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Steuer-Luchs
Kinderbetreuungskosten
In der heutigen Zeit wird es immer schwieriger Familie und Beruf unter einen Hut zu bekom-
men. Zwar werden Kindertageseinrichtungen ausgebaut und es besteht mittlerweile ein
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, doch viele Eltern müssen sich die Tagesbetreuung
noch selbst organisieren.
Das Gute vorweg, Ihre Kinderbetreuungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als
Sonderausgaben geltend machen.
Folgende Voraussetzungen müssen aber beachtet werden:
Kinder dürfen nicht älter als 14 Jahre sein (Ausnahmen bei Behinderung)
Das Kind muss dauerhaft in Ihrem Haushalt leben
Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug, beträgt 2/3 der Aufwendungen, maxi-
mal 4.000 Euro
Zu berücksichtigen sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert (Wohnung, Kost, Waren)
und auch Erstattungen, wie z.B. Fahrtkosten
Rechnung vom Betreuer, oder schriftlicher Arbeitsvertrag (bei sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder Minijob), oder Gebührenbescheid von Kin-
dergarten oder Hort
Überweisung des Geldbetrages, Bargeldzahlungen werden nicht akzeptiert
Diese Kosten können abgesetzt werden:
Unterbringungskosten in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrip-
pen
Kosten für Tagesmütter oder Beschäftigung von Kinderpflegern
Kosten für Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen, z.B. Au-pair
Diese Aufwendungen werden nicht berücksichtigt:
Schulgeld
Nachhilfeunterricht
Vermittlung von besonderen Fähigkeiten, wie Fremdsprachenunterricht, Musikunter-
richt, oder sportliche Aktivitäten, wie Tennis- oder Reitunterricht
Eigene Fahrtkosten der Eltern, um das Kind zur Betreuungsperson zu bringen
TIPP:
Sie können auch Angehörige, wie die Großeltern des Kindes zur Kindesbetreuung anstellen.
Voraussetzung ist, dass eine klare und eindeutige Vereinbarung geschlossen wird, die auch
tatsächlich so durchgeführt wird. Betreuen die Großeltern das Kind zu einer im Fremdver-
glich niedrigen Vergütung, oder gar umsonst und lassen sie sich nur die Fahrtkosten erstat-
ten, so werden diese Konstellationen trotzdem steuerlich anerkannt.
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