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FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE

www.fai.org, sec@fai.org

Eine Zusammenfassung des

Sporting Code

Sektion 3

Ausgabe 2009 – ÄL0

Fassung vom 1. Oktober 2010

Eine Zusammenfassung des

Sporting Code

Sektion 3

Ausgabe 2009 – ÄL0

Fassung vom 1. Oktober 2010

Erstellt von Horst Baumann

ONF-Delegierter Segelflug

www.onf-online.at

horst.baumann@aon.at

SC 2.0

ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

FAI Leistungsabzeichen

SC 2.0

ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

FAI Leistungsabzeichen

Silber C

SC 2.0

ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

FAI Leistungsabzeichen

Gold CDiamanten D-Ziel, D- Strecke, D-Höhe

Diplome – 750km, 1000km,1250km usw.

Rekorde

ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

SC 1.4.1

FAI Leistungsabzeichen

Dauer

Distanz

Freier Höhengewinn

Absolute Höhe

Geschwindigkeit

Achtung

Alle Leistungsflüge müssen alleine geflogen

werden.

SC 2.0.1

Flugzeug ist egal

FAI Leistungsabzeichen

Wichtig

Distanzflüge mit WP‘s müssen vor der

Flugleistung angesagt werden.

SC 4.2

FAI Leistungsabzeichen

Fluganmeldung Name des Piloten

SC 4.2.1

FAI Leistungsabzeichen

Flugzeugtype und Kennzeichen Startort (Take off) Abflugpunkt Wendepunkt(e) max. 3 Endpunkt Landeort

Achtung

Bei allen Flügen für ein Leistungsabzeichen gibt

es keine freien Wendepunkte

SC 1.4.1

FAI Leistungsabzeichen

InfoEs können alle

Leistungsbedingungen in einem Flug erfüllt werden.

SC 1.4.1

FAI Leistungsabzeichen

Dauerflug von min. 5 Stunden

Ein Streckenflug von min 50 km

Ein freier Höhengewinn von 1000 m

SC 2.1.1

FAI Leistungsabzeichen Silber C

Flugleistung

SC 2.1.1.b

FAI Leistungsabzeichen Silber C

Dauerflug

• Gezählt wird erst nach dem Ausklinken

• Mindestens 5 Stunden

• bis zur Landung

Dauerflug

SC 2.1.2 b.

FAI Leistungsabzeichen Silber C

Gerade Strecke Ziel-Rückkehrstrecke Dreieckstrecke

Streckenflug von => 50 km

SC 1.4.3 ; 1.4.6

FAI Leistungsabzeichen Silber C

Streckenflug von => 50 km

Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt

SC 2.1.1a

?

FAI Leistungsabzeichen Silber C

Streckenflug von => 50 km

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Eine Teilstrecke muss => 50 km sein.

SC 1.4.6a 2.1.3b

FAI Leistungsabzeichen Silber C

Streckenflug von => 50 km

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Eine Teilstrecke muss jedoch 50 km sein

SC 1.4.6b(i) 2.1.3b

FAI Leistungsabzeichen Silber C

a. Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der Länge der Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu erhalten.

SC 1.3.4; 4.4.3

b. Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig.

c. Bei Geschwindigkeits- und Dauerflügen macht ein Höhenverlust von mehr als 1.000 m die

Segelflugleistung ungültig.

Höhenverlust

FAI Leistungsabzeichen

Schlepphöhe für SC-Strecke

0 Land

eort

höhe

Sch

lepp

höhe

0 Distanz km

500

50

600

100 m

700

200 m

800

300 m

900

400 m

1000

500 m

Landeorthöhe verändert sich

Schlepphöhe für SC-Strecke

0

Landeorthöhe ist gleich wie Startorthöhe

Höh

e

0 Km

500

50

600

700

800

900

1000

60 70 80 90 100

Höhengewinn von mindestens 1000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden

Höhe müssen mindestens 1000 m sein.SC 1.3.4; 4.4.3

FAI Leistungsabzeichen Silber C

SC 2.1.2

FAI Leistungsabzeichen Gold C

Ein Streckenflug von => 300 km

Ein Höhengewinn von => 3000 m

Dauerflug von => 5 Stunden

SC 2.1.2 a, b, c.

FAI Leistungsabzeichen Gold C

Mindestens 5 Stunden gezählt wird erst nach dem Ausklinken bis zur Landung

Dauerflug

SC 2.1.2 b.

Kann von der Silber C übernommen werden

FAI Leistungsabzeichen Gold C

Dauerflug

SC 2.1.2 b.

FAI Leistungsabzeichen Gold C

Streckenflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt

SC 1.1.7, 2.1.2 a

?

FAI Leistungsabzeichen Gold C

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein.

SC 1.4.1 d., 2.1.2 a.

Streckenflug von => 300 km

FAI Leistungsabzeichen Gold C

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein

Abflug 1.WP

2.WP

Ziel/Endpunkt

Streckenflug von => 300 km

FAI Leistungsabzeichen Gold C

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein

Streckenflug von => 300 km

FAI Leistungsabzeichen Gold C

Höhengewinn von mindestens 3000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden

Höhe müssen mindestens 3000 m sein.

FAI Leistungsabzeichen Gold C

Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:

SC 4.4.4

Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger

nach dem Flug: 1 Monate bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger

oder

Freier Höhengewinn von mindestens 3000 m

FAI Leistungsabzeichen Gold C

SC 2.2.2

FAI Leistungsabzeichen Diamaten

Es gibt drei Diamanten, jeder von ihnen kann an der Silber C- und Gold-C und an den Abzeichen für Flüge von 750 km und

mehr getragen werden

SC 2.1.3

FAI Leistungsabzeichen Diamaten

Diamant Distanz (=> 500 km)

SC 2.1.3 a., b., c.

FAI Leistungsabzeichen Diamaten

Diamant Ziel (=> 300 km)Diamant Höhe (=> 5000 m)

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt

oder Landepunkt.

SC 2.1.3.a

Streckenflug von => 500 km

FAI Leistungsabzeichen Diamaten

Distanz

Streckenflug von => 500 km

Alle Arten von angesagten Flügen sind möglich.

SC 2.1.3a.

Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt nicht erreicht wurde

FAI Leistungsabzeichen Diamanten

Distanz

Zielflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt

SC 2.1.3 b.

FAI Leistungsabzeichen Diamanten

Ziel

Zielflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt

SC 2.1.3 b.

FAI Leistungsabzeichen Diamanten

Ziel

Zielflug von => 300 km

Gilt nicht bei einem Flug über drei Wendepunkte

(JOJO)

SC 1.4.6 a., 1.4.6b

Bei 2 bzw. 3 WP muss es ein Dreieck ergeben

FAI Leistungsabzeichen Diamanten

Ziel

Freier Höhengewinn von min. 5000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden

Höhe müssen mindestens 5000 m sein.

FAI Leistungsabzeichen Diamanten

Höhe

Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:

SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger

nach dem Flug: 1 Monate bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger

oder

Höhengewinn von min. 5000 m

FAI Leistungsabzeichen Diamanten

Höhe

Streckenflug von mindestens 1000 km

Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder

Landepunkt

SC 2.1.4

FAI Leistungsabzeichen Diplom

Streckenflug von mindestens 2000 km

Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder

Ende

FAI Leistungsabzeichen Diplom

Abzeichen Silber-C

Dauerflug 5 Std

Höhengewinn 1000 m

Strecke =>50 km

a) gerade

b) ZR

c) Dreieck

Eine Teilstrecke muss => als 50 km sein !

FAI Leistungsabzeichen Überblick

Abzeichen Silber-C

Dauerflug 5 Std

Höhengewinn 1000 m

Strecke =>50 km

a) gerade

b) ZR

c) Dreieck

Gold-C

5 Std

3000 m

=>300 km

d) JOJO

Diamanten

5000 m

=>300 km=>500 km

JOJO nicht für Diamant Ziel

Diplom

=>1000 km

FAI Leistungsabzeichen Überblick

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Für jeden Flug sind vor dem Start bestimmte Informationen zu registrieren, damit ein Nachweis für die Segelflugleistung nach dem Flug erbracht werden kann.

Diese Daten - einschließlich Wegpunkte (4.2.1e) - sind als „Fluganmeldung" bekannt. Für einige Leistungen sind manche Daten nicht erforderlich, der Sportzeuge muss aber gewährleisten, dass alle verlangten Daten registriert sind.

SC 4.1

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

FORDERUNGEN an FLUGDATEN

SC 4.1

Nachfolgende Liste enthält alle Flugdaten, die zusammengestellt oder gemessen werden müssen, um den Nachweis einer Segelflugleistung zu erbringen.

a. Fluganmeldung (1.4.1a)

b. Abflugpunkt (1.2.8)

c. Abflugzeit (1.3.1) - Wird vom Logger aufgezeichnet

d. Abflughöhe (1.3.1) – wird vom Logger aufgezeichnet

e. Wendepunkt (1.2.2)

f. Endpunkt (1.2.11)

g. Endzeit (1.3.2) – wird vom Logger aufgezeichnet

h. Endhöhe (1.3.2) – wird vom Logger aufgezeichnet

i. Höchste Höhe (1.4.2) – wird vom Logger aufgezeichnet

j. Höhengewinn (1.3.5) – wird vom Logger aufgezeichnet

k. Kontinuität des Fluges (4.3.2)

SC 4.1

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.3.2, 4.2.1

Inhalt der Fluganmeldung

a. Datum des Fluges

b. Name des Segelflugzeugführers

c. Muster und Kennzeichen des Segelflugzeugs

d. Muster und Seriennummer des Barographen bzw. des Flugdatenschreibers

e. Wegpunkte in der zu fliegenden Reihenfolge, Abflug-, Wende-, End- und oder Zielpunkte, je nach Notwendigkeit der entsprechenden Segelflugleistung*

f. Datum und Zeitpunkt der Anmeldung

g. Unterschrift des Segelflugzeugführers **

h. Unterschrift und Name des Sportzeugen mit Datum, Uhrzeit

* Nicht erforderlich bei Rekorden über Freie Distanz

** Nicht erforderlich bei elektronischer Fluganmeldung

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Gültigkeit der Fluganmeldung

Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu

fliegen.

Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Gültigkeit der Fluganmeldung

Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wendepunkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden.

Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Abflugzeit

Die Zeit in der die SEGELFLUGLEISTUNG beginnt.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Abflughöhe

Die Höhe des Segelflugzeugs über NN beim ABFLUG.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

a. Ausklinkpunkt

SC 4.3.5 a, b

Nachweis der Position - allgemein

b. Ausklinkhöhe

c. Kreuzen einer Abfluglinie

d. Kreuzen einer Ziellinie

e. Wegpunkte

f. Beobachtungszone

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Ausklinkpunkt

Die Stelle auf dem Erdboden senkrecht unter dem Punkt, in dem sich das Segelflugzeug vom Startgerät löst oder aufhört, irgendeinen Antrieb zu nutzen.

Der Ausklingpunkt kann nachgewiesen werden:

• durch den Schlepppiloten

• durch die Person, die den Start des Segelflugzeuges vom Boden her überwacht

• Ausreichende Daten vom Flugdatenschreiber im Segelfugzeug

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Abflugpunkt

Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert.

Er muss sein entweder:

a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder

b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder

c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Abflug

ist der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG

Der Abflug ist entweder:

a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder

b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder

c. das Überqueren einer AFLUGLINIE.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Abflugsektor

ist für einen Abflugpunkt symmetrisch gegenüber dem ABFLUGSCHENKEL

90°

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Abfluglinie

Eine horizontale Linie von 1 km Länge, etwa senkrecht zum ersten SCHENKEL angeordnet. Ihr Mittelpunkt (ABFLUGPUNKT) liegt am Boden.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Wegpunkt

Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten.

ein ABFLUGPUNKT,

ein WENDEPUNKT

oder ein ENDPUNKT.

Ein WEGPUNKT kann sein

Er hat immer eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Endpunkt

Der Wegpunkt, der das Ende einer Segelflugleistung markiert. Er ist

b. ein Wegpunkt, der zum Endpunkt oder Ziel erklärt wurde, oder

c. der Mittelpunkt der Ziellinie

d. der Punkt, an dem ein Antrieb angelassen wird.

a. Der Punkt, da dem die Nase des Segelflugzeuges ohne fremde Hilfe nach der Landung zur Ruhe kommt, oder

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Ziel

Ein in der Fluganmeldung spezifizierter Endpunkt

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.2.5

Beobachtungszone

Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.2.1). In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein:

b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE ( r = 500 m (1.3.8)).

Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe Kap. 4) für die Beurkundung eingesetzt wird.

a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.3.8) unbegrenzt oder

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Sektor - Beobachtungszone

Der Beobachtungssektor ist 90 ° Sektor auf dem Boden mit dem Scheitelpunkt im Wendepunkt.

AnflugA

bflu

g

Symm

etra

le

Er liegt symmetrisch gegenüber dem Wendepunkt, in dem sich die zwei Schenkel treffen.

Ohne

Begre

nzun

g

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.3.6

Zylinder - Beobachtungszone

Diese Beobachtungszone ist der Luftraum in einem senkrechten Zylinder von 0,5 km Radius, zentriert im

WEGPUNKT

500 Meter

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Beobachtungszone

Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 1.2.5).

In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein:

b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.2.10). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe 1.3.5) für die Beurkundung eingesetzt wird. (AL5)

a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.2.9) oder

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 4.6.2 f

Beobachtungszone

Es muss nachgewiesen werden, dass das Segelflugzeug sich während des Fluges innerhalb der Beobachtungszone (1.2.5) eines benutzten Wegpunktes befand.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Dies ist in der Flugwegdatei (IGC File) nachzuweisen.

SC

Beobachtungszone

(iii) Flugdatenschreiber (in Übereinstimmung mit den IGC-Regeln für den Gebrauch dieser Ausrüstung [siehe 4.6.4]), wenn die Datenaufzeichnung unwiderlegbar beweist, dass das

Segelflugzeug in der Beobachtungszone war, entweder durch eine Positionsmarke genau auf dem Wegpunkt oder in der Beobachtungszone, oder durch eine, die Beobachtungszone schneidende, gerade Linie zwischen zwei

aufeinanderfolgenden gültigen Positionsmarken

(siehe Annex C, Ziffern 4.6 und 7.1.c).

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Abflugzeit

Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG

Der Abflug ist entweder:

a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder

b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder

c. das Überqueren einer AFLUGLINIE.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC

Erreichen des Zieles

a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder

b. Von zwei Zeugen (siehe 5.2.3d), oder

c. Durch Positionsdaten eines Flugdatenschreibers.

Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 4.3.4

Erreichen des ZielesWenn die Segelflugleistung das Ende des Fluges an einem angemeldeten Endpunkt verlangt, gilt das Ziel als erreicht, wenn:

a. Der Landepunkt 1000 m oder weniger vom angemeldeten Zielpunkt entfernt liegt, oder

b. der Endpunkt ein Flugplatz ist, in dessen Grenzen das Segelflugzeug landet, oder

c. ein zufriedenstellender Nachweis vorliegt, dass sich das Segelflugzeug in der Beobachtungszone höchstens 1000 m von dem Endpunkt entfernt aufgehalten hat, oder

d. eine Ziellinie am Ziel überquert wurde

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 4.3.3

LandungDer Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:

a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis (Landung) eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder

b. Von zwei unabhängigen Z (5.2.3d), oder

c. Durch die Positionsdaten des Flugdatenschreibers.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Mit was ?

SC

Flugdokumentation

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Nur mit Flugdatenschreiber:

Keine Fotodokumentation mehr möglich

Mit was ?

SC

Flugdokumentation

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Nur mit Flugdatenschreiber:

Alle von der IGC anerkannten Flugdatenschreiber (Datenlogger)

Mit was ?

SC

Flugdokumentation

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Nur mit Flugdatenschreiber:

Für FAI- Leistungsflüge kann auch ein vereinfachtes Dokumentationssystem

verwendet werden.

Diese werden von der ONF anerkannt.

SC

Flugdokumentation

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Derzeit sind von der ONF anerkannt :

FLARM > 01.01.2005

LXN - Redbox LXN - Minibox Triadis Floice Ediatec ECW 100Swift Avionix OzFLARM und MiniOZ

Liste wird nach Antrag und Überprüfung erweitert.

Die Fluganmeldung muss vor dem Flug im Speicher eines Flugdatenschreibers aufgezeichnet sein.

SC

Inhalt der Fluganmeldung

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Flugdatenschreiber:

Alle von der IGC anerkannten Logger

Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu fliegen.

SC

Gültigkeit der Fluganmeldung

Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 4.2.2a

Gültigkeit der Fluganmeldung

angemeldet

Geflogen und gewertet

Nicht erreicht

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Ein Barograph oder ein Gerät, das einen Barographen enthält, muss während des gesamten Fluges arbeiten. Das so gefertigte Barogramm muss eindeutig die Kontinuität des Fluges (siehe 4.3.5) und alle für die Segelflugleistung wichtige Höhen nachweisen. Das Gerät darf zusätzlich zum Luftdruck und zur Zeit noch andere Werte registrieren, wenn dies für den Zweck angebracht ist (siehe 4.4). Bei Aufzeichnung in Intervallen darf die Rate nicht langsamer als eine Positionsmarke pro Minute eingestellt sein.

SC 4.3.1

Beglaubigung der Flugdaten

Zusammenstellung der Flugdaten

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Es muss nachgewiesen werden, dass während der geltend gemachten Segelflugleistung das Segelflugzeug weder landete noch ein Antrieb benutzt wurde.

Eine Unterbrechung der Barogrammdaten schließt nicht automatisch den Nachweis des kontinuierlichen Fluges aus, vorausgesetzt, Sportzeuge und NAC sind sicher, dass keine entscheidenden Daten fehlen und der Nachweis für die Kontinuität des Fluges unzweifelhaft bleibt.

Z.B. Stromunterbrechung beim Flugdatenschreiber und dadurch mehrere Files.

SC 4.3.5

Kontinuität des Flugdaten

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Der Dauerflug über fünf Stunden (4.3.2) bedarf zum Nachweis der Kontinuität kein Barogramm, wenn der Flug unter der ständigen Aufsicht eines Sportzeugen durchgeführt wird.

Dies ist auf der Flugbestätigung zu vermerken.

SC 4.3.5 a, b

Kontinuität des Flugdaten

Versagt die Aufzeichnung der Druckhöhe in einem Flugdatenschreiber, kann als Nachweis des kontinuierlichen Fluges die Zeitkurve der berechneten GNSS Höhe dienen, vorausgesetzt, die Regeln für Positionsmarken-Abstände werden beachtet (A-4).

Dauerflug über fünf Stunden

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Höhe

SC 1.4.2

Kontinuität der Flugdaten

Absolute Höhe, Höhengewinn und Abflughöhe müssen im Normalfall durch atmosphärische Druckdaten bestätigt werden, die von einem Barographen registriert wurden. Messungen von außen dürfen nur herangezogen werden, wenn die geforderte Genauigkeit nachgewiesen werden kann.

Eine Anmeldung vor dem Flug ist nicht erforderlich

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Ende

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