Raumordnungsgesetz (ROG) Bayer. Landesplanungsgesetz (Bay LplG) Landesentwicklungsprogramm (LEP)

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Ausweisung von wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten im Rahmen der Regionalplanung in Bayern Dr. Dirk Eden, WWA Deg, Servicestelle Passau. Raumordnungsgesetz (ROG) Bayer. Landesplanungsgesetz (Bay LplG) Landesentwicklungsprogramm (LEP) LEP B I 3.2.2.3 - PowerPoint PPT Presentation

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WasserwirtschaftsamtDeggendorf

Ausweisung von wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten im Rahmen der

Regionalplanung in Bayern

Dr. Dirk Eden, WWA Deg, Servicestelle Passau

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WasserwirtschaftsamtDeggendorf

Raumordnungsgesetz (ROG)

Bayer. Landesplanungsgesetz (Bay LplG)

Landesentwicklungsprogramm (LEP)

LEP B I 3.2.2.3„Es sollen außerhalb der Wasserschutzgebiete die empfindlichen Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung in den Regionalplänen gesichert werden (Vorrang- und

Vorbehaltsgebiete für Wasserversorgung).“

Regionalplan

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Regionaler Planungsverband

Regierung von Niederbayern (Regionsbeauftragter Bereich 2, SG 24 WLV und Bereich 5, SG 52)

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Vorranggebiete:

Dem Trinkwasserschutz wird gegenüber allen raumbedeutsamen Nutzungen, die mit dem TW-Schutz nicht vereinbar sind, Vorrang eingeräumt.

Vorbehaltsgebiete:

Dem Trinkwasserschutz wird bei der Abwägung mit raumbedeut- samen Nutzungen, die mit dem TW-Schutz nicht vereinbar sind, ein besonderes Gewicht beigemessen.

Planungsinstrument für Gemeinden

im Interesse der Wasserversorger

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Besondere Vorsorgen

in den Schutzzonen

II. Engere Schutzzone

III. Weitere Schutzzone A

Einzugsgebiet

Allgemeiner

Gewässerschutz

Einzugsgebiet - Wasserschutzgebiet

I. Fassungsbereich

III

III

VORRANGGEBIET

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Festlegungen:

Erhalt der schützenden Grundwasserüberdeckung vor gravierenden Beeinträchtigungen

Vermeidung besonderer Risiken für die öffentliche Trinkwasserversorgung

Schutz empfindlicher Bereiche außerhalb bestehender Wasserschutzgebiete zur Sicherung öffentlicher Wassergewinnungsanlagen

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Bemessung von wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten:

Ermittlung der Einzugsgebiete

Brunnendaten

Hydrogeologische Landesaufnahme

Festlegung durch das Landsamt für Umwelt

Fließzeit 20-30 Jahre

(Durchlässigkeit, Gefälle Porenvolumen)

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WVU:Gemeinde Breitenberg

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Konkurrierende raumbedeutende Nutzungen in Vorranggebieten:

Eingriffe in den Untergrund

große Anlagen zum Umgang

mit wassergefährdenden Stoffen

Abfallablagerungen

Pipelines

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KEINE konkurrierenden und somit mögliche Nutzungen in Vorranggebieten:

die ordnungsgemäße

landwirtschaftliche und

forstliche Nutzung,

Bebauung und Baugebiete einschl. übliche Gebäudeheizungen,

Nutzung des Malmkarsttiefenwassers,

Einzelvorhaben wie Aussiedlerhöfe,

Sportanlagen, Golfplätze, Verkehrswege.

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Fazit

Vorranggebiete sollen festgelegt werden,

Sicherung der Wasserversorgung, Eigeninteresse der WVU

Keine Einschränkungen bei Landwirtschaft und Bautätigkeit,

Sicherung der Grundwasserüberdeckung

Planungsinstrument für Kommunen

Vorschläge vom WWA vorgelegt

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Herausgeber: Wasserwirtschaftsamt DeggendorfServicestelle PassauDr. Geiger-Weg 694032 Passau

Internet:: www.wwa-deggendorf.de E-Mail: poststelle@wwa-deg.bayern.deStand: Sept 2010

WWA, alle Rechte vorbehalten

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