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20.11.2015
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Aus 3 wird 1
Wie könnte eine gemeinsame Pflegeausbildung in der Zukunft aussehen?
I information I beratung I netzwerk
Klaus Dorda Berater Altenpflegeausbildung
Referat 406 - Qualifizierung Altenpflege
Bundesamt für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Die Präsentation können Sie als PDF-Dokument per E-Mail erhalten…
20.11.2015
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I information I beratung I netzwerk
Gesetzliche Aufgaben BUNDESFREIWILLIGENDIENST | FAMILIENPFLEGEZEIT |HILFETELEFON „GEWALT GEGEN FRAUEN“ |
Übertragene Aufgaben DEMOKRATIE LEBEN! |VERTRAULICHE GEBURT | REGIESTELLE EUROPÄISCHER SOZIALFONDS | ESF-PROGRAMME DER FÖRDERPERIODE 2014-2020 | HILFETELEFON „SCHWANGERE IN NOT“ | MEHRGENERATIONENHÄUSER | QUALIFIZIERUNG ALTENPFLEGE | SOZIALES WOHNEN | FONDS „HEIMERZIEHUNG“ | VERANSTALTUNGSMANAGEMENT | FÖRDERUNG VON KINDERWUNSCH-BEHANDLUNGEN | ALLIANZ FÜR MENSCHEN MIT DEMENZ | GIRLS‘ DAY UND BOYS‘ DAY | ZENTRALSTELLE FREIWILLIGES SOZIALES JAHR | SERVICESTELLE JUGENDFREIWILLIGENDIENSTE | KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNG |SERVICESTELLE AKTION ZUSAMMENWACHSEN | PROJEKT- UND EINZELFÖRDERUNG | INTERNATIONALER JUGENDFREIWILLIGENDIENST | GESCHÄFTSSTELLE DER CONTERGANSTIFTUNG | BÜRGERSERVICE |
Referat 406 – Qualifizierung Altenpflege GESCHÄFTSSTELLE AUSBILDUNGS- UND QUALIFIZIERUNGSOFFENSIVE ALTENPFLEGE | BERATUNGSTEAM ALTENPFELEGEAUSBILDUNG | INTERNETPORTAL ZUR ALTENPFLEGE|
Bundesamt für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben
altenpflegeausbildung.net
I information I beratung I netzwerk
Wichtige Änderungen durch
das Pflegeberufsgesetz (PflBG)
Gemeinsame Berufliche Ausbildung in der Pflege
Fachkommission
Hochschulische Pflegeausbildung
Vorbehaltene Tätigkeiten
Finanzierung der Ausbildung
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Dienstleistungserbringende Personen
Fachliche Inhalte der Ausbildung
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I information I beratung I netzwerk
Modellprojekte, insb. „Pflegeausbildung in Bewegung“ (BMFSFJ 2004-08)
Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ (März 2012)
Novellierung europäische Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (Ende 2013)
Finanzierungsgutachtens von WIAD/Prognos (November 2013)
Koalitionsvertrag für die 18. LP
Diskussionspapier „Reform der Pflegeausbildung“ des BMFSFJ/BMG zum Bund-Länder-Gespräch, November 2014
Vorläufiger Arbeitsentwurf BMFSFJ/BMG für das Bund-Länder-Gespräch am 2./3. Juni 2015 (nicht leitungsabgestimmt / nicht ressortabgestimmt)
Enthält nur Artikel 1 des „Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe“
Referentenentwurf soll im November/Dezember 2015 veröffentlicht werden
Aktueller Stand
Informationen
I information I beratung I netzwerk
Derzeit gibt es in Deutschland…
ca. 1500 Pflegeschulen
760 Krankenpflegeschulen
740 Altenpflegeschulen
ca. 133.000 Auszubildende (2013/14)
62.355 Altenpflege + 5,04 %
64.009 Krankenpflege + 1,05 %
6.780 Kinderkrankenpflege + 0,59 %
ca. 10.900 Ausbildungsbetriebe
10.000 Altenpflegeeinrichtungen (Stationär 13.030, Ambulant 12.745)
900 ausbildende Krankenhäuser (2.017)
Aktueller Stand
Statistische Eckdaten
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I information I beratung I netzwerk
Stundenverteilung der 3 jährigen Pflegeausbildungen:
Altenpflegeausbildung
2100 Schulstunden
2500 Praxisstunden (incl. Fremdeinsätze ca. 500 Stunden)
Krankenpflegeausbildung
2100 Schulstunden
2500 Praxisstunden
Kinderkrankenpflegeausbildung
2100 Schulstunden
2500 Praxisstunden (incl. Fremdeinsätze)
Aktueller Stand
Struktur der Ausbildungen
i.d.R. 1600 Stunden gemeinsamer Unterricht
So oder ähnlich… Stand der Überlegungen zum Pflegeberufsgesetz (PflBG)
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I information I beratung I netzwerk
Dauer der Ausbildung:
Vollzeitausbildung
3 Jahre
Teilzeitausbildung
Bis zu 5 Jahren
Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau
Pflegefachmann
Neue Pflegeausbildung
Dauer und Struktur
Struktur der Ausbildung:
Schulische Ausbildung
2100 Stunden an staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegeschulen
Praktische Ausbildung
Mind. 2560 Stunden
Pflicht- und Wahlpflichteinsätze
Vertiefungseinsatz
Praxisanleitung ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung
Pflicht zu Kooperationsverträgen
Praxisbegleitung durch die Pflegeschulen
I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Struktur der Ausbildung
Ausbildungsbetrieb Träger der praktischen Ausbildung
Pflegeschule
Schulvertrag Ausbildungsvertrag
Kooperationsverträge
Variante A A l t e n p f l e g e
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I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Struktur der Ausbildung
Ausbildungsbetrieb Träger der praktischen Ausbildung
Pflegeschule
Schulvertrag Ausbildungsvertrag
Kooperationsverträge
Weitere Ausbildungsstellen im Ausbildungsverbund, mit denen die/der Auszubildende keinen Vertrag hat
I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Struktur der Ausbildung
Ausbildungsbetrieb Träger der praktischen Ausbildung
Pflegeschule
Schulvertrag Ausbildungsvertrag
Kooperationsverträge mit Übertragung
Weitere Ausbildungsstellen im Ausbildungsverbund, mit denen die/der Auszubildende keinen Vertrag hat
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I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Struktur der Ausbildung
Ausbildungsbetrieb
Träger der praktischen Ausbildung
Pflegeschule und
Schulvertrag
Ausbildungsvertrag
Variante B K r a n k e n p f l e g e
I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Struktur der Ausbildung
Ausbildungsbetrieb
Träger der praktischen Ausbildung
Pflegeschule und
Schulvertrag
Ausbildungsvertrag
Weitere Ausbildungsstellen im Ausbildungsverbund, mit denen die/der Auszubildende keinen Vertrag hat
Kooperationsverträge
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I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Praktische Ausbildung
I information I beratung I netzwerk
Träger der praktischen Ausbildung können sein… Krankenhäuser und Kinderkrankenhäuser (§ 108 SGB V)
Stationäre Altenpflegeeinrichtungen (§§ 71 (2), 72 (1) SGB XI)
Ambulante Altenpflegedienste (§§ 71 (1), 72 (1) SGB XI und § 37 SGB V)
Andere geeignete Ausbildungsstellen können auch Teile der praktischen Ausbildung übernehmen… Wahlpflichteinsätze
Hospiz, Reha, Beratungsstelle…
Pflichteinsätze in speziellen Bereichen
Pädiatrischen Versorgung
Allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung
Neue Pflegeausbildung
Träger der praktischen Ausbildung
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I information I beratung I netzwerk
Trägt die Verantwortung für die Organisation und Koordination der praktischen Ausbildung
Sicherstellung aller Praxiseinsätze durch Vereinbarungen mit anderen Ausbildungseinrichtungen (Lernortkooperation)
Sicherstellung des zeitlichen und inhaltlichen Ausbildungsverlaufs durch einen Ausbildungsplan
Betreibt eine Pflegeschule oder hat einen Kooperationsvertrag mit mindestens einer Pflegeschule
Die Aufgaben des Trägers können von einer Pflegeschule wahrgenommen werden, wenn Trägeridentität besteht oder eine Übertragung (Vertrag) stattgefunden hat.
Neue Pflegeausbildung
Träger der praktischen Ausbildung
I information I beratung I netzwerk
Mögliche Stundenverteilung der Einsätze in der praktischen Ausbildung
Der gewählte Vertiefungsbereich kann im beiderseitigen Einverständnis geändert werden, solange er noch nicht begonnen hat.
Neue Pflegeausbildung
Praxiseinsätze der prakt. Ausbildung
Allgemeine Akutpflege (Krankenhaus) ca. 480 Stunden
vollstationäre Langzeitpflege (Pflegeheim) ca. 480 Stunden
Ambulante Pflege (Pflegedienst) ca. 480 Stunden
Kinderkrankenpflege (Krankenhaus) ca. 240 Stunden
Vertiefung (in der Regel im Ausbildungsbetrieb) ca. 480 Stunden
Psychiatrische Pflege ca. 240 Stunden
Wahlpflicht (Hospiz, Reha, Beratung und Palliation) 2 x 80 Stunden
Pf
lic
ht
ein
sä
tz
e
Stundentafel nicht mehr aktuell: Im
Gespräch sind 50 % der Ausbildungszeit
für den Ausbildungsbetrieb
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I information I beratung I netzwerk
Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden
Ausbildungsplanung Die Ausbildung zeitlich und sachlich auf Grundlage eines
Ausbildungsplans so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehen Zeit erreicht werden kann
Zu gewährleisten, dass die vereinbarten Einsätze der praktischen Ausbildung (auch bei fremden Einrichtungen) durchgeführt werden können
Erforderliche Arbeitsmittel kostenlos bereitzustellen Fachbücher, Instrumente und Apparate
Freistellung für Schulbesuche und Prüfungen Inklusive Rücksichtnahme auf Lern- und Vorbereitungszeiten
Praktische Ausbildung
Pflichten des Trägers der p.A.
I information I beratung I netzwerk
Aufgabenübertragung Dem Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die
dem Ausbildungszweck und dem Ausbildungsstand entsprechen…
Praxisanleitung durch die Ausbildungsstellen
Angedacht sind 300 Stunden pro Auszubildenden und Ausbildung
Praxisanleitung ist auch für fremde Auszubildende zu leisten
Fremde Auszubildende kommen nicht immer zum gleichen Zeitpunkt ihrer Ausbildung…
Angemessene Ausbildungsvergütung / Probezeit
Überstunden nur ausnahmsweise gegen besondere Vergütung
4 Monate Probezeit
Praktische Ausbildung
Pflichten des Trägers der p.A.
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I information I beratung I netzwerk
Mittlerer Bildungsabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss (Mittlere Reife)
Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss plus Erfolgreich abgeschlossene 2jährige Berufsausbildung
Einjährige Altenpflege- oder Krankenpflegehelferausbildung
Einjähriger Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege (nur wenn staatlich anerkannt oder geprüft)
Stufenausbildung soll beibehalten werden Land will Helferausbildung anpassen (vermutliche Dauer: 2 Jahre)
Neue Pflegeausbildung
Zugangsvoraussetzungen
I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Schulische Ausbildung
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I information I beratung I netzwerk
Unterricht an den Pflegeschulen
Staatliche Pflegeschulen oder staatlich anerkannte Pflegeschulen
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2100 Stunden
Altenpflege
Gesundheits- und Krankenpflege
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Die Trennung nach Krankenpflege- und Altenpflegeschulen wird aufgehoben
Pflegeschule erstellt Lehrplan
Die Pflegeschulen haben die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung
Neue Pflegeausbildung
Schulische Ausbildung
I information I beratung I netzwerk
Hauptberufliche Leitung durch… eine pädagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen
Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbaren Niveau
Hauptberufliche Lehrkräfte… Angemessene Anzahl von pädagogisch qualifizierten Lehrkräften,
mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung
Verhältnis: 1 Vollzeitstelle (Lehrkraft) auf 20 Schüler/innen
Räume und Einrichtungen sowie Lehr- und Lernmittel Kostenlos für die Schüler/innen
Übergangsfristen für bestehende Schulen ( bis Jahre) Länderermächtigung
für weitere Mindestanforderungen
Neue Pflegeausbildung
Mindestanforderungen Pflegeschulen
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I information I beratung I netzwerk
Die Pflegeschulen prüfen…
den Ausbildungsplan
Entspricht der Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung den Anforderungen des Lehrplans?
den Tätigkeitsnachweis des Auszubildenden
Wird die praktische Ausbildung gemäß dem Ausbildungsplan durchgeführt?
Unterstützungspflicht
Die an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen unterstützen die Pflegeschulen bei der Durchführung der Praxisbegleitung
Neue Pflegeausbildung
Prüfpflichten der Pflegeschulen
I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Hochschulische Pflegeausbildung
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I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Hochschulische Pflegeausbildung
Grundständiger Studiengang
Dauer mindestens 3 Jahre
Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann (Bachelor of Arts)
Gesamtverantwortung trägt die Hochschule
Praxiseinsätze (Pflicht- und Wahlpflicht, Vertiefungseinsatz) mit Praxisanleitung
Nur in vorlesungsfreien Zeiten sind die Studierenden in den Pflegeeinrichtungen
Kein Ausbildungsvertrag
Keine Ausbildungsvergütung
I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Hochschulische Pflegeausbildung
Erweitertes Ausbildungsziel (wissenschaftliches Arbeiten)
Steuerung von hochkomplexen Pflegeprozessen…
Vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft…
Forschungsgebiete der professionellen Pflege erschließen und in die Praxis übertragen können
Innovative Lösungsansätze zur Verbesserung im eigenen beruflichen Handlungsfeld entwickeln und implementieren können
Mitarbeit bei der Entwicklung von QM-Konzepten, Leitlinien, Expertenstandards
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I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Veränderungen
I information I beratung I netzwerk
Deutliche Stärkung des Ausbildungscharakters und damit der Qualität der Ausbildung Arbeitsleistung der Auszubildenden tritt zurück
Anrechnung im Stellenschlüssel ca. 0,1
Breitere Handlungskompetenzen geringere „Spezialisierung“ auf Anforderungen des einzelnen
Ausbildungsbetriebs
„Lernen lernen“ gewinnt an Bedeutung Fort- und Weiterbildung wird – in Übereinstimmung mit der EU-
Berufsanerkennungs-RL – (noch) wichtiger
Neue Pflegeausbildung
Qualität in der Ausbildung
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I information I beratung I netzwerk
Organisation der Ausbildung wird aufwändiger
Träger der praktischen Ausbildung hat mehr Verantwortung
Kooperation und Vernetzung werden wichtiger
Träger der Ausbildung schließt Kooperationsverträge mit Pflegeschulen und sonstigen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen (für Pflicht- und Wahlpflichteinsätze)
Stärkung der Praxisanleitung und -begleitung sind wichtige Bestandteile der Reform
Wichtig ist eine klare Aufgabenverteilung, insbesondere zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegeschule
Neue Pflegeausbildung
Organisationsveränderungen
I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Finanzierung
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I information I beratung I netzwerk
Kosten laut Finanzierungsgutachten: rd. 2,7 Mrd. Euro für neue Pflegeausbildung (+ 300 Millionen)
Mehrkosten insbesondere für Qualitätsverbesserungen / Ausbildungsvergütung
Finanzierung der Ausbildung über einen Ausgleichsfonds
Umlageverfahren auf Landesebene organisiert und verwaltet
Finanzierungs- und Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr
Die zuständige Stelle im Land (vermutlich der KVJS) ermittelt den Finanzierungsbedarf und erhebt die Umlagebeiträge
Neue Pflegeausbildung
Finanzierung
I information I beratung I netzwerk
An der Finanzierung des Ausgleichsfonds nehmen teil…
Krankenhäuser (57,238 %) MZ
Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen (32,0174 %) MZ
Das jeweilige Bundesland (Baden-Württemberg) (8,9446 %) EZ
Soziale Pflegeversicherung und Private Pflegeversicherung (1,8 %) EZ
90 % gesetzliche / 10 % private Pflegeversicherung
Kosten des Ausgleichsfonds
Liquiditätsreserve 3 % von der Summe aller Ausbildungsbudgets
Verwaltungskostenpauschale von 0,6 % von der Summe aller Ausbildungsbudgets sowie der Liquiditätsreserve
Neue Pflegeausbildung
Finanzierung – Einzahler
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I information I beratung I netzwerk
Berücksichtigungsfähige Ausbildungskosten
Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen
Tatsächliche Kosten der praktischen Ausbildung, einschließlich der Kosten der Praxisanleitung
Betriebskosten der Pflegeschulen einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung
Nicht berücksichtigungsfähige Kosten sind
Investitionskosten für Anlagen und Gebäude
Neue Pflegeausbildung
Finanzierung – Ausbildungskosten
I information I beratung I netzwerk
Ausbildungsbudget für einen Träger der praktischen Ausbildung Für einen zukünftigen Zeitraum (Finanzierungszeitraum)
Umfasst auch die Ausbildungskosten der Kooperationspartner im Ausbildungsverbund einschließlich der Ausbildungskosten der Pflegeschulen
Das Ausbildungsbudget soll die Kosten der Ausbildung decken
Parteien der Budgetverhandlung sind Träger der praktischen Ausbildung
Zuständige Landesbehörde (vermutlich KVJS)
Kranken- und Pflegekassen oder deren Arbeitsgemeinschaften
Neue Pflegeausbildung
Finanzierung - Budgetverhandlungen
Nur wenn keine landesweite Ausbildungspauschale
vereinbart wurde bzw. wird
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I information I beratung I netzwerk
Pauschalen für die Berechnung der Ausbildungsbudgets Festlegung von Pauschalen für die Erstattung der Ausbildungskosten
Anpassung alle 5 Jahre
Ohne die Mehrkosten für Ausbildungsvergütungen
Schiedsstelle kann angerufen werden
Parteien der Pauschalverhandlung sind Zuständige Landesbehörde (KVJS)
Landeskrankenhausgesellschaft
Vereinigungen der Träger der amb. oder stationären Pflegeeinrichtungen
Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Verband der privaten Krankenversicherung
Neue Pflegeausbildung
Finanzierung - Ausbildungspauschale
In den Ausbildungspauschalen können auch regionale
Besonderheiten berücksichtigt werden (§ 28 Abs. 2 PflBG)
I information I beratung I netzwerk
Zusammensetzung Neutraler Vorsitzender
Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen
Davon 1 Vertreter der privaten Krankenversicherung
Die Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land +
Die Landeskrankenhausgesellschaft
Vertreter des Landes
Organisation Mehrheit der Stimmen entscheidet
Land regelt durch Rechtsverordnung weiteres…
Klage ohne aufschiebende Wirkung möglich (Verwaltungsgericht)
Neue Pflegeausbildung
Schiedsstelle E
hr
en
am
t
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I information I beratung I netzwerk
Prüfverfahren nach
Landesrecht
Neue Pflegeausbildung
Zahlungswege / Prüfungen
Zuschläge auf Leistungen (Umlage)
Ausgleichszuweisungen (Ausbildungsfonds)
Pflegeschule (Pauschale)
Anteilige Ausbildungskosten
Ausbildungs- betrieb
KVJS zuständige Stelle des
Landes
Pflegeschule Betriebskosten der
Pflegeschule
Einrichtungen im Ausbildungsverbund
Vorlage der Abrechnungsunterlagen Prüfungsmöglichkeit
Monatliche Zahlungen mit Verrechnungen für
Mehr- oder Minderausgaben
I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Ausbildungsziele
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I information I beratung I netzwerk
Pflegeberuf mit EU-weiter Anerkennung…
Gesundheits- und Krankenpflege
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Altenpflege
Einheitlicher Berufsabschluss zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann
Mit einem im Zeugnis ausgewiesenen Vertiefungsbereich
Bei einer hochschulischen Pflegeausbildung mit Zusatz des akademischen Grads
Neue Pflegeausbildung
Ausbildungsziele
I information I beratung I netzwerk
Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz zur Pflege von Menschen aller Altersstufen…
Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs (Pflegeplanung)
Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
Durchführung der Pflege und Dokumentation
Überprüfung der Pflegequalität (Evaluation, Sicherung, Entwicklung der Pflegequalität)
Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
Förderung der individuellen Fähigkeiten der zu Pflegenden
Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen…
Eigenständige Durchführung von ärztlich angeordneten Maßnahmen
Interdisziplinäre Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
Mitwirkung an der Ausbildung
Neue Pflegeausbildung
Ausbildungsziele – Vorb. Tätigkeiten
Vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG
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I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Übergangsregelungen
I information I beratung I netzwerk
Laufende Ausbildungen in … der Alten- oder Krankenpflege werden normal abgeschlossen
Anspruch auf Erteilung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann (auf Antrag)
Altenpflege- oder Krankenpflegeschulen (Bestandsschutz) Gelten weiterhin als staatlich anerkannt
Die Anerkennung ist zurückzunehmen, wenn die Mindestvoraus-setzungen nicht innerhalb von 5 bzw. 10 Jahren erfüllt werden
Durch Weiterbildungen können vorhandene Schulleitungen und Lehrkräfte, die noch fehlenden Qualifikationen erwerben
Kooperationen mit Hochschulen Bestehende Kooperationen können fortgeführt werden (Länge ?)
Neue Pflegeausbildung
Übergangsregelungen
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I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Rechtsverordnungen
I information I beratung I netzwerk
Verordnungsermächtigung Das BMFSFJ und das BMG (gemeinsam) im Benehmen mit dem BMBF
und mit Zustimmung des Bundesrates
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Mindestanforderungen an die Ausbildung
Regelungen über die staatliche Prüfung
Urkunde für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Regelungen zu den Kooperationsvereinbarungen
Regelungen zur Fachkommission (Errichtung, Zusammensetzung und Konkretisierung der Aufgaben)
Neue Pflegeausbildungen
Rechtsverordnungen
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I information I beratung I netzwerk
Verordnungsermächtigung Das BMFSFJ und das BMG (gemeinsam)
und mit Zustimmung des Bundesrates
Sonstige Vorschriften zur Finanzierung
Bestimmung der Ausbildungskosten
Verfahren zur Vereinbarung von Ausbildungsbudgets und Pauschalen
Aufbringung des Finanzierungsbedarfs sowie der Zahlverfahren
Erbringung der Ausgleichszuweisungen, Verrechnungen, Rückzahlungen etc.
Rechnungslegung der zuständigen Stelle
Datenschutz und Datenübermittlung
Neue Pflegeausbildungen
Rechtsverordnungen
I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Sonstiges…
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I information I beratung I netzwerk
Lernortkooperationen Kooperationen auf Augenhöhe / auch auf Arbeitsebene
Erholungsurlaub
Kommunikation im Ausbildungsverbund
Qualität der Ausbildungen
Finanzierung / Ausgleichszuweisungen
Ausbildungsangebote Ausbildungen in der Nähe der Wohnung
(z.B. für Minderjährige und Alleinerziehende)
Teilzeitausbildungen (Kinderbetreuung etc.)
Nachfrage nach Helferausbildungen
Neue Pflegeausbildung
Noch zu lösen…
I information I beratung I netzwerk
Konkurrenz der Berufsfelder/Einsatzfelder Unterschiedliche Eingangsgehälter
Inhalte der neuen Ausbildung Sollen erst noch von einer Fachkommission erarbeitet werden
Modellversuche dienen als Grundlage
Neue Pflegeausbildung
Noch zu lösen…
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I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Fachkommission
I information I beratung I netzwerk
Aufgaben Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans
(empfehlende Wirkung)
Kontinuierliche Anpassung; mindestens alle 5 Jahre
Organisation Die Fachkommission wird vom BMFSFJ und vom BMG für die Dauer
von 5 Jahren eingesetzt
Erhält eine Geschäftsstelle
Der Rahmenlehrplan und der Rahmenausbildungsplan sind dem BMFSFJ und dem BMG vorzulegen und von diesen zu genehmigen
Neue Pflegeausbildung
Fachkommission
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I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Zeitplan…
I information I beratung I netzwerk
Neue Pflegeausbildung
Zeitplan…
Gesetzgebungsverfahren in 2015
Gültigkeit ab 2016
Übergangsfristen 5 bis 10 Jahre
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan
Rechtsverordnungen des Landes
Ausbildung, Pflegeschulen und Finanzierung
Gesetzlicher Fahrplan (wann tritt was in Kraft)
Start je nach Pflegeschule unterschiedlich
Z
u e
rle
dig
en
…
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… Vorträge und Fortbildungen zu Themen, wie…
- Ausbildungskonzept - Ausbildungsmarketing - Pflegeberufsgesetz - Lernortkooperation - Workshop Alterssimulationsanzug GERT
Klaus Dorda
Berater
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Beratungsteam Altenpflegeausbildung
Postfach 1108, 77956 Seelbach
07823/960 219 Klaus.Dorda@bafza.bund.de
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