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Deutsches Gesetz
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5/24/2018 Strafrecht - Begriffe Und Inhalte
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Strafrecht - Begriffe und Inhalte
Voraussetzungen der Strafbarkeit
bersicht ber Begriffe und Inhalte des StrafrechtesWann und wie macht sich jemand strafbar?Kurzfassung:
Strafrecht ist der Oberbegriff, unter dem das Strafrecht desStrafgesetzbuches (StGB s!wie strafrechtliche "ebengesetze wie z#B# dasBet$ubungsmittelgesetz (Bt%G !der das Waffengesetzzusammengefasstwerden#
&aneben gibt es das s'ezielle ugendstrafrecht, das im
ugendgerichtsgesetz (GG n!rmiert ist und auf dem StGB aufbaut# &as Strafgesetzbuch besteht aus einem )llgemeinen *eil (++ - ./b und
einem Bes!nderen *eil (++ 01 - 230# &er )llgemeine *eil 4ersammelt grunds$tzliche 5rinzi'ien, wie 6egeln ber
*$terschaft und *eilnahme ()nstiftung, Beihilfe, 7ersuch und 4!llendetes&eli8t und Irrtumsfragen#
&er bes!ndere *eil regelt die einzelnen &eli8te und ist thematisch nach4erschiedenen 6echtsgtern aufgebaut9 Straftaten gegen die :ffentlicheOrdnung, gegen die se;uelle Selbstbestimmung !der gegen das
5/24/2018 Strafrecht - Begriffe Und Inhalte
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1. Begriff "Strafrecht"Strafrecht ist der Inbegriff der 6echtsn!rmen, die fr ein strafrechtlich rele4antes7erhalten eine bestimmte Strafe !der %aFnahme, wie z#B# %aFregeln derBesserung und Sicherung, 4!rsehen#
s wird unterschieden zwischen dem s!g# materiellen Strafrecht, das dieeinzelnen *atbest$nde und deren 6echtsf!lgen behandelt und dem s!g# f!rmellenStrafrecht, wie z#B# dem Straf'r!zeFrecht#&en >au'tbestandteil des Strafrechts in &eutschland macht das
Strafgesetzbuch (StGB aus# &ie urs'rngliche =assung 4!m 3#3#0. istzwischenzeitlich 4iele %ale erg$nzt und a8tualisiert w!rden# Strafrecht ist aberauch in s!g# "ebengesetzen n!rmiert, wie z#B# dem Bet$ubungsmittelgesetz(Bt%G !der Waffengesetz#
&aneben gibt es n!ch das ugendstrafrecht, das in einigen 6egelungen 4!mallgemeinen Strafrecht und Straf'r!zeFrecht abweicht - es baut aber auf demallgemeinen Strafrecht ins!fern auf, als es auf seine &eli8te 4erweist, aber frdie ugendlichen (bzw# >eranwachsenden andere San8ti!nsmittel und Strafen!der Strafrahmen an!rdnet#in &iebstahl bleibt als! ein &iebstahl, egal !b ihn ein ugendlicher !derrwachsener begangen hat, lediglich die =!lgen sind fr ugendliche andere alsfr rwachsene#"icht zum Strafrecht im engeren Sinne geh:ren die Ordnungwidrig8eitenD siesind im Ordnungswidrig8eitengesetz (OWiG n!rmiert, das auch 8eine Geld- !der=reiheitsstrafen 8ennt, s!ndern nur GeldbuFen#Hurc8 zur bersichtJ
2. Aufbau und Inhalt des StGB&as StGB ist l!gisch aufgebaut und beginnt mit dem )llgemeinen *eil (++ -./b, gef!lgt 4!m Bes!nderen *eil (++ 01 - 230# &iese *eile untergliedern sichwiederum in )bschnitte, diese dann in *itel#
2.1. Allgemeiner Teil&er )llgemeine *eil beinhaltet 6egeln, die auf das gesamte Strafrechtanzuwenden sindD s! auch auf das ugendstrafrecht#
>ier findet sich das be8annte Strafrechts'rinzi' Aeine Strafe !hne Gesetz("ulla '!ena sine lege in + StGB9
"Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war,bevor die Tat begangen war."
&ies ist eine )us'r$gung des 6echtsstaats'rinzi'sD ans!nsten 8:nntennachtr$glich fr miFliebiges 7erhalten Straftatbest$nde geschaffen werden,s!fern sich eine 'arlamentarische %ehrheit dafr finden lieFe#&as bedeutet 8!n8ret Straffreiheit fr jemanden, der Strafbar8eitslc8engefunden und ausgenutzt hat9 in 'assender Straftatbestand 8ann dann zwarnachf!lgend geschaffen werden, darf aber nicht rc8wir8end auf diese sch!nbegangenen *aten angewendet werden#
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/http://www.gangway.de/gangway.asp?cat1id=6&cat2id=41&cat3id=&DocID=62&client=gangway#Uberhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG000102307http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG000102307http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG003302307http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__1.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgb/http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/http://www.gangway.de/gangway.asp?cat1id=6&cat2id=41&cat3id=&DocID=62&client=gangway#Uberhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG000102307http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG000102307http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG003302307http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__1.html5/24/2018 Strafrecht - Begriffe Und Inhalte
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In den ++ 2-.StGB wird n!rmiert, wann berhau't das deutsche Strafrecht gilt,n$mlich grunds$tzlich fr in &eutschland begangene *aten, aber in)usnahmef$llen auch fr im )usland begangene *aten gegen inl$ndische(Kdeutsche !der internati!nal geschtzte 6echtsgter#=erner finden sich hier 6egelungen zu den =ragen des 7ersuches und der*$terschaft und *eilnahme (*eilnehmer an einer *at des *$ters ist der )nstifter
und Gehilfe#Wichtig sind auch die 6egelungen zur "!twehr und zum "!tstand in den ++ 2C ff#StGB#Hurc8 zur bersichtJ
2.2. Besnderer Teil&er Bes!ndere *eil bezeichnet mittels abstra8ter %er8male und Beschreibungendie strafrechtlich rele4anten >andlungenD diese %er8malsbeschreibungen heiFenTatbestand#Grundlage der SLstematisierungen innerhalb des Bes!nderen *eiles bilden die
4!m StGB geschtzten 6echtsgter# &aher sind die einzelnen )bschnitte desBes!nderen *eiles z#B# mit Straftaten gegen das
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&iese &!gmati8 hat sich in jahrelangen juristischen &is8ussi!nen herausgebildet#&araus ergeben sich &efiniti!nen, wie fr 8:r'erliche %iFhandlung9 ine8:r'erliche %iFhandlung ist eine ble und unangemessene Behandlung, durchdie das 8:r'erliche W!hlbefinden nicht nur unerheblich beeintr$chtigt wird#Wird dies durch )ns'uc8en eines anderen %enschen erfllt?
"ach der !bigen &efiniti!n l$sst sich diese =rage bejahen !der auch 4erneinen#)n dieser Stelle ist die &!gmati8 entscheidend, d#h# die ntscheidung richtet sichnach der %einung, die sich herausgebildet hat, 4!r allem auch durch die)echts*rechung der Gerichte9 "ach der h#%# (Kherrschenden %einung ist z#B#eine Ohrfeige eine 8:r'erliche %iFhandlung# &ie h#%# ist in den einschl$gigenA!mmentaren nachzulesen#
&er 7!rgang, dem *atbestandsmer8mal eine &efiniti!n zuzu!rdnen und diese aufden Sach4erhalt anzuwenden, heiFt Subsumti!n#Sind als! die erf!rderlichen *atbestandsmer8male des !bje8ti4en *atbestandeserfllt, ist weiter zu 'rfen# )nderenfalls liegt sch!n $uFerlich 8eine >andlung
4!r, die strafbar ist#
Hurc8 zur bersichtJ
!.2. Sub&e'ti(er Tatbestand&er subje8ti4e *atbestand bezieht sich auf das BewuFtsein des@der *$terInw$hrend der *at bzw# auf seine@ihre instellung gegenber seiner@ihrer>andlungD daher subje8ti4 - gemeint ist die *$ter'sLche#
7ereinfacht 8!mmen hier nur +rsatz!der ,ahrl-ssig'eitin ihren4erschiedenen =!rmen in =rage#
Grunds$tzlich ist nur 4!rs$tzliches >andeln strafbar - fahrl$ssiges nur, wenn dasGesetz dies ausdrc8lich bestimmt, + 3StGB#&eswegen finden sich in den meisten &eli8ten auch 8eine Bestimmungen zumsubje8ti4en *atbestand9 &ann ist immer 7!rsatz n!twendig#
&ie 5rfung l$uft wie im !bje8ti4en *atbestand ab9 s gibt &efiniti!nen, die nichtim Gesetz stehen# &emnach ist 7!rsatz - allgemein gesagt - das Wissen undW!llen der *atbestands4erwir8lichung mit allen seinen Mmst$nden und
=ahrl$ssig8eit die *atbestands4erwir8lichung unter einer !bje8ti4enS!rgfalts'flich4erletzung bei !bje8ti4er 7!raussehbar8eit des rf!lgseintritts(Schadens#7!r diesem >intergrund muF die innere instellung der *$terInnen zu ihrer *aterf!rscht werden, um herauszufinden, !b 7!rsatz !der =ahrl$ssig8eit 4!rliegt#&enn wie sch!n !ben dargestellt, ist !ftmals nur 4!rs$tzliches >andeln strafbar#
%anchmal ist es s!gar erf!rderlich, den 7!rsatz genauer zu untersuchen# s gibts!zusagen drei )rten 4!n 7!rsatz, die man je nach )rt 4!n 7!rstellung und Willeunterscheidet9
s gibt zum einen den unbedingten, dire'ten +rsatz(lat# d!lus directus#>ierzu geh:ren9
http://www.gangway.de/gangway.asp?cat1id=6&cat2id=41&cat3id=&DocID=62&client=gangway#Uberhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__15.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__15.htmlhttp://www.gangway.de/gangway.asp?cat1id=6&cat2id=41&cat3id=&DocID=62&client=gangway#Uber5/24/2018 Strafrecht - Begriffe Und Inhalte
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ie Absicht>ier will der *$ter die %er8male des *atbestandes erfllen# Sein Wille istauf diesen rf!lg gerichtet# &er =achbegriff fr die )bsicht als 7!rsatzf!rmheisst d!lus directus # Grades#
und
as issen>ier weiss der *$ter !der sieht als sicher 4!raus, dass er den *atbestand4erwir8licht# s ist gleichgltig, !b der *$ter die 7erwir8lichung des*atbestandes beabsichtigt# %an s'richt 4!n d!lus directus C# Grades#Bs'#9 &er *$ter will ein >aus abbrennen, um die 7ersicherungssumme zu8assieren, ist sich aber sicher, dass dabei %enschen in dem >aus umsandeln der 4entual4!rsatzaus# s gibt aber *atbest$nde, in denen eine bes!ndere 7!rsatzf!rm4!rliegen muss# )ls Beis'iel sei hier der Betrug (+ C2StGB genannt, derdie 7!rsatzf!rm )bsicht 4erlangt# >ier reicht es nicht, dass der *$ter die7!rteilserlangung billigend in Aauf nimmt !der fr sicher h$lt# s muss ihmgerade darauf an8!mmen#Hurc8 zur bersichtJ
!.!. )echts0idrig'eit)uch wenn der !bje8ti4e und subje8ti4e *atbestand erfllt sind, bedingtdas n!ch 8eine Strafbar8eit# udem muF die >andlung der *$terInnenn!ch rechtswidrig sein#
6echtswidrig ist ein 7erhalten dann nicht, wenn 6echtfertigungsgrnde4!rliegen, wenn als! z#B# in "!twehr!der "!tstandgehandelt wurde#Beis'iel9 &er *$ter wird 4!n jemandem 8:r'erlich angegriffen und4erteidigt sich mit einem gezielten Schlag gegen den A!'f des )ngreifers#&ieser Schlag erfllt die *atbestandsmer8male einer A:r'er4erletzung, s!daF der !bje8ti4e und subje8ti4e *atbestand 4!rliegt# s fehlt aber an der6echtswidrig8eit, weil der *$ter wegen "!twehr, + 2CStGB, gerechtfertigtist, d#h# er geht straffrei aus#)ndere 6echtfertigungsgrnde sind Selbsthilfe, "!tstand, inwilligung desO'fers in seine 7erletzung, aber auch das allgem# =estnahmerecht (+ C.
St5O, )mtsbefugnisse und das '!litische Widerstandsrecht aus )rt# C1Grundgesetz#Hurc8 zur bersichtJ
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!.. Schuld und Schuldunf-hig'eitSchuld setzt 4!raus, dass den *$terInnen hinsichtlich ihrer 8!n8reten>andlungen ein 'ers:nlicher 7!rwurf gemacht werden 8ann#Bei der Schuld geht es um die =rage, !b die *$terInnen die =$hig8eithaben, ihre anlage- und umweltbedingten )ntriebe zu 8!ntr!llieren undihre ntscheidungen nach s!zialethisch 4er'flichtenden "!rmen und
Wert4!rstellungen auszurichten#&ie Schuld 8n'ft demnach an die Schuldf-hig'eitdes *$ters@der *$terinan#Aindern fehlt diese =$hig8eit, deswegen sind sie bis zur 7!llendung des E#:chststrafen# &ie genaue =estsetzung der Strafe liegt imrmessen des Gerichts und richtet sich nach den Mmst$nden desinzelfalles, als! unter anderem auch nach der Schwere der *at (wurdeeine *afel Sch!8!lade gest!hlen !der ein &iamant8!llier? und auch demindruc8, den das Gericht 4!n den *$terInnen hat (6eue, *r!tz, insichtu#$##
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