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Schwerin, 11. September 2009

Rechte und Pflichten von

Aufsichtsratsmitgliedern in

kommunalen Unternehmen

2Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Das Amt des Aufsichtsratsmitglieds ist nach gängigem Vorverständnis eintypisches „Nebenamt“; diese Bezeichnung darf allerdings nicht zu demMissverständnis führen, es handele sich um eine nebensächliche Aufgabe.

Leitfaden des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommernfür Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen

3Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

ÜberblickI. Grundlagen

1. Rechtlicher Rahmen

2. Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht

3. Die Organe einer GmbH

4. Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes

1. Gesellschaftsvertrag

2. Überwachungspflicht

3. Verschwiegenheitspflicht

4. Befolgen von Weisungen

III. Rechte des Aufsichtsrates

1. Inhaber der Rechte

2. Mitwirkungsrechte

IV. Haftungsgefahren

1. Außen- und Innenhaftung

2. Haftungsfreistellung

4Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

I. Grundlagen

Gesellschaftsrecht (GmbHG, AktG)

Kommunalrecht (§§ 68 ff. KV-MV)

Gesellschaftsvertrag

Geschäftsordnung

1. Rechtlicher Rahmen

5Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

2. Das Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht

I. Grundlagen

Konfliktfall

Art. 31 GG

Bundesrecht bricht Landesrecht

Gesellschaftsrecht

GmbHG, AktG

Bundesrecht

Kommunalrecht

KV M-V

Landesrecht

6Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Fall: LG Deggendorf, Beschluss vom 13.12.2004, Az.: 3 O 520/04

SachverhaltStadtwerke GmbH hat einen fakultativen AufsichtsratDie Höhe des Strompreises wird diskutiert.Es kommt zum gerichtlichen Streit über die Wahrung der Geheimhaltung.

Entscheidung

Das Landgericht ist nicht zuständig; es ist einVerwaltungsrechtsstreit.

Die Tätigkeit im Aufsichtsrat ist Teil der öffentlichen Aufgaben.

Der Verwaltungsrechtsweg ist günstiger (Untersuchungsgrundsatz) !?

2. Das Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht

I. Grundlagen

7Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

3. Die Organe einer GmbH

I. Grundlagen

G

m

b

H

Stadt Schwerin Gesellschafter

Stadtvertretung Oberbürgermeisterin

Aufsichtsrat

Geschäftsführer

GesellschafterversammlungEntsendung

Entsendung

8Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Fall: VG Regensburg, Urteil vom 11.01.2006, Az.: RN 3 K 05.01162

SachverhaltStädtische Klinikum GmbH hat einen Aufsichtsrat mit 10 Mitgliedern8 Mitglieder werden vom Stadtrat benanntGO des Stadtrates sieht „Spiegelbildlichkeit“ vor

Entscheidung

spätere Änderungen der Fraktionen im Stadtrat müssen imAufsichtsrat abgebildet werden

Auslegung der GO („AR besteht aus..“) ergibt Pflicht zur Anpassung,vgl. § 71. Abs. 1 Satz 3 KV M-V

Gesellschaftsrecht steht nicht entgegen

3. Die Organe einer GmbH

I. Grundlagen

9Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Erforderliche Kenntnisse

• Beurteilung aller normalerweise anfallendenGeschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe möglich(BGHZ 85, 293, 295)

• Stellung des Aufsichtsrates

• Beurteilung von unternehmerischenEntscheidungen

Ausreichend Zeit

• Teilnahme an Sitzungen möglich

• Vorbereitung und Nachbereitungvon Sitzungen

• Studium von Unterlagen

Eigenverantwortung und Unabhängigkeit Gewissenhafte Aufgabenwahrnehmung

• Belange der Gesellschaft gehen

Interessen des Entsendungs-

berechtigten vor (BGHZ 36, 296, 306)

• Mitteilungspflicht bei fehlenderUnabhängigkeit

• Kein "interessierter Beobachter"

• Keine Parteipolitik

• Konstruktives Mitwirken

Qualifikation desAR-Mitglieds

4. Anforderungen an die Aufsichtratsmitglieder

I. Grundlagen

10Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Fördern

• Einbringen eigener

Fachkenntnisse

• Initiativrechte bei

gegebenem Anlass

• Mitarbeit in Ausschüssen

Gesellschaftsvertrag

Beraten

• Kenntnisnahme der

Beratungsunterlagen

• Externe Beratungshilfe

nur in Einzelfällen

Überwachen

• Zielgruppe ist die

Geschäftsführung

• Nur grundsätzliche

Fragen,

1. Gesellschaftsvertrag

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes

Tagesgeschäft ist

Sache der

Geschäftsführung

11Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

rückschauend

• Kontrollfunktion steht im

Vordergrund

• Rechtmäßigkeit und

Zweckmäßigkeit

abgeschlossener

Geschäftsführungsmaß-

nahmen

Präventiv

• Unternehmerische

Tätigkeit

• Mitwirkung bei

Gestaltungen

• Entscheidung über

zustimmungspflichtige

Geschäfte

Überwachen

2. Überwachungspflicht

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes

KeineBlockadepolitik!

12Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Grenzen

Berichtspflichten nach § 71 Abs. 4 KV M-V

Wohl des Unternehmens (BGHZ 64, 325, 330f.), aber Besonderheiten beiAlleingesellschafter

§§ 394, 395 AktG: Ausnahmevorschriften

Grundlage§§ 116, 93 Abs. 1 AktG: Stillschweigen über Geschäftsgeheimnisse

Treuepflicht bei der GmbH

Rechtsfolgen

Unterlassungsansprüche gegen Aufsichtsratsmitglied

Schadensersatzansprüche

Aufsichtsrechtliche Maßnahmen

3. Verschwiegenheitspflicht

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes

13Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Fall: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.05.2006, Az.: 4 BV 05.756

3. Verschwiegenheitspflicht

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes

Bürgerbegehren will Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliederneinschränken

Sachverhalt

Gesellschaftsrecht steht dem Begehren nicht entgegen, da nurfakultative Aufsichtsräte vorhanden waren

Einschränkung bei entgegenstehenden "Wohl des Unternehmens"war enthalten

Frage der Entscheidung über Geheimhaltung sei Problem des Vollzuges

Entscheidung

14Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Grenzen

Vorrang des Gesellschaftsrecht: Unternehmenswohl beachten(BGHZ 36, 296, 306)

Vertrauen Dritter auf Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates

Grundlage§ 71 Abs. 2 KV M-V: Weisungen sind zu befolgen

Weisungen durch Gesellschafterversammlung bei GmbH möglich

Rechtsfolgen

Rechtswidrige Weisung entfaltet keine Bindung

Abstimmung entgegen einer Weisung ist wirksam

Folgen rechtswidrigen Verhaltens des Aufsichtsratsmitgliedes sindSchadenersatzpflicht oder Au´fsichtsmaßnahmen

4. Befolgen von Weisungen

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes

15Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Fall: OVG NRW, Urteil vom 24.04.2009, Az.: 15 A 2592/07

SachverhaltStädtische Versorgungsbetriebe GmbH hat Aufsichtsrat mit 17 Mitgliedern8 Mitglieder werden auf Vorschlag des Stadtrates gewähltEs kommt zum Streit über das Weisungsrecht des Rates.

Entscheidung

Weisungsrecht hat Grundlage in § 113 Abs. 1 Satz 2 GO NRW

bundesrechtliches Gesellschaftsrecht hindert § 113 GO NRW nicht

bei fakultativem Aufsichtsrat ist Gesellschaftsvertrag maßgeblich

selbst Unternehmenswohl soll nicht entgegenstehen

4. Befolgen von Weisungen

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes

16Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Gesamtorgan

• nur der gesamte

Aufsichtsrat kann Rechte

geltend machen

Aufsichtsratsmitglied

• auch das einzelne

Aufsichtsratsmitglied kann

Rechte geltend machen

Inhaber der Rechte

1. Inhaber der Rechte

III. Rechte des Aufsichtsrates

17Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

• Teilnahmerechte

• Informationsrechte gegenüber der Geschäftsführung

• Informationsrechte innerhalb des Aufsichtsrates

• Initiativrechte (Einberufung Aufsichtsrat, Recht auf Ergänzung derTagesordnung)

Mitwirkungsrechte

2. Mitwirkungsrechte

III. Rechte des Aufsichtsrates

18Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Innenhaftung

• §§ 116, 93 AktG: Haftung gegenüber derGesellschaft

• Voraussetzung ist pflichtwidriges undschuldhaftes Verhalten derAufsichtsratsmitgliedes

• Maßstab ist „ordentlicher undgewissenhafter“ Überwacher

Außenhaftung

• Deliktische Haftung gemäß §§ 823 ff. BGB

• Teilnahmestrafbarkeit beiInsolvenzstraftaten

1. Innen- und Außenhaftung

IV. Haftungsgefahren

Haftung des Aufsichtsrates

19Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Fall: Brandenburgisches OLG Urteil vom 17.02.2009, Az.: 6 U 102/07

SachverhaltStadtwerke GmbH befindet sich in finanzieller NotlageGemeinde und Zweckverband können keine Mittel zur Verfügung stellenneu berufener Geschäftsführer informiert Aufsichtsrat regelmäßig

Entscheidung

Insolvenzverwalter hat Schadenersatzansprüche gegenAufsichtsratsmitglieder

selbst bei Nichtgeltung von § 93 AktG folgt Ersatzpflicht ausschuldhafter Pflichtverletzung

Aufsichtsrat hätte auf Insolvenzantrag hinwirken müssen

1. Innen- und Außenhaftung

IV. Haftungsgefahren

20Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

• Ersatzpflicht der Gemeinde, Haftung des Aufsichtsratsmitglieds bleibt bestehen

• keine Absicherung des AR-Mitgliedes bei vorsätzlicher oder grob fahrlässigerPflichtverletzung

• Ausnahme: Bei Handeln auf Weisung.

Haftungsfreistellung nach § 71 Abs. 3 KV M-V

2. Haftungsfreistellung

IV. Haftungsgefahren

StrafrechtlicheRisiken verbleiben!

21Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Patrick Klawa, LL.M. oec.

Rechtsanwalt

Aderhold RechtsanwaltsgesellschaftGmbHEilenburger Straße 1 A04317 Leipzig

Tel.: +49 (0) 341/ 39 80-142Fax: +49 (0) 341/ 39 80-179

Patrick.Klawa@roelfspartner.de

www.roelfspartner.de/ra

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

22Patrick Klawa, Aufsichtsräte_Schwerin_2009_09_11.ppt

Quellenübersicht

• Leitfaden für Mitglieder in kommunalen Vertretungen, Aufsichtsratsmitglieder in kommunalenUnternehmen sowie Mitarbeiter in den Beteiligungsverwaltungen der Kommunen

• Leitfaden Nr. 2 für kommunale Entscheidungsträger, Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmensowie Mitarbeiter in den Beteiligungsverwaltungen der Kommunen

• Leitfaden Qualifikation, Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen

• Hoppe/Uechtritz, Handbuch Kommunale Unternehmen, 2. Auflage

• Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 2008

• Schmidt/Luther, AktG, 2008

• Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 10. Aufl.

• "Weisungsrechte der öffentlichen Hand gegenüber ihren Vertretern in gemischtwirtschaftlichenUnternehmen" von Priv.-Doz. Dr. Walter Georg Leisner, Hamburg/München, Gildebuchverlag GmbH &Co. KG, GewArch 2009, 337-343

• "Die Systematik der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft von Dr. ChristianZieglmeier, De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, ZGR 2007, 144-166

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