Pflegeversicherung Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung

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Pflegeversicherung

Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung

Allgemein

Einführung am 01.01.1995

5 Säulen der Sozialversicherung

Finanzielle Absicherung

Sozialgesetzbuch § 11

Allgemein

alle Pflegekassen

jede Krankenkasse verfügt über eigene Pflegekasse

Träger

Allgemein

Versicherte

alle, die gesetzlich krankenversichert sind

Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Allgemein

Beitragsbemessungsgrenze

Definition: Gehaltsgrenze bis zu der Beiträge erhoben werden

ab 2009: 3.675€ Monat – 44.100€ Jahr

Allgemein

Privat und Gesetzlich

Pflegekassen

Träger der Pflegeversicherung

gibt es bei jeder Krankenkasse

sorgt für Durchführung der Pflegeversicherung

Privat und Gesetzlich

Anspruch auf Leistungen

Innerhalb einer 10-Jahres Frist

mind. 5 Jahre anrechnungsfähige Vorversicherungszeit muss erfüllt sein

Kinder: Eltern müssen Bedingungen erfüllt haben

Privat und Gesetzlich

Privat und Gesetzlich

Grundsatz

„Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“

Privat Krankenversicherte schließen Pflegeversicherung bei privaten Krankenversicherungsunternehmen ab

seit 01.01.1995 gesetzliche Verpflichtung

Privat und Gesetzlich

Beiträge

Leistungen sind per Gesetz bei allen privaten Krankenversicherungen gleich

Höchstbeträge sind gleichermaßen begrenzt

Privat und Gesetzlich

Versicherungspflicht

nicht versicherungspflichtig sind Personen, die bereits Leistungen erhalten

Versicherungsschutz für Familienangehörige muss sichergestellt sein

Privat und Gesetzlich

Leistungen

Häusliche Pflege Bedürftige/r lebt alleine, bei Angehörigen, Altenwohnheim

Pflege durch Angehörige oder Pflegedienst

Zahlung von Pflegegeld zur Finanzierung der Pflege

eigene Organisation von Pflege

Qualitätssicherungsbesuche

Leistungen

Geld- & Sachleistungen

Geldleistungen: Auszahlung eines Pflegegeldes –

die Pflege wird vom Bedürftigen selbst organisiert

je nach Pflegestufe zwischen 200€ - 700€

Sachleistungen: Pflege durch anerkannten Pflegedienst

Zahlung an Pflegedienst

je nach Pflegestufe zwischen 380€ - 1.500€

Sach- & Geldleistungen können zusammen in Anspruch

genommen werden anteilige Zahlung

Leistungen

Pflege im Heim

Zahlung nur für Pflege und Betreuung Verpflegung etc. müssen selbst aufgebracht werden Wann wird das Heim von der Pflegeversicherung i.d.R.

bewilligt? Umfeld gibt Hinweise auf Verwahrlosung oder Selbst-

und Fremdgefährdung die Wohnung des Pflegebedürftigen ist nicht geeignet

für häusliche Pflege oft bei Alleinstehenden, Angehörigen,

die sich nicht selber pflegen

können

Leistungen

Pflegestufe

Pflegestufe I

„erhebliche Pflegebedürftigkeit“

Täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfeleistung davon mindestens 45 Minuten zwei

Verrichtungen der Grundpflege

Pflegestufe

Grundpflege

2. Ernährung Mundge-

rechte Zubereitung der Nahrung

Aufnahme der Nahrung

3. Mobilität: Aufstehen und

Zu-Bett-Gehen An- und

Auskleiden Stehen, Gehen Treppen-

steigen Verlassen und

Wiederauf-suchen der Wohnung

1. Körperpflege: Waschen Duschen Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und

Blasenent-leerung

Pflegestufe

Pflegestufe II

„Schwerpflegebedürftigkeit“

Täglich durchschnittlich mindestens 3 Stunden Hilfeleistung davon mindestens 2 Stunden Grundpflege

Grundpflege muss täglich zu mindestens 3 verschiedenen Zeiten nötig sein

mehrmals hauswirtschaftliche Hilfe in der Woche notwendig

Pflegestufe III

„Schwerstpflegebedürftigkeit“

Täglich durchschnittlich mindestens 5 Stunden Hilfeleistung davon mindestens 4 Stunden Grundpflege konkreter Hilfebedarf jederzeit (rund um die

Uhr)

Pflegestufe

Härtefallregelung

Voraussetzungen für Pflegestufe III erfüllt: Nachts regelmäßige Benötigung von 2

Pflegepersonen gleichzeitig Grundpflege täglich durchschnittlich

mindestens 7 Stunden davon mindestens 2 Stunden nachts

Pflegestufe

Finanzierung

Allgemeines

Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gedeckt

Mitglieder zahlen Beitrag für aktuell leistungsberechtigte Pflegebedürftige

Finanzierung

Beiträge Gleiche Organisation wie die

gesetzliche Krankenversicherung

Beitragssatz: 1,95 %

50 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Beitragszuschlag: 0,25 % für Kinderlose ab 23 Jahre

Finanzierung

Weitere Beiträge

Arbeitslose:

wenn beim Arbeitsamt registriert

übernimmt die

Bundesanstalt für Arbeit

Rentner:

Berechnungs-grundlage:

Gesetzliche Rente

Weitere Einkünfte bis zur Beitrags-bemessungs-grenze

Finanzierung

…noch Fragen?

Wir danken euch für eure Aufmerksamkeit!

Melanie Langendörfer, Rebecca Büschel, Katharina Pisarczyk, Carolin Jäger, Sarah Brambach

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