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Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung Pflege-Neuausrichtungsgesetz PNG

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung

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Gesetz zur Neuausrichtung

der Pflegeversicherung

Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Der Anteil der Pflegebedürftigen

an der Gesamtbevölkerung

Von den 81,472 Millionen in Deutschland Lebenden sind rund 2,43 Millionen pflegebedürftig.

97,1%

2,9%

Ein gutes Drittel der Pflegebedürftigen ist 85 Jahre und älter. 68 Prozent der Pflegebedürftigen sind Frauen.

Quelle

: B

MG

3

Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Zahl der Pflegebedürftigen steigt aufgrund

der veränderten Altersstruktur

Qu

elle:

BM

G

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Zah

l d

er

Pflege

bed

ürf

tige

n

4

Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Prognosen zufolge steigt die Zahl

der Pflegebedürftigen an

Entwickelt sich die Pflegbedürftigkeit wie bisher, wird sich die Zahl

der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung bis 2050

nahezu verdoppeln:

2,24 Mio.

2,81 Mio.

3,27 Mio.

3,72 Mio.

4,35 Mio.

Quelle

: B

MG

, desta

tis

0

0,5

1

1,5

2

2,5

3

3,5

4

4,5

5

2009 2020 2030 2040 2050

5

Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Pflegebedürftigkeit in Sachsen-Anhalt Anzahl Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

ENTWICKLUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG Rückblick

1994 Gesetzesbeschluss

1995 Einführung der Pflegeversicherung/ambulante Leistungen

1996 Erweiterung der Leistungen/stationäre Leistungen

2002 Pflegequalitätssicherung/Pflegeleistungsergänzung

2004 Beitragspflicht für Rentner

2005 Familienlastenausgleich

2008 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

2012 Pflege-Neuordnungsgesetz

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Das PNG ist nur eine „kleine Pflegereform“

• Demographie

• Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

• Pflegende Angehörige

• Pflegekräftemangel

• Nachhaltige Finanzierung

REFORMBEDARF KOALITIONSBESCHLUSS 06.11.2011

• Leistungsverbesserungen im Umfang von 0,1 BSP

• Freiwillige private Zusatz- versicherung

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

„Kleine“ Pflegereform: Eckpunkte 16.11.2011

Leistungsverbesserungen für Demente

Förderung „ambulant vor stationär“

Entlastung für pflegende Angehörige

Beitragsatzerhöhung um 0,1 v.H

Zuschuss / freiwillige, private Zusatzversicherung

Federführung BMG zustimmungsfrei In Kraft treten 1.1.2013

Federführung BMG zustimmungsfrei in Kraft treten 1.1.2013

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Leistungsverbesserungen für Personen mit

eingeschränkter Alltagskompetenz

Übergangsregelung bis zur Einführung eines neuen Pflegebegriff (§§ 123-125 neu SGB XI)

Höhere Leistungsbeträge für Pflegestufe I und II (nicht bei Pflegestufe III)

Neu Sachleistung: „häuslichen Betreuung“ für alle Pflegebedürftige

Pflegestufe 0: zusätzlich neben den § 45b-Leistungen Anspruch auf Pflegegeld/Kombileistung oder Pflegesachleistungen

Pflegestufe 0: künftig auch Anspruch auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Zusätzlichen Betreuungskräfte für je 25 Demente auch auf die teilstationäre Pflege (analog der Regelung der vollstationären Pflege)

500.000 Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz profitieren

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Übersicht: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 45b „Dementen-Zuschläge“ 100/200 Euro bleiben erhalten

Pflegegeld Sachleistung

alt neu Differenz alt neu Differenz

Stufe 0 ./. 120 + 120 225 + 225

Stufe I

ohne

Demenz

235 ./. ./. 450 ./. ./.

Stufe I

mit Demenz 235 305 + 70 450 665 + 215

Stufe II

ohne

Demenz

440 ./. ./. 1100 ./. ./.

Stufe II

mit Demenz 440 525 + 85 1100 1250 + 150

Stufe III

ohne

Demenz

700 ./. ./. 1550 ./. ./.

Stufe III

mit Demenz 700 ./. ./. 1550 ./. ./.

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“

Beratungspflicht Pflegekassen • Aufklärung über Anspruch auf MDK Gutachten

• Aufklärung über Anspruch auf Rehaempfehlung

Leistungsbewilligung Pflegekassen • Strafzahlung an Pflegebedürftigen, wenn fünf Wochen Frist nicht eingehalten wird

• Übermittlung Gutachten / Rehaempfehlung

Pflegeberatung Pflegekassen • Neuanträge innerhalb von 2 Wochen

• Beratungstermin oder Beratungsgutschein,

• Vereinbarungen mit unabhängigen und neutralen

Beratungsstellen

• Auf Wunsch zugehende Beratung

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“

MDK Dienstleistungsorientierung • Pflegekassen können externen Gutachter für die

Begutachtung von Pflegebedürftigkeit beauftragen

• Richtlinien für unabhängige Gutachter bis März 2013

• Richtlinien zu Verhaltensgrundsätzen bis März 2013

• Informationspflichten, Beschwerdemanagement

Gesonderte Rehaempfehlung bei Begutachtung • durch MDK

• Stellungnahme durch Pflegekasse • Mit Berichtspflicht durch GKV-SV

Reha für pflegende Angehörige • Erleichterung durch Mitnahme der Pflegebedürftigen

• Finanzierung über Kurzzeitpflegemittel

• Keine Zulassung als Vertragspartner durch Pflegekassen notwendig

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“

Förderung neuer Wohnformen • Zuschlag Versicherte 200 €/Monat, bei Leben (3 Vers) in selbstorganisierten Wohngruppen mit Präsenzkraft

• Anschubfinanzierung ambulante Wohngruppe 2500 € je Versicherter (max. 10.000 €) / Budget 30 Mio. €,

• Ende 31.12.2015

Förderung der Selbsthilfe • Zusätzlich zu bisheriger Förderung der KK • 10 Cent je Versichertem /Jahr durch Pflegekasse / § 45 c findet Anwendung

Wohnumfeldverbesserung • Abschaffung der Eigenbeteiligung • Addition Zuschüsse für 4 Versicherte bei gemeinsamen Wohnen

Entlastung Angehörige • hälftiges Pflegegeld bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege • Addition Pflegezeiten mehrer Pflegebedürftiger für Leistungen zur Rentenversicherung

Einzelpflegekräfte • Soll-Regelung für Vertragsabschlüsse / Qualitätssicherung nach § 112 ff SGB XI • Vertrag mit einer Pflegekasse gilt künftig für alle Pflegekassen • kein Beschäftigungsverhältnis • Pflegeverträge zwischen Pflegebedürftigen und Einzelpflegekraft

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“ (Forts.)

Wahlmöglichkeiten bei Vergütung • Umstellung Vergütungsvereinbarungen zum 01.01.2013 • Neben Leistungskomplexen Einführung von Zeitkontingenten bei Pflege-Sachleistung • Wahlmöglichkeit Versicherter der Abrechnungsform

Betreuungsdienste/Modellprojekt • Zulassung von Pflegediensten für Betreuungsleistungen • Reduzierung der Anforderungen

Neue Sachleistung „häusliche Betreuung“ • Neben Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zusätzliche Sachleistung

• neben zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI

• Anspruch nur wenn Grundpflege und häusliche Betreuung sichergestellt sind

• Vertrags,- und Vergütungsrecht findet Anwendung

• Vergütungen sind gemeinsam mit Träger der Sozialhilfe zu vereinbaren

• Qualitätssicherung findet Anwendung

Pflegeverträge • Kündigung Versicherter ohne Frist • Umfang Komplexleistungen bzw. Zeitvergütungen festhalten • Information zu Auswirkungen Komplexleistungen / Zeitvergütungen /Entscheidung Pflegebedürftiger • Dokumentation Entscheidung Pflegebedürftiger

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“ (Forts.)

Medizinische Versorgung im Heim • Verträge zwischen Heimen und Ärzten durch KV verbindlich unterstützen • Zuschläge zur kooperativen und koordinierten ärztlichen Versorgung / befristet bis 2015 • Zuschläge für zahnärztliche Versorgung

Verträge • Verlängerung der Rahmenfrist für leitende Fachkraft von 5 auf 8 Jahre

Betreuungskräfte • zusätzliche Betreuungskräfte für die Tagespflege

Qualitätssicherung • Informationspflicht Heime zu ärztlicher Versorgung, Apothekenverträge (ab.01.01.2014) • Veröffentlichung durch Kassen • Anmeldung amb. Qualitätsprüfungen • schrift. Einverständniserklärung für Begutachtung

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Was kostet die „kleine Pflegereform“?

Vorgesehene Leistung

mit Kostenwirkung

2013 eigene

Berechnungen

Vorziehen neuer

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Flexibilisierung Leistungsrecht

und Leistungserbringerrecht

Betreuungskräfte für Demente

½ Pflegegeld bei Kurzzeitpflege

und Verhinderungspflege

Wohngruppen Orgazuschlag

Kurzzeitpflege bei Reha der

Pflegenden Angehörigen

Selbsthilfe

Abschaffung Eigenbeteiligung

Wohnumfeld

Pflegeberatung

Ausgaben Teil 1

GESAMT

Ausgaben Teil 2

582 Mio

200 Mio

41 Mio

12,7 Mio

120 Mio

25 Mio

6,9 Mio

5 Mio

70-90 Mio

2013 BMG

655 Mio

200 Mio

15 Mio

140 Mio

40 Mio

25 Mio

8 Mio

5 Mio

10 Mio

655 Mio

443 Mio

1,09 Mrd

582 Mio

max. 498 Mio

max.1,085 Mrd

2015 eigene

Berechnungen

640 Mio

395 Mio

41 Mio

17,5 Mio

120 Mio

25 Mio

6,9 Mio

5 Mio

70-90 Mio

2015 BMG

772 Mio

395 Mio

15 Mio

140 Mio

80 Mio

25 Mio

8 Mio

5 Mio

10 Mio

772 Mio

678 Mio

640 Mio

max. 505,4 Mio

SPV

1,45 Mrd max. 1,155 Mrd

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Reha für Angehörige

Ärzte/Zahnärzte

2013 GESAMT 112 Mio / Jahr

Was kostet die „kleine“ Pflegereform?

32 Mio

80 Mio

GKV

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Freiwillige private Zusatzversicherung

Bundeskabinett hat Festlegungen zur Förderung der freiwilligen privaten Zusatzversicherung getroffen

Regelungen werden in das Pflege-Neuausrichtungsgesetz aufgenommen

Umsetzung zum 01.01.2013

Unabhängig vom Einkommen Zulage in Höhe von 60 EUR im Jahr

Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden

Muss Pflege-Tagegeldversicherung sein

Umfang kann individuell bestimmt werden

Monatlicher Mindestbetrag von 10 EUR

Ablehnung durch Versicherer aufgrund Gesundheitsrisiken verboten

Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge ausgeschlossen

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Politische Bewertung …

Grundsätzlich: Chancen einer nachhaltigen Pflegereform wurden nicht genutzt:

Die Koalition ist im November 2011 deutlich „zu kurz gesprungen“

Die Inhalte des Gesetzentwurfs rechtfertigen in keiner Weise den Namen: „Neuausrichtung der

Pflegeversicherung“

Gut ist: Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen werden von den höheren Sach- und

Geldleistungen profitieren

Richtig ist auch: Für pflegende Angehörige gibt es Verbesserungen – wenn auch im geringen

Umfang

Und: Manche Änderungen gehen in die richtige Richtung („ambulant vor stationär“), werden

aber keine große Bedeutung bekommen (betreute Wohngruppen); andere Regelungen sind

fraglich („Betreuungssachleistung“ für alle)

Aber: Viele symbolische Regelungen (Kosmetik) ohne Praxis-Relevanz (Pflegeberatung, MDK-

Dienstleistungsorientierung)

Fazit: Vielfältiger Nachbesserungsbedarf, weil: unklare Regelungen, mehr Bürokratie und

Absenkung der Pflegequalität

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Wie geht es weiter?

Koalitionsbeschluss 06.11.2011

Eckpunkte Kabinett 16.11.2011

Referentenentwurf 20.01.2012

Fachanhörung BMG 13.02.2012

Kabinettsbeschluss 28.03.2012

BT 1. Lesung 26.04.2012

BR 1. Durchgang 11.05.2012

Anhörung AfG 21.05.2012

BT 2.und 3. Lesung 29.06.2012

BR. 2. Durchgang 21.09.2012

In Kraft treten 01.10.2012 / 01.01.2013

Gesetz noch in der Abstimmung, verschiedene Änderungsanträge liegen vor, Gegenäußerung der BR zeigt Ablehnung einer Vielzahl der Änderungswünsche, eigene Änderungsanträge wurden durch CDU /

CSU und FDP Fraktion eingereicht

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Expertenbeirat Pflege zur Einführung neuer Pflegebegriff Am 1.3.2012 wieder einberufen

Auf der Basis der bereits vorliegenden Empfehlungen des Beirates aus dem Jahr

2009 sollen die „bisher nicht hinreichend konkretisierten fachlichen,

administrativen und rechtstechnischen Fragen“ geklärt werden

POLITISCHE VORGABEN:

voller Bestandsschutz für die heutigen Leistungsbezieher

Kein Finanzvolumen vorgegeben

„Kostenniveauneutralität“ für alle Sozialleistungsträger bzw. „Erhalten der Kostenrelationen“ der Sozialleistungsträger !

Vier Arbeitsgruppen:

Leistungsrechtliche Fragen einschließlich der Schnittstellen zur Sozialhilfe

Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens

Konsequenzen für Vertrags- und Vergütungsrecht

Überleitungsregelungen („Bestandsschutz“)

Koordinierungsgruppe soll Ergebnisse der AGs zusammenführen

kein Zeitplan – ggf. Ergebnisse bis Jahresende 2012/13

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

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Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

Expertenbeirat Pflege zur Einführung neuer Pflegebegriff Am 1.3.2012 wieder einberufen.

Auf der Basis der bereits vorliegenden Empfehlungen des Beirates aus dem Jahr

2009 sollen die „bisher nicht hinreichend konkretisierten fachlichen,

administrativen und rechtstechnischen Fragen“ geklärt werden.

POLITISCHE VORGABEN:

voller Bestandsschutz für die heutigen Leistungsbezieher

Kein Finanzvolumen vorgegeben

„Kostenniveauneutralität“ für alle Sozialleistungsträger bzw. „Erhalten der Kostenrelationen“ der Sozialleistungsträger !

Vier Arbeitsgruppen:

Leistungsrechtliche Fragen einschließlich der Schnittstellen zur Sozialhilfe

Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens

Konsequenzen für Vertrags- und Vergütungsrecht

Überleitungsregelungen („Bestandsschutz“)

Koordinierungsgruppe soll Ergebnisse der AGs zusammenführen.

kein Zeitplan – ggf. Ergebnisse bis Jahresende 2012/13