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In der Bundesarbeitsgemeinschaft „Freie Wohlfahrt“ (BAG) haben
sich die fünf großen Trägerorganisationen im Bereich Gesundheits-
und Sozialdienste, Caritas Österreich, Diakonie Österreich, Österrei-
chisches Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz und Volkshilfe
Österreich, zusammengefunden, um gemeinsam Problemstellungen
zu bearbeiten und Lösungsvorschläge zu entwickeln.
Die vorliegenden Qualitätsmerkmale wurden von VertreterInnen der
BAG erarbeitet und sind als Beitrag zur kontinuierlichen Qualitäts-
verbesserung der mobilen Pflege und Betreuung zu sehen.
Qualitätsmerkmale der mobilen Pflege und Betreuung
Präambel Die vorliegenden Qualitätsmerkmale sollen zur kontinuierlichen Qualitätsent-wicklung in der mobilen Pflege und Betreuung beitragen. Sie sind als Kriterienkatalog zurBeurteilung der Pflege- und Betreuungsdienste zu sehen. Die Qualitätsmerkmale beschrei-ben das Kriterium an sich, aber in der Regel nicht dessen Ausprägung.
Die Merkmale können als Messinstrument für NutzerInnen/Kostenträger verwendet werdenund als Hilfsinstrument zur Qualitätsverbesserung. Bestimmungen und Grundlagen, dieeindeutig gesetzlich geregelt sind, wurden in diesen Kriterienkatalog nicht aufgenommen.
Die Qualitätsmerkmale können auch eine Basis für die Weiterentwicklung derMindeststandards der Sachleistungen nach Artikel 5 der Vereinbarung zwischen dem Bundund den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und derLänder für pflegebedürftige Personen darstellen.
Es wurde bewusst kein Qualitätsmanagementsystem wie ISO oder EFQM zugrunde gelegt,damit der Katalog von allen Organisationen/Kostenträgern verwendet werden kann.
Mobile Pflege und Betreuung meint jene Dienste, die direkt am Kunden/an der Kundin er-bracht werden, wie Hauskrankenpflege, Altenhilfe, Heimhilfe oder Mobiler Hilfsdienst. Er-gänzende soziale Dienste, die zur Sicherstellung des Wohlbefindens dienen und einen Ver-bleib in den eigenen Räumlichkeiten ermöglichen, sind nicht Gegenstand dieses Kriterien-kataloges. Grundsätzlich sehen wir die mobile Pflege und Betreuung als Ergänzung und Un-terstützung der familiären Pflegeleistung und nicht als deren Ersatz.
Die Qualitätsmerkmale wurden primär aus Sicht der KundInnen und Kostenträger erarbeitet.Aspekte, die überwiegend die Sicht der MitarbeiterInnen beleuchten, wurden bewusst nichtaufgenommen.
BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FREIE WOHLFAHRT (BAG)Adresse: Österreichisches Hilfswerk, Ebendorferstraße 6/4, 1010 Wien.
Inhalt
1. Allgemeine Qualitätsmerkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.1 Grundsätze der Pflege und Betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.2 Personalentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.3 Kommunikation nach innen und außen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.4 Zusammenarbeit im interdisziplinären Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
2. Qualitätsmerkmale, definiert nach den wichtigsten Kernprozessen . 8
2.1 KundInnenaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2.2 Betreuungsvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2.3 Pflege- und Betreuungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92.3.1 Anamnese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92.3.2 Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92.3.3 Evaluierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
2.4 Pflege und Betreuungsvisite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2.5 Beschwerdemanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2.6 Ablehnung und Betreuungsabbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Kriterien für Ablehnung und Betreuungsabbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
1. Allgemeine Qualitätsmerkmale
Die allgemeinen Qualitätsmerkmale beschreiben die Form der Leistungserbringung, dieZielsetzung/Strategie der Organisation und das Qualitätsstreben/die KundInnenorientie-rung.
1.1 Grundsätze der Pflege und Betreuung
• Ein Organisationsleitbild ist vorhanden.• Ein Organigramm ist vorhanden.• Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist gegeben, insbesondere:
– Es gibt eine Pflegedienstleitung.– Eine Pflege- und/oder Betreuungsdokumentation ist vorhanden.– Die MitarbeiterInnen kennen Berufsbilder und Kompetenzen und halten diese ein.– Stellenbeschreibungen sind vorhanden.
• Die Organisation und Durchführung der Pflege und Betreuung erfolgt nach anerkann-ten theoretischen Grundlagen (z. B. Pflegemodelle und -konzepte).
• Instrumente zur Qualitätsprüfung sind vorhanden.• Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Kernprozesse und evtl. vorhandener
Standards/Richtlinien.• Der Einsatz der Mittel und Ressourcen erfolgt nach ökonomischen Grundsätzen.• Beratung wird als Teil der Pflege- und Betreuungsdienstleistung angeboten:
– Qualifikation der BeraterInnen– Dokumentation der Beratung– Beratung kann telefonisch, auf der Sozialstation/Dienststelle oder in der
Wohnung des/der Ratsuchenden stattfinden.• Dem Kunden/der Kundin ist seine/ihre für ihn/sie verantwortliche Bezugsperson be-
kannt. • Die personelle Zusammensetzung des Betreuungsteams ist nach Einhaltung der ge-
setzlichen Bestimmungen und Sicherung der Betreuungskontinuität so klein wie mög-lich gehalten.
• Case-Management findet statt.Das Case-Management beinhaltet die umfassende und systematische Organisation,Koordination und Verknüpfung aller notwendigen Maßnahmen und Dienste der Koo-perationspartner. Es wird von einer Person, dem/der Case-ManagerIn, durchgeführt.Ziel ist, für den/die Einzelne(n) und seine/ihre speziellen Probleme ein abgestimmtesDienstleistungspaket zusammenzustellen und die Umsetzung der Hilfeplanung „auseiner Hand“ zu organisieren. Der/die Case-ManagerIn koordiniert seine/ihre Arbeitmit anderen Diensten und informellen Netzen, die zum Erreichen der Ziele beitragen.
Qualitätsmerkmale der mobilen Pflege und Betreuung | BAG 5
1.2 Personalentwicklung
• Leitfaden für die Einführung der MitarbeiterInnen (MA) ist vorhanden.– Check-Liste für den/die neue(n) MA– Check-Liste für die Organisation
• Leitfaden für laufende periodische MA-Gespräche ist vorhanden.– MA-Gespräche zur Förderung der persönlichen und fachlichen Kompetenz finden
statt und werden dokumentiert.• Leitfaden/Programm für Fort- und Weiterbildung ist vorhanden.
– Vorhandenes Bildungsprogramm mit fachbezogenen und/oder persönlichkeits-bildenden Inhalten
• Leitfaden für begleitende Maßnahmen zur Teamentwicklung ist vorhanden.– Zeit und Raum zur Teamentwicklung sind gegeben.
1.3 Kommunikation nach innen und außen
NACH INNEN:Ziel der Kommunikation nach innen ist die Gewährleistung eines effektiven und effizien-ten Informationsflusses in Bezug auf den Kunden/die Kundin und die Organisation.• Dezentrale und zentrale Regelkommunikation (fachliche und organisatorische Bespre-
chungen) auf den verschiedensten Ebenen findet statt.• Standardisiertes schriftliches Informationsmaterial (MA-Zeitung, Protokolle, Handbü-
cher, Fachartikel, Dienstanweisungen etc.) ist für MitarbeiterInnen leicht zugänglich.• Der Informationsfluss bei nicht planbaren Ereignissen (z. B. Krankheit) ist geregelt.• Dienst-, Einsatz- und Urlaubspläne sind zeitgerecht vorhanden.
NACH AUSSEN:Ziel der Kommunikation nach außen ist die Präsentation des Dienstleistungsangebots inder Öffentlichkeit.
• Informationsmaterial (Folder, Broschüren etc.) ist vorhanden.• Präsenz bei Veranstaltungen, Messen, Medien etc. ist gegeben.• Präsenz bei Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen (Krankenhaus,
Gesundheits- und Krankenpflegeschule etc.) ist sichergestellt.• Vertretung der Organisationen in den verschiedensten (Fach-)Gremien wird
wahrgenommen.• Informations- und Koordinationsstelle mit fixen Öffnungszeiten ist vorhanden.• Zeitraum der telefonischen Erreichbarkeit ist bekannt.
6 Qualitätsmerkmale der mobilen Pflege und Betreuung | BAG
1.4 Zusammenarbeit im interdisziplinären Team
Die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team betrifft eine zielorientierte Abstimmungund Planung der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen je nach Bedarf des Kunden/derKundin mit allen beteiligten Professionen wie Heimhilfe, Pflegehilfe, AltenfachbetreuerIn-nen, gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP), therapeutische Dien-ste, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen etc. Im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeitsind die Angehörigen in die Pflege und Betreuung integriert.
• Die regelmäßige Kommunikation erfolgt nach vereinbarten Regeln.• Einsicht und Eintragung in die Pflege- und Betreuungsdokumentation werden von al-
len Berufsgruppen in den hierfür vorgesehenen Formularen vorgenommen.• Der Einsatz im interdisziplinären Team erfolgt nach berufsgesetzlichen Grundlagen
und internen Richtlinien (Berufsbilder, Kompetenzen).• Für die Angehörigen besteht die Möglichkeit, sich in die vorhandene Pflege- und Be-
treuungsdokumentation einzubringen.
Qualitätsmerkmale der mobilen Pflege und Betreuung | BAG 7
2. Qualitätsmerkmale, definiert nach den wichtigsten Kernprozessen
2.1 KundInnenaufnahme
Ablauf der KundInnenaufnahme• Zeitspanne zwischen Erstkontakt und Erstbesuch ist definiert.• Termin für Erstbesuch wird vereinbart.• Qualifikation der Person, die das Aufnahmegespräch führt.• Besprechung der Betreuungsvereinbarung (siehe 2.2).• Vereinbarungen für die weitere Betreuung werden getroffen (Tage, Zeiten etc.).• Anlegen der Pflege- und Betreuungsdokumentation.• Die Aufnahmedaten werden zeitgerecht an die administrativen/organisatorischen
Stellen weitergeleitet.• Die Angehörigen/Bezugspersonen/Vertrauenspersonen werden bei Bedarf mit einbe-
zogen.
2.2 Betreuungsvereinbarung
In der Betreuungsvereinbarung werden die Konditionen/Bedingungen der Pflege und Be-treuung verbindlich festgelegt. • Eine schriftliche Betreuungsvereinbarung wird abgeschlossen.• Inhalte dieser Betreuungsvereinbarung:
– Zahlungsmodalitäten (Kostenbeitragsberechnung etc.)– beiderseitige Rücktrittsregelungen– Form und Ausmaß der Leistungserbringung (Berufsgruppen etc.)– Information über die verschiedenen Leistungen (Dokumentation, Planung, Pflege-
visite etc.)– Verschwiegenheitspflicht– Voraussetzungen für die Leistungserbringung (z. B. pflegegerechtes Milieu)– Regelung der Geld- und Geschenkannahme– Kontaktadressen, Telefonnummern und Erreichbarkeit der Organisation und des
Leistungsbeziehers/der Leistungsbezieherin– PartnerInnen der Vereinbarung (Unterschrift des Vertreters/der Vertreterin der
Organisation und des Leistungsbeziehers/der Leistungsbezieherin)– Datum– fakultativ: Zutrittsregelung
8 Qualitätsmerkmale der mobilen Pflege und Betreuung | BAG
2.3 Pflege- und Betreuungsprozess
Dem Pflege- und Betreuungsprozess liegen ein oder mehrere Pflegetheorien bzw. -modellezugrunde.
2.3.1 Anamnese (Ersterhebung)
Die Anamnese ist die systematische Informations- und Datensammlung (physische, psy-chische, mentale ...) der IST-Situation unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, insbe-sondere des Familiensystems. Sie ist dann abgeschlossen, wenn damit die Grundlagen füreine umfassende Pflege- und Betreuungsplanung vorliegen (kann auch mehrere Hausbe-suche dauern).Die Prozesse „KundInnenaufnahme“ und „Pflegeanamnese“ können fließend ineinanderübergehen. Aufnahme und Anamnese können somit beim ersten Hausbesuch erho-ben/begonnen/durchgeführt werden.
• Die Pflegeanamnese wird von einer DGKP durchgeführt.• Ein Anamnesebogen für die Ersteinschätzung ist vorhanden.
2.3.2 Planung
• Betreuungsprobleme und Pflegediagnosen (standardisiert oder frei formuliert) werdengemeinsam mit dem Kunden/der Kundin besprochen und schriftlich festgehalten.
• Pflege- und Betreuungsziele sowie die hieraus abgeleiteten Maßnahmen werden mitdem Kunden/der Kundin abgestimmt und schriftlich festgehalten.
• Pflege- und Betreuungsmaßnahmen werden unter Einhaltung der beruflichen Sorg-faltspflicht und der gegebenen Ressourcen interdisziplinär durchgeführt.
• Die Aufklärung über die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen und deren Wirkung fin-det nachweislich laufend statt.
• Die geplanten Pflege- und Betreuungsmaßnahmen werden von allen MitarbeiterInnenim Rahmen ihrer Berufskompetenzen verbindlich durchgeführt und dokumentiert.
2.3.3 Evaluierung
Evaluierung ist die regelmäßige Aufzeichnung und Überprüfung der Effektivität der ge-setzten Maßnahmen in Bezug auf die Zielerreichung.
• Die Ergebnisse der Überprüfung fließen in die weitere Planung ein.• Die Dokumentation des Pflege- und Betreuungsprozesses wird lückenlos und
nachvollziehbar geführt.• Die KundInnen werden über ihre Rechte in Bezug auf die erhobenen Daten (eigene
Einsichtnahme, Einsichtnahme Dritter, Aufbewahrung) informiert.
Qualitätsmerkmale der mobilen Pflege und Betreuung | BAG 9
2.4 Pflege- und Betreuungsvisite
Die Pflege- und Betreuungsvisite ist ein Teil der Wahrnehmung der fachlichen und orga-nisatorischen Aufsichtsfunktion.
• Besuche werden terminlich vereinbart.• Alle KundInnen werden von einer DGKP regelmäßig bzw. bei konkreten Anlässen besucht.
Die Regelmäßigkeit ist abhängig vom Pflege- und Betreuungsbedarf bzw. Grad derSelbstständigkeit.
• Eine regelmäßige Abklärung und Anpassung der Pflege- & Betreuungssituation an ge-änderte Rahmenbedingungen/Bedürfnisse finden statt.
• Die Visite wird dokumentiert.• Im Rahmen der Visite findet eine Beratung für die KundInnen/die Angehörigen statt.• Die Rückmeldung der KundInnen wird eingeholt.• Feedback vom/an das Betreuungsteam wird gegeben.
2.5 Beschwerdemanagement
Das Beschwerdemanagement ist die systematische Erfassung und Bearbeitung vonBeschwerden. • Regeln zum Umgang mit Beschwerden sind definiert:
– Interne Zuständigkeiten sind geklärt.– Der Kunde/die Kundin weiß über die Anlaufstelle für Beschwerden Bescheid (Tele-
fonnummer).– Die Beschwerden werden dokumentiert.
• Zeitspanne der internen Bearbeitung und Reaktion ist definiert.• Die Beschwerden werden regelmäßig evaluiert, und die Verbesserungspotenziale werden
wahrgenommen.
2.6 Ablehnung und Betreuungsabbruch
• Nachvollziehbarer Ablauf des Ablehnungs- bzw. Betreuungsabbruchverfahrens.– Informationen über Alternativen werden gegeben.– Ablehnung (Nichtaufnahme) und Betreuungsabbruch erfolgen begründet.– Problemgespräch zwischen LeistungsbezieherIn und Organisation findet mit Pro-
tokoll statt.– Vereinbarung mit Fristsetzung bzw. über sofortigen Abbruch wird getroffen.– Information und Absprache mit relevantem Umfeld (bspw. AmtsärztInnen, Behör-- den, Sachwalterschaften).– Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung erfolgt eine schriftliche Kündigung.
10 Qualitätsmerkmale der mobilen Pflege und Betreuung | BAG
ABLEHNUNG
Keine zumutbaren Bedingungen für Pfle-ge und Betreuung nach allgemein gülti-gen Standards. Gründe können sein:
Ungeziefer, keine pflegegerechte Umge-bung etc.
Gesundheitsgefährdung der Mitarbei-terInnen (z. B. bissiger Hund, Bedrohungdurch Angehörige)
Keine Personalressourcen
BETREUUNGSABBRUCH
Keine zumutbaren Bedingungen für Pfle-ge und Betreuung nach allgemein gülti-gen Standards. Gründe können sein:
Ungeziefer, keine pflegegerechte Umge-bung etc.
Gesundheitsgefährdung der Mitarbei-terInnen (z. B. bissiger Hund, Bedrohungdurch Angehörige)
Sexuelle Belästigung
Keine Kooperation/Compliance
Uneinsichtigkeit bzgl. des berufsgrup-penspezifischen Einsatzes und des erfor-derlichen Betreuungsausmaßes
Konditionen der Betreuungsvereinba-rung werden nicht eingehalten, z. B.Rechnungen werden nicht bezahlt.
Qualitätsmerkmale der mobilen Pflege und Betreuung | BAG 11
KRITERIEN FÜR
BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FREIE WOHLFAHRT
IMPRESSUM:
Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt
Adresse: Österreichisches Hilfswerk, Ebendorferstraße 6/4, 1010 Wien
Redaktion: Beate Czegka, Thomas Eminger, Monika Gugerell, Monika Hoschek, Gabriele
Kroboth, Maria Lackner, Franz Lederer, Doris Pfarr, Christine Pumhösel, Margarete
Stockenreiter, Erika Wagner, Brigitta Wally, Monika Wild
Kontakt:
Caritas Österreich, Albrechtskreithgasse 19–21, 1160 Wien,
Tel.: 01/488 31 400, E-Mail: office@caritas-austria.at
Diakonie Österreich, Trautsongasse 8, 1080 Wien,
Tel.: 01/409 80 01, E-Mail: diakonie@diakonie.at
Österreichisches Hilfswerk, Ebendorferstraße 6/4, 1010 Wien,
Tel.: 01/404 42-0, E-Mail: office@oesterreich.hilfswerk.at
Österreichisches Rotes Kreuz, Wiedner Hauptstraße 32, 1041 Wien,
Tel.: 01/589 00, E-Mail: service@redcross.or.at
Volkshilfe Österreich, Auerspergstraße 4, 1010 Wien,
Tel.: 01/402 62 09, E-Mail: office@volkshilfe.at
WORAN ERKENNEN SIE EINEN GUTEN PFLEGEDIENST?12 Fragen, auf die Ihre Antwort „JA“ sein sollte.
1. Sind Ihnen Adresse und telefonische Erreichbarkeit der Organisation bekannt?
2. Gibt es schriftliches Informationsmaterial?
3. Gibt es für Ihre Pflege und Betreuung eine verantwortliche Ansprechperson?
4. Werden beim ersten Hausbesuch bzw. laufend Ihre Wünsche und Erwartun-gen erfasst und wird darauf eingegangen?
5. Werden Sie über die Kosten der Pflege und Betreuung informiert?
6. Wird mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung über die Pflege und Betreuungabgeschlossen?
7. Werden mit Ihnen Ziele und Maßnahmen der Pflege und Betreuung bespro-chen und schriftlich festgehalten?
8. Werden mit Ihnen die Zeiten der Hausbesuche besprochen und werden Sieüber Änderungen rechtzeitig informiert?
9. Wird eine Pflegedokumentation geführt und ist Ihnen jederzeit eine Einsicht-nahme möglich?
10. Werden Sie über ergänzende soziale Dienste informiert?
11. Reagiert der Pflegedienst rasch auf einen veränderten Pflegebedarf?
12. Werden Ihre Angehörigen in Planung und Pflege auf Wunsch mit einbezogen?
BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FREIE WOHLFAHRT (BAG)Adresse: Österreichisches Hilfswerk, Ebendorferstraße 6/4, 1010 Wien.
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