Wasserrechtliche Zulässigkeit von Bauwerksdrainagen€¦ · §1 Abs. 1 Nr.2 WHG a.F./ ... X...

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Wasserrechtliche Zulässigkeit

von Bauwerksdrainagen

Bauen und Regenwassermanagement in Hamburg: wohin mit dem Wasser?

• 10.04.2019 | Behörde für Umwelt und Energie, Hamburg

Matthias Solzbacher (M.Sc. Hydrologie)

(Wasserschutzgebiete)

Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers

Amt für Umweltschutz, Abt. Wasserwirtschaft

E-Mail: matthias.solzbacher@bue.hamburg.de

Tel.: 040-42840-3344

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10.04.2019 | BEHÖRDE FÜR UMWELT UND ENERGIE, HAMBURG

Gliederung

1.) Grundsätzliche Problematik

2.) Abgrenzung von Drainage zu permanenter Grundwasserabsenkung und

Prüfungsauftrag nach dem Wasserrecht

2.1) wo sind Drainagen wasserrechtlich unbedenklich

2.2) wo sind Drainagen auszuschließen

3.) Antrag & Prüfungsablauf

4.) Planungshilfen

5.) Ausblick zukünftiger Prüfungsablauf/Drainagekarte

Drainage

Gliederung

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10.04.2019 | BEHÖRDE FÜR UMWELT UND ENERGIE, HAMBURG

Grundsätzliche Problematik

Hamburgs Baugrund stellt den Bauherren/Planer vor Herausforderungen in

Bezug auf die Bauwerksabdichtung:

Anstehende geringdurchlässige Geschiebelehme/Geschiebemergel

Geringmächtige, oberflächennah ausgebildete (temporäre)

Grundwasserleiter

Generell geringleitende oberflächennahe Schichten (z.B. Flottsand)

Grundsätzliches

Eine Möglichkeit der Trockenhaltung des Bauwerks stellt hierbei die Drainage,

also die Ableitung von dem Bauwerk zuströmenden Wässern dar.

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10.04.2019 | BEHÖRDE FÜR UMWELT UND ENERGIE, HAMBURG

Grundsätzliche Problematik

Zu tief eingebaute Drainagen:

Können die Grundwassermenge sowie -neubildung verringern (§47 WHG)

Entziehen der Umgebung pflanzenverfügbares Wasser (§ 6 WHG)

Stellen eine zusätzliche Belastung für Siele dar

Führen zu einem energieintensivem Betrieb

Grundsätzliches

Drainagen sollen grundsätzlich die Ausnahme

sein!

Wo Grundwasser direkt betroffen ist, sind

Drainagen i.d.R. nicht genehmigungsfähig!

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Grundsätzliche Problematik

Grundsätzliches

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10.04.2019 | BEHÖRDE FÜR UMWELT UND ENERGIE, HAMBURG

Wann immer möglich und nötig: Den Tiefbau wasserdicht erstellen!

Betriebskosten

Wartungskosten

Baukosten

Vermeintlich

geringerer

Abdichtungsaufwand

vs.

Kostenersparnis zwischen dem Bau einer adäquaten Bauwerksabdichtung und dem Einbau

einer Drainage mit schwächerer Dichtung ist

nicht immer gegeben

Lebensdauer muss beachtet werden (Verockerung + Verstopfen)

Kostenaufwand beachten(!)

Grundsätzliche Problematik

Grundsätzliches

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10.04.2019 | BEHÖRDE FÜR UMWELT UND ENERGIE, HAMBURG

Abgrenzung

Drainage oder Absenkung?

Klärung, ob ein Tatbestand nach § 9 WHG vorliegt

Für die Planung einer Drainage ist die

DIN 4095 (Dränung zum Schutz baulicher Anlagen) zu

beachten!

Drainage oder Absenkung?

Ist eine Drainage überhaupt notwendig?

Abb. nach DIN4095, Juni 1990

GW

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10.04.2019 | BEHÖRDE FÜR UMWELT UND ENERGIE, HAMBURG

Abgrenzung/Terminologie

Drainage oder Absenkung?

Hydrogeologisch/wasserrechtlich:

Sickerwasser

(Niederschlagswasser „unterwegs“)

Sickerwasser „angekommen“ = Grundwasser

„Stauwasser“, „(Schwebendes) Grundwasser“,

„Schichtenwasser“ sind keine anderen Arten

von Wasser

sondern beschreiben nur die Lage, Amplitude

der Wasserstände oder den räumlichen

Kontext des Wasserleiters

Grundwasserdefinition: gem. §1 Abs. 1 Nr.2

WHG a.F./§3 Nr.3 u DIN 4049 Teil 1 Nr. 4.2

Drainage

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Abgrenzung

Drainage

Versickerndes Niederschlagswasser in Baugrubenzwickeln (Mergel)

Nur bei Spitzenwasserständen (geringmächtige Sandböden über dem Stauer)

Feststellung der zu erwartenden Auswirkungen durch die Wasserbehörde

Abgrenzung zur Erlaubnispflicht der Grundwassernutzung nach § 9 WHG

Grundwasserspiegel

Drainage oder Absenkung?

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10.04.2019 | BEHÖRDE FÜR UMWELT UND ENERGIE, HAMBURG

Abgrenzung

Grundwasserabsenkung

Drainagen liegen über langen Zeitraum im Grundwasser und beeinflussen Dieses

Somit:

Besteht die Pflicht eine Wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen i.d.R. nicht

genehmigungsfähig (WHG)

Zudem darf Grundwasser nicht permanent ins Siel abgeleitet werden (§11 Abs.8 HmbAbwG)

Teuer, (energetisch) sinnlos, nicht nachhaltig…

Grundwasserspiegel

Schwebender Grundwasserspiegel

Drainage oder Absenkung?

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Sonderfall: Grundwasserspitzen

Unbedenklich

DrainageniveauGOK

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Wo sind Drainagen wasserrechtlich unbedenklich

Grundwasser ist nicht betroffen

Vegetationsverfügbares Wasser/Biotop werden nicht beeinträchtigt

Unbedenklich

Drainageniveau

Drainageniveau

✓✓

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Wo sind Drainagen ausgeschlossen

Dort, wo Grundwasser betroffen ist (Verbleib der Bauhilfsdrainage im Boden!)

Durchteufung von Deckschichten

Gefährdung durch Weichschichten

B-Plan-Ausschluss (vegetationsverfügbares Wasser)

Altlasten

Nicht möglich

Drainageniveau DrainageniveauXX

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10.04.2019 | BEHÖRDE FÜR UMWELT UND ENERGIE, HAMBURG

Antrag & Prüfungsablauf

1. Antrag (formlos) auf Zustimmung zum Betrieb

einer Drainage (§9 WHG Absatz 1 Nr. 5 sowie Absatz 2 Nr.1)

2. Erläuterung (Grundwasserstände, Einleitebene,

Verbleib des geförderten Drainagewassers*,

Begründung)

3. Flurkartenauszug

4. Schichtenverzeichnisse/Baugrundgutachten

5. Schnitte aus denen die Einbindetiefe der

Drainage hervorgeht (Tiefpunkte)

6. Ggf. gutachterliche Stellungnahme des

Baugrundgutachters

Antrag und Prüfung

* ggf. Einleitungsgenehmigung (BUE-W2), in jedem Fall: Genehmigung des

Sielanschlusses (HW)

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(In Überarbeitung)

Planungshilfen

Informationsmöglichkeiten und Broschüren der FHH:

https://www.hamburg.de/bohrdaten-geologie/

https://www.hamburg.de/hohe-gw-staende/

https://geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/

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Ausblick Drainagekarte:

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In Planung: Zukünftige Form der Prüfung

Abb.2

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Fragen?

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Bei Fragen können Sie mich gerne unter der

040-42840-3344 erreichen oder eine E-Mail

schreiben:

matthias.solzbacher@bue.hamburg.de

Quellen:

Umgang mit Dränagewasser von privaten Grundstücken

– pragmatische Lösungsansätze und

Argumentationshilfen (IKT, NRW)

Online:

https://www.ikt.de/website/down/f0215langbericht.pdf

Abbildungen:

Abb.1: DIN4095, Juni 1990

Abb.2: Hüchtker (2018)»Volkskultur« und »Popkultur«

oder: das Vergnügen an Widersetzlichkeit

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