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Privathaftpflichtversicherung vergleichen
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Andreas Simon
Finanz-&Versicherungsmakler
www.as-finanzservice.de
Die Privathaftpflichtversicherung schützt!
Der §823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder
ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz der
daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher ein Leben lang.
Ob aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder Missgeschick: So ist es gesetzlich geregelt: Wer
einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Im Ernstfall muss der
Schadenverursacher dem Geschädigten Ersatz leisten und für den Schaden geradestehen. Im
schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem
Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn
kann zugegriffen werden.
Nicht alle Freizeitrisiken sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Gesondert müssen spezielle private Risiken abgesichert werden: zum Beispiel
Risiken von Bauherren, Jägern oder Sportlern.
Wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung vergleichen
sind die Leistungen eines Versicherers wichtig?
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie nicht nur von
den Schadenersatzansprüchen. Sie prüft zunächst, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung
zum Schadenersatz überhaupt besteht. Also wehrt die Privathaftpflichtversicherung auch
unbegründete Schadenersatzansprüche ab. (Passiver Rechtsschutz)
Ist ein Anspruch begründet, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der
versicherten Deckungssumme - in vollem Umfang:
Personenschäden (Behandlungskosten, Bergungskosten, Gesundheitsschäden,
Verletzungen oder Tod)
Sachschäden (Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten oder
zerstörten Sache)
Vermögensschäden (Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder auch bei bleibenden
Schäden eine lebenslange Rente)
Wer ist bei einer Privathaftpflichtversicherung versichert?
Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer. Er ist der
Vertragspartner und hat damit alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
Außerdem sind durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt:
Ehepartner/Lebenspartner: Auch wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der
Versicherungsschutz in der Regel auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss
der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.
Kinder
Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter: Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der
Regel über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Auftraggeber (der versicherten
Familie) geschützt.
Todesfall: Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Versicherungsschutz für die
Angehörigen weiterhin - bis zur nächsten Beitragszahlung. Zahlt der überlebende
Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und führt den
bestehenden Versicherungsvertrag weiter.
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie die
Privathaftpflichtversicherung vergleichen!
Versicherungssumme
Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe
Versicherungssummen vereinbart werden. Denn gerade bei Personenschäden erreichen die
Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe.
Forderungsausfall
Versicherungsnehmer sollten den sogenannten Forderungsausfall in Ihrer
Privathaftpflichtversicherung im Blick haben. Wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung
vergleichen ist dieser Punkt sehr wichtig. Denn was passiert, wenn der Versicherungsnehmer
durch einen Fahrradfahrer verletzt wird und dabei ein hoher Personenschaden entsteht? Im
Idealfall zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber
keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus.
Für solche Fälle bieten einige Versicherer einen Forderungsausfall-Schutz an. Der greift,
wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den
Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der
Privathaftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer.
Gefälligkeiten
Wer im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit einen
Schaden anrichtet, muss in der Regel nicht selbst haften. Bestes Beispiel dafür ist der
Wohnungsumzug: Lässt ein Freund aus Versehen den teuren Fernseher fallen, gehen viele
Gerichte davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen wurde. Denn
anderenfalls wäre der Helfer höchstwahrscheinlich nicht bereit gewesen, seinem Freund zu
helfen.
Bei Gefälligkeiten ersetzt die Privathaftpflichtversicherung des helfenden Freundes den
entstandenen Schaden also erst einmal nicht. Es gibt allerdings Versicherer, die Gefälligkeiten
und Freundschaftsdienste einschließen.
Schlüsselverlust
Prinzipiell ist das Abhandenkommen von Gegenständen in der Privathaftpflichtversicherung
ausgeschlossen. Aber: Der Schlüsselverlust lässt sich in der Privathaftpflichtversicherung
zusätzlich einschließen. Der Versicherungsnehmer sollte einfach kurz bei seinem Versicherer
nachfragen.
Privathaftpflichtversicherung vergleichen, wenn Kinder
mitversichert werden müssen.
In der Regel sind Kinder in den meisten Familientarifen mitversichert. Weiterhin ist wichtig,
dass alle Kinder bis einschließlich sechs Jahre per Gesetz für deliktunfähig gelten. Werden
durch die deliktunfähige Kinder Dinge beschädigt oder zerstört, müssen die Eltern
grundsätzlich nicht für den Schaden aufkommen. Wichtig dabei ist, dass die Eltern die
Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Deshalb sollten Eltern, die eine
Privathaftpflichtversicherung vergleichen darauf achten, dass in der Haftpflichtversicherung
auch deliktunfähige Kinder versichert sind.
Wie lange sind Kinder über die Eltern in der
Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Solange die Kinder nicht volljährig sind, sind Kinder grundsätzlich über die
Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ab der Heirat endet der
Versicherungsschutz. Unabhängig von seinem Alter ist das Kind über die Eltern
haftpflichtversichert, solange es:
zur Schule geht.
seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht
sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.
genauere Information erhalten Sie in unserer Broschüre.
Privathaftpflichtversicherung im Ausland?
Auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts schützt eine
Privathaftpflichtversicherung. In der Regel ist dieser Schutz weltweit. Wichtig ist hierbei die
unterschiedliche zeitliche Begrenzung der verschiedenen Versicherer.
Eine gute Privathaftpflichtversicherung schützt im Ausland unter anderem auch bei Schäden
an Mietfahrrädern und Ferienhausmobiliar. Eine zusätzliche Haftpflicht braucht also nicht
abgeschlossen werden.
Wenn Sie ganz einfach im Tarifvergleich die Kosten
der Privathaftpflichtversicherung vergleichen.....
Für nur circa 3 Euro pro Monat ist eine Privathaftpflichtversicherung erhältlich. Als eine der
wichtigsten Versicherungen schützt Sie mit nur 3 Euro im Monat vor Kosten von mehreren
Millionen Euro. Je nach gewünschter Leistung und Deckungssumme variieren die Kosten.
Mit unserem Online-Tarifvergleich können Sie ganz einfach
die Privathaftpflichtversicherung vergleichen und nach Beitrag und Leistung
gegenüberstellen. Sparen Sie nicht bei der Deckungssumme. Personenschäden können schnell
astronomische Schadensersatzzahlungen verursachen und somit die finanzielle Existenz
ruinieren.
Was die Privathaftpflichtversicherung nicht abdeckt!
Die im Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherten erhalten keine Leistung für Schäden, die
sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Vom Schutz der
Privathaftpflichtversicherung beispielsweise ausgeschlossen sind außerdem:
Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
Beruflich bedingte Schäden
reine Vertragsverpflichtungen wie zum Beispiel der Anspruch auf Rückzahlung eines
Darlehens
Geldstrafen und Bußgelder
Schäden, die durch den Gebrauch eines Wasser-/Luftfahrzeugs oder eines
Kraftfahrzeugs entstanden sind - hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.as-finanzservice.de/Privathaftpflichtversicherung-vergleichen.html
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