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Seite 1 Graz, am
LICH WILLKOMMEN
Seite 2 Graz, am12.12.2018
Dr. Maria Werle
Die extramurale Versorgung chronischer Wunden in de r Steiermark durch die med. HKP unter Berücksichtigun g der rechtlichen Aspekte
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Versorgung chronischer WundpatientInnen
» im Rahmen eines stationären Aufenthaltes
» ärztliche Betreuung in Spezialambulanzen
» Betreuung durch niedergelassene Fach- und Wundärzte, sowie Allgemeinmediziner
» Versorgung durch die medizinische Hauskrankenpflege
» Selbstständiger Verbandswechsel durch die PatientInnen oder deren Angehörigen
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Medizinische Hauskrankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheit und Krankenpflege -
Rechte und Pflichten
Allgemeines
» Medizinische Hauskrankenpflege = krankenhausersetzende Maßnahmen (gemäß § 151 ASVG)
» Voraussetzung des Anspruches: Vorliegen einer Krankheit
» Durchführung durch Angehörige des gehobenen Dienstes in der Gesundheits- und Krankenpflege, weshalb es sich dabei um Tätigkeiten handeln muss, deren Verrichtung berufsrechtlich diesen Personen vorbehalten ist.
» Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie (§ 15 GuKG)
» Verordnung von Medizinprodukten (§15a GuKG)
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Medizinische Hauskrankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheit und Krankenpflege -
Rechte und Pflichten
Medizinische Diagnostik und Therapie
» Aufgaben: Eigenverantwortliche Durchführung medizinisch-diagnostischer und medizinisch-therapeutischer Maßnahmen und Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung.
» Diese Anordnung muss im Regelfall schriftlich erfolgen» Ausnahmen - mündlich wenn diese eindeutig und zweifelsfrei ist
und die Dringlichkeit der Maßnahmen und Tätigkeiten dies erfordert oder diese Tätigkeit bei unmittelbarer Anwesenheit des/der anordnenden Arztes/Ärztin vorgenommen werden.
» Die Durchführung ist von med. HKP zu dokumentieren
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Medizinische Hauskrankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheit und Krankenpflege -
Rechte und Pflichten
Medizinische Diagnostik und Therapie
» Konkrete Maßnahmen und Tätigkeiten:» Verabreichung von Arzneimitteln
» Vorbereitung und Verabreichung von subkutanen Injektionen
» Vorbereitung und Abschluss von Infusionen bei liegendem Gefäßzugang
» Blutabnahme aus der Vene und den Kapillaren
» Setzen von transurethralen Blasenkathetern zur Harnableitung sowie deren Instillation und Spülung
» Durchführung von Darmeinläufen
» Legen von Magensonden
» Anlegen von Verbänden und Bandagen
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Medizinische Hauskrankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheit und Krankenpflege -
Rechte und Pflichten
Weiterverordnung von Medizinprodukten
» Befugnis der Weiterverordnung gemäß § 15a GuKG der vom Arzt/von der Ärztin verordneten Medizinprodukte in folgenden Bereichen:
» Nahrungsaufnahme
» Inkontinenzversorgung
»Mobilisations- und Gehhilfen
» Verbandsmaterialien
» prophylaktische Hilfsmittel und Messgeräte
» sowie im Bereich des Ileo-, Jejuno-, Colo- und Uro-Stomas
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Medizinische Hauskrankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheit und Krankenpflege -
Rechte und Pflichten
Weiterverordnung von Medizinprodukten
» Weiterverordnung solange bis
» sich die Patientensituation ändert
» die Einstellung der Weiterverordnung
» eine Rückmeldung an den Arzt/die Ärztin erforderlich ist
» oder der Arzt/die Ärztin die Anordnung ändert
» Bei Änderung einer Komponente in der Behandlungsnotwendigkeit bedarf es erneut einer Verordnung durch den Arzt/der Ärztin.
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Medizinische Hauskrankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheit und Krankenpflege -
Rechte und Pflichten
Weiterbildung
» Med. HKP sind gemäß § 64 GuKG berechtigt, Weiterbildungen zur Erweiterung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu absolvieren. Als Mindestdauer ist ein Zeitraum von 4 Wochen (160 Stunden) vom Gesetz angeführt.
» Diese können gemäß § 4 Abs. 2 GuKG im Rahmen des Dienstverhältnisses erfolgen, nicht zwingend in der Privatzeit.
» Nach Abschluss muss eine Prüfung absolviert werden
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Verbandsstoffe und Wundauflagen
» Produktpalette des „Steirischen Wundkoffers“
» www.stgkk.at/chronischewundversorgung
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www.stgkk.at
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www.stgkk.at
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www.stgkk.at
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Verbandstoffe und WundauflagenÖkonomische Handhabung
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Verbandsstoffe und Wundauflagen
» Versorgung des/der Versicherten über die medizinisc he Hauskrankenpflege
Antragsformulare werden den wundverantwortlichen DGKS/DGKP der med. HKP von der STGKK mit eingeschränkter Produktpalette zur Verfügung gestellt, um die PatientInnen möglichst rasch und unbürokratisch vor Ort zu versorgen.
»DokumentationsscheinAntragsformular 1 – 4 (stützpunktbezogen)
»SonderbestellscheinSonderantrag 5 – 6 (patientInnenbezogen)
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Aktuelle Produktpalette des „Steirischen Wundkoffers“
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Verbandsstoffe und Wundauflagen
DR. MARIA WERLE
Abteilung Medizinische ÖkonomieÄrztlicher DienstTel. 0043 (0)316 8035-1386Fax 0043 (0)316 8035-1660mailto: maria.werle@StGKK.at
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LICHEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT
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