Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW Jutta Schattmann Schulamt Kreis Herford

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Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW Jutta Schattmann Schulamt Kreis Herford. Rechtliche Grundlagen. GG Artikel 7 (1): Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates. LV NRW Artikel 8 (3): - PowerPoint PPT Presentation

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Schulstruktur und Schulaufsicht

in NRW

Jutta Schattmann

Schulamt Kreis Herford

Rechtliche Grundlagen

GG Artikel 7 (1):

Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates.

LV NRW Artikel 8 (3):

Das Land und die Gemeinden haben die Pflicht, Schulen zu errichten und zu fördern. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, fachlich vorgebildete Beamte ausgeübt.

Schulgesetz NRW

Neunter Teil (§ 86 – 91)

Oberste SchulaufsichtsbehördeMinisterium für Schule und Weiterbildung (MSW)

Obere SchulaufsichtsbehördenSchulabteilungen der Bezirksregierungen

zuständig für alle Schulformen

Untere Schulaufsichtsbehörden54 Schulämter für die Kreise und Städte

zuständig für Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen

Aufgaben der unteren Schulaufsicht

1. Fachaufsicht über die Schulen

2. Dienstaufsicht über die Schulen

Fachaufsicht (Beispiele)

Förderung der Erziehungs- und Bildungsarbeit

Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit

Kontrolle des Unterrichts

Beratung der Schulleiter und Lehrer bei der Umsetzung der Lehrpläne und Erlasse

Sicherung der gleichmäßigen Lehrerversorgung

Organisation von Fort- und Weiterbildung

Beratung der Schulträger

Dienstaufsicht über das pädagogische Personal

Einstellung und Vereidigung

Versetzung und Abordnung

Dienstliche Beurteilung

Genehmigung von Dienstreisen

Dienstlichen Beschwerden nachgehen

Schulamt

als untere staatliche Schulaufsicht

Mischbehörde aus

• schulfachlichen Mitarbeitern (Schulrätinnen, Schulräte)

• verwaltungsfachlichen Mitarbeitern

(werden von den Städten und Kreisen gestellt)

Leitung

Schulaufsichtsbeamter (vom Ministerium ernannt)

Verwaltungsfachmann (vom OB oder Landrat ernannt)

Aufgaben der verwaltungsfachlichen Mitarbeiter

Führung von Personalnebenakten

Führung der Stellendatei

Personalangelegenheiten der Lehrkräfte

Wirtschaftliche Angelegenheiten der Lehrkräfte

Schülerangelegenheiten

Bewirtschaftung der Haushaltsmittel

Sekretariatsaufgaben der Schulräte

Innere und äußere Schulangelegenheiten

Innere Schulangelegenheiten:

• Bildungs- und Erziehungsarbeit

• Lehrkräfte• Sozialpädagogen• ErzieherStaatliches Schulamt

Äußere Schulangelegenheiten:

• Schulgebäude errichten und unterhalten

• Sachmittelausstattung• Lehr- und Lernmittel• Verwaltungspersonal

Kommunales Schulverwaltungsamt

Enge Zusammenarbeit

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