Sicherheitsbelehrung SS 2003. Allgemeines Kennzeichnung von Chemikalien Umgang mit Chemikalien und...

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Sicherheitsbelehrung

SS 2003

• Allgemeines• Kennzeichnung von Chemikalien• Umgang mit Chemikalien und Apparaturen

Teilnahmepflicht!

• Teilnahme an Sicherheitsbelehrung muss durch Unterschrift bescheinigt werden, sonst kein Zutritt zu den Laboren.

Ablauf

• Belehrung durch W. Durner

• Laborbegehung mit A. Küsters

• Unterschrift

Allgemeine Verhaltenshinweise

• Gesundheit

Krankheiten oder sonstwie bedingte Indispositionen können im Labor unter gewissen Umständen eine Gefahr darstellen:(z.B. Krämpfe, Schwindel, Ohnmacht)

Allgemeine Verhaltenshinweise

• Gesundheit

Schwangere dürfen nicht mit Gefahrstoffen umgehen

Schwangerschaft: Meldepflicht!

Allgemeine Verhaltenshinweise

• Essen, Trinken, Rauchen

Striktes Verbot!

Allgemeine Verhaltenshinweise

• Kleidung

Straßenkleidung nicht ins Labor !

Hinweis: Raum 410 (künftiger Aufenthaltsraum)

Persönliche Schutzausrüstung

• Laborkittel, schwer entflammbare Kleidung

• geschlossene Schuhe

• Schutzbrille (wird gestellt)

• Schutzhandschuhe (werden gestellt)

Umgang mit Gefahrstoffen

Was sind Gefahrstoffe?Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die • sehr giftig, • giftig, • mindergiftig (gesundheitsschädlich), • ätzend, • explosionsgefährlich, • leichtentzündlich, • entzündlich, • krebserzeugend, • fruchtschädigend oder • erbgutverändernd sind oder sonstige chronisch

schädigende Eigenschaften besitzen

oder ...

Umgang mit Gefahrstoffen

Was sind Gefahrstoffe?

oder ...

die geeignet sind, die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft, von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen sowie der Naturhaushaltes derart zu verändern, dass dadurch erhebliche Gefahren oder Nachteile für die Allgemeinheit herbeigeführt werden.

II Kennzeichnung von Chemikalien

Einstufung der Brandgefährlichkeit

Brandfördernder Stoff

Einstufung der Brandgefährlichkeit

Einstufung der Brandgefährlichkeit

Leicht entzündlicher Stoff

Einstufung der Brandgefährlichkeit

Einstufung der Brandgefährlichkeit

Explosionsgefährlicher Stoff

Einstufung der Brandgefährlichkeit

Einstufung der Giftigkeit

Sehr giftiger Stoff

Einstufung der Giftigkeit

Einstufung der Giftigkeit

Minder giftiger Stoff reizend

Einstufung der Giftigkeit

Einstufung der Giftigkeit

Kennzeichnung von Chemikalien

Kennzeichnung

•Kennzeichnung aller Flaschen,. Proben etc.!

III – Umgang mit Apparaturen

Umgang mit Apparaturen

• Die meisten Apparaturen bestehen aus Glas

Bruchgefahr !

Umgang mit Apparaturen

• Einführen von Glasrohren in Stopfen

Bruchgefahr !

Umgang mit Apparaturen

• Abnehmen des Exsikkator-Deckels

• Abziehen ohne Gewalt !!!• Muss auf Schlifffett gleiten• Sicher ablegen

Umgang mit Apparaturen

• Drucktopf

• Erst nach Konsultation der Techniker unter Druck setzen !

Umgang mit Säuren und Laugen

• Beim Verdünnen:stets unter Rühren langsam die Säure/Lauge zum Wasser gießen, nie umgekehrt.

Umgang mit Chemikalien

• Alle unbekannten Chemikalien sind als Gefahrstoffe einzuordnen

• Hautkontakt vermeiden

• Chemikalien nach Möglichkeit in ihrer Originalverpackung belassen

• Beim Transport gläserner Chemikalienbehälter ist die Bruchgefahr zu beachten!

Umgang mit Chemikalien

• Umfüllen von Chemikalien nach Möglichkeit mit Trichter

• Umgang mit kleineren Substanzmengen via Pipette oder Spatel.

! Es ist verboten, Flüssigkeiten mit dem Mund zu pipettieren

• Kein direktes Umfüllen von Chemikalien aus dem Vorratsgefäß in den Versuchsansatz

• Chemikalien niemals zurück in Vorratsgefäße füllen

Entsorgung von Chemikalien

• Abfälle an der TU Braunschweig werden nach folgenden Gruppen getrennt entsorgt:

– Säuren

– Basen

– Schwermetalle

– HCN

– Cyanide

– Akalimetalle

– organische Lösungsmittel (halogeniert/halogenfrei)

– Altöl

Entsorgung von Flüssigkeiten

• Abwässer sind alle Flüssigkeiten, die in die Waschbecken gelangen. sie sollten im idealfall nur Wasser enthalten.

• Praktikabel:

– pH zwischen 5 und 8

– keine Schwermetalle

Abzugsvorrichtung

• Abzug ist stets geschlossen!

• Beim Arbeiten unterm Abzug Scheibe nicht mehr als unbedingt nötig öffnen.

• Der Kopf sollte stets im Schutz der Scheibe sein.

Gasflaschen: Kennfarben

Azetylen

sonstige brennbare Gase(z.B. H2, CO, Methan ...)

Sauerstoff

Pressluft

Stickstoff

andere Gase

Gasflaschen: Umgang

• Gasflaschen müssen in Explosionssicheren Schränken gelagert werden.

• Außerhalb von Schränken: Sicherung an Wänden!

• Keine Gleit- oder Schmiermittel an die Armaturen

Freiland

• Schweres Gerät

• Scharfkantige Gegenstände

• Sicherung beim Transport:

Rutschen! Kippen!

Sicherheitseinrichtungen

• Im Gebäude– Fluchtwege, Notausgänge– Rauch-, Feuermelder, alarmanalgen

• Im Labor– Erste-Hilfe-Kasten– Augenspülflasche– Notdusche– Not-Aus-Schalter– Telefon

Begehung mit Chemieingenieur A. Küsters

Betreuer und Verantwortliche

• Leiter der Einrichtung: Prof. Dr. W. Durner

• Laborleiter: Prof. Dr. R. Nieder

• Vertreter: Dr. K. Schulz

• Sicherheitsbeauftragter: Dipl. Ing. A. Küsters

• Ersthelferin: Tech. Ass. B. Heine

Labor-Ordnung (Stand 01.2002) Bodenkundliche Labore im EG und im 4. OG

1. Arbeitszeiten Für die Labore des Instituts gelten die folgenden Arbeitszeiten: Montags bis Donnerstags

730 – 1600, Freitags 730 – 1300. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten (bis 2200 und an Wochenenden) ist in Ausnahmefällen gestattet aber genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist mit dem Laborleiter abzusprechen.

Für Arbeiten nach 2200 ist gemäß der Nachtarbeitsregelung (Hausordnung der TU) beim Präsidenten der TU Braunschweig eine Genehmigung einzuholen.

Innerhalb wie außerhalb der geltenden Arbeitszeiten darf in den Laboren nur gearbeitet werden, wenn sich eine zweite Person in Rufnähe befindet, die in der Lage ist, Erste Hilfe zu leisten bzw. Hilfe herbeizurufen (Unfall-Verhütungsvorschrift).

2. Unfall-Verhütungsmaßnahmen Jede(r) neue Mitarbeiterin) ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitseinrichtungen der

Labore vertraut zu machen. Dies geschieht im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsbelehrungen vor Beginn der Praktika bzw. mit Hilfe des Technischen Personals.

In den Laboren darf nur mit Schutzausrüstung gearbeitet werden (Laborkittel, geschlossene Schuhe, Schutzbrille, Schutzhandschuhe). Schutzhandschuhe werden gestellt.

3. Einweisung und Einarbeitung Die Einweisung von Doktoranden, Diplomanden und Studentischen Hilfskräften

erfolgt durch das Technische Personal. Ohne Einarbeitung durch das Technische Personal darf an keinem Analysengerät

gearbeitet werden.

4. Allgemeines Die Geräte-Benutzung ist mit dem Technischen Personal abzusprechen. Mit den Einrichtungsgegenständen der Labore und den Verbrauchsmaterialien ist

sorgsam umzugehen. Schäden sind unmittelbar nach Schadenseintritt zu melden. Jeder Benutzer der Labore hat dafür zu sorgen, dass Abfalle und Chemikalien

ordnungsgemäß entsorgt werden. Chemikalien dürfen nicht über das Abwassersystem entsorgt werden.

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