spärlich, aber soviel
wurde doch klar: Überwiegend wer-
den im Modellversuch Beamte des
gehobenen Verwaltungsdienstes (ab
Besoldungsgruppe A 9 = EG 9 TVöD)
von den Schulträgern eingesetzt.
Wahrscheinlich mehr Beamte als
Beamtinnen. Es wurde jedoch zugesi-
chert, dass Schulsekretärinnen bei
entsprechender Eignung nicht grund-
sätzlich ausgenommen seien. In einem
Fall sei auch eine Schulsekretärin als
Schulverwaltungsassistentin tätig.
Nur wo, wollte das Ministerium aus
Gründen des Datenschutzes nicht
sagen. Auch über die Stellenbewer-
tung der Angestellten wurden keine
Auskünfte geben. Dies sei ausschließ-
lich Angelegenheit des Schulträgers.
Mit der beruflichen Zugangs-
option für Schulsekretärinnen wurde
zumindest eine wesentliche ver.di-
Forderung erfüllt. Auch die Ansied-
lung der Funktion beim kommunalen
Schulträger bewertet ver.di positiv.
Nur so steht ein beruflicher Aufstieg
zum Beispiel in Verbindung mit einer
beruflichen Fortbildung auch den
Schulsekretärinnen offen. Ein sonst
erforderlicher Arbeitgeberwechsel
wird vermieden.
Professionalisierung der
Schulorganisation
ver.di setzt sich schon seit einigen
Jahren für eine Professionalisierung
der Schulorganisation und die Auf-
wertung der Tätigkeiten der Schulse-
kretärinnen ein, was jedoch bislang
an den Kompetenzabgrenzungen und
Kostentrennungen zwischen Land
und Kommune gescheitert ist. Die
Konsequenz aus den PISA-Studien
muss sein, dass Qualitätsverbesse-
rungen nicht nur im pädagogischen
Bereich, sondern auch in der Schul-
organisation erfolgen müssen. Der
Weg hin zur Ganztagsschule und zur
selbständigen Schule zwingt zu qua-
litativen Veränderungen auf diesem
Gebiet. Das wird jedoch noch vieler-
orts verschlafen.
Von daher geht das Konzept der
Schulverwaltungsassistenz prinzipiell
in die richtige Richtung, wenngleich
dafür eine bestimmte Schulgröße wei-
terhin Voraussetzung sein wird. Den-
noch ließen sich, sollte sich der Mo-
dellversuch bewähren, Kernelemente
einer einheitlichen Schulverwaltung
auch auf Schulen mit 500 bis 1000
Schülern übertragen. Dann würden
die bislang nicht berücksichtigten
höherwertigen Tätigkeiten endlich in
die Stellenbewertung einfließen.
Modellversuch
nicht transparent
Kritisiert werden muss am Modell-
versuch, dass er vom Land und vom
Schulträger bislang nicht transparent
gemacht wird. Daran scheinen weder
das Kultusministerium noch die Kom-
munen ein besonderes Interesse zu
haben. Es scheint so, als wolle sich
keiner richtig in die Karten schauen
lassen. Deshalb ist es der Fachgruppe
Schulen auch bislang nicht gelungen,
alle Schulen, die im Modellversuch
sind, ausfindig zu machen bzw. Kon-
takt zu den Schulverwaltungsassis-
tenten aufzunehmen.
Es drängt sich daher der Verdacht
auf, dass nicht die lobenswerte Sache,
sondern finanzielle Mitnahmeeffekte
die Hauptrolle spielen. Es wäre scha-
de, wenn das so zutreffen würde. Die
Fachgruppe Schulen wird die in Aus-
sicht gestellte Evaluierung (Bewer-
tung) kritisch verfolgen und weiter-
hin auf berufliche Chancengleichheit
für Schulsekretärinnen pochen.
Thomas Schwarz
Ministerium
hält sich
bedeckt
Thomas Schwarz ist
Landesfachgruppenleiter
in Baden-Württemberg
18
Rosenthal | Schon Kinder und
Jugendliche sind im Visier der
Neonazis. Vor den Schulen oder
gar auf den Pausenhöfen vertei-
len sie CDs und bunte Zeitschrif-
ten. Sie laden zu Festen ein, zu
Kletterpartien, zu Ferienlagern
und versuchen, die Kinder und
Jugendlichen in ihren Bann zu
ziehen. Für Schulsekretärin Anja
Oehm steht fest: »Wir müssen
aufklären« – immer und immer
wieder. Vor allem die Eltern, aber
auch die Schüler, die Nachbarn
und die Freunde. Damit sie wis-
sen, mit welchen Methoden die
braunen Gesellen um ihre Gunst
werben, und damit die Kinder
und Jugendlichen gegen solche
Anmache immun sind.
»Wehret den Anfängen« könnte ein
Leitmotiv von Anja Oehm sein. Aber
auch: »Niemals nachlassen« oder
»Wachsam sein« – wachsam gegen
Rechtsextremismus. Anja Oehm ist
Schulsekretärin. Aber auch Mutter.
Und vor allem engagiert. Ihre Familie
liegt ihr am Herzen, ihr Wohnort.
Denn es geht darum, dass sie, ihre
Familie, ihre Freunde, ihre Nachbarn
und ihre Kolleginnen und Kollegen
auch in Zukunft so leben können wie
bisher. Ohne sich einzuschränken –
ohne Angst vor Skinheads oder den
braunen »Kameraden«, die versuchen,
sich in der Region breitzumachen.
Rosenthal liegt in der Sächsischen
Schweiz. Schon seit Jahren tummeln
sich die NPD und andere Rechts-Orga-
nisationen in Sachsen. Teilweise sitzen
NPD-Vertreter in Gemeinderäten. Im
Kreistag sind sie vertreten und inzwi-
schen auch im Landtag. Und die NPD
sucht Nachwuchs – vor allem an den
Schulen. Dort wird versucht, soge-
nannte Schulhof-CDs zu verteilen
oder modern aufgemachte Hefte wie
»Perplex«, das inzwischen verboten
wurde. Schulleitungen waren mit-
unter ratlos – weil sie die Codes nicht
verstanden, weil sie die CDs nicht zu-
ordnen konnten. Jedenfalls war das
noch vor ein paar Jahren so.
Eltern aufklären
Anja Oehm hat selbst zwei Kinder, die
damals in die Schule gingen, in der
sie als Schulsekretärin arbeitete. Weil
sie sah, dass die Lehrer wie Eltern
eben oftmals nicht wissen, was da vor
der Schule und in den Pausenhöfen,
teilweise gar in den Klassenzimmern
verteilt oder getauscht wird, organi-
sierten sie und ihre Mitstreiter vom
Schulförderverein 2002 zusammen
mit einem früheren Polizeibeamten
eine Aufklärungsveranstaltung gegen
Rechtsextremismus. Es ging um die
Inhalte der CDs, um die Heftchen,
die sie verteilen, es ging um die
Symbolik, mit der Nazis sich outen.
»Sie versuchen, die Bevölkerung auf
ihre Seite zu ziehen und schon kleine
Kinder mit ihren Aktivitäten für sich
zu begeistern«, weiß Anja Oehm –
mit Kinder- und Straßenfesten, mit
Kinderferienlagern, Sonnenwendfei-
ern, Kletterkursen oder auch Mittel-
alterfesten. Unbedarfte Eltern denken
sich nichts dabei, sind vielleicht sogar
froh, dass ihre Kinder mit ins Ferien-
lager dürfen, und ahnen nicht, was
mit ihren Kindern geschieht. Eltern
müssen aufgeklärt werden, wer da
Kontakt zu ihren Kindern sucht, und
auch die Kinder selbst. »Man kann mit
der Aufklärung nicht früh genug be-
ginnen – spätestens mit der 5. Klasse
holt sonst das Problem die Eltern ein.«
Die Veranstaltung war ein Erfolg.
Das heißt natürlich nicht, dass die
Rosenthaler das Problem Neonazis
nun vergessen konnten. Im Gegenteil.
Im Januar 2003 überfielen 20 Neo-
nazis die Geburtstagsfeier der Tochter
von Anja Oehm. Die 15jährige Schü-
lerin feierte zusammen mit Klassen-
kameraden und Freunden im Jugend-
club »Las Vegas«, als die Braunen
plötzlich auftauchten und nichts an-
deres im Sinn hatten als Krawall. Die
meisten der rechtsextremen Skin-
heads, die auf dem Fest auftauchten,
hatten bereits ein stattliches Straf-
register angesammelt, waren weitaus
älter als ihre Opfer, alle kamen aus
der Gegend. Sie wollten eigentlich
auf ein Skinhead-Konzert nach Mag-
deburg. Doch das war abgesagt
worden. Und so suchten sie sich eine
Gelegenheit für Zoff und sprengten
die Geburtstagsfeier.
»Aktion Zivilcourage«
Das alles wurde erst später bekannt.
An jenem Abend schlugen sie auf die
Freunde von Anja Oehms Tochter
ein: Einem der Jugendlichen wurde
der Kiefer zerschmettert, andere hat-
ten Platzwunden, der Schreck saß
Immer und immer wieder:Aufklären gegen braune Gesellen
Überfall
auf die
Tochter
Feier der
Schulsekretärin Anja Oehm
zeigt Zivilcourage gegen Nazis
19
»Schulleitungen dulden heute
nicht mehr, dass Neonazis Propagan-
damaterial in den Schulen an die
Schüler verteilen«, sagt Anja Oehm.
Das ist ein Erfolg. Dass es vor einigen
Jahren teilweise dazu kam, lag
schlicht daran, dass weder Schulleiter
noch Lehrer die Symbole richtig zu
deuten wussten, die auf dem Mate-
rial zu sehen waren. Die Geheimspra-
che der Neonazis. »Auch die meisten
Eltern blicken da nicht durch«, weiß
sie. Und plötzlich sind die Jugendli-
chen nicht mehr ansprechbar, hängen
nur noch mit den Kumpels rum, den
anderen vom Lagerfeuer zur Sonnen-
wendfeier. Unvergesslich ist Anja
Oehm eine Gerichtsverhandlung
nach einem Skinhead-Überfall.
Neben ihr die fassungslosen Eltern
des Opfers, vor ihr in Tränen aufge-
löst die Eltern des Täters, die nicht
mehr an ihren Sohn rankamen, wie
sie eingestanden.
»Bewusstsein schaffen«
Deshalb lassen Anja Oehm und ihre
Mitstreiter nicht nach. Sie will
»Bewusstsein schaffen«, Eltern und
Lehrer sensibilisieren. Und damit ist
sie sich mit Sven Forkert einig, der im
Landkreis Sächsische Schweiz Aktivi-
täten gegen Extremismus koordiniert.
Denn Neonazis haben vor allem Ju-
gendliche im Visier. »Da kann man
präventiv viel tun«, weiß er. Das Ziel:
die Jugendlichen sollen wissen, mit
wem sie es bei den CD-Verteilern zu
tun haben, eben nicht mit den net-
ten Kumpels von nebenan. »Die jun-
gen Leute sollen dann selbst sagen:
Behalt deine CD, deine Broschüre
und bleib mir weg – ich will mit euch
nichts zu tun haben.«
Deshalb organisieren Anja Oehm
und ihre Mitstreiter immer wieder
Informationsstände in den Städten
der Umgebung, deshalb verteilen sie
Aufklärungsschriften gegen rechts
und reden wieder mit Lehrern. Denn
sowenig die Neonazis damit auf-
hören, Kinder und Jugendliche in ihre
Reihen zu ziehen, so wenig »dürfen
wir mit unserer Arbeit nachlassen«,
weiß Oehm, die auch Mitglied des
ver.di-Landesvorstandes Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen der
Bundesfachgruppe Schulen ist.
»Sonst haben die Rechtsextremen
wieder die Oberhand.« Jana Bender
allen im Mark. Die Polizei hat alle 20
Schläger ermittelt. Vor Gericht sah
man sich wieder. Die Jugendlichen
sagten gegen die Neonazis aus – und
sahen sich danach mannigfaltiger
Einschüchterungen ausgesetzt. Für
Anja Oehm war das aber erst recht
ein Grund, gegen die Rechten mobil-
zumachen.
Zusammen mit der Pirnaer »Aktion
Zivilcourage«, dem Kulturbüro Sach-
sen, der Opferberatung RAA (Regio-
nale Arbeitsstellen für Ausländerfra-
gen, Jugendarbeit und Schule) und
dem Staatsschutz. Seit einigen Jahren
auch mit dem Koordinator gegen
Extremismus, den es inzwischen in
der Sächsischen Schweiz gibt. Sie
geht auch zu den Gerichtsverhand-
lungen gegen Neonazis, sie schreibt
Artikel über Rechtsextremismus und
Antisemitismus. Sie lässt einfach nicht
locker. Auch nicht, als sie und selbst
ihre Kinder von Neonazis immer
wieder bedroht, die inzwischen fast
erwachsenen Kinder gar überfallen
werden. Seit 2005 arbeitet Anja Oehm
im Förderverein der Opferberatung
RAA in Dresden mit, sie recherchiert
bei Gericht zu rechtsextremen Straf-
taten.
Baustopp verhängt
Und weil Neonazis ein ehemaliges
Ferienheim in der Umgebung von Ro-
senthal zu einem neuen Treff ausbau-
en wollen, organisieren Anja Oehm
und ihre Mitstreiter erneut Informa-
tionsveranstaltungen. Mit dabei sind
der Förderverein der Grundschule
Rosenthal – als einziger der zahlrei-
chen Vereine des Ortes –, das Kultur-
büro Sachsen und der Koordinator
gegen Extremismus. Lehrer, Eltern,
Erzieher, Gemeinderatsmitglieder
kommen zu der Veranstaltung. Das
war im vergangenen Jahr. Inzwischen
haben die Behörden in Sachen Ferien-
heim einen Baustopp verhängt. Der-
zeit dürfen dort auch keine Veranstal-
tungen stattfinden. Dem voraus war
eine Razzia gegangen, bei der auch
verschiedene Neonazis festgenom-
men worden waren.
Die Symbole der Neonazis:
Eltern und Lehrer müssen
wissen, was sich dahinter
verbirgt. Fotos: Privat
Die meisten
Eltern blicken
nicht durch
20
Wolfsburg setzt auf Zielvereinba-
rungen. Vor allem auf Teamziele.
Dass eine entsprechende Dienst-
vereinbarung erzielt wurde, ist
vor allem dem Personalrat zu ver-
danken. Schon frühzeitig hat sich
der Personalrat in Wolfsburg mit
dem Leistungsentgelt nach dem
Tarifvertrag öffentlicher Dienst
(TVöD) auseinandergesetzt und
sich gegen systematische Leis-
tungsbewertung starkgemacht.
Das Ergebnis: eine Dienstvereinba-
rung, die sich sehen lassen kann.
Dennoch können sich auch in
Wolfsburg nur wenige tatsächlich
für Leistungsentgelt erwärmen.
Wie auch in anderen Kommunen
sähen die meisten Beschäftigten
der Stadt es lieber heute als mor-
gen, dass der § 18 des TVöD wie-
der verschwindet – ersatzlos.
Für den Personalrat in Wolfsburg war
klar: Das Leistungsentgelt steht im
Tarifvertrag. Ergo müssen sich die Per-
sonalräte darum kümmern. Es galt zu
vermeiden, dass die Arbeitgeber eine
Dienstvereinbarung durchdrücken,
die den Interessen der Beschäftigten
zuwiderläuft. Denn viele Arbeitgeber
liebäugeln nicht mit Zielvereinbarun-
gen, sondern mit der systematischen
Leistungsbewertung. Das ergab eine
Umfrage (siehe Kasten) des ver.di-
Landesbezirks Nordrhein-Westfalen.
Damit bestätigten sich die Befürch-
tungen, die viele Gewerkschafter
schon seit Inkrafttreten des TVöD
hegen. ver.di sieht eine systematische
Leistungsbewertung äußerst kritisch.
Der Grund: Bei systematischer Leis-
tungsbewertung besteht die Gefahr,
dass »Nasenprämien« bezahlt werden.
Team-Ziele haben Vorrang
Damit die Dienstvereinbarung zum
Leistungsentgelt den Belangen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ent-
gegenkommt, bildete der Gesamt-
personalrat schon früh eine Arbeits-
gruppe, die sich mit den Details, mit
kniffligen Punkten, mit Streitfragen
ausführlich auseinandersetzte. Die
Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wur-
den mit dem Arbeitgeber diskutiert.
Als Fazit dieser Diskussionen wieder-
um entstand die Dienstvereinbarung,
die nun für Wolfsburg gilt.
Die Dienstvereinbarung lässt zwar
aus tariflichen Gründen Zielverein-
barung und systematische Leistungs-
bewertung zu. Allerdings wird die
systematische Leistungsbewertung
dermaßen erschwert, dass sich Ziel-
vereinbarungen durchgesetzt haben.
Die Wolfsburger Stadtverwaltung
gibt den Team- und Gruppenzielen
den Vorrang vor Einzelzielvereinba-
rungen. Das heißt: Wann immer es
möglich ist, sollen Ziele für die Teams /
Gruppen vereinbart werden. Für spe-
zielle Bereiche, in denen die Beschäf-
tigten Einzelkämpfer sind – wie bei
Sekretärinnen im Vorzimmer oder bei
Platz- und Hallenwarten –, sollen indi-
viduelle Lösungen gefunden werden.
Schulsekretärinnen sind ein Son-
derfall. Der Hintergrund: die »Zwei-
teilung« der Schule. Einerseits ist die
Kommune Träger der Schule, anderer-
seits werden Lehrer und Schulleiter
vom Land bezahlt. Das würde bedeu-
ten, eine Schulsekretärin müsste eine
Zielvereinbarung mit dem Schulleiter
aushandeln, der aber nicht Mitarbei-
ter der Stadtverwaltung und somit
nicht disziplinarisch vorgesetzt ist. In
diesen Fällen wird die Leistungsprä-
mie pauschal bezahlt. Das bedeutet,
die Schulsekretärin wird so behandelt,
als ob sie ihre Ziele erreicht hätte.
Entsprechend fällt die Prämie aus. Es
ist ihr unmöglich, eine höhere Prämie
zu bekommen – selbst wenn sie sich
darüber hinaus engagiert.
Keine Zwei-Klassen-Verwaltung
Seit Mitte 2007 gilt die Dienstverein-
barung, die alles in allem keine große
Umstellung für die Kolleginnen und
Kollegen bedeutet. Denn in Teams
arbeitet die Wolfsburger Stadtverwal-
tung teilweise schon seit fünf Jahren
Wolfsburg setztauf Team-Ziele »Gute Lösung gefunden«
Schulen
sind ein
Sonderfall
21
und Zielvereinbarungen werden zum
Teil auch schon seit Jahren abge-
schlossen.
Dass die Teams in den Vorder-
grund gerückt wurden, hat einen
guten Grund. Die Kolleginnen und
Kollegen fürchteten, dass individuel-
les Leistungsentgelt zu Missgunst
führt, zu einem Ellenbogen-Denken,
zu unsolidarischem Verhalten, zu
geringerer Motivation, gegenseitiger
Kontrolle und zu einem schlechten
Betriebsklima. Team-Arbeit, Team-
Ziele können solche Entwicklungen
vermeiden, waren die Kolleginnen
und Kollegen überzeugt. Dennoch
gibt es derzeit ein großes Problem:
Die Beamtinnen und Beamten
gehören mit zu den Teams, sie arbei-
ten Schreibtisch an Schreibtisch mit
den Tarifbeschäftigten. Sie tragen
somit dazu bei, dass die Team-Ziele
erreicht werden, sie bekommen aber
keine Prämie – ist sie auch noch so
bescheiden. Klar ist aber auch: Die
Tarifbeschäftigten speisen mit
Einbußen an anderer Stelle den Topf
selbst, aus dem die Prämien für das
Leistungsentgelt bezahlt werden.
Aufgrund der rechtlichen Vor-
gaben für Niedersachsen sowie der
Tarifbestimmungen ist eine Speisung
der Beamtinnen und Beamten aus
diesem Topf unzulässig. Es müsste
somit ein eigener Leistungstopf ein-
gerichtet werden, der den Beträgen
für die Tarifbeschäftigen gleichgestellt
wird. Momentan laufen Bemühungen
auf Hochtouren, eine Angleichung
für die Beamtinnen und Beamten an
das Tarifrecht herzustellen. Die Lan-
desregierung blockiert eine Änderung
des Niedersächsischen Beamtenrechts
zur hundertprozentigen Anpassung
an den § 18 TVöD.
Gute Lösung gefunden
Die Kolleginnen und Kollegen in
Wolfsburg sind sich einig: Es wurde
eine gute Lösung gefunden. Dennoch
bringen sie dem § 18 des TVöD wenig
Sympathie entgegen. Viele von ihnen
könnten sofort auf diesen Paragrafen
verzichten. Es stößt ihnen vor allem
auf, dass sie die Summen, die dann
ausgeschüttet werden, durch vorent-
haltene Tariferhöhungen »selbst be-
zahlen«. Und sie fragen sich, ob sich
der Aufwand angesichts der Summen,
die verteilt werden, letztendlich lohnt.
Oder ob dabei nicht ein gravierendes
Missverhältnis sichtbar wird.
Was die Arbeit des Personalrates
angeht, so ist nur eines zu hören: Die
Kolleginnen und Kollegen haben gut
gearbeitet. Sie haben die Themen
frühzeitig aufgegriffen und die Be-
schäftigten immer umfassend über
den Stand der Diskussionen infor-
miert. Dadurch waren weder der
Personalrat noch die Kolleginnen und
Kollegen je in Gefahr, eine Lösung
auf dem Tisch vorzufinden, die ihnen
Bauchschmerzen bereitet. Im Gegen-
teil: Der Personalrat hatte immer die
Nase vorn. Christine Wagner-Lange
Weitere Informationen:
Stadt Wolfsburg
Gesamtpersonalrat
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg
peter.wagner@stadt.wolfsburg.de
Arbeitgeber setzen auf systematischeLeistungsbewertungDie Arbeitgeber setzen § 18 des TVöD
nur halbherzig um. Das ist das Ergeb-
nis einer Umfrage, die der ver.di-Lan-
desbezirk Nordrhein-Westfalen veran-
lasste. Beamte werden in den meisten
Fällen beim Leistungsentgelt nicht ein-
bezogen. Das Prinzip der Freiwillig-
keit wird nicht konsequent beachtet.
An der Befragung beteiligten sich
im Herbst 2007 über 140 Betriebe aus
dem kommunalen Bereich, die zusam-
men etwa 212000 Beschäftigte ha-
ben. Die Umfrage ist nicht repräsenta-
tiv, gibt aber nach ver.di-Einschätzung
ein realistisches Bild des Umsetzungs-
standes in den nordrhein-westfäli-
schen Kommunen.
Nach dem Ergebnis der Umfrage
erfolgte 2007 in 72 Prozent der Be-
triebe die Auszahlung pauschal, für
2008 haben noch 30 Prozent der
Betriebe die pauschale Auszahlung
vereinbart. Damit liegen bislang so-
wohl auf der Seite der Personalräte
als auch bei den Arbeitgebern kaum
Erfahrungen zu leistungsbezogenen
Verfahren vor.
Die systematische Leistungsbe-
wertung (SLB) ist das am häufigsten
vereinbarte Verfahren zur Ermittlung
einer Leistungsprämie. 2007 haben
17 Prozent, 2008 dann 22 Prozent der
Betriebe dieses Verfahren vereinbart.
Wie sich auch später in der Diskussion
bestätigte, haben die Arbeitgeber
ein großes Interesse, dieses Verfahren
zu vereinbaren. Zielvereinbarungen
haben für 2007 nur ein Prozent der
Betriebe, für 2008 haben sie acht
Prozent der Betriebe vereinbart.
Damit werden die Arbeitgeber den
vereinbarten Zielen des §18, Absatz
1, nämlich Stärkung der Motivation,
Eigenverantwortung und Führungs-
kompetenz, nicht gerecht.
Rathaus Wolfsburg
Bild: Stadt Wolfsburg
Personalrat
hatte immer
die Nase vorn
22
Warum holen Kommunen die Ge-
bäudereinigung wieder zurück?
Adler: In vielen Städten haben die
Verantwortlichen festgestellt, dass
die Privatisierung die Erwartungen
nicht erfüllt hat. Es hieß ja immer:
Die Privaten machen es besser und
billiger. Inzwischen liegen die Zahlen
auf dem Tisch. Sie besagen: So billig,
wie viele Kommunalpolitiker und
Privatisierungsfans es sich erträumt
haben, sind die Privaten nicht. Vor
allem dann nicht, wenn die Gesamt-
kosten betrachtet werden.
Was bedeutet »Gesamtkosten«?
Adler: Bei den Gesamtkosten werden
nicht nur die Kosten für die Reinigung
einbezogen. Es wird auch berücksich-
tigt, wie die Möbel, wie die Böden
gepflegt werden. Denn von der Pflege
hängt es ab, wie lange ein Boden hält.
Die Privaten benutzten oft aggressive
Reinigungsmittel. Mit solchen Mitteln
werden die Böden oder die Möbel
schneller sauber, aber die Fußböden
gehen schneller kaputt, die Möbel
leiden. Und bei immer mehr Kindern in
Schulen werden Allergien festgestellt
– wobei vermutet wird, dass diese Al-
lergien im Zusammenhang mit diesen
scharfen Reinigungsmitteln stehen.
Wir haben unseren Verantwortli-
chen bei der Stadt Bremen Böden ge-
zeigt: einmal Böden, die schon Jahre
alt waren und von den kommunalen
Reinigungskräften gepflegt wurden,
und andere, die von den Privaten
sauber gemacht wurden und erst vor
wenigen Monaten verlegt worden
waren. Die Böden, die von den Priva-
ten gereinigt wurden, mussten viel
schneller ausgetauscht werden. Hinzu
kommt: Die kommunalen Reinigungs-
kräfte identifizieren sich viel mehr mit
dem Gebäude – das ist ihre Schule,
ihre Dienststelle. Entsprechend achten
Bremen holt nach und nach dieReinigung wieder zurück »Stellen für Frauen schaffen«
Ob beim öffentlichen Grün, bei der Abfallentsorgung oder der Gebäude-
reinigung – während einige Kommunen weiter auf Privatisierung setzen,
holen andere längst privatisierte Bereiche wieder zurück unter das kom-
munale Dach. Oft auf Initiative von Personalräten. Rekommunalisierung
lautet das Stichwort. Beispiele der Rekommunalisierung sollten mehr
Schule machen – meint ver.di. Das Zurückholen kommunaler Leistungen
sei der »richtige Weg zur Sicherung qualitativ guter Dienstleistungen
und tarifvertraglich gesicherter Beschäftigung«. So sieht es auch Heidi
Adler, stellvertretende Vorsitzende des Gesamtpersonalrates in Bremen.
REKOMMUNALISIERUNGMACHT SCHULE
Billiger,
besser
gesünder
und sogar
23
sie auch darauf, dass nicht nur gerei-
nigt, sondern dass gepflegt wird. Bei
den Beschäftigten der privaten Reini-
gungsfirmen fehlt diese Einstellung
oft. Hinzu kommt: In den vergange-
nen Jahren häuften sich auch die Be-
schwerden – auch bei uns in Bremen.
Die Beschwerden waren dann der
Auslöser dafür, dass die Aufgaben
wieder von kommunalen Beschäf-
tigten gemacht werden?
Adler: Sagen wir mal: Die Beschwer-
den haben unsere Argumente be-
kräftigt. Aber der Auslöser waren sie
nicht. Dass Bremen nun wieder kom-
munale Reinigungskräfte einstellen
will, hat mit dem Engagement der
ver.di-Betriebsgruppe Schulen und
dem Gesamtpersonalrat zu tun.
Schon seit Jahren machen wir auf die
Nachteile der Privatreinigung auf-
merksam. Das Ganze geht zurück
auf ein Pilotprojekt in einem Bremer
Stadtteil. Dort wurde die Arbeit der
Reinigungskräfte neu organisiert,
dort wurden Krankenvertretungen
eingestellt und neue Technik ange-
schafft. Trotz dieser Zusatzkosten
blieb unterm Strich gegenüber den
Kosten für die Fremdreinigung inner-
halb eines Jahres ein Plus von damals
fast 9000 Mark. Doch das zählte
nicht. Externe Berater kamen ins Haus
und sie stoppten das Projekt. In der
Betriebsgruppe haben wir auf dieses
Projekt aufgebaut. Unser Ziel: Sozial
abgesicherte Frauenarbeitsplätze im
öffentlichen Dienst erhalten und
neue schaffen.
Wie wurde das erreicht?
Adler: Wir stehen noch am Anfang.
Aber der Start ist mit einer ersten
Neueinstellung im Rathaus erfolgt.
Dieser Weg soll fortgeführt werden.
Wenn die Rechnung aufgeht, werden
nicht nur die Schulen nach und nach
wieder in Eigenregie gereinigt, son-
dern auch die öffentlichen Gebäude
in Bremen.
Wir haben aufgezeigt, dass eine
verbesserte Organisation der kommu-
nalen Reinigungskräfte – also Kran-
kenreserven, Springerkräfte –, even-
tuell auch andere Pflegeintervalle
dazu führen, dass die kommunale
Reinigung mit den Privaten konkur-
rieren kann – was den Preis betrifft.
Und darüber hinaus arbeiten die kom-
munalen Kräfte sorgfältiger. Diese
Argumente haben den Ausschlag
gegeben, dass die Verwaltung es nun
mit Rekommunalisierung versucht.
Bedeutet das dann Mehrarbeit für
die Reinigungskräfte?
Adler: Das darf es nicht bedeuten.
Mehr Fläche ist nur zu schaffen, wenn
gleichzeitig neue Maschinen ange-
schafft werden, also wenn investiert
wird in neue Technik.
Die Arbeitgeber wollen die
Entgeltgruppe I für die neuen
Beschäftigten, oder?
Adler: Auch das darf nicht sein. Im
Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
steht klar, dass die Innenreinigung
nicht unter die Entgeltgruppe I zu
fassen ist. Die Gewerkschaften müs-
sen hier ein besonderes Augenmerk
darauf haben, dass nicht die neuen
Mitarbeiterinnen die Leidtragenden
sein werden. Aber da es auch klar im
Tarifvertrag steht, bin ich zuversicht-
lich, dass wir den Arbeitgebern einen
Strich durch die Rechnung machen
werden, Reinigungskräfte künftig in
die Entgeltgruppe I zu stecken.
Was rätst du anderen Personal-
räten, die den Zug Privatisierung
stoppen beziehungsweise gar in
die andere Richtung fahren lassen
wollen?
Adler: Wir müssen gerade den poli-
tisch Verantwortlichen aufzeigen,
dass kommunal eben nicht teuer
heißt, sondern ebenso günstig wie
die Privaten und dazu noch besser.
Das geht meist nicht von heute auf
morgen. Wir haben Jahre dazu ge-
braucht. Wenn die Personalräte den
Anstoß nicht geben, die Aufgaben
wieder zurückzuholen, dann wird es
meist auch nicht geschehen. In den
vergangenen Jahren wurden viele
gute Stellen im öffentlichen Dienst
abgebaut. Wenn uns »Stellen sichern«
am Herzen liegt, wenn wir neue Stel-
len schaffen wollen, dann müssen wir
dafür sorgen, dass die Kommunen
Aufgaben wieder zurückholen. Für
den Reinigungsbereich heißt das: die
Technik muss stimmen und die Arbeit
muss neu organisiert werden. Dass
wir letztendlich mit den Privaten kon-
kurrieren können, zu besseren Ar-
beitsbedingungen und mit besseren
Löhnen, steht für mich außer Zweifel.
Für die Personalräte heißt das: Gedul-
dig und vor allem hartnäckig sein –
bei den politisch Verantwortlichen.
Nach und nachzurückholen
Die Stadt Bremen wird damit begin-
nen, die Reinigung der öffentlichen
Gebäude zurück in die kommunale
Regie zu holen. Begonnen wird erst
einmal beim Finanzressort. Eine neue
Stelle wurde bereits geschaffen, wei-
tere sollen folgen. Das ist die erste
Neueinstellung bei den Reinigungs-
kräften seit 1993. Damals wurde ein
Einstellungsstopp verhängt. Seither
wurden freiwerdende Stellen nicht
mehr besetzt und immer mehr Reini-
gungsaufgaben privaten Anbietern
übertragen. Entsprechend dem
Privatisierungswahn der 90er Jahre.
Auch in die technische Ausstattung
der kommunalen Reinigungskräfte
wurde so gut wie nichts investiert.
60 Prozent der Schulen werden
derzeit von Privaten gereinigt. Für die
restlichen 40 Prozent sind noch etwa
400 kommunale Reinigungskräfte
zuständig. Ende der 80er Jahre waren
über 2000 Reinigungskräfte in Bremen
allein für die Reinigung der Bremer
Schulen zuständig.
Nun sollen nach und nach die Auf-
gaben wieder zurückgeholt werden.
Nicht nur für die Reinigung der Schu-
len. Wenn es sich rechnet, könnte
bald auch die Reinigung der Bremer
Dienststellen wieder von kommuna-
len Kräften erledigt werden.
Offensive,
Geduld und
Hartnäckigkeit
24
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Der Ball bleibt rund Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister laden wieder zum
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geladen sind wieder Schulhausmeister-Mannschaften aus ganz Deutschland.
Gekickt wird – wie in den vergangenen Jahren auch – für einen guten
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