Www.che.de 1 Umsetzung des Professoren-besoldungsreformgesetzes-Gestaltungsfragen auf Landes- und...

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Umsetzung des Umsetzung des Professoren-Professoren-

besoldungsreformgesetzesbesoldungsreformgesetzes --

Gestaltungsfragen Gestaltungsfragen auf Landes- und Hochschulebeneauf Landes- und Hochschulebene

Prof. Dr. Detlef Müller-BölingProf. Dr. Detlef Müller-Böling CHE Centrum für HochschulentwicklungCHE Centrum für Hochschulentwicklung

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Elemente der Dienstrechtsreform

Dienstrechtsreform

Ausgestaltung und Handhabung?

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Professorenbesoldung

Profilbildung der Hochschulen

leistungs- und funktionsdifferenzierte Gehälter

wettbewerbsfähige und flexible Vergütungsstrukturen

Ziele

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Kernelemente der Reform

Ämter W 2 (3.724 €)und W 3 (4.522 €)

Leistungsbezügestatt

Alterszulagen

Berufungs-/Bleibever-handlungen für W2 und W3

Keine Stufungen,Deckelung bei B 10

(+ Ausnahmen)

Zulage aus Drittmitteln

Bestandsschutz C-Profs

Wettbewerbsregulierung durch„Vergaberahmen“

Absenkungsschutz

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Chancen aus CHE-SichtStärkung des internen undexternen Wettbewerbs zwi-schen Hochschulen undHochschullehrern durchstärkere Leistungsorientierungder Professorenbesoldung

Steigerung der internatio-nalen Attraktivität der Hochschulen für Wissen-schaftler durch Gehälter und Arbeits-bedingungen

Stärkung der Wissenschaft-lichkeit durch wissenschafts-adäquate Anreize und Karrierepfade

Nutzung der Leistungsbezüge zur Setzung von Leistungs-anreizen im Hinblick auf das eigene Profil

Stärkung der Finanz-autonomie derHochschulen; Leistungsbezogene Bemessung von Professorengehältern

Stärkung der Personal-autonomie der Hoch-schulen

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Gefahren aus Sicht des CHE

Fixierung auf Kriterienkataloge

Ausblendung nicht-monetärer Anreize

mangelnde Integration in übergreifende Reformziele

Verregelung der Vergabe der Leistungsbezüge

sensibles und überlegtes Handeln erforderlich,

um Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden!

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Umsetzung: Fragen über Fragen

Wie wird die Einhaltung des Vergaberahmens auf Landesebene gesichert?

Wie soll die Verteilung der Personalmittel an die Hochschulen erfolgen?

We entscheidet über Leistungsbezüge für Hochschuleitungen?

Soll es für Berufungszulagen einen extra Fonds geben?

Soll der Vergaberahmen einmalig erhöht werden?

Soll eine jährliche Erhöhung des Vergaberahmens erfolgen?

Soll der Vergaberahmen auf die Hochschulen herunter-gebrochen werden?

Wie erfolgt die Verteilung der Leistungsbezüge innerhalbder Hochschule?

Wer entscheidet über die Vergabe der Leistungsbezüge?

Soll die Vergabe der Leistungsbezüge diskretionär oderformelgebunden erfolgen?

Wie können Profilelemente der Hochschule durch die Ver-gabe von Leistungsbezügen gefördert werden?

Welche weiteren nicht-monetären Anreize kommen er-gänzend in Frage?

Sollen Leistungsbezüge befristet oder unbefristet vergebenwerden und an den Besoldungsanpassungen teilnehmen?

Soll aus Mitteln privater Dritter eine Forschungs- und Lehr-zulage vergeben werden?

Werden W2-/W3-Professuren gleichermaßen an Unis undFH‘s geschaffen? Wie werden Leitungsmitglieder besoldet?

Inwieweit sollen Leistungsbezüge ruhegehaltsfähig sein?

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Folgerungen

Besoldungsreform beginnt erst !

Entscheidung über Erfolg oder Misserfolg

fällt bei Umsetzung in den Ländern und

den Hochschulen

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3 Fragenkomplexe

Entscheidungsgegenstände

Entscheidungsebene undEntscheidungsorgane

Entscheidungsverfahren

WAS ?WAS ?

WER ?WER ?

WIE ?WIE ?

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3 Gestaltungsbereiche

Vergaberahmen

Formel

Land

Hochschule

Fachbereich

W2 / W3

Leistungs-zulage

Ermessen Antrag

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bene Entscheidungverfahren

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Landesebene(hochschulübergreifende Regelungen)

Hochschulebene(individuelle Lösungen)

Wissenschaftsministerien

Finanzministerien

Innenministerien

Hochschulleitung

Dekane

Hochschulrat

Kommissionen

Akademischer Senat

Fachbereichsräte

Entscheidungsebene

Entscheidungsfähigkeit

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Prinzip

Subsidiarität

objektive Restriktion

Altersversorgung

Hochschulen

Finanzminister

Entscheidungsebene

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3 Gestaltungsbereiche

Vergaberahmen

Formel

Land

Hochschule

Fachbereich

W2 / W3

Leistungs-zulage

Ermessen Antrag

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Entsch

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bene Entscheidungverfahren

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Entscheidungsgegenstände

auf verschiedenen Ebenen sind zu entscheiden

Vergaberahmen

Bemessung und

Verteilung

(Ruhegehalt-fähigkeit)

Ämter W2/W3

Ausbringung

der Ämter

Anteile proHochschul(art)

Einbeziehung von Hochschulleitungen

Leistungsbezüge

Zuständigkeitender Vergabe

Verfahren

Kriterien

Teilnahme anBesoldungs-anpassungen

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VergaberahmenVergaberahmen

verstehenverstehen

gestaltengestalten

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Vergaberahmen: verstehen

Ziele des Gesetzgebers: Wettbewerbsbegrenzung, Kostenneutralität, Schutz vor Ab-

senkung des Besoldungsschnitts

Instrument zur Regulierung des Besoldungsschnitts:Vergaberahmen

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Vergaberahmen: verstehen

Vergaberahmen als Restgröße:C-Ø (2001) x n (2003) - ( C- u. W-Grundgehälter (2003))

C-Gehalt

W- + C-Gehalt

Vergabe-rahmen

d.h.:nicht ex ante ermittelbar,

nicht steuerbar

Einfluss:AltersstrukturRisikofreude

Mobilität

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Vergaberahmen: verstehen

Einmalige Erhöhung auf höchsten Landesschnitt, danach jährlich Ø 2%, insges. bis zu 10% möglich

Einhaltung des Besoldungsschnittsauf Landesebene zwingend

Getrennte Bemessung des Besoldungsschnitts für FHs und Unis

Besoldungsausgaben maßgeblich, Ausgaben aus Drittmitteln unberücksichtigt

Teilnahme an Besoldungsanpassungen

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Kontrolle Besoldungsschnitt auf Hochschulebene?

Vergaberahmen: gestalten

Verteilungsfrage

Bemessungsfrage

BerechnungsmaßstabErhöhungErmittlung

Unterschied: Länder mit Stellenbewirtschaftung und Länder mit Globalhaushalten

kurzfristig:Ausgleich Berufungsfonds?

mittelfristigunvermeidbar

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W2/W3W2/W3

verstehenverstehen

gestaltengestalten

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W2/W3: verstehen

keine Verteilungsfrage - sondern Status und Autonomie

auch für Hochschulleitungen möglich

grundsätzlich an Fachhochschulen und Unis

neue Ämter: W2 (GG 3.724 €), W3 (GG 4.522 €)

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W2/W3: gestalten

Verhältnis von W2 und W3?

Land oder Hochschulen?Wer entscheidet

über Einrichtung

der Ämter?

Wie ausgestalten?

Wer vergibt?

Hochschulleitungen

in W?

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Verhältnis W2/W3: Optionen

Unis: W2 und W3, FHs: W2

Unis: W3, FHs: W2

Unis und FHs: W2 und W3, aber verschiedene Anteile

Unis: W3, FHs: W2 und W3 (begrenzt)

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Verhältnis W2/W3: entscheidungsrelevante Faktoren

Einstufung von Fachhochschulprofessoren

Mittel für Leistungsbezüge als Restgröße

Organisationskultur

Entscheidungsverfahren

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Alternative: Delegation W2/W3 an Hochschulen

Dienstherreneigenschaft und eigene Stellenpläne

Orientierung an Aufgabenprofil und Organisationskultur

Fachhochschulen und Universitäten formal - nicht finanziell - gleichgestellt

Erhöhung Personal- und Finanzautonomie

Konsequenzen für Altersruhegelder?

Voraussetzungen fürverantwortliche Handhabung?

Voraussetzung

Vorteile

Fragen

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W für Hochschulleitungen:Gestaltungsfragen

Woher Mittel für höhere Vergütung?

Funktions-, Leistungs-,und Berufungs- und Bleibezulagen?

Vergaberahmen

Vergabeverfahren

Ausgestaltung

Bei Delegation an Hochschulen:Welche Organe - Hochschulrat?

Entscheidungsebene: Ministerium oder Hochschulen?

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3 Gestaltungsbereiche

Vergaberahmen

Formel

Land

Hochschule

Fachbereich

W2 / W3

Leistungs-zulage

Ermessen Antrag

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bene Entscheidungsverfahren

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LeistungsbezügeLeistungsbezüge

verstehenverstehen

gestaltengestalten

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Leistungsbezüge: verstehen

Ruhegehaltsfähigkeit über 40% hinaus möglich

Unbefristete und mehrfach vergebene Leistungsbezügebis 40% des Grundgehalts ruhegehaltsfähig

Funktionszulagen immer befristet, andere befristet oder unbefristet

3 Anlässe: Berufungs- und Bleibe, Leistungs- und Funktionszulagen

B10-Grenze kann überschritten werden

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Leistungsbezüge: übergreifend gestalten

Zuständigkeit: Land oder Hochschule (wer/was)?

globalisierter Vergaberahmen in der Hochschule?

zentrale/dezentrale Budgetierung?

Befristung grundsätzlich sinnvoll?

Verknüpfung mit nicht-monetären Anreizen?

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Funktionszulagen

Welche Funktionen?abschließender Katalog?

Land oderHochschulleitungenWER entscheidet?

WAS wird einbezogen?

Höhe?Festpreise?

Erfolgsabhängigkeit?

WIE wird belohnt?

relativ unkompliziert

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Berufungszulagen

Zuständigkeit für Vergabe:an Hochschulen?

Ausgleichsfonds im Land oder Globalhaushalt?

BefristungRuhegehaltsfähigkeit

Stufung („scales“)Zielvereinbarungen

WIE ?

WER ?

Berufungen vielfach beim Land

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Leistungszulagen i.e.S.

BefristungRuhegehaltsfähigkeit

Entscheidungsebene

GehaltsstufenBepreisung

EinmalzahlungDynamisierung

Leistungsdimensionen

Wer

Was

KriterienkatalogeVerfahrensregelnexterne Gutachter

Wie

neuralgischer Punkt

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3 Gestaltungsbereiche

Vergaberahmen

Formel

Land

Hochschule

Fachbereich

W2 / W3

Leistungs-zulage

Ermessen Antrag

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Entsch

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bene Entscheidungsverfahren

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Formel-Modell

Entscheidungsverfahren

Rechtssicherheit

Fachkulturen

Katalog Leistungsparameter

Profile der Hochschulen

Zulagen werden nach quantifizier-

barenKriterien vergeben

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Ermessens-Modell

Entscheidungsverfahren

individuelle Lösungen

Rechtssicherheit

große Flexibilität

Entscheidungsfähigkeit

„Hierarch“ entscheidet

nach qualitativen

Faktoren

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Antrags-Modell

Entscheidungsverfahren

Rechtssicherheit

Fachkulturen

Überschaubarkeit des Verfahrens

Profile der Hochschulen

W2 a, b, cW3 a, b, c

Einstufung alle x Jahre

auf Antrag

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3 Gestaltungsbereiche

Vergaberahmen

Formel

Land

Hochschule

Fachbereich

W2 / W3

Leistungs-zulage

Ermessen Antrag

En

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Entsch

eidungse

bene Entscheidungsverfahren

1.

Spielräume

offenlassenan Hochschulen

weitergebenWettbewerbProfilierung

2.

Detailsteuerung

vermeidenHochschulen

solltendiskretionärentscheiden

3.

Transparenz

durch Verfahrenstatt durch

Kriterienkatalogeoder

„Evaluitis“

immenser Lösungsraum

hochschulspezifische Lösungen

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besoldungsreformgesetzes besoldungsreformgesetzes --

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