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Privathaftpflichtversicherung vergleichen

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Privathaftpflichtversicherung vergleichen

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Page 1: Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Andreas Simon

Finanz-&Versicherungsmakler

www.as-finanzservice.de

Die Privathaftpflichtversicherung schützt!

Der §823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das

Eigentum oder

ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz der

daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher ein Leben lang.

Ob aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder Missgeschick: So ist es gesetzlich geregelt: Wer

einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Im Ernstfall muss der

Schadenverursacher dem Geschädigten Ersatz leisten und für den Schaden geradestehen. Im

schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem

Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn

kann zugegriffen werden.

Nicht alle Freizeitrisiken sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Gesondert müssen spezielle private Risiken abgesichert werden: zum Beispiel

Risiken von Bauherren, Jägern oder Sportlern.

Page 2: Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung vergleichen

sind die Leistungen eines Versicherers wichtig?

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie nicht nur von

den Schadenersatzansprüchen. Sie prüft zunächst, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung

zum Schadenersatz überhaupt besteht. Also wehrt die Privathaftpflichtversicherung auch

unbegründete Schadenersatzansprüche ab. (Passiver Rechtsschutz)

Ist ein Anspruch begründet, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der

versicherten Deckungssumme - in vollem Umfang:

Personenschäden (Behandlungskosten, Bergungskosten, Gesundheitsschäden,

Verletzungen oder Tod)

Sachschäden (Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten oder

zerstörten Sache)

Vermögensschäden (Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder auch bei bleibenden

Schäden eine lebenslange Rente)

Wer ist bei einer Privathaftpflichtversicherung versichert?

Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer. Er ist der

Vertragspartner und hat damit alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.

Außerdem sind durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt:

Ehepartner/Lebenspartner: Auch wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der

Versicherungsschutz in der Regel auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss

der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.

Kinder

Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter: Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der

Regel über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Auftraggeber (der versicherten

Familie) geschützt.

Todesfall: Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Versicherungsschutz für die

Angehörigen weiterhin - bis zur nächsten Beitragszahlung. Zahlt der überlebende

Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und führt den

bestehenden Versicherungsvertrag weiter.

Page 3: Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie die

Privathaftpflichtversicherung vergleichen!

Versicherungssumme

Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe

Versicherungssummen vereinbart werden. Denn gerade bei Personenschäden erreichen die

Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe.

Forderungsausfall

Versicherungsnehmer sollten den sogenannten Forderungsausfall in Ihrer

Privathaftpflichtversicherung im Blick haben. Wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung

vergleichen ist dieser Punkt sehr wichtig. Denn was passiert, wenn der Versicherungsnehmer

durch einen Fahrradfahrer verletzt wird und dabei ein hoher Personenschaden entsteht? Im

Idealfall zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber

keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus.

Für solche Fälle bieten einige Versicherer einen Forderungsausfall-Schutz an. Der greift,

wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den

Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der

Privathaftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer.

Gefälligkeiten

Wer im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit einen

Schaden anrichtet, muss in der Regel nicht selbst haften. Bestes Beispiel dafür ist der

Wohnungsumzug: Lässt ein Freund aus Versehen den teuren Fernseher fallen, gehen viele

Gerichte davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen wurde. Denn

anderenfalls wäre der Helfer höchstwahrscheinlich nicht bereit gewesen, seinem Freund zu

helfen.

Bei Gefälligkeiten ersetzt die Privathaftpflichtversicherung des helfenden Freundes den

entstandenen Schaden also erst einmal nicht. Es gibt allerdings Versicherer, die Gefälligkeiten

und Freundschaftsdienste einschließen.

Schlüsselverlust

Prinzipiell ist das Abhandenkommen von Gegenständen in der Privathaftpflichtversicherung

ausgeschlossen. Aber: Der Schlüsselverlust lässt sich in der Privathaftpflichtversicherung

zusätzlich einschließen. Der Versicherungsnehmer sollte einfach kurz bei seinem Versicherer

nachfragen.

Page 4: Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Privathaftpflichtversicherung vergleichen, wenn Kinder

mitversichert werden müssen.

In der Regel sind Kinder in den meisten Familientarifen mitversichert. Weiterhin ist wichtig,

dass alle Kinder bis einschließlich sechs Jahre per Gesetz für deliktunfähig gelten. Werden

durch die deliktunfähige Kinder Dinge beschädigt oder zerstört, müssen die Eltern

grundsätzlich nicht für den Schaden aufkommen. Wichtig dabei ist, dass die Eltern die

Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Deshalb sollten Eltern, die eine

Privathaftpflichtversicherung vergleichen darauf achten, dass in der Haftpflichtversicherung

auch deliktunfähige Kinder versichert sind.

Wie lange sind Kinder über die Eltern in der

Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Solange die Kinder nicht volljährig sind, sind Kinder grundsätzlich über die

Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ab der Heirat endet der

Versicherungsschutz. Unabhängig von seinem Alter ist das Kind über die Eltern

haftpflichtversichert, solange es:

zur Schule geht.

seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht

sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.

genauere Information erhalten Sie in unserer Broschüre.

Page 5: Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Privathaftpflichtversicherung im Ausland?

Auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts schützt eine

Privathaftpflichtversicherung. In der Regel ist dieser Schutz weltweit. Wichtig ist hierbei die

unterschiedliche zeitliche Begrenzung der verschiedenen Versicherer.

Eine gute Privathaftpflichtversicherung schützt im Ausland unter anderem auch bei Schäden

an Mietfahrrädern und Ferienhausmobiliar. Eine zusätzliche Haftpflicht braucht also nicht

abgeschlossen werden.

Wenn Sie ganz einfach im Tarifvergleich die Kosten

der Privathaftpflichtversicherung vergleichen.....

Für nur circa 3 Euro pro Monat ist eine Privathaftpflichtversicherung erhältlich. Als eine der

wichtigsten Versicherungen schützt Sie mit nur 3 Euro im Monat vor Kosten von mehreren

Millionen Euro. Je nach gewünschter Leistung und Deckungssumme variieren die Kosten.

Mit unserem Online-Tarifvergleich können Sie ganz einfach

die Privathaftpflichtversicherung vergleichen und nach Beitrag und Leistung

gegenüberstellen. Sparen Sie nicht bei der Deckungssumme. Personenschäden können schnell

astronomische Schadensersatzzahlungen verursachen und somit die finanzielle Existenz

ruinieren.

Was die Privathaftpflichtversicherung nicht abdeckt!

Die im Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherten erhalten keine Leistung für Schäden, die

sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Vom Schutz der

Privathaftpflichtversicherung beispielsweise ausgeschlossen sind außerdem:

Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden

Beruflich bedingte Schäden

reine Vertragsverpflichtungen wie zum Beispiel der Anspruch auf Rückzahlung eines

Darlehens

Geldstrafen und Bußgelder

Schäden, die durch den Gebrauch eines Wasser-/Luftfahrzeugs oder eines

Kraftfahrzeugs entstanden sind - hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.as-finanzservice.de/Privathaftpflichtversicherung-vergleichen.html