Patientenverfügungen im Notfalleinsatz

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(Mutmaßliche)

Einwilligung

Behandlungs-

pflicht

Patienten-

verfügung

Was wollte der Patient

früher?

Was will der Patient

jetzt?

Patientenverfügung (Mutmaßliche)

Einwilligung

Was müssen wir tun?

Behandlungspflicht

Was wollte der Patient

früher?

Patientenverfügung

(§ 1901a BGB)

Schriftliche Festlegung für den Fall der

Einwilligungsunfähigkeit (BGH: Muss

konkret sein).

Formlos widerrufbar.

Richtet sich an Betreuer.

Problematisch im Notfalleinsatz:

Patientenverfügung schnell genug

bei der Hand?

Inhaltliche Erstreckung auf

medizinische Notfälle?

Patient sicher identifiziert?

Team ist nicht Betreuer

Was will der Patient

jetzt?

(Mutmaßliche)

Einwilligung (§ 630d BGB)

Aktueller Wille hat unbedingten

Vorrang.

Formlos relevant.

Richtet sich an jedermann.

Problematisch im Notfalleinsatz:

Hinreichend sicher feststellbar?

Kommt es darauf an, ob der Wille

vernünftig ist?

Was müssen wir tun?

Behandlungspflicht

(§ 13 StGB etc.)

Rettungsfachpersonal / Notärzte zu

Versorgung von Patienten verpflichtet.

Erhebliche persönliche Risiken.

Problematisch im Notfalleinsatz:

Aufklärung des Patienten möglich

und sinnvoll?

Dokumentation einer Weigerung?

(Mutmaßliche)

Einwilligung

Behandlungs-

pflicht

Patienten-

verfügung

) (

Eigenen Puls fühlen: Keine Panik,

sondern Problembewusstsein.

Immer auf Nummer sicher gehen:

Zebras existieren.

Wer schreibt, der bleibt.

An Verlegung denken: Fachbehörden

anfordern.

Wie verhält man sich

am besten?

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