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Funktionale Bewertung der Umsetzungder W-Besoldung

in den Ländern und an Hochschulen

Dr. Florian Buch

CHE Centrum für Hochschulentwicklung

Professoren leistungsorientiert bezahlen – Anspruch und Wirklichkeit der W-Besoldung

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Gliederung

1. Länderregelungen zur W-Besoldung 2. Exemplarische Bewertung von

Hochschulregelungen3. Fazit

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Gliederung

1. Länderregelungen zur W-Besoldung 2. Exemplarische Bewertung von

Hochschulregelungen3. Fazit

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Drei Grundsätze sind der Bewertung der Länderregelungen zugrunde gelegt worden:

1. Das Land sollte den Hochschulen möglichst wenige Vorgaben machen.

2. Prinzip sollte die Beschränkung auf das Erforderliche sein.

3. Möglichst alle vom Bundesgesetz gelassenen Freiheiten sollten an die Hochschulen weitergegeben werden.

Vgl. Kai Handel: Die Umsetzung der Professorenbesoldungsreform in den Bundesländern, Gütersloh 2005

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Gestaltungsmöglichkeiten

VergabeverfahrenZuständigkeitenBefristung und / oder DynamisierungRuhegehaltfähigkeitStellenkategorie und ÜbergangBesoldung der HochschulleitungRegelungen zur Forschungs- und LehrzulageRegelungen zum Vergaberahmen

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VergabeverfahrenGestaltung alleine Sache der HochschuleKeine bindenden KriterienkatalogeGestaltungsfreiheit bei

FunktionsleistungsbezügenKeine Kontingentierung der Leistungsbezüge

4 Kriterien

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ZuständigkeitenFür Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge

HochschulleitungFür Besondere Leistungsbezüge

HochschulleitungOrdnungen oder Richtlinien Hochschulleitung

3 Kriterien

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Befristung und/oder DynamisierungBefristung von Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen

Entscheidung der HochschuleDynamisierung von Berufungs- und Bleibe-

Leistungsbezügen Entscheidung der HochschuleBefristung von besonderen Leistungsbezügen

Entscheidung der HochschuleDynamisierung von besonderen Leistungsbezügen

Entscheidung der Hochschule

4 Kriterien

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RuhegehaltfähigkeitRuhegehaltfähigkeit befristeter Leistungsbezüge

Entscheidung der HochschuleÜberschreitung der 40%-Grenze bei der

Ruhegehaltfähigkeit ermöglichen

2 Kriterien

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Stellenkategorien und Übergang[Zuordnung der W-Stellen auf die

Hochschularten]Übergang von der C- in die W-Besoldung flexibel[Übergang von C2-Professuren an

Fachhochschulen in die W-Besoldung]

1 Kriterium

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Besoldung der HochschulleitungEingliederung der gesamten hauptamtlichen

Hochschulleitung in die W-BesoldungRegelungen zur Besoldungshöhe der

hauptamtlichen Hochschulleitung flexibel

2 Kriterien

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Forschungs- und LehrzulageFlexibel und unbürokratisch

1 Kriterium

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Vergaberahmen[Vergaberahmen im Mittel einzuhalten, kein

Auskehrzwang][Möglichkeit der Erhöhung vorsehen]

keine Kriterien

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Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen

Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Brandenburg, Rheinland-Pfalz

Bewertung anhand von 16 Leitbildern

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Zwischenfazit

Die Bewertung der Landesregelungen zeigt, dass in den wesentlichen Fragen die erforderlichen Spielräume überwiegend bestehen

Gravierende Schwächen:

Zuständigkeit des Ministeriums für Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge in Bremen, diese auch „in der Regel“ nur befristet

Zuständigkeit des Hochschulrats für besondere Leistungsbezüge in Rheinland-Pfalz

Generelle Befristung besonderer Leistungsbezüge in NRW, Thüringen und Brandenburg

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1. Länderregelungen zur W-Besoldung 2. Exemplarische Bewertung von

Hochschulregelungen3. Fazit

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Gliederung

1. Länderregelungen zur W-Besoldung 2. Exemplarische Bewertung von

Hochschulregelungen3. Fazit

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Eine im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführte international vergleichende Studie zu leistungsorientierter Vergütung im öfftl. Dienst zeigt:

Zeit und Ressourcen bei der Einführung sind entscheidende Erfolgsfaktoren

Wirkungen entstehen nicht kurzfristig, sondern langfristig Förderung von Teamarbeit ist wichtig Es ist nicht alleine mit der Vergabe von finanziellen Zulagen getan Leistungsorientierte Vergütung erfordert klare und konsequente

Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit als FührungsaufgabeAus: EU-Review: Vergütung im öffentlichen Dienst. Gütersloh 2006

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Analyse von Satzungen mit Blick auf folgende Erfolgsfaktoren

Kommunikation des Systems Transparenz der Ergebnisse Finanzieller Aspekt muss ‚sichtbar‘ sein gewissenhafte Durchführung der Bewertung Monitoring und Benchmarking Änderung der Führungskultur Teamleistungen

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Basis der Analyse

Auswertung der im Internet vom DHV („W-Portal“) veröffentlichten Satzungen

Es finden sich hier ca. 45 Satzungen von Universitäten, d.h. von rund 50 Prozent der deutschen Universitäten

Die Auswertung berücksichtigt einige Länder mehr, andere Länder kaum oder gar nicht, da Satzungen (noch?) nicht veröffentlicht sind

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Erfolgsfaktoren

Kommunikation des Systems Transparenz der Ergebnisse Finanzieller Aspekt muss ‚sichtbar‘ sein Gewissenhafte Durchführung der

Bewertung Monitoring und Benchmarking Änderung der Führungskultur Teamleistungen

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Kommunikation des Systems

Die W-Besoldung hat vor allem ein Imageproblem:

Ihre Schwäche – Deckelung der Verfügungsmasse – stand im Vordergrund

Ihr hat geschadet, dass sie vielfach als Sparmodell und als unattraktiv dargestellt worden ist

Ängste hinsichtlich „fehlenden Geldes“ konnten entstehen und sind angeheizt worden (Vertrauensschaden!)

vgl. eine Satzung „… Übersteigen die zuerkannten Leistungsbezüge diesen Vergaberahmen, erfolgt eine anteilige Kürzung der gemäß § 3 (besondere Leistungsbezüge) festgesetzten Beträge.“

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Die Stärken der W-Besoldung Finanzieller Gewinn für Leistungsstarke (!) Institutionalisierung der Reflexion über Leistung Ausbau von Führungsverantwortung Professionalisierung von Führungsaufgaben Möglichkeiten bewusster Profilbildung durch ‚Zukauf‘

sind nicht ausreichend kommuniziert worden.

Wer Leistungsträger gewinnen will, muss ihnen signalisieren, dass sie eine prozedural rational und verlässliche und finanziell angemessene Vergütung erhalten.

In den Grenzen des rechtlich Möglichen sind für Regelungen und deren Kommunikation die Hochschulleitungen verantwortlich!

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Erfolgsfaktoren

Kommunikation des Systems Transparenz der Ergebnisse Finanzieller Aspekt muss ‚sichtbar‘ sein Gewissenhafte Durchführung der

Bewertung Monitoring und Benchmarking Änderung der Führungskultur Teamleistungen

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Transparenz der Ergebnisse

Klare Verantwortlichkeiten Verantwortlichkeit der Hochschulleitung; wenige Ausnahmen. Nur an einer hessischen Universität Entscheidung P im Einvernehmen mit FBi.d.R. Ermessensentscheidung bzw. freie Aushandlung auch bei BuB-LB (Vorgaben bei ca. 10%)Wenige Kommissionen

Ergebniskommunikation mit Gesprächsangebot und eindeutiger Positionierung

vielfach vorgesehen

Information über bisherige Verteilung und Verteilungsmasse

ganz überwiegend vorgesehen

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Erfolgsfaktoren

Kommunikation des Systems Transparenz der Ergebnisse Finanzieller Aspekt muss ‚sichtbar‘ sein Gewissenhafte Durchführung der

Bewertung Monitoring und Benchmarking Änderung der Führungskultur Teamleistungen

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Sichtbarkeit des finanziellen Aspekts

Kontingentierung sieht i.d.R. rund 20 bis 25 % für besondere Leistungszulagen vor; höchstens 70 % stehen für Berufungszulagen zur Verfügung ( CHE-Vorschlag!)

Vergaberahmen lässt zusätzlich zum Grundgehalt durchschnittlich mehr als 20% an variabler Vergütung zu

besondere Leistungszulagen übersteigen 5% deutlich und können zum Setzen kontinuierlicher Anreize genutzt werden

Kontingentierung ein ViertelStufenmodell fast alle

Stufenhöhen über 150 Euro fast alle

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Erfolgsfaktoren

Kommunikation des Systems Transparenz der Ergebnisse Finanzieller Aspekt muss ‚sichtbar‘ sein Gewissenhafte Durchführung der

Bewertung Monitoring und Benchmarking Änderung der Führungskultur Teamleistungen

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Gewissenhafte Durchführung der Beurteilung

Zentrale Aufgabe der HochschulleitungGefahren durch Konzentration auf

Berufungsleistungsbezüge

Muss noch evaluiert werdenAber: Ordnungen zeigen, dass vielfach

sinnvolle Modelle vorherrschen

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Erfolgsfaktoren

Kommunikation des Systems Transparenz der Ergebnisse Finanzieller Aspekt muss ‚sichtbar‘ sein Gewissenhafte Durchführung der

Bewertung Monitoring und Benchmarking Änderung der Führungskultur Teamleistungen

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Monitoring und Benchmarking

etliche Regelungen (knapp ein Viertel) sehen vor, dass nach einer Erprobungszeit eine Evaluierung der Regelung folgt

Ordnungen zeigen einen hohen Grad an Kommunikation über ihre Gestaltung zwischen Hochschulen (z.B. „Familien“ in Niedersachsen und Bayern)

Austausch über Regelungen hat Bedeutung (wie man sieht) Informationsaustausch ist wichtig; z.B. über Veränderungen

der Besoldungsdurchschnitte usw.

intensivieren und fortführen, z.B. auf der Basis von www.hochschulkarriere.de, oder fortgesetzt und erweitert um diskursive Elemente im W-Portal des DHV

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Erfolgsfaktoren

Kommunikation des Systems Transparenz der Ergebnisse Finanzieller Aspekt muss ‚sichtbar‘ sein Gewissenhafte Durchführung der

Bewertung Monitoring und Benchmarking Änderung der Führungskultur Teamleistungen

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Änderung der Führungskultur

Neu ist die Verantwortung für Gehaltsverhandlungen mit allen Neuberufenen

Bereitschaft zur Wahrnehmung der Verantwortung ist erkennbar, i.d.R. auch wo Kommissionen vorgesehen sind (ca. 15 %)

Muss noch evaluiert werden

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Erfolgsfaktoren

Kommunikation des Systems Transparenz der Ergebnisse Finanzieller Aspekt muss ‚sichtbar‘ sein Gewissenhafte Durchführung der

Bewertung Monitoring und Benchmarking Änderung der Führungskultur Teamleistungen

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Teamleistungen

Teamleistungen werden an vergleichsweise wenigen Hochschulen (z.B. U PB, U OS) honoriert

entsprechende Regelungen erscheinen aber sinnvoll

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Zwischenfazit Regelungen der Hochschulen

Zahlreiche Anforderungen sind erfüllt!Die nächsten Jahre werden noch einmal eine

Bewertung erfordernDie Kommunikation muss verbessert werdenVertrauen in die Rationalität des Systems

muss hergestellt werden

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Gliederung

1. Länderregelungen zur W-Besoldung 2. Exemplarische Bewertung von

Hochschulregelungen3. Fazit

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Gliederung

1. Länderregelungen zur W-Besoldung 2. Exemplarische Bewertung von

Hochschulregelungen3. Fazit

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Entscheidungsfragen lt. CHE

KriterienErmessensentscheidung oder Formel?Stufenmodelle oder freie Verhandlung?Regelverfahren oder auf Antrag?Befristet oder unbefristet?Zuständigkeit?Zielvereinbarung?Kontingentierung?

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Fazit

Zahlreiche Anforderungen sind erfüllt!Die nächsten Jahre werden noch einmal eine

Bewertung erfordernDie Kommunikation muss verbessert werdenVertrauen in die Rationalität des Systems

muss hergestellt werdenErforderlich ist Flexibilität beim

VergaberahmenThese: Grundgehalt ist nicht entscheidend

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Exkurs:Einige Anforderungen an

Berufungszielvereinbarungen

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Berufungszielvereinbarungen – Grundsätze

gut einsetzbar in Verbindung mit Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen

zwischen Land / Hochschule bzw. Hochschule / FB schon gebräuchlich

Focus auf zukünftige Potentiale / Leistungen versus Leistungsbewertung als ex post -Betrachtung

starke Output-OrientierungZiele operationalisiert (zeitlich / inhaltlich)Hohe Verbindlichkeit

Tendenz: Bestätigung der Leistungsvermutung (Entfristung die Regel)

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Anforderungen an Berufungszielvereinbarungen

Berufungszielvereinbarungen müssen den gleichen Prinzipien folgen, die auch für andere Zielvereinbarungen gelten:

ZV muss an Strategie von Hochschule und Fakultät orientiert sein Dekane müssen einbezogen werden Einheitlichkeit eines Rasters aber Spezifika in der Nutzung ZV nennen Ziele, schreiben aber nicht Maßnahmen fest Nicht nur ‚Durchreichen‘ strategischer Ziele an Individuen, sondern

auch Nutzung und Aktivierung von deren Potenzialen Leistungen und Gegenleistungen Beeinflussbarkeit der entsprechenden Größen muss gegeben sein Klare Messbarkeit der Ergebnisse gewährleisten Ermessensspielräume des Entscheidungsträgers Zielverfolgung, nicht nur Zielerreichung sollte honoriert werden

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!