View
25
Download
1
Category
Preview:
DESCRIPTION
- PowerPoint PPT Presentation
Citation preview
HinweiseDie folgenden Folien werden als frei zugängliche Folien ins Internet gestellt. Sie sind geeignet, Vorlesungen zu aktuellen Problemen der Wirtschaftspolitik in Deutschland zu unterstützen. Zielgruppe sind Module am Ende eines wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums, die auf die weltweit üblicherweise vermittelten Inhalte der Mikroökonomik aufbauen. Am Ende eines solchen Moduls sollten die Studierenden dazu in der Lage, wesentliche Themen in den behandelten Bereichen der Wirtschaftspolitik analysieren und bewerten zu können. Mit den Folien werden wesentliche institutionelle Informationen bereitgestellt und es wird auf die rmikroökonomische Basis bezuggenommen. Ziel ist es, dass jeweils zu Beginn des Wintersemesters (1. Oktober des jeweiligen Jahres) eine aktualisierte Folienversion unter http://www.leuphana.de/ueber-uns/personen/thomas-wein/lehre.html zur Verfügung gestellt wird. Geplant ist, dieses Angebot für die Bereiche Bildungspolitik, Sozialpolitik, Wettbewerbs- und Regulierungspolitik und Umweltpolitik zur Verfügung zu stellen.
Das Angebot ist frei zugänglich. Der Autor freut sich über Rückmeldungen von Lehrenden, falls sie dieses Angebot nutzen (wein@leuphana.de). Weitere Anregungen, Kritik und Kommentare sind sehr willkommen.
Prof. Dr. Thomas Wein, Leuphana Universität Lüneburg
Sozialpolitik – Gesundheitspolitik
(VL Theorie der WIPOWS 14/15
Prof. Dr. Thomas Wein)
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO3
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
5.3 Gesundheitswesen
Ökonomische Betrachtung des Gutes Gesundheit: Krankheit = Antigut zu Gesundheit
• Gesundheit• besonders wichtiges Gut• Voraussetzung für alles andere• Herstellung von Gesundheit vielschichtiger Prozeß
• Marktversagen bei der Bereitstellung medizinischer Leistungen?• Ansteckende Krankheiten: negative technologische externe
Effekte• Medizinische Mindestversorgung des Mitbürgers: Positiver
psychologischer externer Effekt• Optionsgut• Nichtrationalität• Nutzenunkenntnis• Qualitätsunkenntnis
Ergebnisse:• Staatliche Mindestqualitätsstandards, -versorgung und/oder
Pflichtversicherung• Existenz privater Krankenversicherungsmarkt?
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO4
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
5.3 Gesundheitswesen
Ökonomische Betrachtung des Gutes –Besondere Funktionsweise des
Krankenversicherungsmarktes• Trittbrettfahrerproblem• asymmetrische Informationsverteilung zu Lasten der
Versicherer • vor Vertragsschluss: adverse Auslese?• nach Vertragsschluss: moralisches Risiko?
• externes moralisches Risiko?• Opportunismusgefahren
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO5
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
5.3 Gesundheitswesen
Organisationsformen medizinischer Versorgung• Prinzipal-Agent-Problem
P A→E=f(e,Θ)
H
E- H
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO6
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
5.3 Gesundheitswesen
Organisationsformen medizinischer Versorgung• Ergänzende Sachwalter
• Staat organisiert Versorgung
• nationalen Krankenversicherungen als Monopolisten
• Private Krankenversicherer
• HMOs
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO7
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
5.3 Gesundheitswesen
Organisations-formen medizinischer Versorgung•Überblick
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO8
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Leistungsüberblick
GKV in Deutschland• Versicherungspflicht für Arbeitnehmer bis zur
Versicherungspflichtgrenze (50850 € p.a. bzw. 4327,50 € pro Monat), Rentner, Studenten ...
• Leistungen:• Gesundheitsvorsorge• Behandlungskosten nach dem Sachleistungsprinzip• Krankengeld• Mutterschaftshilfe/-geld
• Einkommensabhängige Beiträge und aus Steueraufkommen; Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert
• Träger:• AOKs und Ersatzkrankenkassen• Krankenkassenverbände• kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhausträger
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Leistungsumfang, einheitlicher Leistungs-umfang und Gemeinsamer Bundesausschuss
• Finanzierten Leistungen definiert allgemein § 11 SGB V• Im Einzelfall entscheidet Gemeinsamer Bundesausschuss
• Spitzenverbände der Krankenkassen, der Krankenhäuser und der Krankenkassen + 3 neutrale Mitglieder
• Versorgungsrichtlinien nach § 92 SGB V: ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
– Allgemein anerkannter Stand der medizinischen Erkenntnisse hinsichtlich diagnostischen oder therapeutischen Nutzen
– Wirtschaftlichkeit
9Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Beitragssatzstabilität• Beitragserhöhungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 71 I SGB V), nur
wenn nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sich höhere Beiträge aus medizinscher Notwendigkeit ergeben
• Beitragssatzstabilität wird vor allem durch Ausgabenbeschrän-kungen (Budgetierung) angestrebt, eingebettet in kollektive Versorgungsverträge• Korporatistische Steuerung -> Kassen handeln gemeinsam
– Einheitliche Verträge zwischen allen Kassen und allen (zugelassenen) Ärzten und Krankenhäusern
– Vertragspartner: Spitzenverbände der Krankenkassen und der Leistungserbringer -> bilateraler Monopolmarkt
• Ambulante vertragsärztliche Versorgung– Vertragspartner: Kassenärztliche Vereinigungen, Kranken- und
Ersatzkrankenkassen– Bundesmanteltarifvertrag– Landesebene: morbiditätsorientierte Vergütung
• Stationäre Versorgung ->Landesweite Krankenhauspläne
10Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Beitragssatzstabilität
• Kollektivversorgungsverträge• Ambulante Versorgung
1. Vorher 1993: retrospektive Einzelleistungsvergütung
– Seit 1993 Deckelung: prospektive fixe Vergütung
11Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung
• Kollektivversorgungsverträge• Ambulante Versorgung
– Seit 2009
12Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung
13Kapitel 5 "Sozialpolitik"
• Kollektivversorgungsverträge• Stationäre Versorgung
– Seit 2003 landeseinheitliche Fallpauschalen (German Diagnostic Related Groups, G-DRG)
» Jeder Behandlungsfall eine Fallgruppe» Differenziert nach Erkrankung, Behandlung und
Schweregrad» Bei Unterschreiten der Mindestliegezeiten ->
Abschläge– Krankenhausspezifische Erlösgrenzen
» Voraussichtlich zu erbringende stationäre und teilstationäre Leistungen x Entgelte
» Mehr- oder Minderlösausgleichsregeln
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Selektivvertragliche Regelungen
• Möglichkeiten nach SGB V• Modellvorhaben (§§ 63 f.)• Hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b)• Besondere ambulante Versorgung (§ 73c)• Integrierte Versorgung nach § 140a-d• Selektivverträge „Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (§
125 II, 1 und § 127 II)• Arzneimittel-Rabattverträge (§ 130a VIII)
14Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Problem der Budgetbereinigung
• Krankenkassen zahlen im voraus an kassenärztliche Vereinigung morbiditätsbedingte Gesamtvergütung für eine Region; tatsächliche Leistungserbringung spielt keine Rolle
• Übernimmt Krankenkasse die Versorgung durch Selektivvertrag, fallen zusätzliche Kosten an
• Ausgleichsbetrag erforderlich für nicht erforderliche Versorgung im Kollektivvertrag• Zwischen 2004 und 2008 maximal 1 % aus
Kollektivbudget herausgenommen -> Anschubfinanzierung
• Seit 2009 sollen ersparte Aufwendungen im Kollektivvertrag erstattet werden
– Vertragspartner des Kollektivvertrages bestimmen Höhe
– Schiedsamt kann angerufen werden
15Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Preis- bzw. Beitragswettbewerb
• Seit Freigabe der Kassenwahl 1996 bis 2008 Krankenkassen legten selbst Beitragssatz fest -> bei einheitlichen Leistungen wichtigster Parameter
• Seit 2009 einheitlicher Satz• Beitragsbemessungsgrenze 45900 € p.a. bzw. 3825 € p. Monat• Ab 2011: 7,3 % Beitrag AN, 7,3 % Beitrag AG 7,3 % und fest
geschrieben; +0,9 Prozentpunkte allein von AN höherer Anteil für Zahnersatz. Zu Entrichten an Gesundheitsfonds• Zusatzbeiträge und Prämienerstattungen sind kassenindividuell
möglich• Überforderungsgrenze bei 2 % des beitragspflichtigen
Einkommens, dabei durchschnittlicher Zusatzbeitrag maßgeblich; durchschnittlicher Zusatzbeitrag = (Mittel des Gesundheitsfonds – Ausgaben der gesetzlichen Kassen)/Anzahl der GKV-Mitglieder
• Schätzungen des Bundesversicherungsamtes durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2012: 8 €, 2013: 12, 2014 16 €
• Erhebung der Zusatzbeiträge beim Arbeitgeber16
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Beitragsdifferenzierung durch Wahltarife
• Prämie, wenn Mitglied teil der jährlichen Kosten selbst trägt (§ 53 I)
• Prämie, wenn Leistungen gar nicht in Anspruch genommen (§ 53 II)
• Pflicht zu besonderen Prämien, wenn Pflicht für Versicherten zur Teilnahme an besonderen Versorgungsformen (§ 53 III)
• …
18Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Relevanz des Risikostrukturausgleichs
• Heute keine Preissetzung gemäß individuellen Risiko• Im unregulierten Markt -> Prämien entsprechend dem
Erwartungswert -> Anreiz der Versicherten, mit gutem Angebot Erwartungskosten auf optimalen Wert zu bringen
• Heutige Tarifstruktur (aber auch Kopfprämie) • falsche Anreize zu Risikoselektion und Attrahierung
gesunder Risiken• Keine Präventionsanreize
19Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Risikostrukturausgleich
20Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO21
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Gesundheitsorientierte Kopfpauschalen
•weiter Umlageverfahren•nicht mehr lohnabhängige Beiträge•alle GKV-Mitglieder versicherungspflichtig, festes Leistungspaket•über Versicherungspflichtgrenze liegende: Option als Freiwillige oder Übergang zu PKV•Kontrahierungszwang + keine Leistungsausschlüsse•von VU zu VU unterschiedliche Kopfpauschalen•morbiditätsorientierter RSA•Umverteilung über Steuer- und Tranfersystem
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO22
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Bürgerversicherung• Ziele
• Senkung der Lohnnebenkosten• geringere Konjunkturabhängigkeit• Stabilisierung der GKV-Fin.• größere Gerechtigkeit durch Ausweitung der
Beitragsbemessungsgrundlage • Maßnahmen
• 1. Stufe– Erhöhte Beitragsbemessungsgrenze– auch andere Einkommen
» Gewinne aus Land- + Forstwirtschaft» Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit» Vermögenseinkommen-Werbungskosten-Sparerfreibetrag» Vermietung und Verpachtungseinkommen
– 2. Stufe -> Ausweitung der Versichertenkreise: Beamte, Selbstständige, Landwirte
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Lohnbezogene KV-Beiträge
• Nicht gesetzliche, sondern ökonomische Inzidenz entscheidend
• Lohnbezogene Beiträge• Unnötige Wohlfahrtsverluste• Wachstumseinbußen• Beschäftigungsabbau
23Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Lohnbezogene KV-Beiträge
• Keine KV-Beiträge
24Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie
A = Arbeitnehmer
N=Arbeitgeber
w
h
C
hohne
wohne
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Lohnbezogene KV-Beiträge
• Nicht gesetzliche, sondern ökonomische Inzidenz entscheidend
25Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie
A
N
w
h
A`
N`
C
D
E
F
b
b
hohnehmit
wohne
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Lohnbezogene KV-Beiträge
• Nicht gesetzliche, sondern ökonomische Inzidenz entscheidend
• Lohnbezogene Beiträge• Unnötige Wohlfahrtsverluste• Wachstumseinbußen• Beschäftigungsabbau
26Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie
A
N
w
h
A`
N`N``
A``
C
D
E
F
b
b
k
l
hohnehmit
wohne
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Keine KV-Beiträge
27Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie
c
FF
AM
0
g0
go: w( -F)+M=-wF+w + MF F
F3
L3
U4
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Lohnbezogene KV-Beiträge
28Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie
c
FF
AM
0
g0 go: w( -F)+M=-wF+w + MF F
g1
g1: (1-b)w( -F)+M=-(1-b)wF+(1-b)w + MF F
T1=b( -F1)=bL1F
F1L1
U2
U4
F3
L3
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Bürgerversicherung
29Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie
c
FF
AM
0
g0 go: w( -F)+M=-wF+w + MF F
g1
g1: (1-b)w( -F)+M=-(1-b)wF+(1-b)w + MF F
(1-t)M A`
g2
g2: (1-b`)w( -F)+(1-t)M=-(1-b´)wF+(1-b`)w + (1-t)MF F
T1=b( -F1)=bL1F
b>b´
T21=b´( -F2)=b´L2F
F1F2
L1
L2
tM +
T22=tM
!
U1U2
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Kopfpauschale
30
c
FF
AM
0
g0 go: w( -F)+M=-wF+w + MF F
g1
g1: (1-b)w( -F)+M=-(1-b)wF+(1-b)w + MF F
A`
g3
g3: w( -F)+M-V=-wF+w + M-VF F
T1=b( -F1)=bL1F
F1F4
L1
L4
T2=V
!
U1
U2
A``
V
V= AA`` = durchschnittliche GesundheitsausgabenBürgerversicherung und
Gesundheitsprämie30
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO31
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO32
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO33
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
0 0
30
40
50
60
70
30
40
50
60
70
1 000 1 500 2 000 2 500 3 000 3 500 4 000 4 500 5 000 5 500 6 000 6 500 7 000
Monatliches Arbeitnehmerentgelt in Euro
Grenzbelastungen der Arbeitnehmerentgelte für verschiedene Varianten der Finanzierung des sozialen Ausgleichs im Modell der Bürgerpauschale im Vergleich zum Status quo1)
Bürgerpauschale und Gesundheits-Solidaritätszuschlag von 6,5 vH
Bürgerpauschale und zusätzlicheproportionale Einkommensteuer von 1,8 vH
Status quo
1) Berücksichtigt sind die Belastungen eines ledigen Arbeitnehmers durch die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und durch die Sozialversicherungsbei-träge oberhalb des Mini- und Midi-J ob-Bereichs. Der Pauschalbeitrag beläuft sich auf 198 Euro, der Eigenanteilssatz beträgt 13 vH, der Beitragssatz im Statusquo 14 vH, das Zuschussvolumen 30 Mrd Euro. Zur Gegenfinanzierung wird der Arbeitgeberbeitrag als Bruttolohn ausgezahlt und versteuert. Berücksichtigt wer-den die Regelungen des im J ahr 2005 geltenden Steuerrechts. Die Kürzung des Vorwegabzugs im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von Vorsorgeaufwen-dungen wurde - wegen der Auszahlung des bisherigen Arbeitgeberbeitrags - im Fall des Pauschalbeitragsmodells von bislang 16 vH auf 11 vH reduziert. Die Bei-tragssätze in den anderen Sozialversicherungszweigen wurden so angepasst, dass im Hinblick auf die einzelnen Zweige jeweils Aufkommensneutralität gegebenist. Das Arbeitnehmerentgelt ist definiert als der Bruttolohn zuzüglich des Arbeitgeberbeitrags zu den Sozialversicherungen.
vH vH
Schaubild 124
© Sachverständigenrat
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO35
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Kopfpauschale• Vorteile
• Anreize zu Wechsel in PKV sinken• Kosten des Krankenversicherungsschutzes vom
Arbeitseinkommen entkoppelt• Geringere negative allokative Auswirkungen?• Einheitlicher, voller Pauschbetrag für Rentner• mehr Transparenz• Äquivalenzprinzip• Beitragseinnahmen nicht mehr konjunktur- und
arbeitsmarktabhängig• Lastverschiebung auf Sozialversicherung funktioniert nicht
mehr ohne weiteres• Nachteile:
• Entlastung höherer Einkommen, Belastung Geringverdienender?
• Sozialausgleich administrativ durchführen + politisch stabil?• Alternativvorschlag: SVR → Pauschalbeitragsystem
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO36
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Bürgerversicherung
• Vorteile• Gefahr der Risikoentmischung sinkt• mehr intragenerative Gerechtigkeit• Weniger excess burden, wenn unelastische
Tatbestände besteuerbar• Nachteile
• abnehmende Kapitaldeckung• bei hohen Einkommen höhere Arbeitgeberanteile• praktische Umsetzung: gesamtes Einkommen 2 x
ermitteln• progressive Verteilungswirkung
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO37
Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Aktuelle Regelung
• Kopfpauschale durch die Hintertür• Allokativ bleibt (fast) alles gleich, da Beiträge weitgehend
lohnabhängig• Mehr Beitragstransparenz -> mehr Wettbewerb -> mehr
Kostensenkungsanreize?• Politisch stabil?
38Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Selbstbehalte
• Festbetrag
39Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Selbstbehalte
• Prozentuale
40Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Selbstbehalte
• Abzugsfranchise
41Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Prof. Dr. Thomas Wein, WIPO
Selbstbehalte
• Abzugsfranchise
42Kapitel 5 "Sozialpolitik"
Recommended