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DGUV Deutsche GesetzlicheUnfallversicherungSpitzenverband
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Veranstaltungstechnik Elektrotechnische Qualifikation
Anforderungen an die Qualifikation von Personen, die elektrotechnische Arbeiten in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik durchfhren
Bei der Beschftigung/Beauftragung von Personal, das elektro-technische Arbeiten durchfhrt, hat der Unternehmer oder die Unternehmerin eine besondere Auswahlverantwortung. Dabei hat er oder sie zu bercksichtigen, ob dieses Personal befhigt ist, die fr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beach-tenden Regeln und Normen einzuhalten.
Bei den elektrotechnischen Arbeiten in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik handelt es sich um sicherheitsrelevante Ttigkeiten, von denen Gefahren fr den Ausfhrenden selbst und bei nicht fachgerechter Ausfhrung fr Dritte bestehen. Aus diesem Grund muss der Unternehmer oder die Unterneh-merin im Rahmen der Auswahlverantwortung strenge Mastbe anwenden.
Auswahlverantwortung des Unternehmers/der Unternehmerin
Bei der bertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Un-ternehmer je nach Art der Ttigkeiten zu bercksichtigen, ob die Versicherten befhigt sind, die fr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfllung zu beachtenden Bestimmungen und Manahmen einzuhalten. Der Unternehmer hat die fr bestimmte Ttigkeiten (zum Beispiel Elektroarbei- ten) festgelegten Qualifizierungsanforderungen zu bercksich- tigen. Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nichtin der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr fr sich oder andere auszufhren, mit dieser Arbeit nicht beschftigen. (DGUV Vor-schrift 1 Grundstze der Prvention, 7 Abstze 1 und 2)
Bestandteil der Qualifizierungsanforderungen sind alle Aus- und Weiterbildungsmanahmen, die die Versicherten in die Lage versetzen, sich entsprechend dem Schutzkonzept fr ihren Arbeitsplatz und ihre Arbeitsaufgabe unter den vorher-sehbaren Bedingungen zu verhalten.
Je grer das Gefhrdungspotenzial der auszufhrenden Arbeiten ist, desto hher sind die Anforderungen an die Befhigung der Versicherten.
Liegen konkrete Anhaltspunkte dafr vor, dass eine Versicher-te oder ein Versicherter nicht in der Lage ist, die ihr oder ihm zugewiesenen Ttigkeiten zu erbringen, ohne sich selbst oder andere zu gefhrden, so darf sie oder er diese Ttigkeiten nicht ausfhren.
Hierzu siehe auch:DGUV Vorschrift 1 Grundstze der PrventionDGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Regel 100-001 Grundstze der PrventionDGUV Regel 115-002 Veranstaltungs- und Produktionssttten fr szenische Darstellung.
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat somit sicherzustellen, dass elektrotechnische Arbeiten nur von Personen durchgefhrt werden, die die dafr erforderliche Qualifikation vollumfnglich besitzen.
Anforderungen an die Qualifikation
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund von
fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlgigen Bestimmungen
die bertragenen Arbeiten beurteilen und mgliche Gefahren er-kennen kann. Die Elektrofachkraft wird durch den Unternehmer oder die Unternehmerin beauftragt.
Eine Elektrofachkraft kann und darf nur in denjenigen Teilgebie- ten der Elektrotechnik Fachverantwortung tragen und elektro- technische Arbeiten ausfhren, fr die sie die oben genannten Anforderungen erfllt.
Fachliche Weiterbildung zur Elektrofachkraft fr Veranstaltungs-technik
Der IGVW Standard SQQ1 Elektrofachkraft fr Veranstaltungs- technik definiert den fachlichen Qualifikationsumfang, der mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft fr Veranstaltungstechnik erlangt wird. Er stellt ein Minimum dessen dar, mit dem die fach-liche Qualifikation Elektrofachkraft fr Veranstaltungstechnik erreicht wird. Entsprechend weitergebildete Personen sind nur fr diejenigen Aufgaben und Ttigkeiten fachlich qualifiziert, die im SQQ1 beschrieben sind. Sie drfen folglich, nach dem zustz-lich erforderlichen Sammeln von Kenntnissen und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlgigen Bestimmungen, auch nur fr diese Ttigkeiten beauftragt werden.
Die Ttigkeiten sind in den IGVW Standards SQQ1 und SQP4Mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik um-fassend beschrieben.
Aufgaben und Ttigkeiten der Elektrofachkraft fr Veranstaltungstechnik:
Errichten, Betreiben und Auerbetriebnahme mobiler elektri-scher Anlagen, zum Beispiel fachgerechte Bemessung von Leitungslngen und -querschnitten, Einsatz von geeigneten elektrischen Betriebsmitteln, Sicherstellen der Funktion von Schutzmanahmen gegen elektrischen Schlag
Leitung und Aufsicht bei elektrotechnischen Arbeiten an mobilen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Betrieb stationrer elektrischer Anlagen Ausfhrung von steckerfertigen elektrischen Installationen
fr Dekorations- beziehungsweise Ausstattungsteile und Bhnenbauten
Ausfhrung von elektrotechnischen Werkstatt-Ttigkeiten Prfen und Messen insbesondere der Schutzmanahmen Einhaltung der geltenden Anschlussbedingungen Anschluss im Spannungsbereich bis maximal 230/400V AC
unter Einhaltung aller Prf- und Sicherheitskriterien sowie aller Manahmen zur Gewhrleistung der Betriebssicherheit
Unterweisung von elektrotechnischen Laien (zum Beispiel Hands/Helfer) ber elektrische Gefhrdungen und ber sicherheitsgerechtes Verhalten sowie die einzuhaltenden Schutzmanahmen
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, um die Sicherheit und Betriebsfhigkeit mobiler Anlagen und ortsvernderli cher Betriebsmittel zu gewhrleisten und gegebenenfalls wieder herzustellen
Prfung von errichteten mobilen elektrischen Anlagen sowie Prfung gegen elektrische Gefhrdungen von veran-staltungstechnischen Arbeitsmitteln. Die Prfung beinhal-ten das Messen und Bewerten von sicherheitsrelevanten elek trischen Gren (zum Beispiel Abschaltzeiten, Ableit-strme, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Erdungs widerstand)
Die oben genannten Aufgaben und Ttigkeiten drfen nur von ausreichend qualifizierten Personen durchgefhrt werden. Ist die Qualifikation nicht vorhanden, muss eine Elektrofachkraft (Elektroingenieur/in, Elektrotechniker/in, Elektromeister/in, Elektrogesellin oder -geselle) hinzugezogen werden, um der Fach- und Aufsichtsverantwortung gerecht zu werden. Dies betrifft zum Beispiel die Planung, Installation und die Inbe-triebnahme einer Anlage mit mobilen Ersatzstromerzeugern (Generatoren). Der rechtliche Rahmen hierfr ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmit-tel und, was die Prfung von veranstaltungstechnischen Arbeitsmitteln angeht, auch aus der Betriebssicherheitsver-ordnung.
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Ausbildung zur Fachkraft fr Veranstaltungstechnik
Die bis Juli 2016 gltige Ausbildungsordnung fr Fachkrfte fr Veranstaltungstechnik (vom 18.07.2002) bildet die Qualifikati-onsanforderungen nach IGVW SQQ1 nicht vollumfnglich ab. Nur mit dem darin beschriebenen, vollen Qualifikationsumfang kann die Fachkraft fr Veranstaltungstechnik auch als Elektrofachkraft fr Veranstaltungstechnik angesehen werden. Der Ausbildungs-beruf zur Fachkraft fr Veranstaltungstechnik wurde 2016 novel-liert. Die neue Ausbildungsverordnung vom 3. Juni 2016 ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Die Inhalte des SQQ1 werden vollstndig in der Ausbildung zur Fachkraft fr Veranstaltungs-technik nach der neuen Verordnung abgebildet. Fachkrfte fr Veranstaltungstechnik, die ihre Ausbildung ab dem 1.8.2016 begonnen haben, bringen grundstzlich die fachlichen Voraus-setzungen mit, als Elektrofachkraft fr Veranstaltungstechnik bestellt zu werden.
Der Grundsatz, dass eventuell vorhandene Qualifikationslcken des Personals, das elektrotechnische Arbeiten durchfhrt, durch geeignete Weiterbildungen geschlossen werden mssen, gilt weiterhin.
Fazit
Mit einer konsequenten Einhaltung der im IGVW SQQ1/SQP4 beschriebenen Mindestanforderungen an die elektrotechnische Qualifikation und dem Einsatz der Elektrofachkrfte fr Veran-staltungstechnik ist eine gute Voraussetzung fr die Betriebs-sicherheit geschaffen, um einen rechtskonformen Betrieb zu ermglichen.
Um eine nachhaltige Verbesserung zu erzielen, sind die Unter-nehmen, die Bildungstrger und die Verbnde der Branche aus-drcklich dazu aufgefordert, in ihrer Zustndigkeit zur Beseiti-gung von Defiziten beizutragen.
Informationen und Rechtsquellen:
DGUV Vorschrift 1 Grundstze der Prvention und dazu DGUV Regel 100-001
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 17 Veranstaltungs- und Produktionssttten
fr szenische Darstellung und dazu DGUV Regel 115-002 Betriebssicherheitsverordnung IGVW SQQ1 Elektrofachkraft fr Veranstaltungstechnik IGVW SQP4 Mobile elektrische Anlagen in der Veranstal-
tungstechnik Verordnung ber die Berufsausbildung zur Fachkraft fr
Veranstaltungstechnik vom 3. Juni 2016
DGUV Fachbereich Verwaltung Sachgebiet Bhnen und Studios VBGIsaac-Fulda-Allee 355124 Mainz
Dipl.-Ing. Johannes Heinz johannes.heinz@vbg.de
Dipl.-Ing. Jrg Braeutigam joerg.braeutigam@vbg.de
DGUV Fachbereich ETEMSachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik BG ETEMGustav-Heinemann-Ufer 13050968 Kln
Dipl.-Ing. Dieter Rothweiler rothweiler.dieter@bgetem.de
Dipl.-Ing. Hans-Peter Steimel steimel.hans-peter@bgetem.de
Stand: Mrz 2017 3
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